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1926/2026

Vergabe der bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NRW für das Jahr 2026

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 26.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 29.06.2026, TOP 9.2

Anlage 2 - Vergabe BOM

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 - Vergabe BOM

1371 Zeichen

Anlage 2, Vorlage 1926/2026: 
Antragsnummer Jahr Antragsteller Projekt Zuschuss/€
33 2026 Hellas FC Köln e.V. Küchenzeile Vereinskiosk 2. 500,00 
44 2026 werkhalle e.V. VISIONS for FLINTA*_space for 
creativity 1.500,00 
45 2026 Bickendorfer IG Bickendorfer Büdchenlauf 2026 5 .000,00 
47 2026 68elf  e.V. Ausstellung 
SCHAM/Kunstverein/68elf e.V 4.000,00 
50 2026 FilmInitiativ Köln e. V. VIBE TRIBE FEST 1.500, 00 
51 2026 Jama Nyeta gGmbH Grenzenlos zusammen 3.000,00 
52 2026 
POP Initiativgruppe 
Griechische Kultur in der BRD 
e.V. 
Theateraufführung "Mutter sprich" 1.000,00 
53 2026 
Arbeiterwohlfahrt 
Kreisverband Köln e.V. / 
Kinder- und Familienhaus 
Pfiffikus 
Veedel verbindet- 
Familienolympiade BiOs 3.200,00 
54 2026 VdK Ortsverband Bickendorf 80-Jahr-Feier VdK Ortsverband 
Bickendorf 500,00 
55 2026 Aktion Nachbarschaft e.V. Kunstwerkstatt CUBE 829- 
Sachmittel 3.500,00 
56 2026 Aktion Nachbarschaft e.V. Selbstbehauptungskurs muss 
bleiben! 3.500,00 
57 2026 KG Kölsche Rotshääre e.V. Fastelovend om Ihref eld für alle 1.000,00 
58 2026 Griechische Gemeinde Köln Folkloretänze für Kinder und 
Jugendliche 1.000,00 
59 2026 Freunde und Förderer des 
Berufskollegs Ehrenfeld e.V. Ausbildungsbörse 2027 2.110,00 
Folgende Zuschussanträge werden abgelehnt: 
46 2026 SingPause Köln SingPause Köln in Ehrenfeld 
48 2026 werkhalle e.V. DIVERSE PERSPECTIVES

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2277 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1926/2026 
Freigabedatum 
 26.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NRW für das 
Jahr 2026  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks 4 (Ehrenfeld) beschließt die anteilige Verwendung der 
bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NRW für das Jahr 2026 gemäß 
Anlage 2 zur Beschlussvorlage. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   33.310,00  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach Vorgaben des § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewie-
senen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, „dabei sollen sie 
über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können“. 
Die zur Finanzierung im Jahr 2026 benötigten konsumtiven Aufwandsermächtigungen wurden 
im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan der Bürgerämter in den Produktgruppen 
0604 – Kinder- und Jugendarbeit, 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, 
0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten und 0416 – Kulturförderung in der Teil-
planzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. 
Die Aufwandsermächtigungen fallen nicht unter die Bestimmungen der aktuellen Bewirtschaf-
tungsverfügung. 
 
Anlagen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1045 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung 
Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser 
Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt 
auf Grundlage eines von der Bezirksvertretung Ehrenfeld festgelegten Förderprogramms, in dem die 
Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein 
ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden

Beratungsverlauf (1)

29.06.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1926/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.06.2026
Erstellt
25.06.2026 09:02