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BV1/179/2025

Förderung Dritter Konten 1111105001 53175100 - 53176000, Liste C) - Haushalt 2025

Bezirksvertretung Beschlussvorlage 17.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1, Sitzung am 27.06.2025, TOP 4.18

Beschlussvorlage_BV

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Beschlussvorlage_BV

2393 Zeichen

BV1/179/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Förderung Dritter Konten 1111105001 53175100 - 53176000, Liste C) - Haushalt 
2025 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 1 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 1 27.06.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung 1 beschließt gemäß § 3 Abs. 2 der Bezirkssatzung folgende 
Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um -und 
Erweiterungsbauten. 
 
Liste C) Förderung Dritter 1.10.11.111.05.001 53175100  
Ansatz: 63.460,- EUR  
Derzeitige Restmittel: 48.460,- EUR  
Maßnahme Beschlusssumme 
Künstlerverein Malkasten – Sanierung einer Treppe 1.000,- EUR 
Beschlusssumme 1.000,- EUR 
Restmittel nach Beschluss 47.060,- EUR 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Künstlerverein Malkasten – Sanierung einer Treppe 
 
Das historische Jacobihaus im Gebäudekomplex des Malkastens ist ein Wahrzeichen 
des Stadtbezirks 1 und für Pempelfort von identifikationsstiftender Bedeutung. 
Während des Pfingstangriffs 1943 wurde es stark beschädigt und in der Folge bereits 
1945 nach Plänen von Helmut Hentrich wieder aufgebaut. Dabei integrierte Hentrich 
architektonische Elemente aus anderen Häusern, wie beispielsweise die historische 
Treppe aus einem baufälligen Haus in der Altstadt. Das Haus und all seine 
bezeichnenden Strukturen und Details sind in die Jahre gekommen.

Seite 2 
Seit ein paar Monaten etwa zeigen sich an der Seite der Treppe zur Hauswand Risse, 
die auf eine Senkung der bald achtzigjährigen Treppenkonstruktion hindeuten. In 
einer baulichen Sofortmaßnahme wurde der Treppenabsatz geöffnet, um zu sehen, 
aus welchen Materialien die Treppe besteht und ob sie einstu rzgefährdet ist. Es 
zeigte sich, dass die Unterkonstruktion des Treppenpodestes aus Beton besteht. Die 
abgesenkte Treppenwange wurde temporär durch eine Stahlstütze fixiert. 
 
In der Konsequenz müssen noch folgende Sanierungsarbeiten durchgeführt werden: 
 Die Treppenwange an der Wand muss neu mit dem Betonpodest und eventuell 
mit der Außenwand verbunden werden. 
 Hierzu muss unter Umständen noch mehr von der Putzverkleidung unter der 
Treppe entfernt werden. 
 Nach dem Verschrauben und Verdübeln der Treppenwange a ns Podest muss 
die Putzverkleidung wieder hergestellt werden und zumindest dieser Teil dann 
von unten gestrichen werden.

Beratungsverlauf (1)

27.06.2025 Bezirksvertretung 1
TOP 4.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV1/179/2025
Typ
Bezirksvertretung Beschlussvorlage
Datum
17.06.2025
Erstellt
17.06.2025 10:36