1170/2017
Beantwortung der mündlichen Anfrage von RM Herrn Klausing in der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 09.03.2017 zu
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3801 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/804 20.04.2017 Vorlagen-Nummer 1170/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 24.04.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017 Wirtschaftsausschuss 27.04.2017 Beantwortung der mündlichen Anfrage von RM Herrn Klausing zum Umsetzungsstand "Kommunales Beschäftigungsförderprogramm" in der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 09.03.2017 (TOP 8.1.4) Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Welche Fristen für mögliche Förderprogramme verstreichen und wie geht man damit um, wenn das Konzept erst für Mai angedacht sei. Wäre eine Teilinkraftsetzung für Fördermittel, die bereits im April genutzt werden können, möglich. Die derzeit durch den Europäischen Sozialfonds geförderten Bundesprogramme „Soziale Teilhabe“ und „Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“ werden durch das Jobcenter Köln sehr er- folgreich umgesetzt. Die Möglichkeit der Einstellung mit einer Förderung aus dem Programm „Soziale Teilhabe“ wurde durch das Bundesministerium für Arbeit aktuell verlängert und die Förderkonditionen verbessert. Neben Arbeitgebern des ersten Arbeitsmarktes nehmen in Köln auch Beschäftigungsträ- ger diese Mittel in Anspruch, um so dem Personenkreis der Langzeitarbeitslosen (LZA) entsprechen- de Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Programme neu eingestellte Mitarbeitende im Kontext des zu erstellenden kommunalen Beschäftigungsprogramms einzubinden. Insofern gehen Fördermittel für das Programm nicht verloren. Warum ist die Einbindung externer Auftragnehmer notwendig? Durch den Ratsauftrag entstand eine zusätzliche Aufgabe für die Arbeitsmarktförderung. Seit dem Wegfall der Fachstelle „Hilfe zur Arbeit“ infolge des seit 2005 bestehenden SGB II besteht in der Ver- waltung keine ausreichende Personalstruktur mehr, die diesen weit reichenden Beschluss mit vor- handenem Personal umsetzen kann. Die externe Unterstützung stellt sicher, dass die Ergebnisse der beteiligten Arbeitsgruppen in einem ansprechenden schriftlichen Konzept in angemessener Zeit zu- sammengefasst werden, so dass es dem Rat und den Ausschüssen vorgelegt und danach zur Um- setzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann . Wann hat es sich in der Verwaltung abgezeichnet, dass der Ratsbeschluss nicht in der vorge- sehenen Frist umgesetzt werden kann? Warum ist es nicht möglich, diesen in der vorgesehe- nen Zeit umzusetzen? Der Ratsbeschluss wurde am 17.11.2016 mit einem sehr ambitionierten Zeitfenster gefasst, das der Bedeutung des Themas gerecht wird. Die Komplexität des Auftrages erfordert, unterschiedliche Ge- 2 sprächskreise einzuberufen, deren Ergebnisse abzustimmen und sie danach in einem Förderpro- gramm zusammen zu fassen. Eine Einladung der ämterübergreifenden Projektgruppe unter Einbeziehung der Arbeitsagentur und des Jobcenters konnte aufgrund der Termindichte der beteiligten Akteure zum Jahresende erst am 05. Januar 2017 realisiert werden. Diese hat in mehreren Sitzungen die Eckpunkte des Programms im Konsens entwickelt. Einhergehend wurde die Zusammenarbeit mit den Beschäftigungs- und Quali- fizierungsträgern in den vergangenen Wochen hergestellt und deren Anregungen ebenfalls aufgegrif- fen. Die Anfragen für den beauftragten Städtevergleich wurden im Dezember 2016 über den Arbeitskreis Kommunale Beschäftigung des Dt. Städtetages an mehrere Kommunen versandt. Rückläufe dazu erfolgten nur wenige, so dass ergänzend auch eigene Recherche betrieben wird. Diese erfolgt neben der regulären Aufgabenerledigung und braucht daher auch etwas mehr Zeit, als mit ausreichender Personalkapazität hierfür möglich wäre. gez. Reker
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1170/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 20.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27