2020/0194
Sofortprogramm Klimaschutz
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Punkt 11: Sofortprogramm Klimaschutz (V-Nr. 2020/0194) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD, FDP und UWIGA Stimmenthaltung: AfD und Stadtv. Sigmund (fraktionslos)
anlage 1
4412 Zeichen
Anlage zu Magistratsvorlage 2020/0194 : Sofortprogramm Klimaschutz
– Auswahlkriterien und Erläuterungen
Sämtliche Maßnahmenvorschläge des Klimaschutzbeirates sowie aller Verwaltungsstellen der
Stadt Darmstadt wurden bewertet. Folgende Kriterien wurden verwandt:
a. Einflussmöglichkeit Stadt (direkt/indirekt)
b. Zeitlicher/ personeller Aufwand Stadt (gering/mittel/hoch)
c. Schnelligkeit der Umsetzung (kurz-/mittel-/langfristig)
d. Finanzieller Aufwand Stadt (gering/mittel/hoch)
e. Effekt der CO2-Minimierung (gering/mittel/hoch)
Kriterien c. und e. wurden stärker gewichtet als a., b. und d., da diese maßgeblich sind um aus
dem Maßnahmen diejenigen zu filtern, die für ein Sofortprogramm , dessen Maßnahmen in den
nächsten ein bis drei Jahren Wirkung entfalten sollen, geeignet sind.
Nachfolgend sind die Maßnahmen mit den beiden am höchsten gewichteten Kriterien der
Bewertungssystematik und nach Themengebieten dargestellt:
Nr. Maßnahmenbeschreibung Schnelligkeit der
Umsetzung
Effekt
CO2
Gebäude und Energie
1
Sanierungsfahrplan für städtische Liegenschaften
und Liegenschaften städtischer Beteiligungen
(z.B. Bauverein und andere innerhalb der
Dachorganisation der HEAG Holding AG)
mittelfristig hoch
2
Mindeststandard KfW Effizienzhaus 40 für alle
städtischen Neubauten und wo entsprechende
Regelungen möglich sind (bspw. städtebauliche
Verträge)
kurzfristig hoch
3 Förderung privater Photovoltaik-Anlagen inkl.
Kampagne (Balkonmodule und Dachanlagen) kurzfristig hoch
4 Solarenergienutzung (Photovoltaik und/oder
Solarthermie) auf allen städtischen Gebäuden mittelfristig hoch
5
Solarenergieinstallations-Pflicht
(v.a. Photovoltaik) in neu aufzustellenden
Bebauungsplänen (wo rechtlich möglich)
mittelfristig hoch
6 LED-Beleuchtung städtischer Gebäude und
öffentliche Flächen (Umrüstungsfahrplan) kurzfristig hoch
7
Verdopplung der Mittel zur Förderung
energieeffizienter Geräte für
einkommensschwache Haushalte
kurzfristig hoch
8 Finanzierung der Energieberatung durch die
Verbraucherzentrale kurzfristig hoch
9 Ausweitung des erfolgreichen städtischen
Beratungsangebotes "Modernisierungskonvoi" kurzfristig hoch
10
Pilotprojekt "Smart-School-Lösung"
(in Zusammenarbeit mit HEAG Holding AG
Installation intelligenter Heizungs- und
Raumtemperatursteuerung an Schulen)
kurzfristig hoch
11
Energiesparmodelle für Schulen und Kitas mit
Prämienauszahlung
(Anreize setzen und Bildungsangebote zur
Emissions-Minderung an Darmstädter Schulen
und Kindertagesstätten)
kurzfristig mittel
- 2 -
Gewerbe und Handel
12
Verbot von Heizstrahlern bei öffentlichen
Veranstaltungen und wo darüber hinaus rechtlich
möglich
kurzfristig mittel
13 Bewerbung der Einführung des
FairCup-Mehrwegbechers kurzfristig hoch
14
Ökoprofit-Initiative
(betriebliches Umweltberatungsprogramm für
Unternehmen und Gewerbe zur ökologischen
Optimierung von Betriebsabläufen)
mittelfristig mittel
15 Nachhaltige Beschaffung
(Druckerzeugnisse, Catering Bio & Fairtrade usw.) kurzfristig mittel
Verkehr
16 Emissionsfreier öffentlicher Personennahverkehr
(ÖPNV) mittelfristig hoch
17 Erhöhung der Parkgebühren für Parkflächen im
öffentlichen Raum kurzfristig mittel
18 Verkehrsversuche zur langfristigen Stärkung der
Angebote des Umweltverbundes kurzfristig mittel
19 Einrichtung einer Fahrradstaffel bei der
Kommunalpolizei kurzfristig mittel
20 Kompensation städtischer Flugreisen und
Autoverkehr kurzfristig mittel
21 "Shuttle On Demand" (Fahrzeuge auf Abruf als
Zubringer zum ÖPNV) mittelfristig mittel
22 Öffentlichkeitskampagne Verkehrswende kurzfristig mittel
Klimaanpassung
23 Förderung Dach- und Fassadenbegrünung
stadtweit
24 Erhöhung der Anzahl Trinkbrunnen im
öffentlichen Raum
25 Förderung von Zisternen bei Bestandsgebäuden
Legende:
1. Schnelligkeit der Umsetzung
Kurzfristig: < 1 Jahr
Mittelfristig: 1 – 3 Jahre
Langfristig: > 3 Jahre
2. Effekt CO2
gering: bis ca. 10 t / Jahr (jährliche CO2-Reduktion einer 20 kWp PV-Anlage)
mittel: bis ca. 400 t / Jahr (PV-Anlage mit 750 kWp oder Bau von 6 Einfamilienhäusern)
groß: mehr als ca. 400 t / Jahr
Zum Vergleich: 10 t CO2 Emissionen entsprechen den durchschnittlichen pro Kopf-Emissionen in
Deutschland. Um den gesamtstädtischen CO2-Ausstoß um 1 % zu senken, muss dieser um rund
15.000 t reduziert werden (dauerhaft)
anlage 2
7720 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.07.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 65
II 40
III 61
IV V 56
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0194
Magistratsbeschluss -Nr.
199
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5610-41 Sachkonto:
Betreff: Sofortprogramm Klimaschutz
Vorlage vom: 20.07.2020
Beschlussvorschlag :
1. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschließen das vorliegende
„Sofortprogramm Klimaschutz“ als einen relevanten Baustein, um die Netto-CO2-
Emissionen, da wo der Magistrat Handlungsoptionen und Einfluss hat, für die
Wissenschaftsstadt Darmstadt bis 2035 auf null zu senken. Ziel des Sofortprogrammes ist
es, Maßnahmen zu ergreifen, die parallel zur Neuaufstellung des Klimaschutzkonzeptes, in
den nächsten ein bis drei Jahren Wirkung entfalten. Es ist vorgesehen die Maßnahmen im
Abgleich mit dem zu erstellenden Klimaschutzkonzept zu evaluieren und ggf. anzupassen.
2. Zur Realisierung einzelner Maßnahmen sind ggf. gesonderte Beschlüsse der zuständigen
Gremien notwendig.
- 3 -
Anlagen: Sofortprogramm Klimaschutz (Kriterien und Erläuterungen)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 12.08.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.07.2020:
1. Hintergrund
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.09.2019 den Antrag "Höchste Priorität für
Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt" (SV 2019/0043) beschlossen.
Dieser umfasst u.a. die Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts der Wissenschaftsstadt
Darmstadt mit breiter Beteiligung der Öffentlichkeit. Das Konzept soll insbesondere an die
Ziele des Übereinkommens von Paris angepasst werden. Des Weiteren verfolgt die
Wissenschaftsstadt durch den Beschluss ab sofort das Ziel, dort, wo der Magistrat
Handlungsoptionen und Einfluss hat, bis 2035 ihre Netto-CO2-Emissionen auf netto-null zu
senken. Dafür wird parallel zur Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes ein Programm mit
Sofortmaßnahmen umgesetzt.
2. Sofortprogramm
Die Evaluation des integrierten Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2013 und die
Rückrechnung auf das Basisjahr 1990 (s. Magistratsvorlage 2020/0197) zeigen, dass die Ziele
des bisherigen Klimaschutzkonzeptes (Emissionsminderung CO2 bis zum Jahr 2030 um 35 bis
40 %) bereits erreicht wurden (Minderung bis 2018: 37,7 %) bzw. bei einer aktuell jährlichen
Minderung um 1,8 % in naher Zukunft und damit deutlich vor 2030 erreicht werden (40 %
Minderungsziel). Allerdings ist klar, dass die Zielsetzungen bisheriger Klimaschutzkonzepte
sowohl auf internationaler, nationaler und auch auf lokaler Ebene nicht ambitioniert genug
waren und sind, um die Pariser Klimaziele (2016) und somit die Begrenzung der
menschengemachten globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen
Werten zu erreichen.
Neben der Neuerstellung eines Klimaschutzkonzeptes (s. Magistratsvorlage 2020/0200),
welches u.a. wegen rechtlicher Pflichten (Vergaberecht) und des integrativen Ansatzes einen
zeitlichen Vorlauf bzw. einer gewissen Arbeitsphase bedarf und daher nicht kurzfristig
vorliegen kann, wurde das Sofortprogramm erarbeitet, welches hochrelevante Maßnahmen
enthält, die bereits kurzfristig – vor Fertigstellung eines neuen Klimaschutzkonzepts - und mit
größter Effektivität zur CO2-Minderung beitragen wird.
Aus diesem Grund soll neben der Konzepterstellung parallel ein Sofortprogramm mit folgenden
Maßnahmen beschlossen werden, welche bereits in den nächsten ein bis drei Jahren
entsprechende Wirkung entfalten sollen:
1. Sanierungsfahrplan für städtische Liegenschaften und Liegenschaften städtischer
Beteiligungen (z.B. Bauverein und andere innerhalb der Stadtwirtschaft der HEAG
Holding AG)
2. Mindeststandard KfW-Effizienzhaus 40 für alle städtischen Neubauten und wo
entsprechende Regelungen möglich sind (bspw. Städtebauliche Verträge)
3. Förderung privater Photovoltaik-Anlagen inkl. Kampagne (Balkonmodule und
Aufdachanlagen)
4. Solarenergienutzung (Photovoltaik und/oder Solarthermie) auf allen städtischen
Gebäuden
- 5 -
5. Solarenergieinstallations-Pflicht (v.a. Photovoltaik) in neu aufzustellenden
Bebauungsplänen (wo rechtlich möglich)
6. LED-Beleuchtung für städtische Gebäude und öffentliche Flächen (Umrüstfahrplan)
7. Verdopplung der Mittel zur Förderung energieeffizienter Geräte für
einkommensschwache Haushalte
8. Finanzierung der Energieberatung bei der Verbraucherzentrale
9. Ausweitung des erfolgreichen städtischen Beratungsangebots „Modernisierungskonvoi“
10. Pilotprojekt "Smart-School-Lösung" (in Zusammenarbeit mit HEAG Holding AG
Installation intelligenter Heizungs- und Raumtemperatursteuerung an Schulen)
11. Energiesparmodelle für Schulen und Kitas mit Prämienauszahlung (Anreize setzen und
Bildungsangebote zur Emissions-Minderung an Darmstädter Schulen und
Kindertagesstätten)
12. Verbot von Heizstrahlern bei öffentlichen Veranstaltungen und wo darüber hinaus
rechtlich möglich
13. Bewerbung des FairCup-Mehrwegbechers
14. Ökoprofit-Initiative (betrieblichen Umweltberatungsprogramm für Unternehmen und
Gewerbe zur ökologischen Optimierung von Betriebsabläufen)
15. Nachhaltige Beschaffung (Druckerzeugnisse, Catering Bio & Fairtrade,…)
16. Emissionsfreier Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
17. Erhöhung der Parkgebühren für Parkflächen im öffentlichen Raum
18. Verkehrsversuche zur langfristigen Stärkung der Angebote des Umweltverbundes
(Radverkehr)
19. Einrichtung einer Fahrradstaffel bei der Kommunalpolizei
20. Kompensation städtischer Flugreisen und Autoverkehr
21. „Shuttle on demand" (Fahrzeuge auf Abruf als Zubringer zum ÖPNV)
22. Öffentlichkeitskampagne Verkehrswende
Klimaanpassungsmaßnahmen:
23. Förderung Dach- und Fassadenbegrünung stadtweit
24. Erhöhung der Anzahl Trinkbrunnen im öffentlichen Raum
25. Förderung von Zisternen bei Bestandsgebäuden
3. Kosten
Die Kosten sind aufgrund der Vielfalt und Komplexität der Maßnahmen nicht zum heutigen
Zeitpunkt abschätzbar. Die Maßnahmen des Sofortprogramms, welche der Erreichung der
Klimaschutzziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt dienen, werden, soweit möglich im
Rahmen der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen und im Rahmen der
Entscheidungskompetenz der Verwaltung umgesetzt bzw. in Zusammenarbeit mit weiteren
Akteur*innen initiiert. Die übrigen Maßnahmen werden hinsichtlich des erforderlichen
- 6 -
finanziellen und personellen Ressourcenbedarfs geprüft, in der jeweiligen Haushaltsplanung
berücksichtigt und dem Magistrat zur Entscheidung vorgelegt. Eine tabellarische Übersicht
aller vorgesehenen Maßnahmen mit dem Stand der Umsetzung wird laufend aktualisiert und
dem Magistrat, den Stadtverordneten, dem Klimaschutzbeirat sowie der interessierten
Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich gemacht.
Darmstadt, den 20.07.2020
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Barbara Boczek
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 3
232 Zeichen
Punkt 6: Sofortprogramm Klimaschutz (V-Nr. 2020/0194) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen AfD und UWIGA Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und UFFBASSE
anlage 4
185 Zeichen
Punkt 13: Sofortprogramm Klimaschutz (V-Nr. 2020/0194) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD, UFFBASSE und FDP
2020/0194
7641 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.07.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0194
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5610-41 Sachkonto:
Betreff: Sofortprogramm Klimaschutz
Vorlage vom: 20.07.2020
Beschlussvorschlag :
1. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschließen das vorliegende
„Sofortprogramm Klimaschutz“ als einen relevanten Baustein, um die Netto-CO2-
Emissionen, da wo der Magistrat Handlungsoptionen und Einfluss hat, für die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt bis 2035 auf null zu senken. Ziel des Sofortprogrammes ist es,
Maßnahmen zu ergreifen, die parallel zur Neuaufstellung des Klimaschutzkonzeptes, in den
nächsten ein bis drei Jahren Wirkung entfalten. Es ist vorgesehen die Maßnahmen im Ab-
gleich mit dem zu erstellenden Klimaschutzkonzept zu evaluieren und ggf. anzupassen.
2. Zur Realisierung einzelner Maßnahmen sind ggf. gesonderte Beschlüsse der zuständigen
Gremien notwendig.
Anlagen: Sofortprogramm Klimaschutz (Kriterien und Erläuterungen)
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.07.2020:
1. Hintergrund
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.09.2019 den Antrag "Höchste Priorität für
Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt" (SV 2019/0043) beschlossen.
Dieser umfasst u.a. die Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts der Wissenschaftsstadt
Darmstadt mit breiter Beteiligung der Öffentlichkeit. Das Konzept soll insbesondere an die
Ziele des Übereinkommens von Paris angepasst werden. Des Weiteren verfolgt die
Wissenschaftsstadt durch den Beschluss ab sofort das Ziel, dort, wo der Magistrat
Handlungsoptionen und Einfluss hat, bis 2035 ihre Netto-CO2-Emissionen auf netto -null zu
senken. Dafür wird parallel zur Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes ein Programm mit
Sofortmaßnahmen umgesetzt.
2. Sofortprogramm
Die Evaluation des integrierten Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2013 und die
Rückrechnung auf das Basisjahr 1990 (s. Magistratsvorlage 2020/0197) zeigen, dass die Ziele
des bisherigen Klimaschutzkonzeptes (Emissionsminderung CO2 bis zum Jahr 2030 um 35 bis
40 %) bereits erreicht wurden (Minderung bis 2018: 37,7 %) bzw. bei einer aktuell jährlichen
Minderung um 1,8 % in naher Zukunft und damit deutlich vor 2030 erreicht werden (40 %
Minderungsziel). Allerdings ist klar, dass die Zielsetzungen bisheriger Klimaschutzkonzepte
sowohl auf internationaler, nationaler und auch auf lokaler Ebene nicht ambitioniert genug
waren und sind, um die Pariser Klimaziele (2016) und somit die Begrenzung der
menschengemachten globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen
Werten zu erreichen.
Neben der Neuerstellung eines Klimaschutzkonzeptes (s. Magistratsvorlage 2020/0200),
welches u.a. wegen rechtlicher Pflichten (Vergaberecht) und des integrativen Ansatzes einen
zeitlichen Vorlauf bzw. einer gewissen Arbeitsphase bedarf und daher nicht kurzfristig
vorliegen kann, wurde das Sofortprogramm erarbeitet, welches hochrelevante Maßnahmen
enthält, die bereits kurzfristig – vor Fertigstellung eines neuen Klimaschutzkonzepts - und mit
größter Effektivität zur CO2-Minderung beitragen wird.
Aus diesem Grund soll neben der Konzepterstellung parallel ein Sofortprogramm mit folgenden
Maßnahmen beschlossen werden, welche bereits in den nächsten ein bis drei Jahren
entsprechende Wirkung entfalten sollen:
1. Sanierungsfahrplan für städtische Liegenschaften und Liegenschaften städtischer
Beteiligungen (z.B. Bauverein und andere innerhalb der Stadtwirtschaft der HEAG
Holding AG)
2. Mindeststandard KfW-Effizienzhaus 40 für alle städtischen Neubauten und wo
entsprechende Regelungen möglich sind (bspw. Städtebauliche Verträge)
3. Förderung privater Photovoltaik-Anlagen inkl. Kampagne (Balkonmodule und
Aufdachanlagen)
4. Solarenergienutzung (Photovoltaik und/oder Solarthermie) auf allen städtischen
Gebäuden
5. Solarenergieinstallations-Pflicht (v.a. Photovoltaik) in neu aufzustellenden
Bebauungsplänen (wo rechtlich möglich)
6. LED-Beleuchtung für städtische Gebäude und öffentliche Flächen (Umrüstfahrplan)
- 4 -
7. Verdopplung der Mittel zur Förderung energieeffizienter Geräte für
einkommensschwache Haushalte
8. Finanzierung der Energieberatung bei der Verbraucherzentrale
9. Ausweitung des erfolgreichen städtischen Beratungsangebots „Modernisierungskonvoi“
10. Pilotprojekt "Smart-School-Lösung" (in Zusammenarbeit mit HEAG Holding AG
Installation intelligenter Heizungs- und Raumtemperatursteuerung an Schulen)
11. Energiesparmodelle für Schulen und Kitas mit Prämienauszahlung (Anreize setzen und
Bildungsangebote zur Emissions-Minderung an Darmstädter Schulen und
Kindertagesstätten)
12. Verbot von Heizstrahlern bei öffentlichen Veranstaltungen und wo darüber hinaus
rechtlich möglich
13. Bewerbung des FairCup-Mehrwegbechers
14. Ökoprofit-Initiative (betrieblichen Umweltberatungsprogramm für Unternehmen und
Gewerbe zur ökologischen Optimierung von Betriebsabläufen)
15. Nachhaltige Beschaffung (Druckerzeugnisse, Catering Bio & Fairtrade,…)
16. Emissionsfreier Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
17. Erhöhung der Parkgebühren für Parkflächen im öffentlichen Raum
18. Verkehrsversuche zur langfristigen Stärkung der Angebote des Umweltverbundes
(Radverkehr)
19. Einrichtung einer Fahrradstaffel bei der Kommunalpolizei
20. Kompensation städtischer Flugreisen und Autoverkehr
21. „Shuttle on demand" (Fahrzeuge auf Abruf als Zubringer zum ÖPNV)
22. Öffentlichkeitskampagne Verkehrswende
Klimaanpassungsmaßnahmen:
23. Förderung Dach- und Fassadenbegrünung stadtweit
24. Erhöhung der Anzahl Trinkbrunnen im öffentlichen Raum
25. Förderung von Zisternen bei Bestandsgebäuden
3. Kosten
Die Kosten sind aufgrund der Vielfalt und Komplexität der Maßnahmen nicht zum heutigen
Zeitpunkt abschätzbar. Die Maßnahmen des Sofortprogramms, welche der Erreichung der
Klimaschutzziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt dienen, werden, soweit möglich im
Rahmen der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen und im Rahmen der
Entscheidungskompetenz der Verwaltung umgesetzt bzw. in Zusammenarbeit mit weiteren
Akteur*innen initiiert. Die übrigen Maßnahmen werden hinsichtlich des erforderlichen
finanziellen und personellen Ressourcenbedarfs geprüft, in der jeweiligen Haushaltsplanung
berücksichtigt und dem Magistrat zur Entscheidung vorgelegt. Eine tabellarische Übersicht
aller vorgesehenen Maßnahmen mit dem Stand der Umsetzung wird laufend aktualisiert und
dem Magistrat, den Stadtverordneten, dem Klimaschutzbeirat sowie der interessierten
Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich gemacht.
- 5 -
Darmstadt, den 20.07.2020
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Barbara Boczek
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0194
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.07.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00