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4081/2023

Lüderichstr. 1: Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Niederlegung des maroden Sozialhauses sowie die Bebauung und die Errichtung eines Mehrfamilienhauses zur öffentlich- rechtlichen Unterbringung von obdachlosen und von Obdach

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.04.2024

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Anlage 09 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 02 - Lageplan Lüderichstr. 1

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Anlage 03 - Luftbild Lüderichstr. 1

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 08 - Beantwortung von Anfragen aus dem UA Wohnen

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Anlage 04 - Kostenrahmen - Holzbauweise

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Anlage 07 - Machbarkeitsstudie

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Anlage 05 - Haushaltsmäßige Auswirkungen

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Anlage 06 - Darstellung der Wirtschaftlichkeit PDF

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Anlage 09 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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14 19.04.2024 
143  
 
 
56 über Dezernat V 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 4801/2023, Stand 02.04.2024 
Bedarfsfeststellungs- Planungs- und Baubeschlussbeschluss für die 
Niederlegung des maroden Sozialhauses sowie für Bebauung und die 
Errichtung eines Mehrfamilienhauses durch einen Totalunternehmer zur 
öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Obdachlosen und von 
Obdachlosigkeit bedrohten Personen. 
RPA-Nr.: 143/14/04/24 
Eingereichter Kostenorientierungswert:  15,66 Mio E UR zzgl.  
Abbruchkosten des Bestandsgebäudes:  837.000,- EUR 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
56/Amt für Wohnungswesen beabsichtigt einen Ratsbeschluss zur Niederlegung ei- 
nes Bestandsgebäudes und anschließendem Neubau eines viergeschossigen Mehr- 
familienhauses mit derzeit geplanten 31 Wohneinheiten in Passivhausstandard. Die 
Fortführung der bisherigen Planung und die Errichtung sollen durch einen Totalun- 
ternehmer wahrgenommen werden. Durch die Vergabe an einen Totalunternehmer 
verspricht sich die Verwaltung geringere Risiken im Bereich der Bauzeit, der Kosten, 
sowie bei der Koordination während Planung und Ausführung.  
Für das Ausschreibungsverfahren soll laut Beschlussvorlage ein externer Projekt- 
steuerer eingesetzt werden. Aus der nachfolgenden Begründung der Vorlage geht 
hervor, dass der Projektsteuerer auch im weiteren Verlauf der Bauabwicklung einge- 
setzt werden soll. 
Bei dem grundsätzlichen Verfahren an sich orientiert sich -56- in an dem durch den 
Rat am 07.12.2023 beschlossenen Bauvorhaben für ein Wohngebäude an der Gie- 
ßener Str. in Köln-Gremberg, vgl. Beschlussvorlage 
0934/2023 . 
Aufgrund der frühen Projektphase und der daraus resultierenden geringen Planungs- 
tiefe war die Prüfung des Vorgangs nur in einem eingeschränkten Rahmen möglich. 
Nach Sichtung der vorgelegten Unterlagen wurde Folgendes festgestellt: 
Der Bau soll in konventioneller oder Systembauweise (Element- oder Modulbauwei- 
se) erfolgen, wobei die Wahl der Bauart dem Anbieter überlassen werden soll.

- 2 - 
 
 
Bei der Materialauswahl favorisiert die Verwaltung eine Holz- oder Hybridbauweise. 
Es wird empfohlen, wie bereits in der Stellungnahme vom Rechnungsprüfungsamt 
zur o.g. Vorlage 0934/2023 erwähnt, vor Einleitung des Vergabeverfahrens, diese 
bevorzugte Bauweise im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und aus 
vergaberechtlicher Sicht zu überprüfen. 
Nach aktuellen Prognosen der Verwaltung ist mit einer Fertigstellung im ersten Quar-
tal 2028 zu rechnen. Grundsätzlich sollte diese Zielsetzung in Anbetracht der Pro-
jektgröße erreichbar sein. 
Im Rahmen einer durch -56- durchgeführten Machbarkeitsstudie wurde bereits eine 
mögliche Gebäudekubatur auf dem bestehenden Grundstück erarbeitet, auf deren 
Grundlage die zu erwartenden Wohn- und Nutzflächen ermittelt wurden. Anhand von 
Vergleichswerten aus dem Baukostenindex (BKI) und bereits in jüngerer Vergangen-
heit durchgeführter Projekte wurde der Kostenrahmen dabei ermittelt. Bei den Kos-
tengruppen 300 bis 500 (Baukonstruktion, technische Anlagen und Außenanlagen) 
wurde jeweils der Mittelwert und bei den 700er Kosten (Baunebenkosten) der untere 
Wert nach dem BKI in Ansatz gebracht. Bei den ermittelten Kosten von 15,66 Mio. 
EUR sind bereits Zuschläge für einen Totalunternehmer i.H.v. 20%, eine Preisindizie-
rung zum Zeitpunkt der Erstellung der Kosten (3. Quartal 2023), sowie die externen 
Projektsteuerungskosten einkalkuliert. Die prognostizierten Kosten für den Abbruch 
des Bestandsgebäudes i.H.v. 837.000,- EUR kommen laut den vorliegenden Unter-
lagen noch hinzu. Eine mögliche Einrichtung/Möblierung der Wohneinheiten gem. §3 
der Satzung für Obdachloseneinrichtungen der Stadt Köln ist in den vorlegten Kosten 
noch nicht einkalkuliert. 
Aufgrund der bereits am Anfang erwähnten geringen Planungstiefe und der nach wie 
vor nur schwer zu prognostizierenden wirtschaftlichen Entwicklung in der Baubran-
che, sind die Kostenansätze noch mit einem Risikopotenzial zu verstehen. 
Bei der Prüfung haben sich weiterhin keine Anhaltspunkte ergeben, die einer Fortfüh-
rung der Maßnahme, vor allem im Hinblick der öffentlich-rechtlichen Unterbringungs-
pflicht, grundsätzlich widersprechen. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 02 - Lageplan Lüderichstr. 1

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Anlage 02 - Lageplan Lüderichstr. 1
Mittelpunkt: 359780, 5644027
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 18.12.2023Seite 1 / 1

Anlage 03 - Luftbild Lüderichstr. 1

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Anlage 03 - Luftbild Lüderichstr. 1
Mittelpunkt: 359780, 5644027
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Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 18.12.2023Seite 1 / 1

Beschlussvorlage Rat

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Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 4081/2023 
Freigabedatum 
 12.04.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Lüderichstr. 1: Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die 
Niederlegung des maroden Sozialhauses sowie für Bebauung und die Errichtung eines 
Mehrfamilienhauses durch einen Totalunternehmer zur öffentlich-rechtlichen 
Unterbringung von obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen.  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit der Niederlegung des 
leerstehenden Gebäudes, der Planung und der Errichtung von einem viergeschossi-
gen Mehrfamilienhaus mit Staffelgeschoss zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von 
obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen, auf dem Grundstück 
 
Lüderichstr. 1, 51105 Köln-Humboldt/Gremberg, Gemarkung Vingst, Flur 29, Flurstück 
1934  
 
über einen Totalunternehmer (TU) mit einem geschätzten Kostenorientierungswert in 
Höhe von gesamt rd. 15,66 Mio. €. 
 
Der Neubau soll in konventioneller oder Systembauweise (Element- oder Modulbau-
weise) erfolgen, wobei aus Gründen der Nachhaltigkeit eine Ausführung in Holz- oder 
Hybridbauweise bevorzugt werden soll. 
 
Die Planung und Umsetzung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Gebäu-
deenergiegesetzes. Der Neubau umfasst eine Photovoltaikanlage, Dachbegrünung so-
wie eine Wärmeerzeugung ausschließlich mit erneuerbaren Energien und wird unter 
Berücksichtigung der Vorgaben des Passivhausstandards ausgeführt. 
 
Unterausschuss Wohnen 15.04.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.04.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.04.2024 
Bauausschuss 29.04.2024 
Finanzausschuss 06.05.2024 
Rat 16.05.2024

2 
Die Ausführbarkeit einer Fassadenbegrünung wird im Rahmen des Planungsprozes-
ses untersucht. 
 
Für die Umsetzung wird die Verwaltung ermächtigt, eine*n Projektsteuer*in zu beauf-
tragen, die*der das erforderliche europaweite Ausschreibungsverfahren für ein Total-
unternehmen vorbereitet und begleitet.  
 
2. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender 
Höhe im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen 
für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-8-5213 – Neubau Lüderichstr. 1, 
freigegeben.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   15,66 Mio.€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  837.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 (2028 
ant.) 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    257.613 € 
c) bilanzielle Abschreibungen   260.926 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 (2028 
ant.) 
a) Erträge    325.156 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverpflichtung ist es die Aufgabe der Ver-
waltung, für Personengruppen, die aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation keinen regulä-
ren Zugang zum Wohnungsmarkt finden, Wohnraum bzw. Unterbringungsmöglichkeiten zu 
schaffen. So soll eine drohende Obdachlosigkeit vermieden werden.  
 
Um diese Aufgabe dauerhaft erfüllen zu können, sind parallel zu kurzfristig zu realisierenden 
Unterkünften für eine kurzfristige Unterbringung auch solche Unterbringungs- bzw. Baumaß-
nahmen erforderlich, die von ihrer Ausstattung her für eine längerfristige Unterbringung aus-
gelegt sind. Hierzu strengt die Verwaltung die Schaffung dauerhafter Unterbringungsgebäude 
in massiver bzw. konventioneller Bauweise an. Diese verfügen über barrierefreie abgeschlos-
sene Nutzungseinheiten und erfüllen damit das Grundbedürfnis auf eigenverantwortliches 
Wohnen.

4 
Die Verwaltung forciert daher auf den ihr zur Verfügung stehenden Flächen solche entspre-
chenden Neubaupotenziale. Damit sollen sowohl dringend benötigte Kapazitäten zur Unter-
bringung von obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Personen, darunter auch Ge-
flüchtete, als auch dringend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum für die gesamte 
Bevölkerung geschaffen werden. Dazu zählt auch die Errichtung von Unterkünften im Rahmen 
der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. 
 
Zielgruppe sind hier in ihrer Wohnfähigkeit beeinträchtigte Menschen, die nicht in der Lage 
sind, eigenverantwortlich Wohnraum anzumieten, um ihre akute Wohnungslosigkeit zu been-
den. Diese sind in der Regel bereits seit Jahren in kostenintensiven Objekten (insbesondere in 
angemieteten Hotels und angemieteten Wohnungen) untergebracht. Da der Bedarf an adä-
quaten Unterbringungsmöglichkeiten für diese Zielgruppe immens gestiegen bzw. dieser der-
zeit nicht in ausreichender Menge zur Verfügung steht, muss die Verwaltung ihre Bemühun-
gen zur Schaffung von entsprechenden Unterkünften weiter verstärken.  
 
Anzahl der wohnungslosen Personen in Köln zum 30.06. eines jeden Jahres:  
6.388   Personen 2020 
7.348   Personen 2021 
11.742   Personen 2022 
9.452   Personen 2023 
 
Dieser Personenkreis ist bis dahin im Rahmen der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung 
nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) teilweise kostenintensiv in angemieteten Objek-
ten oder in stadteigenen Liegenschaften untergebracht. Diese verfügen naturgemäß jedoch 
nur über einen sehr geringen Ausstattungsstandard oder können eine Privatsphäre in abge-
schlossenen Unterbringungseinheiten nicht bieten. 
 
Geplante Vorhaben: 
 
Auf Grund massiver Schäden an der Bausubstanz ist das Bestandsgebäude aus dem Jahr 
1954 nicht mehr bewohnbar. Der Leerzug der Unterkunft erfolgte bereits im Dezember 2021. 
Eine Sanierung wäre aufgrund des schlechten Zustandes des Gebäudes, der hohen Schad-
stoffbelastung, dem nicht mehr zeitgemäßem Zuschnitt der Unterbringungseinheiten und einer 
nicht umsetzbaren Aufstockung unwirtschaftlich. 
 
Den oben dargestellten Hintergrund berücksichtigend, beabsichtigt die Verwaltung, auf dem 
städtischen Grundstück Lüderichstr. 1, 51105 Köln-Humboldt/Gremberg die Niederlegung des 
bisherigen Gebäudes vorzunehmen und einen viergeschossigen Neubau mit Staffelgeschoss 
und Flachdach in konventioneller oder modularer Bauweise zur öffentlich-rechtlichen Unter-
bringung von obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen zu bauen. 
 
Vorgehensweise: 
 
Aufgrund der dringend notwendigen Errichtung weiterer dauerhafter Unterbringungsmöglich-
keiten beabsichtigt die Verwaltung das Bauvorhaben im Rahmen einer Vergabe an eine*n To-
talunternehmer*in (TU) mit zusätzlicher Beauftragung eines externen Projektsteuerers zu rea-
lisieren. Die Vorteile gegenüber einer Einzelgewerkvergabe stellen sich wie folgt dar: 
 
- Schnellere Planung und Realisierung der Baumaßnahme (vier statt üblicherweise sie-
ben Jahre). 
- Der TU übernimmt wesentliche Planungs-, Bauausführungs- und Koordinationsrisiken. 
- Verbindliche Zusage eines Pauschalpreises sowie eines festgelegten Fertigstellungs-
termins, trotz der aktuellen Preisentwicklungen im Bausektor. 
- Klare Schnittstellenregelung, ein*e Ansprechpartner*in für das gesamte Bauvorhaben, 
sowie die schnelle Beauftragung der Nachunternehmer*in des TUs sorgen für eine 
Bauzeitoptimierung.

5 
- Weniger Kapazitätsbindung ohnehin knapper Personalressourcen innerhalb der Ver-
waltung, so dass andere Bauvorhaben vorangetrieben werden können. 
- Hochwertigere Bauten im TU-Verfahren sind längerfristig nutzbar und wirtschaftlicher 
als die Anmietung von Beherbergungsbetrieben oder die Aufstellung von Containerun-
terkünften. 
Da für die Vergabe an eine*n Totalunternehmer*in vorab die Erstellung einer funktionalen 
Leistungsbeschreibung unabdingbar ist, ist hierfür die Beauftragung einer externen Projekt-
steuerung unerlässlich. Die Verwaltung verfügt hierzu nicht über die entsprechenden Fach-
kenntnisse. Zudem soll die externe Projektsteuerung die Vergabeverhandlung begleiten und 
im Fortgang die Qualitätssicherung in der Bauausführung, die fachtechnische Rechnungsprü-
fung, die Kosten- und Terminüberwachung sowie die anschließende Gewährleistungsverfol-
gung übernehmen. Zudem wird es im gesamten Verfahren eine verwaltungsinterne Rechtsbe-
ratung bzw. -begleitung, u. a. zur Vertragserstellung der Projektsteuerer- und TU-Verträge, 
geben. 
 
Nach erster grober zeitlicher Einschätzung wird bei einer TU-Vergabe von einem Projektzeit-
raum von vier Jahren ausgegangen, bei klassischer Einzelgewerkvergabe erhöht sich dieser 
Zeitraum auf sieben Jahre. 
 
Bauplanungsrecht: 
 
Die Zulässigkeit des Bauvorhabens in der Lüderichstraße 1 richtet sich nach § 34 Baugesetz-
buch (BauGB). Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und 
ist somit entsprechend der Eigenart der näheren Umgebung zu überplanen. 
 
Im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der bau- und 
planungsrechtlichen Vorgaben die Bebaubarkeit der insgesamt 3.419 m² großen Grundstücks-
fläche in der Lüderichstr. 1 mit einem viergeschossigen Gebäude mit Staffelgeschoss festge-
stellt.  
 
Eine darüberhinausgehende Erhöhung ist nicht zu rechtfertigen. Dies wurde im Rahmen der 
verwaltungsinternen Ämterbesprechung am 20.10.2023 bestätigt. 
 
Baubeschreibung: 
 
Das auf diesen bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen fußende städtebauliche 
Planungskonzept sieht nunmehr eine Unterbringungsmöglichkeit in konventioneller oder Sys-
tembauweise (Element- oder Modulbauweise) vor, wobei aus Gründen der Nachhaltigkeit eine 
Ausführung in Holz- oder Hybridbauweise bevorzugt werden soll. 
 
Das Projekt wird in unbestimmter Bauweise ausgeschrieben, eine konkrete Bauart wird durch 
den jeweiligen Anbieter festgelegt. Entsprechende Kriterien, wie die Erreichung des Pas-
sivhausstandards, werden jedoch im Leistungsverzeichnis vorab verbindlich festgelegt. 
 
Der viergeschossige Baukörper, mit Staffelgeschoss und vollunterkellert, soll mit Flachdach 
ausgeführt werden. 
 
Gemäß der aktuellen Machbarkeitsstudie könnte voraussichtlich eine Unterbringungsmöglich-
keit mit ca. 2.530 m² Wohnfläche mit ca. 31 Unterbringungseinheiten für ca. 94 Unterzubrin-
gende entstehen.  
Im Rahmen der erforderlichen Planungen zur Realisierung des Bauvorhabens können sich 
Abweichungen gegenüber diesen Angaben ergeben. 
 
Im Erdgeschoss werden zudem rollstuhlgerechte Unterbringungseinheiten nach DIN 18040-2 
barrierefrei geplant. 
 
Die Verwaltung plant aus Kosten- und Wartungsgründen grundsätzlich nur dann den Einbau 
eines Aufzuges, wenn dies rechtlich erforderlich ist oder es u.a. aus bautechnischen Gründen

6 
nicht möglich ist, rollstuhlgerechte Unterbringungseinheiten im Erdgeschoss vorzusehen. 
 
Die Verpflichtung zum Einbau eines Aufzugs ergibt sich vorliegend aus § 39 Abs. 4 S.1 BauO 
NRW, da der geplante Baukörper fünf oberirdische Geschosse im Sinne des § 39 BauO NRW 
aufweist. Die grundsätzlich anzustrebende größtmögliche bauliche Ausnutzung der Geschos-
sigkeit kann für das vorliegende Bauvorhaben folglich nur mit der Realisierung von Aufzügen 
umgesetzt werden. 
 
Das Gebäude soll unter Berücksichtigung der Vorgaben des Passivhausstandards errichtet 
werden. Zudem werden die energetischen gesetzlichen Bestimmungen des aktuell geltenden 
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingehalten. 
 
Es ist beabsichtigt, die Wärmeerzeugung ausschließlich durch erneuerbare Energien, ggf. mit 
einer zusätzlichen Solarthermie, sicher zu stellen. Auf eine Zusatzheizung mit fossilen Ener-
gieträgern wird verzichtet. 
 
Für die Errichtung von energiesparenden Passivhaus-Gebäuden sowie deren wirtschaftlichen 
Betrieb ist unter anderem eine hocheffiziente Lüftungsanlage von elementarer Bedeutung. Zur 
Be- und Entlüftung der Räumlichkeiten wird eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 
installiert.  
 
Auf den begrünten Flachdächern soll die Dachfläche optimal mit Photovoltaik-Modulen ausge-
stattet werden. Die hieraus gewonnene Energie wird vollständig entsprechend der gültigen 
Vergütung in das öffentliche Stromnetz des örtlichen Betreibers eingespeist.  
 
Nach einer verwaltungsinternen Abstimmung kann bei der Errichtung von Unterkünften zur öf-
fentlich-rechtlichen Unterbringung von obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Per-
sonen zwar auf Pkw-Stellplätze grundsätzlich verzichtet werden. Für die Mitarbeitenden des 
Objektservice, des Sicherheitsdienstes und des Sozialen Dienstes im Amt für Wohnungswe-
sen, die den Betrieb regelmäßig anfahren müssen, sind jedoch pro Standort mindestens drei 
PKW-Stellplätze vorzusehen. Um jedoch auch untergebrachten Personen und Besucher*in-
nen mit Pkw eine Stellplatzmöglichkeit anzubieten, sollen nach verwaltungsinterner Abstim-
mung drei weitere PKW-Stellplätze, also insgesamt sechs Stellplätze, eingeplant werden.  
 
Gemäß den Vorgaben des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) ist bei der 
Errichtung von mehr als fünf Stellplätzen, jeder PKW-Stellplatz mit der Vorrichtung einer Lei-
tungsinfrastruktur für die Elektromobilität zu planen. Die Maßnahme ermöglicht bei Bedarf mit 
geringem Umsetzungsaufwand eine spätere Installation von Ladesäulen, Unterverteilung und 
einem Lastmanagement.  
 
Der neuen Stellplatzsatzung folgend, umfasst die Planung ausreichend Abstellmöglichkeiten 
für Fahrräder und Lastenräder (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und § 3 Abs. 1). Nach Festlegung der kon-
kreten Unterbringungsfläche werden die erforderlichen Fahrradstellplätze im weiteren Pla-
nungsprozess in entsprechender Anzahl eingeplant. Diese werden entsprechend § 5 Abs. 3 
der Stellplatzsatzung witterungsgeschützt und diebstahlsicher ausgeführt.  
 
Im Außenbereich werden neben den erforderlichen Pkw- und Fahrradabstellflächen, Müll-
plätze, Sitzgelegenheiten, Spielflächen sowie Begegnungsflächen eingeplant.  
 
Die geschätzte Nutzungsdauer der Gebäude beträgt mindestens 60 Jahre. 
 
Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimaschutz: 
 
Ein Bauvorhaben wirkt sich in aller Regel auf den Klimaschutz aus, da hierdurch ein Ressour-
cenverbrauch eintritt, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
Zudem findet eine dauerhafte Flächenversiegelung statt, sowohl bei Neu- als auch bei Ersatz-
bauten. Um einer wachsenden Kölner Stadtgesellschaft Rechnung tragen zu können, werden 
notwendige Bauvorhaben so geplant, dass ihre Umsetzung und anschließende Nutzung unter 
Berücksichtigung des aktuellen Standes und Einsatzes neuer umweltschonender Technolo-
gien von Wissenschaft und Technik nachhaltig ist.

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Grundsätzlich ist die Verwaltung bestrebt, bei jedem Bauvorhaben so viele Bäume wie mög-
lich zu erhalten. Nach derzeitigem Kenntnisstand stehen im Bereich des Baufeldes bzw. des 
geplanten Baukörpers in der Lüderichstr. 1 keine geschützten Bäume, die gefällt werden müs-
sen (s. Machbarkeitsstudie, Anlage 07).  
 
Zeitrahmen: 
 
Der Baubeginn könnte voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2026 erfolgen, wobei mit einer rei-
nen Bauzeit von 21 Monaten zu rechnen ist. 
 
Die Fertigstellung ist bis zum 1. Quartal 2028 geplant. 
 
Wirtschaftlichkeit: 
 
Die Aufwendungen für die Niederlegung des Bestandsgebäude betragen voraussichtlich 
837.000 €. 
 
Der geplante Neubau in der Lüderichstraße ist in seiner Gesamtheit eine investive Einzelmaß-
nahme. Um die Kosten belastbar prognostizieren zu können, wurde ein Kostenrahmen auf-
grund der BKI-Kostenkennwerte für ein Mehrfamilienhaus im Passivhausstandard, mit Stand 
1. Quartal 2023, erstellt. Unter Zugrundelegung eines marktüblichen Totalunternehmerzu-
schlags von 20 %, der erforderlichen besonderen Tiefengründung bei dem Bauvorhaben so-
wie der erhöhten Schallschutzanforderungen und der Altlastenbeseitigung erhöhen sich diese 
ermittelten Kostenkennwerte entsprechend. In der Lüderichstr. werden somit für den Totalun-
ternehmer Bau- und Planungskosten in Höhe von rd. 15,25 Mio. € geschätzt. Die Kostenan-
nahme beruhte auf der Grundlage der beigefügten städtebaulichen Machbarkeitsstudie (An-
lage 07). Nach konkreter Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für die TU-
Vergabe und der damit verbundenen konkreten Festlegung der Gebäudeanforderungen kön-
nen die Kosten noch abweichen. Die Kosten für die externe Projektsteuerung sind auf Grund-
lage einer auf das aktuelle Projekt angepassten Markterkundung für das TU-Projekt „Gießener 
Straße“ (Session-Vorgang 0934/2023) ermittelt und aktuell mit rd. 405.350 € beziffert worden. 
 
In der Gesamtheit ergeben sich für das Bauvorhaben, nach derzeitigem Planungsstand, inklu-
sive der Projektsteuerungsleistungen investive Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich 
15,66 Mio. € brutto.  
 
Im Vorfeld einer Investitionsmaßnahme ist die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, vgl. § 13 
KomHVO NRW. Im Vergleich zu anderen Unterkunftsarten, wie angemieteten Objekten (z.B. 
Hotels) oder Massenunterkünften (z.B. Container) mit erheblichem Aufwand für Sicherheits- 
und Trägerpersonal, ist die hier geplante Unterkunftsart bei höherer Bau- und Aufenthaltsqua-
lität über die Nutzungsdauer betrachtet grundsätzlich kostengünstiger und wirtschaftlicher. 
 
Im Rahmen der Gebührenkalkulation werden investive Maßnahmen über die kalkulatorischen 
Abschreibungen berücksichtigt. Die jährlichen Gesamtaufwendungen (bei dynamischer Be-
trachtung über die gesamte Nutzungsdauer) betragen 883.700 €. Die entsprechend prognosti-
zierten Gebührenerträge belaufen sich jährlich auf 696.000 €. Bei dem Bauvorhaben handelt 
es sich um ein neues Projekt, das bisher nicht von der Satzung der Stadt Köln über die Erhe-
bung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Einrichtungen für obdachlose Personen 
umfasst wurde. Als Berechnungsgrundlage zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit wurden da-
her Gebühren in der zu erwartenden Höhe in Anlehnung an vergleichbare Unterkunftsarten 
angesetzt. Rechnerisch wird somit ein jährlicher Fehlbetrag von rund 187.700,00 € erwartet. 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Nutzungsgebühren zwar von den Nutzer*innen zu 
entrichten sind, größtenteils jedoch über Transferleistungen der Stadt Köln gedeckt werden. 
Über den gesamten Projektzeitraum von 60 Jahren bedeutet dies einen Fehlbetrag von rund 
11.262.000 €. 
 
Die in den haushaltsmäßigen Auswirkungen ausgewiesenen Werte für die jährlichen Folge-
aufwendungen und -erträge sind statisch berechnet, da sie nur der mittelfristigen Finanzpla-
nung dienen. Da die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dynamisch ist bzw. den gesamten Projekt-

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zeitraum berücksichtigt, weichen deren jährliche Durchschnittswerte hiervon ab. 
 
Finanzierung: 
 
Für das Projekt wurden bislang 23.855 € investiv ausgezahlt.  
Zur Finanzierung der in 2024 erforderlichen investiven Auszahlungen i.H.v. 156.556 € stehen 
im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produkt-
gruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszah-
lungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-8-5213 – Neubau Lüderichstr. 1, 
Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. 
Zur Finanzierung der Abrisskosten stehen im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Am-
tes für Wohnungswesen Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. 
 
Die Mittelbedarfe für die Jahre 2025 ff. sind in der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichti-
gen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen der Haushaltsauf-
stellungsprozesse 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel 
ggfs. durch Umschichtungen vorsehen. 
 
Zur Dringlichkeit: 
 
Um zeitnah die Planungen für das dargestellte Bauvorhaben aufnehmen zu können, benötigt 
die Verwaltung dringend einen Beschluss aus der Sitzung des Rates am 16.05.2024. Auf 
Grund der insgesamt sehr angespannten Unterbringungssituation für in ihrer Wohnfähigkeit 
beeinträchtigte Menschen, die nicht in der Lage sind, eigenverantwortlich Wohnraum anzu-
mieten, um ihre akute Wohnungslosigkeit zu beenden, sind jegliche zeitlichen Verzögerungen 
nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Sitzung des Unterausschuss Wohnen am 15.04.2024 
wurde seitens der Verwaltung als erstes Gremium zur Vorberatung der Beschlussvorlage an-
visiert. Sofern eine Vorberatung im genannten Gremium auf Grund zeitlicher Verschiebungen 
in der Vorbereitung nicht möglich ist, kann keine Beschlussfassung im Rat der Stadt Köln am 
16.05.2024 erfolgen. In der Folge führt dies zu zeitlichen Verschiebungen der Planungs- und 
Bauzeiten und verzögert darüber hinaus den Zeitpunkt der endgültigen Fertigstellung des 
Bauvorhabens. Auf Grund des erhöhten finanztechnischen Vorabstimmungsbedarfs war eine 
fristgerechte Einbringung nicht mehr für alle vorberatenden Fachausschüsse möglich.  
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 01: Übersichtsplan Lüderichstr. 1 
Anlage 02: Lageplan Lüderichstr. 1 
Anlage 03: Luftbilder 
Anlage 04: Kostenrahmen 
Anlage 05: Haushaltsmäßige Auswirkungen 
Anlage 06: Darstellung der Wirtschaftlichkeit 
Anlage 07: Machbarkeitsstudie

Anlage 08 - Beantwortung von Anfragen aus dem UA Wohnen

4911 Zeichen

Anlage 08 zur Vorlage 4081/2023  
 
Lüderichstr. 1: Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die 
Niederlegung des maroden Sozialhauses sowie für Bebauung und die Errichtung 
eines Mehrfamilienhauses durch einen Totalunternehmer zur öffentlich-rechtlichen 
Unterbringung von obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen. 
 
Herr Brust (Bündnis 90/Die Grünen) richtet folgende Fragen an die Verwaltung: 
 
1. Wo ist die Machbarkeitsstudie? In der Anlage ist nur eine Zeichnung des künftigen 
Gebäudes. 
 
2. Nach der Zeichnung ist das Gelände nur sehr schlecht ausgenutzt. Ist dort kein 
größeres Gebäude möglich? 
 
3. Die aus der PV-Anlage gewonnene Energie wird vollständig… in das öffentliche 
Stromnetz (S.6) eingespeist. Warum wird der Strom nicht den Mietern im Rahmen 
eines „Mieterstrommodells“ angeboten? 
 
4. Ein Projektsteuerer soll 405.350 € nur für die Durchführung der Ausschreibung eines 
TUs bekommen. Was unternimmt die Verwaltung, um solche Ausschreibungen 
demnächst selbst durchführen zu können? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu Frage 1 
In Vorbereitung des Bauvorhabens wurde eine verwaltungsinterne Machbarkeitsanalyse 
durchgeführt. In diesem Rahmen wurde die planungs- und baurechtliche Bebaubarkeit des 
Grundstücks festgestellt. Art und Maß der baulichen Nutzung sind in Anlage 07 – 
Machbarkeitsstudie dargestellt. Die Machbarkeitsstudie stellt als Ergebnis ein 
städtebauliches Planungskonzept des Bauvorhabens unter Berücksichtigung der Lage und 
Umgebung des Baugrundstückes dar. Erst nach Abschluss der Leistungsphase 3 
(Entwurfsplanung) werden konkretere Erkenntnisse zu dem Projekt vorliegen.  
 
Zu Frage 2 
In der Machbarkeitsstudie wird die größtmögliche Kubatur unter bestmöglicher Ausnutzung 
der Grundstücksfläche dargestellt. Im Rahmen der Vorplanung wurde vor allem der Erhalt 
der im Sinne der aktuellen Baumschutzsatzung auf dem Grundstück befindlichen 
geschützten Bäume berücksichtigt. Des Weiteren berücksichtigt das Planungskonzept die 
Einfügung der Planung nach Eigenart der näheren Umgebung im Sinne des §34 BauGB. Auf 
Grund dieser Berücksichtigung steht die Grundstücksfläche nur eingeschränkt zur Bebauung 
zur Verfügung. 
 
Zu Frage 3 
In der Vergangenheit wurden die verschiedenen Nutzungs- und 
Weitervermarktungsmöglichkeiten von selbsterzeugtem Strom betrachtet. Das

Mieterstrommodell ist grundsätzlich nur für Haushalte geeignet, die ihren Haushaltstrom 
selbst zahlen. Diese Haushalte sind auf Grund der allgemeinen Marktfreiheit nicht 
verpflichtet, eine vertragliche Vereinbarung im Sinne eines Energie-Liefervertrages mit der 
Stadt Köln über die Abnahme des vor Ort erzeugten Stroms einzugehen. Darüber hinaus 
würde die Verwaltung als Energieversorgungsunternehmen auftreten und müsste im Falle 
eines entsprechenden Vertragsabschlusses garantieren, den gesamten Strombedarf der 
betroffenen Haushalte dauerhaft zu decken.  
Bei dem hier in Rede stehenden Bauvorhaben handelt es sich um eine Unterkunft. Die 
zukünftig Untergebrachten werden analog zu Mietenden eigenverantwortlich 
Stromlieferungsverträge zur Eigenversorgung schließen.  
 
Auf Grund gewerbe- und vergaberechtlicher Gegebenheiten ist bislang grundsätzlich eine 
Volleinspeisung von selbsterzeugtem Strom vorgesehen. Dieses Konzept ist kalkulierbar und 
darüber hinaus derzeit auch organisatorisch planbar. Das wirtschaftliche Risiko ist durch die 
festgesetzte Einspeisevergütung überschaubar. 
 
Der Aufbau einer Logistik zu alternativen Weitervermarktungsmöglichkeiten mit 
anschließender Bewirtschaftung hätte eine Bindung weiterer personeller Kapazitäten der 
ohnehin begrenzten Personalressourcen zur Folge. Darüber hinaus ist bisher keine für die 
administrativen Tätigkeiten erforderliche technische Infrastruktur vorhanden. 
Vor diesem Hintergrund sind die betreffenden Aufgabenbereiche im Amt für 
Wohnungswesen derzeit personell und technisch nicht aufgestellt, um Mieterstrommodelle 
administrieren zu können. Unter wirtschaftlichen Aspekten soll jedoch eine erneute 
Betrachtung zum künftigen Vorgehen erfolgen, sofern sich die rechtlichen 
Rahmenbedingungen entscheidend ändern. 
Zu Frage 4 
Zur Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für die Vergabe an einen 
Totalunternehmer ist die Beauftragung eines externen Projektsteuerers unerlässlich, da die 
Verwaltung derzeit nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Der Projektsteuerer 
wird darüber hinaus die Vergabeverhandlung begleiten und im Fortgang die 
Qualitätssicherung in der Bauausführung, die fachtechnische Rechnungsprüfung, die 
Kosten- und Terminüberwachung sowie die anschließende Gewährleistungsverfolgung 
übernehmen. 
 
Zur Vermeidung weiterer Projektsteuerungskosten bei zukünftigen Bauvorhaben prüft das 
Amt für Wohnungswesen derzeit verschiedene Möglichkeiten einer konzeptionellen 
Ausrichtung für die Umsetzung von TU-Projekten.

Anlage 01 - Übersichtsplan Lüderichstr. 1

165 Zeichen

Anlage 01 - Übersichtsplan Lüderichstr. 1
Mittelpunkt: 359789, 5644127
1:10000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 18.12.2023Seite 1 / 1

Anlage 04 - Kostenrahmen - Holzbauweise

3195 Zeichen

Stadt Köln Amt für Wohnungswesen
Neubau, Umbau und Sanierung
Ottmar-Pohl-Platz 1 
51103 Köln
Kostenrahmen Stand: 25.10.2023
Bauvorhaben Lüderichstraße 1 Wohngebäude zur öffentlich rechtlichen Unterbringung (OH), 
51105 Köln Holzbauweise, Gebäude unterkellert
Objektdaten Grundstücksfläche GF 3.419,00                      m²
Geschossigkeit IV+SG (FD)
Bruttogeschossfläche BGF 4.255,00                     m²
Bruttorauminhalt BRI 12.690,00                   m³
Wohnfläche WF 2.530,00                     m²
Wohneinheiten Anzahl WE ca. 31 WE  (ca. xx Personen, noch nicht ermittelt)
Gebäudefläche BGF EG 733,00                        m²
Fläche Außenanlagen AF 2.686,00                     m²
Baukosten nach BKI
Kostengruppe 
DIN 276 2018-12
Einheit Kostenkennwert BKI 
Mehrfamilienhäuser, 
Holzbauweise, 
1. Quartal 2023
Kosten brutto
KG 100
KG 200 vorbereitende Maßnahmen € / m² GF 57,00 €                       194.883,00 €              
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion € / m² BGF 1.641,00 €                  6.982.455,00 €           
KG 300 Zulage Verbauarbeiten (aufgrund Baumschutz) (s.u.) 120.000,00 €              
KG 334 Zulage Außenwandöffnungen 
Fenster SSK 5
(s.u.) 130.000,00 €               
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen€ / m² BGF 430,00 €                     1.829.650,00 €           
KG 400 Zulage Photovoltaik-Maximierung  -  Schätzung 20.000,00 €                
KG 500 Außenanlagen € / m² AF 181,00 €                     486.166,00 €              
KG 600 - -  €                           
KG 700 € / m² BGF 390,00 €                     (unterster Wert) 1.659.450,00 €           
KG 700 Zulage Gutachten, zus.Nachweise  -  Schätzung 15.000,00 €                
Kosten KG 100-700 Neubau 11.437.604,00 €         
Anpassung Index 
3. Quartal 2023
1/2023 = 158,9
3/2023 = 160,6
1,011% 115.599,70 €               
Kosten KG 100-700 Neubau, preisindiziert 11.553.203,70 €          
Zuschlag TU  (20% der Summe KG100-700 Neubau) 20% 2.310.640,74 €           
Zulage Projektmanager Honorarkosten (s. Anlage Honorarberechnung) 368.500,00 €              
Kosten Neubau 14.232.344,44 €          
Sicherheitszuschlag 10% 1.423.234,44 €
Gesamtsumme Neubau 15.655.578,88 €
Planungskosten LP 1-3
KG 700, LP 1-3 = ca. 27% der KG 700 KG 700 Gesamtplanungskosten (inkl. PM-Honorar): 2.027.950,00 €          547.546,50 €              
Zulage Gutachten, zus.Nachweise  -  Schätzung 15.000,00 €                 
Gesamt Planungskosten LP 1-3 562.546,50 €               
Gesamtkosten je 1m² Wohnfläche 5.625,43 € gerundet 5.630,00 €                  
KG 300 Zulage Verbauarbeiten
L zus. Verbau aufgrund d. Baumschutzes ca. (m) 90
H ca. (m) 3,8
Fläche ca. (m²) 342
Kosten EP geschätzt 350,00 €                      119.700,00 €               
Zulagekosten gerundet 120.000,00 €               
KG 334 Zulage Schallschutz Außenwandöffnungen, Fenster SSK 5
Fenster und Außentüren gem. BKI ca. 7,3% von KG 300+400 643.283,67 €          
Mehrkosten SSK 5 Fenster ca. 20% 128.656,73 €               
Zulagekosten gerundet 130.000,00 €               
23-10-25 LÜD Kostenrahmen - zusätzlich 10Proz-Sicherheit, MHö Seite 1 von 2

23-10-25 LÜD Kostenrahmen - zusätzlich 10Proz-Sicherheit, MHö Seite 2 von 2

Anlage 07 - Machbarkeitsstudie

497 Zeichen

239,10 m 2
3.430,55 m 2
2428/268 
1957 
1949 1949 
1693 1808 
1941 
1955 
1967 1967 1946 1946 1947 1947 
1935 
1954 
1077 1077 
2421/268 
2567/268 
496 
2422 
268 
Od
enw
aldstra
ße 
Lüderichstraße 
Lagerplatz 
(Schrott, Altmaterial) 
III 
IF
8
2-4 
IV 
F
93 
95 
F I
FI
I
F
98 
3
F
F
F
II F
F
I
1940 
1966 
1968 
1958 
1948 
1953 
1956 
III S
I S
Kinderg. 
IV S
Grundstück 
1934 
II S
732,87 m 2
546,54 m 2
IV+SG FD 
Öff. Grünfläche 
SG max.: 732,87 x 3/4 = 549m² 
Spielfläche 
PKW-ST 
Fahrrad-ST

Anlage 05 - Haushaltsmäßige Auswirkungen

3905 Zeichen

Haushaltsmäßige Auswirkungen 
Lüderichstr. 1 
8 Kalk 
Humboldt / Gremberg 
Niederlegung Altbau und Neubau eines Wohngebäude 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum Anm. 
-1 0 1 2 3 4 5
bis 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 
ab März 
Sachkonto 432100 Gebührenerträge 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 270.963 € 325.156 €
Teilplanzeile 04 öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 270.963 € 325.156 €
Sachkonto 441100 Mieten und Pachten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 05 privatrechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 521200 Bauunterhaltung - Herrichtung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Bauunterhaltung - Demontage 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
lfd. Bauunterhaltung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 99.092 € 118.910 €
Unterhaltung sonst. baulicher Anlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 524100 Energie, Wasser/Abwasser 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 102.971 € 123.565 €
Sachkonto 524200 Winterdienst 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.200 € 2.000 €
Abfallentsorgung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 8.031 € 9.637 €
Sachkonto 524900 Sicherheitsdienst/Bewachung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 524900 Grundbesitzabgaben 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0  €
Sachkonto 525800 Trägerkosten Betreuung DRK, IB etc. 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 529300 Abrisskosten 0 € 23.760 € 813.240 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 529300 Honorarkosten für Planung 0 € 0 € 0 € 0 € 0  € 0 € 0 €
Sachkonto 529900 Sonstige Dienstleistungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0  € 0 € 0 €
Teilplanzeile 13 Aufw. für Sach- und Dienstl. 0 € 23.760 € 813.240 € 0 € 0 € 211.294 € 254.113 €
Sachkonto 576100 Abschreibung Ausstattung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Abschreibung Einbauten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 573300 Abschreibung Immobilien 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 217.439 € 260.926 €
Teilplanzeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 217.439 € 260.926 €
Sachkonto 541200 Mieten Gebäude 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Mieten Inventar 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 542200 Druck und Vervielfältigung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 542620 Öffentlichkeits- und Pressearbeit 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.500 €
Sachkonto 542900 Betriebs&Geschäftsausstattung bis 800 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 16 sonstige ordentl. Aufwendungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.500 €
0 € 23.760 € 813.240 € 0 € 0 € 0 € 0 €
bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Deckungsmöglichkeit TP 1004 0 € 23.760 € 813.240 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Deckungsmöglichkeit TP 1003 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Deckungsmöglichkeit Dezernat 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 01 
Einzahlungen aus Zuwendungen für 
Investitionsmaßnahmen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 02 
Einzahlungen aus der Veräußerung von 
Sachanlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 08 Auszahlung Neubau/Sanierung 23.856 € 1 56.556 € 469.667 € 2.504.893 € 8.586.713 € 3.913.895 € 0  €
Teilplanzeile 09 verm.-wirks. Besch. > 800 € 0 € 0 € 0  € 0 € 0 € 0 € 0 €
23.856 € 156.556 € 469.667 € 2.504.893 € 8.586.713 € 3.913.895 € 0 €
bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Deckungsmöglichkeit TFP 1004 0 € 156.556 € 469.667 € 2.5 04.893 € 8.586.713 € 3.913.895 € 0 €
Mehrbedarf ungedeckt 23.856 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Anmerkungen 
0
1
2
Bedarf Teilfinanzplan 1004 
Finanzrechnung 
Bedarf Teilergebnisplan 1004 
Ergebnisrechnung 
Die dargestellten Aufwendungen enthalten keine kalkulatorischen Kosten (wie z. B. Finanzierungskosten). 
Diese Kosten werden, soweit sie anfallen, im Rahmen der mietvertraglichen Regelungen auf die Mietparteien umgelegt und einmal jährlich abgerechnet. 
Die Nutzungsgebühren für die Flüchtlingsunterkünfte sind zwar von den Nutzern zu entrichten, werden aber größtenteils über Transferleistungen der Stadt 
Köln gedeckt 
Projekt 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Szenario 
Teilplan 1004 
Periode 
Jahr 
Monat der Inbetriebnahme und Außerbetriebsetzung

Anlage 06 - Darstellung der Wirtschaftlichkeit PDF

2015 Zeichen

Darstellung der Wirtschaftlichkeit
Bauvorhaben
60
Berechnungsweise
I. Laufende Aufwendungen p. a. 883.700 €             
1. Kapitalkosten 149.500 €            
Eigenkapitalkosten 149.500 €            
Grundstück kalkulatorischer Zins, Durchschnittswert 71.700 €              
Gebäude vom Anschaffungswert, Durchschnittswert 77.800 €              
Fremdkapitalkosten - €                        
Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge - €                        
2. Bewirtschaftungskosten 734.200 €            
Abschreibungen Gebäude vom Anschaffungswert, linear 259.400 €            
Verwaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 23.400 €              
Instandhaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 146.600 €             
Mietausfallwagnis Gem. II. BV, Durchschnittswert. - €                        
laufende Betriebskosten 304.800 €            
Abschreibungen Vermögensgegenständevom Wiederbeschaffungswert, linear - €                        
Ausstattungskosten - €                        
II. Laufende Erträge p. a. 696.000 €             
Mieterträge Gem. Förderantrag, erhöht sich jährlich um 1,5 %. - €                        
Kalkul. Ertrag aus Tilgungsnachlass Gem. Förderantrag, gleichbleibend. - €                        
Gebührenerträge Den Gebührenerträgen stehen teilweise städtische 
Transferaufwendungen gegenüber.
696.000 €            
III. Ergebnis 187.700 € -            
Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit erfolgt mittels einer Gegenüberstellung der prognostizierten laufenden Aufwendungen und 
Erträge. Dabei werden Preissteigerungen in Höhe von 2 % über die angenommene Projektlaufzeit berücksichtigt. In dieser 
Darstellung werden aus Gründen der Übersichtlichkeit Durchschnittswerte angegeben.
Neubau eines Wohngebäudes auf städtischem Grundstück; Schaffung von Wohnraum zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung 
von obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen(OH)
Lüderichstr. 1, 51105 Köln Humboldt/Gremberg
Angenommene Projektlaufzeit in Jahren:
Druckdatum  04.01.2024

Beratungsverlauf (6)

15.04.2024 Unterausschuss Wohnen
TOP 2.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
18.04.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.04.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung
29.04.2024 Bauausschuss
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.05.2024 Finanzausschuss
TOP 10.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2024 Rat
TOP 10.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4081/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.04.2024
Erstellt
13.12.2023 09:45