2025/0216
22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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2025/0216
4331 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.08.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0216
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061 010 1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - (Beschluss
zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 11.08.2025
Beschlussvorschlag :
1. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage) zur 22. Änderung des
Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - wird zugestimmt.
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB, durch Einstellung der unter Punkt 1 genannten Planunterlage in das
Internet und deren zusätzliche öff entliche Auslegung beim Stadtplanungsamt , wird
beschlossen.
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2025/0216 vom 11.08.2025:
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, wirksam seit dem 01.04.2006,
stellt den Änderungsbereich zwischen der Brucknerstraße im Norden, der Schönbergstraße
im Osten, der Verdistraße im Süde n und den Flurstücken Nr. 328, 610, Flur 3 im Westen in
der Gemarkung Wixhausen als „Wohnbauflächen“ dar. Der Geltungsbereich der 22. Änderung
des Flächennutzungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha.
Mit dem Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße – sollen die
planungsrechtlichen Vorausse tzungen für die Entwicklung einer „Neuen Mitte“ in Wixhausen
und die Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung geschaffen werden.
Um die Entwicklung des Bebauungsplans W x 15 aus dem Flächennutzungsplan gemäß
§ 8 Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, ist die Änderung der Darstellungen im wirksamen
Flächennutzungsplan 2006 für diesen Teil von „2.1 Wohnbauflächen“ in „2.2 Gemischte
Bauflächen“ erforderlich.
Zu 1.:
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der T räger öffentlicher Belange sind die
Allgemeinen Ziele und Zwecke der 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße
/ Verdistraße - (Anlage), als Grundlage dieses Verfahrensschrittes , erstellt worden .
Zu 2.:
Nach Beschluss des Magistrats erfolgt die Bekanntmachung im Darmstädter Echo und die
Einstellung der o.g. Planunterlage für die Dauer eines Monats in das Internet. Im gleichen
Zeitraum wird zusätzlich im Stadtplanungsamt die Planunterlage öffentlich ausgelegt.
Während dieser Zeit wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, Stellungnahmen zur 22.
Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - vorzubringen.
Parallel zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Behörd en und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB per E-Mail über die 22. Änderung des
Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - und die Bereitstellung der
Planunterlage im Internet informiert sowie zur Äußerung auch im Hinbli ck auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufgefordert.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
anlage 2
17921 Zeichen
22. Änderung des Flächennutzungspla
ns
1
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Darmstadt, den
31
.07.2025
Der Magistrat
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zur
22. Änderung des Flächennutzungsplans
gemäß § 2a Abs. 1 Baugesetzbuch
22. Änderung des
Flächennutzungsplans, Übersichtsplan (ohne Maßstab)
Anlage
22. Änderung des Flächennutzungspla
ns
2
22. Änderung
sbereich
des Flächennutzungsplans
–
Brucknerstraße / Verdistraße
–
Abb.
1
:
Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der
22. Änderung (ohne Maßstab)
Abb.
2
:
22. Änderung des Flächennutzungsplans
–
Brucknerstraße / Verdistraße
–
(ohne Maßstab)
Es gilt die
Legende des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
22. Änderung des Flächennutzungspla
ns
3
Teil A: Städtebauliche Begründung
1.
Rechtsgrundlagen
................................
................................
...............................
4
2.
Geltungsbereich
................................
................................
................................
..
4
3.
Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan 2006
................................
....
5
4.
Verfahren
................................
................................
................................
............
5
5.
Erfordernis der Teilbereichsänderung
................................
................................
.
5
6.
Ziel und Zweck der Planung
................................
................................
................
5
7.
Planungsrechtliche Vorgaben
................................
................................
..............
6
7.1
Reg
ionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP
2010)
................................
................................
................................
..................
6
8.
Planung, städtebauliches Konzept
................................
................................
.......
8
9.
Planungsstatistik
................................
................................
................................
9
Teil B:
Umweltbericht
Der Umweltbericht folgt
als eigenes Dokument
im
Anschluss an Teil A
d
er
Begründung
und
wird zur Offenlage
der
22. Änderung des
Flächennutzungsplan
s
nach § 3 Abs. 2 BauGB
erstellt
.
Die nun erfolgende frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll auch d
azu
beitragen
,
Informationen für die Erstellung des Umweltberichtes zu erhalten.
22. Änderung des Flächennutzungspla
ns
4
1.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB)
i.d.F
. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert
durch Art. 3 des
Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786),
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
03.07.2023 (BGBl. I Nr. 176)
Plan
zeichenverordnung (PlanzV)
vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802)
Hess. Bauordnung (HBO)
i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert
durch Art.
1 des Gesetzes vom 11.07.20
24 (GVBl. Nr. 32)
Hess. Gemeindeordnung (HGO)
i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. Nr. 24)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542),
zuletzt geändert
durc
h Art. 48 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. I Nr. 323)
Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG)
i.d.F. vom 25.05.2023 (GVBl. I S. 379), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 10.10.2024 (GVBl. Nr. 57)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
i.d.F. vom 31.07.2009 (BGB
l. I S 2585), zuletzt
geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 409)
Hess. Wassergesetz (HWG)
i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473)
Hess. Denkmalschutzgesetz (H
DSchG)
i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes
-
Immissionsschutzgesetz
(BImSchG)
i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I
S.
1274), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
24.02.2025 (BGBl. I Nr.
58)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG)
i.d
.F. vom 18.03.2021
(BGBl. I S.
540), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom
23.10.2024
(BGBl. I Nr. 323)
2.
Geltungsbereich
Das 22. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2006 umfasst die Flächen
des Geltungsbereichs des sich im Aufstellungsver
fahren befindlichen
Bebauungsplans Wx 15
–
Brucknerstraße / Verdistraße
–
.
Der Geltungsbereich
im Bereich der Brucknerstraße sowie der Verdistraße der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
wird begrenzt durch:
-
die Brucknerstraße im Norden,
-
die Schönbergstraße im O
sten,
-
die Verdistraße im Süden und
-
im Westen durch die Flurstücke
Nr.
328, 610, Flur 3 der Gemarkung Wixhausen.
Der Geltungsbereich de
r
22. Änderung des Flächennutzungsplans
umfasst eine
Fläche von
ca.
1
,0 ha.
22. Änderung des Flächennutzungspla
ns
5
3.
Änderung der Darstellung im
Flächennutzungsplan 2006
Im
rechtswirksamen
Flächennutzungsplan 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt
ist das Plangebiet als „
2.1
Wohnbaufläche
n
“ dargestellt. Durch die Aufstellung des
Bebauungsplans
Wx 15
–
Brucknerstraße / Verdistraße
–
wird eine Änderun
g der
Darstellung von „
2.1
Wohnbaufläche
n
“ in „
2.2 Gemischte Bauflächen
“ notwendig.
4.
V
erfahren
Die 22. Flächennutzungs
plan
änderung wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3
BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Wx 15
–
Brucknerstraße / Verdistraße
–
im Regelverfahren gemäß den Vorschriften des BauGB durchgeführt. Dieses
Verfahren enthält eine zweistufige Beteiligung der Öf
fentlichkeit sowie der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am
12.11.2024
zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Wx
15
den Aufstellungsbeschluss
(Vorl
age
-
Nr. 2024/0286) zur Änderung des
rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt für den
Bereich Brucknerstraße / Verdistraße gefasst, um den Bebauungsplan Wx 15 hieraus
entwickeln zu können.
5.
Erfordernis
der Teilbereichsänderung
Na
ch § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sind
Bebauungspläne derart aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, dass durch die
Festsetzungen des Bebauungsplanes
„die zugrunde liegenden Darstellungen des
Flächennutzungsplanes konkreter ausgestaltet und damit zugleich verdeutlicht
werden“. Innerhalb des durch den Flächennutzungsplan vorgegebenen Rahmens
kann die Stadt eigenständig planen. In begrenztem Umfang kann
dabei von den
Darstellungen des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Art der Nutzung
abgewichen werden, sofern die Festsetzungen des Bebauungsplanes innerhalb der
Grundzüge der Planung bleiben bzw. der Grundkonzeption nicht widersprechen.
Für die im Beba
uungsplan Wx 15
–
Brucknerstraße / Verdistraße
–
angestrebte
Nutzungsmischung
aus Wohnen,
nicht störende
r
gewerbliche
r
Nutzung
(Einzelhandelsbetriebe)
und Kindertagestätten
-
Erweiterung
ist die Änderung der
Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungspl
an 2006 für diesen Teil von
„
2.1
Wohnbaufläche
n
“ in „
2.2 Gemischte Bauflächen
“ erforderlich, damit der
Bebauungsplan
Wx 15
–
Brucknerstraße / Verdistraße
–
aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.
Um
diese
angestrebte Nutzungsmischung
im Sinne der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zu gewährleisten, hat die Stadtverordnetenversammlung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt am
12.11.2024
den Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplans
Wx 15
–
Brucknerstraße / Verdistraß
e
–
gefasst.
6.
Ziel und Zweck der Plan
ung
Mit der 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die teilweise Neubebauung des
Bereiches
–
Brucknerstraße / Verdistraße
–
geschaffen we
rden. Hierfür soll für den
Geltungsbereich eine Darstellung herbeigeführt werden, die den festgesetzten
Nutzungen des aufzustellenden Bebauungsplans Wx 15 entspricht (urbanes Gebiet,
MU).
22. Änderung des Flächennutzungspla
ns
6
Der Bebauungsplan Wx 15 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die
Entwicklung einer „Neuen Mitte“ in Wixhausen und die Sicherung der wohnortnahen
Grundversorgung schaffen. Eine ausreichende Einzelhandelsversorgung ist für die
Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils von zentraler Bedeutung. Derzeit ist
diese je
doch im Vergleich zur Gesamtstadt unterdurchschnittlich.
Da das bestehende Nahversorgungszentrum den aktuellen und zukünftigen
Anforderungen nicht mehr gerecht wird, verfolgt der Bebauungsplan das Ziel, durch
die Entwicklung eines neuen Lebensmittelmarktes
mit rund 1.500 m² Geschossfläche
die Grundversorgung in Wixhausen nachhaltig zu verbessern. Der gewählte Standort
ist städtebaulich integriert und gewährleistet eine gute fußläufige Erreichbarkeit für
große Teile der Bevölkerung.
Die „Neue Mitte“ umfasst
darüber hinaus Flächen zur Erweiterung der bestehenden
Ki
ndertagesstätte
, Räumlichkeiten für Kursangebote des städtischen
Familienzentrums (Bereich Familienbildung) und der Volkshochschule (VHS) sowie
Flächen für zusätzliche Läden und Wohnnutzung.
Es ist
v
orgesehen, durch die
Neuentwicklung und mittels einer qualitätsvollen Platzsituation, eine „Neue Mitte“
für Wixhausen herbeizuführen.
Aufgrund des Ziels der Stärkung der Nahversorgung mittels eines großflächigen
Einzelhandels im Stadtteil mit ergänzenden
Angeboten in Form von kleinen Läden,
ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig, um die Auswirkungen des
Vorhabens zu prüfen und das Vorhaben planungsrechtlich abzusichern. Da sich
zudem die Planungen eines gemischten Wohnquartiers nicht in die Eig
enart der
näheren Umgebung nach § 34 BauGB einfügen, ist die Aufstellung eines qualifizierten
Bebauungsplans erforderlich. Die beabsichtigte Nutzungsmischung im
Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als Urbanes Gebiet nach §
6a BauNVO
festgesetzt. In dem
Flächennutzungsplan
2006 werden
daher künftig für das
Plangebiet „
2.
2
G
emischte Baufläche
n
“ dargestellt.
In der Gesamtbetrachtung des Geltungsbereichs des Bauvorhabens erfüllen die
geplanten und vorliegenden Nutzungen die Anforderungen an „2.2 Gemischte
B
auflächen“.
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (2006) der geplanten Neunutzung nicht entspricht und die Entwicklung
des Bebauungsplans
Wx 15
–
Brucknerstraße / Verdistraße
–
aus dem
Flächennutzungspl
an gemäß § 8 Abs. 2 BauGB somit nicht gegeben ist, muss der
Flächennutzungsplan für eine Teilfläche geändert werden, um die Entwicklung des
Bebauungsplans W
x 15
aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten.
7.
Planungsrechtliche Vorgaben
7.1
Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP
2010)
Grundlage zur Beurteilung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und
Landesplanung ist der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan
2010 (RPS / RegFNP 2010). Die im RPS / RegFNP 2010 formulierten Ziele stellen
gemäß § 3 Abs. 1 Raumordnungs
gesetz (ROG) verbindliche Vorgaben dar, die zu
beachten sind.
Der seit dem 17.10.2011 wirksame Regionalplan Südhessen / Regionaler
Flächennutzungsplan 2010 (RPS
/
Reg. FNP 2010) stellt die Flächen im
Geltungsbereich
der
22. Änderung des Flächennutzungsplan
s
als „Vorranggebiet
Siedlung“ (Z3.4.1
-
3)
sowie als „
Siedlungsbeschränkungsgebiet
“
(
Z3.4.4
-
1)
dar.
22. Änderung des Flächennutzungspla
ns
7
Der Regionalplan benennt dahingehend folgende Ziele:
Z3.4.1
-
3
„Vorranggebiet Siedlung“
:
„
Die bauleitplanerische Ausweisung von Wohn
-
, gemischten Bauflächen
und
Sonderbauflächen sowie dazugehörenden kleineren gewerblichen Bauflächen hat
innerhalb der in der Karte ausgewiesenen "Vorranggebiete Siedlung, Bestand und
Planung" stattzufinden. Die "Vorranggebiete Siedlung, Bestand und Planung"
beinhalten auch Klein
gartenanlagen, Grünflächen, Verkehrsflächen und Flächen für
sonstige Infrastruktureinrichtungen (u. a.).
[…]
“
Z3.4.4
-
1
„
Siedlungsbeschränkungsgebiet
“:
„Bei der Bauleitplanung in der Umgebung des Flughafens Frankfurt/Main und des
Verkehrslandeplatzes Frankfurt
-
Egelsbach sind die in der Karte dargestellten
„Siedlungsbeschränkungsgebiete“ zu beachten. In diesen Gebieten ist die
Ausweisung neuer Wohnbauflächen und Mischgebiete im Rahmen der Bauleitplanung
nicht zulässig. Bauflächen in
geltenden Bebauungsplänen und Flächen innerhalb des
Siedlungsbestandes für städtebauliche Umstrukturierungsmaßnahmen bleiben von
dieser Regelung unberührt.“
Bei
der 22. Änderung des Flächennutzungsplans
handelt es sich um Flächen
innerhalb des Siedlungsbe
standes. D
ie Änderung
dient der Umstrukturierung der
Flächen.
Die vorgesehenen Nutzungen stehen somit im Einklang mit den regionalplanerischen
Zielvorgaben. Die Planung ist somit an die Ziele der Raumordnung angepasst.
Abb
.
3
:
Ausschnitt aus dem Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010
(ohne Maßstab)
Quelle:
Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 | rp
-
darmstadt.hessen.de
22. Änderung des Flächennutzungspla
ns
8
8.
Planung, städtebauliches Konzept
Im Rahmen des städtebaulichen Konzepts für die „Neue Mitte“ in Wixhausen
entstehen zwei moderne Wohn
-
und Geschäftshäuser, die eine zukunftsfähige
Nahversorgung und neue Wohnformen vereinen. Eine verkehrsberuhigte Platzfläche
bildet das zentrale Element de
r Planung und schafft attraktive Aufenthaltsqualität
mit guter Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer. Durch ergänzende
Maßnahmen wie neue Stellplatzlösungen und die Erweiterung des benachbarten
Kindergartens wird das Quartier funktional und sozial nac
hhaltig weiterentwickelt.
Abb.
4
Städtebauliches Konzept (Stand: Juli 2025) (ohne Maßstab)
Quelle:
ruby³ Architekten BDA
Der Baukörper des Einkaufsmarktes im Osten des Plangebietes mit
darüberliegenden, unterschiedlichen Wohnnutzungen (Mietwohnungsbau,
altengerechte Wohnformen, gewerbliche kurz
-
bis mittelfristige Beherbergung etc.),
ein frei aufgestellter Bankomat (Volksban
k/Sparkasse) sowie ein weiteres
Wohngeschäftshaus mit erdgeschossigen Läden werden städtebaulich so
angeordnet, dass für die „Neue Mitte“ einerseits eine verkehrsberuhigte Platzfläche
als Quartiersplatz gebildet wird, andererseits aber auch Parkraum für PK
W in Form
von Stellplätzen zur Verfügung steht. Die geplanten Fahrradabstellplätze befinden
sich in Eingangsnähe zu den Geschäften. Der zentrale öffentliche Quartiersplatz ist
sehr gut erreichbar in die umliegende Bebauung eingebunden und ist fußläufig übe
r
22. Änderung des Flächennutzungspla
ns
9
die Brucknerstraße, die Verdistraße und auch die Schönbergstraße erschlossen. Um
den Quartiersplatz
von
motorisiertem Verkehr
freizuhalten, werden die Stellplätze für
den Einkaufsmarkt und die Stellplätze für das Wohngeschäftshaus Brucknerstraße
33 so an
geordnet, dass sie jeweils getrennt über die Verdistraße bzw. die
Brucknerstraße angefahren werden.
Das Grundstück des bestehenden Kindergartens „Villa Kunterbunt“ wird einerseits
im Osten etwas verkleinert, jedoch im Norden um das Grundstück des derzeiti
gen
Wohnhauses Brucknerstraße 29 erweitert.
D
abei
entsteht ein direkter Zugang zum
Quartiersplatz. Das bestehende Wohnhaus wird umgebaut und erweitert und bietet
dann Raum für zwei neue Kindergartengruppen und die Familienbildungsstätte. So
können, während
des B
-
Planverfahrens Wx 15 bereits zeitnah die dringend
benötigten Ki
ndertagesstätten
plätze zur Verfügung gestellt werden und auch der
Umzug der Familienbildungsstätte erfolgen.
9.
Planungsstatistik
Nutzungsart
Ausweisung FNP
2006
Ausweisung mit allen
rechtwirksamen FNP
-
Änderungen einschließlich
aktuellem Änderungsverfahren
(fett)
Ausweisung mit allen bereits
rechtswirksamen FNP
-
Änderungen
(kursiv)
ha
%
ha
%
Wohnbaufläche
1.587
13
1.600,5
(1.601,5
vorher)
13
Gemischte Baufläche
170
1,5
179
(178
vorher)
1,5
Gewerbliche Baufläche
537
4
570
4,5
Sonderbaufläche
230
2
170
1,5
Gemeinbedarfsflächen
117
1
120
1
Bahn, S
-
Bahn, Depot
199
2
199
2
Hauptverkehrsstra
ß
en
274
2
274
2
Ver
-
und
Grundwasseranreicherung
47
47
Künstl.
Grundwasseranreicherung
10
10
Grünfläche
980
8
934
8
Besiedelte Fläche
4.101
33,5
4.103,5
33,5
Wasserfläche
38
38
Landwirtschaft
1.307
11
1.305
11
Ökologisch wertvolles
Grünland
713
6
712
6
Streuobstwiese
165
1,5
165
1
,5
Waldfläche
5.6400
46
5.640,5
46
Aufforstungsfläche
29
29
Waldartige Brache
44
44
Dünen, Trockenrasen
187
2
187
2
Brache mit Gehölzgruppe
Unbesiedelte Fläche
8.123
66,5
8.120,5
66,5
Gesamtfläche
12.224
100
12.224
100
22. Änderung des Flächennutzungspla
ns
10
Dezernat III:
Michael Kolmer
Stadtrat
anlage 4
211 Zeichen
Punkt 10: 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) (V-Nr. 2025/0216) - Kenntnisnahme - Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
anlage 3
268 Zeichen
Punkt 13: 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) (V-Nr. 2025/0216) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Beratungsverlauf (3)
Orte (3)
- Brucknerstraße 33
- Verdistraße
- Schönbergstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0216
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.08.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00