2016/0125
Änderung der Unterrichts- und Entgeltordnung der Städtischen Musikschule an der Akademie für Tonkunst ab Oktober 2016
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2016/0125
1968 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.04.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Kulturinstitute OBW bei absc hl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 42
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0125
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Änderung der Unterrichts - und Entgeltordnung der Städtischen Musikschule an der
Akademie für Tonkunst ab Oktober 2016
Vorlage vom: 31.03.2016
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute
der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffend die Änderung der Unterrichts - und Entgeltordnung
zum 1. Oktober 201 6 zur Kenntnis und leitet ihn zur endgültigen Beschlussfassung an die Stad t-
verordnetenversammlung weiter
Anlagen: Entgeltordnung AfT
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Mag istrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31. März 2016:
Die Betriebskommission des Eigenbetrieb s Kulturinstitute hat in ihrer Sitzung am 2. Deze m-
ber 2015 die als Anlage beigefügte Vorlage zur Änderung der Unterrichts - und Entgeltordnung
der Städtischen Musikschule an der Akademie für Tonkunst beschlossen.
Der Magistrat nimmt diesen Beschluss zur Kenntnis und leitet ihn zur endgültigen Beschlus s-
fassung an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
Darmstadt, 31. März 20 16
42/bm
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 1
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Eigenbetrieb Kulturinstitute Darmstadt, den 12. November 2015 Betriebsleitung Herr Baum, ® 3336 An die Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt Mit der Bitte um Beschlussfassung Änderung der Unterrichts- und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst Beschluss: 1. Der Änderung der Unterrichts- und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst, Städtische Musikschule, zum 1. Oktober 2016 wird zugestimmt 2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Die Entgelte in der Musikschule der Akademie für Tonkunst wurden zuletzt im Oktober 2008 er- höht. Aufgrund der seit diesem Zeitpunkt eingetretenen Sach- und Personalkostensteigerungen ist es angemessen, die Musikschulgebühren zu erhöhen und die Unterrichtsordnung in einzelnen Bereichen an geänderte Vorgaben anzupassen. Der neuen Unterrichts- und Entgeltordnung, die als Anlage 1 beigefügt ist, hat das Kuratorium der Akademie für Tonkunst in seiner Sitzung am 29. September 2015 zugestimmt. Die vorge- nommenen Änderungen sind grau hinterlegt. Für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Darmstadt werden sich die Entgelte im Durchschnitt ab Oktober 2016 um 10 % erhöhen. Dies führt in 2017 im Vergleich mit 2014 zu Mehrerträgen von rd. 90.000 €. Die Entgelte für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz außerhalb Darmstadts bleiben zu- nächst unverändert. Gleichwohl liegen sie damit immer noch um rd. 60 % über den Tarifen für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Darmstadt. Zum Ausgleich der Kostensteigerungen werden zukünftig die Entgelte gemäß $ 6 jährlich zum 1. Januar, erstmalig ab 2018, um 2 % bzw. 3 % erhöht, wodurch mit rd. 30.000 € an zusätzli- chen Entgelten pro Jahr gerechnet wird. Neu geregelt wird auch die Gewährung von Ermäßigungen, wonach zukünftig die Anzahl der be- stehenden Unterrichtsverträge je Haushalt maßgebend ist. Gegenüber der bisherigen Regelung ergibt sich dadurch für eine Familie mit zwei oder drei, die Musikschule besuchenden Kindern, sogar eine geringfügige Entlastung von rd. 3,5 %. Eine Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Entgelte sowie der Ermäßigungsregelung ist als Anlage 2 beigefügt. AZ Prof. Di. Ludger Hünnekens Baum 1. Betriebsleiter Kaufmännischer Betriebsleiter Anlage Neufassung der Unterrichts- und Entgeltordnung der Städtischen Musikschule Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt Akademie für Tonkunst — Städtische Musikschule Ludwigshöhstr. 120, 64285 Darmstadt Tel.: 06151-96640; Fax: 06151-966413 email: akademie-fuer-tonkunst@darmstadt.de Internet: www.akademie-fuer-tonkunst.de $1 Unterrichts- und Entgeltordnung Aufgaben der Städtischen Musikschule Die Städtische Musikschule an der Akademie für Tonkunst Darmstadt ist eine . Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgaben sind 1. die musikalische Grundausbildung, 2. die Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren, 3. die Begabtenfindung und Begabtenförderung, 4. die Vorbereitung auf ein eventuelles Berufsstudium, sowie 1b Der Besuch der Städtischen Musikschule an der Akademie für Tonkunst steht jedem offen. 82 Unterrichtsangebot Das Unterrichtsangebot umfasst: 1. Einzelunterricht und Unterricht in kleinen Gruppen: Fächer: A) Gesang B) Streichinstrumente: Violine, Viola, Cello, Kontrabass C) Holzblasinstrumente: Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon, Blockflöte D) Blechblasinstrumente: Horn, Trompete, Posaune, Euphonium, Tuba E) Sonstige Instrumente: Schlagzeug, Harfe, Klavier, Gitarre, EXGitärre, E-Bass, Akkordeon Unterrichtsformen: A) Einzelunterricht a) wöchentlich 25 Minuten b) wöchentlich 50 Minuten B) 3er- bis 5er-Gruppen (wöchentlich 50 Minuten) 2. Ensembles und Kurse der “Offenen Musikschule” in den Bereichen: A) Elementarbereich a) Eltern-Kind-Gruppen für Eltern und Kleinkinder ab dem 18. Lebensmonat b) Elementarkurs Musik I für 4- bis 6-Jährige c) Elementarkurs Musik II für Kinder der 2. Grundschulklassen B) Chöre, Kammer-Ensembles und Orchester C) Instrumentaler und vokaler Gruppenunterricht D) Musiktheorie und Gehörbildung E) Musik und Bewegung F) Komposition 3. Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) 2-jähriges Programm zur Vorbereitung auf eine Aufnahmeprüfung zum Musikstudium. Schülerinnen und Schüler der SVA bekommen Unterricht in einem künstlerischen Haupt- und einem Nebenfach (2. Instrument oder Gesang), in Musiktheorie und Gehörbildung, und, wenn ihr Hauptfach Gesang ist, auch in “Musik und Bewegung”. Zusätzlich wirken sie in stens einem Ensemble d der Akademie für Tonkunst mit. n dieser Ausbildung können auch extern absolviert werden. Änderungen des Unterrichtsangebots aus fachlichen und schulischen Gründen bleiben vorbehalten. SS Aufnatine 1. zum Einzelunterricht und zum Unterricht in kleinen Gruppen Zur Aufnahme kann man sich jederzeit schriftlich an der Städtischen Musikschule anmelden. Die Anmeldung ist im Original auf einem dafür vorgesehenen Formular unterschrieben dem Sekretariat vorzulegen. Die Anmeldung Minderjähriger erfolgt durch einen der Erziehungsberechtigten. Der Aufnahme zum Unterricht kann eine persönliche Vorstellung der Unterricht suchenden Person voraus gehen. Die Vorstellung beinhaltet ein Vorspiel, falls die Unterricht suchende Person bereits Unterricht außerhalb der Städtischen Musikschule gehabt hat. Eine Fachjury aus wenigstens drei Fachkollegen berät die Unterricht Suchenden hinsichtlich der Unterrichtsmöglichkeiten und rät dem Musikschulleiter/ der Musikschulleiterin zur Einteilung der einzelnen Person in eine der Unterrichtsformen und Klassen der Städtischen Musikschule, so Plätze frei sind. Die alters- und fachspezifischen Anforderungen zur Aufnahme in ein einjähriges ° Leistungsprogramm sind auf der Web-Seite der Akademie für Tonkunst öffentlich einsehbar. Die Akademie für Tonkunst behält sich jedoch die entgültige Entscheidung über die Aufnahme einer Schülerin/ eines Schülers vor, um gegebenenfalls musikalische und pädagogische Gesichtsp lichkeiten berücksichti 2. in Ensembles und Kurse der Offenen Musikschule Die Teilnahme an Ensembles und Kursen der Offenen Musikschule steht jedem Interessenten offen, der die im Kurskatalog festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Ensembles oder Kurse der Offenen Musikschule kommen zustande, wenn die im Kurskatalog ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Zur Teilnahme an dem einen oder anderen Ensemble oder Kurs kann auch ein Vorstellungsgespräch, ein Vorspiel, oder ein Einstufungstest gefordert sein. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Akademie für Tonkunst behält sich die entgültige Entscheidung vor, um gegebenenfalls musikalische und pädagogische Gesichtspunkte sowie organisatorische Möglichkeiten berücksichtigen zu können. 3. in die SVA Zur Aufnahme in die SVA ist ein Vorspiel im Hauptfach erforderlich. Zu einem Vorspiel kann man sich jederzeit schriftlich an der Städtischen Musikschule anmelden. Die ‚Anmeldung ist im Original auf einem dafür vorgesehenen Formular unterschrieben dem Sekretariat vorzulegen. Die Anmeldung Minderjähriger erfolgt durch einen der Erziehungsberechtigten. Bei Schülerinnen und Schülern, die es bevorzugen extern Hauptfachunterricht zu haben, muss zusätzlich ein Brief der externen Hauptfachlehrerin oder des externen Hauptfächlehrers vorgelegt werden, in dem diese oder dieser erklärt, dass die Schülerin oder der Schüler voraussichtlich in zwei Jahren im Hauptfach eine Aufnahmeprüfung an den gewünschten Berufsausbildungsinstituten bestehen könnte. Vor dem Unterrichtsbeginn muss ein Unterrichtsvertrag abgeschlossen werden. 84 Vertragsdauer und Kündigung 1. Probezeit Die Probezeit für den Unterricht gemäß $2.1 und 2.3 beginnt mit dem Beginn des Unterrichtsvertrages und endet 9 Monate später. Sie ist kostenpflichtig. Während der Probezeit kann das Unterrichtsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Für Ensembles und Kurse gemäß 82.2 wird die Probezeit für jeden Kurs gesondert geregelt und gegebenenfalls in der Kursbroschüre veröffentlicht. 2. Kündigungsfrist 1. Ein Unterrichtsvertrag für Unterricht gemäß $2.1 und 2.3 kann näch Ablauf der Probezeit mit einer Frist von 2 Monaten zum 31. März oder 30. September gekündigt werden. 2. In begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei Wohnortwechsel oder längerer . Krankheit, kann der Unterrichtsvertrag einvernehmlich vorzeitig aufgelöst werden. Ein Anspruch auf vorzeitige Auflösung besteht nicht. Dies gilt auch für Unterrichtsverträge für die Offene Musikschule. Sie sind ansonsten nicht kündbar. 3. Ein Unterrichtsvertrag kann von Seiten der Städtischen Musikschule bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos gekündigt werden. Wichtige Gründe sind: a) Verstoß gegen die Hausordnung trotz Abmahnung, . b) Verzug der Zahlung des Unterrichtsentgelts bzw. der Kursgebühr für drei Fälligkeitstermine, c) Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht an drei aufeinanderfolgenden Terminen. "Offe; Kurs und de 3. Verträge für Unterricht in der SVA sind auf zwei Jahre begrenzt und können auf formlosen Antrag des Schülers/ der Schülerin mit Einwilligung des Dr ee gegebenenfalls einmal um 6 Monate verlängert werden. 4. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Für die Wirksamkeit ist der Eingang bei der Akademie für Tonkunst maßgebend. -4- 85 Unterricht tlich nicht davona hende Unterri 2. Alle gewünschten Veränderungen des Unterrichts, wie z. B. Lehrer- oder Fachwechsel oder Veränderungen der Unterrichtsform und -dauer, müssen schriftlich beantragt werden und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Fachlehrers/ der Fachlehrerin. Für die Realisierung sind pädagogische Überlegungen und die organisatorischen Möglichkeiten der Städtischen Musikschule maßgebend. Nur in Ausnahmefällen kann der Leiter/ die Leiterin der Städtischen Musikschule eine Unterrichtsänderung gegen den Rat eines Fachlehrers durchführen. 3. Für die Städtische Musikschule gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen im Bundesland Hessen einschließlich der beweglichen Feiertage der Darmstädter Schulen. 4. Die Schüler und Schülerinnen sind zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Verhinderungen sind der Lehrkraft oder der Verwaltung rechtzeitig mitzuteilen. Sie entbinden nicht von der Zahlungspflicht. 5. Von einem Schüler oder einer Schülerin aus zwingenden Gründen versäumte Stunden im Einzelunterricht werden bei rechtzeitiger Entschuldigung (mindestens 3 Tage vorher) nach Möglichkeit nachgeholt. Wenn absehbar ist, dass ein Schüler oder eine Schülerin für mehr als 8°W« nicht am Unterricht teilnehmen kann, kann für ihn mit einer Frist von # Wöchen zum Monatsende schriftlich eine Beurlaubung beantragt werden. Während der Beurlaubung ruht die Verpflicht Zahlung des Schulgeldes. Am Ende der 6. Aus schulbetrieblichen Gründen ausfallende Unterrichtsstunden werden nachgeholt. Wenn dies nicht möglich ist, wird das Entgelt nach Ende eines Kalenderjahres bzw. nach Beendigung des Unterrichtsverhältnisses anteilig erstattet. Dabei gilt jedoch ein Unterrichtsausfall von 4 Stunden im Verlauf eines Kalenderjahres als zumutbar. Somit kommt eine Erstattung erst für die 5. und alle weiteren, aus schulbetrieblichen Gründen aus : s maßgeblichen Ja 3 ur 7. Die Musikschüler und Musikschülerinnen sind verpflichtet, in zumutbarem Umfang bei Veranstaltungen der Städtischen Musikschule unentgeltlich mitzuwirken. 8. Für öffentliche Auftritte von Musikschulschülern und Musikschulschülerinnen außerhalb von Veranstaltungen der Akademie für Tonkunst ist die Zustimmung des Fachlehrers bzw. der Fachlehrerin erforderlich. Das.gilt auch für die Teilnahme an Aufnahmeprüfungen zum Musikstudium und die Teilnahme an Wettbewerben. Zuwiderhandlung kann ein Grund für die vorzeitige Kündigung des Unterrichtsvertrages sein: 86 87 88 Unterrichtsentgelt 1. Für den Unterricht an der Städtischen Musikschule der Akademie für Tonkunst wird ein nrlich zum mein Jahresentgelt, ı Das Entgelt ist monatlich zum 15. an die Stadtkasse zu ül 2. Für die Berechnung des Unterrichtsentgelts ist das Datum, zu dem eine Schülerin, ein Schüler oder eine Gruppe eingeteilt wird, maßgebend. Einteilungen zum Unterricht finden zum 1. eines Monats statt. richt in! und für Studierer u Musikschule ı Nr f ae Berufsakade Grundsatz: Ermäßigungen werden nur Schülerinnen und Schülern, die ihren Hauptwohnsitz in Darmstadt haben, gewährt. Miete für ein Musikinstrument Ist bei Aufnahme des Unterrichts kein eigenes Instrument vorhanden, stellt die Musikschule im Rahmen ihrer Möglichkeiten Instrumente mietweise zur Verfügung. Die Überlassungsdauer beträgt in der Regel ein Jahr. Über eine Verlängerung in begründeten Fällen entscheidet der/die Direktor/in. Ermäßigungsmöglichkeiten für die Instrumentenmiete regeln sich nach Ziffer 4.2. Inkrafttreten Diese Unterrichts- und Entgeltordnung tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft. Sie ersetzt ab diesem Zeitpunkt die vorausgehenden Unterrichts- und Entgeltordnungen. -6- Anhang Entgelte A. Entgelte für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Darmstadt Dasselbe ohne künstlerisches Hauptfach 63 Euro 1. Einzelunterricht und Unterricht in 3er - 5er-Gruppen: P j Monatlicher Betrag | Jährlicher Betrag Einzelunterricht wöchentlich eine halbe Unterrichtsstunde 50 Euro 600 Euro ı=25 Minuten Einzelunterricht wöchentlich eine ganze Unterrichtsstunde 90 Euro . 1080 Euro = 50 Minuten (bzw.100 Minuten in einem | Leistungsprogramm) Gruppenunterricht mit (3 - 5 Teilnehmer/innen) 35 Euro pro Person |420 Euro pro wöchentlich eine Unterrichtsstunde = 50 Minute Person 2. Entgelte für die SVA Monatlicher Betrag | Jährlicher Betrag EEE Vorbereitung auf ein Musikstudium mit wöchentlichem |130 Euro 1560 Euro Unterricht im künstlerischen Hauptfach, künstlerischen Nebenfach, Tonsatz und Gehörbildung, einem Ensemblefach und ggf. weiteren Fächern 1756 Euro B. Entgelte für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz außerhalb von Darmstadt 1. Einzelunterricht und Unterricht in 3er — 5er-Gruppen: Monatlicher Betrag | Jährlicher Betrag Einzelunterricht wöchentlich eine halbe Unterrichtsstunde |77 Euro ü 924 Euro =25 Minuten Einzelunterricht wöchentlich eine ganze Unterrichtsstunde 144 Euro 1728 Euro = 50 Minuten (bzw.100 Minuten in einem Leistungsprogramm) Gruppenunterricht mit (3 - 5 Teilnehmer/innen) 56 Euro pro Person |672 Euro pro wöchentlich eine Unterrichtsstunde = 50 Minuten Person 2. Entgelte für die SVA |Monatlicher Betrag |Jährlicher Betrag Vorbereitung auf ein Musikstudium für Schülerinnen und |183 Euro 2196 Euro Schüler außerhalb von Darmstadt mit wöchentlichen Unterricht im künstlerischen Hauptfach, künstlerischen Nebenfach, Tonsatz und Gehörbildung, einem | | Ensemblefach und ggf. weiteren Fächern Dasselbe ohne künstlerisches Hauptfach für Schülerinnen |68 Euro 816 Euro und Schüler außerhalb von Darmstadt 3. Miete für Musikinstrumente Monatlicher Betrag } ährlicher Betrag Mietentgelt für ein Musikinstrument (je nach Wert des | 14 - 22 Euro 168-264Euro | Instrumentes) Anlage zu $ 6.3. der Unterrichts- und Entgeltordnung der Städtischen Musikschule an der Akademie für Tonkunst Errechnung der Entgelte für die Teilnahme an Ensembles und Kursen der “Offenen Musikschule” Die Entgelte pro Teilnehmer für die Angebote der “Offenen Musikschule” errechnen sich nach der Formel: 190 Euro 150 Minuten x Gesamtdauer des Kurses in Minuten x (1 + (0.031 x (Mindestteilnehmerzahl - 4))) Mindestteilnehmerzahl Gemäß nachstehender Beispielsrechnung beträgt das Entgelt für die Mitwirkung in einem Ensemble mit mindestens 8 Mitwirkenden, das sich an vier Samstagen für je 4 Stunden zum Erarbeiten eines spezifischen Konzertprogrammes trifft, 170,85 Euro: 190 Euro 150 Minuten x (4 Samstage x 4 Stunden x 60 Minuten) x (1 + (0,031 x (8 Mitwirkende - 4)) ) 8 Mitwirkende ergibt: 1,2667 x 960 x 1,124 = 170,85 € 8 Der Betrag “190 Euro” erhöht sich jährlich um 3%. Bei jahresübergreifenden Kursen wird die Kursgebühr generell nach den erhöhten Sätzen des neuen Jahres festgesetzt. Die Kursgebühr erhöht sich ebenfalls noch um die Systemgebühren für das Buchungsportal. Instrumental und Gesangsunterricht Darmstadt Einzelunterricht 50 min Einzelunterricht 25 min. Gruppenunterricht (ab 3 Teilnehmer) 50 min. Landkreis Einzelunterricht 50 min. Einzelunterricht 25 min. Gruppenunterricht (ab 3 Teilnehmer) 50 min. Elementarbereich/Grundstufe Elementarkurs 1 Elementarkurs 2 Eltern-Kind-Gruppe Studienvorbereitende Ausbildung Darmstadt HF, NF Tonsatz und Gehörbildung NF Tonsatz und Gehörbildung Landkreis HF, NF Tonsatz und Gehörbildung NF Tonsatz und Gehörbildung Beispielrechnung für eine Ermäßigung (3 Personen / 3 Fächer): Bisherige Regelung: Unterrichtsentgeit Ermäßigung Monatsentgelt 1. Person 50,00 € 0% 50,00 € 2. Person 50,00 € 25% 37,50€ 3. Person 50,00 € 50% 25,00 € zu zahlen: 112,50 € Neue Regelung: 1. Fach 50,00 € 15% 42,50 € 2. Fach 50,00 € 15% 42,50 € 3. Fach 50,00 € 15% 42,50 € 127,50 € zusätzl. Ermäßigung 15% 19,13 € zu zahlen: 108,38 € Anlage 2 at 82,00 € 44,00 € 32,00 € 144,00 € 77,00 € 56,00 € alt 30,00 € 30,00 € 21,00 € alt 105,00 € 39,00 € 183,00 € 68,00 € neu 90,00 € 50,00€ 35,00€ 144,00 € 77,00 € 56,00€ neu 37,90 € 37,90 € 29,00 € €—€— ng neu 130,00 € 63,00 € 183,00 € 68,00 €
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Ludwigshöhstraße 120
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0125
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 31.03.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00