1926/2026
Vergabe der bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NRW für das Jahr 2026
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Anlage 2 - Vergabe BOM
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Anlage 2, Vorlage 1926/2026: Antragsnummer Jahr Antragsteller Projekt Zuschuss/€ 33 2026 Hellas FC Köln e.V. Küchenzeile Vereinskiosk 2. 500,00 44 2026 werkhalle e.V. VISIONS for FLINTA*_space for creativity 1.500,00 45 2026 Bickendorfer IG Bickendorfer Büdchenlauf 2026 5 .000,00 47 2026 68elf e.V. Ausstellung SCHAM/Kunstverein/68elf e.V 4.000,00 50 2026 FilmInitiativ Köln e. V. VIBE TRIBE FEST 1.500, 00 51 2026 Jama Nyeta gGmbH Grenzenlos zusammen 3.000,00 52 2026 POP Initiativgruppe Griechische Kultur in der BRD e.V. Theateraufführung "Mutter sprich" 1.000,00 53 2026 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. / Kinder- und Familienhaus Pfiffikus Veedel verbindet- Familienolympiade BiOs 3.200,00 54 2026 VdK Ortsverband Bickendorf 80-Jahr-Feier VdK Ortsverband Bickendorf 500,00 55 2026 Aktion Nachbarschaft e.V. Kunstwerkstatt CUBE 829- Sachmittel 3.500,00 56 2026 Aktion Nachbarschaft e.V. Selbstbehauptungskurs muss bleiben! 3.500,00 57 2026 KG Kölsche Rotshääre e.V. Fastelovend om Ihref eld für alle 1.000,00 58 2026 Griechische Gemeinde Köln Folkloretänze für Kinder und Jugendliche 1.000,00 59 2026 Freunde und Förderer des Berufskollegs Ehrenfeld e.V. Ausbildungsbörse 2027 2.110,00 Folgende Zuschussanträge werden abgelehnt: 46 2026 SingPause Köln SingPause Köln in Ehrenfeld 48 2026 werkhalle e.V. DIVERSE PERSPECTIVES
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 1926/2026 Freigabedatum 26.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NRW für das Jahr 2026 Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks 4 (Ehrenfeld) beschließt die anteilige Verwendung der bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NRW für das Jahr 2026 gemäß Anlage 2 zur Beschlussvorlage. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 33.310,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach Vorgaben des § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewie- senen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, „dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können“. Die zur Finanzierung im Jahr 2026 benötigten konsumtiven Aufwandsermächtigungen wurden im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan der Bürgerämter in den Produktgruppen 0604 – Kinder- und Jugendarbeit, 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten und 0416 – Kulturförderung in der Teil- planzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Die Aufwandsermächtigungen fallen nicht unter die Bestimmungen der aktuellen Bewirtschaf- tungsverfügung. Anlagen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage eines von der Bezirksvertretung Ehrenfeld festgelegten Förderprogramms, in dem die Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1926/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 26.06.2026
- Erstellt
- 25.06.2026 09:02