2020/0013
Videoüberwachung auf dem Luisenplatz
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Punkt 11: Videoüberwachung auf dem Luisenplatz (V-Nr. 2020/0013) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD, UFFBASSE, Die Linke. und UWIGA
anlage 3
253 Zeichen
Punkt 12: Videoüberwachung auf dem Luisenplatz (V-Nr. 2020/0013) Die Fraktion Die Linke. beantragt namentliche Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt. Der Vorlage wird zugestimmt. Ja: 41 Stimmen Nein 22 Stimmen Enthaltung: 1 Stimme
2020/0013
17018 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.01.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassun g:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Rechtsamt
Datenschutzbeauftragte
Amt: Bürger- und
Ordnungsamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0013
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 122030
Kostenstelle: 032-005-1000 Investitionsnummer: 17032-0503
Kostenträger: 1220-31 Sachkonto: 0770010
Betreff: Videoüberwachung auf dem Luisenplatz
Vorlage vom: 10.01.2020
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
nehmen von dem anliegenden Bericht des Bürger - und Ordnungsamtes Kenntnis und stimmen
einer Beauftragung der Firma Dallmeier sowie der Firma Rose gemäß den vorliegenden
Angeboten zu.
2. Die benötigten Mittel in H. v. 397.088,72 € werden auf der Investitionsnummer 17032 -0503
„Videoüberwachung“ als Haushaltsausgabereste zur Verfügung gestellt. Diese Kosten werden
zu zwei Dritteln vom Land Hessen bezuschusst.
3. Die laufenden Betriebskosten werden im Budget des Bürger - und Ordnungsamtes bereitge-
stellt.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.01.2020
1. Zeitlicher Ablauf
Durch Beschlüsse des Magistrats vom 08. Mai 2019 und der Stadtverordnetenversammlung
vom 18. Juni 2019 haben sich beide Gremien dafür ausgesprochen, auf dem Luisenplatz ge-
meinsam mit der Polizei eine präventive Videoüberwachung durchzuführen. Zugleich wurden
Herr Bürgermeister Reißer und das Bürger- und Ordnungsamt beauftragt, diesbezüglich in
konkrete Abstimmungsgespräche mit der Polizei einzutreten.
Der Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes hat unmittelbar nach den Beschlüssen die Ver-
handlungen mit dem Polizeipräsidium Südhessen aufgenommen. Am 01. Juli 2019 fand das
Auftaktgespräch im Bürger- und Ordnungsamt statt. Anschließend folgten weitere fachbezo-
gene Gespräche insbesondere zur Festlegung der angestrebten technischen Standards sowie
einer datenschutzkonformen Umsetzung. Im Ergebnis konnte auf diesem Weg eine Leistungs -
beschreibung erstellt werden, die eine europaweite Ausschreibung der Videoüberwachung auf
dem Luisenplatz ermöglichte.
Auf Grund der Besonderheit der Ausschreibung erfolgte diese nicht durch die städtische
Vergabestelle, sondern durch die HEAG Holding.
Die Veröffentlichung der Ausschreibung durch die HEAG Holding erfolgte am 06.11.2019 Der
Eröffnungstermin der Ausschreibungsergebnisse war der 17.12.2019. Bei der Eröffnung lag
alleine ein Angebot der Firma Dallmeier vor.
2. Ausgestaltung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz
2.1 Erfassung der Fläche
Die Umsetzung einer Videoüberwachung auf dem Luisenplatz stellt sich aufgrund des
Monuments („langer Ludwig“) in der Mitte des Platzes sowie der Brunnen auf der Nord - und
Südseite des Platzes als technisch anspruchsvoll dar. Um eine Verschattung einzelner
Bereiche des Platzes auszuschließen, ist es erforderlich, insgesamt 15 Kameras, verteilt auf
vier Standorte einzurichten. Diese vier Standorte für die Kameras sind aus der folgenden
Darstellung ersichtlich:
- 4 -
Beispielhaft werden im Folgenden von den Kameras erfassbare Szenarien aufgezeigt:
- 5 -
- 6 -
2.2. Auswertungsstandorte
Die von den Kameras erfassten Bilder werden an folgenden drei Standorten überwacht und
ausgewertet :
- 1. Polizeirevier, Bismarckstraße 16
- Stadtwache Kommunalpolizei, Wilhelminenstraße 5
- Leitstelle Polizeipräsidium Darmstadt, Klappacher Straße 145
Der Bedien- und Auswerteplatz im 1. Polizeirevier erhält eine „Masterfunktion“, mithin im
Hinblick auf die Bedienung einen Vorrang vor den anderen Arbeitsplätzen.
2.3. Allgemeine qualitative Beschreibung des Videobeobachtungssystems
Permanente Aufzeichnung und Darstellung des Gesamtbildes trotz Zoomfunktion
Die vollständige und lücke nlose Aufzeichnung des gesamten Beobachtungsbereichs erfolgt
unabhängig davon, welcher Bildausschnitt des Livebildes an den Bedien - und Auswerteplätzen
betrachtet (gezoomt) wird.
Eigenständiger Betrieb an allen Bedien- und Auswerteplätzen
Das Videobeobachtungssystem kann von jedem Bedien - und Auswerteplatz eige nständig
betrieben werden. Administration, Bedienung und Auswertun g können standortübergreifend
im Videobeobachtungssystem erfolgen.
„Stitching“ der Bilder zu einer Szene
Zur Vereinfachung der Bedienung werden Bilder von mehreren Kameras mit angrenzende n
Blickwinkeln zu einer Szene (Gesamtbild) zusammengefasst (“Stitching“).
“Mehrbenutzer bzw. Multi User-Fähigkeit“
In einer zusammengefassten “St itching“-Szene können mehrere Nutzer unterschiedliche
Bereiche ein und derselben Szene auswerten und detailliert betrachten (“Mehrbenutzer bzw.
Multi User -Fähigkeit“). Hierdurch kann bei sogenannten Tumult -Lagen (sehr viele Menschen
auf einem großen Platz) sowohl der Überblick behalten werden und dennoch nach Bedarf
arbeitsteilig gearbeitet we rden. Dabei sind auch an einem Arbeitsplatz gleichzeitig mehrere
Teilbereiche des Gesamtbildes einer Kamera in Vergrößerung darstellbar.
Echtzeit bis zu 30 fps
Das Videobeobachtungssystem liefert Bildmaterial in Echtzeit und bei hohen Frameraten von
bis zu 30 Frames pro Sekunde.
Berücksichtigte Infrastruktur
Das Videobeobachtungssystem gewährleistet es , mit der geringstmöglichen Anzahl an
Kameras und Montageorten eine größtmögliche Abdeckung der Beobachtungsbereiche zu
erreichen. Hierdurch wird das „Stadtbild“ geschont.
- 7 -
2.4. Beschreibung der speziellen Merkmale des Videobeobachtungssystems
Das Videobeobachtungssystem weist folgende Merkmale auf:
Kameratyp hochauflösende Multi -Fokus-Kamera/ Multi -Fokus-
Kameras mit versch. Objektiven
Betriebsart im Außenbereich betreibbar bei -20°C bis +50° C
Bei einer Luftfeuchtigkeit bis 90%, Schutzart: IP 66
Betriebsdauer im Dauerbetrieb (24 Stunden/7Tage/365 Tage jährlich)
Abbildungsleistung Abhängig von versch. Brennweiten, z. B.
ca. 20° -25° Öffnungswinkel = 250 pix/m bei 80 m
Entfernung
ca. 30° Öffnungswinkel = 250 pix/m bei 60 m Entfernung
ca. 45° Öffnungswinkel = 250 pix/m bei 45 m Entfernung
Farbmodi Farbkamera, automatische und manuelle Umschaltung in
den s/w-Nachtmodus (bei geringer Lux-Zahl einstellbar)
mit mechanisch schwenkbaren Infrarot -Sperrfilter, digitale
Rauschreduzierung, automatischer Weißabgleich sowie
automatische Helligkeits - und Verstärkungsregelung
Dynamikbereich: 130 db effektiv
Ausblendung Private Zonen bis zu 50% des Gesamtbildes , freie Wahl der Feldform,
4 Auswahlfenster
Übertragungsmodi Multicast und Unicast (Liver -Streaming Vollbild), Unicast
(Aufzeichnung)
Interner Ringspeicher Interner Ringspeicher zur Pufferung von Daten im Falle
(Pufferspeicher) eines temporären Netzwerkausfalls (z. B. mit SDXC Karte
mindestens 128 GB)
Auflösung Full-HD
Sensorempfindlichkeit 0,01 Lux
2.5. Beschaffenheit der Videoserveranlage sowie der drei Bedien- und Auswerteplätze
Es ist eine eigenständig funktionierende Videoserveranlage in 19“ -Bauweise vorgesehen, die
von allen Bedien- und Auswerteplätzen standortübergreifend bedienbar ist.
Zudem wird ein Datenschrankes 19‘‘, 42 HE inkl. Aktivlüftung und einer USV mit einer
Überbrückungszeit von mindestens 10 Minuten geliefert.
Weiterhin ist eine Datenspeichereinheit in 19‘‘ -Bauweise mit den erforderlichen
Speicherkapazitäten für die Speicherung der anfallenden Bilddaten für 10 Tage bei einem 24
Stunden / 7 -Tage-Betrieb, sowie einem Betrieb im RAID -6-Level inkludiert.
- 8 -
2.6. Spezielle Merkmale der Videoserveranlage sowie der Bedien- und Auswerteplätze
2.7. Wertung der Angebote
Das einzige vorliegende Angebot für die Einrichtung einer Videoüberwachungsanlage, welches
von der Firma Dallmeier abgegeben wurde, erfüllt die festgelegten Anforderungen. Aufgrund
der sehr spezifischen Anforderungen, die bei einer Überwachung des Luisenplatzes gegeben
sind, ist ein sehr komplexes Überwachungssystem erforderlich. Die insoweit gemeinsam mit
der Polizei erarbeiteten Leistungskriterien werden durch das System der Firma Dallmeier
vollständig erfüllt. Alternativen sind nicht ersichtlich. Es ist wird der Zuschlag an die Firma
Dallmeier gemäß dem von ihr abgegebenen Angebotes erteilt.
Zur Herstellung der LWL Kabel-Anbindung liegt ein Angebot der Firma Rose GmbH vor. Da die
Kabelmontage im finanziellen Umfang unterhalb des Schwellenwertes liegt, für den ein
Vergabeverfahren erforderlich wäre, kann hier eine freihändige Vergabe erfolgen. Die Firma
Rose GmbH hat bereits vielfach zuverlässig Aufträge für die Stadt Darmstadt ausgeführt. Da
somit auch bei der Herstellung der LWL Kabel-Anbindung eine ordnungsgemäße Abwicklung zu
erwarten ist und sich das Angebot im üblichen finanziellen Rahmen für die angebotene
Leistung bewegt, wird dieses angenommen.
3. Datenschutz
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte bereits vor de m
Grundsatzbeschluss über die Durchführung einer Videoüberwachung auf dem Luisenplatz
verschiedene Anforderungen formuliert, die bei der Ausgestaltung der Videoüberwachung zu
Auflösung Auflösungen bei voller Bildrate (25/30 Bilder pro Sekunde) für IP -
Kameras: QCIF (176 × 144), CIF (352 × 288), Half D1 (352 × 576), 2CIF
(704 × 288), 4CIF (704 × 576), D1 (720 × 576), 720p (1280 × 720),
SXGA (1280 × 960), 2 MP (1600 × 1200) 1080i (1920 × 10 80), 1080p
(1920 × 1080), 3 MP (2048 × 1536), 4 MP (2336 × 1744), 5 MP (2592
× 1944), bis zu 12 MP
Videokompressionsverfahren H.264, MJPEG
Video-Bitrate SD-IP: bis 4 Mbps Video-Bitrate HD-IP: bis 16 Mbps
Benutzeroberfläche (GUI) Deutsch, Englisch
Konfigurationsoberfläche Passwortgeschützt
Systemzeit Autom. Synchronisation mit ntp-Server
Netzwerkeinstellungen Zuweisung manuell oder über DHCP -Server (Dynamic Host
Configuration Protocol Server) Verbindung zur Kamera mittels
festgelegter IP -Adresse oder bei Verwendung eines DNS (Domain
Name System) mittels zugewiesenen Host -Namens
Netzwerkstandards: 10/100/1000 Mbps
Unterstützte
Netzwerkprotokolle
IPv4, IPv6, TCP, UDP, ARP, ICMP, DHCP, NTP, http, HTTPS
Funktionen
Aufzeichnungsmodus
Erkennung von Kamerasabotage
Aufzeichnungsmodus Permanent 365/24
- 9 -
beachten sind. Hiernach dürfen die Bereiche der Außengastronomie von Cafés und sonstiger
Gastronomie oder Bäckereiverkaufsstellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten nicht in die
Videoüberwachung einbezogen werden, soweit sie für ein mehr als kurzzeitiges Verweilen (z.B.
Stehimbiss) gedacht sind. Zudem sind Privatschutzzonen in Bereichen der angrenzenden
Bebauung technisch abschließend auszublenden.
Die Umsetzung dieser Anforderungen lässt sich aus dem folgenden Bild erkennen. Die
dauerhaft ausgeblendeten Flächen sind gelb markiert. Betroffen sind rund um den Luisenplatz
die Fenster sämtlicher Gebäude vom Erdgeschoss aufwärts sowie die Flächen der
Außengastronomie.
Weiterhin wird die Vorgabe des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit, eine Maximalspeicherdauer von 10 Tagen nicht zu überschreiten, durch
die geplante Anlage erfüllt.
Ergänzend ist bei der Einrichtung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz zu
berücksichtigen, dass dort regelmäßig Demonstrationen und Versammlungen stattfinden und
eine Videoüberwachung grundsätzlich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und
in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingreift. Die Videoüberwachung kann dazu
führen, dass Versammlungsteilnehmer entweder Abstand von ihrer Teilnahme nehmen, wenn
sie sich einer hoheitlichen Beobachtung ausgesetzt sehen, oder ihr Verhalten in der
Versammlung an die Situation anpassen. Aus diesem Grund erfolgen Bildaufnahmen bei
Versammlungen nach den spezielleren Regelungen des Versammlungsgesetzes und nicht des
HSOG, da im Anwendungsbereich des Versammlungsrechts die Vorschriften des
Versammlungsgesetzes dem Polizei- und Ordnungsrecht vorgehen.
Die Videoüberwachung wird als sogenannte „offene“ Überwachung durchgeführt. Dies
bedeutet, dass jede Person, die den Luisenplatz betreten will, über die dort stattfindende
- 10 -
Videoüberwachung informiert werden muss. Dies erfolgt über eine entsprechende
Beschilderung, die an allen Zugangsbereichen zum Luisenplatz angebracht wird. Da zahlreiche
Personen den Luisenplatz mit dem ÖPNV erreichen, werden zusätzlich Schilder an sämtlichen
Haltestellen von Bussen und Bahnen angebracht.
Die Schilder werden wie folgt gestaltet sein:
Dieser Bereich wird durch das Polizeipräsidium Südhessen und die Wissenschaftsstadt
Darmstadt gemäß § 14 Absatz 3 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und
Ordnung videoüberwacht.
Polizeipräsidium Südhessen Wissenschaftsstadt Darmstadt
Klappacher Straße 145 Grafenstraße 30
64385 Darmstadt 64283 Darmstadt
sowie
Anlage
1) Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Polizeipräsidium Südhessen, Klappacher Straße 145, 64285 Darmstadt
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Luisenplatz 5A, 64283 Darmstadt
- 11 -
2) Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
pd-dadi.ppsh@polizei.hessen.de
datenschutz@darmstadt.de
3) Zwecke der Datenverarbeitung
Verhütung von Straftaten gemäß polizeilicher und gefahrenabwehrbehördlicher
Zuständigkeit nach § 1 Absatz 1 HSOG
4) Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Datenerhebung und sonstige Datenverarbeitung an öffentlichen Orten gemäß
§ 14 Absatz 3 HSOG
5) Speicherdauer
Die Aufnahmen werden 10 Tage nach Beginn der Aufnahme gespeichert. Sie werden nach
Ablauf dieser Frist vernichtet, soweit sie nicht zur Abwehr einer Gefahr, zur Verfolgung einer
Straftat oder Ordnungswidrigkeit oder zur Strafvollstreckung benötigt werden.
Hinweis
Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Website des Polizeipräsidiums
Südhessen:
www.polizei.hessen.de
In die konkrete Umsetzung ist die Datenschutzbeauftragte der Stadt Darmstadt ebenso wie die
Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Südhessens eng eingebunden. Im Zuge der
Einführung der Videoüberwachung wird durch das zu beauftragende Unternehmen eine
Verfahrensdokumentation erstellt werden. Auf deren Grundlage wird ein Verfahrensverzeichnis
erstellt sowie eine datenschutzrechtliche Folgenabwägung vorgenommen. In den
datenschutzrechtlichen Prozess wird zudem über die städtische Datenschutzbeauftragte
erneut eine Beteiligung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
erfolgen, so dass die konkrete Umsetzung der Maßnahme unter permanenter Begleitung durch
die zuständigen Beauftragten für den Datenschutz erfolgt.
4. Finanzierung
Wie bereits festgehalten, stellt die konkrete bauliche Situation auf dem Luisenplatz besondere
Anforderungen an die Durchführung einer Videoüberwachung, die sich erst bei der
Detailplanung konkretisiert haben. Durch den „Langen Ludwig“ sowie die beiden Brunnen sind
- 12 -
insgesamt vier Kamerastandorte mit jeweils mehreren Kameras erforderlich, um eine
Überwachung des Luisenplatzes durchführen zu können.
Die Kosten für die Einrichtung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz ergeben sich aus
dem Angebot der Firma Dallmeier in Höhe von brutto 342.267,80 Euro für Videoüberwachung
selbst, aus dem Angebot der Firma Rose GmbH in Höhe von brutto 54.320,92 Euro für die LWL
Kabelanbindung sowie aus der Preisinformation der ENTEGA Medianet GmbH in Höhe von
einmalig Brutto 500,-- Euro und 62,50 Euro monatlich für die Leitungsnutzung.
Von den einmaligen Kosten in Höhe von insgesamt 397.088,72 Euro übernimmt das Land
Hessen zwei Drittel, mithin 264.725,81 Euro. Durch die Stadt Darmstadt sind 132.362,91
Euro zu finanzieren.
Die insgesamt benötigten Mittel in Höhe von 397.088,72 Euro werden auf der Inv.Nr. 17032-
0503 "Videoüberwachung" als Haushaltsausgabereste zur Verfügung gestellt, dabei erfolgt die
Deckung anteilig aus der Investitionsnummer 15910-0001 "Grundstücksgeschäfte".
An laufenden Kosten sind 62,50 Euro monatlich an die HEAG Medianet GmbH für die
Leitungsnutzung zu entrichten. Diese laufenden Betriebskosten werden im Budget des B ürger-
und Ordnungsamtes bereitgestellt.
Darmstadt, 10.01.2020
Der Dezernent I Der Dezernent II Der Dezernent IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
anlage 1
17084 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
16.01.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Rechtsamt
Datenschutzbeauftragte
Amt: Bürger- und
Ordnungsamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 109 30
II 32
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0013
Magistratsbeschluss-Nr.
24
Internetfähig
Produkt-Nr.: 122030
Kostenstelle: 032-005-1000 Investitionsnummer: 17032-0503
Kostenträger: 1220-31 Sachkonto: 0770010
Betreff: Videoüberwachung auf dem Luisenplatz
Vorlage vom: 10.01.2020
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
nehmen von dem anliegenden Bericht des Bürger - und Ordnungsamtes Kenntnis und stimmen
einer Beauftragung der Firma Dallmeier sowie der Firma Rose gemäß den vorliegenden
Angeboten zu.
2. Die benötigten Mittel in H. v. 397.088,72 € werden auf der Investitionsnummer 17032-0503
„Videoüberwachung“ als Haushaltsausgabereste zur Verfügung gestellt. Diese Kosten werden
zu zwei Dritteln vom Land Hessen bezuschusst.
3. Die laufenden Betriebskosten werden im Budget des Bürger - und Ordnungsamtes bereitge-
stellt.
- 3 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 22.01.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.01.2020
1. Zeitlicher Ablauf
Durch Beschlüsse des Magistrats vom 08. Mai 2019 und der Stadtverordnetenversammlung
vom 18. Juni 2019 haben sich beide Gremien dafür ausgesprochen, auf dem Luisenplatz ge-
meinsam mit der Polizei eine präventive Videoüberwachung durchzuführen. Zugleich wurden
Herr Bürgermeister Reißer und das Bürger- und Ordnungsamt beauftragt, diesbezüglich in
konkrete Abstimmungsgespräche mit der Polizei einzutreten.
Der Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes hat unmittelbar nach den Beschlüssen die Ver-
handlungen mit dem Polizeipräsidium Südhessen aufgenommen. Am 01. Juli 2019 fand das
Auftaktgespräch im Bürger- und Ordnungsamt statt. Anschließend folgten weitere fachbezo-
gene Gespräche insbesondere zur Festlegung der angestrebten technischen Standards sowie
einer datenschutzkonformen Umsetzung. Im Ergebnis konnte auf diesem Weg eine Leistungs-
beschreibung erstellt werden, die eine europaweite Ausschreibung der Videoüberwachung auf
dem Luisenplatz ermöglichte.
Auf Grund der Besonderheit der Ausschreibung erfolgte diese nicht durch die städtische
Vergabestelle, sondern durch die HEAG Holding.
Die Veröffentlichung der Ausschreibung durch die HEAG Holding erfolgte am 06.11.2019 Der
Eröffnungstermin der Ausschreibungsergebnisse war der 17.12.2019. Bei der Eröffnung lag
alleine ein Angebot der Firma Dallmeier vor.
2. Ausgestaltung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz
2.1 Erfassung der Fläche
Die Umsetzung einer Videoüberwachung auf dem Luisenplatz stellt sich aufgrund des
Monuments („langer Ludwig“) in der Mitte des Platzes sowie der Brunnen auf der Nord- und
Südseite des Platzes als technisch anspruchsvoll dar. Um eine Verschattung einzelner
Bereiche des Platzes auszuschließen, ist es erforderlich, insgesamt 15 Kameras, verteilt auf
vier Standorte einzurichten. Diese vier Standorte für die Kameras sind aus der folgenden
Darstellung ersichtlich:
- 5 -
Beispielhaft werden im Folgenden von den Kameras erfassbare Szenarien aufgezeigt:
- 6 -
- 7 -
2.2. Auswertungsstandorte
Die von den Kameras erfassten Bilder werden an folgenden drei Standorten überwacht und
ausgewertet :
- 1. Polizeirevier, Bismarckstraße 16
- Stadtwache Kommunalpolizei, Wilhelminenstraße 5
- Leitstelle Polizeipräsidium Darmstadt, Klappacher Straße 145
Der Bedien- und Auswerteplatz im 1. Polizeirevier erhält eine „Masterfunktion“, mithin im
Hinblick auf die Bedienung einen Vorrang vor den anderen Arbeitsplätzen.
2.3. Allgemeine qualitative Beschreibung des Videobeobachtungssystems
Permanente Aufzeichnung und Darstellung des Gesamtbildes trotz Zoomfunktion
Die vollständige und lücke nlose Aufzeichnung des gesamten Beobachtungsbereichs erfolgt
unabhängig davon, welcher Bildausschnitt des Liveb ildes an den Bedien- und Auswerteplätzen
betrachtet (gezoomt) wird.
Eigenständiger Betrieb an allen Bedien- und Auswerteplätzen
Das Videobeobachtungssystem kann von jedem Bedien - und Auswerteplatz eige nständig
betrieben werden. Administration, Bedienung und Auswertung können standortübergreifend
im Videobeobachtungssystem erfolgen.
„Stitching“ der Bilder zu einer Szene
Zur Vereinfachung der Bedienung werden Bilder von mehreren Kameras mit angrenzenden
Blickwinkeln zu einer Szene (Gesamtbild) zusammengefasst (“Stitching“).
“Mehrbenutzer bzw. Multi User-Fähigkeit“
In einer zusammengefassten “St itching“-Szene können mehrere Nutzer unterschiedliche
Bereiche ein und derselben Szene auswerten und detailliert betrachten (“Mehrbenutzer bzw.
Multi User -Fähigkeit“). Hierdurch kann bei sogenannten Tumult -Lagen (sehr viele Menschen
auf einem großen Platz) sowohl der Überblick behalten werden und dennoch nach Bedarf
arbeitsteilig gearbeitet werden. Dabei sind auch an einem Arbeitsplatz gleich zeitig mehrere
Teilbereiche des Gesamtbildes einer Kamera in Vergrößerung darstellbar.
Echtzeit bis zu 30 fps
Das Videobeobachtungssystem liefert Bildmaterial in Echtzeit und bei hohen Frameraten von
bis zu 30 Frames pro Sekunde.
Berücksichtigte Infrastruktur
Das Videobeobachtungssystem gewährleistet es, mit der geringstmöglichen Anzahl an Kameras
und Montageorten eine größtmögliche Abdeckung der Beobachtungsbereiche zu erreichen.
Hierdurch wird das „Stadtbild“ geschont.
- 8 -
2.4. Beschreibung der speziellen Merkmale des Videobeobachtungssystems
Das Videobeobachtungssystem weist folgende Merkmale auf:
Kameratyp hochauflösende Multi -Fokus-Kamera/ Multi -Fokus-
Kameras mit versch. Objektiven
Betriebsart im Außenbereich betreibbar bei -20°C bis +50° C
Bei einer Luftfeuchtigkeit bis 90%, Schutzart: IP 66
Betriebsdauer im Dauerbetrieb (24 Stunden/7Tage/365 Tage jährlich)
Abbildungsleistung Abhängig von versch. Brennweiten, z. B.
ca. 20° -25° Öffnungswinkel = 25 0 pix/m bei 80 m
Entfernung
ca. 30° Öffnungswinkel = 250 pix/m bei 60 m Entfernung
ca. 45° Öffnungswinkel = 250 pix/m bei 45 m Entfernung
Farbmodi Farbkamera, automatische und manuelle Umschaltung in
den s/w-Nachtmodus (bei geringer Lux-Zahl einstellbar)
mit mechanisch schwenkbaren Infrarot-Sperrfilter, digitale
Rauschreduzierung, automatischer Weißabgleich sowie
automatische Helligkeits - und Verstärkungsregelung
Dynamikbereich: 130 db effektiv
Ausblendung Private Zonen bis zu 50% des Ges amtbildes, freie Wahl der Feldform,
4 Auswahlfenster
Übertragungsmodi Multicast und Unicast (Liver -Streaming Vollbild), Unicast
(Aufzeichnung)
Interner Ringspeicher Interner Ringspeicher zur Pufferung von Daten im Falle
(Pufferspeicher) eines temporären Netzwerkausfalls (z. B. mit SDXC Karte
mindestens 128 GB)
Auflösung Full-HD
Sensorempfindlichkeit 0,01 Lux
2.5. Beschaffenheit der Videoserveranlage sowie der drei Bedien- und Auswerteplätze
Es ist eine eigenständig funktionierende Videoserveranlage in 19“ -Bauweise vorgesehen, die
von allen Bedien- und Auswerteplätzen standortübergreifend bedienbar ist.
Zudem wird ein Datenschrankes 19‘‘, 42 HE inkl. Aktivlüftung und einer USV mit einer
Überbrückungszeit von mindestens 10 Minuten geliefert.
Weiterhin ist eine Datenspeichereinheit in 19‘‘ -Bauweise mit den erforderlichen
Speicherkapazitäten für die Speicherung der anfallenden Bilddaten für 10 Tage bei einem 24
Stunden / 7 -Tage-Betrieb, sowie einem Betrieb im RAID -6-Level inkludiert.
- 9 -
2.6. Spezielle Merkmale der Videoserveranlage sowie der Bedien- und Auswerteplätze
2.7. Wertung der Angebote
Das einzige vorliegende Angebot für die Einrichtung einer Videoüberwachungsanlage, welches
von der Firma Dallmeier abgegeben wurde, erfüllt die festgelegten Anforderungen. Aufgrund
der sehr spezifischen Anforderungen, die bei einer Überwachung des Luisenplatzes gegeben
sind, ist ein sehr komplexes Überwachungssystem erforderlich. Die insoweit gemeinsam mit
der Polizei erarbeiteten Leistungskriterien werden durch das System der Firma Dallmeier
vollständig erfüllt. Alternativen sind nicht ersichtlich. Es ist wird der Zuschlag an die Firma
Dallmeier gemäß dem von ihr abgegebenen Angebotes erteilt.
Zur Herstellung der LWL Kabel-Anbindung liegt ein Angebot der Firma Rose GmbH vor. Da die
Kabelmontage im finanziellen Umfang unterhalb des Schwellenwertes liegt, für den ein
Vergabeverfahren erforderlich wäre, kann hier eine freihändige Vergabe erfolgen. Die Firma
Rose GmbH hat bereits vielfach zuverlässig Aufträge für die Stadt Darmstadt ausgeführt. Da
somit auch bei der Herstellung der LWL Kabel-Anbindung eine ordnungsgemäße Abwicklung zu
erwarten ist und sich das Angebot im üblichen finanziellen Rahmen für die angebotene
Leistung bewegt, wird dieses angenommen.
3. Datenschutz
Auflösung Auflösungen bei voller Bildrate (25/30 Bilder pro Sekunde) für IP -
Kameras: QCIF (176 × 144), CIF (352 × 288), Half D1 (352 × 576), 2CIF
(704 × 288), 4CIF (704 × 576), D1 (720 × 576), 720p (1280 × 720),
SXGA (1280 × 960), 2 MP (1600 × 1200) 1080i (1920 × 1080), 1080p
(1920 × 1080), 3 MP (2048 × 1536), 4 MP (2336 × 1744), 5 MP (2592
× 1944), bis zu 12 MP
Videokompressionsverfahren H.264, MJPEG
Video-Bitrate SD-IP: bis 4 Mbps Video-Bitrate HD-IP: bis 16 Mbps
Benutzeroberfläche (GUI) Deutsch, Englisch
Konfigurationsoberfläche Passwortgeschützt
Systemzeit Autom. Synchronisation mit ntp-Server
Netzwerkeinstellungen Zuweisung manuell oder über DHCP -Server (Dynamic Host
Configuration Protocol Server) Verbindung zur Kamera mittels
festgelegter IP -Adresse oder bei Verwendung eines DNS (Domain
Name System) mittels zugewiesenen Host -Namens
Netzwerkstandards: 10/100/1000 Mbps
Unterstützte
Netzwerkprotokolle
IPv4, IPv6, TCP, UDP, ARP, ICMP, DHCP, NTP, http, HTTPS
Funktionen
Aufzeichnungsmodus
Erkennung von Kamerasabotage
Aufzeichnungsmodus Permanent 365/24
- 10 -
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte bereits vor dem
Grundsatzbeschluss über die Durchführung einer Videoüberwachung auf dem Luisenplatz
verschiedene Anforderungen formuliert, die bei der Ausgestaltung der Videoüberwachung zu
beachten sind. Hiernach dürfen die Bereiche der Außengastronomie von Cafés und sonstiger
Gastronomie oder Bäckereiverkaufsstellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten nicht in die
Videoüberwachung einbezogen werden, soweit sie für ein mehr als kurzzeitiges Verweilen (z.B.
Stehimbiss) gedacht sind. Zudem sind Privatschutzzonen in Bereichen der angrenzenden
Bebauung technisch abschließend auszublenden.
Die Umsetzung dieser Anforderungen lässt sich aus dem folgenden Bild erkennen. Die
dauerhaft ausgeblendeten Flächen sind gelb markiert. Betroffen sind rund um den Luisenplatz
die Fenster sämtlicher Gebäude vom Erdgeschoss aufwärts sowie die Flächen der
Außengastronomie.
Weiterhin wird die Vorgabe des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit, eine Maximalspeicherdauer von 10 Tagen nicht zu überschreiten, durch
die geplante Anlage erfüllt.
Ergänzend ist bei der Einrichtung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz zu
berücksichtigen, dass dort regelmäßig Demonstrationen und Versammlungen stattfinden und
eine Videoüberwachung grundsätzlich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und
in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingreift. Die Videoüberwachung kann dazu
führen, dass Versammlungsteilnehmer entweder Abstand von ihrer Teilnahme nehmen, wenn
sie sich einer hoheitlichen Beobachtung ausgesetzt sehen, oder ihr Verhalten in der
Versammlung an die Situation anpassen. Aus diesem Grund erfolgen Bildaufnahmen bei
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Versammlungen nach den spezielleren Regelungen des Versammlungsgesetzes und nicht des
HSOG, da im Anwendungsbereich des Versammlungsrechts die Vorschriften des
Versammlungsgesetzes dem Polizei- und Ordnungsrecht vorgehen.
Die Videoüberwachung wird als sogenannte „offene“ Überwachung durchgeführt. Dies
bedeutet, dass jede Person, die den Luisenplatz betreten will, über die dort stattfindende
Videoüberwachung informiert werden muss. Dies erfolgt über eine entsprechende
Beschilderung, die an allen Zugangsbereichen zum Luisenplatz angebracht wird. Da zahlreiche
Personen den Luisenplatz mit dem ÖPNV erreichen, werden zusätzlich Schilder an sämtlichen
Haltestellen von Bussen und Bahnen angebracht.
Die Schilder werden wie folgt gestaltet sein:
Dieser Bereich wird durch das Polizeipräsidium Südhessen und die Wissenschaftsstadt
Darmstadt gemäß § 14 Absatz 3 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und
Ordnung videoüberwacht.
Polizeipräsidium Südhessen Wissenschaftsstadt Darmstadt
Klappacher Straße 145 Grafenstraße 30
64385 Darmstadt 64283 Darmstadt
sowie
Anlage
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1) Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Polizeipräsidium Südhessen, Klappacher Straße 145, 64285 Darmstadt
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Luisenplatz 5A, 64283 Darmstadt
2) Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
pd-dadi.ppsh@polizei.hessen.de
datenschutz@darmstadt.de
3) Zwecke der Datenverarbeitung
Verhütung von Straftaten gemäß polizeilicher und gefahrenabwehrbehördlicher
Zuständigkeit nach § 1 Absatz 1 HSOG
4) Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Datenerhebung und sonstige Datenverarbeitung an öffentlichen Orten gemäß
§ 14 Absatz 3 HSOG
5) Speicherdauer
Die Aufnahmen werden 10 Tage nach Beginn der Aufnahme gespeichert. Sie werden nach
Ablauf dieser Frist vernichtet, soweit sie nicht zur Abwehr einer Gefahr, zur Verfolgung einer
Straftat oder Ordnungswidrigkeit oder zur Strafvollstreckung benötigt werden.
Hinweis
Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Website des Polizeipräsidiums
Südhessen:
www.polizei.hessen.de
In die konkrete Umsetzung ist die Datenschutzbeauftragte der Stadt Darmstadt ebenso wie die
Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Südhessens eng eingebunden. Im Zuge der
Einführung der Videoüberwachung wird durch das zu beauftragende Unternehmen eine
Verfahrensdokumentation erstellt werden. Auf deren Grundlage wird ein Verfahrensverzeichnis
erstellt sowie eine datenschutzrechtliche Folgenabwägung vorgenommen. In den
datenschutzrechtlichen Prozess wird zudem über die städtische Datenschutzbeauftragte
erneut eine Beteiligung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
erfolgen, so dass die konkrete Umsetzung der Maßnahme unter permanenter Begleitung durch
die zuständigen Beauftragten für den Datenschutz erfolgt.
4. Finanzierung
Wie bereits festgehalten, stellt die konkrete bauliche Situation auf dem Luisenplatz besondere
Anforderungen an die Durchführung einer Videoüberwachung, die sich erst bei der
Detailplanung konkretisiert haben. Durch den „Langen Ludwig“ sowie die beiden Brunnen sind
insgesamt vier Kamerastandorte mit jeweils mehreren Kameras erforderlich, um eine
Überwachung des Luisenplatzes durchführen zu können.
Die Kosten für die Einrichtung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz ergeben sich aus
dem Angebot der Firma Dallmeier in Höhe von brutto 342.267,80 Euro für Videoüberwachung
selbst, aus dem Angebot der Firma Rose GmbH in Höhe von brutto 54.320,92 Euro für die LWL
Kabelanbindung sowie aus der Preisinformation der ENTEGA Medianet GmbH in Höhe von
einmalig Brutto 500,-- Euro und 62,50 Euro monatlich für die Leitungsnutzung.
Von den einmaligen Kosten in Höhe von insgesamt 397.088,72 Euro übernimmt das Land
Hessen zwei Drittel, mithin 264.725,81 Euro. Durch die Stadt Darmstadt sind 132.362,91
Euro zu finanzieren.
Die insgesamt benötigten Mittel in Höhe von 397.088,72 Euro werden auf der Inv.Nr. 17032-
0503 "Videoüberwachung" als Haushaltsausgabereste zur Verfügung gestellt, dabei erfolgt die
Deckung anteilig aus der Investitionsnummer 15910-0001 "Grundstücksgeschäfte".
An laufenden Kosten sind 62,50 Euro monatlich an die HEAG Medianet GmbH für die
Leitungsnutzung zu entrichten. Diese laufenden Betriebskosten werden im Budget des Bürger-
und Ordnungsamtes bereitgestellt.
Darmstadt, 10.01.2020
Der Dezernent I Der Dezernent II Der Dezernent IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (5)
- Bismarckstraße 16
- Wilhelminenstraße 5
- Klappacher Straße 145
- Grafenstraße 30
- Luisenplatz 5A
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0013
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.01.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00