Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co.KG
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2902/2017 vom 22.09.2017
Stand: Am 28.09.2017 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage Vorschlagsliste Arbeitnehmervertreter
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RheinCargo GmbH & Co. KG Vorschlagsliste für die in den fakultativen Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & j Co. KG zu entsendenden Arbeitnehmervertreter RheinCargo Nord RheinCargo Süd Neuss/Düsseldorf Köln Name Tätigkeit Name Tätigkeit Arndt Schöneweiß Betriebsaufsicht Manrfred-Loid-— - — Operative-Steuerung Guido Trappen Ört! Betriebsleiter Harald Löscher Triebfahrzeugführer Armin Persicke . SB Abrechung Markus-Krämer—— Vertrieb Helmut Baur Hafenmeister SEES N Au rigierdians Uwe Eschweiler Hafenmeister LEN jenmeister Se Jan Walther Lehrlokführer ee .. Wagenmeister -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 2902/2017 Freigabedatum 22.09.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co.KG Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat bestellt gem. § 108 a GO NRW (Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten) folgende Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG: Herrn Abdellativ Ghannoui Herrn Reinhard Doerk Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zur Ratssit- zung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Rat 28.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung An der RheinCargo sind 2 Kommanditisten jeweils zu 50 % beteiligt, die Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) und die Neuss Düsseldorfer Häfen GmbH & Co.KG (NDH). An der HGK ist die Stadt Köln mittelbar über die Stadtwerke Köln GmbH und unmittelbar mit insge- samt 93,7 % beteiligt. An der NDH halten die Stadt Neuss 50% und unmittelbar die Stadtwerke Düsseldorf AG 50% der An- teile. An der Stadtwerke Düsseldorf AG wiederum ist die Stadt Köln mittelbar über die SWK und GEW AG mit 20 % beteiligt. Gemäß § 11 Abs.2 S.1 und S.2 des Gesellschaftsvertrages der RheinCargo besteht der Aufsichtsrat aus 18 Mitgliedern. Von den Kommanditisten werden je 9 Mitglieder entsandt, hiervon jeweils 3 Ar- beitnehmervertreter. Der Rat hatte in seiner Sitzung am 01.10.2013 aus der als Anlage beigefügten Liste der Arbeitneh- mervertreter Herrn Manfred Loidl, Herrn Harald Löscher und Herrn Markus Krämer für den Bereich RheinCargo Süd Köln gewählt. Herr Manfred Loidl und Herr Markus Krämer sind aus dem Unternehmen ausgeschieden, so dass die Positionen neu zu besetzen sind. Da an der RheinCargo mehr als zwei Gemeinden beteiligt sind, ist § 108a Abs. 9 GO NRW anwend- bar. Danach bedarf die Bestellung eines Nachfolgers übereinstimmender, mit der Mehrheit der ge- setzlichen Zahl der Mitglieder zustande gekommener Beschlüsse der Räte mindestens so vieler be- teiligter Gemeinden, dass hierdurch insgesamt mehr als die Hälfte der kommunalen Beteiligung an dem Unternehmen oder der Einrichtung repräsentiert wird. Infolgedessen wird vorgeschlagen, aus der in der als Anlage beigefügten Vorschlagsliste die Herren Abdellativ Ghannoui und Reinhard Doerk als Arbeitnehmervertreter zu wählen. Anlage1 Vorschlagsliste für die Arbeitnehmervertreter Begründung der Dringlichkeit: Ein Ratsbeschluss der Stadt Köln ist am 28.09.2017 erforderlich, da eine Sitzung des Aufsichtsrates der RheinCargo Anfang November 2017 vorgesehen ist.
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