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2016/0125

Änderung der Unterrichts- und Entgeltordnung der Städtischen Musikschule an der Akademie für Tonkunst ab Oktober 2016

Magistratsvorlage 31.03.2016

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2016/0125

1968 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.04.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Eigenbetrieb 
        Kulturinstitute   OBW bei absc hl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I         42 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0125 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Änderung der Unterrichts - und Entgeltordnung der Städtischen Musikschule an der 
Akademie für Tonkunst ab Oktober 2016  
 
Vorlage vom: 31.03.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffend die Änderung der Unterrichts - und Entgeltordnung  
zum 1. Oktober 201 6 zur Kenntnis und leitet ihn zur endgültigen Beschlussfassung an die Stad t-
verordnetenversammlung weiter  
 
 
 
 
 
Anlagen: Entgeltordnung AfT

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Mag istrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  31. März 2016:  
 
Die Betriebskommission des Eigenbetrieb s Kulturinstitute  hat in ihrer Sitzung am 2. Deze m-
ber 2015 die als Anlage beigefügte Vorlage zur Änderung der Unterrichts - und Entgeltordnung 
der Städtischen Musikschule an der Akademie für Tonkunst beschlossen.  
 
Der Magistrat nimmt diesen Beschluss zur Kenntnis und leitet ihn zur endgültigen Beschlus s-
fassung an die Stadtverordnetenversammlung weiter.  
 
 
Darmstadt, 31. März 20 16 
42/bm 
 
 
 
 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

anlage 1

17492 Zeichen

Eigenbetrieb Kulturinstitute Darmstadt, den 12. November 2015
Betriebsleitung Herr Baum, ® 3336

An die
Mitglieder der Betriebskommission
des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Mit der Bitte um Beschlussfassung
Änderung der Unterrichts- und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst

Beschluss:

1. Der Änderung der Unterrichts- und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst,
Städtische Musikschule, zum 1. Oktober 2016 wird zugestimmt

2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung
vorzulegen.

Begründung:

Die Entgelte in der Musikschule der Akademie für Tonkunst wurden zuletzt im Oktober 2008 er-
höht. Aufgrund der seit diesem Zeitpunkt eingetretenen Sach- und Personalkostensteigerungen
ist es angemessen, die Musikschulgebühren zu erhöhen und die Unterrichtsordnung in einzelnen
Bereichen an geänderte Vorgaben anzupassen.

Der neuen Unterrichts- und Entgeltordnung, die als Anlage 1 beigefügt ist, hat das Kuratorium
der Akademie für Tonkunst in seiner Sitzung am 29. September 2015 zugestimmt. Die vorge-
nommenen Änderungen sind grau hinterlegt.

Für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Darmstadt werden sich die Entgelte im
Durchschnitt ab Oktober 2016 um 10 % erhöhen. Dies führt in 2017 im Vergleich mit 2014 zu
Mehrerträgen von rd. 90.000 €.

Die Entgelte für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz außerhalb Darmstadts bleiben zu-
nächst unverändert. Gleichwohl liegen sie damit immer noch um rd. 60 % über den Tarifen für
Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Darmstadt.

Zum Ausgleich der Kostensteigerungen werden zukünftig die Entgelte gemäß $ 6 jährlich zum
1. Januar, erstmalig ab 2018, um 2 % bzw. 3 % erhöht, wodurch mit rd. 30.000 € an zusätzli-
chen Entgelten pro Jahr gerechnet wird.

Neu geregelt wird auch die Gewährung von Ermäßigungen, wonach zukünftig die Anzahl der be-
stehenden Unterrichtsverträge je Haushalt maßgebend ist. Gegenüber der bisherigen Regelung
ergibt sich dadurch für eine Familie mit zwei oder drei, die Musikschule besuchenden Kindern,
sogar eine geringfügige Entlastung von rd. 3,5 %.

Eine Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Entgelte sowie der Ermäßigungsregelung ist
als Anlage 2 beigefügt.

AZ

Prof. Di. Ludger Hünnekens Baum
1. Betriebsleiter Kaufmännischer Betriebsleiter

Anlage

Neufassung der Unterrichts- und Entgeltordnung der Städtischen Musikschule

Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Akademie für Tonkunst — Städtische Musikschule
Ludwigshöhstr. 120, 64285 Darmstadt
Tel.: 06151-96640; Fax: 06151-966413
email: akademie-fuer-tonkunst@darmstadt.de
Internet: www.akademie-fuer-tonkunst.de

$1

Unterrichts- und Entgeltordnung

Aufgaben der Städtischen Musikschule
Die Städtische Musikschule an der Akademie für Tonkunst Darmstadt ist eine

. Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgaben sind

1. die musikalische Grundausbildung,

2. die Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren,
3. die Begabtenfindung und Begabtenförderung,

4. die Vorbereitung auf ein eventuelles Berufsstudium, sowie

1b

Der Besuch der Städtischen Musikschule an der Akademie für Tonkunst steht jedem offen.

82

Unterrichtsangebot
Das Unterrichtsangebot umfasst:

1. Einzelunterricht und Unterricht in kleinen Gruppen:

Fächer:
A) Gesang
B) Streichinstrumente: Violine, Viola, Cello, Kontrabass
C) Holzblasinstrumente: Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon, Blockflöte
D) Blechblasinstrumente: Horn, Trompete, Posaune, Euphonium, Tuba

E) Sonstige Instrumente: Schlagzeug, Harfe, Klavier, Gitarre, EXGitärre, E-Bass,
Akkordeon

Unterrichtsformen:
A) Einzelunterricht
a) wöchentlich 25 Minuten
b) wöchentlich 50 Minuten
B) 3er- bis 5er-Gruppen (wöchentlich 50 Minuten)
2. Ensembles und Kurse der “Offenen Musikschule” in den Bereichen:
A) Elementarbereich
a) Eltern-Kind-Gruppen für Eltern und Kleinkinder ab dem 18. Lebensmonat
b) Elementarkurs Musik I für 4- bis 6-Jährige
c) Elementarkurs Musik II für Kinder der 2. Grundschulklassen
B) Chöre, Kammer-Ensembles und Orchester
C) Instrumentaler und vokaler Gruppenunterricht
D) Musiktheorie und Gehörbildung

E) Musik und Bewegung
F) Komposition

3. Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)

2-jähriges Programm zur Vorbereitung auf eine Aufnahmeprüfung zum Musikstudium.
Schülerinnen und Schüler der SVA bekommen Unterricht in einem künstlerischen Haupt-
und einem Nebenfach (2. Instrument oder Gesang), in Musiktheorie und Gehörbildung, und,
wenn ihr Hauptfach Gesang ist, auch in “Musik und Bewegung”. Zusätzlich wirken sie in
stens einem Ensemble d der Akademie für Tonkunst mit. n

dieser Ausbildung können auch extern absolviert werden.

Änderungen des Unterrichtsangebots aus fachlichen und schulischen Gründen bleiben
vorbehalten.

SS Aufnatine

1. zum Einzelunterricht und zum Unterricht in kleinen Gruppen

Zur Aufnahme kann man sich jederzeit schriftlich an der Städtischen Musikschule
anmelden. Die Anmeldung ist im Original auf einem dafür vorgesehenen Formular
unterschrieben dem Sekretariat vorzulegen. Die Anmeldung Minderjähriger
erfolgt durch einen der Erziehungsberechtigten.

Der Aufnahme zum Unterricht kann eine persönliche Vorstellung der Unterricht suchenden
Person voraus gehen. Die Vorstellung beinhaltet ein Vorspiel, falls die Unterricht suchende
Person bereits Unterricht außerhalb der Städtischen Musikschule gehabt hat. Eine Fachjury
aus wenigstens drei Fachkollegen berät die Unterricht Suchenden hinsichtlich der
Unterrichtsmöglichkeiten und rät dem Musikschulleiter/ der Musikschulleiterin zur
Einteilung der einzelnen Person in eine der Unterrichtsformen und Klassen der Städtischen
Musikschule, so Plätze frei sind.

Die alters- und fachspezifischen Anforderungen zur Aufnahme in ein einjähriges °

Leistungsprogramm sind auf der Web-Seite der Akademie für Tonkunst öffentlich einsehbar.
Die Akademie für Tonkunst behält sich jedoch die entgültige Entscheidung über die
Aufnahme einer Schülerin/ eines Schülers vor, um gegebenenfalls musikalische und
pädagogische Gesichtsp lichkeiten berücksichti

2. in Ensembles und Kurse der Offenen Musikschule

Die Teilnahme an Ensembles und Kursen der Offenen Musikschule steht jedem
Interessenten offen, der die im Kurskatalog festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Ensembles
oder Kurse der Offenen Musikschule kommen zustande, wenn die im Kurskatalog
ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Zur Teilnahme an dem einen oder anderen
Ensemble oder Kurs kann auch ein Vorstellungsgespräch, ein Vorspiel, oder ein
Einstufungstest gefordert sein. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge
des Eingangs berücksichtigt. Die Akademie für Tonkunst behält sich die entgültige
Entscheidung vor, um gegebenenfalls musikalische und pädagogische Gesichtspunkte sowie
organisatorische Möglichkeiten berücksichtigen zu können.

3. in die SVA

Zur Aufnahme in die SVA ist ein Vorspiel im Hauptfach erforderlich. Zu einem Vorspiel
kann man sich jederzeit schriftlich an der Städtischen Musikschule anmelden. Die
‚Anmeldung ist im Original auf einem dafür vorgesehenen Formular unterschrieben dem
Sekretariat vorzulegen. Die Anmeldung Minderjähriger erfolgt durch einen der
Erziehungsberechtigten. Bei Schülerinnen und Schülern, die es bevorzugen extern
Hauptfachunterricht zu haben, muss zusätzlich ein Brief der externen Hauptfachlehrerin
oder des externen Hauptfächlehrers vorgelegt werden, in dem diese oder dieser erklärt, dass
die Schülerin oder der Schüler voraussichtlich in zwei Jahren im Hauptfach eine
Aufnahmeprüfung an den gewünschten Berufsausbildungsinstituten bestehen könnte. Vor
dem Unterrichtsbeginn muss ein Unterrichtsvertrag abgeschlossen werden.

84

Vertragsdauer und Kündigung
1. Probezeit

Die Probezeit für den Unterricht gemäß $2.1 und 2.3 beginnt mit dem Beginn des
Unterrichtsvertrages und endet 9 Monate später. Sie ist kostenpflichtig. Während der
Probezeit kann das Unterrichtsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von
2 Wochen zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Für Ensembles und Kurse
gemäß 82.2 wird die Probezeit für jeden Kurs gesondert geregelt und gegebenenfalls in der
Kursbroschüre veröffentlicht.

2. Kündigungsfrist
1. Ein Unterrichtsvertrag für Unterricht gemäß $2.1 und 2.3 kann näch Ablauf der

Probezeit mit einer Frist von 2 Monaten zum 31. März oder 30. September gekündigt
werden.

2. In begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei Wohnortwechsel oder längerer .
Krankheit, kann der Unterrichtsvertrag einvernehmlich vorzeitig aufgelöst werden.
Ein Anspruch auf vorzeitige Auflösung besteht nicht. Dies gilt auch für
Unterrichtsverträge für die Offene Musikschule. Sie sind ansonsten nicht kündbar.

3. Ein Unterrichtsvertrag kann von Seiten der Städtischen Musikschule bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes fristlos gekündigt werden. Wichtige Gründe sind:

a) Verstoß gegen die Hausordnung trotz Abmahnung, .
b) Verzug der Zahlung des Unterrichtsentgelts bzw. der Kursgebühr für drei Fälligkeitstermine,

c) Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht an drei aufeinanderfolgenden Terminen.

"Offe;

Kurs und de

3. Verträge für Unterricht in der SVA sind auf zwei Jahre begrenzt und können auf
formlosen Antrag des Schülers/ der Schülerin mit Einwilligung des Dr ee
gegebenenfalls einmal um 6 Monate verlängert werden.

4. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Für die Wirksamkeit ist der Eingang bei der
Akademie für Tonkunst maßgebend.

-4-

85

Unterricht

tlich nicht

davona hende Unterri

2. Alle gewünschten Veränderungen des Unterrichts, wie z. B. Lehrer- oder Fachwechsel
oder Veränderungen der Unterrichtsform und -dauer, müssen schriftlich beantragt werden
und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Fachlehrers/ der Fachlehrerin. Für die
Realisierung sind pädagogische Überlegungen und die organisatorischen Möglichkeiten der
Städtischen Musikschule maßgebend. Nur in Ausnahmefällen kann der Leiter/ die Leiterin
der Städtischen Musikschule eine Unterrichtsänderung gegen den Rat eines Fachlehrers
durchführen.

3. Für die Städtische Musikschule gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der
allgemeinbildenden Schulen im Bundesland Hessen einschließlich der beweglichen
Feiertage der Darmstädter Schulen.

4. Die Schüler und Schülerinnen sind zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am
Unterricht verpflichtet. Verhinderungen sind der Lehrkraft oder der Verwaltung rechtzeitig
mitzuteilen. Sie entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

5. Von einem Schüler oder einer Schülerin aus zwingenden Gründen versäumte Stunden im
Einzelunterricht werden bei rechtzeitiger Entschuldigung (mindestens 3 Tage vorher) nach
Möglichkeit nachgeholt. Wenn absehbar ist, dass ein Schüler oder eine Schülerin für mehr
als 8°W« nicht am Unterricht teilnehmen kann, kann für ihn mit einer Frist von #
Wöchen zum Monatsende schriftlich eine Beurlaubung beantragt werden. Während der
Beurlaubung ruht die Verpflicht Zahlung des Schulgeldes. Am Ende der

6. Aus schulbetrieblichen Gründen ausfallende Unterrichtsstunden werden nachgeholt.
Wenn dies nicht möglich ist, wird das Entgelt nach Ende eines Kalenderjahres bzw. nach
Beendigung des Unterrichtsverhältnisses anteilig erstattet. Dabei gilt jedoch ein
Unterrichtsausfall von 4 Stunden im Verlauf eines Kalenderjahres als zumutbar. Somit
kommt eine Erstattung erst für die 5. und alle weiteren, aus schulbetrieblichen Gründen
aus :

s maßgeblichen Ja 3 ur

7. Die Musikschüler und Musikschülerinnen sind verpflichtet, in zumutbarem Umfang bei
Veranstaltungen der Städtischen Musikschule unentgeltlich mitzuwirken.

8. Für öffentliche Auftritte von Musikschulschülern und Musikschulschülerinnen außerhalb
von Veranstaltungen der Akademie für Tonkunst ist die Zustimmung des Fachlehrers bzw.
der Fachlehrerin erforderlich. Das.gilt auch für die Teilnahme an Aufnahmeprüfungen zum
Musikstudium und die Teilnahme an Wettbewerben. Zuwiderhandlung kann ein Grund für
die vorzeitige Kündigung des Unterrichtsvertrages sein:

86

87

88

Unterrichtsentgelt

1. Für den Unterricht an der Städtischen Musikschule der Akademie für Tonkunst wird ein

nrlich zum

mein Jahresentgelt,
ı Das Entgelt ist monatlich zum 15. an die Stadtkasse zu ül
2. Für die Berechnung des Unterrichtsentgelts ist das Datum, zu dem eine Schülerin, ein
Schüler oder eine Gruppe eingeteilt wird, maßgebend. Einteilungen zum Unterricht finden
zum 1. eines Monats statt.

richt in!

und für Studierer

u

Musikschule ı
Nr f ae

Berufsakade

Grundsatz: Ermäßigungen werden nur Schülerinnen und Schülern, die ihren Hauptwohnsitz
in Darmstadt haben, gewährt.

Miete für ein Musikinstrument

Ist bei Aufnahme des Unterrichts kein eigenes Instrument vorhanden, stellt die
Musikschule im Rahmen ihrer Möglichkeiten Instrumente mietweise zur Verfügung. Die
Überlassungsdauer beträgt in der Regel ein Jahr. Über eine Verlängerung in begründeten
Fällen entscheidet der/die Direktor/in.

Ermäßigungsmöglichkeiten für die Instrumentenmiete regeln sich nach Ziffer 4.2.

Inkrafttreten

Diese Unterrichts- und Entgeltordnung tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft. Sie ersetzt ab
diesem Zeitpunkt die vorausgehenden Unterrichts- und Entgeltordnungen.

-6-

Anhang
Entgelte

A. Entgelte für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Darmstadt

Dasselbe ohne künstlerisches Hauptfach

63 Euro

1. Einzelunterricht und Unterricht in 3er - 5er-Gruppen:
P j Monatlicher Betrag | Jährlicher Betrag
Einzelunterricht wöchentlich eine halbe Unterrichtsstunde 50 Euro 600 Euro
ı=25 Minuten
Einzelunterricht wöchentlich eine ganze Unterrichtsstunde 90 Euro . 1080 Euro
= 50 Minuten (bzw.100 Minuten in einem |
Leistungsprogramm)
Gruppenunterricht mit (3 - 5 Teilnehmer/innen) 35 Euro pro Person |420 Euro pro
wöchentlich eine Unterrichtsstunde = 50 Minute Person
2. Entgelte für die SVA
Monatlicher Betrag | Jährlicher Betrag
EEE
Vorbereitung auf ein Musikstudium mit wöchentlichem |130 Euro 1560 Euro
Unterricht im künstlerischen Hauptfach, künstlerischen
Nebenfach, Tonsatz und Gehörbildung, einem
Ensemblefach und ggf. weiteren Fächern
1756 Euro

B. Entgelte für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz außerhalb von

Darmstadt

1. Einzelunterricht und Unterricht in 3er — 5er-Gruppen:
Monatlicher Betrag | Jährlicher Betrag

Einzelunterricht wöchentlich eine halbe Unterrichtsstunde |77 Euro ü 924 Euro
=25 Minuten
Einzelunterricht wöchentlich eine ganze Unterrichtsstunde 144 Euro 1728 Euro
= 50 Minuten (bzw.100 Minuten in einem
Leistungsprogramm)
Gruppenunterricht mit (3 - 5 Teilnehmer/innen) 56 Euro pro Person |672 Euro pro
wöchentlich eine Unterrichtsstunde = 50 Minuten Person

2. Entgelte für die SVA

 |Monatlicher Betrag |Jährlicher Betrag

Vorbereitung auf ein Musikstudium für Schülerinnen und |183 Euro 2196 Euro
Schüler außerhalb von Darmstadt mit wöchentlichen
Unterricht im künstlerischen Hauptfach, künstlerischen
Nebenfach, Tonsatz und Gehörbildung, einem | |

Ensemblefach und ggf. weiteren Fächern

Dasselbe ohne künstlerisches Hauptfach für Schülerinnen |68 Euro 816 Euro
und Schüler außerhalb von Darmstadt

3. Miete für Musikinstrumente

Monatlicher Betrag } ährlicher Betrag

Mietentgelt für ein Musikinstrument (je nach Wert des | 14 - 22 Euro 168-264Euro |
Instrumentes)

Anlage zu $ 6.3. der Unterrichts- und Entgeltordnung der Städtischen Musikschule an der

Akademie für Tonkunst

Errechnung der Entgelte für die Teilnahme an Ensembles und Kursen der “Offenen

Musikschule”

Die Entgelte pro Teilnehmer für die Angebote der “Offenen Musikschule” errechnen sich nach der

Formel:

190 Euro
150 Minuten

x Gesamtdauer des Kurses in Minuten x (1 + (0.031 x (Mindestteilnehmerzahl - 4)))

Mindestteilnehmerzahl

Gemäß nachstehender Beispielsrechnung beträgt das Entgelt für die Mitwirkung in einem Ensemble
mit mindestens 8 Mitwirkenden, das sich an vier Samstagen für je 4 Stunden zum Erarbeiten eines
spezifischen Konzertprogrammes trifft, 170,85 Euro:

190 Euro
150 Minuten

x (4 Samstage x 4 Stunden x 60 Minuten) x (1 + (0,031 x (8 Mitwirkende - 4)) )

8 Mitwirkende
ergibt:

1,2667 x 960 x 1,124 = 170,85 €
8

Der Betrag “190 Euro” erhöht sich jährlich um 3%. Bei jahresübergreifenden Kursen wird die
Kursgebühr generell nach den erhöhten Sätzen des neuen Jahres festgesetzt.

Die Kursgebühr erhöht sich ebenfalls noch um die Systemgebühren für das Buchungsportal.

Instrumental und Gesangsunterricht
Darmstadt
Einzelunterricht 50 min

Einzelunterricht 25 min.
Gruppenunterricht (ab 3 Teilnehmer) 50 min.

Landkreis

Einzelunterricht 50 min.

Einzelunterricht 25 min.

Gruppenunterricht (ab 3 Teilnehmer) 50 min.

Elementarbereich/Grundstufe

Elementarkurs 1
Elementarkurs 2
Eltern-Kind-Gruppe

Studienvorbereitende Ausbildung

Darmstadt

HF, NF Tonsatz und
Gehörbildung

NF Tonsatz und
Gehörbildung

Landkreis

HF, NF Tonsatz und
Gehörbildung

NF Tonsatz und
Gehörbildung

Beispielrechnung für eine Ermäßigung (3 Personen / 3 Fächer):

Bisherige Regelung:

Unterrichtsentgeit Ermäßigung Monatsentgelt

1. Person 50,00 € 0% 50,00 €
2. Person 50,00 € 25% 37,50€
3. Person 50,00 € 50% 25,00 €

zu zahlen: 112,50 €

Neue Regelung:

1. Fach 50,00 € 15% 42,50 €
2. Fach 50,00 € 15% 42,50 €
3. Fach 50,00 € 15% 42,50 €
127,50 €

zusätzl. Ermäßigung 15% 19,13 €

zu zahlen: 108,38 €

Anlage 2

at
82,00 €

44,00 €
32,00 €

144,00 €
77,00 €
56,00 €

alt
30,00 €
30,00 €
21,00 €

alt

105,00 €

39,00 €

183,00 €

68,00 €

neu
90,00 €
50,00€
35,00€

144,00 €
77,00 €
56,00€

neu
37,90 €
37,90 €
29,00 €

€—€— ng

neu

130,00 €

63,00 €

183,00 €

68,00 €

Beratungsverlauf (4)

TOP 23
TOP 3
TOP 6
TOP 213

Orte (1)

  • Ludwigshöhstraße 120

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2016/0125
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.03.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00