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2015/0557

Sanierung und Ausbau des Geh- und Radweges entlang der Heidelberger Straße zwischen Rüdesheimer Straße und Grenzweg

Magistratsvorlage 11.12.2015

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2015/0557

14266 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.01.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0557 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  16066-6135 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Sanierung und Ausbau des Geh - und Radweges entlang der Heidelberger Straße zw i-
schen Rüdesheimer Straße und Grenzweg  
 
Vorlage vom: 11.12.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Sanierung und dem Ausbau des Geh - und Radweges entlang der Heidelberger Straße 
zwischen Rüdesheimer Straße und Grenzweg mit einem Kostenaufwand von ca. 964.000 
Euro wird zugestimmt. Zur Finanzierung der Maßnahme werden Haushaltsausgabereste der 
Kostenstelle 066 -100-1000, Investitionsnummer 08066 -6999 Straßenbausanierungspr o-
gramm in dieser Höhe auf eine neu zu bildende Invest. -Nr. „Geh- und Radweg HD-Str. / Lin-
coln-Siedlung“ zu verlagern. 
 
2. Der Kündigung des Gestattungsvertrages und der Entfernung der Zaunanlage entlang der 
Lincoln-Siedlung wird zum September 2016 (frühest möglicher Baubeginn) zugestimmt; der 
Zaun muss erst zum tatsächlichen Baubeginn abgebrochen sein. Die Kosten für die Entfer-
nung der Zaunanlage werden durch den Grundstücksbesitzer getragen.

- 2 - 
3. Der Beleuchtung des Geh - und Radweges entlang der Heidelberger Straße zwischen Rüde s-
heimer Straße und Grenzweg nach dem Entwurf vom 30.11.2015 mit einem Kostenaufwand 
von ca. 225.000 Euro wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt gemäß des Finanzierung s-
vertrags zwischen der Entega AG und der Wissenschaftsstadt Darmstadt aus der Kostenste l-
le 066-170-1000. 
 
4. Der Fällung einer Linde (Baum-Nr. 4220.02.01.0095) wird zugestimmt. 
 
5. Sollte die Standsicherheit weiterer Li nden in Folge der Baumaßnahme nicht mehr gegeben 
sein, wird einer sofortigen, optionalen Fällung der Bäume mit einem geschätzten Koste n-
aufwand von ca. 900. - Euro incl. Wurzelstockrodung pro Baum  sowie erforderlichen E r-
satzpflanzungen mit einem geschätzten  Kostenaufwand ca. 2.500 Euro pro Baum zug e-
stimmt. 
 
 
Anlagen: Lageplan_Radweg_Heidelberger Landstraße  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11. Dezember 2015  
 
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt plant die Sanierung und den regelgerechten Ausbau des 
Geh- und Radweges entlang der Heidelberger Straße zwischen Rüdesheimer Straße und 
Grenzweg auf einer Länge von ca. 1.200 m. Geplant ist ei ne durchgängige Breite von ca. 3,50 
m mit einem einheitlichen Oberbau in Asphaltbauweise. Zum Schutz des Baumbestands erfolgt 
der Neubau im Hocheinbau (ca. 20 cm über dem heutigen Niveau). 
 
Der Geh- und Radweg entl ang der Heidelberger Straße zwischen der Rüdesheimer Straße und 
dem Grenzweg bildet eine Hauptverbindung in Nord -Süd-Richtung im Fuß- und Radroutennetz 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Durch die Neuerschließung der Konversionsflächen Süd 
stellt die Streck e auch für die Quartiere der Lincoln -Siedlung, Cambrai -Fritsch-Kaserne und 
Jefferson-Siedlung  die Hauptverbindung für den Fuß- und Radverkehr dar Vernetzung der. Mit 
dem städtebaulichen Vertrag zur Konversionsfläche Lincoln -Siedlung (Magistratsvorlagen -Nr. 
2015/0455) sowie Bebauungsplan S 25 Lincolnsiedlung (Magistratsvorlagen -Nr. 2015/0457) 
wurde dem Ziel der verkehrlichen Entwicklung der Konversionsflächen zugestimmt. Die Verne t-
zung der Quartiere untereinander und mit der Umgebung insbesondere zu Fuß und  mit dem 
Fahrrad ist sicherzustellen. Darüber hinaus soll die Lincoln -Siedlung, wie  mit den oben g e-
nannten Magistratsvorlagen beschlossen Modellquartier für auto - und verkehrsreduziertes 
Wohnen mit einem umfassenden Mobilitätsmanagementkonzept werden. 
 
Durch die städtebaulichen Entwicklungen der Konversionsflächen werden signifikante Zuna h-
men des Fuß- und Radverkehrs erwartet. 
Es sind daher Angebote zu schaffen, die auf möglichst geringe Kfz -Nutzungsraten abzielen. 
Hierzu gehören unter anderem der Ausbau u nd die Instandsetzung des kommunalen Fuß - und 
Radverkehrsnetzes im Umfeld der Quartiere, die Herstellung neuer Anschlüsse und Netzergä n-
zungen.  
 
Der Geh - und Radweg entlang der Heidelberger Straße zwischen Rüdesheimer Straße und 
Grenzweg befindet sich in e inem schlechten Zustand. Im Abschnitt  zwischen der nördlichen 
Noackstraße und dem Grenzweg steht dem Fuß - und Radverkehr eine befestigte Fläche (Pfla s-
terbelag) mit einer Breite von rund 1,50 m und eine rund 1,50 m breite, neben dem Pflasterb e-
lag liegende, wassergebundene Decke zur Verfügung. Die nutzbare Breite des vorhandenen 
Geh- und Radweges wird auf der Westseite zur Lincoln -Siedlung zusätzlich durch eine Zauna n-
lage eingeschränkt. Bei schlechtem Wetter findet die Nutzung des Fuß - und Radverkehrs in 
zwei Richtungen auf einer effektiven Breite von 1,50 m statt. Zwischen der Rüdesheimer Straße 
und der nördlichen Noackstraße steht dem Fußverkehr neben den Baumbeeten lediglich ein 
0,50 m breiter befestigter Gehweg zur Verfügung. Der Oberflächenzustand der Weg ebefesti-
gungen ist als sanierungsbedürftig einzustufen. 
 
Die Realisierung der Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitte unterteilt. Der erste Baua b-
schnitt befindet sich zwischen der nördlichen Noackstraße und dem Grenzweg; der zweite 
Bauabschnitt zwischen der Rüdesheimer Straße und der nördlichen Noackstraße. 
 
Der größte Teil des ersten Bauabschnittes verläuft entlang der Lincoln -Siedlung. Die Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt hat mit dem Gestattungsvertrag vom Juli 2005 der Bundesrepublik 
Deutschland, vertreten du rch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Errichtung eines 
Zaunes auf städtischem Grundstück gestattet. Die durch den Zaun eingefriedeten Teile des 
städtischen Grundstücks sind für den Ausbau des Geh - und Radweges auf eine Breite von ca. 
3,50 m in M ittellage der Baumallee erforderlich. Die Zaunanlage dient aktuell nicht mehr den 
Zwecken der Verteidigung und kann innerhalb einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. 
Für den Ausbau des Geh- und Radweges ist somit eine Kündigung mit Wirkung zum Sept ember 
2016 und ein tatsächlicher Rückbau der Zaunanlage bis spätestens unmittelbar vor Baubeginn 
dieses Abschnitts erforderlich. Seitens der BVD New Living wird derzeit davon au sgegangen, 
dass der Zaun etwa im 3. bzw. 4. Quartal wegen der dann erreichten B ewohnerzahl nicht mehr 
benötigt wird. Die hierfür entstehenden Kosten werden durch den Grundstücksbesitzer getr a-
gen.

- 4 - 
Um eine durchgängige Breite von ca. 3,50 m auf gesamter Strecke zu realisieren, soll der he u-
tige Einfädelungsstreifen in Richtung Süden am  Knotenpunkt Rüdesheimer Straße / Heidelbe r-
ger Straße zugunsten des geplanten Geh - und Radweges entfallen. Ein darüber hinaus gehe n-
der Rückbau des Rechtsabbiegestreifens Rüdesheimer Straße – Heidelberger Straße und die 
dadurch erforderliche Anpassung der Q uerschnittsaufteilung kann erst im Anschluss an die 
Realisierung der Planstraße A südlich der Lincolnsiedlung zwischen Heidelberger Straße und 
Karlsruher Straße umgesetzt werden. 
 
Im Bereich der stark frequentierten Parkplatzzufahrt Farbenkrauth / Alnatura  wird zur Red u-
zierung möglicher Konflikte der Radweg an den Fahrbahnrand verschwe nkt (Breite 2,50 m). 
Für diese sicherheitsrelevante Verziehung des Radweges muss eine Linde (Baum -Nummer 95) 
gefällt werden.  
 
Gesetzlich geschütztes Biotop 
Gemäß § 13 (1) Nr.  1 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz in Verbi n-
dung mit § 30 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) stellt die Heidelberger Str a-
ße in diesem Bereich eine Allee und somit ein gesetzlich geschütztes Biotop dar. Nach § 30 
Abs. 2 BNatSchG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen 
Beeinträchtigung dieses Biotops führen können, verboten.Gemäß § 30 Absatz 3 des Bundesn a-
turschutzgesetzes kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, entgegen den Verbote n 
des § 30 Abs. 2 BNatSchG die vorhandene Allee teilweise zu beseitigen.  
Die Linde mit der Baum -Nummer 93 ist abgängig und wird daher im Winter 2015/2016 vom 
Grünflächenamt aus Verkehrssicherungsgründen bereits vor Beginn der Baumaßnahme gefällt. 
Die Lind e mit der Nummer 95 ist in ihrer Vitalität schwer geschädigt und mittelfristig auch 
abgängig. Gemäß der Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ist die Funktionalität 
der Allee durch die Abgängigkeit der beiden Linden nicht beeinträchtigt. 
 
Die Fällung der Linde (Baum -Nummer 95) erfolgt nach Ende der Setz - und Brutzeit im Herbst 
2016. 
 
Der geplante Geh- und Radweg mit einer Breite von ca. 3,50 m soll in Mittellage der doppelre i-
higen Lindenallee gebaut werden. Die Allee setzt sich aus 270 Linden zusamm en. In Folge des 
Baumsturzes in der Heinrichstraße nach einer Baumaßnahme 2011 und 2013 und der darau f-
hin aktuell eingereichten Klage auf Schadensersatz gegenüber der Stadt Darmstadt wurde vom 
Grünflächenamt in Amtshilfe für das Straßenverkehrs - und Tiefbauamt ein Baumgutachten für 
den gesamten Abschnitt beauftragt. Hierzu wurden Wurzelsuchgräben an 20 repräsentativen 
und durch das Grünflächenamt festgelegten Bäumen durchgeführt. Gemäß Gutachten des 
Sachverständigenbüro Leitsch vom 06.06.2014 kann auf Grund  der vorgefundenen Wurzelau s-
breitung die geplante Ausbaumaßnahme wahrscheinlich ohne nachhaltige Schädigung der 
Bäume durchgeführt werden, wenn zum Schutz des Baumbestands (Wurzelschutz) der Neubau 
im Hocheinbau ca. 20 cm über dem heutigen Niveau erfolgt. 
 
Im Zuge einer ökologischen Baubegleitung durch einen Baumsachverständigen soll die Ba u-
maßnahme intensiv begleitet werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Bau m-
schutz angemessene Beachtung findet, andererseits aber bei Gefährdung der Standsiche rheit 
einzelner Bäume und damit der Verkehrssicherheit schnell gehandelt wird.  Sollte bei der öko-
logischen Baubegleitung vom Baumsachverständigen festgestellt werden, dass auf Grund der 
Baumaßnahmen, zum Beispiel nach Auskofferung der alten Tragschichten, im Falle von Wu r-
zelkappungen, der Entfernung von Haltewurzel oder ähnlichem keine ausreichende Stands i-
cherheit einzelner Bäume mehr gegeben ist, sind die betroffenen Bäume sofort zu fällen. B e-
stehen Zweifel an der Standsicherheit einzelner Bäume erfolgt du rch den Baumsachverständ i-
gen unmittelbar eine Überprüfung der Standsicherheit z.B. mittels Zugversuch. Sollten Fällu n-
gen erforderlich werden, sind diese dann in Abstimmung mit dem Grünflächenamt unverzü g-
lich durchzuführen. Gemäß § 30 Absatz 3 des Bundesnat urschutz-gesetzes kann von der unt e-
ren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, entgegen den Verboten 
des § 30 Abs. 2 BNatSchG die vorhandene Allee teilweise zu beseitigen. Für alle im Zuge der 
Baumaßnahme gefällten Bäume sind Ersatzpfla nzungen durchzuführen, wobei auf eine Ve r-
besserung der Standortsituation der neuen Bäume besonders geachtet wird. Hierzu zählen 
insbesondere die Anlage einer 12 m³ großen Baumgrube incl. Substrataustausch für jeden 
Baum. Die Baumgruben sind gleich im Zuge der Baumaßnahme in Abstimmung mit dem

- 5 - 
Grünflächenamt herzustellen. Der funktionale Ausgleich für den Teilverlust des gesetzlich g e-
schützten Biotops ergibt sich aus der Ergänzung der bestehenden Allee durch Neupflanzung an 
gleicher Stelle oder in der näheren Umgebung. 
 
Im Zuge der Maßnahme werden barrierefreie Querungsstellen (Nullabsenkungen für Gehbehi n-
derte, Leitlinien und Tastkanten für Sehbehinderte und Blinde) geschaffen um die barrierefreie 
Nutzung des Geh- und Radweges zu gewährleisten. 
 
Die Planung wurde am 32. Runden Tisch Radverkehr am 05.11.2014 vorgestellt, diskutiert und 
einvernehmlich begrüßt. 
 
Die Kosten der Maßnahme betragen nach jetzigem Planungsstand: 
 
Baukosten und Aufschlag für Baukostenentwicklung  (brutto) 821.000 Euro 
Planungskosten (brutto): 64.000 Euro 
Kampfmittelkonzept und Räumung (brutto): 20.000 Euro 
Ökologische Baubegleitung und evt. Fällung & Neupflanzungen (brutto): 15.000 Euro  
Unvorhergesehenes ca. 5 %: 44.000Euro 
 
Gesamtkosten Wegesanierung und -ausbau (brutto): 964.000 Euro 
 
Zur Finanzierung werden Haushaltsausgabereste der Kostenstelle 066 -100-1000, Investitions-
nummer 08066-6999 Straßenbausanierungsprogramm herangezogen und auf eine neu zu bi l-
dende Investitionsnummer „Geh- und Radweg HD-Str. / Lincoln-Siedlung“ verlagert. Die Finan-
zierung der Baumfällungen und der Ersatzpflanzungen incl. Standortverbesserung erfolgt 
ebenfalls aus dieser neu zu bildenden Investitionsnummer. 
 
Der heutige Baumbestand der Allee verhindert eine Ausleuchtung des Geh - und Radweges auf 
der Westseite der Heidelberger Straße durch die vorhandene Straßenbeleuchtung. Zur Gewäh r-
leistung der Verkehrssicherungspflicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine neue B e-
leuchtungen im Bereich der Allee zwingend erforderlich. Geplant sind 41 Leuchten mit einer 
Lichtpunkthöhe von 4,50 m. Die Kosten belaufen  sich auf ca. 225.000 Euro. Finanziert werden 
diese aus dem Finanzierungsvertrag zwischen der Entega AG und der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt. Die hierbei entstehenden Kosten in Höhe von 225.000,00 € werden aus der Ko s-
tenstelle 066-170-1000 finanziert. 
 
Neben der Stromversorgung der neuen Beleuchtung werden im Zuge der Baumaßnahme fo l-
gende Versorgungsträger neue Leitungen bzw. Ergänzungen mit verlegen: 
HSE-AG, e-netz, 
HSE-AG, medianet, 
Deutsche Telekom, 
Stadt Darmstadt, Hauptamt IT. 
 
Die Maßnahme unterliegt der Beitragspflicht. 
 
 
Darmstadt, den 11.12.2015 
III-66/2S-Bro-Wg 
Nst.:2129 
 
 
Die Dezernentin III       Der Dezernent IV  
 
 
 
Cornelia Zuschke       André Schellenberg  
Stadträtin       Stadtkämmerer

anlage 4

298 Zeichen

Punkt 15: Sanierung und Ausbau des Geh- und Radweges entlang der Heidelberger Straße 
zwischen Rüdesheimer Straße und Grenzweg 
 (V-Nr. 2015/0557) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Stimmenthaltung: Fraktionen UFFBASSE, Die Linke. und PIRATEN

anlage 3

318 Zeichen

Punkt 10: Sanierung und Ausbau des Geh- und Radweges entlang der Heidelberger Straße 
zwischen Rüdesheimer Straße und Grenzweg 
 (V-Nr. 2015/0557) 
 
Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke., bei Stimmenthaltung der Fraktion 
UFFBASSE, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

anlage 2

14267 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.01.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 66 BE 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0557 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
18 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  16066-6135 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Sanierung und Ausbau des Geh - und Radweges entlang der Heidelberger Straße 
zwischen Rüdesheim er Straße und Grenzweg  
 
Vorlage vom: 11.12.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Sanierung und dem Ausbau des Geh - und Radweges entlang der Heidelberger Straße 
zwischen Rüdesheimer Straße und Grenzweg mit einem Kostenaufwand von ca. 964.000 
Euro wird zugestimmt. Zur Finanzierung der Maßnahme werden Haushaltsausgabereste der 
Kostenstelle 066 -100-1000, Investitionsnummer 08066 -6999 
Straßenbausanierungsprogramm in dieser Höhe auf eine neu zu bildende Invest. -Nr. „Geh- 
und Radweg HD-Str. / Lincoln-Siedlung“ zu verlagern. 
 
2. Der Kündigung des Gestattungsvertrages und der Entfernung der Zaunanlage entlang der 
Lincoln-Siedlung wird zum September 2016 (frühest möglicher Baubeginn) zugestimmt; der 
Zaun muss erst zum tatsächlichen Baubeginn abgebrochen sein. Die Kosten für die 
Entfernung der Zaunanlage werden durch den Grundstücksbesitzer getragen.

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3. Der Beleuchtung des Geh - und Radweges entlang der Heidelberger Straße zwischen 
Rüdesheimer Straße und Grenzweg nach dem Entwurf vom 30.11.2015 mit einem 
Kostenaufwand von ca. 225.000 Euro wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt gemäß des 
Finanzierungsvertrags zwischen der Entega AG und der Wissenschaftsstadt Darmstadt aus 
der Kostenstelle 066-170-1000. 
 
4. Der Fällung einer Linde (Baum-Nr. 4220.02.01.0095) wird zugestimmt. 
 
5. Sollte die Standsicherheit weiterer Linden in Folge der Baumaßnahme nicht mehr gegeben 
sein, wird einer sofortigen, optionalen Fällung der Bäume mit einem geschätzten 
Kostenaufwand von ca. 900. - Euro incl. Wurzelstockrodung pro Baum  sowie 
erforderlichen E rsatzpflanzungen mit einem geschätzten Kostenaufwand ca. 2.500 Euro 
pro Baum zugestimmt. 
 
 
Anlagen: Lageplan_Radweg_Heidelberger Landstraße  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 13.01.2016 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

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Begründung zur Magistratsvorlage vom 11. Dezember 2015  
 
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt plant die Sanierung und den regelgerechten Ausbau des 
Geh- und Radweges entlang der Heidelbe rger Straße zwischen Rüdesheimer Straße und 
Grenzweg auf einer Länge von ca. 1.200 m. Geplant ist ei ne durchgängige Breite von ca. 3,50 
m mit einem einheitlichen Oberbau in Asphaltbauweise. Zum Schutz des Baumbestands erfolgt 
der Neubau im Hocheinbau (ca. 20 cm über dem heutigen Niveau). 
 
Der Geh- und Radweg entlang der Heidelberger Straße zwischen der Rüdesheimer Straße und 
dem Grenzweg bildet eine Hauptverbindung in Nord -Süd-Richtung im Fuß- und Radroutennetz 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Durch die Ne uerschließung der Konversionsflächen Süd 
stellt die Strecke auch für die Quartiere der Lincoln -Siedlung, Cambrai -Fritsch-Kaserne und 
Jefferson-Siedlung  die Hauptverbindung für den Fuß- und Radverkehr dar Vernetzung der. Mit 
dem städtebaulichen Vertrag zur  Konversionsfläche Lincoln -Siedlung (Magistratsvorlagen -Nr. 
2015/0455) sowie Bebauungsplan S 25 Lincolnsiedlung (Magistratsvorlagen -Nr. 2015/0457) 
wurde dem Ziel der verkehrlichen Entwicklung der Konversionsflächen zugestimmt. Die 
Vernetzung der Quartiere untereinander und mit der Umgebung insbesondere zu Fuß und mit 
dem Fahrrad ist sicherzustellen. Darüber hinaus soll die Lincoln -Siedlung, wie  mit den oben 
genannten Magistratsvorlagen beschlossen Modellquartier für auto - und verkehrsreduziertes 
Wohnen mit einem umfassenden Mobilitätsmanagementkonzept werden. 
 
Durch die städtebaulichen Entwicklungen der Konversionsflächen werden signifikante 
Zunahmen des Fuß- und Radverkehrs erwartet. 
Es sind daher Angebote zu schaffen, die auf möglichst geringe Kfz -Nutzungsraten abzielen. 
Hierzu gehören unter anderem der Ausbau und die Instandsetzung des kommunalen Fuß - und 
Radverkehrsnetzes im Umfeld der Quartiere, die Herstellung neuer Anschlüsse und 
Netzergänzungen.  
 
Der Geh - und Radweg entlang der Heidelberger Straße z wischen Rüdesheimer Straße und 
Grenzweg befindet sich in einem schlechten Zustand. Im Abschnitt  zwischen der nördlichen 
Noackstraße und dem Grenzweg steht dem Fuß - und Radverkehr eine befestigte Fläche 
(Pflasterbelag) mit einer Breite von rund 1,50 m und e ine rund 1,50 m breite, neben dem 
Pflasterbelag liegende, wassergebundene Decke zur Verfügung. Die nutzbare Breite des 
vorhandenen Geh- und Radweges wird auf der Westseite zur Lincoln -Siedlung zusätzlich durch 
eine Zauna nlage eingeschränkt. Bei schlechtem Wetter findet die Nutzung des Fuß - und 
Radverkehrs in zwei Richtungen auf einer effektiven Breite von 1,50 m statt. Zwischen der 
Rüdesheimer Straße und der nördlichen Noackstraße steht dem Fußverkehr neben den 
Baumbeeten lediglich ein 0,50 m breiter befest igter Gehweg zur Verfügung. Der 
Oberflächenzustand der Wegebefestigungen ist als sanierungsbedürftig einzustufen. 
 
Die Realisierung der Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitte unterteilt. Der erste 
Bauabschnitt befindet sich zwischen der nördlichen Noackstr aße und dem Grenzweg; der 
zweite Bauabschnitt zwischen der Rüdesheimer Straße und der nördlichen Noackstraße.  
 
Der größte Teil des ersten Bauabschnittes verläuft entlang der Lincoln -Siedlung. Die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem Gestattungsvertrag vom Juli 2005 der 
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die 
Errichtung eines Zaunes auf städtischem Grundstück gestattet. Die durch den Zaun 
eingefriedeten Teile des städtischen Grundstücks sind für den Ausbau  des Geh- und Radweges 
auf eine Breite von ca. 3,50 m in Mittellage der Baumallee erforderlich. Die Zaunanlage dient 
aktuell nicht mehr den Zw ecken der Verteidigung und kann innerhalb einer Frist von sechs 
Monaten gekündigt werden. Für den Ausbau des Geh - und Radweges ist somit eine Kündigung 
mit Wirkung zum September 2016 und ein tatsächlicher Rückbau der Zaunanlage bis 
spätestens unmittelbar vor Baubeginn dieses Abschnitts erforderlich. Seitens der BVD New 
Living wird derzeit davon au sgegangen, dass der Z aun etwa im 3. bzw. 4. Quartal wegen der 
dann erreichten Bewohnerzahl nicht mehr benötigt wird. Die hierfür entstehenden Kosten 
werden durch den Grundstücksbesitzer getragen.

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Um eine durchgängige Breite von ca. 3,50 m auf gesamter Strecke zu realisieren, soll der 
heutige Einfädelungsstreifen in Richtung Süden am Knotenpunkt Rüdesheimer Straße / 
Heidelberger Straße zugunsten des geplanten Geh - und Radweges entfallen. Ein darüber 
hinaus gehe nder Rückbau des Rechtsabbiegestreifens Rüdesheimer Straße – Heidelberger 
Straße und die dadurch erforderliche Anpassung der Querschnittsaufteilung kann erst im 
Anschluss an die Realisierung der Planstraße A südlich der Lincolnsiedlung zwischen 
Heidelberger Straße und Karlsruher Straße umgesetzt werden. 
 
Im Bereich der sta rk frequentierten Parkplatzzufahrt Farbenkrauth / Alnatura wird zur 
Reduzierung möglicher Konflikte der Radweg an den Fahrbahnrand verschwe nkt (Breite 2,50 
m). Für diese s icherheitsrelevante Verziehung des Radweges muss eine Linde (Baum -Nummer 
95) gefällt werden.  
 
Gesetzlich geschütztes Biotop 
Gemäß § 13 (1) Nr. 1 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz in 
Verbindung mit § 30 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) stellt die 
Heidelberger Straße in diesem Bereich eine Allee und som it ein gesetzlich geschütztes Biotop 
dar. Nach § 30 Abs. 2 BNatSchG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer 
sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieses Biotops führen können, verboten.Gemäß § 30 
Absatz 3 des Bundesn aturschutzgesetzes kann ein e Ausnahmegenehmigung erteilt werden, 
entgegen den Verboten des § 30 Abs. 2 BNatSchG die vorhandene Allee teilweise zu beseitigen.  
Die Linde mit der Baum -Nummer 93 ist abgängig und wird daher im Winter 2015/2016 vom 
Grünflächenamt aus Verkehrssicherungsgründen bereits vor Beginn der Baumaßnahme gefällt. 
Die Linde mit der Nummer 95 ist in ihrer Vitalität schwer geschädigt und mittelfristig auch 
abgängig. Gemäß der Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ist die Funktionalität 
der Allee durch die Abgängigkeit der beiden Linden nicht beeinträchtigt. 
 
Die Fällung der Linde (Baum -Nummer 95) erfolgt nach Ende der Setz - und Brutzeit im Herbst 
2016. 
 
Der geplante Geh - und Radweg mit einer Breite von ca. 3,50 m soll in Mittellage der 
doppelreihigen Lindenallee gebaut werden. Die Allee setzt sich aus 270 Linden zusammen. In 
Folge des Baumsturzes in der Heinrichstraße nach einer Baumaßnahme 2011 und 2013 und 
der daraufhin aktuell eingereichten Klage auf Schadensersatz gegenüber der Stadt Darmstadt 
wurde vom Grünf lächenamt in Amtshilfe für das Straßenverkehrs - und Tiefbauamt ein 
Baumgutachten für den gesamten Abschnitt beauftragt. Hierzu wurden Wurzelsuchgräben an 
20 repräsentativen und durch das Grünflächenamt festgelegten Bäumen durchgeführt. Gemäß 
Gutachten des Sachverständigenbüro Leitsch vom 06.06.2014 kann auf Grund der 
vorgefundenen Wurzelau sbreitung die geplante Ausbaumaßnahme wahrscheinlich ohne 
nachhaltige Schädigung der Bäume durchgeführt werden, wenn z um Schutz des 
Baumbestands (Wurzelschutz) der Neubau im Hocheinbau ca. 20 cm über dem heutigen 
Niveau erfolgt. 
 
Im Zuge einer ökologischen Baubegleitung durch einen Baumsachverständigen soll die 
Baumaßnahme intensiv begleitet werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der 
Baumschutz angemessene Beachtu ng findet, andererseits aber bei Gefährdung der 
Standsicherheit einzelner Bäume und damit der Verkehrssicherheit schnell gehandelt wird.  
Sollte bei der ök ologischen Baubegleitung vom Baumsachverständigen festgestellt werden, 
dass auf Grund der Baumaßnahmen , zum Beispiel nach Auskofferung der alten Tragschichten, 
im Falle von Wu rzelkappungen, der Entfernung von Haltewurzel oder ähnlichem keine 
ausreichende Standsicherheit einzelner Bäume mehr gegeben ist, sind die betroffenen Bäume 
sofort zu fällen. B estehen Zweifel an der Standsicherheit einzelner Bäume erfolgt durch den 
Baumsachverständigen unmittelbar eine Überprüfung der Standsicherheit z.B. mittels 
Zugversuch. Sollten Fällu ngen erforderlich werden, sind diese dann in Abstimmung mit dem 
Grünflächenamt unv erzüglich durchzuführen. Gemäß § 30 Absatz 3 des Bundesnaturschutz -
gesetzes kann von der unt eren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt 
werden, entgegen den Verboten des § 30 Abs. 2 BNatSchG die vorhandene Allee teilweise zu 
beseitigen. Für al le im Zuge der Baumaßnahme gefällten Bäume sind Ersatzpflanzungen

- 6 - 
durchzuführen, wobei auf eine Ve rbesserung der Standortsituation der neuen Bäume 
besonders geachtet wird. Hierzu zählen insbesondere die Anlage einer 12 m³ großen 
Baumgrube incl. Substrataus tausch für jeden Baum. Die Baumgruben sind gleich im Zuge 
der Baumaßnahme in Abstimmung mit dem Grünflächenamt herzustellen. Der funktionale 
Ausgleich für den Teilverlust des gesetzlich g eschützten Biotops ergibt sich aus der Ergänzung 
der bestehenden Allee durch Neupflanzung an gleicher Stelle oder in der näheren Umgebung. 
 
Im Zuge der Maßnahme werden barrierefreie Querungsstellen (Nullabsenkungen für 
Gehbehinderte, Leitlinien und Tastkanten für Sehbehinderte und Blinde) geschaffen um die 
barrierefreie Nutzung des Geh- und Radweges zu gewährleisten. 
 
Die Planung wurde am 32. Runden Tisch Radverkehr am 05.11.2014 vorgestellt, diskutiert und 
einvernehmlich begrüßt. 
 
Die Kosten der Maßnahme betragen nach jetzigem Planungsstand: 
 
Baukosten und Aufschlag für Baukostenentwicklung  (brutto) 821.000 Euro 
Planungskosten (brutto): 64.000 Euro 
Kampfmittelkonzept und Räumung (brutto): 20.000 Euro 
Ökologische Baubegleitung und evt. Fällung & Neupflanzungen (brutto): 15.000 Euro  
Unvorhergesehenes ca. 5 %: 44.000Euro 
 
Gesamtkosten Wegesanierung und -ausbau (brutto): 964.000 Euro 
 
Zur Finanzierung werden Haushaltsausgabereste der Kostenstelle 066 -100-1000, 
Investitionsnummer 08066-6999 Straßenbausanierungsprogramm herangezogen und auf eine 
neu zu bi ldende Investitionsnummer  „Geh- und Radweg HD -Str. / Lincoln -Siedlung“ verlagert. 
Die Fina nzierung der Baumfällungen und der Ersatzpflanzungen incl. Standortverbesserung 
erfolgt ebenfalls aus dieser neu zu bildenden Investitionsnummer. 
 
Der heutige Baumbestand der Allee verhindert eine Ausleuchtung des Geh - und Radweges auf 
der Westseite der Heidelberger Straße durch die vorhandene Straßenbeleuchtung. Zur 
Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine neue 
Beleuchtungen im Bereich der Allee zw ingend erforderlich. Geplant sind 41 Leuchten mit einer 
Lichtpunkthöhe von 4,50 m. Die Kosten belaufen sich auf ca. 225.000 Euro. Finanziert werden 
diese aus dem Finanzierungsvertrag zwischen der Entega AG und der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt. Die hierbei entstehenden Kosten in Höhe von 225.000,00 € werden aus der 
Kostenstelle 066-170-1000 finanziert. 
 
Neben der Stromversorgung der neuen Beleuchtung werden im Zuge der Baumaßnahme 
folgende Versorgungsträger neue Leitungen bzw. Ergänzungen mit verlegen:  
HSE-AG, e-netz, 
HSE-AG, medianet, 
Deutsche Telekom, 
Stadt Darmstadt, Hauptamt IT. 
 
Die Maßnahme unterliegt der Beitragspflicht. 
 
 
Darmstadt, den 11.12.2015 
III-66/2S-Bro-Wg 
Nst.:2129 
 
 
Die Dezernentin III       Der Dezernent IV

Cornelia Zuschke       André Schellenberg 
Stadträtin       Stadtkämmerer

anlage 5

280 Zeichen

Punkt 9: Sanierung und Ausbau des Geh- und Radweges entlang der Heidelberger Straße 
zwischen Rüdesheimer Straße und Grenzweg 
 (V-Nr. 2015/0557) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: Fraktion Die Linke. und Stadtve. Crook 
Stimmenthaltung: Fraktionen UFFBASSE und FDP

anlage 1

2171 Zeichen

2 2
1 1
Geprüft Art Nr. Datum Bearbeitet 
Änderungen 
Zur Ausführung freigegeben 
Planung abgeschlossen 
Darmstadt......................... 
Datum: 
M.  =  
Gezeichnet: 
Plan-Nr.  
Z. Mitzeichnung 
Anlage 
Planart 
SB SGL ABL. 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
der Magistrat 
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt 
Dezernat III      
Darmstadt, November 2015 Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt III-66/2 
-67- 
Neugestaltung eines kombinierten 
Geh- und Radwegs entlang der 
Heidelberger Straße 
Entwurfsplanung 
Baron / SB 
30.11.2015 
1.2 
Lageplan 
1 : 500 
Geprüft Art Nr. Datum 
Bearbeitet 
Änderungen 
Zur Ausführung freigegeben 
Planung abgeschlossen 
Darmstadt......................... 
Datum: 
M.  =  
Gezeichnet: 
Plan-Nr.  
Z. Mitzeichnung 
Anlage 
Planart 
SB SGL ABL. 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
der Magistrat 
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt 
Dezernat III      
Darmstadt, November 2015 Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt III-66/2 
-67- 
Neugestaltung eines kombinierten 
Geh- und Radwegs entlang der 
Heidelberger Straße 
Entwurfsplanung 
Baron / SB 
30.11.2015 
1.1 
Lageplan 
1 : 500 
INGENIEURBÜRO BARON 
Friedrich-Merz-Straße 1 - 64401 Groß-Bieberau 
Tel: 06166-2619646    Fax: 06166-2619648 
INGENIEURBÜRO BARON 
Friedrich-Merz-Straße 1 - 64401 Groß-Bieberau 
Tel: 06166-2619646    Fax: 06166-2619648 
Legende 
kombinierter Geh-/Radweg 
Seitenraum (Pflaster) 
Zufahrt (Pflaster) 
Aufstellfläche (Pflaster) 
Zufahrt / Eingang 
Beleuchtung 
Bestehender 
Baum entfällt 
Bankett 
Grünstreifen 
Querneigung 
Planung 
nachrichtlich 
übernommen 
Orientierungsplatten 
Sperrfläche 
Legende 
kombinierter Geh-/Radweg 
Seitenraum (Pflaster) 
Zufahrt (Pflaster) 
Aufstellfläche (Pflaster) 
Zufahrt / Eingang 
Beleuchtung 
Bestehender 
Baum entfällt 
Bankett 
Grünstreifen 
Querneigung 
Planung 
nachrichtlich 
übernommen 
Sperrfläche 
Nullabsenkung 
Nullabsenkung 
Orientierungsplatten 
(Asphalt) 
(Asphalt) 
gez. Zuschke      
Stadträtin      
gez. i.V. Dipl.-Ing. Ranly      
gez. Fath      
gez. Brockhoff gez. i.V. Kutschera gez. Ranly 
gez. Zuschke      
Stadträtin      
gez. i.V. Dipl.-Ing. Ranly      
gez. Fath      
gez. Brockhoff gez. i.V. Kutschera gez. Ranly

Beratungsverlauf (4)

TOP 15
TOP 9
TOP 10
TOP 18 beschließend

Orte (7)

  • Heidelberger Straße
  • Rüdesheimer Straße
  • Heidelberger Landstraße
  • Noackstraße
  • Karlsruher Straße
  • Heinrichstraße
  • Grenzweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0557
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.12.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00