2015/0557
Sanierung und Ausbau des Geh- und Radweges entlang der Heidelberger Straße zwischen Rüdesheimer Straße und Grenzweg
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2015/0557
14266 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.01.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0557
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 16066-6135
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Sanierung und Ausbau des Geh - und Radweges entlang der Heidelberger Straße zw i-
schen Rüdesheimer Straße und Grenzweg
Vorlage vom: 11.12.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Sanierung und dem Ausbau des Geh - und Radweges entlang der Heidelberger Straße
zwischen Rüdesheimer Straße und Grenzweg mit einem Kostenaufwand von ca. 964.000
Euro wird zugestimmt. Zur Finanzierung der Maßnahme werden Haushaltsausgabereste der
Kostenstelle 066 -100-1000, Investitionsnummer 08066 -6999 Straßenbausanierungspr o-
gramm in dieser Höhe auf eine neu zu bildende Invest. -Nr. „Geh- und Radweg HD-Str. / Lin-
coln-Siedlung“ zu verlagern.
2. Der Kündigung des Gestattungsvertrages und der Entfernung der Zaunanlage entlang der
Lincoln-Siedlung wird zum September 2016 (frühest möglicher Baubeginn) zugestimmt; der
Zaun muss erst zum tatsächlichen Baubeginn abgebrochen sein. Die Kosten für die Entfer-
nung der Zaunanlage werden durch den Grundstücksbesitzer getragen.
- 2 -
3. Der Beleuchtung des Geh - und Radweges entlang der Heidelberger Straße zwischen Rüde s-
heimer Straße und Grenzweg nach dem Entwurf vom 30.11.2015 mit einem Kostenaufwand
von ca. 225.000 Euro wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt gemäß des Finanzierung s-
vertrags zwischen der Entega AG und der Wissenschaftsstadt Darmstadt aus der Kostenste l-
le 066-170-1000.
4. Der Fällung einer Linde (Baum-Nr. 4220.02.01.0095) wird zugestimmt.
5. Sollte die Standsicherheit weiterer Li nden in Folge der Baumaßnahme nicht mehr gegeben
sein, wird einer sofortigen, optionalen Fällung der Bäume mit einem geschätzten Koste n-
aufwand von ca. 900. - Euro incl. Wurzelstockrodung pro Baum sowie erforderlichen E r-
satzpflanzungen mit einem geschätzten Kostenaufwand ca. 2.500 Euro pro Baum zug e-
stimmt.
Anlagen: Lageplan_Radweg_Heidelberger Landstraße
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11. Dezember 2015
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt plant die Sanierung und den regelgerechten Ausbau des
Geh- und Radweges entlang der Heidelberger Straße zwischen Rüdesheimer Straße und
Grenzweg auf einer Länge von ca. 1.200 m. Geplant ist ei ne durchgängige Breite von ca. 3,50
m mit einem einheitlichen Oberbau in Asphaltbauweise. Zum Schutz des Baumbestands erfolgt
der Neubau im Hocheinbau (ca. 20 cm über dem heutigen Niveau).
Der Geh- und Radweg entl ang der Heidelberger Straße zwischen der Rüdesheimer Straße und
dem Grenzweg bildet eine Hauptverbindung in Nord -Süd-Richtung im Fuß- und Radroutennetz
der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Durch die Neuerschließung der Konversionsflächen Süd
stellt die Streck e auch für die Quartiere der Lincoln -Siedlung, Cambrai -Fritsch-Kaserne und
Jefferson-Siedlung die Hauptverbindung für den Fuß- und Radverkehr dar Vernetzung der. Mit
dem städtebaulichen Vertrag zur Konversionsfläche Lincoln -Siedlung (Magistratsvorlagen -Nr.
2015/0455) sowie Bebauungsplan S 25 Lincolnsiedlung (Magistratsvorlagen -Nr. 2015/0457)
wurde dem Ziel der verkehrlichen Entwicklung der Konversionsflächen zugestimmt. Die Verne t-
zung der Quartiere untereinander und mit der Umgebung insbesondere zu Fuß und mit dem
Fahrrad ist sicherzustellen. Darüber hinaus soll die Lincoln -Siedlung, wie mit den oben g e-
nannten Magistratsvorlagen beschlossen Modellquartier für auto - und verkehrsreduziertes
Wohnen mit einem umfassenden Mobilitätsmanagementkonzept werden.
Durch die städtebaulichen Entwicklungen der Konversionsflächen werden signifikante Zuna h-
men des Fuß- und Radverkehrs erwartet.
Es sind daher Angebote zu schaffen, die auf möglichst geringe Kfz -Nutzungsraten abzielen.
Hierzu gehören unter anderem der Ausbau u nd die Instandsetzung des kommunalen Fuß - und
Radverkehrsnetzes im Umfeld der Quartiere, die Herstellung neuer Anschlüsse und Netzergä n-
zungen.
Der Geh - und Radweg entlang der Heidelberger Straße zwischen Rüdesheimer Straße und
Grenzweg befindet sich in e inem schlechten Zustand. Im Abschnitt zwischen der nördlichen
Noackstraße und dem Grenzweg steht dem Fuß - und Radverkehr eine befestigte Fläche (Pfla s-
terbelag) mit einer Breite von rund 1,50 m und eine rund 1,50 m breite, neben dem Pflasterb e-
lag liegende, wassergebundene Decke zur Verfügung. Die nutzbare Breite des vorhandenen
Geh- und Radweges wird auf der Westseite zur Lincoln -Siedlung zusätzlich durch eine Zauna n-
lage eingeschränkt. Bei schlechtem Wetter findet die Nutzung des Fuß - und Radverkehrs in
zwei Richtungen auf einer effektiven Breite von 1,50 m statt. Zwischen der Rüdesheimer Straße
und der nördlichen Noackstraße steht dem Fußverkehr neben den Baumbeeten lediglich ein
0,50 m breiter befestigter Gehweg zur Verfügung. Der Oberflächenzustand der Weg ebefesti-
gungen ist als sanierungsbedürftig einzustufen.
Die Realisierung der Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitte unterteilt. Der erste Baua b-
schnitt befindet sich zwischen der nördlichen Noackstraße und dem Grenzweg; der zweite
Bauabschnitt zwischen der Rüdesheimer Straße und der nördlichen Noackstraße.
Der größte Teil des ersten Bauabschnittes verläuft entlang der Lincoln -Siedlung. Die Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt hat mit dem Gestattungsvertrag vom Juli 2005 der Bundesrepublik
Deutschland, vertreten du rch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Errichtung eines
Zaunes auf städtischem Grundstück gestattet. Die durch den Zaun eingefriedeten Teile des
städtischen Grundstücks sind für den Ausbau des Geh - und Radweges auf eine Breite von ca.
3,50 m in M ittellage der Baumallee erforderlich. Die Zaunanlage dient aktuell nicht mehr den
Zwecken der Verteidigung und kann innerhalb einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.
Für den Ausbau des Geh- und Radweges ist somit eine Kündigung mit Wirkung zum Sept ember
2016 und ein tatsächlicher Rückbau der Zaunanlage bis spätestens unmittelbar vor Baubeginn
dieses Abschnitts erforderlich. Seitens der BVD New Living wird derzeit davon au sgegangen,
dass der Zaun etwa im 3. bzw. 4. Quartal wegen der dann erreichten B ewohnerzahl nicht mehr
benötigt wird. Die hierfür entstehenden Kosten werden durch den Grundstücksbesitzer getr a-
gen.
- 4 -
Um eine durchgängige Breite von ca. 3,50 m auf gesamter Strecke zu realisieren, soll der he u-
tige Einfädelungsstreifen in Richtung Süden am Knotenpunkt Rüdesheimer Straße / Heidelbe r-
ger Straße zugunsten des geplanten Geh - und Radweges entfallen. Ein darüber hinaus gehe n-
der Rückbau des Rechtsabbiegestreifens Rüdesheimer Straße – Heidelberger Straße und die
dadurch erforderliche Anpassung der Q uerschnittsaufteilung kann erst im Anschluss an die
Realisierung der Planstraße A südlich der Lincolnsiedlung zwischen Heidelberger Straße und
Karlsruher Straße umgesetzt werden.
Im Bereich der stark frequentierten Parkplatzzufahrt Farbenkrauth / Alnatura wird zur Red u-
zierung möglicher Konflikte der Radweg an den Fahrbahnrand verschwe nkt (Breite 2,50 m).
Für diese sicherheitsrelevante Verziehung des Radweges muss eine Linde (Baum -Nummer 95)
gefällt werden.
Gesetzlich geschütztes Biotop
Gemäß § 13 (1) Nr. 1 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz in Verbi n-
dung mit § 30 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) stellt die Heidelberger Str a-
ße in diesem Bereich eine Allee und somit ein gesetzlich geschütztes Biotop dar. Nach § 30
Abs. 2 BNatSchG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen
Beeinträchtigung dieses Biotops führen können, verboten.Gemäß § 30 Absatz 3 des Bundesn a-
turschutzgesetzes kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, entgegen den Verbote n
des § 30 Abs. 2 BNatSchG die vorhandene Allee teilweise zu beseitigen.
Die Linde mit der Baum -Nummer 93 ist abgängig und wird daher im Winter 2015/2016 vom
Grünflächenamt aus Verkehrssicherungsgründen bereits vor Beginn der Baumaßnahme gefällt.
Die Lind e mit der Nummer 95 ist in ihrer Vitalität schwer geschädigt und mittelfristig auch
abgängig. Gemäß der Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ist die Funktionalität
der Allee durch die Abgängigkeit der beiden Linden nicht beeinträchtigt.
Die Fällung der Linde (Baum -Nummer 95) erfolgt nach Ende der Setz - und Brutzeit im Herbst
2016.
Der geplante Geh- und Radweg mit einer Breite von ca. 3,50 m soll in Mittellage der doppelre i-
higen Lindenallee gebaut werden. Die Allee setzt sich aus 270 Linden zusamm en. In Folge des
Baumsturzes in der Heinrichstraße nach einer Baumaßnahme 2011 und 2013 und der darau f-
hin aktuell eingereichten Klage auf Schadensersatz gegenüber der Stadt Darmstadt wurde vom
Grünflächenamt in Amtshilfe für das Straßenverkehrs - und Tiefbauamt ein Baumgutachten für
den gesamten Abschnitt beauftragt. Hierzu wurden Wurzelsuchgräben an 20 repräsentativen
und durch das Grünflächenamt festgelegten Bäumen durchgeführt. Gemäß Gutachten des
Sachverständigenbüro Leitsch vom 06.06.2014 kann auf Grund der vorgefundenen Wurzelau s-
breitung die geplante Ausbaumaßnahme wahrscheinlich ohne nachhaltige Schädigung der
Bäume durchgeführt werden, wenn zum Schutz des Baumbestands (Wurzelschutz) der Neubau
im Hocheinbau ca. 20 cm über dem heutigen Niveau erfolgt.
Im Zuge einer ökologischen Baubegleitung durch einen Baumsachverständigen soll die Ba u-
maßnahme intensiv begleitet werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Bau m-
schutz angemessene Beachtung findet, andererseits aber bei Gefährdung der Standsiche rheit
einzelner Bäume und damit der Verkehrssicherheit schnell gehandelt wird. Sollte bei der öko-
logischen Baubegleitung vom Baumsachverständigen festgestellt werden, dass auf Grund der
Baumaßnahmen, zum Beispiel nach Auskofferung der alten Tragschichten, im Falle von Wu r-
zelkappungen, der Entfernung von Haltewurzel oder ähnlichem keine ausreichende Stands i-
cherheit einzelner Bäume mehr gegeben ist, sind die betroffenen Bäume sofort zu fällen. B e-
stehen Zweifel an der Standsicherheit einzelner Bäume erfolgt du rch den Baumsachverständ i-
gen unmittelbar eine Überprüfung der Standsicherheit z.B. mittels Zugversuch. Sollten Fällu n-
gen erforderlich werden, sind diese dann in Abstimmung mit dem Grünflächenamt unverzü g-
lich durchzuführen. Gemäß § 30 Absatz 3 des Bundesnat urschutz-gesetzes kann von der unt e-
ren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, entgegen den Verboten
des § 30 Abs. 2 BNatSchG die vorhandene Allee teilweise zu beseitigen. Für alle im Zuge der
Baumaßnahme gefällten Bäume sind Ersatzpfla nzungen durchzuführen, wobei auf eine Ve r-
besserung der Standortsituation der neuen Bäume besonders geachtet wird. Hierzu zählen
insbesondere die Anlage einer 12 m³ großen Baumgrube incl. Substrataustausch für jeden
Baum. Die Baumgruben sind gleich im Zuge der Baumaßnahme in Abstimmung mit dem
- 5 -
Grünflächenamt herzustellen. Der funktionale Ausgleich für den Teilverlust des gesetzlich g e-
schützten Biotops ergibt sich aus der Ergänzung der bestehenden Allee durch Neupflanzung an
gleicher Stelle oder in der näheren Umgebung.
Im Zuge der Maßnahme werden barrierefreie Querungsstellen (Nullabsenkungen für Gehbehi n-
derte, Leitlinien und Tastkanten für Sehbehinderte und Blinde) geschaffen um die barrierefreie
Nutzung des Geh- und Radweges zu gewährleisten.
Die Planung wurde am 32. Runden Tisch Radverkehr am 05.11.2014 vorgestellt, diskutiert und
einvernehmlich begrüßt.
Die Kosten der Maßnahme betragen nach jetzigem Planungsstand:
Baukosten und Aufschlag für Baukostenentwicklung (brutto) 821.000 Euro
Planungskosten (brutto): 64.000 Euro
Kampfmittelkonzept und Räumung (brutto): 20.000 Euro
Ökologische Baubegleitung und evt. Fällung & Neupflanzungen (brutto): 15.000 Euro
Unvorhergesehenes ca. 5 %: 44.000Euro
Gesamtkosten Wegesanierung und -ausbau (brutto): 964.000 Euro
Zur Finanzierung werden Haushaltsausgabereste der Kostenstelle 066 -100-1000, Investitions-
nummer 08066-6999 Straßenbausanierungsprogramm herangezogen und auf eine neu zu bi l-
dende Investitionsnummer „Geh- und Radweg HD-Str. / Lincoln-Siedlung“ verlagert. Die Finan-
zierung der Baumfällungen und der Ersatzpflanzungen incl. Standortverbesserung erfolgt
ebenfalls aus dieser neu zu bildenden Investitionsnummer.
Der heutige Baumbestand der Allee verhindert eine Ausleuchtung des Geh - und Radweges auf
der Westseite der Heidelberger Straße durch die vorhandene Straßenbeleuchtung. Zur Gewäh r-
leistung der Verkehrssicherungspflicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine neue B e-
leuchtungen im Bereich der Allee zwingend erforderlich. Geplant sind 41 Leuchten mit einer
Lichtpunkthöhe von 4,50 m. Die Kosten belaufen sich auf ca. 225.000 Euro. Finanziert werden
diese aus dem Finanzierungsvertrag zwischen der Entega AG und der Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Die hierbei entstehenden Kosten in Höhe von 225.000,00 € werden aus der Ko s-
tenstelle 066-170-1000 finanziert.
Neben der Stromversorgung der neuen Beleuchtung werden im Zuge der Baumaßnahme fo l-
gende Versorgungsträger neue Leitungen bzw. Ergänzungen mit verlegen:
HSE-AG, e-netz,
HSE-AG, medianet,
Deutsche Telekom,
Stadt Darmstadt, Hauptamt IT.
Die Maßnahme unterliegt der Beitragspflicht.
Darmstadt, den 11.12.2015
III-66/2S-Bro-Wg
Nst.:2129
Die Dezernentin III Der Dezernent IV
Cornelia Zuschke André Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 4
298 Zeichen
Punkt 15: Sanierung und Ausbau des Geh- und Radweges entlang der Heidelberger Straße zwischen Rüdesheimer Straße und Grenzweg (V-Nr. 2015/0557) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktionen UFFBASSE, Die Linke. und PIRATEN
anlage 3
318 Zeichen
Punkt 10: Sanierung und Ausbau des Geh- und Radweges entlang der Heidelberger Straße zwischen Rüdesheimer Straße und Grenzweg (V-Nr. 2015/0557) Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke., bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 2
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.01.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 66 BE
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0557
Magistratsbeschluss -Nr.
18
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 16066-6135
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Sanierung und Ausbau des Geh - und Radweges entlang der Heidelberger Straße
zwischen Rüdesheim er Straße und Grenzweg
Vorlage vom: 11.12.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Sanierung und dem Ausbau des Geh - und Radweges entlang der Heidelberger Straße
zwischen Rüdesheimer Straße und Grenzweg mit einem Kostenaufwand von ca. 964.000
Euro wird zugestimmt. Zur Finanzierung der Maßnahme werden Haushaltsausgabereste der
Kostenstelle 066 -100-1000, Investitionsnummer 08066 -6999
Straßenbausanierungsprogramm in dieser Höhe auf eine neu zu bildende Invest. -Nr. „Geh-
und Radweg HD-Str. / Lincoln-Siedlung“ zu verlagern.
2. Der Kündigung des Gestattungsvertrages und der Entfernung der Zaunanlage entlang der
Lincoln-Siedlung wird zum September 2016 (frühest möglicher Baubeginn) zugestimmt; der
Zaun muss erst zum tatsächlichen Baubeginn abgebrochen sein. Die Kosten für die
Entfernung der Zaunanlage werden durch den Grundstücksbesitzer getragen.
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3. Der Beleuchtung des Geh - und Radweges entlang der Heidelberger Straße zwischen
Rüdesheimer Straße und Grenzweg nach dem Entwurf vom 30.11.2015 mit einem
Kostenaufwand von ca. 225.000 Euro wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt gemäß des
Finanzierungsvertrags zwischen der Entega AG und der Wissenschaftsstadt Darmstadt aus
der Kostenstelle 066-170-1000.
4. Der Fällung einer Linde (Baum-Nr. 4220.02.01.0095) wird zugestimmt.
5. Sollte die Standsicherheit weiterer Linden in Folge der Baumaßnahme nicht mehr gegeben
sein, wird einer sofortigen, optionalen Fällung der Bäume mit einem geschätzten
Kostenaufwand von ca. 900. - Euro incl. Wurzelstockrodung pro Baum sowie
erforderlichen E rsatzpflanzungen mit einem geschätzten Kostenaufwand ca. 2.500 Euro
pro Baum zugestimmt.
Anlagen: Lageplan_Radweg_Heidelberger Landstraße
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 13.01.2016
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 11. Dezember 2015
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt plant die Sanierung und den regelgerechten Ausbau des
Geh- und Radweges entlang der Heidelbe rger Straße zwischen Rüdesheimer Straße und
Grenzweg auf einer Länge von ca. 1.200 m. Geplant ist ei ne durchgängige Breite von ca. 3,50
m mit einem einheitlichen Oberbau in Asphaltbauweise. Zum Schutz des Baumbestands erfolgt
der Neubau im Hocheinbau (ca. 20 cm über dem heutigen Niveau).
Der Geh- und Radweg entlang der Heidelberger Straße zwischen der Rüdesheimer Straße und
dem Grenzweg bildet eine Hauptverbindung in Nord -Süd-Richtung im Fuß- und Radroutennetz
der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Durch die Ne uerschließung der Konversionsflächen Süd
stellt die Strecke auch für die Quartiere der Lincoln -Siedlung, Cambrai -Fritsch-Kaserne und
Jefferson-Siedlung die Hauptverbindung für den Fuß- und Radverkehr dar Vernetzung der. Mit
dem städtebaulichen Vertrag zur Konversionsfläche Lincoln -Siedlung (Magistratsvorlagen -Nr.
2015/0455) sowie Bebauungsplan S 25 Lincolnsiedlung (Magistratsvorlagen -Nr. 2015/0457)
wurde dem Ziel der verkehrlichen Entwicklung der Konversionsflächen zugestimmt. Die
Vernetzung der Quartiere untereinander und mit der Umgebung insbesondere zu Fuß und mit
dem Fahrrad ist sicherzustellen. Darüber hinaus soll die Lincoln -Siedlung, wie mit den oben
genannten Magistratsvorlagen beschlossen Modellquartier für auto - und verkehrsreduziertes
Wohnen mit einem umfassenden Mobilitätsmanagementkonzept werden.
Durch die städtebaulichen Entwicklungen der Konversionsflächen werden signifikante
Zunahmen des Fuß- und Radverkehrs erwartet.
Es sind daher Angebote zu schaffen, die auf möglichst geringe Kfz -Nutzungsraten abzielen.
Hierzu gehören unter anderem der Ausbau und die Instandsetzung des kommunalen Fuß - und
Radverkehrsnetzes im Umfeld der Quartiere, die Herstellung neuer Anschlüsse und
Netzergänzungen.
Der Geh - und Radweg entlang der Heidelberger Straße z wischen Rüdesheimer Straße und
Grenzweg befindet sich in einem schlechten Zustand. Im Abschnitt zwischen der nördlichen
Noackstraße und dem Grenzweg steht dem Fuß - und Radverkehr eine befestigte Fläche
(Pflasterbelag) mit einer Breite von rund 1,50 m und e ine rund 1,50 m breite, neben dem
Pflasterbelag liegende, wassergebundene Decke zur Verfügung. Die nutzbare Breite des
vorhandenen Geh- und Radweges wird auf der Westseite zur Lincoln -Siedlung zusätzlich durch
eine Zauna nlage eingeschränkt. Bei schlechtem Wetter findet die Nutzung des Fuß - und
Radverkehrs in zwei Richtungen auf einer effektiven Breite von 1,50 m statt. Zwischen der
Rüdesheimer Straße und der nördlichen Noackstraße steht dem Fußverkehr neben den
Baumbeeten lediglich ein 0,50 m breiter befest igter Gehweg zur Verfügung. Der
Oberflächenzustand der Wegebefestigungen ist als sanierungsbedürftig einzustufen.
Die Realisierung der Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitte unterteilt. Der erste
Bauabschnitt befindet sich zwischen der nördlichen Noackstr aße und dem Grenzweg; der
zweite Bauabschnitt zwischen der Rüdesheimer Straße und der nördlichen Noackstraße.
Der größte Teil des ersten Bauabschnittes verläuft entlang der Lincoln -Siedlung. Die
Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem Gestattungsvertrag vom Juli 2005 der
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die
Errichtung eines Zaunes auf städtischem Grundstück gestattet. Die durch den Zaun
eingefriedeten Teile des städtischen Grundstücks sind für den Ausbau des Geh- und Radweges
auf eine Breite von ca. 3,50 m in Mittellage der Baumallee erforderlich. Die Zaunanlage dient
aktuell nicht mehr den Zw ecken der Verteidigung und kann innerhalb einer Frist von sechs
Monaten gekündigt werden. Für den Ausbau des Geh - und Radweges ist somit eine Kündigung
mit Wirkung zum September 2016 und ein tatsächlicher Rückbau der Zaunanlage bis
spätestens unmittelbar vor Baubeginn dieses Abschnitts erforderlich. Seitens der BVD New
Living wird derzeit davon au sgegangen, dass der Z aun etwa im 3. bzw. 4. Quartal wegen der
dann erreichten Bewohnerzahl nicht mehr benötigt wird. Die hierfür entstehenden Kosten
werden durch den Grundstücksbesitzer getragen.
- 5 -
Um eine durchgängige Breite von ca. 3,50 m auf gesamter Strecke zu realisieren, soll der
heutige Einfädelungsstreifen in Richtung Süden am Knotenpunkt Rüdesheimer Straße /
Heidelberger Straße zugunsten des geplanten Geh - und Radweges entfallen. Ein darüber
hinaus gehe nder Rückbau des Rechtsabbiegestreifens Rüdesheimer Straße – Heidelberger
Straße und die dadurch erforderliche Anpassung der Querschnittsaufteilung kann erst im
Anschluss an die Realisierung der Planstraße A südlich der Lincolnsiedlung zwischen
Heidelberger Straße und Karlsruher Straße umgesetzt werden.
Im Bereich der sta rk frequentierten Parkplatzzufahrt Farbenkrauth / Alnatura wird zur
Reduzierung möglicher Konflikte der Radweg an den Fahrbahnrand verschwe nkt (Breite 2,50
m). Für diese s icherheitsrelevante Verziehung des Radweges muss eine Linde (Baum -Nummer
95) gefällt werden.
Gesetzlich geschütztes Biotop
Gemäß § 13 (1) Nr. 1 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz in
Verbindung mit § 30 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) stellt die
Heidelberger Straße in diesem Bereich eine Allee und som it ein gesetzlich geschütztes Biotop
dar. Nach § 30 Abs. 2 BNatSchG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer
sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieses Biotops führen können, verboten.Gemäß § 30
Absatz 3 des Bundesn aturschutzgesetzes kann ein e Ausnahmegenehmigung erteilt werden,
entgegen den Verboten des § 30 Abs. 2 BNatSchG die vorhandene Allee teilweise zu beseitigen.
Die Linde mit der Baum -Nummer 93 ist abgängig und wird daher im Winter 2015/2016 vom
Grünflächenamt aus Verkehrssicherungsgründen bereits vor Beginn der Baumaßnahme gefällt.
Die Linde mit der Nummer 95 ist in ihrer Vitalität schwer geschädigt und mittelfristig auch
abgängig. Gemäß der Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ist die Funktionalität
der Allee durch die Abgängigkeit der beiden Linden nicht beeinträchtigt.
Die Fällung der Linde (Baum -Nummer 95) erfolgt nach Ende der Setz - und Brutzeit im Herbst
2016.
Der geplante Geh - und Radweg mit einer Breite von ca. 3,50 m soll in Mittellage der
doppelreihigen Lindenallee gebaut werden. Die Allee setzt sich aus 270 Linden zusammen. In
Folge des Baumsturzes in der Heinrichstraße nach einer Baumaßnahme 2011 und 2013 und
der daraufhin aktuell eingereichten Klage auf Schadensersatz gegenüber der Stadt Darmstadt
wurde vom Grünf lächenamt in Amtshilfe für das Straßenverkehrs - und Tiefbauamt ein
Baumgutachten für den gesamten Abschnitt beauftragt. Hierzu wurden Wurzelsuchgräben an
20 repräsentativen und durch das Grünflächenamt festgelegten Bäumen durchgeführt. Gemäß
Gutachten des Sachverständigenbüro Leitsch vom 06.06.2014 kann auf Grund der
vorgefundenen Wurzelau sbreitung die geplante Ausbaumaßnahme wahrscheinlich ohne
nachhaltige Schädigung der Bäume durchgeführt werden, wenn z um Schutz des
Baumbestands (Wurzelschutz) der Neubau im Hocheinbau ca. 20 cm über dem heutigen
Niveau erfolgt.
Im Zuge einer ökologischen Baubegleitung durch einen Baumsachverständigen soll die
Baumaßnahme intensiv begleitet werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der
Baumschutz angemessene Beachtu ng findet, andererseits aber bei Gefährdung der
Standsicherheit einzelner Bäume und damit der Verkehrssicherheit schnell gehandelt wird.
Sollte bei der ök ologischen Baubegleitung vom Baumsachverständigen festgestellt werden,
dass auf Grund der Baumaßnahmen , zum Beispiel nach Auskofferung der alten Tragschichten,
im Falle von Wu rzelkappungen, der Entfernung von Haltewurzel oder ähnlichem keine
ausreichende Standsicherheit einzelner Bäume mehr gegeben ist, sind die betroffenen Bäume
sofort zu fällen. B estehen Zweifel an der Standsicherheit einzelner Bäume erfolgt durch den
Baumsachverständigen unmittelbar eine Überprüfung der Standsicherheit z.B. mittels
Zugversuch. Sollten Fällu ngen erforderlich werden, sind diese dann in Abstimmung mit dem
Grünflächenamt unv erzüglich durchzuführen. Gemäß § 30 Absatz 3 des Bundesnaturschutz -
gesetzes kann von der unt eren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt
werden, entgegen den Verboten des § 30 Abs. 2 BNatSchG die vorhandene Allee teilweise zu
beseitigen. Für al le im Zuge der Baumaßnahme gefällten Bäume sind Ersatzpflanzungen
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durchzuführen, wobei auf eine Ve rbesserung der Standortsituation der neuen Bäume
besonders geachtet wird. Hierzu zählen insbesondere die Anlage einer 12 m³ großen
Baumgrube incl. Substrataus tausch für jeden Baum. Die Baumgruben sind gleich im Zuge
der Baumaßnahme in Abstimmung mit dem Grünflächenamt herzustellen. Der funktionale
Ausgleich für den Teilverlust des gesetzlich g eschützten Biotops ergibt sich aus der Ergänzung
der bestehenden Allee durch Neupflanzung an gleicher Stelle oder in der näheren Umgebung.
Im Zuge der Maßnahme werden barrierefreie Querungsstellen (Nullabsenkungen für
Gehbehinderte, Leitlinien und Tastkanten für Sehbehinderte und Blinde) geschaffen um die
barrierefreie Nutzung des Geh- und Radweges zu gewährleisten.
Die Planung wurde am 32. Runden Tisch Radverkehr am 05.11.2014 vorgestellt, diskutiert und
einvernehmlich begrüßt.
Die Kosten der Maßnahme betragen nach jetzigem Planungsstand:
Baukosten und Aufschlag für Baukostenentwicklung (brutto) 821.000 Euro
Planungskosten (brutto): 64.000 Euro
Kampfmittelkonzept und Räumung (brutto): 20.000 Euro
Ökologische Baubegleitung und evt. Fällung & Neupflanzungen (brutto): 15.000 Euro
Unvorhergesehenes ca. 5 %: 44.000Euro
Gesamtkosten Wegesanierung und -ausbau (brutto): 964.000 Euro
Zur Finanzierung werden Haushaltsausgabereste der Kostenstelle 066 -100-1000,
Investitionsnummer 08066-6999 Straßenbausanierungsprogramm herangezogen und auf eine
neu zu bi ldende Investitionsnummer „Geh- und Radweg HD -Str. / Lincoln -Siedlung“ verlagert.
Die Fina nzierung der Baumfällungen und der Ersatzpflanzungen incl. Standortverbesserung
erfolgt ebenfalls aus dieser neu zu bildenden Investitionsnummer.
Der heutige Baumbestand der Allee verhindert eine Ausleuchtung des Geh - und Radweges auf
der Westseite der Heidelberger Straße durch die vorhandene Straßenbeleuchtung. Zur
Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine neue
Beleuchtungen im Bereich der Allee zw ingend erforderlich. Geplant sind 41 Leuchten mit einer
Lichtpunkthöhe von 4,50 m. Die Kosten belaufen sich auf ca. 225.000 Euro. Finanziert werden
diese aus dem Finanzierungsvertrag zwischen der Entega AG und der Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Die hierbei entstehenden Kosten in Höhe von 225.000,00 € werden aus der
Kostenstelle 066-170-1000 finanziert.
Neben der Stromversorgung der neuen Beleuchtung werden im Zuge der Baumaßnahme
folgende Versorgungsträger neue Leitungen bzw. Ergänzungen mit verlegen:
HSE-AG, e-netz,
HSE-AG, medianet,
Deutsche Telekom,
Stadt Darmstadt, Hauptamt IT.
Die Maßnahme unterliegt der Beitragspflicht.
Darmstadt, den 11.12.2015
III-66/2S-Bro-Wg
Nst.:2129
Die Dezernentin III Der Dezernent IV
Cornelia Zuschke André Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 5
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Punkt 9: Sanierung und Ausbau des Geh- und Radweges entlang der Heidelberger Straße zwischen Rüdesheimer Straße und Grenzweg (V-Nr. 2015/0557) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: Fraktion Die Linke. und Stadtve. Crook Stimmenthaltung: Fraktionen UFFBASSE und FDP
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2 2 1 1 Geprüft Art Nr. Datum Bearbeitet Änderungen Zur Ausführung freigegeben Planung abgeschlossen Darmstadt......................... Datum: M. = Gezeichnet: Plan-Nr. Z. Mitzeichnung Anlage Planart SB SGL ABL. Wissenschaftsstadt Darmstadt der Magistrat Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Dezernat III Darmstadt, November 2015 Straßenverkehrs- und Tiefbauamt III-66/2 -67- Neugestaltung eines kombinierten Geh- und Radwegs entlang der Heidelberger Straße Entwurfsplanung Baron / SB 30.11.2015 1.2 Lageplan 1 : 500 Geprüft Art Nr. Datum Bearbeitet Änderungen Zur Ausführung freigegeben Planung abgeschlossen Darmstadt......................... Datum: M. = Gezeichnet: Plan-Nr. Z. Mitzeichnung Anlage Planart SB SGL ABL. Wissenschaftsstadt Darmstadt der Magistrat Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Dezernat III Darmstadt, November 2015 Straßenverkehrs- und Tiefbauamt III-66/2 -67- Neugestaltung eines kombinierten Geh- und Radwegs entlang der Heidelberger Straße Entwurfsplanung Baron / SB 30.11.2015 1.1 Lageplan 1 : 500 INGENIEURBÜRO BARON Friedrich-Merz-Straße 1 - 64401 Groß-Bieberau Tel: 06166-2619646 Fax: 06166-2619648 INGENIEURBÜRO BARON Friedrich-Merz-Straße 1 - 64401 Groß-Bieberau Tel: 06166-2619646 Fax: 06166-2619648 Legende kombinierter Geh-/Radweg Seitenraum (Pflaster) Zufahrt (Pflaster) Aufstellfläche (Pflaster) Zufahrt / Eingang Beleuchtung Bestehender Baum entfällt Bankett Grünstreifen Querneigung Planung nachrichtlich übernommen Orientierungsplatten Sperrfläche Legende kombinierter Geh-/Radweg Seitenraum (Pflaster) Zufahrt (Pflaster) Aufstellfläche (Pflaster) Zufahrt / Eingang Beleuchtung Bestehender Baum entfällt Bankett Grünstreifen Querneigung Planung nachrichtlich übernommen Sperrfläche Nullabsenkung Nullabsenkung Orientierungsplatten (Asphalt) (Asphalt) gez. Zuschke Stadträtin gez. i.V. Dipl.-Ing. Ranly gez. Fath gez. Brockhoff gez. i.V. Kutschera gez. Ranly gez. Zuschke Stadträtin gez. i.V. Dipl.-Ing. Ranly gez. Fath gez. Brockhoff gez. i.V. Kutschera gez. Ranly
Beratungsverlauf (4)
Orte (7)
- Heidelberger Straße
- Rüdesheimer Straße
- Heidelberger Landstraße
- Noackstraße
- Karlsruher Straße
- Heinrichstraße
- Grenzweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0557
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.12.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00