V/0520/2006/1
Zentrumserweiterung südlich der St. Anna Kirche in Mecklenbeck
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0520/2006/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Zentrumserweiterung südlich der St. Anna Kirche in Mecklenbeck Beratungsfolge 23.08.2006 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr und Wirtschaft beschließt fol- gende Entwicklungsziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Zentrumserwei- terung südlich der St. Anna Kirche als verbindliche Vorgaben für ein durchzuführendes zweistufiges Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren: - Zentrale Zielsetzung ist der Ausbau des Stadtteilzentrums mit einem multifunktionalen Nutzungsangebot bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnen. - Die Erdgeschossflächen sollen überwiegend für gewerbliche Zwecke vorgesehen werden. Gastronomieangebote sind in untergeordnetem Umfang hier ebenfalls zulässig. - Der Einzelhandel soll ein möglichst brei tes Angebot von typischen Grundversorgungssor- timenten umfassen. - Ein Standort für einen Lebensmittel-Discounter mit max. 1.000 qm Verkaufsfläche und max. 70 zugeordneten Stellplätzen ist nachzuweisen. - Die nördliche, westliche und südliche Grundstücksseite sind durch eine II- geschossige Bebauung zu fassen. Zulässig ist ein ergänzendes Staffelgeschoss oder Satteldach (kein Flachdach) . Die hofartige Bebauung soll sich zum Dingbänger Weg orientieren bzw. öffnen. Der Baukörper ist überwiegend in Sichtmauerwerk (rötlicher Klinker) zu erstellen. - Die Anforderungen an den Immissionsschutz für die Wohnnutzung in der Nachbarschaft zum Plangebiet sind durch geeignete bauliche bzw. organisatorische Maßnahmen zu be- rücksichtigen. - Die Haupterschließung ist vom Dingbänger Weg aus vorzusehen. Lieferverkehre sind ausschließlich hierüber abzuwickeln. Eine untergeordnete zusätzliche Erschließung ist von der Brockmannstraße aus einzuplanen. - Die Ansprüche der in einem Stadtteilzentrum zu erwartenden Fuß- und Radverkehre sind bei der Gestaltung der Verkehrsflächen zu berücksichtigen. 2. Je Bewerbung ist der Nachweis von Entwi ckler, Endinvestor und qualifiziertem Architektur- büro erforderlich. Vorlagen-Nr.: V/0520/2006/1. Erg Auskunft erteilt: Herr Kurz Ruf: 492 61 40 E-Mail: KurzA@stadt-muenster.de Datum: 18.08.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0520/2006/1 3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Ausschreibung der Grundstücksflächen die liegen- schaftlichen Rahmenbedingungen alsbald zum Beschluss in nichtöffentlicher Sitzung vor- zulegen (Ratsvorlage V/0414/2006). 4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein zweistufiges Auswahl- und Realisierungsverfahren (Qualifizierung und Konkretisierung) für den Ausbau des Zentrums durchzuführen. Nach Abschluss der Qualifizierungsphase sind alle Bewerbungen in einer öffentlichen Bürgerin- formation vorzustellen. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten entstehen. Begründung: Auf einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung West (10.08.2006) wurden die Entwicklungszie- le und städtebaulichen Rahmenbedingungen ergänzt. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (17.08.2006) hat die Vorlage mit diesen Ergänzungen ebenfalls einstimmig beschlossen. I.V. Schultheiß Stadtdirektor
Hauptvorlage V/0520/2006
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V/0520/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Zentrumserweiterung südlich der St. Anna Kirche in Mecklenbeck Beratungsfolge 10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 16.08.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen un d Liegenschaften Vorberatung 17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick lung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 23.08.2006 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung , Verkehr und Wirtschaft beschließt fol- gende Entwicklungsziele und städtebaulichen Rahmenb edingungen für die Zentrumserwei- terung südlich der St. Anna Kirche als verbindliche Vorgaben für ein durchzuführendes zweistufiges Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren: - Zentrale Zielsetzung ist der Ausbau des Stadtteil zentrums mit einem multifunktionalen Nutzungsangebot bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnen. - Die Erdgeschossflächen sollen überwiegend für gew erbliche Zwecke vorgesehen werden. Gastronomieangebote sind in untergeordnetem Umfang hier ebenfalls zulässig. - Der Einzelhandel soll ein möglichst breites Angeb ot von typischen Grundversorgungssor- timenten umfassen. - Ein Standort für einen Lebensmittel-Discounter mi t max. 1.000 qm Verkaufsfläche und max. 70 zugeordneten Stellplätzen ist nachzuweisen. - Die nördliche, westliche und südliche Grundstücks seite sind durch eine II- geschossige Bebauung zu fassen. Zulässig ist ein ergänzendes St affelgeschoss. Die hofartige Bebau- ung soll sich zum Dingbänger Weg orientieren bzw. öffnen. - Die Anforderungen an den Immissionsschutz für die Wohnnutzung in der Nachbarschaft zum Plangebiet sind durch geeignete bauliche bzw. o rganisatorische Maßnahmen zu be- rücksichtigen. - Die Haupterschließung ist vom Dingbänger Weg aus vorzusehen. Lieferverkehre sind ausschließlich hierüber abzuwickeln. Eine untergeor dnete zusätzliche Erschließung ist von der Brockmannstraße aus einzuplanen. - Die Ansprüche der in einem Stadtteilzentrum zu er wartenden Fuß- und Radverkehre sind bei der Gestaltung der Verkehrsflächen zu berücksichtigen. Vorlagen-Nr.: V/0520/2006 Auskunft erteilt: Herr Kurz Ruf: 492 61 40 E-Mail: KurzA@stadt-muenster.de Datum: 27.06.2006 Öffentliche Beschluss vorlage - 2 - V/0520/2006 2. Je Bewerbung ist der Nachweis von Entwickler, En dinvestor und qualifiziertem Architektur- büro erforderlich. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Ausschre ibung der Grundstücksflächen die liegen- schaftlichen Rahmenbedingungen alsbald zum Beschlus s in nichtöffentlicher Sitzung vor- zulegen (Ratsvorlage V/0414/2006). 4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein zweistufiges Auswahl- und Realisierungsverfahren (Qualifizierung und Konkretisierung) für den Ausbau des Zentrums durchzuführen. Nach Abschluss der Qualifizierungsphase sind alle Bewerb ungen in einer öffentlichen Bürgerin- formation vorzustellen. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten entstehen. Begründung: Die Lebensqualität in den Stadtteilen wird maßgebl ich von der Attraktivität ihrer Zentren bestimmt. Diese entsteht durch ein vielfältiges Angebot öffen tlicher und privater Versorgungseinrichtungen und eine anspruchsvolle Gestaltung seiner Bebauung und öffentlichen Räume. Der Einzelhandel – insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel – ist die Leitnutzung eines funktionsfähigen und nach- fragegerechten Stadtteilzentrums. Von der Kundenfre quenz der Anbieter im Grundversorgungsbe- reich profitieren darüber hinaus kleinere Fachgeschäfte sowie Dienstleistungsanbieter. Das bedeutet, dass die Standortanforderungen des Ei nzelhandels in die Planung zum Ausbau des Stadtteilzentrums einbezogen werden müssen. Besonde rs im Lebensmitteleinzelhandel hat sich in den letzten Jahren ein deutliches Wachstum bei den Verkaufsflächen (VKF) neuer Märkte vollzo- gen. Verkaufsflächen oberhalb von 700 qm für einen LM-Discounter und oberhalb von 1.000 qm für einen LM-Vollsortimenter, jeweils in Verbindung mit ebenerdig angeordneten Kundenstellplät- zen, gehören inzwischen zur starren Mindestanforder ung der Betreiber an die Planung neuer Standorte. Dies erzeugt einen starken Anpassungsdru ck auf die gewachsenen Zentren bzw. die integrierten Versorgungsstandorte. Das Zentrum des Stadtteils Mecklenbeck erstreckt si ch am Dingbänger Weg nördlich und südlich der St. Anna Kirche. Während der Bereich nördlich d er Kirche bereits mit einer mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftsbebauung inklusive LM-Vollsortim enter realisiert worden ist, soll nun die Be- bauung im südlichen Bereich folgen. Grundlage für die Entwicklung des Zentrums ist der seit dem 10.11.1995 rechtskräftige Bebau- ungsplan Nr. 396: „Mecklenbeck-Mitte“. Er setzt für die Zentrumsbereiche nördlich und südlich der Kirche jeweils eine Blockrandbebauung mit zwei Voll geschossen und Staffelgeschoss und innen liegender Stellplatzanlage fest. Im Hinblick auf die geänderten Anforderungen an Flä chengröße und –zuschnitt der Verkaufsflä- chen im LM-Einzelhandel, sind die überbaubaren Fläc hen im rechtskräftigen Bebauungsplan nicht mehr praxisgerecht. Im Rahmen der Änderung des Planungsrechtes sollen d ie wesentlichen städtebaulichen Ziele des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Zentrum: - gemischt genutzte Bebauung, - zwingende Mehrgeschossigkeit der Bebauung und - stadträumliche Prägung durch die bauliche Definit ion der Blockränder beibehalten werden. Verfahren Nach Beratung der Entwicklungsziele und der städteb aulichen Rahmenbedingungen in den parla- mentarischen Gremien erfolgt das zweistufige Auswahl- und Realisierungsverfahren mit folgenden Schritten: - 3 - V/0520/2006 - öffentliche Ausschreibung für Bewerber (= Teams a us Entwickler, Endinvestor, Architekt), Grundlagen: Exposée mit Entwicklungszielen, städteb aulichen Rahmenbedingungen, Min- destkaufpreis - Qualifizierungsphase (Zeitraum: ca. 4 Monate) Nachweis der Planungskompetenz (Vorentwurf), Akquis itionskompetenz (Nutzerkonzept), Finanzierungskonzept / Bonität (Kaufpreisgebot) durch Bewerber - Vorstellung aller Entwürfe in einer öffentlichen Informationsveranstaltung - Eingrenzung des Bewerberkreises (2-3) durch Ratse ntscheidung auf Vorschlag der Verwal- tung - Nach Beschlussfassung durch die parlamentarischen Gremien folgt die Konkretisie- rungsphase (Zeitraum: ca. 3 Monate). Bewerber konkretisieren ihre Plan- und Nutzerkon- zepte. - Ratsentscheidung für einen Bewerber als potenziel len Vorhabenträger auf Vorschlag der Verwaltung - Das Grundstück wird einem der Bewerber für den Ze itraum bis zum Abschluss des erfor- derlichen Bebauungsplanänderungsverfahrens exklusiv und unentgeltlich an die Hand ge- geben. Damit kann das Projekt zur Realisierungsreif e gebracht werden, so dass der Rat ei- nen Beschluss zur Veräußerung des Grundstücks fassen kann. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Städtebauliche Prinzipskizze
Hauptvorlage - Anlage
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Brockmannstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0520/2006/1
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 18.08.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37