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1170/2017

Beantwortung der mündlichen Anfrage von RM Herrn Klausing in der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 09.03.2017 zu

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 20.04.2017

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 27.04.2017, TOP 3.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3801 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/804 
 
20.04.2017 
Vorlagen-Nummer 
 1170/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 24.04.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017 
Wirtschaftsausschuss 27.04.2017 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage von RM Herrn Klausing zum Umsetzungsstand 
"Kommunales Beschäftigungsförderprogramm" in der Sitzung des Ausschusses Soziales und 
Senioren  vom 09.03.2017  (TOP 8.1.4) 
 
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Welche Fristen für mögliche Förderprogramme verstreichen und wie geht man damit um, 
wenn das Konzept erst für Mai angedacht sei. Wäre eine Teilinkraftsetzung für Fördermittel, 
die bereits im April genutzt werden können, möglich. 
Die derzeit durch den Europäischen Sozialfonds geförderten Bundesprogramme „Soziale Teilhabe“ 
und „Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“ werden durch das Jobcenter Köln sehr er-
folgreich umgesetzt. Die Möglichkeit der Einstellung mit einer Förderung aus dem Programm „Soziale 
Teilhabe“ wurde durch das Bundesministerium für Arbeit aktuell verlängert und die Förderkonditionen 
verbessert. Neben Arbeitgebern des ersten Arbeitsmarktes nehmen in Köln auch Beschäftigungsträ-
ger diese Mittel in Anspruch, um so dem Personenkreis der Langzeitarbeitslosen (LZA) entsprechen-
de Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Programme neu eingestellte 
Mitarbeitende im Kontext des zu erstellenden kommunalen Beschäftigungsprogramms einzubinden. 
Insofern gehen Fördermittel für das Programm nicht verloren. 
Warum ist die Einbindung externer Auftragnehmer notwendig? 
Durch den Ratsauftrag entstand eine zusätzliche Aufgabe für die Arbeitsmarktförderung. Seit dem 
Wegfall der Fachstelle „Hilfe zur Arbeit“ infolge des seit 2005 bestehenden SGB II besteht in der Ver-
waltung keine ausreichende Personalstruktur mehr, die diesen weit reichenden Beschluss mit vor-
handenem Personal umsetzen kann. Die externe Unterstützung stellt sicher, dass die Ergebnisse der 
beteiligten Arbeitsgruppen in einem ansprechenden schriftlichen Konzept in angemessener Zeit zu-
sammengefasst werden, so dass es dem Rat und den Ausschüssen vorgelegt und danach zur Um-
setzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann . 
 
Wann hat es sich in der Verwaltung abgezeichnet, dass der Ratsbeschluss nicht in der vorge-
sehenen Frist umgesetzt werden kann? Warum ist es nicht möglich, diesen in der vorgesehe-
nen Zeit umzusetzen? 
Der Ratsbeschluss wurde am 17.11.2016 mit einem sehr ambitionierten Zeitfenster gefasst, das der 
Bedeutung des Themas gerecht wird. Die Komplexität des Auftrages erfordert, unterschiedliche Ge-

2 
 
sprächskreise einzuberufen, deren Ergebnisse abzustimmen und sie danach in einem Förderpro-
gramm zusammen zu fassen.  
Eine Einladung der ämterübergreifenden Projektgruppe unter Einbeziehung der Arbeitsagentur und 
des Jobcenters konnte aufgrund der Termindichte der beteiligten Akteure zum Jahresende erst am 
05. Januar 2017 realisiert werden. Diese hat in mehreren Sitzungen die Eckpunkte des Programms 
im Konsens entwickelt. Einhergehend wurde die Zusammenarbeit mit den Beschäftigungs- und Quali-
fizierungsträgern in den vergangenen Wochen hergestellt und deren Anregungen ebenfalls aufgegrif-
fen.  
Die Anfragen für den beauftragten Städtevergleich wurden im Dezember 2016 über den Arbeitskreis 
Kommunale Beschäftigung des Dt. Städtetages an mehrere Kommunen versandt. Rückläufe dazu 
erfolgten nur wenige, so dass ergänzend auch eigene Recherche betrieben wird. Diese erfolgt neben 
der regulären Aufgabenerledigung und braucht daher auch etwas mehr Zeit, als mit ausreichender 
Personalkapazität hierfür möglich wäre.   
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (3)

24.04.2017 Hauptausschuss
TOP 2.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.04.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.04.2017 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1170/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
20.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27