2015/0242
EDV-gestützte Verwaltung der Betreuten, Dokumentation und statistische Auswertung - Betreuungsbehörde
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2015/0242
6017 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.06.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlu ng
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0242
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 343010
Kostenstelle: 050-003-1011 Investitionsnummer: neu zu vergeben
Kostenträger: 3430-10 Sachkonto: 0241010,6166210
Betreff: EDV-gestützte Verwaltung der Betreuten, Dokumentation und statistische Auswertung
- Betreuungsbehörde
Vorlage vom: 18.06.2015
Beschlussvorschlag :
1) Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Anschaffung einer
Spezial-Software nach dem Betreuungsbehördenstärkungsgesetz für 7 Arbeitsplätze in der
Betreuungsbehörde des Amtes f ür Soziales und Prävention für die grundsätzlichen
Pflichtleistungen ( Verwaltung der Betreuten, Dokumen tation, statistische Auswertung ) zu.
2) Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden unter der Kostenstelle 050-003-1011,
Kostenträger 3430 -10 und Sachko nto 0241010 i. H. v. 25.000,00 Euro zur Verfügung
gestellt.
3) Die im Jahr 2015 anfallenden laufenden Softwarepflegek osten werden unter der
Kostenstelle 050-003-1011, Kostenträger 3430 -10 und Sachkonto 6166210 i. H. v.
2.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
- 2 -
4) Die Mittel für die laufenden Softwarepflegek osten ab dem Jahr 2016 werden unter der
Kostenstelle 050-003-1011, Kostenträger 3430 -10 und Sachkonto 6166210 i. H. v.
4.000,00 Euro jährlich zusätzlich im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2016
etatisiert.
5) Zur Deckung der Aufwendungen der Punkte 2) und 3) stehen Mittel unter der Kostenstelle
050-000-0001, SK 6179000, Kostenträger 3156 -10 in entsprechender Höhe zur
Verfügung.
Anlagen: Kostenübersicht
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.06.2015
Für die Betreuungsbehörde wird eine Software zur Verwaltung der Akten, Vorgänge und
Daten benötigt. Derzeit gibt es etwa 2.150 nach dem Betreuungsrecht betreute
Personen und ca. 3.400 Betreuungsvorgänge jährlich.
Durch die Gesetzesänderung zum 01.07.2014, Betreuungsbehördenstärkungsgesetz,
ist grundsätzlich für jeden Arbeitsauftrag des Betreuungsgerichtes ein Sachbericht
durch die Betreuungsbehörde zu erstellen. Die Konsequenz ist, dass hierdurch im
größeren Umfang als bisher Daten erfasst, Berichte erstellt und diese Vorgänge
verwaltet werden müssen.
Durch das oben genannte Spezial-Programm können diese Daten mit Hilfe von
Eingabeassistenten effizient erfasst und die Briefe und Sozialberichte mittels
entsprechender Vorlagen leichter erstellt werden. Der Verwaltungsaufwand reduziert
sich dadurch, so dass mehr Zeitressourcen für die eigentliche Sachverhaltsermittlung
bei den betroffenen Menschen verbleiben. Durch die Vermeidung von Mehrfacheingaben
sinkt die Fehlerhäufigkeit, die zusätzlich durch automatische Prüfungen reduziert
werden kann. Automatische Wiedervorlagen sind einstellbar. Weiter können geeignete
Betreuerinnen und Betreuer - derzeit sind dies hier etwa 80 - anhand ihrer Profile
schneller gefunden werden.
Wesentlich ist zudem die valide, statistische Auswertung der Zahlen und Daten für die
Landes- und Bundesstatistik. Dies betrifft auch laufende, notwendige Auswertungen, für
Anfragen zu diesem Gesetzesbereich, die derzeit nicht oder nur unzureichend erstellt
werden können.
Der Hessische Rechnungshof hat in seiner vergleichenden Prüfung der
Betreuungsbehörde Darmstadt, über deren Ergebnis Anfang 2016 ein Bericht vorliegen
wird, unter anderem festgestellt, dass die Betreuungsbehörde Darmstadt, die einzige
ohne eine derartige Software ist, und dass dies für eine effektive und effiziente
Arbeitsweise notwendig sei.
Die Software gewährleistet, dass die Beschäftigten der Betreuungsstelle untereinander,
insbesondere in Vertretungsfällen, schnell und direkt auf die entsprechenden Vorgänge
zurückgreifen können. Die Zahl der Lizenzen ergibt sich aus der Beschäftigtenzahl inkl.
die Systembetreuung und die Abteilungsleitung.
- 4 -
Um die gesetzlichen Pflichtaufgaben erfüllen zu können, ist aus den vorgenannten
Gründen die Ausstattung der Betreuungsbehörde mit einer solchen Software
unverzichtbar.
Finanzierung
Die Kosten für die Anschaffung im HH-Jahr 2015 belaufen sich auf etwa 25.000,00
Euro, die unter der Kostenstelle 050-003-1011, Kostenträger 3430-10 und Sachkonto
0241010 bereitgestellt werden.
Die Mittel für die laufenden Kosten der Softwarepflege im Jahr 2015 werden unter der
Kostenstelle 050-003-1011, Kostenträger 3430-10 und Sachkonto 6166210 i. H. v.
2.000,00 bereitgestellt.
Diese Aufwendungen werden durch entsprechenden Ausgabeverzicht unter der
Kostenstelle 050-000-0001, SK 6179000, KT 3156-10 gedeckt.
Die Mittel für die laufenden Kosten der Softwarepflege ab dem Jahr 2016 werden unter
der Kostenstelle 050-003-1011, Kostenträger 3430-10 und Sachkonto 6166210 i. H. v.
4.000,00 im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 ff. bereitgestellt.
Sobald der Grundsatzbeschluss für die Anschaffung der Software vorliegt, wird eine
Entscheidung zu den infrage kommenden Angeboten unter Berücksichtigung der
internen Vorgaben getroffen. Die Maßnahmen der Rundverfügung Nr.10 vom
05.02.2015 zur Verfahrensweise bei der Einführung neuer IT-Projekte werden
unverzüglich eingeleitet.
Darmstadt, 18.06.2015
ks
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch Andre Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 1
520 Zeichen
voraussichtliche Kosten der Spezialsoftware für die Betreuungsbehörde einmalige Kosten in Euro Software/Lizenzen (7AP) 15000 Installation/Einrichtung 1500 Schulung (2 Tage vor Ort) 3000 optional Konvertierung vorhandene Daten 2900 Gesamt 22.400 mögliche Kostensteigerung 10% 2240 Endbetrag 24.640 gerundet 25.000 laufende Kosten Wartung/Pflege = 3.600,- € jährl. (ohne Mindestlaufzeit) mögliche Kostensteigerung 10% 360 Endbetrag 3696 gerundet 4.000 voraussichtliche Kosten der Spezialsoftware für die Betreuungsbehörde
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0242
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.06.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00