V/1009/2008
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2009
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Beschlussvorlage
3494 Zeichen
V/1009/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2009 Beratungsfolge 10.12.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Anlagen der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2009 wird zur Kenntnis genommen. Er wird den Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen zur Beratung überwiesen. Begründung: Der von der Stadtkämmerin aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Haus- haltssatzung mit ihren Anlagen ist dem Rat gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW zur Beratung zuzuleiten. Produktplan Der Haushaltsplan der Stadt Münster ist unterteilt in die gesetzlich vorgeschriebenen 17 Produktbereiche sowie in 71 Produktgruppen und 198 Produkte. Neben dem Produktplan und den Produktbeschreibungen, die weitgehend eine informatorische Funktion haben, sollen künftig Ziele und Zielkennzahlen zu Kernelementen der neuen Steuerung werden (siehe auch § 4 und § 12 Gemeindehaushaltsverordnung NW sowie § 41 t Gemeindeord- nung NRW). Auf der Produktgruppen- und Produktebene sind daher vollständig Ziele formuliert worden. Diese haben einen individuellen inhaltlichen Aussagewert, sind in der Regel konkret formuliert und die Zielerreichung ist objektiv messbar. Vorlagen-Nr.: V/1009/2008 Auskunft erteilt: Herr Winter Ruf: 492 20 30 E-Mail: WinterF@stadt-muenster.de Datum: 17.11.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1009/2008 Ergebnisplan Die Haushaltssituation der Stadt Münster bleibt weiterhin äußerst angespannt. Trotz der Konsoli- dierungsanstrengungen der vergangenen Jahre übersteigen die Aufwendungen die Erträge im Ergebnisplan 2009 um rd. 40 Mio. €. In den Jahren 2010 bis 2012 muss nach heutigem Kenntnis- stand mit weiteren Defiziten von insgesamt rd. 120 Mio. € gerechnet werden. Haushaltsrechtlich kann dieses Defizit durch Inanspruchnahme der so genannten Ausgleichsrück- lage ausgeglichen werden. Die Ausgleichsrücklage beträgt lt. Entwurf der Eröffnungsbilanz rd. 140 Mio. €. Bei der voraussichtlichen Entwicklung der Defizite in den nächsten Jahren bedeutet dies, dass die Ausgleichsrücklage voraussichtlich spätestens im Jahr 2011 aufgezehrt sein wird, und darüber hinaus die allgemeine Rücklage als weiterer Teil des bilanziellen Eigenkapitals zu- mindest teilweise in Anspruch genommen werden muss. Finanzplan Im Finanzplan werden die voraussichtlichen Za hlungsströme der Haushaltsjahre 2009 bis 2012 abgebildet. Neben dem Liquiditätsbedarf für den laufenden Betrieb wird auch der voraussichtliche Kreditbedarf zur Finanzierung der Investitionen und damit die Entwicklung der langfristigen Schul- den dargestellt. Für das Jahr 2009 ergibt sich aus laufendem Betrieb einschließlich der Tilgung von Krediten ein zusätzlicher Liquiditätsfehlbedarf von rd. 23,8 Mio. €. Dieser muss aus den vorhandenen Liquidi- tätsreserven oder durch kurzfristige Kredite ausgeglichen werden. Der voraussichtliche Kreditbedarf für Investitionen beträgt für das Jahr 2009 rd. 50 Mio. € und für die Jahre 2010 bis 2012 zusammen weitere 51 Mio. €. Nach den bisherigen Planungen steigt die Nettoneuverschuldung demnach bis zum Jahr 2010 an. Voraussichtlich ab dem Jahr 2011 kann dieser Trend gestoppt werden bzw. kann die Verschuldung aus Krediten für Investitionen abgebaut werden. gez. Dr. Tillmann
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1009/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.11.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37