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2020/0013

Videoüberwachung auf dem Luisenplatz

Magistratsvorlage 10.01.2020

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206 Zeichen

Punkt 11: Videoüberwachung auf dem Luisenplatz 
 (V-Nr. 2020/0013) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: SPD, UFFBASSE, Die Linke. und UWIGA

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253 Zeichen

Punkt 12: Videoüberwachung auf dem Luisenplatz 
 (V-Nr. 2020/0013) 
 
Die Fraktion Die Linke. beantragt namentliche Abstimmung über diesen 
Tagesordnungspunkt. 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Ja:  41 Stimmen 
Nein 22 Stimmen 
Enthaltung:    1 Stimme

2020/0013

17018 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
16.01.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassun g: 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Rechtsamt 
Datenschutzbeauftragte   
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0013 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 122030 
Kostenstelle:  032-005-1000 Investitionsnummer:  17032-0503 
Kostenträger:  1220-31 Sachkonto: 0770010 
 
Betreff: Videoüberwachung auf dem Luisenplatz  
 
Vorlage vom: 10.01.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt   
    nehmen von dem anliegenden Bericht des Bürger - und Ordnungsamtes Kenntnis und stimmen  
    einer Beauftragung der Firma Dallmeier sowie der Firma Rose gemäß den vorliegenden  
    Angeboten zu.  
 
2. Die benötigten Mittel in H. v. 397.088,72 € werden auf der Investitionsnummer 17032 -0503 
    „Videoüberwachung“ als Haushaltsausgabereste zur Verfügung gestellt. Diese Kosten werden  
    zu zwei Dritteln vom Land Hessen bezuschusst.  
 
3. Die laufenden Betriebskosten werden im Budget des Bürger - und Ordnungsamtes  bereitge- 
    stellt.

- 2 - 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.01.2020 
 
 
1.   Zeitlicher Ablauf 
Durch Beschlüsse des Magistrats vom 08. Mai 2019 und der Stadtverordnetenversammlung 
vom 18. Juni 2019  haben sich beide Gremien dafür ausgesprochen, auf dem Luisenplatz ge-
meinsam mit der Polizei eine präventive Videoüberwachung durchzuführen. Zugleich wurden 
Herr Bürgermeister Reißer und das Bürger- und Ordnungsamt beauftragt, diesbezüglich in 
konkrete Abstimmungsgespräche mit der Polizei einzutreten. 
Der Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes hat unmittelbar nach den Beschlüssen die Ver-
handlungen mit dem Polizeipräsidium Südhessen aufgenommen. Am 01. Juli 2019 fand das 
Auftaktgespräch im Bürger- und Ordnungsamt statt. Anschließend folgten weitere fachbezo-
gene Gespräche insbesondere zur Festlegung der angestrebten technischen Standards sowie 
einer datenschutzkonformen Umsetzung. Im Ergebnis konnte auf diesem Weg eine Leistungs -
beschreibung erstellt werden, die eine europaweite Ausschreibung der Videoüberwachung auf 
dem Luisenplatz ermöglichte. 
Auf Grund der Besonderheit der Ausschreibung erfolgte diese nicht durch die städtische 
Vergabestelle, sondern durch die HEAG Holding.  
Die Veröffentlichung der Ausschreibung durch die HEAG Holding erfolgte am 06.11.2019 Der 
Eröffnungstermin der Ausschreibungsergebnisse war der 17.12.2019. Bei der Eröffnung lag 
alleine ein Angebot der Firma Dallmeier vor. 
2.  Ausgestaltung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz 
2.1 Erfassung der Fläche  
Die Umsetzung einer Videoüberwachung auf dem Luisenplatz stellt sich aufgrund des 
Monuments („langer Ludwig“) in der Mitte des Platzes sowie der Brunnen auf der Nord - und 
Südseite des Platzes als technisch anspruchsvoll dar.  Um eine Verschattung einzelner 
Bereiche des Platzes auszuschließen, ist es erforderlich, insgesamt 15 Kameras, verteilt auf 
vier Standorte einzurichten. Diese vier Standorte für die Kameras sind aus der folgenden 
Darstellung ersichtlich:

- 4 - 
 
 
Beispielhaft werden im Folgenden von den Kameras erfassbare Szenarien aufgezeigt:

- 5 -

- 6 - 
2.2.  Auswertungsstandorte 
Die von den Kameras erfassten Bilder werden an folgenden drei Standorten überwacht und 
ausgewertet : 
- 1. Polizeirevier, Bismarckstraße 16 
- Stadtwache Kommunalpolizei, Wilhelminenstraße 5 
- Leitstelle Polizeipräsidium Darmstadt, Klappacher Straße 145 
 
Der Bedien- und Auswerteplatz im 1. Polizeirevier erhält eine „Masterfunktion“, mithin im 
Hinblick auf die Bedienung einen Vorrang vor den anderen Arbeitsplätzen. 
 
2.3.   Allgemeine qualitative Beschreibung des Videobeobachtungssystems 
 
 Permanente Aufzeichnung und Darstellung des Gesamtbildes trotz Zoomfunktion 
Die vollständige und lücke nlose Aufzeichnung des gesamten Beobachtungsbereichs erfolgt 
unabhängig davon, welcher Bildausschnitt des Livebildes an den Bedien - und Auswerteplätzen 
betrachtet (gezoomt) wird.  
 
 Eigenständiger Betrieb an allen Bedien- und Auswerteplätzen  
Das Videobeobachtungssystem kann von jedem Bedien - und Auswerteplatz eige nständig 
betrieben werden. Administration, Bedienung und Auswertun g können standortübergreifend 
im Videobeobachtungssystem erfolgen.   
 
 „Stitching“ der Bilder zu einer Szene  
Zur Vereinfachung der Bedienung werden  Bilder von mehreren Kameras mit angrenzende n 
Blickwinkeln zu einer Szene (Gesamtbild) zusammengefasst (“Stitching“).  
 
 “Mehrbenutzer bzw. Multi User-Fähigkeit“ 
   In einer zusammengefassten “St itching“-Szene können  mehrere Nutzer unterschiedliche   
   Bereiche ein und derselben Szene auswerten und detailliert betrachten (“Mehrbenutzer bzw.  
   Multi User -Fähigkeit“). Hierdurch kann bei sogenannten Tumult -Lagen (sehr viele Menschen  
   auf einem großen Platz) sowohl der Überblick behalten werden und dennoch nach Bedarf  
   arbeitsteilig gearbeitet we rden. Dabei sind  auch an einem Arbeitsplatz gleichzeitig mehrere  
   Teilbereiche des Gesamtbildes einer Kamera in Vergrößerung darstellbar. 
 
 Echtzeit bis zu 30 fps 
Das Videobeobachtungssystem liefert Bildmaterial in Echtzeit und bei hohen Frameraten von 
bis zu 30 Frames pro Sekunde. 
 
 
 Berücksichtigte Infrastruktur 
Das Videobeobachtungssystem gewährleistet es , mit der geringstmöglichen Anzahl an 
Kameras und Montageorten eine größtmögliche Abdeckung der Beobachtungsbereiche zu 
erreichen.  Hierdurch wird das „Stadtbild“ geschont.

- 7 - 
2.4.   Beschreibung der speziellen Merkmale des Videobeobachtungssystems 
 
Das Videobeobachtungssystem weist folgende Merkmale auf: 
 
Kameratyp  hochauflösende Multi -Fokus-Kamera/ Multi -Fokus-
Kameras mit versch. Objektiven 
 
Betriebsart     im Außenbereich betreibbar bei -20°C bis +50° C 
      Bei einer Luftfeuchtigkeit bis 90%, Schutzart: IP 66 
Betriebsdauer    im Dauerbetrieb (24 Stunden/7Tage/365 Tage jährlich)  
 
Abbildungsleistung    Abhängig von versch. Brennweiten, z. B. 
ca. 20° -25° Öffnungswinkel = 250 pix/m bei 80 m 
Entfernung 
ca. 30° Öffnungswinkel = 250 pix/m bei 60 m Entfernung 
ca. 45° Öffnungswinkel = 250 pix/m bei 45 m Entfernung 
 
Farbmodi     Farbkamera, automatische und manuelle Umschaltung in 
      den s/w-Nachtmodus (bei geringer Lux-Zahl einstellbar) 
mit mechanisch schwenkbaren Infrarot -Sperrfilter, digitale 
Rauschreduzierung, automatischer Weißabgleich sowie 
automatische Helligkeits - und Verstärkungsregelung  
 
Dynamikbereich:    130 db effektiv 
 
Ausblendung Private Zonen    bis zu 50% des Gesamtbildes , freie Wahl der Feldform,
      4 Auswahlfenster  
 
Übertragungsmodi    Multicast und Unicast (Liver -Streaming Vollbild), Unicast 
      (Aufzeichnung) 
 
Interner Ringspeicher   Interner Ringspeicher zur Pufferung von Daten im Falle 
(Pufferspeicher)    eines temporären Netzwerkausfalls (z. B. mit SDXC Karte
      mindestens 128 GB) 
 
Auflösung     Full-HD  
Sensorempfindlichkeit   0,01 Lux 
 
 
 
2.5.   Beschaffenheit der Videoserveranlage sowie der drei Bedien- und Auswerteplätze 
 
 Es ist eine eigenständig funktionierende Videoserveranlage in 19“ -Bauweise vorgesehen, die 
von allen Bedien- und Auswerteplätzen standortübergreifend bedienbar ist. 
 
 Zudem wird ein Datenschrankes 19‘‘, 42 HE inkl. Aktivlüftung und einer USV  mit einer 
Überbrückungszeit von mindestens 10 Minuten geliefert. 
 
 Weiterhin ist eine Datenspeichereinheit in 19‘‘ -Bauweise mit den erforderlichen 
Speicherkapazitäten für die Speicherung der anfallenden Bilddaten für 10 Tage bei einem 24 
Stunden / 7 -Tage-Betrieb, sowie einem Betrieb im RAID -6-Level inkludiert.

- 8 - 
2.6.   Spezielle Merkmale  der Videoserveranlage sowie der Bedien- und Auswerteplätze 
 
 
2.7.   Wertung der Angebote 
 
Das einzige vorliegende Angebot für die Einrichtung einer Videoüberwachungsanlage, welches 
von der Firma Dallmeier abgegeben wurde, erfüllt die festgelegten Anforderungen. Aufgrund 
der sehr spezifischen Anforderungen, die bei einer Überwachung des Luisenplatzes gegeben 
sind, ist ein sehr komplexes Überwachungssystem erforderlich. Die insoweit gemeinsam mit 
der Polizei erarbeiteten Leistungskriterien werden durch das System der Firma Dallmeier 
vollständig erfüllt. Alternativen sind nicht ersichtlich. Es ist wird der Zuschlag an die Firma 
Dallmeier gemäß dem von ihr abgegebenen Angebotes erteilt. 
 
Zur Herstellung der LWL Kabel-Anbindung liegt ein Angebot der Firma Rose GmbH vor. Da die 
Kabelmontage im finanziellen Umfang unterhalb des Schwellenwertes liegt, für den ein 
Vergabeverfahren erforderlich wäre, kann hier eine freihändige Vergabe erfolgen. Die Firma 
Rose GmbH hat bereits vielfach zuverlässig Aufträge für die Stadt Darmstadt ausgeführt. Da 
somit auch bei der Herstellung der LWL Kabel-Anbindung eine ordnungsgemäße Abwicklung zu 
erwarten ist und sich das Angebot im üblichen finanziellen Rahmen für die angebotene 
Leistung bewegt, wird dieses angenommen. 
 
 
3.  Datenschutz 
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte bereits vor de m 
Grundsatzbeschluss über die Durchführung einer Videoüberwachung auf dem Luisenplatz 
verschiedene Anforderungen formuliert, die bei der Ausgestaltung der Videoüberwachung zu  
 
     Auflösung  Auflösungen bei voller Bildrate (25/30 Bilder pro Sekunde) für IP -
Kameras: QCIF (176 × 144), CIF (352 × 288), Half D1 (352 × 576), 2CIF 
(704 × 288), 4CIF (704 × 576), D1 (720 × 576), 720p (1280 × 720), 
SXGA (1280 × 960), 2 MP (1600 × 1200) 1080i (1920 × 10 80), 1080p 
(1920 × 1080), 3 MP (2048 × 1536), 4 MP (2336 × 1744), 5 MP (2592 
× 1944), bis zu 12 MP   
Videokompressionsverfahren  H.264, MJPEG  
Video-Bitrate SD-IP: bis 4 Mbps Video-Bitrate HD-IP: bis 16 Mbps  
Benutzeroberfläche (GUI)  Deutsch, Englisch  
Konfigurationsoberfläche  Passwortgeschützt  
Systemzeit  Autom. Synchronisation mit ntp-Server  
Netzwerkeinstellungen  Zuweisung manuell oder über DHCP -Server (Dynamic Host 
Configuration Protocol Server) Verbindung zur Kamera mittels 
festgelegter IP -Adresse oder bei Verwendung eines DNS (Domain 
Name System) mittels zugewiesenen Host -Namens 
Netzwerkstandards:  10/100/1000 Mbps   
Unterstützte 
Netzwerkprotokolle  
IPv4, IPv6, TCP, UDP, ARP, ICMP, DHCP, NTP, http, HTTPS  
Funktionen  
Aufzeichnungsmodus 
 
Erkennung von Kamerasabotage 
Aufzeichnungsmodus Permanent 365/24

- 9 - 
beachten sind. Hiernach dürfen die Bereiche der Außengastronomie von Cafés und sonstiger 
Gastronomie oder Bäckereiverkaufsstellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten nicht in die 
Videoüberwachung einbezogen werden, soweit sie für ein mehr als kurzzeitiges Verweilen (z.B. 
Stehimbiss) gedacht sind. Zudem sind Privatschutzzonen in Bereichen der angrenzenden 
Bebauung technisch abschließend auszublenden. 
Die Umsetzung dieser Anforderungen lässt sich aus dem folgenden Bild erkennen. Die 
dauerhaft ausgeblendeten Flächen sind gelb markiert. Betroffen sind rund um den Luisenplatz 
die Fenster sämtlicher Gebäude vom Erdgeschoss aufwärts sowie die Flächen der 
Außengastronomie. 
 
Weiterhin wird die Vorgabe des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und 
Informationsfreiheit, eine Maximalspeicherdauer von 10 Tagen nicht zu überschreiten, durch 
die geplante Anlage erfüllt. 
Ergänzend ist bei der Einrichtung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz zu 
berücksichtigen, dass dort regelmäßig Demonstrationen und Versammlungen stattfinden und 
eine Videoüberwachung grundsätzlich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und 
in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingreift. Die Videoüberwachung kann dazu 
führen, dass Versammlungsteilnehmer entweder Abstand von ihrer Teilnahme nehmen, wenn 
sie sich einer hoheitlichen Beobachtung ausgesetzt sehen, oder ihr Verhalten in der 
Versammlung an die Situation anpassen. Aus diesem Grund erfolgen Bildaufnahmen bei 
Versammlungen nach den spezielleren Regelungen des Versammlungsgesetzes und nicht des 
HSOG, da im Anwendungsbereich des Versammlungsrechts die Vorschriften des 
Versammlungsgesetzes dem Polizei- und Ordnungsrecht vorgehen.  
 
Die Videoüberwachung wird als sogenannte „offene“ Überwachung durchgeführt. Dies 
bedeutet, dass jede Person, die den Luisenplatz betreten will, über die dort stattfindende

- 10 - 
Videoüberwachung informiert werden muss. Dies erfolgt über eine entsprechende 
Beschilderung, die an allen Zugangsbereichen zum Luisenplatz angebracht wird. Da zahlreiche 
Personen den Luisenplatz mit dem ÖPNV erreichen, werden zusätzlich Schilder an sämtlichen 
Haltestellen von Bussen und Bahnen angebracht. 
Die Schilder werden wie folgt gestaltet sein: 
 
 
 
Dieser Bereich wird durch das Polizeipräsidium Südhessen und die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt gemäß § 14 Absatz 3 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und 
Ordnung videoüberwacht. 
Polizeipräsidium Südhessen     Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Klappacher Straße 145     Grafenstraße 30 
64385 Darmstadt      64283 Darmstadt 
sowie 
Anlage  
 
 
 
1) Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen 
 
Polizeipräsidium Südhessen, Klappacher Straße 145, 64285 Darmstadt 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Luisenplatz 5A, 64283 Darmstadt

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2) Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten 
 
pd-dadi.ppsh@polizei.hessen.de 
datenschutz@darmstadt.de 
 
3) Zwecke der Datenverarbeitung 
 
Verhütung von Straftaten gemäß polizeilicher und gefahrenabwehrbehördlicher 
Zuständigkeit nach § 1 Absatz 1 HSOG 
 
4) Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung 
 
Datenerhebung und sonstige Datenverarbeitung an öffentlichen Orten gemäß  
§ 14 Absatz 3 HSOG 
 
5) Speicherdauer 
 
Die Aufnahmen werden 10 Tage nach Beginn der Aufnahme gespeichert. Sie werden nach 
Ablauf  dieser Frist vernichtet, soweit sie nicht zur Abwehr einer Gefahr, zur Verfolgung einer 
Straftat oder Ordnungswidrigkeit oder zur Strafvollstreckung benötigt werden. 
 
 
Hinweis 
Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Website des Polizeipräsidiums 
Südhessen: 
www.polizei.hessen.de 
 
In die konkrete Umsetzung ist die Datenschutzbeauftragte der Stadt Darmstadt ebenso wie die 
Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Südhessens eng eingebunden. Im Zuge der 
Einführung der Videoüberwachung wird durch das zu beauftragende Unternehmen eine 
Verfahrensdokumentation erstellt  werden. Auf deren Grundlage wird ein Verfahrensverzeichnis 
erstellt sowie eine datenschutzrechtliche Folgenabwägung vorgenommen. In den 
datenschutzrechtlichen Prozess wird zudem über die städtische Datenschutzbeauftragte 
erneut eine Beteiligung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 
erfolgen, so dass die konkrete Umsetzung der Maßnahme unter permanenter Begleitung durch 
die zuständigen Beauftragten für den Datenschutz erfolgt. 
 
4.  Finanzierung 
Wie bereits festgehalten, stellt die konkrete bauliche Situation auf dem Luisenplatz besondere 
Anforderungen an die Durchführung einer Videoüberwachung, die sich erst bei der 
Detailplanung konkretisiert haben. Durch den „Langen Ludwig“ sowie die beiden Brunnen sind

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insgesamt vier Kamerastandorte mit jeweils mehreren Kameras erforderlich, um eine 
Überwachung des Luisenplatzes durchführen zu können.  
Die Kosten für die Einrichtung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz ergeben sich aus 
dem Angebot der Firma Dallmeier in Höhe von brutto 342.267,80 Euro für Videoüberwachung 
selbst, aus dem Angebot der Firma Rose GmbH in Höhe von brutto 54.320,92 Euro für die LWL 
Kabelanbindung sowie aus der Preisinformation der ENTEGA Medianet GmbH in Höhe von 
einmalig Brutto 500,-- Euro und 62,50 Euro monatlich für die Leitungsnutzung. 
Von den einmaligen Kosten in Höhe von insgesamt 397.088,72 Euro übernimmt das Land 
Hessen zwei Drittel, mithin 264.725,81 Euro. Durch die Stadt Darmstadt sind 132.362,91 
Euro zu finanzieren. 
Die insgesamt benötigten Mittel in Höhe von 397.088,72 Euro werden auf der Inv.Nr. 17032-
0503 "Videoüberwachung" als Haushaltsausgabereste zur Verfügung gestellt, dabei erfolgt die 
Deckung anteilig aus der Investitionsnummer 15910-0001 "Grundstücksgeschäfte". 
An laufenden Kosten sind 62,50 Euro monatlich an die HEAG Medianet GmbH für die 
Leitungsnutzung zu entrichten. Diese laufenden Betriebskosten werden im Budget des B ürger- 
und Ordnungsamtes bereitgestellt. 
 
Darmstadt, 10.01.2020 
 
 
Der Dezernent I   Der Dezernent II   Der Dezernent IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer    André Schellenberg 
 
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadtkämmerer

anlage 1

17084 Zeichen

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
16.01.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
Rechtsamt 
Datenschutzbeauftragte  
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 109 30 
II 32 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0013 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
24 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 122030 
Kostenstelle: 032-005-1000 Investitionsnummer: 17032-0503 
Kostenträger: 1220-31 Sachkonto: 0770010 
 
Betreff: Videoüberwachung auf dem Luisenplatz  
 
Vorlage vom: 10.01.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt   
    nehmen von dem anliegenden Bericht des Bürger - und Ordnungsamtes Kenntnis und stimmen  
    einer Beauftragung der Firma Dallmeier sowie der Firma Rose gemäß den vorliegenden  
    Angeboten zu.  
 
2. Die benötigten Mittel in H. v. 397.088,72 € werden auf der Investitionsnummer 17032-0503 
    „Videoüberwachung“ als Haushaltsausgabereste zur Verfügung gestellt. Diese Kosten werden  
    zu zwei Dritteln vom Land Hessen bezuschusst.  
 
3. Die laufenden Betriebskosten werden im Budget des Bürger - und Ordnungsamtes bereitge- 
    stellt.

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Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 22.01.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.01.2020  
 
 
1.   Zeitlicher Ablauf 
Durch Beschlüsse des Magistrats vom 08. Mai 2019 und der Stadtverordnetenversammlung 
vom 18. Juni 2019  haben sich beide Gremien dafür ausgesprochen, auf dem Luisenplatz ge-
meinsam mit der Polizei eine präventive Videoüberwachung durchzuführen. Zugleich wurden 
Herr Bürgermeister Reißer und das Bürger- und Ordnungsamt beauftragt, diesbezüglich in 
konkrete Abstimmungsgespräche mit der Polizei einzutreten. 
Der Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes hat unmittelbar nach den Beschlüssen die Ver-
handlungen mit dem Polizeipräsidium Südhessen aufgenommen. Am 01. Juli 2019 fand das 
Auftaktgespräch im Bürger- und Ordnungsamt statt. Anschließend folgten weitere fachbezo-
gene Gespräche insbesondere zur Festlegung der angestrebten technischen Standards sowie 
einer datenschutzkonformen Umsetzung. Im Ergebnis konnte auf diesem Weg eine Leistungs-
beschreibung erstellt werden, die eine europaweite Ausschreibung der Videoüberwachung auf 
dem Luisenplatz ermöglichte. 
Auf Grund der Besonderheit der Ausschreibung erfolgte diese nicht durch die städtische 
Vergabestelle, sondern durch die HEAG Holding.  
Die Veröffentlichung der Ausschreibung durch die HEAG Holding erfolgte am 06.11.2019 Der 
Eröffnungstermin der Ausschreibungsergebnisse war der 17.12.2019. Bei der Eröffnung lag 
alleine ein Angebot der Firma Dallmeier vor. 
2.  Ausgestaltung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz 
2.1 Erfassung der Fläche  
Die Umsetzung einer Videoüberwachung auf dem Luisenplatz stellt sich aufgrund des 
Monuments („langer Ludwig“) in der Mitte des Platzes sowie der Brunnen auf der Nord- und 
Südseite des Platzes als technisch anspruchsvoll dar.  Um eine Verschattung einzelner 
Bereiche des Platzes auszuschließen, ist es erforderlich, insgesamt 15 Kameras, verteilt auf 
vier Standorte einzurichten. Diese vier Standorte für die Kameras sind aus der folgenden 
Darstellung ersichtlich:

- 5 - 
 
 
Beispielhaft werden im Folgenden von den Kameras erfassbare Szenarien aufgezeigt:

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2.2.  Auswertungsstandorte 
Die von den Kameras erfassten Bilder werden an folgenden drei Standorten überwacht und 
ausgewertet : 
- 1. Polizeirevier, Bismarckstraße 16 
- Stadtwache Kommunalpolizei, Wilhelminenstraße 5 
- Leitstelle Polizeipräsidium Darmstadt, Klappacher Straße 145 
 
Der Bedien- und Auswerteplatz im 1. Polizeirevier erhält eine „Masterfunktion“, mithin im 
Hinblick auf die Bedienung einen Vorrang vor den anderen Arbeitsplätzen. 
 
2.3.   Allgemeine qualitative Beschreibung des Videobeobachtungssystems 
 
 Permanente Aufzeichnung und Darstellung des Gesamtbildes trotz Zoomfunktion 
Die vollständige und lücke nlose Aufzeichnung des gesamten Beobachtungsbereichs erfolgt 
unabhängig davon, welcher Bildausschnitt des Liveb ildes an den Bedien- und Auswerteplätzen 
betrachtet (gezoomt) wird.  
 
 Eigenständiger Betrieb an allen Bedien- und Auswerteplätzen  
Das Videobeobachtungssystem kann von jedem Bedien - und Auswerteplatz eige nständig 
betrieben werden. Administration, Bedienung  und Auswertung können standortübergreifend 
im Videobeobachtungssystem erfolgen.   
 
 „Stitching“ der Bilder zu einer Szene  
Zur Vereinfachung der Bedienung werden  Bilder von mehreren Kameras mit angrenzenden 
Blickwinkeln zu einer Szene (Gesamtbild) zusammengefasst (“Stitching“).  
 
 “Mehrbenutzer bzw. Multi User-Fähigkeit“ 
   In einer zusammengefassten “St itching“-Szene können  mehrere Nutzer unterschiedliche   
   Bereiche ein und derselben Szene auswerten und detailliert betrachten (“Mehrbenutzer bzw.  
   Multi User -Fähigkeit“). Hierdurch  kann bei sogenannten Tumult -Lagen (sehr viele Menschen  
   auf einem großen Platz) sowohl der Überblick behalten werden und dennoch nach Bedarf  
   arbeitsteilig gearbeitet werden. Dabei sind  auch an einem Arbeitsplatz gleich zeitig mehrere  
   Teilbereiche des Gesamtbildes einer Kamera in Vergrößerung darstellbar. 
 
 Echtzeit bis zu 30 fps 
Das Videobeobachtungssystem liefert Bildmaterial in Echtzeit und bei hohen Frameraten von 
bis zu 30 Frames pro Sekunde. 
 
 
 Berücksichtigte Infrastruktur 
Das Videobeobachtungssystem gewährleistet es, mit der geringstmöglichen Anzahl an Kameras 
und Montageorten eine größtmögliche Abdeckung der Beobachtungsbereiche zu erreichen.  
Hierdurch wird das „Stadtbild“ geschont.

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2.4.   Beschreibung der speziellen Merkmale des Videobeobachtungssystems 
 
Das Videobeobachtungssystem weist folgende Merkmale auf: 
 
Kameratyp  hochauflösende Multi -Fokus-Kamera/ Multi -Fokus-
Kameras mit versch. Objektiven 
 
Betriebsart     im Außenbereich betreibbar bei -20°C bis +50° C 
      Bei einer Luftfeuchtigkeit bis 90%, Schutzart: IP 66 
Betriebsdauer    im Dauerbetrieb (24 Stunden/7Tage/365 Tage jährlich)  
 
Abbildungsleistung    Abhängig von versch. Brennweiten, z. B. 
ca. 20° -25° Öffnungswinkel = 25 0 pix/m bei 80 m 
Entfernung 
ca. 30° Öffnungswinkel = 250 pix/m bei 60 m Entfernung 
ca. 45° Öffnungswinkel = 250 pix/m bei 45 m Entfernung 
 
Farbmodi     Farbkamera, automatische und manuelle Umschaltung in 
      den s/w-Nachtmodus (bei geringer Lux-Zahl einstellbar) 
mit mechanisch schwenkbaren Infrarot-Sperrfilter, digitale 
Rauschreduzierung, automatischer Weißabgleich sowie 
automatische Helligkeits - und Verstärkungsregelung  
 
Dynamikbereich:    130 db effektiv 
 
Ausblendung Private Zonen    bis zu 50% des Ges amtbildes, freie Wahl der Feldform,
      4 Auswahlfenster  
 
Übertragungsmodi    Multicast und Unicast (Liver -Streaming Vollbild), Unicast 
      (Aufzeichnung) 
 
Interner Ringspeicher   Interner Ringspeicher zur Pufferung von Daten im Falle 
(Pufferspeicher)    eines temporären Netzwerkausfalls (z. B. mit SDXC Karte
      mindestens 128 GB) 
 
Auflösung     Full-HD  
Sensorempfindlichkeit   0,01 Lux 
 
 
 
2.5.   Beschaffenheit der Videoserveranlage sowie der drei Bedien- und Auswerteplätze 
 
 Es ist eine eigenständig funktionierende Videoserveranlage in 19“ -Bauweise vorgesehen, die 
von allen Bedien- und Auswerteplätzen standortübergreifend bedienbar ist. 
 
 Zudem wird ein Datenschrankes 19‘‘, 42 HE inkl. Aktivlüftung und einer USV mit einer 
Überbrückungszeit von mindestens 10 Minuten geliefert. 
 
 Weiterhin ist eine Datenspeichereinheit in 19‘‘ -Bauweise mit den erforderlichen 
Speicherkapazitäten für die Speicherung der anfallenden Bilddaten für 10 Tage bei einem 24 
Stunden / 7 -Tage-Betrieb, sowie einem Betrieb  im RAID -6-Level inkludiert.

- 9 - 
 
 
 
 
2.6.   Spezielle Merkmale  der Videoserveranlage sowie der Bedien- und Auswerteplätze 
 
 
2.7.   Wertung der Angebote 
 
Das einzige vorliegende Angebot für die Einrichtung einer Videoüberwachungsanlage, welches 
von der Firma Dallmeier abgegeben wurde, erfüllt die festgelegten Anforderungen. Aufgrund 
der sehr spezifischen Anforderungen, die bei einer Überwachung des Luisenplatzes gegeben 
sind, ist ein sehr komplexes Überwachungssystem erforderlich. Die insoweit gemeinsam mit 
der Polizei erarbeiteten Leistungskriterien werden durch das System der Firma Dallmeier 
vollständig erfüllt. Alternativen sind nicht ersichtlich. Es ist wird der Zuschlag an die Firma 
Dallmeier gemäß dem von ihr abgegebenen Angebotes erteilt. 
 
Zur Herstellung der LWL Kabel-Anbindung liegt ein Angebot der Firma Rose GmbH vor. Da die 
Kabelmontage im finanziellen Umfang unterhalb des Schwellenwertes liegt, für den ein 
Vergabeverfahren erforderlich wäre, kann hier eine freihändige Vergabe erfolgen. Die Firma 
Rose GmbH hat bereits vielfach zuverlässig Aufträge für die Stadt Darmstadt ausgeführt. Da 
somit auch bei der Herstellung der LWL Kabel-Anbindung eine ordnungsgemäße Abwicklung zu 
erwarten ist und sich das Angebot im üblichen finanziellen Rahmen für die angebotene 
Leistung bewegt, wird dieses angenommen. 
 
 
3.  Datenschutz 
     Auflösung  Auflösungen bei voller Bildrate (25/30 Bilder pro Sekunde) für IP -
Kameras: QCIF (176 × 144), CIF (352 × 288), Half D1 (352 × 576), 2CIF 
(704 × 288), 4CIF (704 × 576), D1 (720 × 576), 720p (1280 × 720), 
SXGA (1280 × 960), 2 MP (1600 × 1200) 1080i (1920 × 1080), 1080p 
(1920 × 1080), 3 MP (2048 × 1536), 4 MP (2336 × 1744), 5 MP (2592 
× 1944), bis zu 12 MP   
Videokompressionsverfahren  H.264, MJPEG  
Video-Bitrate SD-IP: bis 4 Mbps Video-Bitrate HD-IP: bis 16 Mbps  
Benutzeroberfläche (GUI)  Deutsch, Englisch  
Konfigurationsoberfläche  Passwortgeschützt  
Systemzeit  Autom. Synchronisation mit ntp-Server  
Netzwerkeinstellungen  Zuweisung manuell oder über DHCP -Server (Dynamic Host 
Configuration Protocol Server) Verbindung zur Kamera mittels 
festgelegter IP -Adresse oder bei Verwendung eines DNS (Domain 
Name System) mittels zugewiesenen Host -Namens 
Netzwerkstandards:  10/100/1000 Mbps   
Unterstützte 
Netzwerkprotokolle  
IPv4, IPv6, TCP, UDP, ARP, ICMP, DHCP, NTP, http, HTTPS  
Funktionen  
Aufzeichnungsmodus 
 
Erkennung von Kamerasabotage 
Aufzeichnungsmodus Permanent 365/24

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte bereits vor dem 
Grundsatzbeschluss über die Durchführung einer Videoüberwachung auf dem Luisenplatz 
verschiedene Anforderungen formuliert, die bei der Ausgestaltung der Videoüberwachung zu  
 
beachten sind. Hiernach dürfen die Bereiche der Außengastronomie von Cafés und sonstiger 
Gastronomie oder Bäckereiverkaufsstellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten nicht in die 
Videoüberwachung einbezogen werden, soweit sie für ein mehr als kurzzeitiges Verweilen (z.B. 
Stehimbiss) gedacht sind. Zudem sind Privatschutzzonen in Bereichen der angrenzenden 
Bebauung technisch abschließend auszublenden. 
Die Umsetzung dieser Anforderungen lässt sich aus dem folgenden Bild erkennen. Die 
dauerhaft ausgeblendeten Flächen sind gelb markiert. Betroffen sind rund um den Luisenplatz 
die Fenster sämtlicher Gebäude vom Erdgeschoss aufwärts sowie die Flächen der 
Außengastronomie. 
 
Weiterhin wird die Vorgabe des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und 
Informationsfreiheit, eine Maximalspeicherdauer von 10 Tagen nicht zu überschreiten, durch 
die geplante Anlage erfüllt. 
Ergänzend ist bei der Einrichtung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz zu 
berücksichtigen, dass dort regelmäßig Demonstrationen und Versammlungen stattfinden und 
eine Videoüberwachung grundsätzlich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und 
in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingreift. Die Videoüberwachung kann dazu 
führen, dass Versammlungsteilnehmer entweder Abstand von ihrer Teilnahme nehmen, wenn 
sie sich einer hoheitlichen Beobachtung ausgesetzt sehen, oder ihr Verhalten in der 
Versammlung an die Situation anpassen. Aus diesem Grund erfolgen Bildaufnahmen bei

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Versammlungen nach den spezielleren Regelungen des Versammlungsgesetzes und nicht des 
HSOG, da im Anwendungsbereich des Versammlungsrechts die Vorschriften des 
Versammlungsgesetzes dem Polizei- und Ordnungsrecht vorgehen.  
 
Die Videoüberwachung wird als sogenannte „offene“ Überwachung durchgeführt. Dies 
bedeutet, dass jede Person, die den Luisenplatz betreten will, über die dort stattfindende 
Videoüberwachung informiert werden muss. Dies erfolgt über eine entsprechende 
Beschilderung, die an allen Zugangsbereichen zum Luisenplatz angebracht wird. Da zahlreiche 
Personen den Luisenplatz mit dem ÖPNV erreichen, werden zusätzlich Schilder an sämtlichen 
Haltestellen von Bussen und Bahnen angebracht. 
Die Schilder werden wie folgt gestaltet sein: 
 
 
 
Dieser Bereich wird durch das Polizeipräsidium Südhessen und die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt gemäß § 14 Absatz 3 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und 
Ordnung videoüberwacht. 
Polizeipräsidium Südhessen     Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Klappacher Straße 145     Grafenstraße 30 
64385 Darmstadt      64283 Darmstadt 
sowie 
Anlage

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1) Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen 
 
Polizeipräsidium Südhessen, Klappacher Straße 145, 64285 Darmstadt 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Luisenplatz 5A, 64283 Darmstadt 
 
2) Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten 
 
pd-dadi.ppsh@polizei.hessen.de 
datenschutz@darmstadt.de 
 
3) Zwecke der Datenverarbeitung 
 
Verhütung von Straftaten gemäß polizeilicher und gefahrenabwehrbehördlicher 
Zuständigkeit nach § 1 Absatz 1 HSOG 
 
4) Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung 
 
Datenerhebung und sonstige Datenverarbeitung an öffentlichen Orten gemäß  
§ 14 Absatz 3 HSOG 
 
5) Speicherdauer 
 
Die Aufnahmen werden 10 Tage nach Beginn der Aufnahme gespeichert. Sie werden nach 
Ablauf  dieser Frist vernichtet, soweit sie nicht zur Abwehr einer Gefahr, zur Verfolgung einer 
Straftat oder Ordnungswidrigkeit oder zur Strafvollstreckung benötigt werden. 
 
 
Hinweis 
Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Website des Polizeipräsidiums 
Südhessen: 
www.polizei.hessen.de 
 
In die konkrete Umsetzung ist die Datenschutzbeauftragte der Stadt Darmstadt ebenso wie die 
Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Südhessens eng eingebunden. Im Zuge der 
Einführung der Videoüberwachung wird durch das zu beauftragende Unternehmen eine 
Verfahrensdokumentation erstellt  werden. Auf deren Grundlage wird ein Verfahrensverzeichnis 
erstellt sowie eine datenschutzrechtliche Folgenabwägung vorgenommen. In den 
datenschutzrechtlichen Prozess wird zudem über die städtische Datenschutzbeauftragte 
erneut eine Beteiligung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 
erfolgen, so dass die konkrete Umsetzung der Maßnahme unter permanenter Begleitung durch 
die zuständigen Beauftragten für den Datenschutz erfolgt.

4.  Finanzierung 
Wie bereits festgehalten, stellt die konkrete bauliche Situation auf dem Luisenplatz besondere 
Anforderungen an die Durchführung einer Videoüberwachung, die sich erst bei der 
Detailplanung konkretisiert haben. Durch den „Langen Ludwig“ sowie die beiden Brunnen sind  
 
insgesamt vier Kamerastandorte mit jeweils mehreren Kameras erforderlich, um eine 
Überwachung des Luisenplatzes durchführen zu können.  
Die Kosten für die Einrichtung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz ergeben sich aus 
dem Angebot der Firma Dallmeier in Höhe von brutto 342.267,80 Euro für Videoüberwachung 
selbst, aus dem Angebot der Firma Rose GmbH in Höhe von brutto 54.320,92 Euro für die LWL 
Kabelanbindung sowie aus der Preisinformation der ENTEGA Medianet GmbH in Höhe von 
einmalig Brutto 500,-- Euro und 62,50 Euro monatlich für die Leitungsnutzung. 
Von den einmaligen Kosten in Höhe von insgesamt 397.088,72 Euro übernimmt das Land 
Hessen zwei Drittel, mithin 264.725,81 Euro. Durch die Stadt Darmstadt sind 132.362,91 
Euro zu finanzieren. 
Die insgesamt benötigten Mittel in Höhe von 397.088,72 Euro werden auf der Inv.Nr. 17032-
0503 "Videoüberwachung" als Haushaltsausgabereste zur Verfügung gestellt, dabei erfolgt die 
Deckung anteilig aus der Investitionsnummer 15910-0001 "Grundstücksgeschäfte". 
An laufenden Kosten sind 62,50 Euro monatlich an die HEAG Medianet GmbH für die 
Leitungsnutzung zu entrichten. Diese laufenden Betriebskosten werden im Budget des Bürger- 
und Ordnungsamtes bereitgestellt. 
 
Darmstadt, 10.01.2020 
 
 
Der Dezernent I   Der Dezernent II   Der Dezernent IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer    André Schellenberg 
 
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 6
TOP 11
TOP 24
TOP 12

Orte (5)

  • Bismarckstraße 16
  • Wilhelminenstraße 5
  • Klappacher Straße 145
  • Grafenstraße 30
  • Luisenplatz 5A

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0013
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.01.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00