V/1000/2006
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0044/2006 vom 30.10.2006 "Beteiligungssteuerung verbesser
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3
48798 Zeichen
EEE, N Münster
Vorlagen-Nr.:
V/0889/2004
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Frohne
Ruf:
492 20 06
E-Mail:
FrohneK@stadt-muenster.de
Datum:
12.11.2004
Betrifft
Strukturierung des Beteiligungsmanagements im Stadtkonzern Münster
Beratungsfolge
07.12.2004 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
08.12.2004 Hauptausschuss Vorberatung
08.12.2004 Rat Entscheidung |
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Die Einordnung der Beteiligungen in die Informations- und Steuerungscluster It. Anlage 1 wird
als Grundlage für das weitere Beteiligungsmanagement in der Stadt Münster bestätigt.
2. Die Erläuterungen zum Umsetzungsstand der Neustrukturierung des Beteillgungsmanage-
ments im "Stadtkonzern Münster" sowie zur Entwicklung des Beteiligungsportfolios werden zu-
stimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Vorbemerkung / Ziel der Vorlage:
Ziel dieser Vorlage ist es, zu Beginn der neuen Ratsperiode eine zusammenfassende Gesamt-
schau über das Beteiligungswesen der Stadt Münster zu geben. Insbesondere sollen in Ergänzung
zum jährlichen Beteiligungsbericht der Stadt Münster (vgl. die ebenfalls für diese Beratungskette
vorgesehene Ratsvorlage Nr. 880/2004 zum Beteiligungsbericht 2003) mit der Darstellung der
einzelnen Beteiligungen Hinweise
+ zum Instrumentarium der Beteiligungssteuerung (Informationscluster als Grundlage für das
Berichtswesen / Steuerungscluster als Grundlage für Steuerung und Managementkontrakte),
+ zu den Entwicklungen der Beteiligungen in der abgelaufenen Ratsperiode und
+ zu möglichen Handlungsaufträgen durch die Politik (Fortsetzung der bisherigen Verfahrens-
weise)
gegeben werden.
Ausgangslage:
Mit der Vorlage Nr. 1215/2000 hat der Rat die wesentlichen Ergebnisse des gutachterlichen Pro-
zesses zur Optimierung des Beteillgungsmanagements zur Kenntnis genommen und Beschlüsse
zur Umsetzung gefasst. Zu nennen waren dabei insbesondere
+
+
%
die Verabschiedung einer "Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster" in der
Fassung vom 13.12.2000 (vgl. Anlage 2)
die Konzeptionierung eines mehrgliedrigen Konzern-Berichtswesens
die Erarbeitung von Zielvereinbarungen in Form sog. Managementkontrakte
Überblick über den Umsetzungsstand
Im Folgenden soll ein Überblick über den Stand der Umsetzung in den einzelnen Elementen ver-
mittelt werden.
Die mit der o.g. Vorlage vom Rat beschlossene und zum 01.01.2001 eingeführte Rahmen-
richtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster regelt und standardisiert das Zusammenspiel
der Akteure im Beteillgungsmanagement. Dabei werden die einzelnen Mitwirkenden (z. B. Poli-
tik, Verwaltung, Beteiligung etc.) benannt sowie Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung
der Beteiligten definiert. Insgesamt umschreibt die Rahmenrichtlinie den Handlungsrahmen, in
dem sich die unterschiedlichen Akteure aus den Sphären von Politik, Verwaltung und Beteili-
gung bewegen.
In der Praxis hat sich die Rahmenrichtlinie in den nunmehr fast 4 Jahren ihrer Anwendung voll-
auf bewährt, da sie klare Regelungen enthält und damit für alle Beteiligten eine verbindliche
Richtschnur für ihr Handeln bietet.
Die Einführung eines Konzern-Berichtswesens geschah insbesondere mit der Zielsetzung,
zusätzliche Informationen über das jeweilige Unternehmen zu gewinnen. Dazu unterteilt sich
das Berichtswesen in die Bereiche
» Planung,
® unterjähriges Berichtswesen und
® interner Jahresbericht.
In den Segmenten Planung und unterjähriges Berichtswesen ist die Umsetzung vollumfänglich
erfolgt, d.h. die in das Berichtswesen einbezogenen Beteiligungen - im Hinblick auf die große
Anzahl der Beteiligungen der Stadt Münster (siehe hierzu auch weiter unten) war eine Kon-
zentration auf die bedeutsamsten Beteiligungen zwingend - berichten in regelmäßigen Interval-
len und nach einem einheitlichen Standard sowohl über ihre Wirtschaftspläne als auch über
den unterjährigen Geschäftsverlauf und liefern dem städtischen Beteiligungsmanagement da-
mit wertvolle Informationen.
Auch im Bereich des internen Jahresberichts, bei dem im Rahmen einer Konzern-Scorecard
auf der Basis des Jahresergebnisses Aussagen zu den wesentlichsten Steuerungsgrößen
Leistungszielerreichung, Erfolg, Bilanzkennzahlen, Bestandssicherheit und Entwicklungsrisiko
getroffen werden, ist bereits eine weitgehende Realisierung erfolgt (Hinweis auf die ebenfalls
für diese Beratungskette vorgesehene Vorlage Nr. 851/2004 zur Konzern-Scorecard 2003),
wenn auch die Endstufe mit Blick auf die noch nicht vollständig umgesetzten Managementkon-
trakte (vgl. dazu auch nachfolgend) erst in Zukunft erreicht werden wird.
Als weiteres Kernelement im Zuge der Neuausrichtung des Beteillgungsmanagements ist der
Abschluss von Zielvereinbarungen mit den bedeutendsten städtischen Beteiligungen zu
nennen. Diese Managementkontrakte befassen sich inhaltlich mit der Definition von Sach- und
Finanzzielen sowie der Festlegung darauf abgestimmter Leistungsmerkmale. Bei sog. Zu-
schussbeteiligungen, also Gesellschaften, die auf Mittelzuführungen seitens der Stadt ange-
wiesen sind, dokumentieren sie zudem die aktuellen Finanzformeln. Derartige Management-
kontrakte sind für die Technologiepark Münster GmbH, die Westfälische Bauindustrie GmbH
und die Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH bereits abgeschlossen worden. Bei
der Halle Münsterland GmbH steht noch die Beschlussfassung in den Gremien aus. Für die
übrigen Gesellschaften laufen die Abstimmungsgespräche bzw. werden die Arbeiten im Laufe
des Jahres 2005 aufgenommen. Einzelheiten hierzu können der als Anlage 3 beigefügten Vor-
lage an die Finanz- und Beteiligungskommission Nr. 197/2004 entnommen werden.
Darstellung der aktuell vom Rat beschlossenen Finanzformeln der städtischen Beteili-
gungen mit ihren jeweiligen Laufzeiten und dem Umfang der finanziellen Dotierung: (Mit
den nachfolgenden Angaben soll ein Gesamtbild über die städtischen Mittelzuführungen ermöglicht wer-
den, auf eine differenziertere Abbildung insbesondere der z.T. im Vermögens- und/oder im Verwaltungs-
haushalt veranschlagten Einzelhaushaltsstellen wurde daher bewusst verzichtet.)
Westf. Zool. Halle Münster-| Technologie- Wirtschaftsför-
Garten Münster | land GmbH park Münster | derung Münster
GmbH GmbH GmbH
Laufzeit der ak-
tuellen Finanz- 2002 - 2006 2000 - 2004 2003 - 2006 2003 - 2006
formel
Mittelzuführung
in 2002 2.200.000 1.968.460 - -
Mittelzuführung
in 2003 1.200.000 1.468.460 1.390.000 5.000.000
Mittelzuführung i
in 2004 2.600.000 1.668.460 1.055.000 150.000
(geplante) Mittel- -
zuführung in 1.700.000 1.968.460 1.040.000 150.000
2005 It. HPI-
Entwurf
(geplante) Mittel- 1.700.000 1.968.460 1.020.000 150.000
zuführung in
2006 It. HPI-
Entwurf
Summe der Mit-| 2002 - 2006 = 2002 - 2006 = 2003 - 2006 = 2003 - 2006 =
telzuführungen
9.400.000 9.042.300 4.505.000 5.450.000
Alle Beträge in Euro
Überblick über das Beteiligqungsportfolio der Stadt Münster
Zum Zeitpunkt der Neustrukturierung des Beteiligungsmanagements Ende des Jahres 2000 um-
fasste das Beteiligungsportfolio der Stadt Münster insgesamt 38 unmittelbare und mittelbare Betei-
ligungen. Dieser Bestand ist bis dato auf aktuell 45 Beteiligungen angewachsen. Im Überblick stel-
len sich die einzelnen Veränderungen im Portfolio (nähere Informationen dazu enthält der alljähr-
lich vom Beteiligungsmanagement erstellte Beteiligungsbericht der Stadt Münster, vgl. die eben-
falls für diese Beratungskette vorgesehene Ratsvorlage Nr. 880/2004 zum Beteiligungsbericht
2003) wie folgt dar:
Abgänge:
Beteiligung der Stadt Münster an der
- KOMMTEL /Koordinierungsstelle für Multimedia und Telekommunikation GmbH (Veräuße-
rung der Anteile im Jahre 2001; städt. Anteil = 14,29%)
- Veranstaltungsgesellschaft 350 Jahre Westfälischer Friede mbH (Liquidation der GmbH im
Jahre 2003; städt. Anteil = 24,95 %)
- DSM Deutsche Städte-Medien GmbH (Veräußerung der Anteile zum 01.01.2004; städt.
Anteil = 0,86 %)
Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an der
- Schienenverbund Münsterland GmbH (Liquidation der GmbH im Jahre 2001; Anteil der
Stadtwerke = 20 %))
- Tropolys GmbH (Veräußerung der Anteile im Jahre 2003; Anteil der Stadtwerke =5 %)
Zugänge:
Beteiligung der Stadt Münster an der
- SLG Gewerbepark GmbH (Übernahme der Anteile im Jahre 2001; städt. Anteil = 16,67 %)
- ICB Institut für Chemo- und Biosensorik GmbH (Neugründung im Jahre 2003; städt. Anteil
=10%)
- Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Neugründung zum 01.01.2004; städt. Anteil = 70 %)
- AirportPark FMO GmbH (Neugründung im Jahre 2004; städt. Anteil = 33,33 %)
- Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Citeq (Errichtung zum 01.01.2001)
- Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Münster Marketing (Errichtung zum 01.07.2001)
Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an der
- Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH (Übernahme der Anteile im Jahre 2001; Anteil
der Stadtwerke = 100 %)
- NDIX Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V. (Übernahme der Anteile im Jahre 2003;
Anteil der Stadtwerke = 50 %)
Beteiligung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH an der
- FMO Security Services GmbH (Neugründung zum 01.01.2001; Anteil des FMO = 100 %)
- AHS Aviation Handling Services GmbH (Übernahme der Anteile im Jahre 2002; Anteil des
FMO = 10 %)
Beteiligung der items GmbH an der
- itec GmbH Solingen (Übernahme der Anteile im Jahre 2004; Anteil der items = 49 %)
Beteiligung der Technologiepark Münster GmbH an der
- CeNTech GmbH (Neugründung im Jahre 2001; Anteil des T-Park = 79 %)
Die vorstehende Übersicht verdeutlicht, dass es in dem noch recht überschaubaren Zeitraum von
knapp 4 Jahren insgesamt 17 Veränderungen in der Portfolio-Zusammensetzung gegeben und
sich der Gesamtbestand per Saldo um 7 Beteiligungen vermehrt hat (= + 18,4 % gegenüber dem
Stand Ende 2000). Die Beweggründe für die jeweiligen Einzelentscheidungen sind im Zuge der
Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien jeweils ausführlich dargestellt worden und müs-
sen daher an dieser Stelle nicht noch einmal kommentiert werden. Gleichwohl gilt es angesichts
der sehr dynamischen Entwicklung des Portfolioumfanges jedoch auch festzuhalten, dass die im
Zusammenhang mit der Neustrukturierung getroffene Entscheidung, die Steuerungsschwer-
punkte des Beteiligungsmanagements auf die wichtigsten Beteiligungen zu konzentrieren,
nach wie vor richtig ist. Die Vielzahl der Beteiligungen und ihre stetige Zunahme lässt ansonsten
keine effektive und effiziente Arbeit erwarten.
Andererseits ist der Kreis der in das Steuerungssystem einbezogenen Beteiligungen natürlich
auch nicht festgeschrieben, wie ebenfalls die Entwicklung der Vergangenheit zeigt. So wurde der
Umfang von ursprünglich erfassten 8 Beteiligungen in Anpassung an die Portfolioentwicklung suk-
zessive durch die Hinzunahme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Citeq und Münster Mar-
keting sowie jüngst der Wirtschaftsförderung Münster GmbH auf nunmehr 11 Beteiligungen er-
weitert.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Einordnung der Beteiligungen in die Informations- und Steu-
erungscluster nach Maßgabe der Anlage 1 als Grundlage für das weitere Beteillgungsmanagement
zu bestätigen (vgl. Beschlusspunkt 1).
Als Folge der Konzentration der Steuerungssysteme auf einen begrenzten Kreis an Beteiligun-
gen muss es allerdings auch Aufgabe des Beteiligungsmanagements sein, den Portfoliobestand
in seiner Gesamtheit darauf hin zu überprüfen, ob wirklich alle Beteiligungen aus städtischer
Sicht sinnvoll und notwendig sind. Dieses Betrachtung bezieht sich dann in besonderem Maße
auf die Beteiligungen kleineren Umfangs. Hier sollen nur beispielhaft genannt werden:
Beteiligung Städt. Anteil (Ursprünglicher) Hintergrund
des Beteiligungserwerbs
SLG Gewerbepark GmbH 16,67 % Realisierung eines interkom-
munalen Gewerbegebietes im
Zusammenwirken mit weiteren
Kommunen des Umlandes
Entwicklungsgesellschaft 37,16 % Durchführung der Regionale
Regionale 2004 gGmbH 2004 unter Einbindung anderer
Kreise, Städte und Gemeinden
der Region
ekz-Bibliotheksservice GmbH 0,47 % Beteiligung an einer Selbsthil-
feeinrichtung mit besonderer
Ausrichtung auf öff. Bibliothe-
ken im Verbund mit anderen
Gebietskörperschaften
Aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich sind derzeit zu folgenden Beteiligungen zu berichten:
- Für die SLG Gewerbepark GmbH wird nach Gründung der AirportPark FMO GmbH mit einer
in weiten Teilen vergleichbaren Aufgabenstruktur im Gesellschafterkreis keine Grundlage für
ein weiteres Fortbestehen mehr gesehen, so dass folgerichtig die Liquidation der Gesell-
schaft eingeleitet worden ist.
Ähnliches dürfte in naher Zukunft auch auf die Entwicklungsgesellschaft Regionale 2004
gGmbH zutreffen, da nach Ablauf des eigentlichen Veranstaltungsjahres 2004 der Zweck der
Gesellschaft erfüllt und umgesetzt ist. Auch hier laufen die vorbereitenden Arbeiten zur Einlei-
tung der Liquidation.
- Umzusetzen ist auch noch der im Zuge der Gründung der Wirtschaftförderung Münster GmbH
gefasste Beschluss des Rates, perspektivisch die Beteiligungen an der Technologiepark
Münster GmbH und der CeNTech GmbH auf die Wirtschaftsförderung Münster GmbH zu
übertragen. Hierzu werden derzeit unter Einbeziehung der Beteiligten Modelle entwickelt und
auf ihre Umsetzbarkeit vor dem Hintergrund gesellschafts-, bilanz- und steuerrechtlicher Fra-
gestellungen überprüft.
Zur Beteiligung an der ekz-Bibliotheksservice GmbH liegt aktuell eine Anfrage der Gesell-
schaft vor, ob bei der Stadt Münster (oder auch bei anderen, nur in geringem Umfang beteilig-
ten Gesellschaftern) die Bereitschaft besteht, ihren Anteil zu veräußern. Die Verwaltung holt
derzeit bei der Gesellschaft weitere Informationen ein, um eine abgerundete Entscheidungs-
grundlage zu schaffen.
Entscheidungen über einzelne Veränderungen sind dabei nur nach Abwägung aller bedeutsamen
Aspekte, die für oder gegen den Fortbestand der Beteiligung sprechen, zu treffen. Etwaige Be-
schlussfassungen werden dann zu gegebener Zeit von der Verwaltung vorbereitet, bleiben aber in
jedem Falle abschließend den dafür zuständigen Gremien vorbehalten.
In Vertretung
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 889/2004, Seite 1
Informationskategorien
Beteiligung Informationskategorie Berichtsintensität
1. Stadtwerke Münster GmbH A quartalsweise
2. FMO Flughafen Münster / A quartalsweise
Osnabrück GmbH
3. Westfälische Bauindustrie B halbjährlich
GmbH
4. \Wohn- und Stadtbau, Woh- B halbjährlich
nungsunternehmen der Stadt
Münster GmbH
1
5. Technologiepark Münster B halbjährlich
GmbH
6. Halle Münsterland GmbH A quartalsweise
7. Westfälischer Zoologischer B halbjährlich
Garten Münster GmbH -
ı8. Wirtschaftsförderung Münster A quartalsweise
GmbH
9. Abfallwirtschaftsbetriebe A quartalsweise
Münster (Eigenbetriebsähnli-
che Einrichtung))
10. Citeq (Eigenbetriebsähnliche B halbjährlich
Einrichtung)
11. Münster Marketing (Eigenbe- B halbjährlich
triebsähnliche Einrichtung)
Stand 31.10.2004
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 889/2004, Seite 2
Steuerungscluster
Beteiligungsportfolio
Steuerungs- Zielgrößen Strategische Beteiligung
cluster Implikationen (Kurzbezeichnung)
Nicht-monetäre
Zielgrößen
I Zuschussbeteiligung Leistungsoptimierung e Halle Münsterland
(mit mittelfristig festge- oe Westfälischer Zoolo-
legtem Budget) gischer Garten
e Münster Marketing
e Wirtschaftsförderung
Münster
o
I Zuschussbeteiligung (mit | Leistungsstandard halten |e Technologiepark
mittelfristig reduziertem Münster
Budget)
monetäre
Zielgrößen
IN Gewinnbeteiligung e Abfallwirtschaftsbe-
(ohne Wettbewerb) Ertragsoptimierung bei triebe Münster
definietem Leistungs-|e Citeq
standard D
IV Gewinnbeteiligung e Stadtwerke Münster
(mit Wettbewerb) e _Wohn- und Stadtbau
oe Westf. Bauindustrie
oe FMO Flughafen
Münster/Osnabrück
Stand: 31.10.2004
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 889/2004
Rahmenrichtlinie für Beteiligungen
der Stadt Münster
- Regelungen für das Zusammenspiel
der beteiligten Akteure -
(Vom Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 13.12.2000 beschlossene Fassung)
Optimierung des städtischen Beteiligungsmanagements im „Stadtkonzern Münster“ es
Anhang des Berichts über die erste Projektstufe: Rahmenrichtlinie Rödl & Partner
= Rahmenrichtlinie für die Beteiligungen der Stadt Münster Seite |
Diese Rahmenrichtlinie ist Ergebnis eines moderierten, kooperativen Entwicklungs- und Ab-
stimmungsprozesses zwischen der Stadt Münster und ihren Beteiligungen.
Zum Gelingen der Rahmenrichtlinie trugen seitens der Beteiligungen im wesentlichen bei:
° Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
e FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH
°e Halle Münsterland GmbH
e Stadtwerke Münster GmbH
e Technologiepark Münster GmbH
e Westfälische Bauindustrie GmbH
e Wohn- und Stadtbau GmbH
Die Rahmenrichtlinie ist ein wesentliches Ergebnis der Phase | des Projekts
„Optimierung des städtischen Beteiligungsmanagements im Stadtkonzern Münster“.
Für die gute Zusammenarbeit bedankt sich Rödl & Partner, Nürnberg / Köln, als Gutachter
des Projekts bei den Vertretern der Politik, der Beteiligungen und der Verwaltung.
Anmerkung: Die Akteure des Beteillgungsmanagements werden in der Rahmenrichtlinie ein-
heitlich in männlicher Form benannt. Dies dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit. Wir
bitten um Verständnis.
Optimierung des städtischen Beteiligdungsmanagements im „Stadtkonzern Münster“ o.
Anhang des Berichts über die erste Projektstufe: Rahmenrichtlinie Rödl & Partner
Rahmenrichtlinie für die Beteiligungen der Stadt Münster Seite Il
Inhalt
1. VORWORT ..neanesesesesssnnnennunansnnnsnnnsnsnsnnnannsnnnnnonnnnnsnsennnnannnnnnnnnnanananennnnnnannernnnnnnnsnennnnnsnnnnsnnensenen 1
2 BETEILIGUNGSMANAGEMENT UND BETEILIGUNGSCONTROLLING ..eeeenennennnennennanenannnnnn 1
3 AUFGABEN UND ZIELE DER RAHMENRICHTLINIE ..
4 GELTUNGSBEREICH
5 DEFINITION DER BETEILIGTEN AKTEURE...
6 AUFGABE, KOMPETENZ UND VERANTWORTUNG DER BETEILIGTEN AKTEURE
6. EIGENTÜMERSPHÄRE....
Haupt- und Finanzausschuss..
Finanz- und Beteiligungskommission
Verwaltungsvorstand.
Stadtkämmerer.......... u
Stadtkämmerei / Beteiligungsverwaltung und Beteiligungscontrolling...
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Revision ........
Betroffene Fachämter....
GESELLSCHAFTSSPHÄRE.....
6.2.1 Gesellschafterversammlung....
6.2.2 Aufsichtsrat (Werksausschuss
6.2.3 Beirat...
6.2.4 Geschäftsführung
6.3 EXTERNE SPHÄRE..
6.3.1 Abschlussprüfer...
6.3.2 Kommunalaufsicht ..
7 BETEILIGUNGSPOLITIK .nneeeencnseseesensnnsnnnnsnnsnsnnannennnnnnnnnnnnnnnennennsnnnsnssnnnnsnennsnsnsennnsensensnsnnnnnnnnnnnnn
Au ann
ONSNDOITARWM-
1
6.
6.
6.
6.
6.
6.
6.
6.
2
6.
7
7.1 WIRTSCHAFTLICHE BETÄTIGUNG... 7
7.2 _ BETEILIGUNGEN ........ .7
7.3 RECHTSFORM ‚7
7.4 _ GESELLSCHAFTSVERTRÄGE .7
7.5 _ FINANZ- UND LEISTUNGSVORGABEN.. .8
7.6 _ SYNERGIEN IM GESAMTKONZERN STADT... .8
7.7 KONZERNÜBERGREIFENDE STEUERPLANUNG .. .8
7.8 DIE STADT UND DIE BETEILIGUNGEN ALS KUNDEN .8
7.9 EINBINDUNG IN DEN KOMMUNALEN HAUSHALT . .9
7.10 BÜRGSCHAFTEN un 9
7.11 ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG DES GESCHÄFTSFELDS EINER BETEILIGUNG 9
7.12 PRIVATISIERUNG .... .g
7.13 BILANZPOLITIK........
7.14 ABSCHLUSSPRÜFUNG
8 INFORMATIONSRECHTE UND - PFLICHTEN
8.1 WIRTSCHAFTS- UND FINANZPLÄNE
8.2 _ BERICHTSWESEN UND BERICHTSINTENSITÄT
8.3 FRISTEN...
8.4 _ TEILNAHME Au sıcı TSRATSSITZUNGEN ERKSAUSSCHUSSSITZUNGEN / VERWALTUNGS-
RATSSITZUNGEN)
8.5 _ VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT .... 0 e
9 ANSPRECHPARTNER ...nnnennnnsnnennsernresnennnnnnnnnnnnnonennnnnnnnnnnnnansnennnnnnnnnennnnnnnannnnnnnennnnen
10 INKRAFTTRETEN .n.aeesseeseennnnnsnnunnnnsnnennnnnnnnsnnsnennennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnanennnnnnnennnnnornnnnnnennennanann 12
ANLAGE...nnneeesesnsnnsnssnsnnsensnenennnnansnnnanensnnnnennnnnnnnnansnnnssnonsnsnsnsnnnnnnnennnnnnnnnnannnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnsnnnnen 13
Optimierung des städtischen Beteiligungsmanagements im „Stadtkonzern Münster“ PR
Anhang des Berichts über die erste Projektstufe: Rahmenrichtlinie Rödl St Partner
Rahmenrichtlinie für die Beteiligungen der Stadt Münster Seite 1
STADTE.
1 VORWORT
Die Rahmenrichtlinie für die Beteiligungen der Stadt Münster baut auf den Beteiligungs-
grundsätzen auf. Sie regelt und standardisiert das Zusammenspiel der Akteure im Be-
teiligungsmanagement. Grundsätzliche Aussagen zum Beteiligungsmanagement sollen in
der Rahmenrichtlinie nur insoweit wieder aufgegriffen werden, als es zum Allgemeinver-
ständnis notwendig ist.
2 BETEILIGUNGSMANAGEMENT UND BETEILIGUNGSCONTROLLING
Zu den Inhalten einer effektiven kommunalen Beteiligungspolitik zählt insbesondere die
Wahrnehmung eines Beteiligungsmanagements.
Die Arbeit des städtischen Beteillgungsmanagements basiert auf dem Grundgedanken der
Erhaltung der Selbstständigkeit der Beteiligung.
Durch das Beteiligungsmanagement (= Rat, Haupt- und Finanzausschuss) werden zent-
rale Entscheidungen zur zielgerichteten Wahrnehmung der Eigentümerinteressen getroffen.
Das Beteiligungsmanagement umfasst die Planung, Kontrolle und Steuerung der Beteiligun-
gen. In diesem Sinne versteht sich das städtische Beteillgungsmanagement als Sachver-
walter der kommunalen Aufgabe Beteiligungspolitik und nimmt dazu Beratungsfunktionen
gegenüber den Beteiligungen wahr, prüft die Einhaltung der aus der Gemeindeordnung re-
sultierenden Aufgaben und Pflichten und sorgt über ein entsprechend ausgestaltetes Cont-
rollingsystem für eine zielgerichtete Information der politischen Gremien.
Durch das Beteiligungscontrolling werden die Entscheidungen des Rats, des Haupt- und
Finanzausschusses und der Aufsichtsräte unterstützt.
3 AUFGABEN UND ZIELE DER RAHMENRICHTLINIE
Die Aufgabe der Rahmenrichtlinie ist es, die Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung
und Beteiligung auf ein sicheres Fundament zu stellen. Die Rahmenrichtlinie soll den Gesell-
schafter Stadt in die Lage versetzen, seine Gesellschafterinteressen bestmöglich wahrzu-
nehmen.
Optimierung des städtischen Beteillgungsmanagements im „Stadtkonzern Münster“ 00
Anhang des Berichts über die erste Projektstufe: Rahmenrichtlinie Rödl & Partner
Rahmenrichtlinie für die Beteiligungen der Stadt Münster Seite 2
Der Beteiligung dient die Rahmenrichtlinie als Orientierung hinsichtlich der Erwartungen des
Eigentümers an die Zusammenarbeit.
Die Rahmenrichtlinie soll die Verantwortung der Beteiligung und die dafür notwendigen Frei-
heiten nicht einschränken, sondern legt Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der
relevanten Akteure für das Beteiligungsmanagement der Stadt Münster fest.
4 GELTUNGSBEREICH
Diese Richtlinie gilt für alle privatrechtlichen Unternehmen und Einrichtungen, an denen die
Stadt Münster beteiligt ist, sowie sinngemäß für alle Eigenbetriebe, eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen, Anstalten des öffentlichen Rechts und Zweckverbände, soweit keine überge-
ordneten Regelungen entgegenstehen.
Die Anwendung dieser Rahmenrichtlinie ist auch bei Minderheitsbeteiligungen anzustreben.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anteilsmehrheit in der Summe Gebietskörperschaften
zusteht.
Diese Richtlinie gilt nicht für Stiftungen und Vereine.
5 _ DEFINITION DER BETEILIGTEN AKTEURE
Am Beteiligungsmanagement und Beteiligungscontrolling der Stadt Münster sind folgende
Akteure beteiligt:
In der Eigentümersphäre:
e derRat
e der Haupt- und Finanzausschuss
e die Finanz- und Beteiligungskommission
e der Verwaltungsvorstand
® der Stadtkämmerer
e die Stadtkämmerei / Beteiligungsverwaltung und Beteiligungscontrolling
e das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Revision
° die betroffenen Fachämter
Optimierung des städtischen Beteiligungsmanagements im „Stadtkonzern Münster“ OD
Anhang des Berichts über die erste Projektstufe: Rahmenrichtlinie Rödl u Partner
Rahmenrichtlinie für die Beteiligungen der Stadt Münster Seite 3
In der Sphäre der Beteiligung:
e die Gesellschafterversammlung
oe der Aufsichtsrat (Werksausschuss / Verwaltungsrat)
e der Beirat
e die Geschäftsführung
In der externen Sphäre:
e die Kommunalaufsicht
oe die Abschlussprüfungsgesellschaft
6 AUFGABE, KOMPETENZ UND VERANTWORTUNG DER BETEILIGTEN AKTEURE
6.1 Eigentümersphäre
6.1.1 Rat
Der Rat der Stadt Münster wird bezüglich der Beteiligungen im Rahmen der nach $ 41 GO
W zugewiesenen ausschließlichen Zuständigkeiten tätig (erstmalige Beteiligung, Erhöhung,
Veräußerung und Umwandlung einer Beteiligung).
Dem Rat obliegt die Beteiligungspolitik. Er trifft die wesentlichen Eigentümerentscheidungen
und bestimmt die Handlungsfelder und Grundstrukturen des Konzerns.
Der Rat beschließt die Zielvereinbarungen für die Beteiligungen, die auf den strategischen
Unternehmensplanungen basieren. Die Zielvereinbarungen gelten grundsätzlich für einen
Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Ein Anpassungsbedarf wird jährlich überprüft.
6.1.2 Haupt- und Finanzausschuss
Der Haupt- und Finanzausschuss trifft Entscheidungen in Angelegenheiten, die nicht in die
ausschließliche Zuständigkeit des Rats fallen, soweit nicht die Bezirksvertretungen, Aus-
schüsse oder der Oberbürgermeister zuständig sind oder die Entscheidungsbefugnisse der
Gesellschafterversammlung oder dem Aufsichtsrat der Beteiligung obliegen.
Der Haupt- und Finanzausschuss berät alle Angelegenheiten vor, die vom Rat der Stadt zu
beschließen sind und gibt entsprechende Beschlussempfehlungen.
Optimierung des städtischen Beteiligungsmanagements im „Stadtkonzern Münster“ .
Anhang des Berichts über die erste Projektstufe: Rahmenrichtlinie Rödl & Partner
Rahmenrichtlinie für die Beteiligungen der Stadt Münster Seite 4
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt Weisungen an die Vertreter in den Gesell-
schaftergremien und Empfehlungen an die Vertreter in den Aufsichtsgremien.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt basierend auf den Zielvereinbarungen die fünf-
jährigen Finanzplanungen der Beteiligungen, die Wirtschaftspläne und die Jahresabschlüs-
se.
6.1.3 Finanz- und Beteiligungskommission
Aufgabe der Finanz- und Beteiligungskommission ist es, in finanzwirtschaftlichen Fragen
sowie für die Beteiligungen Stellungnahmen und Empfehlungen für den Haupt- und Finanz-
ausschuss und den Rat zu erarbeiten.
Sie nimmt somit die Funktion des Beteiligungscontrollings wahr, indem sie die Vorlagen der
Stadtkämmerei / Beteiligungsverwaltung und Beteiligungscontrolling und das unterjährige
Konzernberichtswesen berät.
Bei Abweichung von Zielvereinbarungen empfiehlt sie gegebenenfalls dem Haupt- und Fi-
nanzausschuss geeignete Steuerungsmaßnahmen. Dabei werden die Steuerungsmaßnah-
men der Geschäftsführung und die Empfehlungen des Aufsichtsrats berücksichtigt.
Die Finanz- und Beteiligungskommission berät für die Anteilseignerin mit einer Gesamtsicht
für die städtischen Belange im Sinne einer strategischen, nicht operativen Konzernsteuerung
über die Entwicklung der Beteiligungen.
6.1.4 Verwaltungsvorstand
Der Verwaltungsvorstand wirkt bei den Zielvereinbarungen und den darauf aufbauenden
Planungen mit. Er koordiniert die Aufgaben der Fachämter und der Beteiligungen aus Ver-
waltungssicht. Dabei wird darauf geachtet, dass die Entscheidungen von Mitgliedern des
Stadtkonzerns Münster den Konzerninteressen entsprechen.
Es liegt im Ermessen des Verwaltungsvorstands, die Geschäftsführer der Beteiligungen zu
den Sitzungen einzuladen.
Optimierung des städtischen Beteiligungsmanagements im „Stadtkonzern Münster“ PR .
Anhang des Berichts über die erste Projektstufe: Rahmenrichtlinie Rö dl & Par tner
Rahmenrichtlinie für die Beteiligungen der Stadt Münster Seite 5
6.1.5 Stadtkämmerer
Mit der Zuordnung der Beteiligungsangelegenheiten der Stadt Münster zur Stadtkämmerei /
Beteiligungsverwaltung und Beteiligungscontrolling sind diese Teil des Geschäftsbereichs
des Stadtkämmerers.
Der Stadtkämmerer ist der für das Finanzwesen zuständige Bedienstete und in dieser Funk-
tion gemäß 8 79 f. GO NW auch für den Entwurf der Haushaltssatzung bzw. der Nachtrags-
satzung zuständig. Dadurch besteht ihm gegenüber eine besondere Informationspflicht von
Seiten der Beteiligungen und der Verwaltung über haushaltsrelevante Entwicklungen.
6.1.6 Stadtkämmerei / Beteiligungsverwaltung und Beteiligungscontrolling
Beteillgungsangelegenheiten der Stadt Münster sind der Stadtkämmerei / Beteiligungsver-
waltung und Beteiligungscontrolling zugeordnet.
Die Stadtkämmerei / Beteiligungsverwaltung und Beteiligungscontrolling fungiert als Binde-
glied zwischen den Beteiligungen und dem Eigentümer Stadt Münster.
In dieser Eigenschaft ist sie Ansprechpartnerin und Beraterin für die Beteiligungen und den
Eigentümer. Durch das Beteiligungscontrolling wird der Entscheidungsprozess des Eigentü-
mers unterstützt. Um der Stadtkämmerei / Beteiligungsverwaltung und Beteiligungscontrol-
ling die Erfüllung dieser Aufgabe zu ermöglichen, werden ihr die notwendigen Kompetenzen
übertragen.
Für mittelbare Beteiligungen nimmt die im Einzelfall zu bestimmende Obergesellschaft die
Aufgaben der Betreuung (Beteillgungsverwaltung und Beteiligungscontrolling) wahr. Die
Stadtkämmerei / Beteiligungsverwaltung und Beteiligungscontrolling ist rechtzeitig zu beteili-
gen, wenn dies gesetzliche Vorschriften erfordern oder Entscheidungen durch die Stadt
Münster getroffen werden müssen.
6.1.7 Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Revision
Dem Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Revision sind nach Möglichkeit die in $ 54
HGrG geforderten Rechte einzuräumen (Unterrichtung der Rechnungsprüfungsbehörde).
Optimierung des städtischen Beteiligungsmanagements im „Stadtkonzern Münster“ .
Anhang des Berichts über die erste Projektstufe: Rahmenrichtlinie Rödl & Partner
Rahmenrichtlinie für die Beteiligungen der Stadt Münster Seite 6
6.1.8 Betroffene Fachämter
In fachlichen Angelegenheiten sind die betroffenen Ämter unmittelbare Ansprechpartner.
6.2 Gesellschaftssphäre
6.2.1 Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan der Beteiligung in der
Rechtsform der GmbH. Die Aufgaben und Rechte der Gesellschafterversammlung ergeben
sich aus den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.
6.2.2 Aufsichtsrat (Werksausschuss / Verwaltungsrat)
Der Aufsichtsrat berät und überwacht die Geschäftsführung. Besetzung, Aufgaben und
Rechte des Aufsichtsrats ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften und den Bestim-
mungen des Gesellschaftsvertrags.
6.2.3 Beirat
Der Beirat berät die Beteiligung.
6.2.4 Geschäftsführung
Die Geschäftsführung führt das operative Geschäft der Beteiligung und vertritt sie nach au-
ßen. Die Aufgaben und Rechte der Geschäftsführung ergeben sich aus den gesetzlichen
Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und des Anstellungsvertrags.
6.3 Externe Sphäre
6.3.1 Abschlussprüfer
Gemäß $ 108 Absatz 1 Nr. 8 GO NW darf die Gemeinde Unternehmen und Einrichtungen in
einer Rechtsform des privaten Rechts nur gründen oder sich daran beteiligen, wenn ge-
währleistet ist, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht in entsprechender Anwendung
der Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften
aufgestellt und geprüft werden.
Optimierung des städtischen Beteiligungsmanagements im „Stadtkonzern Münster“ 00
Anhang des Berichts über die erste Projektstufe: Rahmenrichtlinie Rödl & Partner
Rahmenrichtlinie für die Beteiligungen der Stadt Münster Seite 7
STADT
6.3.2 Kommunalaufsicht
Gemäß 8 115 GO NW sind Entscheidungen der Gemeinde hinsichtlich ihrer Beteiligungen
unter den dort genannten Bedingungen der Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens
sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs, schriftlich anzuzeigen.
7 BETEILIGUNGSPOLITIK
7.1. Wirtschaftliche Betätigung
Die Stadt Münster betätigt sich unter den Voraussetzungen der 88 107 ff. GO NW wirtschaft-
lich.
7.2 Beteiligungen
Die Stadt Münster hält unmittelbare und mittelbare Beteiligungen an privatrechtlichen Unter-
nehmungen und Einrichtungen.
Es sind Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen möglich.
7.3 Rechtsform
Die Beteiligung ist in der Regel bei privatrechtlicher Organisation in der Rechtsform einer
GmbH, bei öffentlich-rechtlicher Organisation in der Rechtsform einer Anstalt des öffentli-
chen Rechts oder als Eigenbetrieb zu führen.
7.4 Gesellschaftsverträge
Neben den Inhaltsvoraussetzungen nach & 3 GmbHG sollen sich Gesellschaftsverträge in
Gliederung und Inhalt an einer einheitlichen, von der Stadtkämmerei / Beteiligungsverwal-
tung und Beteiligungscontrolling empfohlenen Form orientieren.
Um notwendige Anpassungen zu vereinfachen, soll neben dem Gesellschaftsvertrag eine
Aufsichtsrats- und Geschäftsführerordnung geschaffen werden.
Als Kontrollorgan der Beteiligung ist ein Aufsichtsrat zu bestellen.
Optimierung des städtischen Beteiligungsmanagements im „Stadtkonzern Münster“ on
Anhang des Berichts über die erste Projektstufe: Rahmenrichtlinie Rödl & Partner
{ Rahmenrichtlinie für die Beteiligungen der Stadt Münster Seite 8
7.5 Finanz- und Leistungsvorgaben
Der Rat beschließt Finanz- und Leistungsvorgaben (Zielvereinbarungen) für die Beteiligung
im Einklang mit den gesamtstädtischen Zielen und den unternehmens- und marktspezifi-
schen Gegebenheiten.
Zur Festlegung von Leistungszielen werden neben der Beteiligung auch die für die jeweilige
Beteiligung maßgeblichen Fachämter und der Verwaltungsvorstand in den Zielfindungspro-
zess eingebunden.
Der Grad der Zielerreichung kann die Grundlage für die Berechnung variabler Gehaltsbe-
standteile der Geschäftsführer bilden.
7.6 Synergien im Gesamtkonzern Stadt
Die kontinuierliche Überprüfung und Realisierung wirtschaftlicher und leistungsspezifischer
Synergiepotenziale im Gesamtkonzern Stadt Münster ist Gemeinschaftsaufgabe aller Kon-
zernbestandteile. Einzelinteressen ordnen sich diesem Gesamtinteresse unter.
7.7. Konzernübergreifende Steuerplanung
Im Interesse der Kunden der öffentlichen Unternehmen und aus Sicht des Haushalts der
Stadt Münster überprüft die Stadtkämmerei / Beteiligungsverwaltung und Beteiligungscont-
rolling kontinuierlich Gestaltungsmöglichkeiten, um die steuerliche Belastung im Gesamtkon-
zern Stadt so niedrig wie möglich zu halten.
7.3 Die Stadt und die Beteiligungen als Kunden
Die Stadt Münster fungiert nicht nur als Eigentümer, sondern gegebenenfalls auch als Kunde
der Beteiligung. Ebenso bestehen Kunden- und Lieferantenbeziehungen zwischen den Be-
teiligungen.
Ein Anbieterwechsel kann in Betracht gezogen werden, wenn dies dem wirtschaftlichen Inte-
resse des Gesamtkonzerns Stadt Münster und den gesetzlichen Rahmenbedingungen ent-
spricht.
Individuelle Beratungs- und Managementleistungen der Stadtkämmerei / Beteiligungsver-
waltung und Beteiligungscontrolling, die über die Beteiligungsverwaltung und das Beteili-
gungscontrolling hinausgehen, können in Rechnung gestellt werden.
Optimierung des städtischen Beteiligungsmanagements im „Stadtkonzern Münster“ Pr L
Anhang des Berichts über die erste Projektstufe: Rahmenrichtlinie Rödl & Par tner
Rahmenrichtlinie für die Beteiligungen der Stadt Münster Seite 9
7.9 Einbindung in den kommunalen Haushalt
Nach Umstellung auf das kaufmännische Rechnungswesen in der Kernverwaltung wird die
Erstellung eines Konzernabschlusses in Betracht gezogen.
Für die Rechnungslegung gelten einheitliche Grundsätze.
Die zukünftigen wirtschaftlichen Ergebnisse der Beteiligungen werden in die Haushaltspla-
nung und die Finanzeckwerte einbezogen.
7.10 Bürgschaften
Gemäß dem Ratsbeschluss 672/97 vom 10.9.97 zur Behandlung von Bürgschaften gilt u.a.:
Die Stadt Münster erhebt für die Übernahme von neuen Ausfallbürgschaften für die Besiche-
rung von Krediten ein jährliches Entgelt (Bürgschaftsprovision) in der aktuell beschlossenen
Höhe (zur Zeit in Höhe von 0,3 %) des Bürgschaftsbetrags bzw. des Bürgschaftsrestbetrags.
7.11 Änderung und Erweiterung des Geschäftsfelds einer Beteiligung
Der Rat beschließt grundsätzlich Änderungen bzw. Erweiterungen des bestehenden Betäti-
gungsfeldes von Beteiligungen über den im Gesellschaftsvertrag geregelten Unternehmens-
zweck hinaus.
Zur Vorbereitung von Entscheidungen, die die Organisationsstruktur der Beteiligung verän-
dem (z.B. Gründung einer mittelbaren Beteiligung aus Sicht der Stadt Münster), ist die
Stadtkämmerei / Beteillgungsverwaltung und Beteiligungscontrolling rechtzeitig zu informie-
ren.
Die Beteiligung kann neue Betätigungsfelder vorschlagen.
7.12 Privatisierung
Die Stadtkämmerei/Beteiligungsverwaltung soll anregen, Beteiligungen zu veräußern und
Aufgaben auf Private zu verlagern, wenn dies nicht unwirtschaftlich ist und dem keine we-
sentlichen kommunalen Interessen entgegenstehen.
Zur Prüfung der wirtschaftlichen und fiskalischen Vorteilhaftigkeit einer Privatisierung wird ein
transparentes Beurteilungsinstrumentarium angewendet.
Optimierung des städtischen Beteiligungsmanagements im „Stadtkonzern Münster“ 00 l
Anhang des Berichts über die erste Projektstufe: Rahmenrichtlinie Röd & Partner
Rahmenrichtlinie für die Beteiligungen der Stadt Münster Seite 10
Zentrale Beurteilungsmaßstäbe sind dabei der Bedarf der kommunalen Leistungserstellung
und der Grad der Zielerreichung hinsichtlich der Leistungsziele, der Bestandssicherheit, der
Nachhaltigkeit des unternehmerischen Erfolgs und der Rentabilität.
7.13 Bilanzpolitik
Die Bilanzpolitik der Beteiligungen hat sich Optimierungsbestrebungen im Gesamtkonzern
unterzuordnen.
Laut 8 109 Absatz 1 GO NW sollen Unternehmen „einen Ertrag für den Haushalt abwerfen,
soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird.“ In diesem
Sinne besteht seitens der Stadt Münster ein grundsätzliches Ausschüttungsinteresse. Aus-
schüttungen werden unter Berücksichtigung der Haushalts- und Unternehmenssituation ge-
plant.
Gemäß 8 42 a GmbHG obliegt es der Geschäftsführung, den Jahresabschluss aufzustellen.
Das Informationsrecht der Stadt Münster gegenüber der Geschäftsführung hinsichtlich der
Bilanzpolitik nimmt die Stadtkämmerei / Beteiligungsverwaltung und Beteiligungscontrolling
wahr. Von Seiten der Beteiligung besteht eine Informationspflicht gegenüber der Stadtkäm-
merei / Beteiligungsverwaltung und Beteiligungscontrolling hinsichtlich vorhandener strategi-
scher Liquiditätsreserven.
7.14 Abschlussprüfung
Der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat der Beteiligung wird empfohlen, die
Abschlussprüfungsgesellschaft nach fünf bis sieben Jahren zu wechseln (Rotationsprinzip).
Die Stadtkämmerei / Beteiligungsverwaltung und Beteiligungscontrolling kann für die Aus-
wahl des Abschlussprüfers eine Empfehlung aussprechen. Der Gesellschafterversammlung
obliegt die Auswahl des Abschlussprüfers, dem Aufsichtsrat die Erteilung des Prüfungsauf-
trags.
Die Stadtkämmerei / Beteiligungsverwaltung und Beteiligungscontrolling kann dem Aufsichts-
rat im Rahmen der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer Prüfungsschwer-
punkte bzw. ergänzende Prüfungsinhalte empfehlen.
Optimierung des städtischen Beteiligungsmanagements im „Stadtkonzern Münster“ .
Anhang des Berichts über die erste Projektstufe: Rahmenrichtlinie Rödl & Partner
Rahmenrichtlinie für die Beteiligungen der Stadt Münster Seite 11
Der Abschlussprüfer ist mit einer Erweiterung der Abschlussprüfung nach 8 53 HGrG zu be-
auftragen. Hierzu sind im Rahmen der Abschlussprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und zu beurteilen.
Im Rahmen der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung hat der Abschluss-
prüfer den Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. anzu-
wenden. Der vollständige Fragenkatalog muss Bestandteil des Prüfungsberichts sein.
Die gleichzeitige betriebswirtschaftliche Beratung und Prüfung durch die Abschlussprüfungs-
gesellschaft ist ausgeschlossen.
8 INFORMATIONSRECHTE UND — PFLICHTEN
8.1 Wirtschafts- und Finanzpläne
Für die Erstellung von Wirtschafts- und fünfjährigen Finanzplänen der Beteiligung gelten die
gesetzlichen Vorgaben. Die Wirtschafts- und fünfjährigen Finanzpläne sind mit dem strategi-
schen Unternehmenskonzept der Beteiligung verbunden und berücksichtigen die qualitativen
und quantitativen Zielvereinbarungen.
Die Beteiligung stellt der Stadtkämmerei / Beteiligungsverwaltung und Beteiligungscontrolling
die aus Konzernsicht notwendigen Informationen zur Datenaggregation in der vorgegebenen
Form digitalisiert zur Verfügung.
8.2 Berichtswesen und Berichtsintensität
Die Berichterstattung der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat orientiert sich grundsätzlich
an den Vorgaben des & 90 Absatz 1 und 2 AktG.
Vorgaben der Stadtkämmerei / Beteiligungsverwaltung und Beteiligungscontrolling hinsicht-
lich der Informationen für die Konzernberichterstattung sind zu beachten. Die Berichte der
Beteiligung werden der Stadtkämmerei / Beteiligungsverwaltung und Beteiligungscontrolling
digitalisiert zur Erstellung des Konzernberichtswesens zur Verfügung gestellt.
Die Berichtsintensität richtet sich nach der kommunalpolitischen Bedeutung der Beteiligung
und dem Risikopotenzial für den städtischen Haushalt. Über die Berichtsintensität der Betei-
ligung entscheidet die Finanz- und Beteiligungskommission. Die Beteiligung wird einer In-
formationskategorie (s. Anlage) zugeordnet.
Optimierung des städtischen Beteiligungsmanagements im „Stadtkonzern Münster“ PR
Anhang des Berichts über die erste Projektstufe: Rahmenrichtlinie Rödl & Partner
Rahmenrichtlinie für die Beteiligungen der Stadt Münster Seite 12
8.3 Fristen
Vorgegebene Fristen sind einzuhalten. Sie richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und
den Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag. Soweit keine Regelung vorliegt, sind Informati-
onen an die Akteure des Beteiligungsmanagements rechtzeitig weiterzugeben, um eine an-
gemessene Bearbeitungszeit zu ermöglichen.
Dies gilt insbesondere für Änderungen und Erweiterungen des Geschäftsfelds einer Beteili-
gung.
8.4 Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen (Werksausschusssitzungen / Ver-
waltungsratssitzungen)
Die Stadtkämmerei / Beteillgungsverwaltung und Beteiligungscontrolling hat das Recht, an
Aufsichtsratssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.
8.5 Verschwiegenheitspflicht
Die Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsrats richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
9 ANSPRECHPARTNER
Sowohl auf Seiten der Beteiligung als auch auf Seiten der Stadtkämmerei / Beteiligungsver-
waltung und Beteiligungscontrolling ist ein Ansprechpartner für das Beteiligungsmanagement
zu benennen. Um die Kontinuität der Zusammenarbeit zu gewährleisten, sollte versucht wer-
den, Ansprechpartner für einen längeren Zeitraum auszuwählen.
10 INKRAFTTRETEN
Diese Richtlinie tritt am 1.1.2001 in Kraft.
Optimierung des städtischen Beteiligungsmanagements im „Stadtkonzern Münster“ PR
Anhang des Berichts über die erste Projektstufe: Rahmenrichtlinie Rödl & Partner
Rahmenrichtlinie für die Beteiligungen der Stadt Münster Seite 13
ANLAGE
Beteiligung Informationskategorie Berichtsintensität
1. Stadtwerke Münster GmbH A quartalsweise
2. FMO Flughafen Münster / A quartalsweise
Osnabrück GmbH
3. Westfälische Bauindustrie B halbjährlich
GmbH
4. \Wohn- und Stadtbau, B halbjährlich
Wohnungsunternehmen
der Stadt Münster GmbH
5. Technologiepark Münster B halbjährlich
GmbH
6. Halle Münsterland GmbH A quartalsweise
7. Westfälischer Zoologischer B halbjährlich
Garten Münster GmbH
8. Abfallwirtschaftsbetriebe A quartalsweise
Münster (Eigenbetrieb)
Optimierung des städtischen Beteiligungsmanagements im „Stadtkonzern Münster“ 00
Anhang des Berichts über die erste Projektstufe: Rahmenrichtlinie Rödl & Partner
Anlage 3 zur Vorlage Nr. 889/2004
DER OBERBÜRGERMEISTER “
Amt für Finanzen und Beteiligungen - Beteiligungsmanagement STADT il) MUNSTER
[ Vortagen-Nr.: Ergänzung:
Öffentliche Berichtsvorlage an die Finanz- und 1 97/2004
Beteiligungskommission Auskunft erteilt: Tel.:
Herr Frohne 2006
E-Mail:
frohnek@stadt-muenster.de
Datum:
04.03.2004
Betrifft
Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben - Sachstand
und weiterer Zeitplan
Beratungsfolge
17.03.2004 Finanz- und Beteiligungskommission
Bericht:
Ausgangslage:
Mit der Vorlage Nr. 401/2002 + E 1 (Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungs-
controllings — Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrie-
ben) hat der Rat am 22.05.2002 beschlossen, die Beteiligungen, die in das regelmäßige Konzernbe-
richtswesen einbezogen sind, in ein Steuerungscluster einzuordnen und mit ihnen sukzessive Zielver-
einbarungen abzuschließen. In diesem Zusammenhang hatte die Verwaltung folgende stufenweise
Staffelung für den Abschluss dieser Zielvereinbarungen vorgeschlagen:
2002: Technologiepark Münster GmbH
Westfälische Bauindustrie GmbH
Westfälischer Zoologischer Garten GmbH
2003: Stadtwerke Münster GmbH
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Citeq
2004: Halle Münsterland GmbH
Wohn- und Stadtbau GmbH
Münster Marketing
Aktueller Sachstand:
Die für das Jahr 2002 vorgesehenen Zielvereinbarungen mit der Technologiepark Münster GmbH, der
Westfälische Bauindustrie GmbH und der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH sind sämt-
lich durch entsprechende Ratsentscheidungen beschlossen, die jeweiligen Kontrakte mit den Gesell-
schaften unterzeichnet worden.
Die Umsetzung der für das Jahr 2003 vorgesehenen Kontrakte mit der Stadtwerke Münster GmbH, den
Abfallwirtschaftsbetrieben Münster und der Citeq konnte aus unterschiedlichen Umständen bislang nicht
erfolgen. Zu nennen sind hier insbesondere personelle Engpässe im Beteiligungsmanagement, eine
2 Anlage 3 zur Vorlage Nr. 889/2004
starke Inanspruchnahme durch arbeitsintensive Sonderprojekte (Gründung der Wirtschaftsförderung
Münster GmbH, Gründung der AirportPark FMO GmbH) sowie Gründe, die bei den Beteiligungen selbst
zu suchen sind. Im einzelnen sind bei den AWM sowie der Citeq die ersten Schritte zur Entwicklung
einer Zielvereinbarung aufgenommen und auch bis hin zu jeweiligen Entwürfen eines Kontraktes fort-
geführt worden. Gegenwärtig scheint es allerdings nicht opportun, diese Arbeiten weiter zu konkretisie-
ren.
Bei den AWM sollte zunächst das Ende der derzeitigen Gebührendiskussion sowie eine klare Positio-
nierung zu den in diesem Zusammenhang aufgekommenen Überlegungen zur Gründung einer Anstalt
öffentlichen Rechts abgewartet werden. Erst wenn hier Klarheit herrscht und die künftigen Strukturen
der AWM erkennbar sind, wäre es sinnvoll, eine darauf basierende Zielvereinbarung abzuschließen.
Auch vor der Umsetzung des Managementkontraktes mit der Citeq sind noch wichtige Vorfragen zu
klären. Hier wären insbesondere die noch zu treffenden Festlegungen zur Stellung der Citeq innerhalb
der Gesamtverwaltung sowie ihr Zusammenwirken mit den einzelnen Fachverwaltungen und dort ins-
besondere dem Personal- und Organisationsbereich zu nennen. Entsprechende Vereinbarungen wer-
den derzeit erarbeitet. Im Anschluss daran, so ist es zwischen den Beteiligten vereinbart, wird die Erar-
beitung und Vervollständigung des Managementkontraktes mit der Citeq weitergeführt.
Bei der Stadtwerke Münster GmbH war die verzögerte Umsetzung neben der oben schon genannten
Problematik der fehlenden Arbeitskapazität insbesondere begründet in der Situation des Unternehmens
selbst. Nach dem Abbruch des Verfahrens der Teilprivatisierung durch den Bürgerentscheid vom
16.06.2002 erscheint es ratsam, zunächst die Entwicklung der künftigen Struktur der Gesellschaft ab-
zuwarten.
Weiteres Verfahren:
Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen bedarf es einer Anpassung der bisherigen Zeit-
planung an die aktuelle Situation. Hinzu kommt, dass bei der Aktualisierung des Zeitplans auch Ent-
wicklungen in anderen Gesellschaften Berücksichtigung finden müssen. So ist bei der Westfälischer
Zoologischer Garten Münster GmbH eine Überarbeitung der Finanzformel, die eine zentrale Rolle in
dem bereits abgeschlossenen Managementkontrakt einnimmt, erforderlich (vgl. Ratsvorlage Nr.
854/2003). Darüber hinaus soll auch mit der neu gegründeten Wirtschaftsförderung Münster GmbH (vgl.
Ratsvorlage Nr. 797/2003) eine Zielvereinbarung abgeschlossen werden. Dies erscheint allerdings frü-
hestens im Jahre 2008 sinnvoll, da die erst vor kurzem gegründete Gesellschaft sich zunächst erst ein-
mal selbst positionieren muss. Schließlich läuft bei der Halle Münsterland GmbH die derzeitige Finanz-
formel zum Ende des Jahres 2004 aus, so dass auch hier Handlungsbedarf besteht.
Im Ergebnis beabsichtigt die Verwaltung daher nunmehr folgende zeitliche Staffelung in der weiteren
Entwicklung und Umsetzung der Zielvereinbarungen mit den jeweiligen Beteiligungen:
2004: Halle Münsterland GmbH
Wohn- und Stadtbau GmbH
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
Stadtwerke Münster GmbH
2005: Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Citeq
Münster Marketing
Wirtschaftsförderung Münster GmbH
IV.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Anlage 2
8 Zeichen
Anlage 2
Beschlussvorlage
9393 Zeichen
V/1000/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0044/2006 vom 30.10.2006 "Beteiligungssteuerung verbessern - Sparpotenziale nutzen" Beratungsfolge 13.12.2006 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2000 eine umfangreiche zweiteilige Untersuchung zur Optimierung des städtischen Beteiligungsmanagements stattgefunden hat, dessen Kernergebnisse in der Begründung in den Eckpunkten dargestellt werden. In diesem Zusammenhang ist auch die steuerliche Optimierung als ständige Aufgabe veran- kert worden. Eine Verbesserung der Beteiligungssteuerung durch Gründung einer Beteili- gungsholding zwecks Entlastung des Gesamthaushaltes ist nicht erkennbar. 2. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Einführung des NKF- Gesetzes der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, dass alle Kommunen in NRW zum 31.12.2010 eine Konzernbilanz vorzulegen haben, um die Effekte von Ausgliederungen im Konzern insgesamt wieder im Blick zu haben. 3. Der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0044/2006 vom 30.10.2006 „Beteili- gungssteuerung verbessern – Sparpotenziale nutzen“ (Anlage 1) ist damit erledigt. Kosten/Folgekosten keine Vorlagen-Nr.: V/1000/2006 Auskunft erteilt: Herr Ottenhus Ruf: 492 20 06 E-Mail: Ottenhus@stadt-muenster.de Datum: 23.11.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1000/2006 Begründung: Ausgangslage der städtischen Beteiligungsverwaltung vor 2000 Der Rat hat die Verwaltung bereits im Jahre 1999 (Ratsvorlage 925/99) beauftragt, Vorschläge vorzulegen, wie die Beteiligungsverwaltung in Richtung auf ein Konzernmanagement weiter entwi- ckelt werden kann. Es sollte eine systematische aufgabenkritische Prüfung und Weiterentwicklung der städtischen Beteiligungen unter kommunal- und ordnungspolitischen Gesichtspunkten sowie im Hinblick auf betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Optimierungen vorgenommen werden. In der Vorlage wurde darauf hingewiesen, dass Beteiligungssteuerung ein Abwägungsprozess zwischen Fach-, Finanz- und strategischen Zielen der Stadt und den Unternehmenszielen ist und dies nicht isoliert für die Beteiligungen, sondern für den gesamten „Stadtkonzern“ unter Einschluss der Kernverwaltung zu betrachten ist. Als Problemfelder wurden damals aufgezeigt: • unkonkretes Leitbild, • fehlende Informationen von den Unternehmen, • fehlende Kompetenzen der Beteiligungssteuerung, • Finanzierung der Beteiligungsverwaltung/Qualifikation der Beschäftigten, • Anwendung eines formalisierten Beteiligungscontrollings, • Abgrenzung der Kompetenzen von Rat und Verwaltung, • Entscheidungsgremien, • Verankerung der Beteiligungsverwaltung in den Satzungen der Unternehmen. Optimierung der städtischen Beteiligungsverwaltung ab 2000 Im Jahre 2000 hat die Verwaltung unter Hinweis auf vorstehend genannte Ratsvorlage dem Rat mitgeteilt, dass zwischenzeitlich erste Schritte zu Neustrukturierung der Beteiligungsverwaltung (Gründung einer neuen Abteilung („Beteiligungsverwaltung / Beteiligungscontrolling“), Entwurf von Beteiligungsgrundsätzen) vorgenommen worden seien. Ferner wurde die Verwaltung vom Rat be- auftragt (Ratsvorlage 123/2000) ein prozessbegleitendes zweistufiges Gutachten an ein Bera- tungsunternehmen zu vergeben sowie die damalige Finanz- und Beteiligungskommission an der Auswahl des Beratungsunternehmens zu beteiligen und die Kommission über die weiteren Schritte laufend zu informieren bzw. bei bestimmten Meilensteinen in den Entwicklungs- /Umsetzungsprozess miteinzubinden. Das externe Gutachten sollte im Wesentlichen folgende thematische Schwerpunkte umfassen: Stufe 1 • Aufnahme und Analyse der Ist-Situation • Entwicklung und Formulierung grundsätzlicher Rahmenrichtlinien für ein städtisches Betei- ligungsmanagement unter Einbeziehung der verwaltungsseitig bereits erarbeiteten Entwür- fe • Konzeptionierung eines weitgehend vereinheitlichten Controllingsystems für die einzelnen Beteiligungsgesellschaften einschließlich des Aufbaus eines regelmäßigen Berichtswesens • Darstellung von Möglichkeiten einer weiteren Optimierung der Organisationsstruktur der Beteiligungsverwaltung - 3 - V/1000/2006 Stufe 2 (auf der Basis der Erkenntnisse aus der Stufe 1) • Überprüfung einzelner Beteiligungsgesellschaften im Hinblick auf die entwickelten Rah- menbedingungen zur Beteiligungssteuerung • Optimierung der Gesamtstruktur des Konzerns „Stadt Münster“ Die wesentlichen Ergebnisse des durchgeführten Gutachtens der 1. Stufe waren: • Entwicklung einer Rahmenrichtlinie • Entwicklung eines Gesamtkonzern-Berichtswesens • Vorschläge für die Steuerungsintensitäten / Entwicklung von Steuerungsclustern der Betei- ligungen • Grundlagen zur Steuerung über Zielvereinbarungen • Grundaussagen zur Privatisierung sowie • Vorschläge zur Organisation des Beteiligungsmanagements und –controllings Die in dem Gutachten ausgesprochenen Empfehlungen zum Beteiligungsmanagement und –controlling führten in der Stadt Münster zu einer Reihe neuer Aufgaben, die in der Anlage 2 ad- ressatenbezogen zusammengefasst sind. Das Holding Modell der Stadt Münster im Bereich der Beteiligungen erfüllt in Bezug auf die drei Ho lding-Typen (Finanz-Holding, Management-Holding, Operative Holding) alle Kriterien einer Finanz -Holding. Aus dem Modell der Management-Holding greift lediglich das Kriterium zur Führung durch strategische Vorgaben und Zielvereinbarungen. Im Rahmen der Stufe 2 des gutachterlichen Prozesses wurde die Einführung des Berichtswesens im Beteiligungsbereich auf der Basis der zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Erkenntnisse und Empfehlungen umgesetzt. Auch wurden erste Maßnahmen zur Optimierung der Gesamtstruktur des Konzerns im Hinblick auf Effizienzgewinne getroffen. - 4 - V/1000/2006 Der Ausbau und die Strukturierung des Beteiligungsmanagements im Stadtkonzern Münster wur- den zu Beginn dieser Ratsperiode dem Rat dargestellt (Ratsvorlage 889/2004; Anlage 3). Von dem damals zur Begutachtung eingeschalteten Beratungsunternehmen (Rödl & Partner) wur- de die Beibehaltung der Zuordnung der Aufgaben des Beteiligungscontrollings im Dezernat II und der dort angesiedelten Stadtkämmerei ausdrücklich empfohlen. Zielsetzung eines Beteiligungs- controllings ist auch, die Distanz zwischen der Kernverwaltung und den ausgegliederten Bereichen zu überbrücken. Eine Ausgliederung der Beteiligungssteuerung auf eine Beteiligungsholding be- rücksichtigt dies nur unzureichend. Die Einbindung des Beteiligungsmanagements in die Kernver- waltung und damit die Nähe zur Verwaltungsführung erleichtert die gesamtstädtische einheitliche Konzernsteuerung. Die Gründung einer zentralen Beteiligungsholding würde nicht zu einer effizienteren und wirksa- meren Beteiligungsteuerung führen. Bei der Stadt Münster hat sich allerdings bewährt, dass be- stimmte städtische Gesellschaften - Stadtwerke Münster GmbH, Wohn- u. Stadtbau GmbH - de- zentrale Holdingfunktionen für städtische Enkelgesellschaften wahrnehmen. Dieses bewährte Holdingmodell soll mit den Ratsvorlagen V/0880/2006 und V/096/2006 ab dem Jahre 2007 weiter ausgebaut werden, in dem der städtische Technologieförderbereich (Technologiepark Münster GmbH, CeNTech GmbH) gesellschaftsrechtlich unterhalb der Wirtschaftsförderung Münster GmbH angebunden wird. Bei diesem dezentralen Beteiligungsholdingmodell werden zum Teil nicht nur finanzielle Steuerungsaufgaben, sondern auch weitergehende Aufgabenkoordinationen im Mana- gementbereich von städtischen Tochtergesellschaften übernommen. Nutzung des steuerlichen Querverbundes Die Möglichkeiten der Nutzung von steuerlichen Querverbundbeziehungen im Stadtkonzern wur- den in der Vergangenheit laufend – auch unter Einschaltung externer Berater – von der Verwal- tung und den Gesellschaften überprüft und genutzt. Durch die Gründung einer zentralen Beteili- gungsholding lässt sich dieser steuerliche Querverbund nicht ausbauen. Der steuerliche Querver- bund auf kommunaler Ebene ist an engen rechtlichen Voraussetzungen gebunden. Die gegenwär- tig bei der Stadt laufende Konzernbetriebsprüfu ng stellt den bisherigen steuerlichen Querverbund darüber hinaus zunehmend in Frage, so dass auch im Hinblick auf diese unsichere steuerliche Rechtslage die Gründung einer Beteiligungsholding aus überwiegend steuerlichen Gründen sich (gegenwärtig) nicht anbietet. Diese Feststellung wurde durch das Beratungsunternehmen Rödl & Partner in dem aktuellen Kon- solidierungsgutachten untermauert. Rödl & Partner hat auch den steuerlichen Querverbund im Stadtkonzern untersucht und festgestellt, dass dieser insbesondere im Bereich ÖPNV und Bäder genutzt werde, für weitere Aufgabenbereiche sei dieser Querverbund durch Schaffung von Or- ganschaften und Ergebnisabführungsverträge nur theoretisch denkbar. Praktisch sollten diesbe- züglich nicht steuerliche Gründe, sondern inhaltlich-strukturelle Gründe ausschlaggebend sein. Nach den Erfahrungen des Beratungsunternehmens gibt es keine belastbaren inhaltlich- strukturellen Begründungen, die eine solche Holdingkonstruktion rechtfertigen. i.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Anlage 1
2522 Zeichen
Anlage 1 SPD-Fraktion Antrag Nr. A-R/0044/2006 im Rat der Stadt Münster Antrag 30.10.2006 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 Mail: spdfrak@muenster.de Internet: www.spd-muenster.de Beteiligungssteuerung verbessern – Sparpotenziale nutzen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, 1. inwieweit die Gründung einer Beteiligungsholding zu einer wirksamen Entlastung des Gesamthaushalts des „Konzerns Stadt Münster“ führen kann. Geprüft werden sollen insbesondere, welche städtischen Beteiligungen und Unternehmen unter dem Dach einer so lchen Beteiligungsholding sinnvoll angesiedelt bzw. eingebracht werden können, und inwieweit durch eine schlanke Gesellschaftsstruktur ei n steuerlich wirksamer Querverbund hergestellt werden kann, der die Steuerbelastung der Stadt Münster reduziert. 2. inwieweit die Gründung einer Beteiligungs holding zu einer effizienteren und wirksameren Beteiligungssteuerung führen kann als dies bisher gegeben ist. Begründung: Zahlreiche Kommunen – auch in der Umgebung von Münster – haben in den vergangenen Jahren ihre verschiedenen Beteiligungen unter dem Dach einer Beteiligungsholding zusammengeführt. Als Begründung für diese Maßnahme wurden regelmäßig die Nutzung des steuer lichen Querverbunds und bessere Steuerungsmöglichkeiten für den Gesamtkonzern Stadt angeführt. Auch in Münster gibt es derzeit ein vielfältiges Geflecht verschiedener Beteiligungsformen und Ausgründungen, der en Zusammenwirken nicht immer als effizient zu bewerten ist. Eine Beteiligungshol ding kann die Chance bieten, hier zu effizienteren und wirksamen Steuerungsmechanismen zu ge langen und gleichzeitig für den Gesamtkonzern Stadt die Steuerlast durch Herstellung eines Querverbunds deutlich zu verringern. Mit dem vorliegend en Antrag soll die Verwaltung gebeten werden, diesbezüglich eine Prüfung vorz unehmen, inwieweit die Gründung einer Holding und die Einbringung ve rschiedener Betei ligungen in diese Ho lding auch in Münster ein sinnvoller und Kosten sparender Weg sein kann. Dr. Michael Jung Marianne Hopmann Udo Reiter Wolfgang Heuer Ralf Hubert Moritz von Schmeling Alexander Bercht Marianne Koch Anne Schulze Wintzler Anika Bergner Gaby Kubig-Steltig Joachim Tonn Philipp Gabriel Kurt Pölling Beate Vilhjalmsson Beanka Ganser Karsten Rahn Holger Wigger Anne Hakenes
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Münzstraße 15
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1000/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 24.11.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37