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2859/2025

Wahl der Kölner Mitglieder für den Regionalrat Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.11.2025, TOP 2.6.17

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3808 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX 
 
Vorlagen-Nummer 
 2859/2025 
Freigabedatum 
 11.11.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wahl der Kölner Mitglieder für den Regionalrat Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln wählt folgende sechs Mitglieder in den Regionalrat 
 
1. _______________________ 
2. _______________________ 
3. _______________________ 
4. _______________________ 
5. _______________________ 
6. _______________________ 
 
II. Der Rat wählt Herrn Beigeordneten Andree Haack als Vertreter der Stadt Köln mit 
beratender Stimme gemäß § 8 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRW. 
 
III. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Rats-
sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Regionalrates gewählt werden. Sie 
endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen 
Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder 
dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der 
Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten 
Mitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Aus-
schüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser 
Gremien bestanden hat.  
 
 
Rat 20.11.2025

2 
Begründung: 
 
Nach den Kommunalwahlen vom 14.09.2025 konstituiert sich der Regionalrat des Regie-
rungsbezirks Köln neu. Auf Grundlage des § 7 Abs. 1 und 2 Landesplanungsgesetz NRW 
werden die insgesamt 45 stimmberechtigten Mitglieder des Regionalrates zu zwei Dritteln 
durch die Vertretungen der kreisfreien Städte und der Kreise direkt gewählt, zu einem Drittel 
aus Reservelisten berufen. Auf die Stadt Köln entfallen auf Basis der Zahl von 1.024.021 Ein-
wohnern sechs Mandate im Regionalrat.  
 
Der Regionalrat entscheidet über wesentliche Fragen der Raum- und Regionalplanung und 
berät über raumbedeutsame und strukturwirksame Förderprogramme des Landes. Er trifft die 
sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung bzw. Änderung des Regi-
onalplans und beschließt dessen Aufstellung.  
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Regionalrates liegt in der Verkehrsplanung: Der Re-
gionalrat beschließt über die Vorschläge der Region für die gesetzlichen Bedarfs- und Aus-
baupläne des Bundes und des Landes, für die jährlichen Ausbauprogramme an Landesstra-
ßen sowie für die Förderprogramme des kommunalen Straßenbaus und des öffentlichen Per-
sonennahverkehrs. Weiterhin legt der Regionalrat die Prioritäten für Um- und Ausbaumaßnah-
men an Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten fest.  
 
Zur Sitzverteilung im Regionalrat sind nach § 7 Abs. 5 Landesplanungsgesetz die Parteien 
und Wählergruppen zugelassen, die als solche in mehr als einer Gemeinde vertreten sind und 
über eine für den Regierungsbezirk zuständige einheitliche Leitung verfügen.  
 
Die zu wählenden Regionalratsmitglieder der Stadt Köln müssen gemäß § 7 Abs. 4 Landes-
planungsgesetz NRW ihren Hauptwohnsitz in Köln haben. Sie müssen keine gewählten Rats-
vertreter bzw. Ratsvertreterinnen sein. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die Wählbarkeit 
des Kommunalwahlgesetzes entsprechend. 
 
Jedes gewählte Mitglied des Regionalrates ist derjenigen Partei oder Wählergruppe anzurech-
nen, die es zur Wahl vorgeschlagen hat. Listenverbindungen sind gemäß § 7 Abs. 4 Satz 4 
Landesplanungsgesetz NRW nicht zulässig.  
 
Da das Landesplanungsgesetz NRW den Berechnungsmodus für die Verteilung der Sitze 
nicht weiter konkretisiert, dürfen alle anerkannten Verfahren der Verhältniswahl angewandt 
werden.  
 
Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für den Regionalrat muss bis spätestens 09. Januar 
2026 erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

20.11.2025 Rat
TOP 2.6.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
2859/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.11.2025
Erstellt
25.09.2025 08:46