2014/0068
Centralstation VeranstaltungsGmbH hier: Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern, Nutzungsüberlassungsvertrag
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2014/0068
11537 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Eigenbetrieb Kulturinstitute
Dezernat I an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordina
tion
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0068
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Centralstation VeranstaltungsGmbH
hier: Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern, Nutzungsüberlas sungsvertrag
Vorlage vom: 19.02.2014
Beschlussvorschlag :
1. Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch, Herr Stadtkämmerer André Schellenberg, Herr Dr.
Markus Hoschek, Herr Prof. Dr. Ludger Hünnekens sowie 3 weitere vom Magistrat zu
bestellende M itglieder werden in den Aufsichtsrat der Centralstation VeranstaltungsGmbH
entsandt.
2. Dem Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrages mit den in der Begründung genannten
Eckpunkten mit der Centralstation VeranstaltungsGmbH wird zugestimmt.
3. Die Finanzierung der in 2014 für Instandsetzungs - und Unterhaltungsmaßnahmen benötigten
Mittel in Höhe von bis zu 515.000 € netto erfolgt durch Haushaltsausgabereste aus 2013 über
171.900 € sowie Inanspruchnahme vorhandener Ansätze über 229. 000 € bei den Kostenstellen
11100 und 19110 des Eigenbetriebs Kulturinstitute. Der nach Rechnungslegung verbleibende
Restbetrag wird im Rahmen der Zuweisungen an den Eigenbetrieb gedeckt.
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Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 19.02.2014:
Begründung:
Mit Beschlüssen vom 27.1.2014 und 06.02.2014 (Magistratsvorlage 2014/0005 vom
08.01.2014) haben die städtischen Gremien der Gründung der Centralstation Veranstaltungs -
GmbH zugestimmt. Gleichzeitig haben die Gremien die Betrauung der Gesellschaft mit
kulturellen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse beschlossen. Gemäß
der genannten Magistratsvorlage sind den städtischen Gremien vor der Übernahme der
Kulturarbeit durch die neue Centralstation VeranstaltungsGmbH die Eckdaten der
erforderlichen neuen Regelungen sowie der Businessplan der Gesellschaft zur Zustimmung
vorzulegen. Da der Businessplan vertrauliche Daten enthält, wird er mit einer gesonderten
Vorlage vorgelegt.
I. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung besteht der Aufsichtsrat der
Centralstation VeranstaltungsGmbH aus 9 Mitgliedern, darunter 2 Arbeitnehmer-
vertreter. Gem. § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages hat die Stadt das Recht, den
jeweils amtierenden Oberbürgermeister, den Stadtkämmerer, ein Vorstandsmitglied
der HEAG Holding AG sowie 4 weitere vom Magistrat bestimmte Vertreter in den
Aufsichtsrat zu entsenden.
Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch und Herr Stadtkämmerer André Schellenberg
werden demgemäß in den Aufsichtsrat entsandt.
Für den Vorstand der HEAG Holding AG soll Herr Dr. Markus Hoschek entsandt w erden,
weil dies zu seinem Zuständigkeitsbereich im Vorstand der HEAG gehört.
Ferner soll dem Aufsichtsrat Herr Prof. Dr. Hünnekens in seiner Eigenschaft als
Kulturreferent und 1. Betriebsleiter des Eigenbetriebes Kulturinstitute angehören. Er
verfügt über die erforderliche kunst- und kulturspezifische professionelle Expertise.
Dadurch wird sichergestellt, dass das bisherige Veranstaltungsprogramm der
Centralstation qualifiziert begleitet und fortgeschrieben wird. Da der Eigenbetrieb
Kulturinstitute Zuschussgeber ist und Zahlungen für Investitionsmaßnahmen in der
HEAG Halle B an die neue Gesellschaft leistet, ist es sachgerecht, dass Prof. Dr.
Hünnekens als Betriebsleiter auch diesbezüglich im Aufsichtsrat Kontrollfunktion
ausübt.
Damit sind vom Magistrat 3 weitere Vertreter der Stadt zu bestimmen.
II. Es ist notwendig, mit der neuen Gesellschaft einen Vertrag zur Überlassung der HEAG
Halle B zu schließen. Eckpunkte dieses Nutzungsüberlassungsvertrages sind:
1. Nutzungsgegenstand ist das im Nießbrauch der Stadt stehende Grundstück der
Centralstation Flur 4 Nr. 391/6 einschließlich Toilettenanlage nebst den
angemieteten Räumlichkeiten (Küche) im Gebäude Schuchardstraße 11
einschließlich der technischen Betriebseinrichtungen und des Inventars.
2. Überlassungszweck ist die diskriminierungsfreie, kontinuierliche und bezahlbare
Bereitstellung eines hochwertigen kulturellen Mehrspartenprogramms in den
Bereichen Musik, Literatur, Kunst, Bildung und Wissenschaft in Form von
Konzerten, Lesungen, Theateraufführungen und Veranstaltungen für Kinder,
Vorträgen, Symposien, Ausstellungen und vergleichbaren Veranstaltungen gemäß
den Bestimmungen des von der Stadtverordnetenversammlung am 06.02.2014
bereits beschlossenen öffentlichen Betrauungsaktes. Gleichzeitig ist die Nutzerin
berechtigt, auch sonstige Veranstaltungen durchzuführen sowie die Halle für
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Veranstaltungen zu vermieten. Dabei hat die Nutzerin dafür Sorge zu tragen, dass
nur Veranstaltungen stattfinden, die den Namen der Centralstation als
Kultureinrichtung nicht beschädigen.
3. Die Nutzungsüberlassung erfolgt für die in Ziffer 2 Satz 1 genannten Zwecke
unentgeltlich. Die Stadt übernimmt alle Betriebskosten, die Kosten für
Versicherungen, die Aufwendungen für Leuchtmittel und die Reinigung der
Glasflächen.
4. Für die Nutzung für andere Veranstaltungen (Ziffer 2 Satz 2) ist ein pauschales
Entgelt in Höhe von 3.000 € jährlich netto zu zahlen.
5. Die Stadt stellt für grundlegende Instandsetzungsmaßnahmen in der Halle für die
Jahre 2014 und 2015 einen Betrag von bis zu 100.000 € netto zur Verfügung. Ob
diese Summen in voller Höhe ausgeschöpft werden, lässt sich zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht vorhersagen.
Der Geschäftsführer der neuen Centralstation VeranstaltungsGmbH hat die
Centralstation besichtigt und dabei einen Instandhaltungsstau festgestellt. Die
vorgenannten Beträge sind erforderlich, um die zwingend notwendigen
Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung des Kulturdenkmals durchzuführen.
Erforderlich ist, sicherheitstechnische Maßnahmen vorzunehmen. Hierbei handelt
es sich um den Austausch der Bühnenvorhänge, da die bisherigen Vorhänge nicht
den Anforderungen des Brandschutzes nach B1-Standard entsprechen, eine
Sanierung des Fußbodens, die aufgrund der starken Beanspruchung bereits 2013
erfolgen sollte und einen Austausch der Schließanlage mit Anpassung an die
kulturelle und gastronomische Nutzung.
Die Centralstation VeranstaltungsGmbH wird die Aufträge für die Sanierung der
Halle eigenständig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vergeben. Sie hat
dabei die rechtlichen Vorschriften zu beachten, die für städtische Aufträge gelten.
Nach entsprechender Rechnungslegung wird die Stadt die Kosten für die Sanierung
bis zu dem vorgenannten Betrag an die Gesellschaft erstatten.
Die Sanierung der Halle erfolgt durch die Gesellschaft selbst, weil eine
Durchführung der Sanierungsarbeiten durch die Stadt zu zeitaufwendig ist. In der
Vergangenheit hat die Betreiberin Mängel beim Eigenbetrieb Kulturinstitute
angezeigt, die dieser an den Eigenbetrieb Immobilienmanagement weitergeleitet
hat. Von dort erfolgte dann in Abstimmung mit der Betreiberin und dem
Eigenbetrieb Kulturinstitute eine Beauftragung zur Mängelbeseitigung. Diese
Verfahrensweise hat sich aufgrund der langen Verfahrens- und Abstimmungswege
nicht bewährt.
6. Die Stadt stellt jährlich einen Betrag von bis zu 170.000 € netto für die
Unterhaltung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen zur Verfügung.
Auch hier lässt sich zur Zeit nicht vorhersagen, ob der Betrag in jedem Jahr
ausgeschöpft wird. Die Verwendung der Mittel erfolgt entsprechend der
Ausführungen unter Ziffer 5.
7. Auf die Dauer von 5 Jahren stellt die Stadt jährlich 65.000 € netto für die
Erneuerung der Licht- und Tontechnik zur Verfügung. Die Verwendung der Mittel
erfolgt entsprechend der Ausführungen unter Ziffer 5.
Die Licht- und Tontechnik der Centralstation ist bereits über 10 Jahre alt. Eine
Reparatur ist nicht mehr wirtschaftlich und teilweise mangels nicht mehr lieferbarer
Ersatzteile auch nicht möglich. Für die Erneuerung der Technik ist ein Betrag von
325.000 € erforderlich, der über einen Zeitraum von 5 Jahren verausgabt werden
soll. Daher sollen ab 2014 auf die Dauer von 5 Jahren jeweils 65.000 € netto zur
Verfügung stehen.
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8. Die Centralstation VeranstaltungsGmbH wird verpflichtet, die Toilette als öffentliche
Toilettenanlage zu betreiben. Sie erhält für den Betrieb der Toilette wie die
bisherige Betreiberin, die Centralstation KulturGmbH, 35.000 € netto jährlich.
Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Toilettenbetriebes sind umfangreiche
Sanierungsarbeiten erforderlich. Für die Maßnahmen stellt die Stadt einmalig einen
Betrag von bis zu 180.000 € netto zur Verfügung. Die Verwendung der Mittel erfolgt
entsprechend der Ausführungen unter Ziffer 5.
9. Die nach dem Nutzungsüberlassungsvertrag in 2014 zu leistende Zahlungen von
bis zu 515.000 € (100.000 € für grundlegende Sanierungsmaßnahmen, 170.000 €
für die laufende Unterhaltung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung, 180.000 €
für die Toilettensanierung und 65.000 € für die Erneuerung der Licht- und
Tontechnik) können anteilig durch Haushaltsausgabereste 2013 in Höhe von
171.900 € wie folgt finanziert werden:
Kostenstelle Sachkonto Bezeichnung Betrag
11100 6700030 Mieten von DV-Geräten 3.310,00 €
19110 6161000 Instandhaltung d.Gebäude
u.Außenanl. /Bauunterhalt
121.000,00 €
19110 6162000 Instandhaltung v. techn. Anlagen in
Betriebsbauten
32.280,00 €
19110 6179000 Sonstige Aufwendungen für
bezogene Leistungen
15.310,00 €
Eine weitere Finanzierung erfolgt durch Inanspruchnahme bereits etatisierter
Ansätze über 229.000 € wie folgt:
Kostenstelle Sachkonto Bezeichnung Betrag
11100 6700030 Mieten von DV-Geräten 12.000,00 €
11100 7128910 Mietzuschuss für Centralstation 77.000,00 €
19110 6161000 Instandhaltung d.Gebäude
u.Außenanl. /Bauunterhalt
15.000,00 €
19110 6162000 Instandhaltung v. techn. Anlagen in
Betriebsbauten
90.000,00 €
19110 6179000 Sonstige Aufwendungen für bezogene
Leistungen
35.000,00 €
Der Finanzierung des restlichen Betrages erfolgt nach Rechnungslegung durch die
neue Gesellschaft durch eine Zuweisung an den Eigenbetrieb Kulturinstitute im
Rahmen des Jahresabschlusses.
Die derzeitigen Verträge mit der KulturGmbH zur Überlassung der Halle der
Centralstation nebst öffentlicher Toilettenanlage werden einvernehmlich aufgelöst.
Ferner ist der Erwerb von Seiten der Centralstation KulturGmbH angeschafften
Anlagevermögens für den Betrieb der Halle durch den Eigenbetrieb Kulturinstitute in
Höhe von bis zu 88.000 € netto erforderlich. Da die Prüfung, welches Anlagevermögen
zu welchem Wert anzukaufen ist, noch nicht abgeschlossen ist, wird den städtischen
Gremien zu gegebener Zeit eine gesonderte Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
Darmstadt, den 19.02.2014
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Schuchardstraße 11
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0068
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.02.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00