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1026/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der AfD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 02.02.2023 (siehe TOP 11.2.3 der Niederschrift vom 02.02.2023, S. 30) betreffend "Trinkwasserbrunnen"

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 23.03.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 11.05.2023, TOP 11.1.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

3748 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 1026/2023 
Freigabedatum 23.03.2023  
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der AfD-Fraktion in der Sitzung der 
Bezirksvertretung Chorweiler am 02.22.2023 (siehe TOP 11.2.3 der Niederschrift vom 
02.02.2023, S. 30) betreffend "Trinkwasserbrunnen" 
Fragen der AfD-Fraktion 
 
1. Was ist die Voraussetzung für Trinkbrunnen? 
2. Es wird darum gebeten, die Planung sowie Standorte als Information an die BV zu 
übermitteln. 
 
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
zu 1.) 
Die Verwaltung wurde mit Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 20.09.2016 beauf-
tragt, in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie einen Vorschlag zur stufenweisen Realisie-
rung von Trinkbrunnen für die Kölner Innenstadt zu erarbeiten. Stadtverwaltung und Rhein-
Energie haben sich daraufhin zum Ziel gesetzt, das Thema nicht nur für die Innenstadt, son-
dern gesamtstädtisch und dezernatsübergreifend zu betrachten. 
 
In einem fachamtsübergreifenden Workshopverfahren (Federführung Dez. VI – Stadtraumma-
nagement) wurden ein Kriterienkatalog für alle Rahmenbedingungen sowie eine Checkliste für 
die Standortsuche der Trinkbrunnen im Stadtgebiet erarbeitet. 
 
 
Kriterienkatalog Rahmenbedingungen 
 
HYGIENE 
 Materialauswahl gemäß der Trinkwasserverordnung 
 monatliche Beprobung (inkl. bei Inbetriebnahme) 
 mikrobiologische Untersuchung 
 Überwachung durch das Gesundheitsamt (§ 18 Abs. 1 Satz 1 TrinkwV) 
 Anzeigepflicht (§ 13 Abs. 2 Nr. 5 TrinkwV) 
 Dauerläufer, keine Mechanik oder Elektronik 
 Vermeidung von Stagnation 
 sichtbarer Hinweis „Trinkwasser“ 
 hygienische Gestaltung: Vermeidung von Verkeimungsquellen, insb. am Auslass (Ab-
flammbarkeit muss gewährleistet sein)

2 
 
BETRIEB 
 Möglichkeit zur einfachen Demontage bzw. zur Sicherung der Winterfestigkeit 
 Bereithaltung von geeigneten Lagerflächen für die Wintermonate 
 Gewährleistung der Zugänglichkeit des Brunnens mit Fahrzeugen (bis 3,5 t) 
 regelmäßige Säuberung und Inspektion 
 Führung eines Betriebshandbuches (Inbetriebnahme, Instandhaltung, Auf- und Abbau, 
Außer- und Wiederinbetriebnahme) 
 Entwässerung des Trinkbrunnens über Versickerung (Rigole) oder über die Einleitung in 
ein Gewässer oder in den Abwasserkanal 
 Anschluss an ständig durchflossene Unter- oder Mittelverteilung (Richtwert: Rohrdurch-
messer ≤ DN300), nicht an Transportleitung, Länge der Anschlussleitung ≤ 10 – 15 m, 
bei ≤ Da 40. 
 Einzelabsperrmöglichkeit (zugänglich für Service) 
 direkte und gezielte Ableitung ohne Auffangschale (inkl. Spritzschutz) 
 
GESTALTUNG 
 geringer Reinigungsaufwand, glatte Oberflächen, keine Verstopfungsmöglichkeiten 
 ausreichende Höhe (außerhalb der Reichweite von Hunden) 
 Einsatz vandalismusresistenter Materialien 
 diebstahlsichere Konstruktion 
 geringes Verletzungsrisiko (Spaltmaß zwischen Auslauf und Ablaufschale mind. 25 cm) 
 gestalterische Einheitlichkeit (Ausnahmen an besonderen Standorten), 1 Modell, ggf. mit 
kleinen Varianten 
 reduzierte Gestaltung (gemäß Gestaltungshandbuch Köln) 
 frostfreies Fundament (max. 80 cm) 
 Baumwurzeln/Leitungen berücksichtigen 
 Standort möglichst nicht unter Bäumen (Moos, Laub, Vögel) 
 barrierefreie Zugänglich-/Nutzbarkeit 
 
 
zu 2.) 
Verwaltungsseitig werden gegenwärtig zwei potenzielle Standorte (im Bereich Oxforder Pas-
sage/Pariser Platz/Liverpooler Platz sowie im Bereich Themsepromenade/Olof-Palme-Park für 
Trinkbrunnen im Stadtbezirk Chorweiler geprüft. Nach der abgeschlossenen Standortprüfung 
werden der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) die Standorte zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Liverpooler Platz
  • Themsepromenade
  • Pariser Platz

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Details

Aktenzeichen
1026/2023
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
23.03.2023
Erstellt
22.03.2023 17:52