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2018/0198

13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich - Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg - (Feststellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 28.06.2018

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.07.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Grünflächenamt 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 67 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0198 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
262 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich  
- Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg - (Feststellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 28.06.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Bereich – Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring  / Pfalzweg – gingen im Rahmen der 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 
BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten und geprüften Stellungnahmen ein. 
 
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) 
abschließend entschieden. 
(Hinweis: Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gingen 
keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen ein.)  
2. Die vorliegende 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich – Rheinstraße / 
Berliner Allee / Haardtring /Pfalzweg – (Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt)

- 3 - 
mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 2) wird beschlossen (Feststellungsbeschluss). 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen der TÖB  
Anlage 2: Begründung mit Umweltbericht zur 13. FNP -Änderung 
 
Plan zur 13. FNP-Änderung (wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 01.08.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0198 vom 28.06.2018:  
 
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit 
01.04.2006, weist die Flächen des Gebietes zwischen der Rheinstraße im Norden, der 
Berliner Allee im Osten, dem Haardtring im Süden und dem Pfalzweg an der 
Bundesbahntrasse im Westen als „gewerbliche Baufläche“ aus.  
 
Nach Aufgabe der Produktionsstandorte der Nährmittelwerke W. Engel GmbH  und der Stolze 
GmbH im Süden des Geltungsbereiches soll der südliche Bereich  neu entwickelt und 
wiedergenutzt werden. Die Wiedernutzung soll hier durch einen geringen Anteil nicht 
störenden Gewerbes und einer überwiegenden Wohnnutzung erfolgen . Damit soll der 
bestehenden Nachfrage nach Wohnraum in Darmstadt und dem prognostizierten 
Bevölkerungszuwachs begegnet werden. Hierfür wird ein vorhabenbezog ener Bebauungsplan 
W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – aufgestellt.  
 
Um die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 61 – Nördlicher Haardtring / 
Berliner Allee – aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten, ist eine Änderung des 
Flächennutzungsplans erforderlich. Ziel der 13. Änderung des Flächennutzungsplans ist, den 
gesamten Bereich Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg mit der bestehenden 
gewerblichen Nutzung durch die Mercedes-Benz Niederlassung Darmstadt im Norde n und der 
geplanten Nutzung des Vorhabens W 61, einer gemischten Nutzung zuzuführen. Daher wird 
die Darstellung im Flächennutzungsplan für den Bereich Rheinstraße / Berliner Allee / 
Haardtring / Pfalzweg von „Gewerbliche Baufläche“ in „Gemischte Baufläche“  geändert. 
 
Die 13. Flächennutzungsplanänderung betrifft einen Bereich, der im Regionalplan 
Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) als „Vorranggebiet 
Industrie und Gewerbe, Bestand“ festgelegt ist. Die bauleitplanerische Ausweisu ng 
gemischter Bauflächen hat gemäß Z 3.4.1 -3 des RPS/RegFNP 2010 innerhalb der 
„Vorranggebiete Siedlung, Bestand und Planung“ stattzufinden. Da die Entwicklung 
gesamträumlich mit der Planung südlich des Haardtrings (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan W 60, 10. FNP-Änderung Teilbereich 10.1) zu betrachten ist, ergibt sich 
insgesamt eine Fläche von rund 8 ha, die somit eine raumbedeutsame Maßnahme darstellt 
und eines Zielabweichungsverfahrens vom Regionalplan bedarf. Ein Antrag auf Abweichung 
von den Zielen des RPS/RegFNP 2010 im Sinne des § 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG) 
wurde parallel zum Aufstellungsverfahren des Bauleitplans beim Regierungspräsidium 
gestellt. Die Ausweisung einer Siedlungsfläche im Geltungsbereich der 10. (im Bereich des 
Vorhabens W 60) und der 13. Flächennutzungsplanänderung wurde gemäß Beschluss der 
Regionalversammlung Südhessen vom 15.12.2017 mit Bescheid des Regierungspräsidiums 
vom 04.01.2018 zugelassen.  
 
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee –  
gem. § 8 Abs. 3 BauGB. 
 
Am 11.05.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss zur  
13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Rheinstraße / Berliner Allee / 
Haardtring / Pfalzweg zugestimmt. Dieser wurde am 16.05.2017 im Darmstädter Echo 
bekannt gemacht.

- 5 - 
 
 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand aufgrund des 
Magistratsbeschlusses vom 22.03.2017 (V.-Nr. 20017/0082) nach öffentlicher 
Bekanntmachung am 30.03.2017 in der Zeit vom 31.03.2017 bis einschließlich 02.05.2017 
statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 31.03.2017 hierüber benachrichtigt und 
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. 
 
Am 22.03.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung den Offenlagebeschluss gefasst  
(V.-Nr. 2018/0024). Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs. 2 BauGB fand nach 
Bekanntmachung im „Darmstädter Echo“ am 09.04.2018 in der Zeit vom 18.04.2018 bis 
einschließlich 18.05.2018 statt. Die auszulegenden Unterlagen wurden gemäß § 4a Abs. 4 
BauGB mindestens im gleichen Zeitraum in das Internet eingestellt.  Die Beteiligung der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 2 BauGB erfolgte 
parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 30.03.2018 und 31.03.2018.  
 
Es erfolgt nun der Feststellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für 
den Bereich Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg. Die Änderung wird 
anschließend dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt. Nach 
Genehmigungsbescheid wird die Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes 
im „Darmstädter Echo“ bekannt gemacht und damit die Flächennutzungsplanänderung 
rechtswirksam. 
 
 
Zu 1.: 
 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 13. 
Änderung des Flächennutzungsplanes  für den Bereich Rheinstraße / Berliner Allee / 
Haardtring / Pfalzweg zusammengefasst und abschließend geprüft.  
 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gingen keine 
Stellungnahmen ein. 
 
 
Zu 2.: 
 
Die Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen machte keine Planänderung erforderlich. Der 
offengelegte Entwurf zur 1 3. Flächennutzungsplanänderung wurde, wie die Begründung mit 
Umweltbericht (Anlage 2), lediglich redaktionell angepasst.

Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 
 9 Exemplare des Entwurfs zur 13. FNP-Änderung für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
 Akten z. Hd. des Berichterstatters 
 
Darmstadt, den 28.06.2018 
III/61.2 ha Nst. 2112 
III/61.1.1 il Nst. 2607

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Wissenschaftsstadt Darmstadt 
13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße/Berliner Allee/Haardtring/Pfalzweg) 
27.06.2018 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 21 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.1  Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt  
 
 
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 04.05.2017: 
 
Aus regionalplanerischer Sicht wird festgestellt, dass sich der Geltungs- 
bereich der konzipierten 13. Flächennutzungsplanänd erung sowie der in 
diesem Bereich gelegene in Aufstellung befindliche vorhabenbezogene 
Bebauungsplan W 61 „Nördlicher Haardtring / Berline r Allee“ in einem Be- 
reich befinden, der im Regionalplan Südhessen/Regio nalen Flächennut- 
zungsplan (RPS/RegFNP) 2010 als „Vorranggebiet Indu strie und Gewerbe, 
Bestand“ festgelegt ist. 
 
„Vorranggebiete Industrie und Gewerbe, Bestand und Planung“ sind gemäß 
Z3.4.2-4 des RPS/RegFNP 2010 für die bauleitplanerische Ausweisung von 
Industrie- und Gewerbegebieten vorgesehen, wohingeg en die Ausweisung 
gemischter Bauflächen innerhalb der „Vorranggebiete  Siedlung, Bestand 
und Planung“ (Z3.4.1-3) stattzufinden hat. 
 
Die mit der 13. Flächennutzungsplanänderung angestr ebte Änderung der 
Darstellung von 5,8 ha bislang gewerblicher Baufläc he in Mischbaufläche 
innerhalb des „Vorranggebietes Industrie und Gewerb e“ kann demnach 
nicht als an die Ziele der Raumordnung und Landespl anung angepasst 
angesehen werden (§ 1 Abs. 4 BauGB). Zur Umsetzung der Planung be- 
darf es einer entsprechenden Abweichungszulassung v on den entgegen- 
stehenden Zielvorgaben des RPS/RegFNP 2010. 
 
Sinnvoll wäre es in diesem Zusammenhang den südlich  angrenzenden 
Planbereich der ebenfalls im Aufstellungsverfahren befindlichen Flächen- 
nutzungsplanänderung 10.1 (mit dem Bebauungsplanber eich W 60) in die- 
se Überlegungen mit einzubeziehen und eine Abweichu ngszulassung für 
den Gesamtbereich der geplanten Umstrukturierungsma ßnahmen zu bean- 
tragen. So ließe sich auch die Frage der An- bzw. U msiedlung des REWE-
Marktes im Planbereich W 60 rechtssicher lösen. 
 
Vor weiteren Planungsschritten wird zur Klärung off ener Fragen erneut ein 
gemeinsames Gespräch angeregt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis, dass zur Umsetzung der Planung die Zul assung einer Abwei- 
chung von entgegenstehenden regionalplanerischen Zi elvorgaben bedarf, 
wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Ein Antrag auf Abweichung von den Zielen des Region alplanes im Sinne 
des § 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG) wurde am 15.09.2017 beim 
Regierungspräsidium Darmstadt als obere Landesplanu ngsbehörde einge-
reicht. Antragsgegenstand ist, die bestehende Fläch e des im Plangebiet 
liegenden „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe“ sow ie die südlich an-
grenzenden Flächen des Geltungsbereiches der derzei t im Verfahren be-
findlichen 10. Flächennutzungsplanänderung (Teilber eich 10.1) als Fläche 
für „Vorranggebiet Siedlung“ auszuweisen. Die betre ffende Gesamtfläche 
hat eine Größe von rund 8 ha. 
 
Gemäß Beschluss der Regionalversammlung Südhessen v om 15.12.2017 
und mit Bescheid vom 04.01.2018 des Regierungspräsi diums Darmstadt 
als obere Landesplanungsbehörde wurde die Abweichun g von den Zielen 
Z3.4.1-3 und Z3.4.2-5 des Regionalplans Südhessen /  Regionalen Flä-
chennutzungsplans 2010, also die Ausweisung einer S iedlungsfläche im 
Anlage 1

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße/Berliner Allee/Haardtring/Pfalzweg) 
27.06.2018 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 21 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Geltungsbereich der 10. und 13. Flächennutzungsplan änderung zugelas- 
sen. 
 
 
Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird zu 
der Planung wie folgt Stellung genommen:  
Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden k eine Einwendun- 
gen erhoben. 
 
Der Hinweis, dass seitens der Abteilung Arbeitsschu tz und Umwelt keine 
Bedenken gegen die Planung bestehen, wurde zur Kenntnis genommen .  
Folgende Auflage und Hinweise sind aufzunehmen: 
 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung)  
Die Sicherstellung der Wasserversorgung für das Bau gebiet ist darzulegen. 
Der gesamte Wasserbedarf (Trink-, Betriebswasser) i st zu ermitteln (Jah- 
resmenge und Spitzenbedarf). Bei der Bedarfsermittl ung ist bereits auf eine 
sparsame, rationelle Wasserverwendung zu achten. De r Nachweis, dass 
der gesamte Wasserbedarf durch den zuständigen Wass erversorger ge- 
deckt werden kann, ist zu erbringen. 
 
Das Planungsgebiet liegt im Einflussbereich des Gru ndwasserbewirtschaf- 
tungsplans Hessisches Ried. Im Einzelnen sind die V orgaben des Grund- 
wasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried, mit Da tum vom 9. April 
1999 festgestellt und veröffentlicht im Staatsanzei ger für das Land Hessen 
„21 / 1999 S. 1659“ in der Fassung vom 17. Juli 200 6 veröffentlicht im 
Staatsanzeiger 31 / 2006 S. 1704, zu beachten. Es w ird darum gebeten, 
einen entsprechenden Hinweis in den Textteil des Be bauungsplans aufzu- 
nehmen. 
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz  
In den Erläuterungen zu der Bauleitplanung sind kei nerlei Aussagen über 
den Anfall und die Entsorgung der anfallenden Abwäs ser gemacht worden. 
Eine fachliche Beurteilung ist somit nicht möglich. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Der Hinweis zur Darlegung der Wasserversorgung betr ifft das Bebauungs- 
planverfahren W 61 - Nördlicher Haardtring/Berliner  Allee - und wird dort 
berücksichtigt. Die entsprechenden Erläuterungen we rden in der Begrün-
dung zum Bebauungsplanentwurf ergänzt. Es wird davo n ausgegangen, 
dass die Ver- und Entsorgung, einschließlich Löschwasser gesichert ist. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Er wird im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungspl ans W 61 be- 
rücksichtigt und aufgenommen. 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Der Hinweis betrifft das Bebauungsplanverfahren W 6 1 und wird dort be-
rücksichtigt. Die entsprechenden Erläuterungen werd en in der Begründung 
zum Bebauungsplanentwurf ergänzt. Es wird davon aus gegangen, dass die 
Entsorgung gesichert ist.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße/Berliner Allee/Haardtring/Pfalzweg) 
27.06.2018 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 21 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Bodenschutz 
 
Das vorgelegte Gutachten des Büros ITUS befasst sic h ausschließlich mit 
einer ehemaligen Tankstelle. Im Bereich der Tankste lle wurden keine 
schädlichen Bodenveränderungen nachgewiesen. Das Gu tachten enthält 
aber keine Einzelfallrecherche bzw. Historische Rec herche der Firmen, die 
in der Altflächendatei FIS-AG aufgeführt sind und a uf dem Areal mit um- 
weltrelevanten Stoffen umgegangen sind. Insofern be steht diesbezüglich 
nach wie vor Handlungsbedarf. 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt  wurden weitere 
umwelttechnische Untersuchungen durchgeführt und di e Ergebnisse wur- 
den in einem gutachterlichen Bericht (3. Bericht) vom 26.10.2017 dokumen- 
tiert und bewertet sowie Hinweise zum weiteren Vorg ehen erarbeitet. Diese 
Ergebnisse wurden auch im Umweltbericht zur Flächen nutzungsplanände- 
rung berücksichtigt. 
 
 
1. Nachsorgender Bodenschutz  
 
Gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB (Baug esetzbuch) sind bei 
der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforde- 
rungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und  die Sicherheit der 
Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berück- 
sichtigen. Bei der Aufstellung darf das Problem Bod enbelastungen nicht 
ausgeklammert werden. Es gilt bei der Beurteilung v on Belastungen das 
bauleitplanerische Vorsorgeprinzip und nicht die Sc hwelle der Gefahren- 
abwehr. Der Träger der Bauleitplanung erzeugt ein V ertrauen, dass die 
ausgewiesene Nutzung ohne Gefahr realisierbar ist. 
 
Geht die Wissenschaftsstadt Darmstadt Anhaltspunkte n für Bodenbelas- 
tungen nicht nach, haben Eigentümer, Bauwillige und  andere Betroffene 
ggf. Anspruch auf Schadensersatz. 
 
In der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energ ie, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz herausgegebenen Arbeitshilfe „Bodenschutz in der 
Bauleitplanung“ (Februar 2011) ist als Datenquelle für Recherchen zum 
Thema Bodenschutz die Altflächendatei ALTIS des Hes s. Landesamtes für 
Umwelt und Geologie (HLUG) angegeben. 
 
Nach erfolgter Abfrage der Altflächendatei ist fest zustellen, dass sich für 
das Plangebiet zwei Einträge ergeben (siehe unten!) . Darunter befinden 
sich Betriebe, die gemäß Handbuch Altlasten, Band 2 , Teil 4 des HLUG mit 
einem hohen bzw. sehr hohen Gefährdungspotential für die Umwelt 
bewertet werden. 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße/Berliner Allee/Haardtring/Pfalzweg) 
27.06.2018 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 21 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Auszug aus der Altlastendatei (hier nicht abgebilde t) mit folgenden Einträ- 
gen: 
 
- ALTIS-Nummer: 411.000.050-001.037, Berliner Allee 9 , Nährmit- 
telwerke Werner Engel 
 
- ALTIS-Nummer: 411.000.050-001.097, Berliner Allee 7 , Druckerei, 
GH mit Bau- und Isolierstoffen, GH mit Bau- und Iso lierstoffe, Kle- 
be- und Spachtelmassen 
 
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens sind zur Abwägung  einer möglichen 
Gefahr bei der Nutzung der Standorte mit hohem bzw.  sehr hohem Gefähr- 
dungspotential Einzelfallrecherchen bzw. ggf. ansch ließende orientierende 
Untersuchungen gemäß der Handbücher Altlasten Band 3, Teil 1, bzw. 
Band 3, Teil 2 des HLUG durchzuführen. Die Einzelfa llbewertung hat ge- 
mäß der Handbücher Altlasten, Band 5, Teil 1 zu erf olgen. Hierzu ist ein 
Fachgutachter in Altlastenfragen zu beauftragen. Da s Ergebnis der Unter- 
suchungen ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Ab teilung Arbeits- 
schutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5; B odenschutz, vorzu- 
legen. 
 
Erst nach Auswertung der Einzelfallbewertung kann d arüber entschieden 
werden, ob ein weiterer Untersuchungsbedarf besteht  und eine orientieren- 
de Untersuchung erforderlich wird oder das Bauleitp lanverfahren weiter 
fortgeführt werden kann. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens W 61 wurden zusät zliche Bodenunter- 
suchungen in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium  Darmstadt 
durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in einem gutach terlichen Bericht 
(3. Bericht) vom 26.10.2017 dokumentiert und bewert et sowie Hinweise 
zum weiteren Vorgehen erarbeitet. Diese Ergebnisse wurden auch im Um- 
weltbericht zur Flächennutzungsplanänderung berücks ichtigt. Die Ergeb- 
nisse werden ebenfalls im vorhabenbezogenen Bebauun gsplanentwurf 
W 61 und im Durchführungsvertrag berücksichtigt. 
 
 
2. Vorsorgender Bodenschutz  
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot des sparsamen Um- 
gangs mit Grund und Boden, indem Flächen innerhalb des durch Bebauung 
im Innenbereich entstandenen Ortsgefüges für eine n eugeordnete Nutzung 
mobilisiert werden (Nachverdichtung). Hiermit wird ein Beitrag zur Redukti- 
on weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich gelei stet. Daher wird der 
Bebauungsplan unter Gesichtspunkten des vorsorgende n Bodenschutzes 
ausdrücklich begrüßt.  
 
 
 
 
Der Hinweis zum vorsorgenden Bodenschutz wurde zur Kenntnis genom-
men.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße/Berliner Allee/Haardtring/Pfalzweg) 
27.06.2018 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 21 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Immissionsschutz 
 
Die fachlich inhaltliche Bearbeitung der Unterlagen  hat ergeben, dass ge- 
gen den Bebauungsplanentwurf W 61 „Nördlicher Haard ring/Berliner Allee“ 
hinsichtlich der zu vertretenden Belange des Immiss ionsschutzes keine 
grundsätzlichen Bedenken bestehen. 
 
Das Prüfergebnis wurde gemeinsam mit der Planungstr ägerin, den Investo- 
ren sowie dem beauftragten Ingenieurbüro für Schallschutz erarbeitet. 
 
Es wird dennoch darauf hingewiesen, dass eine Wohnn utzung aufgrund 
der unmittelbaren Lage an einem, insbesondere zur N achtzeit, stark befah- 
renen Schienenweg und an einem Gewerbebetrieb aus i mmissionsschutz- 
rechtlicher Sicht problematisch ist. 
Durch die vorgesehenen passiven Lärmschutzmaßnahmen  werden die 
Bewohner der Randbebauung im Westen in ihre Wohnung en zurückge- 
drängt, da ihnen kein weiterer direkter Zugang zu d en Außenwohnberei- 
chen zur Verfügung steht. 
 
Die Bewertung, ob hier gesunde Wohnverhältnisse vor liegen, ist von der 
Planungsträgerin anzustellen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Sinne der zukünftigen Bewohner sollte eine Auswe isung als urbanes 
Gebiet (MU), wie in der Stellungnahme der ITA GmbH „Geräuscheinwir- 
kungen im Plangebiet“ vom 03.02.2017 angedeutet, ni cht weiterverfolgt 
werden. 
Zum einen sind die Immissionsrichtwerte für ein Mis chgebiet durch die ge- 
planten passiven Lärmschutzmaßnahmen einhaltbar, zu m anderen sollten 
die Bewohner entlang der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenzen 
 
 
Der Hinweis, dass keine grundsätzlichen Bedenken zu  den Belangen des 
Immissionsschutzes bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
Die Lärmbelastung betrifft im Wesentlichen den südl ichen Teil des Planbe- 
reichs, für den eine konkrete Planung mit dem vorha benbezogenen Bebau- 
ungsplan W 61 realisiert werden soll. 
 
Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau ungsplans W 61 
wurde ein Immissionsgutachten (Gutachterliche Stell ungnahme, ita) erstellt. 
Die Ergebnisse wurden im Umweltbericht zur Flächenn utzungsplanände- 
rung berücksichtigt. 
Um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse für die ge planten Wohnnut- 
zungen im südlichen Planbereich zu gewährleisten, w erden immissions- 
schutzrechtliche Festsetzungen bzgl. Bahn- und Gewe rbelärm im vorha- 
benbezogenen Bebauungsplan W 61 sowie weiterführend e Regelungen im 
Durchführungsvertrag getroffen. 
 
Für den nördlichen Planbereich der 13. Flächennutzu ngsplanänderung ist 
die Lärmproblematik aufgrund Gewerbe- und Bahnbetri eb in nachfolgenden 
Bebauungsplanverfahren, alternativ im Rahmen von Ba ugenehmigungsver- 
fahren, zu klären. 
 
Im Flächennutzungsplan wird die Fläche von „gewerbl iche Baufläche“ in 
„gemischte Baufläche“ geändert. Im Bebauungsplan is t die Ausweisung 
eines MU oder die Ausweisung von gewerblichen Nutzu ngen mit zusätzlich 
belastenden Geräuschemissionen für die Wohnnutzung nicht geplant. Die 
zulässigen Nutzungen werden im vorhabenbezogenen Be bauungsplan mit 
Durchführungsvertrag und Vorhaben- und Erschließung splan genau defi- 
niert und sind somit rechtlich gesichert.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße/Berliner Allee/Haardtring/Pfalzweg) 
27.06.2018 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 21 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
nicht noch höheren Geräuschimmissionen, etwa durch eine Ausweitung der 
gewerblichen Tätigkeiten, ausgesetzt werden dürfen. 
 
 
Aus Sicht des Fachdezernats Oberflächengewässer wer den keine Beden- 
ken und Anmerkungen gegen den Bebauungsplanentwurf und den Flä- 
chennutzungsplan vorgebracht. 
 
Der Hinweis, dass keine Bedenken zu den Belangen de s Fachdezernats 
Oberflächengewässer bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Von der Bergaufsicht wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die St el- 
lungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: 
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: Regionalplan Sü dhessen/Regionaler 
Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte ( KRS 25) des 
HLNUG; 
 
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehend en Betriebe: vorliegende 
und genehmigte Betriebspläne; 
 
Hinsichtlich des Altbergbaus: bei der Bergaufsicht digital und analog vorlie- 
gende Risse, in der Datenbank vorliegende Informati onen, Kurzübersichten 
des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Berg bau. Die Recherche 
beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenpl ans inventarisierten 
Beständen von Berechtsams- und Betriebsakten früher er Bergbaubetriebe 
und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissbl ättern. Die Stellung- 
nahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus au f einer unvoll- 
ständigen Datenbasis. 
 
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- 
nommen: 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Ro hstoffsicherungsflä- 
chen betroffen. 
Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell u nter Bergaufsicht stehen- 
den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. 
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tät igkeiten: Im Plange- 
biet ist bisher kein Bergbau umgegangen. 
 
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine  Sachverhalte ent- 
gegen. 
Der Hinweis, dass der Änderung des Flächennutzungsp lans aus Sicht der 
Bergbehörde keine Sachverhalte entgegenstehen, wurd e zur Kenntnis ge-
nommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße/Berliner Allee/Haardtring/Pfalzweg) 
27.06.2018 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 21 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Der Kampfmittelräumdienst teilt mit, dass die Auswertung der beim 
Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich 
das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfge- 
biet befindet. Des Weiteren liegt der beantragte Be reich in einem Gebiet, in 
dem Kampfmittel unsachgemäß gesprengt wurden. 
 
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Fläc hen muss grund- 
sätzlich ausgegangen werden. 
 
Eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampf mittel) ist daher vor 
Beginn der geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten u nd Baugrunduntersu- 
chungen auf den Grundstücksflächen erforderlich, au f denen bodeneingrei- 
fende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätz lich eine EDV-
gestützte Datenaufnahme erfolgen. 
 
Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, d ass die Kampfmittel- 
räumarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik du rchgeführt wurden. 
Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die untersuchten 
Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwen dete Detektionsverfah- 
ren anzugeben. 
 
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmitte lräumdienst des 
Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickel t. Bei der Beauf- 
tragung des Dienstleisters wird darum gebeten, auf die Verwendung des 
Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen. 
 
Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften u nd geräumten Flächen 
örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. 
 
Nach Abschluss der Arbeiten wird um Übersendung des  Lageplans und der 
KMIS-R-Datei gebeten, welche durch die beauftragte Fachfirma zu erhalten 
ist. 
 
Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachst ehenden Internet- 
seite des Kampfmittelräumdienstes heruntergeladen werden: 
http://www.rp-darmstadt.hessen.de  
(Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst)  
 
Die Hinweise zu den erforderlichen systematischen Ü berprüfungen auf das 
Vorhandensein von Kampfmitteln wurden zur Kenntnis genommen. 
Es wird davon ausgegangen, dass die erforderlichen systematischen Über-
prüfungen erst in dem jeweiligen Bebauungsplanverfa hren – spätestens vor 
Beginn der geplanten Bauarbeiten – durchgeführt werden sollen. 
 
Für einen Teilbereich der 13. Flächennutzungsplanän derung wird das Be- 
bauungsplanverfahren W 61 - Nördlicher Haardtring/B erliner Allee - im Pa- 
rallelverfahren durchgeführt. Hier wird auf das Vor handensein von Kampf- 
mitteln im Bebauungsplanvorentwurf hingewiesen. 
 
In der Begründung mit Umweltbericht zur Flächennutz ungsplanänderung 
wird auf das potentielle Vorhandensein von Kampfmitteln hingewiesen.

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13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße/Berliner Allee/Haardtring/Pfalzweg) 
27.06.2018 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 21 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, B ergen, Zwischenla- 
gern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Inter essenten/Interessentin 
oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Eigent ümerin, Inves- 
tor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten s ind daher von diesen 
selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. 
 
Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die 
örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. 
 
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung ein er Fachfirma ist im- 
mer das Aktenzeichen I 18 KMRD- 6b 06/05- Da 1667-2 017 anzugeben 
und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. 
 
Die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräu mung im Lande 
Hessen sind dem Schreiben beigefügt. 
 
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu bere chnen sind, wird die 
Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwan d für unumgänglich 
gehalten. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für  eine positive Rech- 
nungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. 
Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. 
 
Eine Kopie des Auftrages ist dem RP, Dez. III 31.2,  zur Kenntnisnahme 
zuzusenden. 
 
Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der 
gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfm ittelräumdienst- 
weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. 
 
Anlagen: (werden im Bebauungsplanverfahren abgebildet und si nd in der 
verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen) 
- Allgemeine Bestimmungen für die Kampfmittelräumun g im Lande 
Hessen,  
- Bauaushubüberwachung und baubegleitende Kampfmitt elräumung.

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13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße/Berliner Allee/Haardtring/Pfalzweg) 
27.06.2018 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 21 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 26.04.2018: 
 
Aus regionalplanerischer Sicht wurde mit Stellungnahme vom 4. Mai 
2017 festgestellt, dass sich der Geltungsbereich de r konzipierten 13. Flä- 
chennutzungsplanänderung in einem Bereich befindet,  der im Regionalplan 
Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan -RPS/RegFN P- 2010 als 
„Vorranggebiet Industrie und Gewerbe, Bestand“ fest gelegt ist und die ge- 
plante Darstellung von Mischbauflächen anstelle der  bisherigen gewerbli- 
chen Bauflächen den regionalplanerischen Vorgaben i n Z3.4.2-4 und 
Z3.4.1-3 des RPS/RegFNP 2010 widerspricht. 
 
Auf Antrag der Stadt Darmstadt vom 19. September 20 17 hat die Regional- 
versammlung Südhessen in ihrer Sitzung am 15. Dezem ber 2017 über die 
Zulassung einer Abweichung von den entgegenstehende n regionalplaneri- 
schen Zielen entschieden. Nach dieser mit Bescheid vom 4. Januar 2018, 
Az.: III 31.2-93d 02/07-Darmstadt 6/17, mitgeteilte n Abweichungszulassung 
begegnet die Planung nunmehr keinen grundsätzlichen Bedenken. 
 
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die 
Planung. 
 
Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird zu 
der Planung wie folgt Stellung genommen: 
 
Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden k eine Einwendun- 
gen erhoben. 
 
Folgende Stellungnahme behält weiterhin Gültigkeit: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis, dass aus regionalplanerischer Sicht ke ine Bedenken mehr 
bezüglich der Planung bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
Der Hinweis, dass aus naturschutzfachlicher Sicht k eine Bedenken beste- 
hen, wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Der Hinweis, dass seitens der Abteilung Arbeitsschu tz und Umwelt Darm- 
stadt keine Bedenken bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Bodenschutz  
 
Die Stellungnahme vom 4. Mai 2017 zum Bebauungsplan entwurf W 61 
sowie zur 13. Änderung des FNP für diesen Bereich b ehält weiterhin Gül- 
tigkeit. 
 
 
 
Der Anregung wurde bereits im Rahmen der Bauleitpla nung für den vorha- 
benbezogenen Bebauungsplan W 61 - Nördlicher Haardt ring / Berliner Al- 
lee - gefolgt. 
Das Büro ITUS hat im Oktober 2017 in Abstimmung mit  dem RP Darm- 
stadt / Obere Bodenschutzbehörde weitere umwelttech nische Bodenunter-

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13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße/Berliner Allee/Haardtring/Pfalzweg) 
27.06.2018 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 21 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
suchungen im östlichen Bereich des Vorhabengebiets (Berliner Allee 7) 
durchgeführt. Auf Grundlage der Untersuchungsergebn isse ist für die ange- 
troffenen Böden keine Sanierungsrelevanz und kein w eiterer Handlungsbe- 
darf gegeben. Die bei der Baufeldfreimachung anfall enden Aushubmateria- 
lien sind umwelttechnisch weiter zu untersuchen. 
 
 
Aus Sicht der Fachdezernate Grundwasser, Oberfläche ngewässer, Abwas- 
ser und Immissionsschutz werden keine Bedenken und Anmerkungen ge- 
gen die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem  Bereich vorge- 
bracht. 
 
Von der Bergaufsicht wird mitgeteilt, dass sich seit der Stellungnahme 
vom 4. Mai 2017 keine neuen Erkenntnisse bezüglich der von dort zu ver- 
tretenden Belange ergeben haben und dem Vorhaben so mit aus Sicht der 
Bergbehörde weiterhin keine Sachverhalte entgegenstehen. 
 
Der Hinweis, dass seitens der Fachdezernate Grundwa sser, Oberflächen- 
gewässer, Abwasser und Immissionsschutz keine Beden ken bestehen, 
wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Der Hinweis, dass seitens der Bergaufsicht keine Be denken bestehen, 
wurde zur Kenntnis genommen. 
1.2  Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin   
 
 
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 06.04.2017: 
 
Auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Anga ben wurde eine Über- 
prüfung des angefragten Gebiets durchgeführt. Der b eigefügten Anlage 
können Namen und Anschriften der in dem ermittelten  Koordinatenbereich 
tätigen Richtfunkbetreiber, die als Ansprechpartner  in Frage kommen, ent- 
nommen werden. Durch deren rechtzeitige Einbeziehun g in die weitere 
Planung ist es ggf. möglich, Störungen des Betriebs  von Richtfunkstrecken 
zu vermeiden. 
 
Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung im Zu sammenhang mit 
Richtfunkstrecken sowie ergänzende Hinweise stehen auf der Internetseite 
der Bundesnetzagentur zur Verfügung: 
www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung  
 
Gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 BDSG wird darauf hingewiesen, dass  nach § 16 
Abs. 4 Satz 1 BDSG die in diesem Schreiben übermitt elten personenbezo- 
genen Daten grundsätzlich nur für den Zweck verarbe itet oder genutzt wer- 
den dürfen, zu dessen Erfüllung sie übermittelt werden . 
 
 
 
Die Hinweise zu den Richtfunkstrecken wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Die Hinweise beziehen sich auf den Bebauungsplanvorentwurf W 61. 
Es wird davon ausgegangen, dass im Rahmen des Bebau ungsplanverfah- 
rens überprüft wird, inwieweit Richtfunkstrecken vo n einer geplanten Be-
bauung beeinträchtigt werden. Daher erübrigt sich e in Eingehen auf die 
Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens zur Flächenn utzungsplanände- 
rung. 
 
Mobilfunkbetreiber sind keine Träger öffentlicher B elange (Urt. VGH Mün-
chen 18.03.2003, 15 N 98.2262), daher sind bei der frühzeitigen Beteili-
gung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der förmlichen Betei ligung gem. § 4 
Abs. 2 BauGB nur die Betreiber der öffentlichen Tel ekommunikationslinien 
eingebunden.

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27.06.2018 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 21 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Da die angefragte Standortplanung ggf. auch in der Nähe liegende Mess- 
einrichtungen des Prüf- und Messdienstes der Bundes netzagentur beein- 
flusst, wurde die Anfrage zur ergänzenden Prüfung w eitergeleitet an die 
Bundesnetzagentur, Referat 511 (5110-5), Canisiusstr. 21, 55122 Mainz. 
 
Durch das Referat 511 wird noch untersucht, ob die notwendigen Schutz- 
abstände zu den vorhandenen funktechnischen Messein richtungen der 
Bundesnetzagentur eingehalten werden. Sollten hier noch weitere Festle- 
gungen zu berücksichtigen sein, wird darüber in ein em gesonderten 
Schreiben informiert. 
 
Anlage: 
Betreiber von Richtfunkstrecken 
(Aus datenschutzrechtlichen Gründen hier nicht abgedruckt) 
 
 
 
Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 10.04.2018: 
 
Auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung geste llten Angaben emp- 
fehle ich Ihnen, bei Vorliegen konkreter Bauplanung en mit Höhen über 
20 m (z.B. Windkraftanlagen, Hochspannungsfreileitu ngen , Masten, hohen 
Gebäuden, Industrie- und Gewerbeanlagen etc.) sowie  für Photovoltaikan- 
lagen mit einer Fläche ab ca. 200 m², die Bundesnetzagentur zu beteiligen. 
 
Die Beteiligung sollte möglichst elektronisch (E-Ma il Adresse: 
226.Postfach@BNetzA.de)  unter Beifügung folgender Angaben und Doku- 
mente erfolgen: 
 
• Art der Planung 
• die geografischen Koordinaten des Baugebiets (NW- und SO-Werte in 
WGS 84) 
• Maß der baulichen Nutzung (Bauhöhe!) 
• eine topografische Karte mit eingezeichnetem Bauge biet und Orientie- 
rungspunkten (keine Katasterkarten) 
• mehrere zu prüfende Gebiete sind einzeln zu bezeic hnen 
 
Umfassende Informationen zur Bauleitplanung im Zusa mmenhang mit 
 
 
 
Die Hinweise zu den Richtfunkstrecken wurden bereit s zur Kenntnis ge- 
nommen (siehe hierzu auch Argumentation zur Stellun gnahme vom 
06.04.2017). 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
Die Stellungnahme bezieht sich auf den Vorentwurf d es vorhabenbezoge- 
nen Bebauungsplans W 61 - Nördlicher Haardtring/Ber liner Allee -. Nach 
der frühzeitigen Beteiligung wurde im Rahmen des we iteren Bauleitplanver- 
fahrens ein Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet. Die  Bundesnetzagentur 
wurde als TÖB gem. § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend beteiligt.

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Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Richtfunkstrecken sowie zusätzliche Hinweise, hier insbesondere zu Flä- 
chennutzungsplänen, finden Sie auf der Internetseit e der Bundesnetzagen- 
tur unter folgendem Link: www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung . 
 
1.3  Eisenbahn-Bundesamt, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt am Main   
 
 
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 18.04.2017: 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Deutsche Bahn AG als Träger öffent- 
licher Planungen und aufgrund der Tatsache, dass si e in der Nähe der ge- 
planten Maßnahme Betriebsanlagen einer Eisenbahn be treibt , zu beteiligen 
ist (Ansprechpartner I Koordinationsstelle: Deutsche Bahn AG , DB 
Immobilien, Region Mitte, Camberger Straße 10,60327 Frankfurt am Main)  
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Die Deutsche Bahn AG wurde im Rahmen der Beteiligun g der Träger öf-
fentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB bereits beteiligt (s.u. 1.8). 
1.4  DB Netz AG, Großprojekte RB Mitte, Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am 
Main   
 
 
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 21.04.2017: 
 
Es wird Widerspruch gegen die Änderung des Flächenn utzungsplanes 
(Änderung "gewerbliche Fläche" in "gemischte Fläche ") sowie gegen den 
Bebauungsplan eingelegt. 
 
Begründung: 
Die Änderung tangiert das Projekt NBS Rhein/Main - Rhein/Neckar im Ab- 
schnitt Darmstadt Hbf. bis Eschollbrücker Straße. 
 
Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung untersucht d ie DB Netz AG folgende 
drei Forderungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Bundesrepublik 
Deutschland sowie ProBahn bzgl. Trassenführung (Trassenalternativen): 
 
1. Forderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Anbindung des Hbf. Darmstadt an die NBS-Haupttrasse  für den Perso- 
nenfernverkehr. 
Hierzu hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt selbst eine Machbarkeits- 
studie erstellen lassen und der DB Netz AG zur Verfügung gestellt. 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Die Bede nken werden nicht 
geteilt. 
 
 
Die geplante NBS Rhein/Main - Rhein/Neckar wird nac h neuesten Erkennt- 
nissen westlich zur bestehenden Bahntrasse (im Trog) verlaufen. 
Die Flächennutzungsplanänderung von gewerblicher in  gemischte Nutzung 
betrifft vor allem den südlichen Planbereich, da do rt mit dem vorhabenbe- 
zogenen Bebauungsplan W 61 ein konkretes Wohnbaupro jekt geplant ist, 
hingegen der nördliche Planbereich weiterhin von de r Mercedes Benz Nie- 
derlassung Darmstadt gewerblich genutzt wird. 
 
Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau ungsplanverfah- 
rens W 61 wurde ein Immissionsgutachten erstellt. D ie Ergebnisse wurden 
im Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung be rücksichtigt. Kon- 
krete Festsetzungen wurden im Entwurf des vorhabenb ezogenen Bebau- 
ungsplans W 61 - Nördlicher Haardtring/Berliner All ee - getroffen. Es wur- 
den bzgl. des Bahnlärms passive und aktive Lärmschu tzmaßnahmen fest-

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13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße/Berliner Allee/Haardtring/Pfalzweg) 
27.06.2018 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 21 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
2. Forderung des Bundes im Zuge des Bundesschienenw egeausbaugeset- 
zes (Bundesverkehrswegeplan): 
Anbindung der Bestandsstrecken an die NBS-Haupttras se für den 
Schienengüterverkehr. Hier: Alternative 4: Südanbindung Darmstadt 
 
3. Forderung von ProBahn: 
Führung der NBS - Haupttrasse durch den Hauptbahnhof Darmstadt. 
 
Alle drei Trassenalternativen wurden in der 1. Sitz ung der Arbeitsgruppe 4 / 
Abschnitt Darmstadt am 16.03.2017 in Weiterstadt vo rgestellt. Die Arbeits- 
gruppen wurden im Zuge des Beteiligungsforums des P rojektes NBS 
RMRN eingerichtet. 
Die Präsentationen zur Arbeitsgruppe 4 können im Internet unter 
http://www.rmrn.de/arbeitsgruppen eingesehen werden. 
 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der da raus resultierende 
Bebauungsplan haben negative Auswirkungen auf die B aukosten aller drei 
Trassenalternativen in Zusammenhang mit den erforde rlichen Lärm- 
schutzmaßnahmen, weil die betroffene Fläche direkt neben den NBS-
Trassenalternativen liegt. (Bahntrassen: violette F lächen im Flächennut- 
zungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt). 
 
gesetzt. 
 
Für den nördlichen Planbereich ist die Lärmproblema tik aufgrund des 
Bahnbetriebs in einem nachfolgenden Bebauungsplanve rfahren, alternativ 
im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren, zu klären. 
Da die Wohnnutzungen im südlichen Planbereich (vorh abenbezogener 
Bebauungsplan W 61) angesiedelt werden und der nörd liche Planbereich 
eher gewerblich geprägt sein wird, ist dies möglich. 
 
Die Konfliktbewältigung erfolgt auf Ebene des Bebau ungsplanverfahrens 
mit entsprechenden Lärmschutzfestsetzungen und weit eren Regelungen im 
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauung splan W 61 
 
- Nördlicher Haardtring/Berliner Allee -. 
 
 
Erhöhte Baukosten für den Streckenausbau entstehen daher nicht. Ein 
hierfür angefertigtes Schallgutachten weist dieses nach. 
Die zusätzlichen Immissionen der Neubaustrecke wurd en im Schallgutach- 
ten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 berück sichtigt. Die Er-
gebnisse des Immissionsgutachtens wurden in den Umw eltbericht zur Flä- 
chennutzungsplanänderung aufgenommen. 
 
Ergänzung: 
In einer Stellungnahme vom 16.04.2018 der Deutschen  Bahn AG wird er- 
klärt, dass der zuständige Fachdienst die Einwände aus der frühzeitigen 
Beteiligung nicht mehr aufrechterhält. Gegen die Pl anung bestehen seitens 
der Deutschen Bahn AG keine Bedenken mehr und Hinwe ise und Anre- 
gungen seien nicht notwendig (siehe auch Stellungnahme 1.8). 
 
1.5 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Hindenburgstraße 1, 64295 
Darmstadt   
 
 
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 02.05.2017: 
 
Die vorliegenden Planungen betreffen bisher als „ge werbliche Bauflächen" 
festgesetzte Bereiche im Darmstädter Westen, auf de nen sich u .a. die Mer- 
cedes-Niederlassung befindet. Künftig soll dort ein e Mischnutzung mit ho- 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Die Bede nken werden nicht 
geteilt.

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13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße/Berliner Allee/Haardtring/Pfalzweg) 
27.06.2018 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 von 21 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
hem Wohnanteil als „gemischte Baufläche" erfolgen. Angesichts der 
Knappheit von ausreichenden und bezahlbaren Wohnrau mflächen auf- 
grund des anhaltenden Bevölkerungszuzugs ins Rhein- Main-Gebiet und in 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt können die vorlieg enden Planungen zur 
Umwandlung nachvollzogen werden.  
 
Der erneute ersatzlose Wegfall von gewerblichen Bes tandsflächen wird 
allerdings sehr kritisch gesehen . Es ist zu bedenken, dass  der zu beobach- 
tende Bevölkerungszuzug in die Region vor allem dad urch getrieben ist, 
dass die Menschen hier Beschäftigung und Arbeitsplä tze vorfinden. Dafür 
werden auch Flächenreserven benötigt. Dies darf die  Stadtplanung nicht 
vernachlässigen, zumal die in Darmstadt zur Verfügu ng stehenden Reser- 
ven, bspw. aus den Konversionsflächen, größtenteils bereits verplant sind. 
 
Um Berücksichtigung der angeführten Argumente im we iteren Verfahren 
wird gebeten.
 
Die Planung sieht eine gemischte Nutzung vor, gewer bliche Flächen fallen 
somit nicht vollständig weg. Durch die beabsichtigt e Ausweisung gemisch-
ter Bauflächen in angemessener und ausgleichender W eise werden die 
Belange der Vorhaltung von gewerblichen sowie Wohnb auflächen soweit 
als möglich gleichermaßen berücksichtigt. 
 
In der innerstädtischen, integrierten und verkehrli ch sehr gut erschlossenen 
Lage, strebt die Wissenschaftsstadt Darmstadt verstärkt die Ansiedlung von 
dringend benötigten Wohnbauflächen an. In diesem Ko ntext ist zu erwäh- 
nen, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt rd. 130. 000 Erwerbstätige bei 
einer Einwohnerzahl von aktuell rd. 160.000 vorweis en kann. In Folge pen- 
deln rd. 2/3 aller in Darmstadt Erwerbstätigen nach Darmstadt ein. 
 
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Fl ächennutzungsplan 
derzeit noch unbebaute gewerbliche Bauflächen vorhä lt, jedoch keine un-
bebauten Wohnbauflächen enthält. 
 
1.6 Bundesamt für Infrastruktur; Umweltschutz und Diens tleistungen der 
Bundeswehr, Postfach 29 63, 53019 Bonn 
 
 
 
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 03.05.2017: 
 
Die Bundeswehr gibt bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage folgende 
Stellungnahme ab: 
 
Das Plangebiet befindet sich in einem Interessengeb iet zum Schutz von 
Funkanwendungen der Bundeswehr sowie in der Lärmsch utzzone 
„1.500 m“ der Starkenburg-Kaserne in Darmstadt. 
 
Genaue maximale Bauhöhen können den Planunterlagen nicht entnommen 
werden. Auf Grund der vorgesehenen Art der bauliche n Nutzung wird da- 
von ausgegangen, dass bauliche Anlagen -einschließl ich untergeordneter 
Gebäudeteile- eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschreiten. 
 
Sollte entgegen dieser Einschätzung diese Höhe über schritten werden, 
sind der Bundeswehr die Planunterlagen vor Erteilun g einer Baugenehmi- 
gung zur Prüfung zuzuleiten. Einschränkungen werden  gegebenenfalls im 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Sie beziehen sich u.a. auf den Bebauungsplanvorentw urf W 61 und werden 
dort behandelt. Daher erübrigt sich ein vertiefende s Eingehen auf die Stel- 
lungnahme im Rahmen des Verfahrens zur Flächennutzungsplanänderung. 
 
Die Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungspla n W 61 lassen 
eine Höhe der baulichen Anlagen von 30 m oder mehr nicht zu. 
Für den nördlichen Planbereich sind die 
maximalen Bauhöhen  in einem 
nachfolgenden Bebauungsplanverfahren, alternativ im  Rahmen von Bau- 
genehmigungsverfahren zu klären. 
 
Die baulichen Anlagen unterschreiten eine Höhe von 30 m.

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13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße/Berliner Allee/Haardtring/Pfalzweg) 
27.06.2018 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 von 21 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
weiteren Verfahren erhoben. 
 
 
 
Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 04.04.2018: 
 
Es wird mitgeteilt, dass die Stellungnahme vom 03.05.2017 weiterhin gilt. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
(Vgl. auch Prüfung zur Stellungnahme vom 03.05.2017) 
 
1.7 IHK Darmstadt,  Postfach 10 07 05, 64207 Darmstadt  
 
 
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 04.05.2017: 
 
Anlass der vorliegenden Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen 
auf bisher als Gewerbegebiet genutztem Areal im Wes ten der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt. Um dieses Vorhaben planungs rechtlich umsetzen 
zu können, ist die Änderung des Flächennutzungsplan s sowie die Aufstel- 
lung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwend ig.  Die zukünftige 
Art der Nutzung soll den Grundzügen eines Mischgebi etes entsprechen, 
wobei die Wohnnutzung überwiegen würde. 
 
Die Wohnbedarfszahlen von Darmstadt sind der IHK be kannt und es ist 
eine große städtebauliche Herausforderung, diesem B edarf auch nur an- 
satzweise gerecht werden zu wollen. Jedoch kann es nicht der richtige Weg 
sein, prädestinierte Gewerbeflächen in Wohnbaufläch en umzuwandeln 
. In 
Darmstadt besteht nach Ansicht der IHK nicht nur ei n Mangel an Wohnbau- 
flächen, sondern auch an Gewerbeflächen. Gerade die ses Plangebiet sieht 
die IHK aus folgenden Gründen als besonders schütze nswert und geeignet 
für eine gewerbliche Nutzung : 
Die Lage am westlichen Stadteingang mit der Nähe zu  den Autobahnzu- 
bringern A 5 und A 67 sowie zum Hauptbahnhof sind w ichtige Standortfak- 
toren für Unternehmen. Vor allem da es ein großer K osten- und Zeitfaktor 
ist, wenn Unternehmen ihre Liefer- , Mitarbeiter- und Kundenverkehre nicht 
durch Darmstadt hindurchführen müssen. 
 
Es wird zu bedenken gegeben, dass Darmstadt keine Z uwachsflächen für 
Gewerbe hat. Die Konversionsflächen der Kelley-Barr acks/Nathan-Hale-
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Die Bede nken werden nicht 
geteilt. 
 
Die Planung sieht eine gemischte Nutzung vor, gewer bliche Flächen fallen 
somit nicht vollständig weg. Durch die beabsichtigt e Ausweisung gemisch-
ter Bauflächen in angemessener und ausgleichender W eise werden die 
Belange der Vorhaltung von gewerblichen sowie Wohnb auflächen soweit 
als möglich gleichermaßen berücksichtigt. 
 
In der innerstädtischen, integrierten und verkehrli ch sehr gut erschlossenen 
Lage, strebt die Wissenschaftsstadt Darmstadt verstärkt die Ansiedlung von 
dringend benötigten Wohnbauflächen an. In diesem Ko ntext ist zu erwäh- 
nen, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt rd. 130. 000 Erwerbstätige bei 
einer Einwohnerzahl von aktuell rd. 160.000 vorweis en kann. In Folge pen- 
deln rd. 2/3 aller in Darmstadt Erwerbstätigen nach Darmstadt ein. 
 
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Fl ächennutzungsplan 
derzeit noch unbebaute gewerbliche Bauflächen vorhä lt, jedoch keine un-
bebauten Wohnbauflächen enthält.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße/Berliner Allee/Haardtring/Pfalzweg) 
27.06.2018 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 von 21 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Depot sind bereits größtenteils verplant. Der Planu ng sind keine Informati- 
onen zu Kompensationsflächen zu entnehmen, somit mu ss damit gerech- 
net werden, dass sie dauerhaft dem Gewerbe verloren  gehen. Dies wird 
äußerst kritisch gesehen. Darmstadt wächst nicht nu r in der Einwohnerzahl 
sondern auch in der Unternehmenszahl. Die IHK forde rt daher eine strate- 
gische Gewerbeflächenplanung, damit für wachsende u nd ansiedlungswilli- 
ge Unternehmen auch kurzfristig Gewerbeflächen zur Verfügung gestellt 
werden können. 
 
 
Es bestehen jedoch nicht nur Bedenken gegenüber dem  Verlust von Ge- 
werbeflächen, sondern die Planung wird auch als nic ht an die Regionalpla- 
nung angepasst angesehen. 
 
In der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsp lans fehlt der Be- 
zug zum Regionalplan. Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind B auleitpläne an die 
Ziele des Regionalplans anzupassen. Speziell bei vo rliegender Planung 
befürchtet die IHK raumbedeutsame Auswirkungen. Das  Plangebiet weist 
eine Flächengröße von 5,6 ha auf und ist im Regiona lplan Südhessen als 
"Vorranggebiet Industrie und Gewerbe" ausgewiesen. Die Vorranggebiete 
sind im Bestand zu erhalten und ggf. aufzuwerten (Z 3.4.2-1). In den Vor- 
ranggebieten hat die Industrie- und Gewerbeentwickl ung Vorrang gegen- 
über anderen Raumnutzungsansprüchen (Z3.4.2-5). Auf grund der Größe 
des Plangebiets kann eine Veränderung der Nutzungsa rt raumbedeutsame 
Auswirkungen haben. Dies sollte einer eingehenden P rüfung unterzogen 
werden und 
bedarf·aus Sicht der IHK eines  Zielabweichungsverfahrens 
vom Regionalplan. 
Der Hinweis, dass für die Planung gemischter Bauflä chen für dieses Plan- 
gebiet die Zulassung einer Abweichung von entgegens tehenden regional- 
planerischen Zielvorgaben erforderlich ist, wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Ein Antrag auf Abweichung von den Zielen des Region alplanes im Sinne 
des § 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG) wurde am 15.09.2017 beim 
Regierungspräsidium Darmstadt als obere Landesplanu ngsbehörde einge-
reicht. Antragsgegenstand war, die bestehende Fläch e des im Plangebiet 
liegenden „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe“ sow ie die südlich an-
grenzenden Flächen des Geltungsbereiches der derzei t im Verfahren be-
findlichen 10. Flächennutzungsplanänderung (Teilber eich 10.1) als Fläche 
für ein „Vorranggebiet Siedlung“ auszuweisen. Die b etreffende Gesamtflä- 
che hat eine Größe von rund 8 ha. 
 
Gemäß Beschluss der Regionalversammlung Südhessen v om 15.12.2017 
und mit Bescheid vom 04.01.2018 des Regierungspräsi diums Darmstadt 
als obere Landesplanungsbehörde wurde die Abweichun g von den Zielen 
Z3.4.1-3 und Z3.4.2-5 des Regionalplans Südhessen /  Regionalen Flä-
chennutzungsplans 2010, also die Ausweisung einer S iedlungsfläche im 
Geltungsbereich der 10. und 13. Flächennutzungsplan änderung, zugelas- 
sen. 
 
 
Zuerst muss eine strategische Gewerbeflächenplanung  erfolgen, bevor die 
Planflächen ersatzlos für Gewerbe- und Industrie ve rloren gehen. Der ge- 
eignete Prozess ist mit dem Masterplan 2030 bereits  angestoßen, gerne 
unterstützt die IHK die Wissenschaftsstadt Darmstadt hierbei. 
 
Der Anregung wurde teilweise gefolgt. 
Das Thema Gewerbeflächen wird in den Bebauungsplanu nterlagen und der 
Begründung zum Flächennutzungsplan ergänzt. Eine Au sweisung als 
Mischgebietsfläche wird unabhängig von der strategi schen und gesamt- 
städtischen Auseinandersetzung mit Gewerbeflächen, u.a. im angespro-
chenen Masterplanprozess, als sinnvoll und notwendig erachtet.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße/Berliner Allee/Haardtring/Pfalzweg) 
27.06.2018 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 von 21 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 04.05.2018: 
 
Anlass der vorliegenden Planung ist die Ausweisung von Mischgebietsflä- 
chen auf bisher als Gewerbegebiet genutztem Areal i m Westen der Wis- 
senschaftsstadt Darmstadt. Um dieses Vorhaben planu ngsrechtlich umset- 
zen zu können, ist die Änderung des Flächennutzungs plans notwendig. Die 
zukünftige Art der Nutzung soll den Grundzügen eine s Mischgebietes ent- 
sprechen, wobei die Wohnnutzung überwiegen würde. 
 
In vorangegangenen Stellungnahmen haben wir bereits  betont, wie wertvoll 
die Flächen für die gewerbliche Wirtschaft in Darms tadt sind, und dass 
bestehende Lärmimmissionen gegen eine intensive Woh nnutzung spre- 
chen. Wir werden nicht müde, dies auch weiterhin au frechtzuerhalten. Wir 
bemängelten ebenfalls bereits, dass sich die Wissen schaftsstadt Darmstadt 
nicht genügend mit der Fragestellung „Gewerbefläche nverfügbarkeit“ aus- 
einandergesetzt hat. Wie kann eine Flächennutzungsp lanänderung gerecht 
abgewogen werden, wenn die Abwägungsgrundlagen (Abw ägungsmateria- 
lien) nicht nachvollziehbar ermittelt wurden? In wi e weit hier ein Verstoß 
gegen § 2 Abs. 3 BauGB besteht, stellen wir zur Fra ge. Im Sinne der 
Rechtssicherheit sollte dies geprüft werden. 
 
Wir regen an, den Masterplanprozess 2030 abzuwarten  und die daraus 
gewonnenen Erkenntnisse in die weitere Planung einfließen zu lassen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Bedenken zu den Lärmemissionen wurden nicht geteilt. 
 
Die Thematik der bestehenden und künftig zu erwarte nden Lärmemissio- 
nen wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens des v orhabenbezogenen 
Bebauungsplanes W 61 - Nördlicher Haardtring/Berlin er Allee - abschlie- 
ßend gelöst und mit den entsprechenden Behörden und  Trägern öffentli- 
cher Belange geklärt. Ein Schallschutzkonzept beste hend aus einer Kom- 
bination aus aktiven (Gebäudestellung) und passiven  (Maßnahmen am 
Gebäude) Schallschutzfestsetzungen wurde getroffen. 
 
Die Bedenken zur Verfügbarkeit gewerblicher Flächen wurden nicht geteilt. 
 
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll eine  Nutzungsmischung 
gesichert werden. Es wird nicht ausschließlich eine  Wohnnutzung ange- 
strebt, da auch gewerbliche Nutzungen, in Form von bestehenden (bspw. 
Mercedes Benz Niederlassung), als auch neuen Gewerb ebetrieben hier 
einen Anteil der Nutzungsmischung ausmachen werden. 
 
Die künftige gewerbliche Entwicklung der Wissenscha ftsstadt Darmstadt ist 
nicht gefährdet, da im Stadtgebiet eine Reihe von g ewerblichen Flächenpo- 
tenzialen existiert. Zur Deckung des Bedarfs an Gew erbeflächen im Stadt- 
gebiet Darmstadt sind im Regionalplan mehrere „Vorr anggebiete Industrie 
und Gewerbe, Planung“ ausgewiesen, die demnach eine r gewerblichen 
Nutzung vorbehalten sind. In diesem Kontext ist dar auf hinzuweisen, dass 
im Regionalplan keine „Vorranggebiete Siedlung, Pla nung“ ausgewiesen 
sind. 
Auf den Konversionsflächen Kelley-Barracks, Nathan- Hale-Depot und 
Griesheim Airfield stehen derzeit insgesamt noch gu t 19 ha Flächen für

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße/Berliner Allee/Haardtring/Pfalzweg) 
27.06.2018 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 18 von 21 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
eine neue gewerbliche Entwicklung zur Verfügung. Da rüber hinaus besteht 
auf Basis einer vom Behrend-Institut Frankfurt a.M.  2012 erarbeiteten 
Wohnungs- und Gewerbeflächenbedarfsanalyse ein weit eres, nicht zu- 
sammenhängendes, un- bzw. untergenutztes gewerblich es Flächenpotenti- 
al von rund 80 ha im Stadtgebiet. Zusammen mit den Konversionsflächen 
belaufen sich die gewerblichen Flächenreserven von Darmstadt somit auf 
insgesamt rund 100 ha. 
 
Die Bedenken in Bezug auf die Abwägungsfähigkeit de r Siedlungs- und 
Gewerbebelange, wurden nicht geteilt. 
 
Im Rahmen des Antrags auf Zielabweichung wurde vom Antragsteller hin- 
reichend nachgewiesen, dass im Verlegerviertel insb esondere durch seine 
zentrale Lage und den außerordentlich guten ÖPNV-An bindungen die Dar- 
stellung als Siedlungsfläche vorzuziehen ist. Gerad e auch mit Hinblick auf 
die im Verlegerviertel vielfältig vorhandenen Arbei tsplätze und Hochschul-
einrichtungen wird das vielfältige Nutzungsspektrum  im Quartier sinnvoll 
ergänzt. 
Mit der Schaffung von ca. 830 Wohnungen (W 60 und W  61) auf ungenutz- 
ten, innerstädtischen Brachflächen, entspricht die angestrebte Planung in 
Gänze dem Grundsatz des vorsorgenden Bodenschutzes sowie dem Leit- 
bild der Innenentwicklung vor Außenentwicklung. 
 
1.8 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Mitte, Camberger Stra- 
ße 10, 60327 Frankfurt am Main  
 
 
 
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 03.05.2017: 
 
Der Bebauungsplan dient dazu, eine bislang gewerbli ch genutzte Fläche 
als Mischgebiet auszuweisen und sie städtebaulich sinnvoll zu entwickeln. 
Das Plangebiet ist von den DB-Flächen durch den "Pfalzweg" getrennt. 
 
Hinsichtlich der Auswirkungen auf die bestehenden D B-Anlagen sind der- 
zeit keine grundsätzlichen Probleme erkennbar. 
 
Allerdings sind Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
auf die derzeit laufenden Planungen der Neubaustrec ke Rhein-Main / 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Die Bede nken werden nicht 
geteilt. 
 
 
 
 
 
Die geplante NBS Rhein/Main - Rhein/Neckar wird nac h neuesten Erkennt- 
nissen westlich zur bestehenden Bahntrasse (im Trog) verlaufen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße/Berliner Allee/Haardtring/Pfalzweg) 
27.06.2018 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 19 von 21 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Rhein-Neckar der DB Netz AG zu erwarten, so dass de m Bebauungsplan 
bzw. der Änderung des Flächennutzungsplans nicht zugestimmt  werden 
kann. 
 
Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung untersucht d ie DB Netz AG zur Zeit 
Trassenalternativen für die Neubaustrecke, die folg ende Forderungen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Bundesrepublik De utschland sowie von 
ProBahn berücksichtigen: 
 
1. Forderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
Anbindung des Hbf. Darmstadts an die NBS-Haupttrasse für den Personen- 
fernverkehr. 
Hierzu hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt selbst eine Machbarkeitsstu- 
die erstellen lassen und der DB Netz AG zur Verfügung gestellt. 
 
2. Forderung des Bundes im Zuge des Bundesschienenw egeausbaugeset- 
zes (Bundesverkehrswegeplan): 
Anbindung der Bestandsstrecken an die NBS-Haupttras se für den Schie- 
nengüterverkehr. Hier: Alternative 4: Südanbindung Darmstadt 
 
3. Forderung von ProBahn: 
Führung der NBS - Haupttrasse durch den Hauptbahnhof Darmstadt. 
 
Alle drei Trassenalternativen wurden in der 1. Sitz ung der Arbeitsgruppe 4 / 
Abschnitt Darmstadt am 16.03.2017 in Weiterstadt vo rgestellt. Die Arbeits- 
gruppen wurden im Zuge des Beteiligungsforums des P rojektes NBS 
RMRN eingerichtet. 
 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der da raus resultierende 
Bebauungsplan haben negative Auswirkungen auf die B aukosten aller drei 
Trassenalternativen in Zusammenhang mit den erforde rlichen Lärm- 
schutzmaßnahmen, weil die betroffene Fläche direkt neben den NBS-
Trassenalternativen liegt. 
 
Die Flächennutzungsplanänderung östlich des Pfalzwe gs und der beste- 
henden Bahntrasse betrifft vor allem den südlichen Planbereich, da dort mit 
dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 ein konkre tes Wohnbau- 
projekt geplant ist, hingegen der nördliche Planber eich weiterhin von der 
Mercedes Benz Niederlassung Darmstadt gewerblich genutzt wird. 
 
Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau ungsplanverfah- 
rens W 61 wurde ein Immissionsgutachten erstellt. D ie Ergebnisse wurden 
im Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung be rücksichtigt. Kon- 
krete Festsetzungen wurden im Entwurf des vorhabenb ezogenen Bebau- 
ungsplans W 61 - Nördlicher Haardtring/Berliner All ee - getroffen. Es wur- 
den bzgl. des Bahnlärms passive und aktive Lärmschu tzmaßnahmen fest- 
gesetzt. 
 
Für den nördlichen Planbereich ist die Lärmproblema tik aufgrund des 
Bahnbetriebs in einem nachfolgenden Bebauungsplanve rfahren, alternativ 
im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren, zu klären. 
Da die Wohnnutzungen im südlichen Planbereich (vorh abenbezogener 
Bebauungsplan W 61) angesiedelt werden und der nörd liche Planbereich 
eher gewerblich geprägt sein wird, ist dies möglich. 
 
Die Konfliktbewältigung erfolgt auf Ebene des Bebau ungsplanverfahrens 
mit entsprechenden Lärmschutzfestsetzungen und weit eren Regelungen im 
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauung splan 
W 61 - Nördlicher Haardtring/Berliner Allee -. 
 
 
 
Erhöhte Baukosten für den Streckenausbau entstehen daher nicht. Ein 
hierfür angefertigtes Schallgutachten weist dieses nach. 
Die zusätzlichen Immissionen der Neubaustrecke wurd en im Schallgutach- 
ten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 berück sichtigt. Die Er-
gebnisse des Immissionsgutachtens wurden in den Umw eltbericht zur Flä- 
chennutzungsplanänderung aufgenommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße/Berliner Allee/Haardtring/Pfalzweg) 
27.06.2018 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 20 von 21 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
 
Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 16.04.2018:  
 
Auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen übersende t die DB Immobilien 
als von der DB Netz AG und der DB Energie GmbH bevo llmächtigtes Un- 
ternehmen hiermit folgende Stellungnahme als Träger  öffentlicher Belange 
zu den o. g. Verfahren: 
 
In einem früheren Verfahrensschritt hatten wir Einw ände gegen die Pla- 
nung geäußert, weil wir Kollisionen mit der geplant en Neubaustrecke 
Rhein-Main - Rhein-Neckar befürchtet hatten. 
 
Aktuell hält der für die Projektplanung dieser Stre cke zuständige Fach- 
dienst diese Einwände nicht mehr aufrecht. 
Gegen die dargestellte Planung auf der Ostseite des  Hauptbahnhofs be- 
stehen unsererseits daher keine Bedenken mehr. Hinw eise und Anregun- 
gen sind nicht notwendig. 
 
 
 
 
Der Hinweis, dass keine Bedenken, Hinweise und Anre gungen mehr be- 
züglich der dargestellten Planung seitens der Deuts chen Bahn AG beste- 
hen, wurde zur Kenntnis genommen. 
1.9  e-netz Südhessen GmbH & Co. KG , Postfach 10 11 42, 64211 Darmstadt  
 
 
Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 20.04.2018:  
 
Wir nehmen zur Planung Stellung für die Netze der E NTEGA AG und der 
ENTEGA Netz AG sowie deren Tochterunternehmen e-net z Südhessen 
GmbH & Co . KG und ENTEGA Medianet GmbH. Je nach Areal beinhalt et 
die Stellungnahme die Medien Strom, Gas, Trinkwasse r , Fernwärme, Stra- 
ßenbeleuchtung, Telekommunikation und/oder Fernwirktechnik. 
 
In Darmstadt sind wir Netzbetreiber der Sparten Str om, Telekomunikation 
sowie Fernwirktechnik, Gas und Wasser. 
 
Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten 
: 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betri ebsmittel unseres Un- 
ternehmens bzw . der ENTEGA AG. Bei einer Entwidmung von Wegepar- 
zellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen und wird be i der Umsetzung 
der Planung berücksichtigt.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße/Berliner Allee/Haardtring/Pfalzweg) 
27.06.2018 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 21 von 21 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Die Löschwasserversorgung des Planungsbereiches ist  abhängig von der 
zukünftigen Nutzung und erfolgt nach den Vorgaben d er örtlichen Feuer- 
wehr. 
 
 
 
Eine Wand- bzw 
. Dachbegrünung unserer Flachdachgebäude, wie Sie die s 
in den schriftlichen Festsetzungen empfehlen, müsse n wir leider aus ver- 
sorgungs- und sicherheitstechnischen Gründen ablehnen . 
 
Bei erhöhtem Leistungsbedarf einzelner Gewerbeansie dlungen kann der 
Bau zusätzlicher Transformatorenstationen erforderlich werden . 
 
Die Stromversorgung des Planungsgebietes kann durch  Ergänzung und 
Erweiterung unseres bestehenden Versorgungsnetzes i m Zuge der Er- 
schließungsmaßnahmen entsprechend dem Leistungsbeda rf der zukünfti- 
gen Abnehmer realisiert werden . 
 
Im Rahmen Ihrer Baumaßnahme ist von uns vorgesehen,  Stromversor- 
gungskabel zu verlegen . 
 
Falls im Rahmen der Baumaßnahme Anpflanzungsmaßnahm en im Bereich 
der Leitungstrassen geplant sind , ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bau- 
me It. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW  125 einen Mindest- 
abstand von 2,5 m zu unseren Versorgungsleitungen a ufweisen müssen. 
Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Lei tungen gegen Wur- 
zeleinwirkungen zu sichern, oder die Standorte der Bäume dementspre- 
chend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich  unserer Be- 
triebsmittel sind deshalb vorher mit uns abzustimmen. 
 
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme zum Bebauung splan W 61 vom 
April 2017 . 
 
Der Hinweis wurde bereits im Rahmen des Bauleitplan verfahrens zum vor- 
habenbezogenen Bebauungsplanes W 61 zur Kenntnis genommen. 
Das Thema wurde im Rahmen der Entwässerungsplanung mit den zustän- 
digen Behörden abgestimmt und in der Begründung zum  Bebauungsplan 
W 61 im Kapitel 8. Wasserwirtschaftliche Belange erläutert. 
 
Der Hinweis zur Dachbegrünung wurde zur Kenntnis ge nommen und ist im 
Rahmen der Umsetzung der Planung mit den entspreche nden Behörden 
abzustimmen. 
 
Die Hinweise zur Stromversorgung wurden zur Kenntni s genommen und 
werden bei der Umsetzung der Planung berücksichtigt. 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden bereits berücksichtigt. 
 
 
Der entsprechende Hinweis wurde in die Textfestsetz ungen zum vorha- 
benbezogenen Bebauungsplan W 61 unter Ziff. IV. 11.  Leitungsschutz- 
maßnahmen aufgenommen und wird bei der Umsetzung de r Planung be- 
rücksichtigt. 
 
 
 
 
 
Diese Stellungnahme wurde im Rahmen des Bebauungspl anverfahrens 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes W 61 bereits berücksichtigt.

anlage 3

5028 Zeichen

Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2017.Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“am 16.05.2017.)UK]HLWLJH%HWHLOLJXQJGHUgIIHQWOLFKNHLWBeschluss des Magistrats vom 22.03.2017.Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke derPlanung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 30.03.2017.Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung gem.§ 3 Abs. 1 BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger Straße 125, in der Zeit vom31.03.2017 bis einschließlich 02.05.2017.8QWHUULFKWXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJHUnterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerungbezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB undAbstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 31.03.2017.gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018.Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 09.04.2018.Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieser Änderung des Flächennutzungsplans, der Begründungmit Umweltbericht und der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom 18.04.2018 biseinschließlich 18.05.2018 und mindestens im gleichen Zeitraum Einstellung in das Internet gem.§ 4a Abs. 4 BauGB.%HWHLOLJXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJHgem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mitSchreiben vom 26.03.2018.Feststellungsbeschluss:Der Feststellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem zeichnerischenTeil und der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht wurde von derStadtverordnetenversammlung beschlossen am ___________.Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Feststellung beschlossenen Plan überein.Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ________________________Die DezernentinGenehmigungsvermerk:Inkrafttreten:Bekanntmachung der Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans durch dieAufsichtsbehörde und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am ___________.Öffentliche Auslegung dieser Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und derzusammenfassenden Erklärung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 7 Abs. 3 derHauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, BessungerStraße 125, in der Zeit vom  ___________ bis einschließlich ___________.Inkrafttreten der 13. Änderung des Flächennutzungsplans am  ___________.Darmstadt, den  ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ________________________Die DezernentinDarmstadt, den _________________     Stadtplanungsamt               _____________________                                               Jochen KrehbiehlLage im StadtgebietI:\Pool_61\61.1.1\FNP\Änderungsverfahren FNP\13-Änderung - Nähr-EngelMercedes\Pläne\CAD-Datei\FNP_13. Aenderung.dwg28.06.2018
WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamt
bQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQV
Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert durch Art. 2 desGesetzes vom 15.12.2016 (GVBl. S. 294)9HURUGQXQJ]XU'XUFKIKUXQJGHV%DXJHVHW]EXFKHV i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl.I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.03.2017 (GVBl. S. 36)Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 4des Gesetzes vom 25.04.2018 (GVBl. S. 59)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändertdurch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434)+HVV$XVIKUXQJVJHVHW]]XP%XQGHVQDWXUVFKXW]JHVHW]+$*%1DW6FK* i.d.F. vom 20.12.2010(GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2015 (GVBl. S. 607)Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetzvom 28.09.2015 (GVBl. S. 338)Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletztgeändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771)*HVHW]EHUGLH8PZHOWYHUWUlJOLFKNHLWVSUIXQJ (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletztgeändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370), berichtigt am 12.04.2018(BGBl. I S. 472)
- Rheinstraße | Berliner Allee | Haardtring | Pfalzweg -
N
 Legende zur Darstellung siehe GesamtplanMaßstab 1 : 10 000100 m500 m1000 m*HOWXQJVEHUHLFKGHUbQGHUXQJPLW'DUVWHOOXQJGHUQHXHQJHPLVFKWHQ%DXIOlFKHQ

anlage 6

278 Zeichen

Punkt 20: 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich  
- Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg - (Feststellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2018/0198) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: UWIGA

anlage 7

223 Zeichen

Punkt 10: 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich  
- Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg - (Feststellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2018/0198) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: UWIGA

2018/0198

7913 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.07.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0198 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich  
- Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg - (Feststellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 28.06.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Bereich – Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring  / Pfalzweg – gingen im Rahmen der 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 und 2 
BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten und geprüften Stellungnahmen ein.  
 
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) 
abschließend entschieden.  
(Hinweis: Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gingen 
keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen ein.)  
2. Die vorliegende 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich – Rheinstraße / 
Berliner Allee / Haardtring  /Pfalzweg – (Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt) 
mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 2) wird beschlossen (Feststellungsbeschluss).

- 2 - 
 
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen der TÖB  
Anlage 2: Begründung mit Umweltbericht zur 13. FNP -Änderung 
 
Plan zur 13. FNP -Änderung (wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0198 vom 28.06.2018:  
 
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit 
01.04.2006, weist die Flächen des Gebietes zwischen der Rheinstraße im Norden, der 
Berliner Allee im Osten, dem Haardtring im Süden und dem Pfalzweg an der 
Bundesbahntrasse im Wes ten als „gewerbliche Baufläche“ aus.  
 
Nach Aufgabe der Produktionsstandorte der Nährmittelwerke W. Engel GmbH  und der Stolze 
GmbH im Süden des Geltungsbereiches soll der südliche Bereich  neu entwickelt und 
wiedergenutzt werden. Die Wiedernutzung soll hier  durch einen geringen Anteil nicht 
störenden Gewerbes und einer überwiegenden Wohnn utzung erfolgen. Damit soll der 
bestehenden Nachfrage nach Wohnraum in Darmstadt und dem prognostizierten  
Bevölkerungszuwachs begegne t werden. Hierfür wird ein vorhabenbezog ener Bebauungsplan 
W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – aufgestellt.  
 
Um die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 61 – Nördlicher Haardtring / 
Berliner Allee – aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten, ist eine Änderung des 
Flächennutzungsplans erforderlich. Ziel der 13. Änderung des Flächennutzungsplans ist, den 
gesamten Bereich Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg mit der bestehenden 
gewerblichen Nutzung durch die Mercedes -Benz Niederlassung Darmstadt im Norden und der  
geplanten Nutzung des Vorhabens  W 61, einer gemischten Nutzung zuzuführen. Daher wird 
die Darstellung im Flächennutzungsplan für den Bereich Rheinstraße / Berliner Allee / 
Haardtring / Pfalzweg von „Gewerbliche Baufläche“ in „Gemischte Baufl äche“ geändert.  
 
Die 13. Flächennutzungsplanänderung betrifft einen Bereich, der im Regionalplan 
Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) als „Vorranggebiet 
Industrie und Gewerbe, Bestand“ festgelegt ist. Die bauleitplanerische Aus weisung 
gemischter Bauflächen hat gemäß Z 3.4.1 -3 des RPS/RegFNP 2010 innerhalb der 
„Vorranggebiete Siedlung, Bestand und Planung“ stattzufinden. Da die Entwicklung 
gesamträumlich mit der Planung südlich des Haardtrings (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan W 6 0, 10. FNP-Änderung Teilbereich 10.1) zu betrachten ist, ergibt sich 
insgesamt eine Fläche von rund 8 ha, die somit eine raumbedeutsame Maßnahme darstellt 
und eines Zielabweichungsverfahrens vom Regionalplan bedarf. Ein Antrag auf Abweichung 
von den Zielen  des RPS/RegFNP 2010 im Sinne des § 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG) 
wurde parallel zum Aufstellungsverfahren des Bauleitplans beim Regierungspräsidium 
gestellt. Die Ausweisung einer Siedlungsfläche im Geltungsbereich der 10. (im Bereich des 
Vorhabens W 60) und der 13. Flächennutzungsplanänderung wurde gemäß Beschluss der 
Regionalversammlung Südhessen vom 15.12.2017 mit Bescheid des Regierungspräsidiums 
vom 04.01.2018 zugelassen.  
 
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee –  
gem. § 8 Abs. 3 BauGB. 
 
Am 11.05.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss zur  
13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Rheinstraße / Berliner Allee / 
Haardtring / Pfalzweg zugestimmt. Dieser wurde am 16.05.2017 im Darmstädter Echo 
bekannt gemacht.

- 4 - 
 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand aufgrund des 
Magistratsbeschlusses vom 22.03.2017 (V.-Nr. 20017/0082) nach öffentlicher 
Bekanntmachung am 30.03.2017 in der Zeit vom 31.03.2017 bis einschließlich 02.05.2017 
statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 31.03.2017 hierüber benachrichtigt und 
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. 
 
Am 22.03.201 8 hat die Stadtverordnetenversammlung den Offenlagebeschluss gefasst  
(V.-Nr. 2018/0024). Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs. 2 BauGB fand nach 
Bekanntmachung im „Darmstädter Echo“ am 09.04.2018 in der Zeit vom 18.04.2018 bis 
einschließlich 1 8.05.2018 statt. Die auszulegenden Unterlagen wurden gemäß § 4a Abs. 4 
BauGB mindestens im gleichen Zeitraum in das Internet eingestellt.  Die Beteiligung der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 2 BauGB erfolgte 
parallel zur Öf fentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 30.03.2018 und 31.03.2018.  
 
Es erfolgt nun der Feststellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für 
den Bereich Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg. Die Änderung wird 
anschließend dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt. Nach 
Genehmigungsbescheid wird die Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes 
im „Darmstädter Echo“ bekannt gemacht und damit die Flächennutzungsplanänderung 
rechtswirksam.  
 
 
Zu 1.: 
 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 13. 
Änderung des Flächennutzungsplanes  für den Bereich Rheinstraße / Berliner Allee / 
Haardtring / Pfalzweg zusammengefasst und abschließend geprüft.  
 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gingen keine 
Stellungnahmen ein. 
 
 
Zu 2.: 
 
Die Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen machte keine Planänderung erforderlich. Der 
offengelegte Entwurf zur 1 3. Flächennutzungsplanänderung wurde, wie die Begründung mit 
Umweltbericht (Anlage 2), lediglich redaktionell angepasst.

- 5 - 
 
 
Die Dezernentin III : 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek  
Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 
 9 Exemplare des Entwurfs zur 13. FNP-Änderung für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
 Akten z. Hd. des Berichterstatters 
 
Darmstadt, den 28.06.2018 
III/61.2 ha Nst. 2112 
III/61.1.1 il Nst. 2607

anlage 2

47551 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt  Darmstadt, den 27.06. 2018 
Der Magistrat 
 
 
Begründung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB 
zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans 
(Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg) 
 
 
13. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan 
13. Änderung 
Anlage 2

Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
BLFP Frielinghaus Architekten  Planungsgesellschaft mbH                   FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 2 
13. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet Rheinstraße / Berliner Allee / 
Haardtring / Pfalzweg 
 
 
Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der 13. Änderung 
(ohne Maßstab) 
 
 
Abb. 2: 13. Änderung des Flächennutzungsplans (Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg) 
(ohne Maßstab) 
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
BLFP Frielinghaus Architekten  Planungsgesellschaft mbH                   FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 3 
INHALTSVERZEICHNIS 
Teil A Begründung 
 
1.  Rechtsgrundlagen ............................................................................................................................. 4 
2.  Geltungsbereich ................................................................................................................................ 5 
3.  Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan 2006 ........................................................... 5 
4.  Verfahren ............................................................................................................................................ 5 
5.  Erfordernis der Teilbereichsänderung ............................................................................................ 6 
6.  Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) ....... 6 
      6.1 Abweichungsverfahren von Zielen des RPS / RegFNP 2010 ...................................................... 6 
      6.2 Trasse für eine Fernverkehrsstrecke / Planung (westlich des Plangebiets) ............................. 7 
7.  Ziele und Zwecke der Planung ......................................................................................................... 8 
8.  Flächenbilanz ..................................................................................................................................... 9 
Teil B Umweltbericht 
1.  Einleitung ......................................................................................................................................... 10  
2. Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2004) ...................................................... 10  
3. Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope ............................................................................ 11  
4. Methodik der Umweltprüfung und Schwierigkeiten bei der Aufstellung des Umweltberichts11  
5. Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands und der Umweltauswirkungen infolge der 
Flächennutzungsplanänderung ..................................................................................................... 11  
      5.1 Schutzgut Mensch ......................................................................................................................... 11  
      5.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensräume ............................................................................ 13  
      5.3 Schutzgut Boden ........................................................................................................................... 13  
      5.4 Schutzgut Wasser ......................................................................................................................... 14  
      5.5 Schutzgut Klima ............................................................................................................................ 15 
      5.6 Stadt- und Landschaftsbild (Schutzgut Landschaft) ................................................................. 16  
      5.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ................................................................................ 16  
6. Entwicklung bei Nicht-Durchführung der Planänder ung ............................................................ 16  
7. Planungsalternativen ........................... ........................................................................................... 17  
8. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen17  
9. Allgemein verständliche Zusammenfassung ............................................................................... 17  
10. Verwendete Gutachten ................................................................................................................... 18

Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
BLFP Frielinghaus Architekten  Planungsgesellschaft mbH                   FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 4 
Teil A Begründung 
 
1. Rechtsgrundlagen 
 
Baugesetzbuch (BauGB)  i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 
Baunutzungsverordnung (BauNVO)  i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 
Planzeichenverordnung (PlanzV)  vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 
des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
Hess. Bauordnung (HBO)  i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert durch Art. 2 des Ge- 
setzes vom 15.12.2016 (GVBl. S. 294) 
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches  i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl.  
I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.03.2017 (GVBl. S. 36) 
Hess. Gemeindeordnung (HGO)  i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 
des Gesetzes vom 15.09.2016 (GVBl. S. 167) 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert 
durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)  i.d.F. vom 20.12.2010 
(GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2015 (GVBl. S. 607) 
Hess. Wassergesetz (HWG)  i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz 
vom 28.09.2015 (GVBl. S. 338) 
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt ge ändert durch 
Art. 1 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771 )  
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG)  i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)  
Bundes-Immissionsschutzgesetz  (BImSchG)  i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geän- 
dert durch Art. 3 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung  (UVPG)  i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zu- 
letzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) 
Umweltschadensgesetz (USchadG)  i.d.F. vom 10.05.2007 (BGBl. I S. 666), zuletzt ge ändert durch 
Art. 4 des Gesetzes vom 04.08.2016 (BGBl. I S. 1972 ) 
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG ) i.d.F. vom 17.03.1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt g eändert 
durch Art. 3 Abs. 3 der Verordnung vom 27.09.2017 ( BGBl. I S. 3465) 
Hess. Kompensationsverordnung (KV) i.d.F. vom 01.09.2005 (GVBl. I S. 624), zuletzt geä ndert 
durch Artikel 4 der Verordnung vom 22.09.2015 (GVBl . S. 339)

Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
BLFP Frielinghaus Architekten  Planungsgesellschaft mbH                   FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 5 
2. Geltungsbereich 
 
Das 13. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2006 betrifft das Gebiet „Rheinstraße / Berliner 
Allee / Haardtring / Pfalzweg“. 
Der Geltungsbereich umfasst im Norden die Mercedes-Benz-Niederlassung Darmstadt und im Süden die 
ungenutzten Flächen der ehemaligen Nährmittelwerke Werner Engel GmbH, eine Montessori-Schule, ein 
Fitness-Studio und eine zur Zeit von der Daimler AG zwischengenutzte Lagerhalle mit zugehörigen Frei- 
flächen. 
Der Geltungsbereich wird begrenzt: 
- im Norden durch die Rheinstraße (B 26), 
- im Osten durch die Berliner Allee, 
- im Süden durch den Haardtring, 
- im Westen durch den Pfalzweg an der Bundesbahntras se. 
Die Flächengröße des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung beträgt ca. 5,6 ha. 
 
 
3. Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan 2006 
 
Die Darstellung im Flächennutzungsplan soll für den Teilbereich Rheinstraße / Berliner Allee / Haar- 
dtring / Pfalzweg von „gewerbliche Baufläche“ in „gemischte Baufläche“ geändert werden. 
 
 
4. Verfahren 
 
Der Magistrat hat am 22.03.2017 den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zugestimmt. Die 
Stadtverordnetenversammlung hat am 11.05.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flä- 
chennutzungsplans gefasst.  
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte als öffentliche Ausle- 
gung vom 31.03.2017 bis einschließlich 02.05.2017. Während dieser Zeit wurde Gelegenheit zur Äuße- 
rung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentli-
cher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgte 
durch Schreiben vom 31.03.2017 für die Dauer eines Monats.  
Am 22.03.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung den Offenlagebeschluss gefasst. Die Beteiligung 
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 18.04.2018 bis einschließlich 18.05.2018, die 
Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB erfolgte mindestens im gleichen Zeitraum. Während 
der Offenlage konnten Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Beteiligung der Behörden 
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in schriftlicher Form am 
26.03.2018 mit einer Frist bis zum 26.04.2018.

Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
BLFP Frielinghaus Architekten  Planungsgesellschaft mbH                   FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 6 
5. Erfordernis der Teilbereichsänderung 
 
Die Fläche des Plangebiets ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darm- 
stadt als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt. 
Für den südlichen Teilbereich des Plangebiets befindet sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan 
W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – in der Aufstellung. Im Geltungsbereich des vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplans soll überwiegend Wohnnutzung mit einem kleinen Anteil an nicht störender 
gewerblicher Nutzung vorgesehen werden. Gemäß § 12 Abs. 3 BauGB sind vorhabenbezogene Bebau- 
ungspläne nicht an den Nutzungskatalog der Baunutzungsverordnung (BauNVO) gebunden. 
In der Gesamtbetrachtung des Blockes zwischen Rheinstraße, Berliner Allee, Haardtring und Pfalzweg 
erfüllen die gewerblichen Nutzungen durch die Mercedes-Benz-Niederlassung Darmstadt im nördlichen 
Bereich zusammen mit dem Wohn- und Gewerbeanteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes W 61 
im südlichen Bereich die Anforderungen an eine „gemischte Baufläche“. 
Um die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu ge- 
währleisten, ist daher eine Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan von „gewerbliche Bauflä- 
che“ in „gemischte Baufläche“ erforderlich.  
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Be- 
bauungsplan W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.  
 
 
6. Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzu ngsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) 
 
6.1 Abweichungsverfahren von Zielen des RPS / RegFN P 2010 
 
Der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/Reg FNP 2010) legt für das 
Plangebiet ein „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe“ fest. Durch die Lage in einem gewerblich gepräg- 
ten Bereich entsteht durch das Hinzutreten der geplanten Wohnnutzung ein Bereich, der sich dem Ge- 
bietscharakter eines Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO zuordnen lässt. Die „Vorranggebiete Industrie und 
Gewerbe, Bestand und Planung“ sind gemäß Z3.4.2-4 regelmäßig für die bauleitplanerische Ausweisung 
von Industrie- und Gewerbegebieten vorgesehen, wohingegen die Ausweisung gemischter Bauflächen 
innerhalb der „Vorranggebiete Siedlung, Bestand und Planung“ (Z3.4.1-3) stattzufinden hat. Die konzi- 
pierte Planung einer Wohn- und Gewerbe-Mischnutzung auf insgesamt ca. 5,6 ha steht somit den Zielen 
des Regionalplans Südhessen / RegFNP 2010 entgegen. 
Darüber hinaus befindet sich für das Gebiet südlich des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Be- 
bauungsplans W 61 der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 60 – Berliner Allee / Haardtring – in Auf- 
stellung, der ebenfalls Mischgebietsnutzungen vorsieht und somit eine Flächennutzungsplanänderung 
(Teilbereich 10.1) erfordert. Da diese Entwicklung im regionalplanerischen Sinne gesamträumlich zu be-
trachten ist, ergibt sich eine Gesamtfläche von rd. 8 ha für die es eines Zielabweichungsverfahrens vom 
Regionalplan bedarf. 
Für diese genannten Zielabweichungen wurde parallel zu den beiden Aufstellungsverfahren der vorha- 
benbezogenen Bebauungspläne W 60 und W 61 ein gemeinsamer Zielabweichungsantrag beim Regie- 
rungspräsidium Darmstadt durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt gestellt. 
Antragsgegenstand war, die Ausweisung der Fläche des Plangebiets von „Industrie und Gewerbe, Be- 
stand“ in eine Ausweisung als „Vorranggebiet Siedlung, Bestand“ zu ändern. Dieses widersprach dem 
Ziel Z3.4.1-3, wonach die bauleitplanerische Ausweisung von Mischgebieten innerhalb der in der Karte 
dargestellten „Vorranggebiet Siedlung, Bestand und Planung“ stattzufinden hat.

Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
BLFP Frielinghaus Architekten  Planungsgesellschaft mbH                   FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 7 
 
 
Abb. 3: Auszug aus dem Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 
 
Die Zulassung einer Abweichung ist erforderlich, um die städtische Konzeption einer gemischten Nutzung 
von Wohnen und nicht störendem Gewerbe auf Flächennutzungs- und Bebauungsplanebene umsetzen 
zu können. 
Gegenstand des Abweichungsantrags war ferner die Abweichung von Ziel Z3.4.2-5, wonach in festgeleg- 
ten „Vorranggebieten Industrie und Gewerbe“ die Industrie- und Gewerbeentwicklung Vorrang vor ande- 
ren Raumnutzungsansprüchen hat. 
Gemäß Beschluss der Regionalversammlung Südhessen vom 15.12.2017 und mit Bescheid vom 
04.01.2018 durch das Regierungspräsidium Darmstadt als obere Landesplanungsbehörde wurde die 
Abweichung von den Zielen Z3.4.1-3 und Z3.4.2-5 des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächen- 
nutzungsplans 2010, also die Ausweisung einer Siedlungsfläche im Geltungsbereichs der Flächennut- 
zungsplanänderungen 10.1 und 13. zugelassen. 
 
6.2 Trasse für eine Fernverkehrsstrecke / Planung ( westlich des Plangebiets) 
 
Westlich des Änderungsbereichs ist im Regionalplan Südhessen / RegFNP 2010 eine raumordnungsge- 
prüfte Variante zu den Planungen einer ICE-Neubaustrecke (NBS) im Raum Rhein/Main-Rhein/Neckar 
aus dem Jahr 2004 dargestellt. Es handelt sich um die sog. Trassenvariante IIIA zur Realisierung der 
NBS Rhein/Main-Rhein/Neckar. Diese Variante ist auch im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt dargestellt.

Wissenschaftsstadt Darmstadt, 13. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
BLFP Frielinghaus Architekten  Planungsgesellschaft mbH                   FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung 8 
7. Ziele und Zwecke der Planung 
 
Die Stadt Darmstadt war während der Nachkriegszeit bestrebt, die Wirtschaft zu beleben und dabei auf 
nicht emissionsbelastende Industrie zu setzen. So kam es auf der Fläche des ehemaligen Exerzierplat- 
zes zur Ansiedlung von „rauchlosen“ Industriebetrieben unter dem Leitbild des „sauberen Industriegebie- 
tes“. Dieser Exerzierplatz befand sich westlich der Kernstadt (Stadtteil Darmstadt West) und dehnte sich 
einst südlich des Hauptbahnhofes bis zur Eschollbrücker Straße aus.  
Dadurch wurde in Darmstadt einer der ersten modernen Industrieparks seiner Art in Deutschland gegrün- 
det. Etwa 170 Firmen und Betriebe siedelten sich auf der Fläche bis 1959 an, die hauptsächlich aus der 
Drucker- und Verlagsbranche stammten und prägend waren für die Bezeichnung des Stadtteils als das 
„Verlegerviertel“. Hier in Darmstadt West stehen bedeutsame Bauten, deren Architektur typisch ist für die 
fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts. 
Der Geltungsbereich der 13. Flächennutzungsplanänderung befindet sich auf der Fläche des ehemaligen 
Exerzierplatzes und wird heute im nördlichen Areal durch die Mercedes-Benz-Niederlassung Darmstadt 
genutzt. Im östlichen Bereich befindet sich seit 2014 die Freie Montessori-Schule Darmstadt in einem 
ehemaligen Bürogebäude. 
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Al- 
lee – befindet sich im südlichen Bereich der 13. Flächennutzungsplanänderung. Dieses Areal wurde seit 
den fünfziger Jahren als Produktionsstandort der Nährmittelwerke W. Engel GmbH und der Stolze GmbH 
genutzt. So entstanden Anfang der 1950er Jahre das Produktionsgebäude am Haardtring sowie der Bü- 
ro- und Verwaltungstrakt an der Berliner Allee. In den siebziger Jahren wurden eine KFZ- Werkstatt, eine 
Schreinerei sowie eine Hausmeisterwohnung ergänzt. Die Produktion wurde bis 1990 aufrechterhalten. 
Anschließend wurden Lagerflächen eingerichtet (bis 1996). 
Bis in die 2000er Jahre wurde das Areal weiter genutzt. So befand sich eine Galerie samt Künstleratelier 
in den ehemaligen Produktionshallen und Teile der Werkstätten waren vermietet. Der ehemalige Büro- 
und Verwaltungstrakt wird heute durch eine Fortbildungseinrichtung genutzt, während das restliche Areal 
seit einigen Jahren brach liegt.  
Auf dem ehem. Stolze-Grundstück im Westen am Pfalzweg befindet sich ein eingeschossiges Hallenge- 
bäude, welches im Südteil von einem Fitnessstudio genutzt wird, der Nordteil steht ebenfalls leer. 
Die ÖPNV-Erschließung ist durch den nahen Hauptbahnhof, die Haltestelle „Berliner Allee“ (Straßen- 
bahnlinien 1, 2, 4/5, 9 und die Buslinien F, H) und die Haltestelle „TZ Rhein Main“ (Straßenbahnlinien 4, 
9), sowie die Haltestelle „Heinrich-Hertz-Straße“ (Buslinien AIR, K, R, 40) und die Haltestelle „Hochschule 
West“ (Buslinien R, 40) und die Haltestelle „Hochschule“ (Buslinie H) gewährleistet. 
Mit dem Bauvorhaben – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – soll die Chance genutzt werden, eine 
innerstädtische Brachfläche zu revitalisieren und wieder in das städtische Gesamtgefüge zu integrieren. 
Seit 1998 verzeichnet Darmstadt stetig wachsende Einwohnerzahlen und eine steigende Wohnraum- 
nachfrage. Außerdem zeichnete sich in den letzten Jahren der Trend zur konsequenten Durchmischung 
von Gewerbe- und Wohnnutzungen in Darmstadt West immer deutlicher ab. Vor diesem Hintergrund 
besitzt das Vorhabengebiet mit seiner zentralen Lage und den überdurchschnittlich guten Erschließungs-
strukturen ein besonders hohes Potential als Wohnstandort. 
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – wird die 
planungsrechtliche Voraussetzung für eine Neubebauung des ehemaligen Produktionsgeländes der 
Nährmittelwerke W. Engel GmbH und der Stolze GmbH geschaffen. Der Vorhabenträger beabsichtigt, 
eine Bebauung mit überwiegend Wohnnutzung und einem kleinen Anteil an nicht störender gewerblicher 
Nutzung zu schaffen. Dies entspricht dem steigenden Bedarf nach innerstädtischem Wohnraum in Darm- 
stadt.

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8. Flächenbilanz 
 
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden bestehende gewerbliche Flächen zugunsten 
gemischter Bauflächen umgewandelt. 
Die Flächenbilanz bezüglich der Nutzungsart ändert sich wie folgt: 
Nutzungsart 
 
Ausweisung Flächennut- 
zungsplan 2006 
Ausweisung mit allen Ände- 
rungen einschl. aktuellem 
Änderungsverfahren  
 
ha % ha % 
Wohnbaufläche 1.587 13 1.587 13 
Gemischte Baufläche 170 1,5 176 
(170 vorher)  
1,5 
Gewerbliche Baufläche 537 4 572 
(578  vorher)  
4,5 
Sonderbaufläche 230 2 194  1,5 
Gemeinbedarfsfläche 117 1 117 1 
Bahn, S-Bahn, Depot 199 2 199 2 
Hauptverkehrsstraßen 274 2 274 2 
Ver- und Entsorgungsfläche 47  47  
künstl. Grundwasseranreicherung 10  10  
Grünfläche 930 8 928 8 
• besiedelte Fläche  4.101 33,5 4.104 33,5 
Wasserfläche 38  38  
Landwirtschaft 1.307 11 1.305 11 
Ökologisch wertvolles Grünland 713 6 712 6 
Streuobstwiese 165 1 165 1 
Waldfläche 5.640 46 5.640 46 
Aufforstungsfläche 29  29  
waldartige Brache 44  44  
Dünen, Trockenrasen 187 2 187 2 
Brache mit Gehölzgruppe     
• unbesiedelte Fläche  8.123 66,5 8.120 66,5 
Gesamtfläche 12.224 100 12.224 100

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Teil B Umweltbericht 
 
1. Einleitung 
 
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB für die Belange des Umwelt- 
schutzes eine Umweltprüfung durchzuführen. Sie dient der Feststellung der umweltbezogenen, abwä- 
gungsrelevanten Belange nach allgemeinem Kenntnisstand. Die Umweltbelange und ihre Berücksichti- 
gung in der Bauleitplanung sind in § 1 Abs. 6 Nr. 7 bzw. § 1a BauGB beschrieben. Die Ergebnisse der 
Umweltprüfung werden gemäß § 2a BauGB in einem Umweltbericht dargelegt. Die Methodik der Um- 
weltprüfung und die inhaltliche Gliederung des Umweltberichts folgt der Anlage 1 zum BauGB. 
Verweise im Text auf verwendete Gutachten und Planungen sind mit [Nr.] gekennzeichnet. In Kapitel 10 
sind die betreffenden Dokumente aufgeführt. 
 
2. Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt  (2004) 
 
Der Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2004) stellt in der Leitbildkarte folgende planeri- 
sche Ziele dar: 
• Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten Baufl ächen 
• Südlich und nördlich des Änderungsbereichs sind de r Haardtring und die Rheinstraße wichtige 
Grünverbindungen, die zu erhalten und auszubauen sind. 
 
Die 13. Flächennutzungsplanänderung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen des Landschaftsplans. 
 
 
Abb. 4: Auszug aus dem Landschaftsplan (Leitbildkarte, 2004)

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3. Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope 
 
Innerhalb des Änderungsbereichs und im näheren Umfeld sind keine Schutzgebiete nach Wasserrecht, 
Naturschutzrecht oder Denkmalschutzrecht ausgewiesen. 
Südlich an den Änderungsbereich grenzt der Haardtring mit einer straßenbegleitenden Allee, welche 
unter den gesetzlichen Schutz des § 30 BNatSchG i.V.m. § 13 HAGBNatSchG fällt. 
 
4. Methodik der Umweltprüfung und Schwierigkeiten b ei der Aufstellung des Umweltberichts 
 
Bei der Umweltprüfung ist der Änderungsbereich in Bezug auf die einschlägigen Umweltbelange zu be- 
schreiben und zu bewerten. 
Anlass für die Flächennutzungsplanänderung ist die Neuorientierung in der baulichen Entwicklung im 
südlichen Teilbereich des Änderungsgebiets. Hierzu wird parallel das Bebauungsplanverfahren des vor- 
habenbezogenen Bebauungsplans W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – durchgeführt. Auf die- 
ser Planungsebene erfolgt eine Umweltprüfung mit eingehender Analyse des derzeitigen Umweltzu- 
stands und Prüfung der Auswirkungen infolge des geplanten Bauvorhabens. 
Bei der Beschaffung der Informationen traten keine Hindernisse auf. Informationsdefizite, die zu einer 
Fehleinschätzung der Auswirkungen der Planänderung führen könnten, bestanden nicht. 
 
5. Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands und der Umweltauswirkungen infolge der  
Flächennutzungsplanänderung 
 
Für jeden Belang des Umweltschutzes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7. a) - j) BauGB) werden die nach den geänderten 
Darstellungen des Flächennutzungsplans zu erwartenden Umweltauswirkungen (§ 2 Abs. 4 BauGB) auf 
den Natur- und Landschaftshaushalt untersucht. Dabei ist es ein Ziel der Umweltprüfung, festzustellen, 
ob die Auswirkungen der Planungsänderung erheblich sind. 
Das wesentliche Ziel der Flächennutzungsplanänderung besteht darin, dass im Änderungsgebiet nicht 
nur wie bisher gewerbliche Nutzungen möglich sind, sondern auch Wohnnutzungen. 
Damit sind im Hinblick auf Immissionen im Änderungsbereich höhere Maßstäbe anzusetzen. Relevant 
sind vor allem die Beeinträchtigungen durch Lärm. 
 
5.1 Schutzgut Mensch 
 
5.1.1 Beeinträchtigungen durch Lärm  
 
Zum geplanten Bauvorhaben im Süden des Änderungsbereichs (vorhabenbezogener Bebauungsplan 
W 61 – Nördlicher Haardtring / Berliner Allee –) liegt ein schalltechnisches Gutachten vor [1]. Die Unter- 
suchungsergebnisse und Planungsempfehlungen des Gutachtens sind auch auf die nördlichen Teile des 
Änderungsbereichs übertragbar. 
Im Änderungsbereich bestehen Vorbelastungen durch Lärm aus unterschiedlichen Immissionsquellen: 
• Straßenverkehr auf der Berliner Allee, auf dem Haa rdtring und auf der Rheinstraße, 
• Schienenverkehr auf der Bahnstrecke Darmstadt – Ma nnheim (Strecke 3601), 
• gewerblicher Lärm von Gewerbeflächen der Umgebung innerhalb des Änderungsbereichs insbe- 
sondere von der Mercedes-Benz-Niederlassung mit Kfz-Werkstatt.

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Die Beurteilung der festgestellten Geräuscheinwirkungen im Süden des Änderungsbereichs erfolgt im 
Gutachten [1] anhand der schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 bzw. der 
Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für Mischgebiete. Der Prognosehorizont ist 2020/30. 
Bei der Beurteilung der Lärmeinwirkungen auf die geplante Nutzung wird von einer Riegelbebauung im 
Westen zur Bahn und im Norden zum Gewerbe ausgegangen. Diese Art der Bebauung stellt für die sons- 
tige geplante Wohnbebauung im Süden eine zwingend notwendige Maßnahme zur Geräuschminderung 
dar. 
 
(1)  Geräuscheinwirkungen durch Verkehr 
Die Geräuscheinwirkungen von Schienen- und Straßenverkehr werden im schalltechnischen Gutachten 
[1] für das Bebauungsplangebiet im südlichen Planbereich der Flächennutzungsplanänderung summa- 
risch dargestellt und beurteilt. 
Insbesondere an den Riegelbebauungen im Westen und Norden der geplanten Wohnbebauung treten 
sowohl tags als auch während der Nachtzeit erhebliche Überschreitungen der Orientierungswerte der 
DIN 18005-1 auf. Die auf der Westseite vorgesehenen Wohnbauten sind, bedingt durch die nahe gelege- 
nen Bahntrassen, besonders hohen Verkehrsgeräuscheinwirkungen ausgesetzt. Insofern sind hier, auf 
Basis der Beurteilungspegel nachts, umfangreiche Maßnahmen zur Geräuschminderung erforderlich, die 
im vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 geregelt werden. 
 
(2)  Geräuscheinwirkungen durch Gewerbe 
Im schalltechnischen Gutachten [1] werden auch die gewerblichen Emittenten außerhalb und innerhalb 
des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 61 untersucht. 
Die Ergebnisse zeigen, dass in verschiedenen Bereichen des Plangebiets die Immissionsrichtwerte nach 
TA Lärm für Mischgebiete teilweise und zu bestimmten Zeiten überschritten werden. 
 
(3)  Maßnahmen zur Geräuschminderung 
Im schalltechnischen Gutachten [1] werden eine Reihe von Maßnahmen des passiven Schallschutzes zur 
Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 aufgeführt. Ihre Realisierung dient dazu, die 
schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 bzw. die Immissionsrichtwerte 
nach TA Lärm für Mischgebiete einzuhalten. Die einzelnen Maßnahmen sind in Kap. 8 aufgeführt. 
 
(4)  Fazit 
Die Vorbelastungen des Änderungsbereichs durch Verk ehrslärm und gewerblichen Lärm sind erheblich. 
Durch die Festsetzung von Maßnahmen des passiven und aktiven Lärmschutzes im Bereich des vorha- 
benbezogenen Bebauungsplans W 61 können die Konflikte jedoch soweit entschärft werden, dass die 
schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 bzw. die Immissionsrichtwerte 
nach TA Lärm für Mischgebiete eingehalten werden. Dies wurde im schalltechnischen Gutachten für das 
Bebauungsplangebiet W 61 nachgewiesen [1], ist aber auch auf den gewerblich genutzten nördlichen Teil 
des Änderungsbereichs übertragbar. 
Die 13. Flächennutzungsplanänderung führt somit nicht zu unüberwindbaren Konflikten infolge von Lärm- 
belastungen.

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5.1.2 Naherholung, Freizeitnutzungen 
 
Naherholungs- und Freizeitnutzungen sind innerhalb des Änderungsbereichs derzeit nur in Form eines 
Fitness-Studios vorhanden. 
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Durch die Änderung der Darstellung von „gewerbliche Baufläche“ in „gemischte Baufläche“ sind positive 
Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Naherholung und Freizeitnutzungen für den südlichen Bereich zu 
erwarten. Den Wohnnutzungen werden private als auch gemeinschaftliche Freiflächen zur Naherholung 
zugeordnet. 
 
5.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensräume 
 
Im Zusammenhang mit der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 61 – Nördlicher Haar- 
dtring / Berliner Allee – wurden zwischen Dezember 2015 und August 2017 biologische Bestandserfas- 
sungen im Plangebiet und auf angrenzenden Flächen durchgeführt. 
Bei den Kartierungen wurden im Änderungsbereich fol gende Biotop- bzw. Nutzungstypen festge- 
stellt: 
• Baumbestand aus einheimischen und nichteinheimisch en Baumarten 
• Gebüsche und Hecken im Süden und Westen des Änderu ngsbereichs 
• Gärtnerisch angelegte und unterhaltene private Grü nflächen im Nordwesten 
• Ausdauernde Ruderalfluren und ruderale Säume im Sü den 
• Extensivrasen im Süden 
• Allee am Haardtring südlich des Änderungsbereichs 
Die Untersuchungen zur Fauna zeigten, dass auf den Brachen im Süden des Änderungsbereichs ge- 
schützte Arten aus den Tiergruppen Vögel und Fledermäuse Quartiere bzw. Nahrungshabitate besitzen. 
Für die übrigen Teile des Änderungsbereichs besteht ein geringeres Potenzial. 
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Die Änderung der Darstellung im Änderungsbereich von „gewerbliche Baufläche“ in „gemischte Bauflä- 
che“ hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensräume. 
Beide Darstellungen bilden die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung eines gleichermaßen star- 
ken oder weniger stark verdichteten bzw. genutzten Stadtquartiers. 
Die Bewältigung möglicher Konflikte mit dem Artenschutz, gesetzlichen Biotopschutz und Baumschutz 
erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung oder im Rahmen von Bauantragsverfahren – un- 
abhängig von der Flächennutzungsplanänderung. 
 
5.3 Schutzgut Boden 
 
Der Änderungsbereich liegt am Ostrand des nördlichen Rheingrabens (Oberrheinische Tiefebene). Über 
dem im Rheingraben abgesunkenen Grundgebirgssockel lagern mächtige tertiäre Bodenbildungen, die 
von quartären Sedimenten überlagert sind. Im westlichen Stadtgebiet erreichen diese Lockersedimente 
Mächtigkeiten bis über 100 m.

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Infolge von Abgrabungen und Auffüllungen in den bebauten Bereichen und infolge des Straßen- und 
Kanalbaus sind im Darmstädter Stadtgebiet die natürlichen Bodenverhältnisse vielfach gestört. Dies gilt 
auch für den Änderungsbereich. Unter den anthropogen veränderten Böden folgen bis zu 8 bis 10 m 
mächtige Flugsande (schluffige Fein-Mittelsande), darunter Wechsellagen von Sand, Ton und Kies. 
Der Änderungsbereich wurde bis zum Zweiten Weltkrieg als militärischer Exerzierplatz genutzt. In den 
1950er Jahren begannen gewerbliche Nutzungen, die mit einem Gefährdungspotenzial für die Umwelt 
verbunden sein können. 
Zudem liegt der Änderungsbereich in einem Bombenabwurfgebiet des Zweiten Weltkriegs, so dass von 
einem Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen grundsätzlich ausgegangen werden muss. 
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Die Änderung der Darstellung im Änderungsbereich von „gewerbliche Baufläche“ in „gemischte Bauflä- 
che“ hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut Boden. 
Beide Darstellungen bilden die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung eines gleichermaßen stark 
oder weniger stark verdichteten bzw. genutzten Stadtquartiers. 
Die Bewältigung möglicher Konflikte mit Altablagerungen oder Kampfmittelresten erfolgt auf der Ebene 
der verbindlichen Bauleitplanung oder im Rahmen von Bauantragsverfahren – unabhängig von der Flä- 
chennutzungsplanänderung. 
 
5.4 Schutzgut Wasser 
 
Von einem temporär wassergefüllten ehemaligen Swimmingpool und einer Brunnenanlage abgesehen, 
sind innerhalb des Änderungsbereichs und seinem unm ittelbaren Umfeld keine Oberflächengewässer 
vorhanden. 
Mineralwasservorkommen sind nicht vorhanden. 
Wasserschutzgebiete liegen bis zu ca. 3,5 km in südwestlicher Richtung und ca. 5,4 km in nördlicher/ 
nordwestlicher Richtung vom Untersuchungsgebiet entfernt. Überschwemmungsgebiete sind im Umfeld 
des Baufeldes keine ausgewiesen. [2, 3] 
Der Grundwasserflurabstand beträgt im Umfeld des Untersuchungsgebietes 15 m bis teilweise 30 m. 
Gemäß dem Grundwasserhöhengleichenplan von Oktober 2015 lag der Grundwasserstand im Gelände- 
bereich zu diesem Zeitpunkt rund 19 m tief unter Gelände. [3] 
Im Bereich des Rheingrabens besteht eine ausgeprägte Stockwerkgliederung der quartären Grundwas- 
serleiter. Das oberste Grundwasserstockwerk reicht in eine Tiefe bis etwa 40 m. Die ungestörte Grund- 
wasserfließrichtung ist nach Westen in Richtung des Rheins gerichtet. In der Regel fungieren kiesige und 
sandige Lagen als Aquifere, die laminare Strömungsverhältnisse und hohe Durchlässigkeitsbeiwerte auf- 
weisen. 
Nach den Untersuchungen von [3] liegen im Bebauungsplangebiet W 61 für die gewachsenen Böden ab 
0,5 m bis 3,7 m unter Gelände die Durchlässigkeitsbeiwerte in der Größenordnung  
K
f, Körnungslinie = 1,0 x 10 -5 (m/s) bis 1,0 x 10 -4 (m/s). 
Diese Werte sind auf den gesamten Änderungsbereich übertragbar. Das heißt, die Böden sind zur Re- 
genwasserversickerung geeignet, und der Grundwasserflurabstand ist hinreichend groß.

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Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Die Änderung der Darstellung im Änderungsbereich von „gewerbliche Baufläche“ in „gemischte Bauflä- 
che“ hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. 
Beide Darstellungen bilden die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung eines gleichermaßen stark 
oder weniger stark verdichteten bzw. genutzten Stadtquartiers. Auch die Fragen der Regenwasserbewirt- 
schaftung und des sachgerechten Umgangs mit Abwässern sind unabhängig von der Flächennutzungs- 
planänderung zu klären. 
 
5.5 Schutzgut Klima 
 
Der Änderungsbereich gehört zur Klimaregion Rhein-Main-Gebiet. Im Oberrheingraben und an der Berg- 
straße treten relativ hohe Temperaturen und geringe Niederschlagsmengen auf. Hier zeigt sich kontinen-
taler Klimaeinfluss. In Darmstadt lag die mittlere Jahrestemperatur im langjährigen Mittel ab 1996 bei 
10,2° C. Die durchschnittliche Jahresniederschlagsmenge lag im langjährigen Mittel ab 1996 bei etwa 
750 mm, wobei die Höchstwerte in den Monaten Mai bis August erreicht werden (Messungen des Deut- 
schen Wetterdienstes, aus [4]). 
Während der Sommermonate erfährt der Raum Darmstadt eine hohe Sonneneinstrahlung mit Wärmebe- 
lastung. Im Winter kommt es hingegen in der Rheinebene oft zu einer stabilen Kaltluftschichtung und 
infolge davon zu Inversionswetterlagen mit Nebel und Schadstoffanreicherung in der Luft. Diese beiden 
belastenden klimatischen Situationen wirken sich insbesondere auf ältere Menschen, empfindliche bzw. 
gesundheitlich vorbelastete Menschen sowie Kinder nachteilig aus. Überlagert werden die Effekte durch 
die im städtischen Raum besonders hohen indirekten und direkten Belastungen mit Schadstoffimmissio- 
nen aus Verkehr, Industrie und Hausbrand. 
In der Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt [5] ist der Änderungsbereich als stark 
überwärmter Bereich dargestellt (Innenstadtklima). Die westlich verlaufende tiefliegende Bahntrasse mit 
bewachsenen Böschungen ist eine klimawirksame Durchlüftungsbahn, welche der Kanalisierung von 
Luftströmungen dient. Sie fördert den Luftaustausch bei belastenden Wetterlagen und trägt damit zur 
Stabilisierung der Situation im Westen Darmstadts bei. 
Zu den möglichen Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 61 – Nördlicher Haardtring 
/ Berliner Allee – auf das Lokalklima liegt ein klimatologisches Gutachten vor [6]. Dessen grundsätzliche 
Aussagen können auch auf den gesamten Änderungsbereich übertragen werden. 
Zur Beurteilung der Auswirkungen auf das Mikroklima wurde im Gutachten [6] der Stadtraum primär hin- 
sichtlich heißer, sommerlicher Tage während der Tageslichtstunden bewertet. Es wurde geprüft, ob die 
geplante Bebauung im Hinblick auf Belüftung und Hitzestress Problembereiche schafft. 
Die Ergebnisse der Mikroklimasimulation haben gezeigt, dass vor allem innerhalb des Plangebiets lokale 
negative Klimaveränderungen gegenüber dem Bestand zu erwarten sind, weniger in der direkten Nach- 
barschaft. 
Eine hinreichende Belüftung ist aufgrund der vorherrschend von Südwest erfolgenden Anströmung im 
Gebiet gegeben, trotz der nicht zu umgehenden Leebereiche hinter den Bauwerken. Die Bebauung in- 
nerhalb des Änderungsbereichs entlang der Bahngleise wirkt bei den relevanten Wetterlagen nicht stö- 
rend auf die Durchlüftungsbahn und ihren Querschnitt. 
Die Empfehlungen des Gutachters betreffen vor allem die Erhaltung und Anpflanzung von schattenspen- 
denden Bäumen und Sträuchern auf den Freiflächen, um bioklimatische Gunsträume im Außenbereich zu 
schaffen.

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Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Die Änderung der Darstellung im Änderungsbereich von „gewerbliche Baufläche“ in „gemischte Bauflä- 
che“ hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut Klima. 
Beide Darstellungen bilden die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung eines gleichermaßen stark 
oder weniger stark verdichteten Stadtquartiers mit günstigen oder ungünstigen klimatischen Merkmalen. 
Die städtebaulich-grünordnerischen Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines Stadtquartiers mit 
günstigem Stadtklima werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung oder im Rahmen von Bau- 
antragsverfahren gesetzt – unabhängig von der Flächennutzungsplanänderung. 
 
5.6 Stadt- und Landschaftsbild (Schutzgut Landschaf t) 
 
Von großer stadtgestalterischer Bedeutung ist im Änderungsbereich die Ansicht von der Rheinstraße aus 
südwärts. Sie bildet einen wesentlichen Aspekt des Entrees der Stadt bei der Einfahrt von Westen. Die 
Fläche wird gewerblich genutzt (Mercedes-Benz-Niederlassung) und sie wird derzeit völlig neu gestaltet. 
Im Osten des Änderungsbereichs sind die Bürogebäude Berliner Allee 5, 7 und 9 mit ihrer zeittypischen 
Architektur der Wiederaufbauzeit in den frühen 1950er Jahren ein wichtiges Element der städtebaulichen 
Figur dieses Stadtteils (sog. „Verlegerviertel“). Gemeinsam mit den gegenüber liegenden Gebäuden Ber- 
liner Allee 6-12 gestalten sie eine Aufweitung des Straßenraums („Berliner Platz“), die im Süden mit einer 
torartigen Zäsur endet. Das Motiv ist in ähnlicher Form auch in der Rheinstraße mehrfach zu beobachten. 
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Die Änderung der Darstellung  von „gewerbliche Baufläche“ in „gemischte Baufläche“ im Bereich der 
13.
 Flächennutzungsplanänderung hat keine grundsätzlichen Auswirkungen auf das Stadt- und Land- 
schaftsbild. Durch die Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans im südlichen Bereich soll ein 
städtebaulich attraktives Quartier geschaffen werden. Die Veränderung des Stadtbilds wirkt sich nur im 
unmittelbaren Umfeld aus. 
 
5.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 
 
An der Nordostfassade des Gebäudes Berliner Allee 7 befindet sich ein Relief des Künstlers Eberhard 
Schlotter. Das Mosaik aus Trümmerschutt und Natursteinscherben wurde im Jahr 1954 geschaffen. Es ist 
ein Einzeldenkmal gemäß des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. 
Sachgüter stellen die vorhandenen Gebäude und infrastrukturellen Einrichtungen dar. 
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung: 
Die Änderung der Darstellung im Änderungsbereich von „gewerbliche Baufläche“ in „gemischte Bauflä- 
che“ hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter.
  
Das Kulturdenkmal ist unabhängig von der Darstellung im Flächennutzungsplan zu schützen. 
 
6. Entwicklung bei Nicht-Durchführung der Planänder ung 
 
Eine Nicht-Durchführung der 13. Flächennutzungsplanänderung hätte zur Folge, dass im Süden des 
Plangebiets nur gewerbliche Nutzungen, nicht aber Wohnnutzungen entwickelt werden könnten.

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7. Planungsalternativen 
 
Die Entwicklung der Gewerbebrachen im Süden des Änderungsbereichs ist seit vielen Jahren Gegen- 
stand unterschiedlicher planerischer Ansätze, die überwiegend rein gewerbliche Nutzungen vorsahen. 
Die aktuelle Planung von wesentlichen Anteilen mit Wohnnutzung entspricht den wohnungsbaupoliti- 
schen Erfordernissen in Darmstadt. 
 
8. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum A usgleich nachteiliger Auswirkungen 
 
Wie in Kap. 5.1 dargestellt, sind die Vorbelastungen des Änderungsbereichs durch Verkehrslärm und 
gewerblichen Lärm erheblich. Durch die Festsetzung von Maßnahmen des passiven sowie aktiven Lärm- 
schutzes können die Konflikte jedoch soweit entschärft werden, dass die schalltechnischen Orientie- 
rungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 bzw. die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für Mischgebie- 
te eingehalten werden. Dies wurde im schalltechnischen Gutachten für das Bebauungsplangebiet W 61 – 
Nördlicher Haardtring / Berliner Allee – nachgewiesen [1], ist aber auch auf den nördlichen Teil des Ände- 
rungsbereichs übertragbar. 
Folgende Maßnahmen zur Geräuschminderung sind in nachfolgenden Bauleitplanverfahren bzw. Bauge- 
nehmigungsverfahren zu beachten: 
• Die Riegelbebauung im Süd-Westen des Plangebiets s tellt eine zwingend notwendige Maßnahme 
zur Geräuschminderung für die Entwicklung mit Wohnbebauung im Plangebiet dar; sie ist daher zu- 
erst zu realisieren. 
• An der Riegelbebauung im Westen wird eine zweite, vorgelagerte Fassadenebene realisiert, in der 
Loggien mit geschlossener Verglasung als Element der Geräuschminderung integriert werden. Fas- 
sadenbereiche ohne Loggien bzw. Fenster sind so auszuführen, dass erforderliche Schalldämmma- 
ße am Bau realisiert werden. 
• Für die nördliche Riegelbebauung des südlichen Pla nbereichs zur nördlich angrenzenden gewerbli- 
chen Nutzung hin sieht die Vorhabenplanung W 61 vor, die Nebenräume nach Norden hin zu orien- 
tieren bzw. den Verzicht auf Fenster von Aufenthaltsräumen an der Nordfassade. 
• Für die Punkthäuser sind in den zum Schlafen geeig neten Räumen, also insbesondere in Schlaf- 
und Kinderzimmern, bei Überschreitung des nächtlichen Immissionsgrenzwertes von 54 dB(A) für 
Mischgebiete nach 16. BImSchV schalltechnisch geeignete, mechanische Lüftungseinrichtungen 
vorzusehen. 
• Aufgrund der Größe der geplanten Tiefgarage ist es  zur Geräuschminderung erforderlich, die Innen- 
wände des Ein-/Ausfahrtbereichs schallabsorbierend auszuführen und weitere bauliche Maßnahmen 
vorzusehen. 
• In bestimmten Fassadenbereichen sind Prallscheiben  vor Aufenthaltsraumfenstern erforderlich. 
• Für den gewerblich genutzten Ostteil des Plangebie ts werden flächenbezogene Schallleistungspegel 
definiert. 
 
9. Allgemein verständliche Zusammenfassung 
 
Für den südlichen Teil des Änderungsbereichs gibt es die Vorhabenplanung, die überwiegend Wohnnut- 
zung mit einem kleineren Anteil an nicht störender gewerblicher Nutzung vorsieht. Da der derzeit gültige 
Flächennutzungsplan hier ausschließlich gewerbliche Nutzungen vorsieht, muss eine Flächennutzungs- 
planänderung vorgenommen werden.

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Im Umweltbericht wird dargestellt, welche Auswirkungen die 13. Flächennutzungsplanänderung auf die 
verschiedenen Belange der Umwelt haben könnte. 
Bei der Prüfung der Umweltbelange wurde nur ein Umweltthema ermittelt, für welches im Zu-
sammenhang mit der Planänderung Konflikte zu erwarten sind: Die Vorbelastungen durch Verkehrslärm 
und Gewerbelärm sind erheblich. Für die Wohnnutzung im Süden wird durch Maßnahmen zum Schall- 
schutz auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sichergestellt, dass die Konflikte aus Lärmimmissio-
nen gelöst werden. Für den verbleibenden Änderungsbereich erfolgt die Konfliktbewältigung auf der Ebe-
ne der verbindlichen Bauleitplanung oder im Rahmen von Bauantragsverfahren. 
Damit ist sichergestellt, dass die Konflikte mit Lärmbelastungen im Änderungsbereich grundsätzlich lös- 
bar sind. 
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass durch die 13. Flächennutzungsplanände- 
rung keine Schutzgüter, auch nicht im Zuge der Realisierung, über das derzeitige Maß hinaus beeinträch- 
tigt werden. 
 
10. Verwendete Gutachten 
 
[1] Prognose der Geräuschimmissionen. Gutachterlich e Stellungnahme, Vorhabenbezogener Bebau- 
ungsplan W 61 „Nördlicher Haardtring / Berliner Allee“, Darmstadt – ITA Ingenieurgesellschaft für 
technische Akustik mbH beratende Ingenieure VBI, Wiesbaden, (06.10.2017, ergänzt 08. und 
29.11.2017) 
[2] Fachinformationssystem Grundwasser- und Trinkwa sserschutz Hessen (GruSchu) 
des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie, Wiesbaden (2017) 
(http://gruschu.hessen.de/mapapps/resources/apps/gruschu/index.html?lang=de) 
[3] Geotechnische Angaben zur Vorbemessung einer Ve rsickerungsanlage von Niederschlagswasser. 
Projektentwicklung Haardtring, Darmstadt, 4. Bericht , Projekt-Nr. 16.540. - ITUS GmbH & Co. KG, 
Ingenieure im Tiefbau und Umweltschutz, Weiterstadt (13.06.2017) 
[4] Datenreport 2016, Kapitel 1 – Klima und geograp hische Angaben, Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
Darmstadt (November 2016) (http://www.darmstadt.de/standort/statistik-und-
stadtforschung/datenreport-2016/klima-und-geographische-angaben/)  
[5] Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darm stadt (2016) 
[6] Klimatische Untersuchung im Bereich des nördlic hen Haardtrings/Berliner Allee, Darmstadt.  
INKEK GmbH Institut für Klima- und Energiekonzepte, Lohfelden (Juli 2017) 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

anlage 5

285 Zeichen

Punkt 10: 13. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich  
- Rheinstraße / Berliner Allee / Haardtring / Pfalzweg - (Feststellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2018/0198) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimme: Fraktion UWIGA

Beratungsverlauf (4)

TOP 10
TOP 10
TOP 20
TOP 262

Orte (7)

  • Rheinstraße
  • Berliner Allee 9
  • Bessunger Straße 125
  • Eschollbrücker Straße
  • Heinrich-Hertz-Straße
  • Haardtring
  • Pfalzweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0198
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.06.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00