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2014/0068

Centralstation VeranstaltungsGmbH hier: Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern, Nutzungsüberlassungsvertrag

Magistratsvorlage 19.02.2014

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2014/0068

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2014/0068

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Eigenbetrieb Kulturinstitute  
Dezernat I an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Rechtsamt - 
Stadtwirtschaftskoordina
tion 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2014/0068 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Centralstation VeranstaltungsGmbH  
hier: Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern, Nutzungsüberlas sungsvertrag  
 
Vorlage vom: 19.02.2014  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch, Herr Stadtkämmerer André Schellenberg, Herr Dr.  
    Markus Hoschek, Herr Prof. Dr. Ludger Hünnekens sowie 3 weitere vom Magistrat zu  
    bestellende M itglieder werden in den Aufsichtsrat der Centralstation VeranstaltungsGmbH  
    entsandt.  
 
2. Dem Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrages mit den in der Begründung genannten  
    Eckpunkten mit der Centralstation VeranstaltungsGmbH wird zugestimmt.  
 
3. Die Finanzierung der in 2014 für Instandsetzungs - und Unterhaltungsmaßnahmen benötigten   
    Mittel in Höhe von bis zu 515.000 € netto erfolgt durch Haushaltsausgabereste aus  2013 über  
    171.900 € sowie Inanspruchnahme vorhandener Ansätze über 229. 000 €  bei den Kostenstellen    
    11100 und 19110 des Eigenbetriebs Kulturinstitute. Der nach Rechnungslegung verbleibende      
    Restbetrag wird im Rahmen der Zuweisungen an den Eigenbetrieb gedeckt.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 19.02.2014: 
 
Begründung: 
 
Mit Beschlüssen vom 27.1.2014 und 06.02.2014 (Magistratsvorlage 2014/0005 vom 
08.01.2014) haben die städtischen Gremien der Gründung der Centralstation Veranstaltungs -
GmbH zugestimmt. Gleichzeitig haben die Gremien die Betrauung der Gesellschaft mit 
kulturellen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse beschlossen. Gemäß 
der genannten Magistratsvorlage sind den städtischen Gremien vor der Übernahme der 
Kulturarbeit durch die neue Centralstation VeranstaltungsGmbH die Eckdaten der 
erforderlichen neuen Regelungen sowie der Businessplan der Gesellschaft zur Zustimmung 
vorzulegen. Da der Businessplan vertrauliche Daten enthält, wird er mit einer gesonderten 
Vorlage vorgelegt. 
 
 
I. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung besteht der Aufsichtsrat der 
Centralstation VeranstaltungsGmbH aus 9 Mitgliedern, darunter 2 Arbeitnehmer-
vertreter. Gem. § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages hat die Stadt das Recht, den 
jeweils amtierenden Oberbürgermeister, den Stadtkämmerer,  ein Vorstandsmitglied 
der HEAG Holding AG sowie 4 weitere vom Magistrat bestimmte Vertreter in den 
Aufsichtsrat zu entsenden. 
 
Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch und Herr Stadtkämmerer André Schellenberg 
werden demgemäß in den Aufsichtsrat entsandt.  
 
Für den Vorstand der HEAG Holding AG soll Herr Dr. Markus Hoschek entsandt w erden, 
weil dies zu seinem Zuständigkeitsbereich im Vorstand der HEAG gehört.  
 
Ferner soll dem Aufsichtsrat Herr Prof. Dr. Hünnekens in seiner Eigenschaft als 
Kulturreferent und 1. Betriebsleiter des Eigenbetriebes Kulturinstitute angehören. Er 
verfügt über die erforderliche kunst- und kulturspezifische professionelle Expertise. 
Dadurch wird sichergestellt, dass das bisherige Veranstaltungsprogramm der 
Centralstation qualifiziert begleitet und fortgeschrieben wird. Da der Eigenbetrieb 
Kulturinstitute Zuschussgeber ist und Zahlungen für Investitionsmaßnahmen in  der 
HEAG Halle B an die neue Gesellschaft leistet, ist es sachgerecht, dass Prof. Dr. 
Hünnekens als Betriebsleiter auch diesbezüglich im Aufsichtsrat Kontrollfunktion 
ausübt. 
 
Damit sind vom Magistrat 3 weitere Vertreter der Stadt zu bestimmen.  
 
 
II. Es ist notwendig, mit der neuen Gesellschaft einen Vertrag zur Überlassung der HEAG 
Halle B zu schließen. Eckpunkte dieses Nutzungsüberlassungsvertrages sind: 
 
 
1. Nutzungsgegenstand ist das im Nießbrauch der Stadt stehende Grundstück der 
Centralstation Flur 4 Nr. 391/6 einschließlich Toilettenanlage nebst den 
angemieteten Räumlichkeiten (Küche) im Gebäude Schuchardstraße 11 
einschließlich der technischen Betriebseinrichtungen und des Inventars.  
 
2. Überlassungszweck ist die diskriminierungsfreie, kontinuierliche und bezahlbare 
Bereitstellung eines hochwertigen kulturellen Mehrspartenprogramms in den 
Bereichen Musik, Literatur, Kunst, Bildung und Wissenschaft in Form von 
Konzerten, Lesungen, Theateraufführungen und Veranstaltungen für Kinder, 
Vorträgen, Symposien, Ausstellungen und vergleichbaren Veranstaltungen gemäß 
den Bestimmungen des von der Stadtverordnetenversammlung am 06.02.2014 
bereits beschlossenen öffentlichen Betrauungsaktes. Gleichzeitig ist die Nutzerin 
berechtigt, auch sonstige Veranstaltungen durchzuführen sowie die Halle für

- 4 - 
Veranstaltungen zu vermieten. Dabei hat die Nutzerin dafür Sorge zu tragen, dass 
nur Veranstaltungen stattfinden, die den Namen der Centralstation als 
Kultureinrichtung nicht beschädigen.  
 
3. Die Nutzungsüberlassung erfolgt für die in Ziffer 2 Satz 1 genannten Zwecke 
unentgeltlich. Die Stadt übernimmt alle Betriebskosten, die Kosten für 
Versicherungen, die Aufwendungen für Leuchtmittel und die Reinigung der 
Glasflächen.  
 
4. Für die Nutzung für andere Veranstaltungen (Ziffer 2 Satz 2) ist ein pauschales 
Entgelt in Höhe von 3.000 € jährlich netto zu zahlen. 
 
5. Die Stadt stellt für grundlegende Instandsetzungsmaßnahmen in der Halle für die 
Jahre 2014 und 2015 einen Betrag von bis zu 100.000 € netto zur Verfügung. Ob 
diese Summen in voller Höhe ausgeschöpft werden, lässt sich zum gegenwärtigen 
Zeitpunkt nicht vorhersagen. 
 
Der Geschäftsführer der neuen Centralstation VeranstaltungsGmbH hat die 
Centralstation besichtigt und dabei einen Instandhaltungsstau festgestellt. Die 
vorgenannten Beträge sind erforderlich, um die zwingend notwendigen 
Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung des Kulturdenkmals durchzuführen. 
Erforderlich ist, sicherheitstechnische Maßnahmen vorzunehmen. Hierbei handelt 
es sich um den Austausch der Bühnenvorhänge, da die bisherigen Vorhänge nicht 
den Anforderungen des Brandschutzes  nach B1-Standard entsprechen, eine 
Sanierung des Fußbodens, die aufgrund der starken Beanspruchung bereits 2013 
erfolgen sollte und einen Austausch der Schließanlage mit Anpassung an die 
kulturelle und gastronomische Nutzung.  
 
Die Centralstation VeranstaltungsGmbH wird die Aufträge für die Sanierung der 
Halle eigenständig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vergeben. Sie hat 
dabei die rechtlichen Vorschriften zu beachten, die für städtische Aufträge gelten. 
Nach entsprechender Rechnungslegung wird die Stadt die Kosten für die Sanierung 
bis zu dem vorgenannten Betrag an die Gesellschaft erstatten.  
 
Die Sanierung der Halle erfolgt durch die Gesellschaft selbst, weil eine 
Durchführung der Sanierungsarbeiten durch die Stadt zu zeitaufwendig ist. In der 
Vergangenheit hat die Betreiberin Mängel beim Eigenbetrieb Kulturinstitute 
angezeigt, die dieser an den Eigenbetrieb Immobilienmanagement weitergeleitet 
hat. Von dort erfolgte dann in Abstimmung mit der Betreiberin und dem 
Eigenbetrieb Kulturinstitute eine Beauftragung zur Mängelbeseitigung. Diese 
Verfahrensweise hat sich aufgrund der langen Verfahrens- und Abstimmungswege 
nicht bewährt. 
 
6. Die Stadt stellt jährlich einen Betrag von bis zu 170.000 € netto für die 
Unterhaltung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen zur Verfügung. 
Auch hier lässt sich zur Zeit nicht vorhersagen, ob der Betrag in jedem Jahr 
ausgeschöpft wird. Die Verwendung der Mittel erfolgt entsprechend der 
Ausführungen unter Ziffer 5. 
 
7. Auf die Dauer von 5 Jahren stellt die Stadt jährlich 65.000 € netto für die 
Erneuerung der Licht- und Tontechnik zur Verfügung. Die Verwendung der Mittel 
erfolgt entsprechend der Ausführungen unter Ziffer 5. 
 
Die Licht- und Tontechnik der Centralstation ist bereits über 10 Jahre alt. Eine 
Reparatur ist nicht mehr wirtschaftlich und teilweise mangels nicht mehr lieferbarer  
Ersatzteile auch nicht möglich. Für die Erneuerung der Technik ist ein Betrag von 
325.000 € erforderlich, der über einen Zeitraum von 5 Jahren verausgabt werden 
soll. Daher sollen ab 2014 auf die Dauer von 5 Jahren jeweils 65.000 € netto zur 
Verfügung  stehen.

- 5 - 
8. Die Centralstation VeranstaltungsGmbH wird verpflichtet, die Toilette als öffentliche  
Toilettenanlage zu betreiben. Sie erhält für den Betrieb der Toilette wie die 
bisherige Betreiberin, die Centralstation KulturGmbH, 35.000 € netto jährlich.  
 
Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Toilettenbetriebes sind umfangreiche  
Sanierungsarbeiten erforderlich. Für die Maßnahmen stellt die Stadt einmalig einen 
Betrag von bis zu 180.000 € netto zur Verfügung. Die Verwendung der Mittel erfolgt 
entsprechend der Ausführungen unter Ziffer 5. 
 
9. Die nach dem Nutzungsüberlassungsvertrag in 2014 zu leistende Zahlungen von 
bis zu 515.000 € (100.000 € für grundlegende Sanierungsmaßnahmen, 170.000 € 
für die laufende Unterhaltung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung, 180.000 € 
für die Toilettensanierung und 65.000 € für die Erneuerung der Licht- und 
Tontechnik) können anteilig durch Haushaltsausgabereste 2013 in Höhe von 
171.900 € wie folgt finanziert werden: 
 
 
Kostenstelle Sachkonto Bezeichnung Betrag 
11100 6700030 Mieten von DV-Geräten 3.310,00 € 
19110 6161000 Instandhaltung d.Gebäude 
u.Außenanl. /Bauunterhalt 
121.000,00 € 
19110 6162000 Instandhaltung v. techn. Anlagen in 
Betriebsbauten 
32.280,00 € 
19110 6179000 Sonstige Aufwendungen für 
bezogene Leistungen 
15.310,00 € 
 
Eine weitere Finanzierung erfolgt durch Inanspruchnahme bereits etatisierter 
Ansätze über 229.000 € wie folgt: 
 
Kostenstelle Sachkonto Bezeichnung Betrag 
11100 6700030 Mieten von DV-Geräten 12.000,00 € 
11100 7128910 Mietzuschuss für Centralstation 77.000,00 € 
19110 6161000 Instandhaltung d.Gebäude 
u.Außenanl. /Bauunterhalt 
15.000,00 € 
19110 6162000 Instandhaltung v. techn. Anlagen in 
Betriebsbauten 
90.000,00 € 
19110 6179000 Sonstige Aufwendungen für bezogene 
Leistungen 
35.000,00 € 
 
Der Finanzierung des restlichen Betrages erfolgt nach Rechnungslegung durch die 
neue Gesellschaft durch eine Zuweisung an den Eigenbetrieb Kulturinstitute im 
Rahmen des Jahresabschlusses. 
 
Die derzeitigen Verträge mit der KulturGmbH zur Überlassung der Halle der 
Centralstation nebst öffentlicher Toilettenanlage werden einvernehmlich aufgelöst. 
Ferner ist der Erwerb von Seiten der Centralstation KulturGmbH angeschafften 
Anlagevermögens für den Betrieb der Halle durch den Eigenbetrieb Kulturinstitute in 
Höhe von bis zu 88.000 € netto erforderlich. Da die Prüfung, welches Anlagevermögen 
zu welchem Wert anzukaufen ist, noch nicht abgeschlossen ist, wird den städtischen 
Gremien zu gegebener Zeit eine gesonderte Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.  
 
 
 
Darmstadt, den 19.02.2014 
 
 
 
 
Jochen Partsch      André Schellenberg 
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 3
TOP 15
TOP 66

Orte (1)

  • Schuchardstraße 11

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0068
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.02.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00