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V/1009/2008

Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2009

Vorlagen 17.11.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2008, TOP 8.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3494 Zeichen

V/1009/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2009 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.12.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Anlagen der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2009 
wird zur Kenntnis genommen. Er wird den Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen zur 
Beratung überwiesen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der von der Stadtkämmerin aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Haus-
haltssatzung mit ihren Anlagen ist dem Rat gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW zur Beratung 
zuzuleiten.  
 
 
Produktplan
 
 
Der Haushaltsplan der Stadt Münster ist unterteilt in die gesetzlich vorgeschriebenen 
17 Produktbereiche sowie in 71 Produktgruppen und 198 Produkte.  
 
Neben dem Produktplan und den Produktbeschreibungen, die weitgehend eine informatorische 
Funktion haben, sollen künftig Ziele und Zielkennzahlen zu Kernelementen der neuen Steuerung 
werden (siehe auch § 4 und § 12 Gemeindehaushaltsverordnung NW sowie § 41 t Gemeindeord-
nung NRW).  
 
Auf der Produktgruppen- und Produktebene sind daher vollständig Ziele formuliert worden. Diese 
haben einen individuellen inhaltlichen Aussagewert, sind in der Regel konkret formuliert und die 
Zielerreichung ist objektiv messbar. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1009/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.11.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1009/2008 
Ergebnisplan 
 
Die Haushaltssituation der Stadt Münster bleibt weiterhin äußerst angespannt. Trotz der Konsoli-
dierungsanstrengungen der vergangenen Jahre übersteigen die Aufwendungen die Erträge im 
Ergebnisplan 2009 um rd. 40 Mio. €. In den Jahren 2010 bis 2012 muss nach heutigem Kenntnis-
stand mit weiteren Defiziten von insgesamt rd. 120 Mio. € gerechnet werden.  
 
Haushaltsrechtlich kann dieses Defizit durch Inanspruchnahme der so genannten Ausgleichsrück-
lage ausgeglichen werden. Die Ausgleichsrücklage beträgt lt. Entwurf der Eröffnungsbilanz rd. 
140 Mio. €. Bei der voraussichtlichen Entwicklung der Defizite in den nächsten Jahren bedeutet 
dies, dass die Ausgleichsrücklage voraussichtlich spätestens im Jahr 2011 aufgezehrt sein wird, 
und darüber hinaus die allgemeine Rücklage als weiterer Teil des bilanziellen Eigenkapitals zu-
mindest teilweise in Anspruch genommen werden muss. 
 
 
Finanzplan
 
 
Im Finanzplan werden die voraussichtlichen Za hlungsströme der Haushaltsjahre 2009 bis 2012 
abgebildet. Neben dem Liquiditätsbedarf für den laufenden Betrieb wird auch der voraussichtliche 
Kreditbedarf zur Finanzierung der Investitionen und damit die Entwicklung der langfristigen Schul-
den dargestellt. 
 
Für das Jahr 2009 ergibt sich aus laufendem Betrieb einschließlich der Tilgung von Krediten ein 
zusätzlicher Liquiditätsfehlbedarf von rd. 23,8 Mio. €. Dieser muss aus den vorhandenen Liquidi-
tätsreserven oder durch kurzfristige Kredite ausgeglichen werden.  
 
Der voraussichtliche Kreditbedarf für Investitionen beträgt für das Jahr 2009 rd. 50 Mio. € und für 
die Jahre 2010 bis 2012 zusammen weitere 51 Mio. €. Nach den bisherigen Planungen steigt die 
Nettoneuverschuldung demnach bis zum Jahr 2010 an. Voraussichtlich ab dem Jahr 2011 kann 
dieser Trend gestoppt werden bzw. kann die Verschuldung aus Krediten für Investitionen abgebaut 
werden.  
 
 
gez. Dr. Tillmann

Beratungsverlauf (1)

10.12.2008 Rat
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/1009/2008
Typ
Vorlagen
Datum
17.11.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37