4081/2023
Lüderichstr. 1: Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Niederlegung des maroden Sozialhauses sowie die Bebauung und die Errichtung eines Mehrfamilienhauses zur öffentlich- rechtlichen Unterbringung von obdachlosen und von Obdach
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Anlage 09 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 14 19.04.2024 143 56 über Dezernat V Stellungnahme zur Beschlussvorlage 4801/2023, Stand 02.04.2024 Bedarfsfeststellungs- Planungs- und Baubeschlussbeschluss für die Niederlegung des maroden Sozialhauses sowie für Bebauung und die Errichtung eines Mehrfamilienhauses durch einen Totalunternehmer zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen. RPA-Nr.: 143/14/04/24 Eingereichter Kostenorientierungswert: 15,66 Mio E UR zzgl. Abbruchkosten des Bestandsgebäudes: 837.000,- EUR Sehr geehrte Damen und Herren, 56/Amt für Wohnungswesen beabsichtigt einen Ratsbeschluss zur Niederlegung ei- nes Bestandsgebäudes und anschließendem Neubau eines viergeschossigen Mehr- familienhauses mit derzeit geplanten 31 Wohneinheiten in Passivhausstandard. Die Fortführung der bisherigen Planung und die Errichtung sollen durch einen Totalun- ternehmer wahrgenommen werden. Durch die Vergabe an einen Totalunternehmer verspricht sich die Verwaltung geringere Risiken im Bereich der Bauzeit, der Kosten, sowie bei der Koordination während Planung und Ausführung. Für das Ausschreibungsverfahren soll laut Beschlussvorlage ein externer Projekt- steuerer eingesetzt werden. Aus der nachfolgenden Begründung der Vorlage geht hervor, dass der Projektsteuerer auch im weiteren Verlauf der Bauabwicklung einge- setzt werden soll. Bei dem grundsätzlichen Verfahren an sich orientiert sich -56- in an dem durch den Rat am 07.12.2023 beschlossenen Bauvorhaben für ein Wohngebäude an der Gie- ßener Str. in Köln-Gremberg, vgl. Beschlussvorlage 0934/2023 . Aufgrund der frühen Projektphase und der daraus resultierenden geringen Planungs- tiefe war die Prüfung des Vorgangs nur in einem eingeschränkten Rahmen möglich. Nach Sichtung der vorgelegten Unterlagen wurde Folgendes festgestellt: Der Bau soll in konventioneller oder Systembauweise (Element- oder Modulbauwei- se) erfolgen, wobei die Wahl der Bauart dem Anbieter überlassen werden soll. - 2 - Bei der Materialauswahl favorisiert die Verwaltung eine Holz- oder Hybridbauweise. Es wird empfohlen, wie bereits in der Stellungnahme vom Rechnungsprüfungsamt zur o.g. Vorlage 0934/2023 erwähnt, vor Einleitung des Vergabeverfahrens, diese bevorzugte Bauweise im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und aus vergaberechtlicher Sicht zu überprüfen. Nach aktuellen Prognosen der Verwaltung ist mit einer Fertigstellung im ersten Quar- tal 2028 zu rechnen. Grundsätzlich sollte diese Zielsetzung in Anbetracht der Pro- jektgröße erreichbar sein. Im Rahmen einer durch -56- durchgeführten Machbarkeitsstudie wurde bereits eine mögliche Gebäudekubatur auf dem bestehenden Grundstück erarbeitet, auf deren Grundlage die zu erwartenden Wohn- und Nutzflächen ermittelt wurden. Anhand von Vergleichswerten aus dem Baukostenindex (BKI) und bereits in jüngerer Vergangen- heit durchgeführter Projekte wurde der Kostenrahmen dabei ermittelt. Bei den Kos- tengruppen 300 bis 500 (Baukonstruktion, technische Anlagen und Außenanlagen) wurde jeweils der Mittelwert und bei den 700er Kosten (Baunebenkosten) der untere Wert nach dem BKI in Ansatz gebracht. Bei den ermittelten Kosten von 15,66 Mio. EUR sind bereits Zuschläge für einen Totalunternehmer i.H.v. 20%, eine Preisindizie- rung zum Zeitpunkt der Erstellung der Kosten (3. Quartal 2023), sowie die externen Projektsteuerungskosten einkalkuliert. Die prognostizierten Kosten für den Abbruch des Bestandsgebäudes i.H.v. 837.000,- EUR kommen laut den vorliegenden Unter- lagen noch hinzu. Eine mögliche Einrichtung/Möblierung der Wohneinheiten gem. §3 der Satzung für Obdachloseneinrichtungen der Stadt Köln ist in den vorlegten Kosten noch nicht einkalkuliert. Aufgrund der bereits am Anfang erwähnten geringen Planungstiefe und der nach wie vor nur schwer zu prognostizierenden wirtschaftlichen Entwicklung in der Baubran- che, sind die Kostenansätze noch mit einem Risikopotenzial zu verstehen. Bei der Prüfung haben sich weiterhin keine Anhaltspunkte ergeben, die einer Fortfüh- rung der Maßnahme, vor allem im Hinblick der öffentlich-rechtlichen Unterbringungs- pflicht, grundsätzlich widersprechen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 02 - Lageplan Lüderichstr. 1
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Anlage 02 - Lageplan Lüderichstr. 1 Mittelpunkt: 359780, 5644027 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.12.2023Seite 1 / 1
Anlage 03 - Luftbild Lüderichstr. 1
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Anlage 03 - Luftbild Lüderichstr. 1 Mittelpunkt: 359780, 5644027 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.12.2023Seite 1 / 1
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 4081/2023 Freigabedatum 12.04.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Lüderichstr. 1: Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Niederlegung des maroden Sozialhauses sowie für Bebauung und die Errichtung eines Mehrfamilienhauses durch einen Totalunternehmer zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit der Niederlegung des leerstehenden Gebäudes, der Planung und der Errichtung von einem viergeschossi- gen Mehrfamilienhaus mit Staffelgeschoss zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen, auf dem Grundstück Lüderichstr. 1, 51105 Köln-Humboldt/Gremberg, Gemarkung Vingst, Flur 29, Flurstück 1934 über einen Totalunternehmer (TU) mit einem geschätzten Kostenorientierungswert in Höhe von gesamt rd. 15,66 Mio. €. Der Neubau soll in konventioneller oder Systembauweise (Element- oder Modulbau- weise) erfolgen, wobei aus Gründen der Nachhaltigkeit eine Ausführung in Holz- oder Hybridbauweise bevorzugt werden soll. Die Planung und Umsetzung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Gebäu- deenergiegesetzes. Der Neubau umfasst eine Photovoltaikanlage, Dachbegrünung so- wie eine Wärmeerzeugung ausschließlich mit erneuerbaren Energien und wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Passivhausstandards ausgeführt. Unterausschuss Wohnen 15.04.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.04.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.04.2024 Bauausschuss 29.04.2024 Finanzausschuss 06.05.2024 Rat 16.05.2024 2 Die Ausführbarkeit einer Fassadenbegrünung wird im Rahmen des Planungsprozes- ses untersucht. Für die Umsetzung wird die Verwaltung ermächtigt, eine*n Projektsteuer*in zu beauf- tragen, die*der das erforderliche europaweite Ausschreibungsverfahren für ein Total- unternehmen vorbereitet und begleitet. 2. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-8-5213 – Neubau Lüderichstr. 1, freigegeben. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 15,66 Mio.€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 837.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 (2028 ant.) a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 257.613 € c) bilanzielle Abschreibungen 260.926 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 (2028 ant.) a) Erträge 325.156 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverpflichtung ist es die Aufgabe der Ver- waltung, für Personengruppen, die aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation keinen regulä- ren Zugang zum Wohnungsmarkt finden, Wohnraum bzw. Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. So soll eine drohende Obdachlosigkeit vermieden werden. Um diese Aufgabe dauerhaft erfüllen zu können, sind parallel zu kurzfristig zu realisierenden Unterkünften für eine kurzfristige Unterbringung auch solche Unterbringungs- bzw. Baumaß- nahmen erforderlich, die von ihrer Ausstattung her für eine längerfristige Unterbringung aus- gelegt sind. Hierzu strengt die Verwaltung die Schaffung dauerhafter Unterbringungsgebäude in massiver bzw. konventioneller Bauweise an. Diese verfügen über barrierefreie abgeschlos- sene Nutzungseinheiten und erfüllen damit das Grundbedürfnis auf eigenverantwortliches Wohnen. 4 Die Verwaltung forciert daher auf den ihr zur Verfügung stehenden Flächen solche entspre- chenden Neubaupotenziale. Damit sollen sowohl dringend benötigte Kapazitäten zur Unter- bringung von obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Personen, darunter auch Ge- flüchtete, als auch dringend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum für die gesamte Bevölkerung geschaffen werden. Dazu zählt auch die Errichtung von Unterkünften im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Zielgruppe sind hier in ihrer Wohnfähigkeit beeinträchtigte Menschen, die nicht in der Lage sind, eigenverantwortlich Wohnraum anzumieten, um ihre akute Wohnungslosigkeit zu been- den. Diese sind in der Regel bereits seit Jahren in kostenintensiven Objekten (insbesondere in angemieteten Hotels und angemieteten Wohnungen) untergebracht. Da der Bedarf an adä- quaten Unterbringungsmöglichkeiten für diese Zielgruppe immens gestiegen bzw. dieser der- zeit nicht in ausreichender Menge zur Verfügung steht, muss die Verwaltung ihre Bemühun- gen zur Schaffung von entsprechenden Unterkünften weiter verstärken. Anzahl der wohnungslosen Personen in Köln zum 30.06. eines jeden Jahres: 6.388 Personen 2020 7.348 Personen 2021 11.742 Personen 2022 9.452 Personen 2023 Dieser Personenkreis ist bis dahin im Rahmen der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) teilweise kostenintensiv in angemieteten Objek- ten oder in stadteigenen Liegenschaften untergebracht. Diese verfügen naturgemäß jedoch nur über einen sehr geringen Ausstattungsstandard oder können eine Privatsphäre in abge- schlossenen Unterbringungseinheiten nicht bieten. Geplante Vorhaben: Auf Grund massiver Schäden an der Bausubstanz ist das Bestandsgebäude aus dem Jahr 1954 nicht mehr bewohnbar. Der Leerzug der Unterkunft erfolgte bereits im Dezember 2021. Eine Sanierung wäre aufgrund des schlechten Zustandes des Gebäudes, der hohen Schad- stoffbelastung, dem nicht mehr zeitgemäßem Zuschnitt der Unterbringungseinheiten und einer nicht umsetzbaren Aufstockung unwirtschaftlich. Den oben dargestellten Hintergrund berücksichtigend, beabsichtigt die Verwaltung, auf dem städtischen Grundstück Lüderichstr. 1, 51105 Köln-Humboldt/Gremberg die Niederlegung des bisherigen Gebäudes vorzunehmen und einen viergeschossigen Neubau mit Staffelgeschoss und Flachdach in konventioneller oder modularer Bauweise zur öffentlich-rechtlichen Unter- bringung von obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen zu bauen. Vorgehensweise: Aufgrund der dringend notwendigen Errichtung weiterer dauerhafter Unterbringungsmöglich- keiten beabsichtigt die Verwaltung das Bauvorhaben im Rahmen einer Vergabe an eine*n To- talunternehmer*in (TU) mit zusätzlicher Beauftragung eines externen Projektsteuerers zu rea- lisieren. Die Vorteile gegenüber einer Einzelgewerkvergabe stellen sich wie folgt dar: - Schnellere Planung und Realisierung der Baumaßnahme (vier statt üblicherweise sie- ben Jahre). - Der TU übernimmt wesentliche Planungs-, Bauausführungs- und Koordinationsrisiken. - Verbindliche Zusage eines Pauschalpreises sowie eines festgelegten Fertigstellungs- termins, trotz der aktuellen Preisentwicklungen im Bausektor. - Klare Schnittstellenregelung, ein*e Ansprechpartner*in für das gesamte Bauvorhaben, sowie die schnelle Beauftragung der Nachunternehmer*in des TUs sorgen für eine Bauzeitoptimierung. 5 - Weniger Kapazitätsbindung ohnehin knapper Personalressourcen innerhalb der Ver- waltung, so dass andere Bauvorhaben vorangetrieben werden können. - Hochwertigere Bauten im TU-Verfahren sind längerfristig nutzbar und wirtschaftlicher als die Anmietung von Beherbergungsbetrieben oder die Aufstellung von Containerun- terkünften. Da für die Vergabe an eine*n Totalunternehmer*in vorab die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung unabdingbar ist, ist hierfür die Beauftragung einer externen Projekt- steuerung unerlässlich. Die Verwaltung verfügt hierzu nicht über die entsprechenden Fach- kenntnisse. Zudem soll die externe Projektsteuerung die Vergabeverhandlung begleiten und im Fortgang die Qualitätssicherung in der Bauausführung, die fachtechnische Rechnungsprü- fung, die Kosten- und Terminüberwachung sowie die anschließende Gewährleistungsverfol- gung übernehmen. Zudem wird es im gesamten Verfahren eine verwaltungsinterne Rechtsbe- ratung bzw. -begleitung, u. a. zur Vertragserstellung der Projektsteuerer- und TU-Verträge, geben. Nach erster grober zeitlicher Einschätzung wird bei einer TU-Vergabe von einem Projektzeit- raum von vier Jahren ausgegangen, bei klassischer Einzelgewerkvergabe erhöht sich dieser Zeitraum auf sieben Jahre. Bauplanungsrecht: Die Zulässigkeit des Bauvorhabens in der Lüderichstraße 1 richtet sich nach § 34 Baugesetz- buch (BauGB). Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist somit entsprechend der Eigenart der näheren Umgebung zu überplanen. Im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der bau- und planungsrechtlichen Vorgaben die Bebaubarkeit der insgesamt 3.419 m² großen Grundstücks- fläche in der Lüderichstr. 1 mit einem viergeschossigen Gebäude mit Staffelgeschoss festge- stellt. Eine darüberhinausgehende Erhöhung ist nicht zu rechtfertigen. Dies wurde im Rahmen der verwaltungsinternen Ämterbesprechung am 20.10.2023 bestätigt. Baubeschreibung: Das auf diesen bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen fußende städtebauliche Planungskonzept sieht nunmehr eine Unterbringungsmöglichkeit in konventioneller oder Sys- tembauweise (Element- oder Modulbauweise) vor, wobei aus Gründen der Nachhaltigkeit eine Ausführung in Holz- oder Hybridbauweise bevorzugt werden soll. Das Projekt wird in unbestimmter Bauweise ausgeschrieben, eine konkrete Bauart wird durch den jeweiligen Anbieter festgelegt. Entsprechende Kriterien, wie die Erreichung des Pas- sivhausstandards, werden jedoch im Leistungsverzeichnis vorab verbindlich festgelegt. Der viergeschossige Baukörper, mit Staffelgeschoss und vollunterkellert, soll mit Flachdach ausgeführt werden. Gemäß der aktuellen Machbarkeitsstudie könnte voraussichtlich eine Unterbringungsmöglich- keit mit ca. 2.530 m² Wohnfläche mit ca. 31 Unterbringungseinheiten für ca. 94 Unterzubrin- gende entstehen. Im Rahmen der erforderlichen Planungen zur Realisierung des Bauvorhabens können sich Abweichungen gegenüber diesen Angaben ergeben. Im Erdgeschoss werden zudem rollstuhlgerechte Unterbringungseinheiten nach DIN 18040-2 barrierefrei geplant. Die Verwaltung plant aus Kosten- und Wartungsgründen grundsätzlich nur dann den Einbau eines Aufzuges, wenn dies rechtlich erforderlich ist oder es u.a. aus bautechnischen Gründen 6 nicht möglich ist, rollstuhlgerechte Unterbringungseinheiten im Erdgeschoss vorzusehen. Die Verpflichtung zum Einbau eines Aufzugs ergibt sich vorliegend aus § 39 Abs. 4 S.1 BauO NRW, da der geplante Baukörper fünf oberirdische Geschosse im Sinne des § 39 BauO NRW aufweist. Die grundsätzlich anzustrebende größtmögliche bauliche Ausnutzung der Geschos- sigkeit kann für das vorliegende Bauvorhaben folglich nur mit der Realisierung von Aufzügen umgesetzt werden. Das Gebäude soll unter Berücksichtigung der Vorgaben des Passivhausstandards errichtet werden. Zudem werden die energetischen gesetzlichen Bestimmungen des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingehalten. Es ist beabsichtigt, die Wärmeerzeugung ausschließlich durch erneuerbare Energien, ggf. mit einer zusätzlichen Solarthermie, sicher zu stellen. Auf eine Zusatzheizung mit fossilen Ener- gieträgern wird verzichtet. Für die Errichtung von energiesparenden Passivhaus-Gebäuden sowie deren wirtschaftlichen Betrieb ist unter anderem eine hocheffiziente Lüftungsanlage von elementarer Bedeutung. Zur Be- und Entlüftung der Räumlichkeiten wird eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung installiert. Auf den begrünten Flachdächern soll die Dachfläche optimal mit Photovoltaik-Modulen ausge- stattet werden. Die hieraus gewonnene Energie wird vollständig entsprechend der gültigen Vergütung in das öffentliche Stromnetz des örtlichen Betreibers eingespeist. Nach einer verwaltungsinternen Abstimmung kann bei der Errichtung von Unterkünften zur öf- fentlich-rechtlichen Unterbringung von obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Per- sonen zwar auf Pkw-Stellplätze grundsätzlich verzichtet werden. Für die Mitarbeitenden des Objektservice, des Sicherheitsdienstes und des Sozialen Dienstes im Amt für Wohnungswe- sen, die den Betrieb regelmäßig anfahren müssen, sind jedoch pro Standort mindestens drei PKW-Stellplätze vorzusehen. Um jedoch auch untergebrachten Personen und Besucher*in- nen mit Pkw eine Stellplatzmöglichkeit anzubieten, sollen nach verwaltungsinterner Abstim- mung drei weitere PKW-Stellplätze, also insgesamt sechs Stellplätze, eingeplant werden. Gemäß den Vorgaben des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) ist bei der Errichtung von mehr als fünf Stellplätzen, jeder PKW-Stellplatz mit der Vorrichtung einer Lei- tungsinfrastruktur für die Elektromobilität zu planen. Die Maßnahme ermöglicht bei Bedarf mit geringem Umsetzungsaufwand eine spätere Installation von Ladesäulen, Unterverteilung und einem Lastmanagement. Der neuen Stellplatzsatzung folgend, umfasst die Planung ausreichend Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und § 3 Abs. 1). Nach Festlegung der kon- kreten Unterbringungsfläche werden die erforderlichen Fahrradstellplätze im weiteren Pla- nungsprozess in entsprechender Anzahl eingeplant. Diese werden entsprechend § 5 Abs. 3 der Stellplatzsatzung witterungsgeschützt und diebstahlsicher ausgeführt. Im Außenbereich werden neben den erforderlichen Pkw- und Fahrradabstellflächen, Müll- plätze, Sitzgelegenheiten, Spielflächen sowie Begegnungsflächen eingeplant. Die geschätzte Nutzungsdauer der Gebäude beträgt mindestens 60 Jahre. Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimaschutz: Ein Bauvorhaben wirkt sich in aller Regel auf den Klimaschutz aus, da hierdurch ein Ressour- cenverbrauch eintritt, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Zudem findet eine dauerhafte Flächenversiegelung statt, sowohl bei Neu- als auch bei Ersatz- bauten. Um einer wachsenden Kölner Stadtgesellschaft Rechnung tragen zu können, werden notwendige Bauvorhaben so geplant, dass ihre Umsetzung und anschließende Nutzung unter Berücksichtigung des aktuellen Standes und Einsatzes neuer umweltschonender Technolo- gien von Wissenschaft und Technik nachhaltig ist. 7 Grundsätzlich ist die Verwaltung bestrebt, bei jedem Bauvorhaben so viele Bäume wie mög- lich zu erhalten. Nach derzeitigem Kenntnisstand stehen im Bereich des Baufeldes bzw. des geplanten Baukörpers in der Lüderichstr. 1 keine geschützten Bäume, die gefällt werden müs- sen (s. Machbarkeitsstudie, Anlage 07). Zeitrahmen: Der Baubeginn könnte voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2026 erfolgen, wobei mit einer rei- nen Bauzeit von 21 Monaten zu rechnen ist. Die Fertigstellung ist bis zum 1. Quartal 2028 geplant. Wirtschaftlichkeit: Die Aufwendungen für die Niederlegung des Bestandsgebäude betragen voraussichtlich 837.000 €. Der geplante Neubau in der Lüderichstraße ist in seiner Gesamtheit eine investive Einzelmaß- nahme. Um die Kosten belastbar prognostizieren zu können, wurde ein Kostenrahmen auf- grund der BKI-Kostenkennwerte für ein Mehrfamilienhaus im Passivhausstandard, mit Stand 1. Quartal 2023, erstellt. Unter Zugrundelegung eines marktüblichen Totalunternehmerzu- schlags von 20 %, der erforderlichen besonderen Tiefengründung bei dem Bauvorhaben so- wie der erhöhten Schallschutzanforderungen und der Altlastenbeseitigung erhöhen sich diese ermittelten Kostenkennwerte entsprechend. In der Lüderichstr. werden somit für den Totalun- ternehmer Bau- und Planungskosten in Höhe von rd. 15,25 Mio. € geschätzt. Die Kostenan- nahme beruhte auf der Grundlage der beigefügten städtebaulichen Machbarkeitsstudie (An- lage 07). Nach konkreter Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für die TU- Vergabe und der damit verbundenen konkreten Festlegung der Gebäudeanforderungen kön- nen die Kosten noch abweichen. Die Kosten für die externe Projektsteuerung sind auf Grund- lage einer auf das aktuelle Projekt angepassten Markterkundung für das TU-Projekt „Gießener Straße“ (Session-Vorgang 0934/2023) ermittelt und aktuell mit rd. 405.350 € beziffert worden. In der Gesamtheit ergeben sich für das Bauvorhaben, nach derzeitigem Planungsstand, inklu- sive der Projektsteuerungsleistungen investive Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich 15,66 Mio. € brutto. Im Vorfeld einer Investitionsmaßnahme ist die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, vgl. § 13 KomHVO NRW. Im Vergleich zu anderen Unterkunftsarten, wie angemieteten Objekten (z.B. Hotels) oder Massenunterkünften (z.B. Container) mit erheblichem Aufwand für Sicherheits- und Trägerpersonal, ist die hier geplante Unterkunftsart bei höherer Bau- und Aufenthaltsqua- lität über die Nutzungsdauer betrachtet grundsätzlich kostengünstiger und wirtschaftlicher. Im Rahmen der Gebührenkalkulation werden investive Maßnahmen über die kalkulatorischen Abschreibungen berücksichtigt. Die jährlichen Gesamtaufwendungen (bei dynamischer Be- trachtung über die gesamte Nutzungsdauer) betragen 883.700 €. Die entsprechend prognosti- zierten Gebührenerträge belaufen sich jährlich auf 696.000 €. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein neues Projekt, das bisher nicht von der Satzung der Stadt Köln über die Erhe- bung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Einrichtungen für obdachlose Personen umfasst wurde. Als Berechnungsgrundlage zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit wurden da- her Gebühren in der zu erwartenden Höhe in Anlehnung an vergleichbare Unterkunftsarten angesetzt. Rechnerisch wird somit ein jährlicher Fehlbetrag von rund 187.700,00 € erwartet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Nutzungsgebühren zwar von den Nutzer*innen zu entrichten sind, größtenteils jedoch über Transferleistungen der Stadt Köln gedeckt werden. Über den gesamten Projektzeitraum von 60 Jahren bedeutet dies einen Fehlbetrag von rund 11.262.000 €. Die in den haushaltsmäßigen Auswirkungen ausgewiesenen Werte für die jährlichen Folge- aufwendungen und -erträge sind statisch berechnet, da sie nur der mittelfristigen Finanzpla- nung dienen. Da die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dynamisch ist bzw. den gesamten Projekt- 8 zeitraum berücksichtigt, weichen deren jährliche Durchschnittswerte hiervon ab. Finanzierung: Für das Projekt wurden bislang 23.855 € investiv ausgezahlt. Zur Finanzierung der in 2024 erforderlichen investiven Auszahlungen i.H.v. 156.556 € stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produkt- gruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszah- lungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-8-5213 – Neubau Lüderichstr. 1, Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. Zur Finanzierung der Abrisskosten stehen im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Am- tes für Wohnungswesen Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. Die Mittelbedarfe für die Jahre 2025 ff. sind in der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichti- gen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen der Haushaltsauf- stellungsprozesse 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggfs. durch Umschichtungen vorsehen. Zur Dringlichkeit: Um zeitnah die Planungen für das dargestellte Bauvorhaben aufnehmen zu können, benötigt die Verwaltung dringend einen Beschluss aus der Sitzung des Rates am 16.05.2024. Auf Grund der insgesamt sehr angespannten Unterbringungssituation für in ihrer Wohnfähigkeit beeinträchtigte Menschen, die nicht in der Lage sind, eigenverantwortlich Wohnraum anzu- mieten, um ihre akute Wohnungslosigkeit zu beenden, sind jegliche zeitlichen Verzögerungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Sitzung des Unterausschuss Wohnen am 15.04.2024 wurde seitens der Verwaltung als erstes Gremium zur Vorberatung der Beschlussvorlage an- visiert. Sofern eine Vorberatung im genannten Gremium auf Grund zeitlicher Verschiebungen in der Vorbereitung nicht möglich ist, kann keine Beschlussfassung im Rat der Stadt Köln am 16.05.2024 erfolgen. In der Folge führt dies zu zeitlichen Verschiebungen der Planungs- und Bauzeiten und verzögert darüber hinaus den Zeitpunkt der endgültigen Fertigstellung des Bauvorhabens. Auf Grund des erhöhten finanztechnischen Vorabstimmungsbedarfs war eine fristgerechte Einbringung nicht mehr für alle vorberatenden Fachausschüsse möglich. Anlagen: Anlage 01: Übersichtsplan Lüderichstr. 1 Anlage 02: Lageplan Lüderichstr. 1 Anlage 03: Luftbilder Anlage 04: Kostenrahmen Anlage 05: Haushaltsmäßige Auswirkungen Anlage 06: Darstellung der Wirtschaftlichkeit Anlage 07: Machbarkeitsstudie
Anlage 08 - Beantwortung von Anfragen aus dem UA Wohnen
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Anlage 08 zur Vorlage 4081/2023 Lüderichstr. 1: Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Niederlegung des maroden Sozialhauses sowie für Bebauung und die Errichtung eines Mehrfamilienhauses durch einen Totalunternehmer zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen. Herr Brust (Bündnis 90/Die Grünen) richtet folgende Fragen an die Verwaltung: 1. Wo ist die Machbarkeitsstudie? In der Anlage ist nur eine Zeichnung des künftigen Gebäudes. 2. Nach der Zeichnung ist das Gelände nur sehr schlecht ausgenutzt. Ist dort kein größeres Gebäude möglich? 3. Die aus der PV-Anlage gewonnene Energie wird vollständig… in das öffentliche Stromnetz (S.6) eingespeist. Warum wird der Strom nicht den Mietern im Rahmen eines „Mieterstrommodells“ angeboten? 4. Ein Projektsteuerer soll 405.350 € nur für die Durchführung der Ausschreibung eines TUs bekommen. Was unternimmt die Verwaltung, um solche Ausschreibungen demnächst selbst durchführen zu können? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu Frage 1 In Vorbereitung des Bauvorhabens wurde eine verwaltungsinterne Machbarkeitsanalyse durchgeführt. In diesem Rahmen wurde die planungs- und baurechtliche Bebaubarkeit des Grundstücks festgestellt. Art und Maß der baulichen Nutzung sind in Anlage 07 – Machbarkeitsstudie dargestellt. Die Machbarkeitsstudie stellt als Ergebnis ein städtebauliches Planungskonzept des Bauvorhabens unter Berücksichtigung der Lage und Umgebung des Baugrundstückes dar. Erst nach Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) werden konkretere Erkenntnisse zu dem Projekt vorliegen. Zu Frage 2 In der Machbarkeitsstudie wird die größtmögliche Kubatur unter bestmöglicher Ausnutzung der Grundstücksfläche dargestellt. Im Rahmen der Vorplanung wurde vor allem der Erhalt der im Sinne der aktuellen Baumschutzsatzung auf dem Grundstück befindlichen geschützten Bäume berücksichtigt. Des Weiteren berücksichtigt das Planungskonzept die Einfügung der Planung nach Eigenart der näheren Umgebung im Sinne des §34 BauGB. Auf Grund dieser Berücksichtigung steht die Grundstücksfläche nur eingeschränkt zur Bebauung zur Verfügung. Zu Frage 3 In der Vergangenheit wurden die verschiedenen Nutzungs- und Weitervermarktungsmöglichkeiten von selbsterzeugtem Strom betrachtet. Das Mieterstrommodell ist grundsätzlich nur für Haushalte geeignet, die ihren Haushaltstrom selbst zahlen. Diese Haushalte sind auf Grund der allgemeinen Marktfreiheit nicht verpflichtet, eine vertragliche Vereinbarung im Sinne eines Energie-Liefervertrages mit der Stadt Köln über die Abnahme des vor Ort erzeugten Stroms einzugehen. Darüber hinaus würde die Verwaltung als Energieversorgungsunternehmen auftreten und müsste im Falle eines entsprechenden Vertragsabschlusses garantieren, den gesamten Strombedarf der betroffenen Haushalte dauerhaft zu decken. Bei dem hier in Rede stehenden Bauvorhaben handelt es sich um eine Unterkunft. Die zukünftig Untergebrachten werden analog zu Mietenden eigenverantwortlich Stromlieferungsverträge zur Eigenversorgung schließen. Auf Grund gewerbe- und vergaberechtlicher Gegebenheiten ist bislang grundsätzlich eine Volleinspeisung von selbsterzeugtem Strom vorgesehen. Dieses Konzept ist kalkulierbar und darüber hinaus derzeit auch organisatorisch planbar. Das wirtschaftliche Risiko ist durch die festgesetzte Einspeisevergütung überschaubar. Der Aufbau einer Logistik zu alternativen Weitervermarktungsmöglichkeiten mit anschließender Bewirtschaftung hätte eine Bindung weiterer personeller Kapazitäten der ohnehin begrenzten Personalressourcen zur Folge. Darüber hinaus ist bisher keine für die administrativen Tätigkeiten erforderliche technische Infrastruktur vorhanden. Vor diesem Hintergrund sind die betreffenden Aufgabenbereiche im Amt für Wohnungswesen derzeit personell und technisch nicht aufgestellt, um Mieterstrommodelle administrieren zu können. Unter wirtschaftlichen Aspekten soll jedoch eine erneute Betrachtung zum künftigen Vorgehen erfolgen, sofern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen entscheidend ändern. Zu Frage 4 Zur Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für die Vergabe an einen Totalunternehmer ist die Beauftragung eines externen Projektsteuerers unerlässlich, da die Verwaltung derzeit nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Der Projektsteuerer wird darüber hinaus die Vergabeverhandlung begleiten und im Fortgang die Qualitätssicherung in der Bauausführung, die fachtechnische Rechnungsprüfung, die Kosten- und Terminüberwachung sowie die anschließende Gewährleistungsverfolgung übernehmen. Zur Vermeidung weiterer Projektsteuerungskosten bei zukünftigen Bauvorhaben prüft das Amt für Wohnungswesen derzeit verschiedene Möglichkeiten einer konzeptionellen Ausrichtung für die Umsetzung von TU-Projekten.
Anlage 01 - Übersichtsplan Lüderichstr. 1
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Anlage 01 - Übersichtsplan Lüderichstr. 1 Mittelpunkt: 359789, 5644127 1:10000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.12.2023Seite 1 / 1
Anlage 04 - Kostenrahmen - Holzbauweise
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Stadt Köln Amt für Wohnungswesen Neubau, Umbau und Sanierung Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Kostenrahmen Stand: 25.10.2023 Bauvorhaben Lüderichstraße 1 Wohngebäude zur öffentlich rechtlichen Unterbringung (OH), 51105 Köln Holzbauweise, Gebäude unterkellert Objektdaten Grundstücksfläche GF 3.419,00 m² Geschossigkeit IV+SG (FD) Bruttogeschossfläche BGF 4.255,00 m² Bruttorauminhalt BRI 12.690,00 m³ Wohnfläche WF 2.530,00 m² Wohneinheiten Anzahl WE ca. 31 WE (ca. xx Personen, noch nicht ermittelt) Gebäudefläche BGF EG 733,00 m² Fläche Außenanlagen AF 2.686,00 m² Baukosten nach BKI Kostengruppe DIN 276 2018-12 Einheit Kostenkennwert BKI Mehrfamilienhäuser, Holzbauweise, 1. Quartal 2023 Kosten brutto KG 100 KG 200 vorbereitende Maßnahmen € / m² GF 57,00 € 194.883,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion € / m² BGF 1.641,00 € 6.982.455,00 € KG 300 Zulage Verbauarbeiten (aufgrund Baumschutz) (s.u.) 120.000,00 € KG 334 Zulage Außenwandöffnungen Fenster SSK 5 (s.u.) 130.000,00 € KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen€ / m² BGF 430,00 € 1.829.650,00 € KG 400 Zulage Photovoltaik-Maximierung - Schätzung 20.000,00 € KG 500 Außenanlagen € / m² AF 181,00 € 486.166,00 € KG 600 - - € KG 700 € / m² BGF 390,00 € (unterster Wert) 1.659.450,00 € KG 700 Zulage Gutachten, zus.Nachweise - Schätzung 15.000,00 € Kosten KG 100-700 Neubau 11.437.604,00 € Anpassung Index 3. Quartal 2023 1/2023 = 158,9 3/2023 = 160,6 1,011% 115.599,70 € Kosten KG 100-700 Neubau, preisindiziert 11.553.203,70 € Zuschlag TU (20% der Summe KG100-700 Neubau) 20% 2.310.640,74 € Zulage Projektmanager Honorarkosten (s. Anlage Honorarberechnung) 368.500,00 € Kosten Neubau 14.232.344,44 € Sicherheitszuschlag 10% 1.423.234,44 € Gesamtsumme Neubau 15.655.578,88 € Planungskosten LP 1-3 KG 700, LP 1-3 = ca. 27% der KG 700 KG 700 Gesamtplanungskosten (inkl. PM-Honorar): 2.027.950,00 € 547.546,50 € Zulage Gutachten, zus.Nachweise - Schätzung 15.000,00 € Gesamt Planungskosten LP 1-3 562.546,50 € Gesamtkosten je 1m² Wohnfläche 5.625,43 € gerundet 5.630,00 € KG 300 Zulage Verbauarbeiten L zus. Verbau aufgrund d. Baumschutzes ca. (m) 90 H ca. (m) 3,8 Fläche ca. (m²) 342 Kosten EP geschätzt 350,00 € 119.700,00 € Zulagekosten gerundet 120.000,00 € KG 334 Zulage Schallschutz Außenwandöffnungen, Fenster SSK 5 Fenster und Außentüren gem. BKI ca. 7,3% von KG 300+400 643.283,67 € Mehrkosten SSK 5 Fenster ca. 20% 128.656,73 € Zulagekosten gerundet 130.000,00 € 23-10-25 LÜD Kostenrahmen - zusätzlich 10Proz-Sicherheit, MHö Seite 1 von 2 23-10-25 LÜD Kostenrahmen - zusätzlich 10Proz-Sicherheit, MHö Seite 2 von 2
Anlage 07 - Machbarkeitsstudie
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239,10 m 2 3.430,55 m 2 2428/268 1957 1949 1949 1693 1808 1941 1955 1967 1967 1946 1946 1947 1947 1935 1954 1077 1077 2421/268 2567/268 496 2422 268 Od enw aldstra ße Lüderichstraße Lagerplatz (Schrott, Altmaterial) III IF 8 2-4 IV F 93 95 F I FI I F 98 3 F F F II F F I 1940 1966 1968 1958 1948 1953 1956 III S I S Kinderg. IV S Grundstück 1934 II S 732,87 m 2 546,54 m 2 IV+SG FD Öff. Grünfläche SG max.: 732,87 x 3/4 = 549m² Spielfläche PKW-ST Fahrrad-ST
Anlage 05 - Haushaltsmäßige Auswirkungen
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Haushaltsmäßige Auswirkungen Lüderichstr. 1 8 Kalk Humboldt / Gremberg Niederlegung Altbau und Neubau eines Wohngebäude Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum Anm. -1 0 1 2 3 4 5 bis 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 ab März Sachkonto 432100 Gebührenerträge 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 270.963 € 325.156 € Teilplanzeile 04 öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 270.963 € 325.156 € Sachkonto 441100 Mieten und Pachten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 05 privatrechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 521200 Bauunterhaltung - Herrichtung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Bauunterhaltung - Demontage 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € lfd. Bauunterhaltung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 99.092 € 118.910 € Unterhaltung sonst. baulicher Anlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524100 Energie, Wasser/Abwasser 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 102.971 € 123.565 € Sachkonto 524200 Winterdienst 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.200 € 2.000 € Abfallentsorgung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 8.031 € 9.637 € Sachkonto 524900 Sicherheitsdienst/Bewachung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524900 Grundbesitzabgaben 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 525800 Trägerkosten Betreuung DRK, IB etc. 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 529300 Abrisskosten 0 € 23.760 € 813.240 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 529300 Honorarkosten für Planung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 529900 Sonstige Dienstleistungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 13 Aufw. für Sach- und Dienstl. 0 € 23.760 € 813.240 € 0 € 0 € 211.294 € 254.113 € Sachkonto 576100 Abschreibung Ausstattung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Abschreibung Einbauten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 573300 Abschreibung Immobilien 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 217.439 € 260.926 € Teilplanzeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 217.439 € 260.926 € Sachkonto 541200 Mieten Gebäude 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mieten Inventar 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542200 Druck und Vervielfältigung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542620 Öffentlichkeits- und Pressearbeit 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.500 € Sachkonto 542900 Betriebs&Geschäftsausstattung bis 800 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 16 sonstige ordentl. Aufwendungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.500 € 0 € 23.760 € 813.240 € 0 € 0 € 0 € 0 € bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TP 1004 0 € 23.760 € 813.240 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TP 1003 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit Dezernat 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 02 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 08 Auszahlung Neubau/Sanierung 23.856 € 1 56.556 € 469.667 € 2.504.893 € 8.586.713 € 3.913.895 € 0 € Teilplanzeile 09 verm.-wirks. Besch. > 800 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 23.856 € 156.556 € 469.667 € 2.504.893 € 8.586.713 € 3.913.895 € 0 € bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TFP 1004 0 € 156.556 € 469.667 € 2.5 04.893 € 8.586.713 € 3.913.895 € 0 € Mehrbedarf ungedeckt 23.856 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Anmerkungen 0 1 2 Bedarf Teilfinanzplan 1004 Finanzrechnung Bedarf Teilergebnisplan 1004 Ergebnisrechnung Die dargestellten Aufwendungen enthalten keine kalkulatorischen Kosten (wie z. B. Finanzierungskosten). Diese Kosten werden, soweit sie anfallen, im Rahmen der mietvertraglichen Regelungen auf die Mietparteien umgelegt und einmal jährlich abgerechnet. Die Nutzungsgebühren für die Flüchtlingsunterkünfte sind zwar von den Nutzern zu entrichten, werden aber größtenteils über Transferleistungen der Stadt Köln gedeckt Projekt Stadtbezirk Stadtteil Szenario Teilplan 1004 Periode Jahr Monat der Inbetriebnahme und Außerbetriebsetzung
Anlage 06 - Darstellung der Wirtschaftlichkeit PDF
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Darstellung der Wirtschaftlichkeit Bauvorhaben 60 Berechnungsweise I. Laufende Aufwendungen p. a. 883.700 € 1. Kapitalkosten 149.500 € Eigenkapitalkosten 149.500 € Grundstück kalkulatorischer Zins, Durchschnittswert 71.700 € Gebäude vom Anschaffungswert, Durchschnittswert 77.800 € Fremdkapitalkosten - € Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge - € 2. Bewirtschaftungskosten 734.200 € Abschreibungen Gebäude vom Anschaffungswert, linear 259.400 € Verwaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 23.400 € Instandhaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 146.600 € Mietausfallwagnis Gem. II. BV, Durchschnittswert. - € laufende Betriebskosten 304.800 € Abschreibungen Vermögensgegenständevom Wiederbeschaffungswert, linear - € Ausstattungskosten - € II. Laufende Erträge p. a. 696.000 € Mieterträge Gem. Förderantrag, erhöht sich jährlich um 1,5 %. - € Kalkul. Ertrag aus Tilgungsnachlass Gem. Förderantrag, gleichbleibend. - € Gebührenerträge Den Gebührenerträgen stehen teilweise städtische Transferaufwendungen gegenüber. 696.000 € III. Ergebnis 187.700 € - Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit erfolgt mittels einer Gegenüberstellung der prognostizierten laufenden Aufwendungen und Erträge. Dabei werden Preissteigerungen in Höhe von 2 % über die angenommene Projektlaufzeit berücksichtigt. In dieser Darstellung werden aus Gründen der Übersichtlichkeit Durchschnittswerte angegeben. Neubau eines Wohngebäudes auf städtischem Grundstück; Schaffung von Wohnraum zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen(OH) Lüderichstr. 1, 51105 Köln Humboldt/Gremberg Angenommene Projektlaufzeit in Jahren: Druckdatum 04.01.2024
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4081/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.04.2024
- Erstellt
- 13.12.2023 09:45