Mandari Insight

2017/0138

1. Nachtragshaushaltssatzung 2017

Magistratsvorlage 02.05.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2017/0138

131.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

35.5 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

132.2 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

18.6 KB · application/pdf

Ansehen

2017/0138

5024 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.05.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0138 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017  
 
Vorlage vom: 02.05.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Im Rahmen eines 1 . Nachtrages für das Haushaltsjahr 2017 werden die Hebesätze für die Rea l-
steuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) zum 1. Januar 2017 angehoben. Der Höchstb e-
trag der Kassenkredite wird von 370 Millionen Euro auf 380 Millionen Euro erhöht.  
Der 1. Nachtra gshaushaltssatzung wird wie beigefügt zugestimmt.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.05.2017: 
 
Nach § 98 Abs. 2 Ziff. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist unverzüglich eine Nac h-
tragssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt trotz Ausnutzung jeder 
Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen oder ein veranschlagter Fehlbedarf 
sich wesentlich erhöhen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der 
Haushaltssatzung erreicht werden kann.  
 
Für das Haushaltsjahr 2017 hat sich aktuell eine unvorh ersehbare, erhebliche Verschlecht e-
rung bei den Gewerbesteuererträgen ergeben. Ob es sich dabei um einen einmaligen Effekt 
handelt, der nur das laufende Haushaltsjahr betrifft, oder eine a nhaltende Reduzierung des 
Gewerbesteueraufko mmens eintreten wird, kan n derzeit nicht prognostiziert werden. Für das 
Jahr 2017 zeigen die aktuellen Prognosen ein um 52 Millionen Euro vermindertes Aufko m-
men der Gewerbesteuererträge. Z udem ist für das Haushaltsjahr 2016 eine Gewerbesteuer -
Rückerstattung in Höhe von 33 Millione n Euro zu leisten.  
 
Nur alleine mit Einsparmaßnahmen im bereits laufenden Haushaltsjahr kann ein Haushal t-
sausgleich nicht erreicht werden. Dies ist nur möglich, wenn die Hebesätze für die Realste u-
ern rückwirkend zum Jahresbeginn erhöht werden. Nach § 25 Ab s. 3 des Grundsteuergesetz 
sowie nach § 16 Abs. 3 des Gewerbesteuergesetz ist ein B eschluss über die Änderung der 
Hebesätze, der vom Beginn des Kalenderjahres wirken soll, bis zum 30. Juni eines Kalende r-
jahres zu fassen.  
 
Aus der Anhebung des Hebesatzes d er Gewerbesteuer 454 Punkte ergeben sich Mehrerträge 
in Höhe von ca. 11 Millionen Euro. Der Hebesatz von 454 Punkten entspricht dem Nivelli e-
rungshebesatz, der vom Land bei den Berechnungen des Ko mmunalen Finanzausgleichs für 
die fiktive E rtragsermittlung d er kreisfreien Städte herangezogen wird.  
 
Aus der Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 650 Punkte ergeben sich Mehre r-
träge in Höhe von ca. 7,85 Millionen Euro. Die Anhebung des Hebesatzes der Grundstuer B 
wird auch durch die Finanzplanungserlasse des Hessischen Minister iums des Inneren und für 
Sport erforderlich, die für eine Haushaltsgenehmigung bei defizitären Haushalten von einer 
Anhebung der Grundsteuerhebesätze abhängig macht.  
 
Der Hebesatz der Grundsteuer A wird regelmäßig analog zum Hebesatz  der Grundsteuer B 
angepasst und wird in diesem Sinne auf 390 Punkte angehoben.  
 
In Summe ergibt sich aus der Anpassung der Realsteuerhebesätze eine Ergebnisverbess e-
rung in Höhe von rd. 19 Millionen Euro.  
 
Weitere Konsolidierungsmaßnahmen, die bereits im l aufenden Haushaltsjahr greifen, sind 
umgehend zu erarbeiten. Mit einer Aufhebung der durch Rundverfügung b ekanntgegebenen 
Haushaltssperren ist im laufenden Jahr nicht zu rechnen.  
 
Ziel ist es, das im Rahmen des Kommunalen Entschuldungsfonds vereinbarte kn app positive 
ordentliche Jahresergebnis im Haushaltsvollzug zu erreichen. Ein Verstoß gegen den Schut z-
schirmvertrag hätte erhebliche negative Konsequenzen, bis hin zur Rückzahlung der gewäh r-
ten Entschuldungshilfen von 186,4 Millionen Euro.

- 4 - 
Aufgrund der ve ränderten Haushaltssituation ist auch die Liquiditätsplanung der Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt zu betrachten. Nach aktuellem Kenntnisstand reicht das in der ge l-
tenden Haushaltssatzung verzeichnete maximale Kassen kreditvolumen bei der vorgesehenen 
Anhebung der R ealsteuerhebesätze knapp aus. Um mögliche Liquiditätsengpässe vermeiden 
zu können, ist es alle rdings zusätzlich notwendig, den Höchstbetrag der Kassenkredite von 
370 Millionen Euro um 10 Millionen Euro auf 3 80 Millionen Euro anzuheben.  
 
Darmstadt, 02.05.2017 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

anlage 1

2407 Zeichen

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. September 2016 
(GVBl. S. 167), hat die Stadtverordnetenversammlung am xxx 2017 folgende Nachtragssatzung
beschlossen:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden 
gegenüber bisher 
EUR
auf nunmehr EUR
festgesetzt
a) im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
die Erträge 33.650.000 666.095.098 632.445.098
die Aufwendungen 8.430.000 659.749.029 651.319.029
der Saldo 25.220.000 -6.346.069 18.873.931
im außerordentlichen Ergebnis
die Erträge 102.000 102.000
die Aufwendungen 100.000 100.000
der Saldo 2.000 2.000
b) im Finanzhaushalt
aus laufender Verwaltungstätigkeit
der Saldo der Einzahlungen und 
Auszahlungen 25.220.000 24.502.006 -717.994
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen 18.163.258 18.163.258
die Auszahlungen 142.899.484 142.899.484
der Saldo -124.736.226 -124.736.226
aus Finanzierungstätigkeit
die Einzahlungen 124.736.226 124.736.226
die Auszahlungen 18.824.070 18.824.070
der Saldo 105.912.156 105.912.156
Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von 18.871.931 EUR   
aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelfehlbedarf von 19.542.064 EUR   
aus.
Stand vor Magistratsberatung
1. Nachtragshaushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2017
§ 1
erhöht um 
EUR
vermindert um
EUR
und damit der Gesamtbetrag des 
Haushaltsplans einschließlich der 
Nachträge

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2017 zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird nicht geändert.
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird um 10 Mio. Euro auf 380.000.000 Euro erhöht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 
wie folgt geändert:
gegenüber bisher auf nunmehr
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 320 v. H. 390 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 535 v. H. 650 v. H.
2. Gewerbesteuer 425 v. H. 454 v. H.
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
Die Bestimmungen zur Stellenbewirtschaftung werden nicht geändert.
Darmstadt, den xxx 2017 Der Magistrat
Stadtkämmerer
§ 7
André Schellenberg
Stand vor Magistratsberatung
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5 
§ 6

anlage 3

5058 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.05.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0138 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
157 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017  
 
Vorlage vom: 02.05.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Im Rahmen ein es 1. Nachtrages für das Haushaltsjahr 2017 werden die Hebesätze für die 
Realsteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) zum 1. Januar 2017 angehoben. Der 
Höchstbetrag der Kassenkredite wird von 370 Millionen Euro auf 380 Millionen Euro erhöht.  
Der 1. Nachtragshaushaltssatzung wird wie beigefügt zugestimmt.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 03.05.2017 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.05.2017:  
 
Nach § 98 Abs. 2 Ziff. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist unverzüglich eine 
Nachtragssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt trotz Ausnutzung 
jeder Sparmöglichkeit ein erhe blicher Fehlbetrag entstehen oder ein veranschlagter 
Fehlbedarf sich wesentlich erhöhen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine 
Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.  
 
Für das Haushaltsjahr 2017 hat sich aktuell eine unvorhersehbare, er hebliche 
Verschlechterung bei den Gewerbesteuererträgen ergeben. Ob es sich dabei um einen 
einmaligen Effekt handelt, der nur das laufende Haushaltsjahr betrifft, oder eine a nhaltende 
Reduzierung des Gewerbesteueraufko mmens eintreten wird, kann derzeit nic ht prognostiziert 
werden. Für das Jahr 2017 zeigen die aktuellen Prognosen ein um 52 Millionen Euro 
vermindertes Aufkommen der Gewerbesteuererträge. Z udem ist für das Haushaltsjahr 2016 
eine Gewerbesteuer -Rückerstattung in Höhe von 33 Millionen Euro zu lei sten. 
 
Nur alleine mit Einsparmaßnahmen im bereits laufenden Haushaltsjahr kann ein 
Haushaltsausgleich nicht erreicht werden. Dies ist nur möglich, wenn die Hebesätze für die 
Realsteuern rückwi rkend zum Jahresbeginn erhöht werden. Nach § 25 Abs. 3 des 
Grundsteuergesetz sowie nach § 16 Abs. 3 des Gewerbesteuergesetz ist ein B eschluss über 
die Änderung der Hebesätze, der vom Beginn des Kalenderjahres wirken soll, bis zum 30. 
Juni eines Kalende rjahres zu fassen.  
 
Aus der Anhebung des Hebesatzes der Gewerbeste uer 454 Punkte ergeben sich Mehrerträge 
in Höhe von ca. 11 Millionen Euro. Der Hebesatz von 454 Punkten entspricht dem 
Nivellierungshebesatz, der vom Land bei den Berechnungen des Ko mmunalen 
Finanzausgleichs für die fiktive E rtragsermittlung der kreisfreie n Städte herangezogen wird.  
 
Aus der Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 650 Punkte ergeben sich 
Mehrerträge in Höhe von ca. 7,85 Millionen Euro. Die Anhebung des Hebesatzes der 
Grundstuer B wird auch durch die Finanzplanungserlasse des Hessische n Ministeriums des 
Inneren und für Sport erforderlich, die für eine Haushaltsgenehmigung bei defizitären 
Haushalten von einer Anhebung der Grundsteuerhebesätze abhängig macht.  
 
Der Hebesatz der Grundsteuer A wird regelmäßig analog zum Hebesatz der Grun dsteuer B 
angepasst und wird in diesem Sinne auf 390 Punkte angehoben.  
 
In Summe ergibt sich aus der Anpassung der Realsteuerhebesätze eine 
Ergebnisverbess erung in Höhe von rd. 19 Millionen Euro.  
 
Weitere Konsolidierungsmaßnahmen, die bereits im laufenden Haus haltsjahr greifen, sind 
umgehend zu erarbeiten. Mit einer Aufhebung der durch Rundverfügung b ekanntgegebenen 
Haushaltssperren ist im laufenden Jahr nicht zu rechnen.  
 
Ziel ist es, das im Rahmen des Kommunalen Entschuldungsfonds vereinbarte knapp positive 
ordentliche Jahresergebnis im Haushaltsvollzug zu erreichen. Ein Verstoß gegen den 
Schutzschirmvertrag hätte erhebliche negative Konsequenzen, bis hin zur Rückzahlung der 
gewährten Entschu ldungshilfen von 186,4 Millionen Euro.

Aufgrund der veränderten Hau shaltssituation ist auch die Liquiditätsplanung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu betrachten. Nach aktuellem Kenntnisstand reicht das in 
der geltenden Hau shaltssatzung verzeichnete maximale Kassenkreditvolumen bei der 
vorgesehenen Anhebung der R ealsteuerhebesätze knapp aus. Um mögliche 
Liquiditätsengpässe vermeiden zu können, ist es alle rdings zusätzlich notwendig, den 
Höchstbetrag der Kassenkredite von 370 Millionen Euro um 10 Millionen Euro auf 380 
Millionen Euro anzuheben.  
 
Darmstadt, 02.05.2017 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

anlage 2

6013 Zeichen

Ergebnishaushalt
 - Euro -
Nr.
Konten
Bezeichnung
neuer
Ansatz
bisheriger
Ansatz
mehr /
weniger
01
50
Privatrechtliche Leistungsentgelte
-7.030.410
-7.030.410
 
02
51
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
-50.268.990
-50.268.990
 
03
548 - 549
Kostenersatzleistungen und -erstattungen
-32.040.371
-32.040.371
 
04
52
Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen
-88.400
-88.400
 
05
55
Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzl. 
Umlagen
-331.651.000
-365.301.000
33.650.000
06
547
Erträge aus Transferleistungen
-44.251.900
-44.251.900
 
07
540 - 543
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allg. 
Umlagen
-141.030.257
-141.030.257
 
08
546
Erträge aus der Auflösung von SOPO aus Investitionszuw., -zuschüssen, -
beiträgen
-7.170.150
-7.170.150
 
09
53
Sonstige ordentliche Erträge
-10.595.010
-10.595.010
 
10
Summe der ordentlichen Erträge (01 - 09)
-624.126.488
-657.776.488
33.650.000
11
62, 63, 640-643, 
647-649, 65
Personalaufwendungen
101.327.800
101.327.800
 
12
644 - 646
Versorgungsaufwendungen
17.831.060
17.831.060
 
13
60, 61, 67-69
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
104.595.231
104.595.231
 
14
66
Abschreibungen
23.469.497
23.469.497
 
15
71
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere 
Finanzaufwendungen
145.371.635
145.371.635
 
16
73
Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus gesetzlichen 
Umlageverpflichtungen
73.394.200
81.824.200
-8.430.000
17
72
Transferaufwendungen
165.765.489
165.765.489
 
18
70, 74, 76
Sonstige ordentliche Aufwendungen
22.907
22.907
 
19
Summe der ordentlichen Aufwendungen (11 - 18)
631.777.819
640.207.819
-8.430.000
20
Verwaltungsergebnis (10 und 19)
7.651.331
-17.568.669
25.220.000
21
56, 57
Finanzerträge
-8.318.610
-8.318.610
 
22
77
Zinsen und andere Finanzaufwendungen
19.541.210
19.541.210
 
23
Finanzergebnis (21 und 22)
11.222.600
11.222.600
 
24
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge (10 und 21)
-632.445.098
-666.095.098
33.650.000
25
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen (19 und 22)
651.319.029
659.749.029
-8.430.000
26
Ordentliches Ergebnis (24 und 25)
18.873.931
-6.346.069
25.220.000
27
59
Außerordentliche Erträge
-102.000
-102.000
 
28
79
Außerordentliche Aufwendungen
100.000
100.000
 
29
Außerordentliches Ergebnis (27 und 28)
-2.000
-2.000
 
30
Jahresergebnis (26 und 29)
18.871.931
-6.348.069
25.220.000
1. Nachtrag 2017 - Grundsteuer B 650 P.

Finanzhaushalt
 - Euro -
Nr.
Konten
Bezeichnung
neuer
Ansatz
bisheriger
Ansatz
mehr /
weniger
01
810
Privatrechtliche Leistungsentgelte
7.030.410
7.030.410
 
02
811
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
50.268.990
50.268.990
 
03
812
Kostenersatzleistungen und -erstattungen
32.046.371
32.046.371
 
04
814
Einzahl. aus Steuern und steuerähnl. Erträgen einschl. Erträgen aus ges. 
Umlagen
331.651.000
365.301.000
-33.650.000
05
815
Einzahlungen aus Transferleistungen
43.932.700
43.932.700
 
06
816
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und allg. Umlagen
141.030.257
141.030.257
 
07
817
Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
8.737.810
8.737.810
 
08
813, 828
Sonst. ord. Einzahl. u. sonst. ao. Einzahl., die sich nicht aus Inv.tät. ergeben
9.090.510
9.090.510
 
09
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (01 - 08)
623.788.048
657.438.048
-33.650.000
10
830
Personalauszahlungen
-101.327.800
-101.327.800
 
11
831
Versorgungsauszahlungen
-14.331.060
-14.331.060
 
12
832
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
-104.595.231
-104.595.231
 
13
833
Auszahlungen für Transferleistungen
-165.765.489
-165.765.489
 
14
834
Auszahlungen für Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke sowie bes. 
Finanzausz.
-145.371.635
-145.371.635
 
15
835
Auszahlungen für Steuern einschl. Ausz. aus gesetzl. Umlageverpflichtungen
-73.394.200
-81.824.200
8.430.000
16
836
Zinsen und ähnliche Auszahlungen
-19.597.720
-19.597.720
 
17
837, 848
Sonst. ord. Auszahl. u. sonst. ao. Auszahl., die sich nicht aus Inv.tät. ergeben
-122.907
-122.907
 
18
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (10 - 17)
-624.506.042
-632.936.042
8.430.000
19
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Verw.tätigkeit (09 und 18)
-717.994
24.502.006
-25.220.000
20
820
Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie aus -
beiträgen
16.963.698
16.963.698
 
21
822
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlageverm. u. d. 
immat. AV
500
500
 
22
823
Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des 
Finanzanlagevermögens
1.199.060
1.199.060
 
23
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (20 - 22)
18.163.258
18.163.258
 
24
841
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
-66.668.000
-66.668.000
 
25
842
Auszahlungen für Baumaßnahmen
-43.889.109
-43.889.109
 
26
840, 843
Auszahlungen für Investitionen in das sonst. Sachanlagevermögen und 
immat. AV
-19.220.365
-19.220.365
 
27
844
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen
-13.122.010
-13.122.010
 
28
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (24-27)
-142.899.484
-142.899.484
 
29
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (23 und 
28)
-124.736.226
-124.736.226
 
30
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf (19 und 29)
-125.454.220
-100.234.220
-25.220.000
31
826
Einz. a. d. Aufn. v. Krediten u. wirtschaftl. vergleichb. Vorgängen f. Invest.
124.736.226
124.736.226
 
32
846
Ausz. f. d. Tilg. v. Krediten u. wirtschaftl. vergleichb. Vorgängen f. Invest.
-18.824.070
-18.824.070
 
33
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (31 und 
32)
105.912.156
105.912.156
 
34
Änderung des Zahlungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres 
(30 und 33)
-19.542.064
5.677.936
-25.220.000
35
Gepl. Anfangsbestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Haushaltsjahres
-266.486.401
-266.486.401
 
36
Gepl. Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln (34)
-19.542.064
5.677.936
-25.220.000
37
Gepl. Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (35 
und 36)
-286.028.465
-260.808.465
-25.220.000
1. Nachtrag 2017 - Grundsteuer B 650 P.

Beratungsverlauf (4)

TOP 157
TOP 12
TOP 11
TOP 3

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0138
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.05.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00