Mandari Insight

2025/0216

22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Magistratsvorlage 11.08.2025

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2025/0216

4331 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.08.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0216 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061 010 1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - (Beschluss 
zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 11.08.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage) zur 22. Änderung des 
Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - wird zugestimmt.  
 
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §  3 Abs. 1 BauGB und die 
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 
§ 4 Abs. 1 BauGB, durch Einstellung der unter Punkt  1 genannten Planunterlage  in das 
Internet und deren zusätzliche öff entliche Auslegung beim Stadtplanungsamt , wird 
beschlossen. 
 
 
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2025/0216 vom 11.08.2025:  
 
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, wirksam seit dem 01.04.2006, 
stellt den Änderungsbereich zwischen der Brucknerstraße im Norden,  der Schönbergstraße 
im Osten, der Verdistraße im Süde n und den Flurstücken Nr. 328, 610, Flur 3 im Westen in 
der Gemarkung Wixhausen  als „Wohnbauflächen“ dar. Der Geltungsbereich der 22. Änderung 
des Flächennutzungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha. 
 
Mit dem Bebauungsplan Wx 15 – Brucknerstraße / Verdistraße – sollen die 
planungsrechtlichen Vorausse tzungen für die Entwicklung einer „Neuen Mitte“ in Wixhausen 
und die Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung geschaffen werden.  
 
Um die Entwicklung des Bebauungsplans W x 15 aus dem Flächennutzungsplan gemäß 
§ 8 Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, ist die Änderung der Darstellungen im wirksamen 
Flächennutzungsplan 2006 für diesen Teil von „2.1 Wohnbauflächen“ in „2.2 Gemischte 
Bauflächen“ erforderlich.  
 
Zu 1.: 
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der T räger öffentlicher Belange sind die 
Allgemeinen Ziele und Zwecke der 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße 
/ Verdistraße - (Anlage), als Grundlage dieses Verfahrensschrittes , erstellt worden .  
 
Zu 2.: 
Nach Beschluss des Magistrats erfolgt die Bekanntmachung im Darmstädter Echo und die 
Einstellung der o.g. Planunterlage für die Dauer eines Monats  in das Internet. Im gleichen 
Zeitraum wird zusätzlich im  Stadtplanungsamt  die Planunterlage öffentlich ausgelegt. 
Während dieser Zeit wird  der Öffentlichkeit  die Möglichkeit gegeben, Stellungnahmen zur 22. 
Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - vorzubringen.  
 
Parallel zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Behörd en und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB per E-Mail über die 22. Änderung des 
Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - und die Bereitstellung der 
Planunterlage im Internet informiert sowie zur Äußerung auch im Hinbli ck auf den 
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach §  2 Abs. 4 BauGB 
aufgefordert. 
 
 
 
Dezernat III 
 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

anlage 2

17921 Zeichen

22. Änderung des Flächennutzungspla
ns
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
         
 
1
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
 
 
Darmstadt, den 
31
.07.2025
 
Der Magistrat
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zur
 
22. Änderung des Flächennutzungsplans
 
gemäß § 2a Abs. 1 Baugesetzbuch
 
 
 
 
 
22. Änderung des 
Flächennutzungsplans, Übersichtsplan (ohne Maßstab)
 
Anlage

22. Änderung des Flächennutzungspla
ns
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
         
 
2
 
22. Änderung
sbereich
 
des Flächennutzungsplans 
–
 
Brucknerstraße / Verdistraße 
–
 
 
 
 
Abb. 
1
: 
 
Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der 
 
22. Änderung (ohne Maßstab)
 
 
 
Abb. 
2
:
 
22. Änderung des Flächennutzungsplans 
–
 
Brucknerstraße / Verdistraße
 
–
 
(ohne Maßstab)
 
 
Es gilt die 
Legende des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

22. Änderung des Flächennutzungspla
ns
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
         
 
3
 
Teil A: Städtebauliche Begründung
 
1.
 
Rechtsgrundlagen
 
................................
................................
...............................
 
4
 
2.
 
Geltungsbereich
 
................................
................................
................................
..
 
4
 
3.
 
Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan 2006
 
................................
....
 
5
 
4.
 
Verfahren
 
................................
................................
................................
............
 
5
 
5.
 
Erfordernis der Teilbereichsänderung
 
................................
................................
.
 
5
 
6.
 
Ziel und Zweck der Planung
 
................................
................................
................
 
5
 
7.
 
Planungsrechtliche Vorgaben
 
................................
................................
..............
 
6
 
7.1
 
Reg
ionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 
2010)
 
................................
................................
................................
..................
 
6
 
8.
 
Planung, städtebauliches Konzept
 
................................
................................
.......
 
8
 
9.
 
Planungsstatistik
 
................................
................................
................................
 
9
 
 
Teil B: 
Umweltbericht
 
Der Umweltbericht folgt 
als eigenes Dokument 
im 
Anschluss an Teil A
 
d
er
 
Begründung
 
und 
wird zur Offenlage 
der 
22. Änderung des 
Flächennutzungsplan
s
 
nach § 3 Abs. 2 BauGB 
erstellt
.
 
Die nun erfolgende frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll auch d
azu 
beitragen
,
 
Informationen für die Erstellung des Umweltberichtes zu erhalten.

22. Änderung des Flächennutzungspla
ns
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
         
 
4
 
1.
 
Rechtsgrundlagen
 
Baugesetzbuch (BauGB)
 
i.d.F
. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert 
durch Art. 3 des 
Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394)
 
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
 
i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), 
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 
03.07.2023 (BGBl. I Nr. 176)
 
Plan
zeichenverordnung (PlanzV)
 
vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt 
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802)
 
Hess. Bauordnung (HBO)
 
i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert 
durch Art.
 
1 des Gesetzes vom 11.07.20
24 (GVBl. Nr. 32)
 
Hess. Gemeindeordnung (HGO)
 
i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt 
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. Nr. 24)
 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
 
i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), 
zuletzt geändert 
durc
h Art. 48 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. I Nr. 323)
 
Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG)
 
i.d.F. vom 25.05.2023 (GVBl. I S. 379), zuletzt 
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 10.10.2024 (GVBl. Nr. 57)
 
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 
i.d.F. vom 31.07.2009 (BGB
l. I S 2585), zuletzt 
geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 409)
 
Hess. Wassergesetz (HWG)
 
i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt 
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473)
 
Hess. Denkmalschutzgesetz (H
DSchG)
 
i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
 
Bundes
-
Immissionsschutzgesetz
 
(BImSchG)
 
i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I 
S.
 
1274), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 
24.02.2025 (BGBl. I Nr. 
58)
 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
 
(UVPG)
 
i.d
.F. vom 18.03.2021 
(BGBl. I S.
 
540), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 
23.10.2024 
(BGBl. I Nr. 323)
 
 
2.
 
Geltungsbereich
 
Das 22. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 2006 umfasst die Flächen 
des Geltungsbereichs des sich im Aufstellungsver
fahren befindlichen 
Bebauungsplans Wx 15 
–
 
Brucknerstraße / Verdistraße 
–
. 
 
Der Geltungsbereich 
im Bereich der Brucknerstraße sowie der Verdistraße der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
wird begrenzt durch:
 
-
 
die Brucknerstraße im Norden,
 
-
 
die Schönbergstraße im O
sten,
 
-
 
die Verdistraße im Süden und
 
-
 
im Westen durch die Flurstücke 
Nr. 
328, 610, Flur 3 der Gemarkung Wixhausen.
 
Der Geltungsbereich de
r
 
22. Änderung des Flächennutzungsplans
 
umfasst eine 
Fläche von 
ca. 
1
,0 ha.

22. Änderung des Flächennutzungspla
ns
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
         
 
5
 
3.
 
Änderung der Darstellung im 
Flächennutzungsplan 2006
 
Im 
rechtswirksamen 
Flächennutzungsplan 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
ist das Plangebiet als „
2.1 
Wohnbaufläche
n
“ dargestellt. Durch die Aufstellung des 
Bebauungsplans 
Wx 15 
–
 
Brucknerstraße / Verdistraße 
–
 
wird eine Änderun
g der 
Darstellung von „
2.1 
Wohnbaufläche
n
“ in „
2.2 Gemischte Bauflächen
“ notwendig.
 
4.
 
V
erfahren
 
Die 22. Flächennutzungs
plan
änderung wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 
BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Wx 15 
–
 
Brucknerstraße / Verdistraße
 
–
 
im Regelverfahren gemäß den Vorschriften des BauGB durchgeführt. Dieses 
Verfahren enthält eine zweistufige Beteiligung der Öf
fentlichkeit sowie der Behörden 
und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 
12.11.2024 
zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Wx 
15 
den Aufstellungsbeschluss
 
(Vorl
age
-
Nr. 2024/0286) zur Änderung des 
rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt für den 
Bereich Brucknerstraße / Verdistraße gefasst, um den Bebauungsplan Wx 15 hieraus 
entwickeln zu können.
 
5.
 
Erfordernis
 
der Teilbereichsänderung
 
Na
ch § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu 
entwickeln.
 
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sind 
Bebauungspläne derart aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, dass durch die 
Festsetzungen des Bebauungsplanes
 
„die zugrunde liegenden Darstellungen des 
Flächennutzungsplanes konkreter ausgestaltet und damit zugleich verdeutlicht 
werden“. Innerhalb des durch den Flächennutzungsplan vorgegebenen Rahmens 
kann die Stadt eigenständig planen. In begrenztem Umfang kann 
dabei von den 
Darstellungen des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Art der Nutzung 
abgewichen werden, sofern die Festsetzungen des Bebauungsplanes innerhalb der 
Grundzüge der Planung bleiben bzw. der Grundkonzeption nicht widersprechen.
 
Für die im Beba
uungsplan Wx 15 
–
 
Brucknerstraße / Verdistraße 
–
 
angestrebte 
Nutzungsmischung 
aus Wohnen,
 
nicht störende
r
 
gewerbliche
r
 
Nutzung 
(Einzelhandelsbetriebe) 
und Kindertagestätten
-
Erweiterung
 
ist die Änderung der 
Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungspl
an 2006 für diesen Teil von 
„
2.1 
Wohnbaufläche
n
“ in „
2.2 Gemischte Bauflächen
“ erforderlich, damit der 
Bebauungsplan 
Wx 15 
–
 
Brucknerstraße / Verdistraße 
–
 
aus dem 
Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.
 
Um 
diese 
angestrebte Nutzungsmischung 
im Sinne der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zu gewährleisten, hat die Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt am 
12.11.2024 
den Beschluss zur Aufstellung des 
Bebauungsplans 
Wx 15 
–
 
Brucknerstraße / Verdistraß
e 
–
 
gefasst.
 
6.
 
Ziel und Zweck der Plan
ung
 
Mit der 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die teilweise Neubebauung des 
Bereiches 
–
 
Brucknerstraße / Verdistraße 
–
 
geschaffen we
rden. Hierfür soll für den 
Geltungsbereich eine Darstellung herbeigeführt werden, die den festgesetzten 
Nutzungen des aufzustellenden Bebauungsplans Wx 15 entspricht (urbanes Gebiet, 
MU).

22. Änderung des Flächennutzungspla
ns
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
         
 
6
 
Der Bebauungsplan Wx 15 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen
 
für die 
Entwicklung einer „Neuen Mitte“ in Wixhausen und die Sicherung der wohnortnahen 
Grundversorgung schaffen. Eine ausreichende Einzelhandelsversorgung ist für die 
Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils von zentraler Bedeutung. Derzeit ist 
diese je
doch im Vergleich zur Gesamtstadt unterdurchschnittlich.
 
Da das bestehende Nahversorgungszentrum den aktuellen und zukünftigen 
Anforderungen nicht mehr gerecht wird, verfolgt der Bebauungsplan das Ziel, durch 
die Entwicklung eines neuen Lebensmittelmarktes
 
mit rund 1.500 m² Geschossfläche 
die Grundversorgung in Wixhausen nachhaltig zu verbessern. Der gewählte Standort 
ist städtebaulich integriert und gewährleistet eine gute fußläufige Erreichbarkeit für 
große Teile der Bevölkerung.
 
Die „Neue Mitte“ umfasst 
darüber hinaus Flächen zur Erweiterung der bestehenden 
Ki
ndertagesstätte
, Räumlichkeiten für Kursangebote des städtischen 
Familienzentrums (Bereich Familienbildung) und der Volkshochschule (VHS) sowie 
Flächen für zusätzliche Läden und Wohnnutzung.
 
Es ist
 
v
orgesehen, durch die 
Neuentwicklung und mittels einer qualitätsvollen Platzsituation, eine „Neue Mitte“ 
für Wixhausen herbeizuführen. 
 
Aufgrund des Ziels der Stärkung der Nahversorgung mittels eines großflächigen 
Einzelhandels im Stadtteil mit ergänzenden 
Angeboten in Form von kleinen Läden, 
ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig, um die Auswirkungen des 
Vorhabens zu prüfen und das Vorhaben planungsrechtlich abzusichern. Da sich 
zudem die Planungen eines gemischten Wohnquartiers nicht in die Eig
enart der 
näheren Umgebung nach § 34 BauGB einfügen, ist die Aufstellung eines qualifizierten 
Bebauungsplans erforderlich. Die beabsichtigte Nutzungsmischung im 
Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als Urbanes Gebiet nach §
 
6a BauNVO 
festgesetzt. In dem
 
Flächennutzungsplan 
2006 werden
 
daher künftig für das 
Plangebiet „
2.
2
 
G
emischte Baufläche
n
“ dargestellt.
 
In der Gesamtbetrachtung des Geltungsbereichs des Bauvorhabens erfüllen die 
geplanten und vorliegenden Nutzungen die Anforderungen an „2.2 Gemischte 
B
auflächen“. 
 
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (2006) der geplanten Neunutzung nicht entspricht und die Entwicklung 
des Bebauungsplans 
Wx 15 
–
 
Brucknerstraße / Verdistraße 
–
 
aus dem 
Flächennutzungspl
an gemäß § 8 Abs. 2 BauGB somit nicht gegeben ist, muss der 
Flächennutzungsplan für eine Teilfläche geändert werden, um die Entwicklung des 
Bebauungsplans W
x 15 
aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten.
 
7.
 
Planungsrechtliche Vorgaben
 
7.1
 
Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 
2010)
 
Grundlage zur Beurteilung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und 
Landesplanung ist der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 
2010 (RPS / RegFNP 2010). Die im RPS / RegFNP 2010 formulierten Ziele stellen 
gemäß § 3 Abs. 1 Raumordnungs
gesetz (ROG) verbindliche Vorgaben dar, die zu 
beachten sind.
 
Der seit dem 17.10.2011 wirksame Regionalplan Südhessen / Regionaler 
Flächennutzungsplan 2010 (RPS
 
/
 
Reg. FNP 2010) stellt die Flächen im 
Geltungsbereich 
der
 
22. Änderung des Flächennutzungsplan
s
 
als „Vorranggebiet 
Siedlung“ (Z3.4.1
-
3) 
sowie als „
Siedlungsbeschränkungsgebiet
“
 
(
Z3.4.4
-
1)
 
dar.

22. Änderung des Flächennutzungspla
ns
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
         
 
7
 
Der Regionalplan benennt dahingehend folgende Ziele:
 
Z3.4.1
-
3
 
„Vorranggebiet Siedlung“
: 
 
„
Die bauleitplanerische Ausweisung von Wohn
-
, gemischten Bauflächen
 
und 
Sonderbauflächen sowie dazugehörenden kleineren gewerblichen Bauflächen hat 
innerhalb der in der Karte ausgewiesenen "Vorranggebiete Siedlung, Bestand und 
Planung" stattzufinden. Die "Vorranggebiete Siedlung, Bestand und Planung" 
beinhalten auch Klein
gartenanlagen, Grünflächen, Verkehrsflächen und Flächen für 
sonstige Infrastruktureinrichtungen (u. a.). 
[…]
“
 
Z3.4.4
-
1
 
„
Siedlungsbeschränkungsgebiet
“:
 
 
„Bei der Bauleitplanung in der Umgebung des Flughafens Frankfurt/Main und des 
Verkehrslandeplatzes Frankfurt
-
Egelsbach sind die in der Karte dargestellten 
„Siedlungsbeschränkungsgebiete“ zu beachten. In diesen Gebieten ist die 
Ausweisung neuer Wohnbauflächen und Mischgebiete im Rahmen der Bauleitplanung 
nicht zulässig. Bauflächen in
 
geltenden Bebauungsplänen und Flächen innerhalb des 
Siedlungsbestandes für städtebauliche Umstrukturierungsmaßnahmen bleiben von 
dieser Regelung unberührt.“
 
Bei 
der 22. Änderung des Flächennutzungsplans 
handelt es sich um Flächen 
innerhalb des Siedlungsbe
standes. D
ie Änderung 
dient der Umstrukturierung der 
Flächen. 
 
Die vorgesehenen Nutzungen stehen somit im Einklang mit den regionalplanerischen 
Zielvorgaben. Die Planung ist somit an die Ziele der Raumordnung angepasst.
 
 
 
Abb
. 
3
:
 
 
Ausschnitt aus dem Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 
 
 
(ohne Maßstab)
 
Quelle: 
 
Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 | rp
-
darmstadt.hessen.de

22. Änderung des Flächennutzungspla
ns
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
         
 
8
 
8.
 
Planung, städtebauliches Konzept
 
Im Rahmen des städtebaulichen Konzepts für die „Neue Mitte“ in Wixhausen 
entstehen zwei moderne Wohn
-
 
und Geschäftshäuser, die eine zukunftsfähige 
Nahversorgung und neue Wohnformen vereinen. Eine verkehrsberuhigte Platzfläche 
bildet das zentrale Element de
r Planung und schafft attraktive Aufenthaltsqualität 
mit guter Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer. Durch ergänzende 
Maßnahmen wie neue Stellplatzlösungen und die Erweiterung des benachbarten 
Kindergartens wird das Quartier funktional und sozial nac
hhaltig weiterentwickelt.
 
Abb. 
4
 
 
Städtebauliches Konzept (Stand: Juli 2025) (ohne Maßstab)
 
Quelle: 
 
ruby³ Architekten BDA
 
Der Baukörper des Einkaufsmarktes im Osten des Plangebietes mit 
darüberliegenden, unterschiedlichen Wohnnutzungen (Mietwohnungsbau, 
altengerechte Wohnformen, gewerbliche kurz
-
 
bis mittelfristige Beherbergung etc.), 
ein frei aufgestellter Bankomat (Volksban
k/Sparkasse) sowie ein weiteres 
Wohngeschäftshaus mit erdgeschossigen Läden werden städtebaulich so 
angeordnet, dass für die „Neue Mitte“ einerseits eine verkehrsberuhigte Platzfläche 
als Quartiersplatz gebildet wird, andererseits aber auch Parkraum für PK
W in Form 
von Stellplätzen zur Verfügung steht. Die geplanten Fahrradabstellplätze befinden 
sich in Eingangsnähe zu den Geschäften. Der zentrale öffentliche Quartiersplatz ist 
sehr gut erreichbar in die umliegende Bebauung eingebunden und ist fußläufig übe
r

22. Änderung des Flächennutzungspla
ns
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
         
 
9
 
die Brucknerstraße, die Verdistraße und auch die Schönbergstraße erschlossen. Um 
den Quartiersplatz 
von 
motorisiertem Verkehr 
freizuhalten, werden die Stellplätze für 
den Einkaufsmarkt und die Stellplätze für das Wohngeschäftshaus Brucknerstraße 
33 so an
geordnet, dass sie jeweils getrennt über die Verdistraße bzw. die 
Brucknerstraße angefahren werden. 
 
Das Grundstück des bestehenden Kindergartens „Villa Kunterbunt“ wird einerseits 
im Osten etwas verkleinert, jedoch im Norden um das Grundstück des derzeiti
gen 
Wohnhauses Brucknerstraße 29 erweitert. 
D
abei 
entsteht ein direkter Zugang zum 
Quartiersplatz. Das bestehende Wohnhaus wird umgebaut und erweitert und bietet 
dann Raum für zwei neue Kindergartengruppen und die Familienbildungsstätte. So 
können, während
 
des B
-
Planverfahrens Wx 15 bereits zeitnah die dringend 
benötigten Ki
ndertagesstätten
plätze zur Verfügung gestellt werden und auch der 
Umzug der Familienbildungsstätte erfolgen. 
 
9.
 
Planungsstatistik
 
 
Nutzungsart
 
Ausweisung FNP 
2006
 
Ausweisung mit allen 
rechtwirksamen FNP
-
Änderungen einschließlich 
aktuellem Änderungsverfahren 
(fett)
 
Ausweisung mit allen bereits 
rechtswirksamen FNP
-
Änderungen 
(kursiv)
 
 
ha
 
%
 
ha 
 
%
 
Wohnbaufläche
 
1.587
 
13
 
1.600,5
 
(1.601,5 
vorher)
 
13
 
Gemischte Baufläche
 
170
 
1,5
 
179
 
(178 
vorher)
 
1,5
 
Gewerbliche Baufläche
 
537
 
4
 
570
 
   
4,5
 
Sonderbaufläche
 
230
 
2
 
170
 
   
1,5
 
Gemeinbedarfsflächen
 
117
 
1
 
120
 
1
 
Bahn, S
-
Bahn, Depot 
 
199
 
2
 
199
 
2
 
Hauptverkehrsstra
ß
en
 
274
 
2
 
274
 
2
 
Ver
-
 
und 
Grundwasseranreicherung
 
47
 
 
47
 
 
Künstl. 
Grundwasseranreicherung
 
10
 
 
10
 
 
Grünfläche
 
980
 
8
 
934
 
8
 
Besiedelte Fläche 
 
4.101
 
33,5
 
4.103,5
 
33,5
 
Wasserfläche
 
38
 
 
38
 
 
Landwirtschaft
 
1.307
 
11
 
1.305
 
11
 
Ökologisch wertvolles 
Grünland
 
713
 
6
 
712
 
6
 
Streuobstwiese
 
165
 
1,5
 
165
 
1
,5
 
Waldfläche
 
5.6400
 
46
 
5.640,5
 
46
 
Aufforstungsfläche
 
29
 
 
29
 
 
Waldartige Brache 
 
44
 
 
44
 
 
Dünen, Trockenrasen
 
187
 
2
 
187
 
2
 
Brache mit Gehölzgruppe
 
 
 
 
 
Unbesiedelte Fläche 
 
8.123
 
66,5
 
8.120,5
 
66,5
 
Gesamtfläche 
 
12.224
 
100
 
12.224
 
100

22. Änderung des Flächennutzungspla
ns
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
         
 
10
 
Dezernat III: 
 
 
 
 
 
 
 
 
Michael Kolmer 
 
Stadtrat

anlage 4

211 Zeichen

Punkt 10: 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - 
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) 
 (V-Nr. 2025/0216) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

anlage 3

268 Zeichen

Punkt 13: 22. Änderung des Flächennutzungsplans - Brucknerstraße / Verdistraße - 
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) 
 (V-Nr. 2025/0216) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung 
nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (3)

TOP 10
TOP 290
TOP 13

Orte (3)

  • Brucknerstraße 33
  • Verdistraße
  • Schönbergstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2025/0216
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.08.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00