2017/0138
1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
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2017/0138
5024 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.05.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0138
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Vorlage vom: 02.05.2017
Beschlussvorschlag :
Im Rahmen eines 1 . Nachtrages für das Haushaltsjahr 2017 werden die Hebesätze für die Rea l-
steuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) zum 1. Januar 2017 angehoben. Der Höchstb e-
trag der Kassenkredite wird von 370 Millionen Euro auf 380 Millionen Euro erhöht.
Der 1. Nachtra gshaushaltssatzung wird wie beigefügt zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.05.2017:
Nach § 98 Abs. 2 Ziff. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist unverzüglich eine Nac h-
tragssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt trotz Ausnutzung jeder
Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen oder ein veranschlagter Fehlbedarf
sich wesentlich erhöhen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der
Haushaltssatzung erreicht werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2017 hat sich aktuell eine unvorh ersehbare, erhebliche Verschlecht e-
rung bei den Gewerbesteuererträgen ergeben. Ob es sich dabei um einen einmaligen Effekt
handelt, der nur das laufende Haushaltsjahr betrifft, oder eine a nhaltende Reduzierung des
Gewerbesteueraufko mmens eintreten wird, kan n derzeit nicht prognostiziert werden. Für das
Jahr 2017 zeigen die aktuellen Prognosen ein um 52 Millionen Euro vermindertes Aufko m-
men der Gewerbesteuererträge. Z udem ist für das Haushaltsjahr 2016 eine Gewerbesteuer -
Rückerstattung in Höhe von 33 Millione n Euro zu leisten.
Nur alleine mit Einsparmaßnahmen im bereits laufenden Haushaltsjahr kann ein Haushal t-
sausgleich nicht erreicht werden. Dies ist nur möglich, wenn die Hebesätze für die Realste u-
ern rückwirkend zum Jahresbeginn erhöht werden. Nach § 25 Ab s. 3 des Grundsteuergesetz
sowie nach § 16 Abs. 3 des Gewerbesteuergesetz ist ein B eschluss über die Änderung der
Hebesätze, der vom Beginn des Kalenderjahres wirken soll, bis zum 30. Juni eines Kalende r-
jahres zu fassen.
Aus der Anhebung des Hebesatzes d er Gewerbesteuer 454 Punkte ergeben sich Mehrerträge
in Höhe von ca. 11 Millionen Euro. Der Hebesatz von 454 Punkten entspricht dem Nivelli e-
rungshebesatz, der vom Land bei den Berechnungen des Ko mmunalen Finanzausgleichs für
die fiktive E rtragsermittlung d er kreisfreien Städte herangezogen wird.
Aus der Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 650 Punkte ergeben sich Mehre r-
träge in Höhe von ca. 7,85 Millionen Euro. Die Anhebung des Hebesatzes der Grundstuer B
wird auch durch die Finanzplanungserlasse des Hessischen Minister iums des Inneren und für
Sport erforderlich, die für eine Haushaltsgenehmigung bei defizitären Haushalten von einer
Anhebung der Grundsteuerhebesätze abhängig macht.
Der Hebesatz der Grundsteuer A wird regelmäßig analog zum Hebesatz der Grundsteuer B
angepasst und wird in diesem Sinne auf 390 Punkte angehoben.
In Summe ergibt sich aus der Anpassung der Realsteuerhebesätze eine Ergebnisverbess e-
rung in Höhe von rd. 19 Millionen Euro.
Weitere Konsolidierungsmaßnahmen, die bereits im l aufenden Haushaltsjahr greifen, sind
umgehend zu erarbeiten. Mit einer Aufhebung der durch Rundverfügung b ekanntgegebenen
Haushaltssperren ist im laufenden Jahr nicht zu rechnen.
Ziel ist es, das im Rahmen des Kommunalen Entschuldungsfonds vereinbarte kn app positive
ordentliche Jahresergebnis im Haushaltsvollzug zu erreichen. Ein Verstoß gegen den Schut z-
schirmvertrag hätte erhebliche negative Konsequenzen, bis hin zur Rückzahlung der gewäh r-
ten Entschuldungshilfen von 186,4 Millionen Euro.
- 4 -
Aufgrund der ve ränderten Haushaltssituation ist auch die Liquiditätsplanung der Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt zu betrachten. Nach aktuellem Kenntnisstand reicht das in der ge l-
tenden Haushaltssatzung verzeichnete maximale Kassen kreditvolumen bei der vorgesehenen
Anhebung der R ealsteuerhebesätze knapp aus. Um mögliche Liquiditätsengpässe vermeiden
zu können, ist es alle rdings zusätzlich notwendig, den Höchstbetrag der Kassenkredite von
370 Millionen Euro um 10 Millionen Euro auf 3 80 Millionen Euro anzuheben.
Darmstadt, 02.05.2017
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 1
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Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. September 2016 (GVBl. S. 167), hat die Stadtverordnetenversammlung am xxx 2017 folgende Nachtragssatzung beschlossen: Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR festgesetzt a) im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis die Erträge 33.650.000 666.095.098 632.445.098 die Aufwendungen 8.430.000 659.749.029 651.319.029 der Saldo 25.220.000 -6.346.069 18.873.931 im außerordentlichen Ergebnis die Erträge 102.000 102.000 die Aufwendungen 100.000 100.000 der Saldo 2.000 2.000 b) im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen 25.220.000 24.502.006 -717.994 aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen 18.163.258 18.163.258 die Auszahlungen 142.899.484 142.899.484 der Saldo -124.736.226 -124.736.226 aus Finanzierungstätigkeit die Einzahlungen 124.736.226 124.736.226 die Auszahlungen 18.824.070 18.824.070 der Saldo 105.912.156 105.912.156 Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von 18.871.931 EUR aus. Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelfehlbedarf von 19.542.064 EUR aus. Stand vor Magistratsberatung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2017 § 1 erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2017 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird nicht geändert. Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird um 10 Mio. Euro auf 380.000.000 Euro erhöht. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt geändert: gegenüber bisher auf nunmehr 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 320 v. H. 390 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 535 v. H. 650 v. H. 2. Gewerbesteuer 425 v. H. 454 v. H. Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert. Die Bestimmungen zur Stellenbewirtschaftung werden nicht geändert. Darmstadt, den xxx 2017 Der Magistrat Stadtkämmerer § 7 André Schellenberg Stand vor Magistratsberatung § 2 § 3 § 4 § 5 § 6
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.05.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0138
Magistratsbeschluss -Nr.
157
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Vorlage vom: 02.05.2017
Beschlussvorschlag :
Im Rahmen ein es 1. Nachtrages für das Haushaltsjahr 2017 werden die Hebesätze für die
Realsteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) zum 1. Januar 2017 angehoben. Der
Höchstbetrag der Kassenkredite wird von 370 Millionen Euro auf 380 Millionen Euro erhöht.
Der 1. Nachtragshaushaltssatzung wird wie beigefügt zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 03.05.2017
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.05.2017:
Nach § 98 Abs. 2 Ziff. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist unverzüglich eine
Nachtragssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt trotz Ausnutzung
jeder Sparmöglichkeit ein erhe blicher Fehlbetrag entstehen oder ein veranschlagter
Fehlbedarf sich wesentlich erhöhen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine
Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2017 hat sich aktuell eine unvorhersehbare, er hebliche
Verschlechterung bei den Gewerbesteuererträgen ergeben. Ob es sich dabei um einen
einmaligen Effekt handelt, der nur das laufende Haushaltsjahr betrifft, oder eine a nhaltende
Reduzierung des Gewerbesteueraufko mmens eintreten wird, kann derzeit nic ht prognostiziert
werden. Für das Jahr 2017 zeigen die aktuellen Prognosen ein um 52 Millionen Euro
vermindertes Aufkommen der Gewerbesteuererträge. Z udem ist für das Haushaltsjahr 2016
eine Gewerbesteuer -Rückerstattung in Höhe von 33 Millionen Euro zu lei sten.
Nur alleine mit Einsparmaßnahmen im bereits laufenden Haushaltsjahr kann ein
Haushaltsausgleich nicht erreicht werden. Dies ist nur möglich, wenn die Hebesätze für die
Realsteuern rückwi rkend zum Jahresbeginn erhöht werden. Nach § 25 Abs. 3 des
Grundsteuergesetz sowie nach § 16 Abs. 3 des Gewerbesteuergesetz ist ein B eschluss über
die Änderung der Hebesätze, der vom Beginn des Kalenderjahres wirken soll, bis zum 30.
Juni eines Kalende rjahres zu fassen.
Aus der Anhebung des Hebesatzes der Gewerbeste uer 454 Punkte ergeben sich Mehrerträge
in Höhe von ca. 11 Millionen Euro. Der Hebesatz von 454 Punkten entspricht dem
Nivellierungshebesatz, der vom Land bei den Berechnungen des Ko mmunalen
Finanzausgleichs für die fiktive E rtragsermittlung der kreisfreie n Städte herangezogen wird.
Aus der Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 650 Punkte ergeben sich
Mehrerträge in Höhe von ca. 7,85 Millionen Euro. Die Anhebung des Hebesatzes der
Grundstuer B wird auch durch die Finanzplanungserlasse des Hessische n Ministeriums des
Inneren und für Sport erforderlich, die für eine Haushaltsgenehmigung bei defizitären
Haushalten von einer Anhebung der Grundsteuerhebesätze abhängig macht.
Der Hebesatz der Grundsteuer A wird regelmäßig analog zum Hebesatz der Grun dsteuer B
angepasst und wird in diesem Sinne auf 390 Punkte angehoben.
In Summe ergibt sich aus der Anpassung der Realsteuerhebesätze eine
Ergebnisverbess erung in Höhe von rd. 19 Millionen Euro.
Weitere Konsolidierungsmaßnahmen, die bereits im laufenden Haus haltsjahr greifen, sind
umgehend zu erarbeiten. Mit einer Aufhebung der durch Rundverfügung b ekanntgegebenen
Haushaltssperren ist im laufenden Jahr nicht zu rechnen.
Ziel ist es, das im Rahmen des Kommunalen Entschuldungsfonds vereinbarte knapp positive
ordentliche Jahresergebnis im Haushaltsvollzug zu erreichen. Ein Verstoß gegen den
Schutzschirmvertrag hätte erhebliche negative Konsequenzen, bis hin zur Rückzahlung der
gewährten Entschu ldungshilfen von 186,4 Millionen Euro.
Aufgrund der veränderten Hau shaltssituation ist auch die Liquiditätsplanung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu betrachten. Nach aktuellem Kenntnisstand reicht das in
der geltenden Hau shaltssatzung verzeichnete maximale Kassenkreditvolumen bei der
vorgesehenen Anhebung der R ealsteuerhebesätze knapp aus. Um mögliche
Liquiditätsengpässe vermeiden zu können, ist es alle rdings zusätzlich notwendig, den
Höchstbetrag der Kassenkredite von 370 Millionen Euro um 10 Millionen Euro auf 380
Millionen Euro anzuheben.
Darmstadt, 02.05.2017
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
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Ergebnishaushalt - Euro - Nr. Konten Bezeichnung neuer Ansatz bisheriger Ansatz mehr / weniger 01 50 Privatrechtliche Leistungsentgelte -7.030.410 -7.030.410 02 51 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -50.268.990 -50.268.990 03 548 - 549 Kostenersatzleistungen und -erstattungen -32.040.371 -32.040.371 04 52 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen -88.400 -88.400 05 55 Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzl. Umlagen -331.651.000 -365.301.000 33.650.000 06 547 Erträge aus Transferleistungen -44.251.900 -44.251.900 07 540 - 543 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allg. Umlagen -141.030.257 -141.030.257 08 546 Erträge aus der Auflösung von SOPO aus Investitionszuw., -zuschüssen, - beiträgen -7.170.150 -7.170.150 09 53 Sonstige ordentliche Erträge -10.595.010 -10.595.010 10 Summe der ordentlichen Erträge (01 - 09) -624.126.488 -657.776.488 33.650.000 11 62, 63, 640-643, 647-649, 65 Personalaufwendungen 101.327.800 101.327.800 12 644 - 646 Versorgungsaufwendungen 17.831.060 17.831.060 13 60, 61, 67-69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 104.595.231 104.595.231 14 66 Abschreibungen 23.469.497 23.469.497 15 71 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen 145.371.635 145.371.635 16 73 Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen 73.394.200 81.824.200 -8.430.000 17 72 Transferaufwendungen 165.765.489 165.765.489 18 70, 74, 76 Sonstige ordentliche Aufwendungen 22.907 22.907 19 Summe der ordentlichen Aufwendungen (11 - 18) 631.777.819 640.207.819 -8.430.000 20 Verwaltungsergebnis (10 und 19) 7.651.331 -17.568.669 25.220.000 21 56, 57 Finanzerträge -8.318.610 -8.318.610 22 77 Zinsen und andere Finanzaufwendungen 19.541.210 19.541.210 23 Finanzergebnis (21 und 22) 11.222.600 11.222.600 24 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge (10 und 21) -632.445.098 -666.095.098 33.650.000 25 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen (19 und 22) 651.319.029 659.749.029 -8.430.000 26 Ordentliches Ergebnis (24 und 25) 18.873.931 -6.346.069 25.220.000 27 59 Außerordentliche Erträge -102.000 -102.000 28 79 Außerordentliche Aufwendungen 100.000 100.000 29 Außerordentliches Ergebnis (27 und 28) -2.000 -2.000 30 Jahresergebnis (26 und 29) 18.871.931 -6.348.069 25.220.000 1. Nachtrag 2017 - Grundsteuer B 650 P. Finanzhaushalt - Euro - Nr. Konten Bezeichnung neuer Ansatz bisheriger Ansatz mehr / weniger 01 810 Privatrechtliche Leistungsentgelte 7.030.410 7.030.410 02 811 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 50.268.990 50.268.990 03 812 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 32.046.371 32.046.371 04 814 Einzahl. aus Steuern und steuerähnl. Erträgen einschl. Erträgen aus ges. Umlagen 331.651.000 365.301.000 -33.650.000 05 815 Einzahlungen aus Transferleistungen 43.932.700 43.932.700 06 816 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und allg. Umlagen 141.030.257 141.030.257 07 817 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 8.737.810 8.737.810 08 813, 828 Sonst. ord. Einzahl. u. sonst. ao. Einzahl., die sich nicht aus Inv.tät. ergeben 9.090.510 9.090.510 09 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (01 - 08) 623.788.048 657.438.048 -33.650.000 10 830 Personalauszahlungen -101.327.800 -101.327.800 11 831 Versorgungsauszahlungen -14.331.060 -14.331.060 12 832 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -104.595.231 -104.595.231 13 833 Auszahlungen für Transferleistungen -165.765.489 -165.765.489 14 834 Auszahlungen für Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke sowie bes. Finanzausz. -145.371.635 -145.371.635 15 835 Auszahlungen für Steuern einschl. Ausz. aus gesetzl. Umlageverpflichtungen -73.394.200 -81.824.200 8.430.000 16 836 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -19.597.720 -19.597.720 17 837, 848 Sonst. ord. Auszahl. u. sonst. ao. Auszahl., die sich nicht aus Inv.tät. ergeben -122.907 -122.907 18 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (10 - 17) -624.506.042 -632.936.042 8.430.000 19 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Verw.tätigkeit (09 und 18) -717.994 24.502.006 -25.220.000 20 820 Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie aus - beiträgen 16.963.698 16.963.698 21 822 Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlageverm. u. d. immat. AV 500 500 22 823 Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens 1.199.060 1.199.060 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (20 - 22) 18.163.258 18.163.258 24 841 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -66.668.000 -66.668.000 25 842 Auszahlungen für Baumaßnahmen -43.889.109 -43.889.109 26 840, 843 Auszahlungen für Investitionen in das sonst. Sachanlagevermögen und immat. AV -19.220.365 -19.220.365 27 844 Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -13.122.010 -13.122.010 28 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (24-27) -142.899.484 -142.899.484 29 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (23 und 28) -124.736.226 -124.736.226 30 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf (19 und 29) -125.454.220 -100.234.220 -25.220.000 31 826 Einz. a. d. Aufn. v. Krediten u. wirtschaftl. vergleichb. Vorgängen f. Invest. 124.736.226 124.736.226 32 846 Ausz. f. d. Tilg. v. Krediten u. wirtschaftl. vergleichb. Vorgängen f. Invest. -18.824.070 -18.824.070 33 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (31 und 32) 105.912.156 105.912.156 34 Änderung des Zahlungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres (30 und 33) -19.542.064 5.677.936 -25.220.000 35 Gepl. Anfangsbestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Haushaltsjahres -266.486.401 -266.486.401 36 Gepl. Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln (34) -19.542.064 5.677.936 -25.220.000 37 Gepl. Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (35 und 36) -286.028.465 -260.808.465 -25.220.000 1. Nachtrag 2017 - Grundsteuer B 650 P.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0138
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.05.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00