3746/2022
Geplante Kernbohrung 28 im FFH-Gebiet DE 5009-301 Thielenbruch, hier Befreiung von den Ge- und Verboten gem. § 67 BNatSchG
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
6602 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 3746/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Geplante Kernbohrung 28 im FFH-Gebiet DE 5009-301 Thielenbruch, hier Befreiung von den Ge- und Verboten gem. § 67 BNatSchG Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der geplanten Kernbohrung innerhalb des FFH- und Naturschutzgebietes Thielenbruch auf Grundlage der vorliegenden FFH-VP einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu. Alternativ: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der geplanten Kernbohrung nicht einverstanden und lehnt die geplante Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 28.11.2022 2 Begründung: Die -Bahn-Bestandsstrecke zwischen Köln und Bergisch Gladbach soll ausgebaut werden. Dies umfasst unter anderem den zweigleisigen Ausbau der Strecke 2663, km 5,86 bis km 9,5 von Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach sowie die Herstellung zusätzlicher Bahnsteige und Gleise im Bf. Bergisch Gladbach. Im oben genannten Streckenabschnitt der Strecke 2663 verläuft die Bestandstrasse ca. 600 m (km 6,7 bis km 7,3) durch das FFH-Gebiet DE-5008-301 „Thielenbruch“, sowie dem Naturschutzgebiet „Thielen- bruch und Thurner Wald“. Für das FFH-Gebiet gilt ein Verschlechterungsverbot für den Erhaltungszu- stand, welcher aktuell mit günstig bewertet ist. Da der Erhaltungszustand des FFH-Gebietes maßgeblich vom Grundwasser abhängig ist, ist somit folglich auch ein weiterhin günstiger Erhaltungszustand für den Grundwasserkörper im FFH-Gebiet sicherzustellen. Für die Genehmigungsplanung laufen seit 2021 vorbereitende Bestandserfassungen und Grundlagenar- beiten. Die ILF Beratende Ingenieure GmbH wurde von der DB Netz AG mit der Entwurfs- und Geneh- migungsplanung beauftragt. Für die Planung ist unter anderem eine Baugrunduntersuchung des Vorha- benbereiches durchzuführen, um die Eigenschaften der anstehenden Baugrundschichten und Grund- wasserverhältnisse beurteilen zu können. Ein Teil der Sondierungen hat bereits 2021/2022 stattgefun- den. Der Beirat wurde hierzu bereits beteiligt (Befreiung per Eilbescheid gemäß § 70 (7) LNatSchG im Rahmen der Beiratsvorbesprechung vom 28.06.2021, TOP 3). In 2021 noch zurückgestellt und ausständig ist die Kernbohrung inklusive Ausbau zur Grundwasser- messstelle BK-GWM 28, die sich innerhalb des grundwassergeprägten FFH-Gebietes befindet (siehe Anlage 2). Nach den Erkenntnissen der bisher durchgeführten Untersuchungen ist die Durchführung der BK-GWM 28 nun doch erforderlich, um wesentliche Informationen über die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse im östlichen Bereich des FFH-Gebietes zu erhalten. Die Erkenntnis über die Verhältnisse wird zum einen zur Dimensionierung der Gründung der Oberleitungsmasten sowie der Lärmschutzwän- de und zum anderen zur Minimierung der negativen Auswirkungen während der Bauphase benötigt. Wie in Anlage 3 zu erkennen ist, weisen benachbarte östlich gelegene Bodenaufschlüsse auf einen in- homogenen Bodenaufbau hin, der auch mächtigere Einschaltungen von nicht tragfähigen und setzungs- empfindlichen Kohlelagen umfasst. Zudem sollen gemäß amtlicher geologischer Karte und dem Gutach- ten von Jux U. und Zygojannis N. (1981) im Bereich der BK-GWM 28 unter geringmächtigen Deck- schichten von wenigen Metern Mächtigkeit das tragfähige und setzungsunempfindliche Grundgebirge in Form von Karbonatgestein (Kalkstein) anstehen. Sowohl die Mächtigkeit der Kohlelagen sowie das Vorhandensein des Grundgebirges konnte durch die bisher durchgeführten Erkundungsmaßnahmen nicht verifiziert werden. Daher ist die Bohrung BK-GWM 28 notwendig um den Bodenaufbau und die Grundwasserverhältnisse im Untergrund sowie die hydrauli- schen Verhältnisse des Grundwassers zu klären. Je nachdem wie die Untergrundbeschaffenheit ist, kann beispielsweise auf einen Teil der geplanten Überlast verzichtet werden oder einzelne Oberleitungsmasten über Punktfundamente verankert und müssen nicht flächig gegründet werden. Beides hätte gegenüber einer aktuell nur möglichen „Worst- Case-Betrachtung“ geringere Auswirkungen auf das FFH-Gebiet zur Folge. FFH-Verträglichkeit Aufgrund der Lage der geplanten Bohrung in einem FFH-Gebiet wurden für das Vorhaben eine FFH- Verträglichkeitsprüfung sowie eine naturschutzfachliche Betrachtung hinsichtlich der Eingriffserheblich- keit durchgeführt (siehe Anlage 4). Diese Prüfung kommt zum Schluss, dass es zu keinen erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgebiet kommt und die Maßnahme damit zulässig ist. Hierfür wird ein Katalog von Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen, durch welchen erhebliche Auswirkungen auf die Erhaltungsziele, die vorkommenden Le- bensräume inklusive der charakteristischen Arten sowie den in Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführ- ten Tierarten (Helmazurjungfer und Bauchige Windelschnecke) vermieden werden sollen (siehe Anlage 5) Die Kernbohrung und die Errichtung der Grundwassermessstelle sind somit als verträglich im Sinne des § 36 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 34 (1) bis 5 BNatSchG einzustufen. 3 Aufgrund entgegenstehender Verbote des Landschaftsplanes, insbesondere des Verbots Nr. 6, nach- dem es verboten ist, den Grundwasserspiegel zu verändern sowie Bewässerungs-, Entwässerungs- oder andere den Wasserhaushalt verändernde Maßnahmen vorzunehmen, bedarf die Kernbohrung und die Einrichtung der Grundwassermessstelle einer landschaftsrechtlichen Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die Zuwegung erfolgt auch hier, wie bei den bereits durchgeführten Bohrungen, über den bestehenden Bahndamm, sodass keine Zuwegung geschaffen werden muss und es nur sehr kleinräumig zu Eingriffen im Bereich der Bohrstelle kommt. Befreiung: Es besteht ein öffentliches Interesse an der fachlich fundierten Grundlagenerhebung für die Beurteilung der FFH-Verträglichkeit des geplanten Ausbaus der S11. Abhängig von dem Ergebnis ist möglicher- weise eine Reduzierung der geplanten Auflast und der Gründung der Oberleitung gegenüber einer bis- herigen „Worst-Case-Betrachtung“ gegeben, sodass sich die Eingriffe in das Gebiet und die Auswirkun- gen auf das Gebiet reduzierten würden. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde sind damit die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben anzusehen. Anlagen
Anlage 2 Lage Bohrpunkt 28
972 Zeichen
Vorhaben: Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 Seite 4 von 34 Abbildung 2: Lageplan BK-GWM 28 (roter Punkt) Insbesondere für die Beurteilung der FFH-Verträglichkeit ist diese Bohrung unab dingbar. Im vorliegenden Dokument werden die möglichen Umweltauswirkungen betrachtet sowie ein Maßnahmenkonzept erarbeitet, um mögliche Beeinträchtigungen zu vermeiden oder auf ein Minimum zu reduzieren. 1.1 Planbegründung Die Durchführung der BK-GWM 28 ist erforderlich, um wesentliche Info rmationen über die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse im östlichen Bereich des FFH-Gebietes zu erhalten Die Erkenntnis über die Verhältnisse werden zum einen zur Dimensionierung der Gründung der Oberleitungsmasten sowie der Lärmschut zwände und zum anderen zur Minimierung der negativen Auswirkungen während der Bauphase benötigt.
Anlage 1 Übersicht FFH-Gebiet und NSG Thielenbruch
168 Zeichen
FFH-Gebiet und Naturschutzgebiet Thielenbruch Mittelpunkt: 365673, 5650097 1:5000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 08.11.2022Seite 1 / 1
Anlage 3 Geotechnischer Längenschnitt
1637 Zeichen
Vorhaben: Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 Seite 5 von 34 Abbildung 3: Geotechnischer Längenschnitt Wie in Abbildung 3 zu erkennen ist, weisen benachbarte östlich gelegene Bodenaufschlüsse auf einen inhomogenen Bodenaufbau hin, der auch mäc htigere Einschaltungen von nicht tragfähigen und setzungsempfindlichen Kohlelagen umfasst (siehe Abbildung 3). Zudem sollen gemäß amtlicher geologischer Karte und dem Gutachten von Jux U. und Zygojannis N. (1981) im Bereich der BK-GWM 28 unter geringmächtigen Deckschichten von wenigen Metern Mächtigkeit das tragfähige und setzungsunempfindliche Grundgebirge in Form von Karbonatgestein (Kalkstein) anstehen (vgl. Abbildung 9, Kapitel 4.4). Sowohl die Mächtigkeit der Kohlelagen sowie das Vorhandensein des Grundgebirges konnte durch die bisher durchgeführten Erkundungsmaßnahmen nicht verifiziert werden. Daher ist die Bohrung BK-GWM 28 zur Klärung folgender Fragestellungen unabdingbar notwendig: · Klärung Bodenaufbau, v.a. ob im Untergrund mächtigere Kohlevorkommen auftreten, die nicht tragfähig und setzungsempfindlich sind oder ob in geringer Tiefe Karbonatgestein (Grundgebirge) ansteht. Ohne einen tieferen direkten Bodenaufschluss in diesem Bereich gibt es keine Planungssicherheit, sondern lediglich „worst -case“ Annahmen, die in der Dimensionerung der Fundamente der Oberleitungsmasten sowie der Lärmschutzwände zu weit eingriffsintensiveren Baumaßnahmen führen werden als wenn die tatsächlichen Baugrundverhältnisse
Anlage 5 Maßnahmenkatalog
5524 Zeichen
Vorhaben: Anlage 1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 Seite 18 von 24 7 VORHABENBEZOGENE MAßNAHMEN ZUR SCHADENSBEGRENZUNG Das Gebot der Vermeidung negativer Auswirkungen und die Verpflichtung zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen wurden bereits während der Planung der Baugrunderkundung berücksichtigt. In der Planung wurden mögliche Minimierungen von Bauzeiten und Baustellenflächen berücksichtigt. Zudem sind mehrere Maßnahmen zur Vermeidung nachteiliger Umweltauswirkungen auf das FFH- Gebiet „Thielenbruch“ vorgesehen. Alle Maßnahmen zur Schadensbegrenzung sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt. Tabelle 4: Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Nr. Bezeichnung Beschreibung Maßnahme Naturschutz* S1 Erstellung eines Betankungskonzepts Erforderliche Betankungen erfolgen außerhalb der Schutzgebiete und nur auf befestigten Flächen. Notwendige Betankungen vom Bohrgerät erfolgt unter strengen Sicherheitsvorkehrungen (Doppelwandiger Tank, Auffangwannen, Vorhalten von Ölbindemittel). Die Bohrfirma hat vor Beginn der Einrichtung der Bohrstelle ein Betankungskonzept vorzulegen. Nr. 8, Wasser S2 Vermeidung stofflicher Einwirkungen durch wassergefährdete Substanzen Auf der Bohrstelle/ BE-Fläche im FFH -Gebiet werden keine wassergefährdeten Substanzen gelagert (z.B. Kraftstoff). Das Bohrunternehmen hat die Hydraulikanlage vor dem Einsatz und regelmäßig während dem Einsatz auf Dichtigkeit zu überprüfen und Mittel und Gerätschaften zum Auffangen bzw. Beseitigen von austretenden Betriebsflüssigkeiten in Folge unvorhergesehener Defekte an der Bohrstelle vorzuhalten. Nr. 9, Wasser S3 Monitoringprogramm der Katharinenkammerquelle Kurz vor der Bohrung (zur Beweissicherung) sowie während der Bohrtätigkeiten und der Durchführung des Pumpversuches ist ein Monitoringprogramm der Katharinenkammerquelle und des benachbarten Gerinnes (Bahndurchlass bei km 7,148) vorgesehen. Dabei werden die Nr. 11, Wasser Vorhaben: Anlage 1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 Seite 19 von 24 Schüttung sowie die Parameter Wassertemperatur, elektrische Leitfähigkeit, pH -Wert sowie optisch wahrnehmbare Veränderungen des Wassers in einem engen Zeitintervall aufgenommen. Sollte es zu einem signifikanten Rückgang der Schüttung kommen oder sich die aufgenommenen Parameter signifikant ändern, wird die Fördermenge zu verringen bzw. bei anhaltender Veränderung der Parameter der Pumpversuch abgebrochen. S4 Einstellen der Bohrarbeiten bei Trübung der Katharinenkammerquelle Eine Trübung des Wassers der Katharinenkammerquelle wird auf Grund der Grundwasserströmungsverhältnisse als äußerst unwahrscheinlich eingestuft. Sollte eine Trübung dennoch auftreten, werden die Bohrarbeiten vorerst eingestellt und eine Abstimmung mit den Behörden über die Fortführung der Bohrtätigkeiten wird durchgeführt. Folgende Aspekte sollen dabei geklärt werden: - Änderung bzw. Anpassung des Bohrverfahrens (Drehzahlverringerung, Anpressdruck reduzieren, Spülwasserregulierung) - Filtermaßnahmen am Quellursprung in Form von Filterkörben (Stroh, Geotextil) - Verbleibende Dauer und Intensität der Beeinträchtigung - Abschätzun g der Auswirkung der auftretende Beeeinträchtigung - Ausweitung und Verdichtung der Beweissicherung Nr. 12, Wasser S5 Umweltbaubegleitung Zur Einhaltung der schadensbegrenzenden Maßnahmen ist die Implimentierung einer Umweltbaubegleitung vorgesehen, die die Einhaltung der Auflagen während der Erkundungsarbeiten überwacht und Nr. 4, Allgemein Vorhaben: Anlage 1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 Seite 20 von 24 in einem abschließenden Baustellenbericht dokumentiert. * Nummer der Maßnahme zur Minderung und Vermeidung von Auswirkun gen im Rahmen der Naturschutzfachlichen Betrachtung (Hauptdokument) Vorhaben: Anlage 1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 Seite 21 von 24 8 MÖGLICHE VERÄNDERUNGEN DER KOHÄRENZ DES NETZES NATURA 2000 In Bezug auf dieses Natura 2000-Gebiet sind durch die BGU keine Veränderungen der Kohärenz des Netzes Natura 2000 zu erwarten, da nicht mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen ist. Vorhaben: Anlage 1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 Seite 22 von 24 9 EINSCHÄTZUNG DER RELEVANZ ANDERER PLÄNE UND PROJEKTE Da es nicht zu erheblichen Beeinträchigungen der als Erhaltungsziele des Schutzgebietes definierten LRT des Anhang I FFH-RL (einschließlich der charakteristischen Arten) sowie Arten des Anhang II FFH-RL durh das Vorhaben kommt, wird von keiner Summationswirkung mit anderen Plänen und Projekten ausgegangen. Vorhaben: Anlage 1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 Seite 23 von 24 10 ERGEBNIS DER NATURA 2000-UNTERSUCHUNG Bei Umsetzung der schadensbegrenzenden Maßnahmen können erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch die BGU vermieden werden. Das Vorhaben ist somit für das FFH-Gebiet DE-5008-301 „Thielenbruch “ als verträglich im Sinne des §36 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. §34 Abs. 1 bis 5 BNatSchG einzustufen.
Anlage 4 Lage der FFH-Lebensraumtypen zur BK-GWM 28
2143 Zeichen
Vorhaben: Anlage 1 Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 Seite 15 von 24 6 PROGNOSE MÖGLICHER BEEINTRÄCHTIGUNG DER ERHALTUNGSZIELE Der Wirkbereich des Vorhabens beträgt aufgrund der Entfernung der BK-GWM 28 zur Katharinenkammerquelle (LRT 7220) ca. 120 m. Alle LRT und Arten, die ausschließlich außerhalb dieses Wirkbereichs und nicht südwestlich der Quelle vorkommen (Fließrichtung der Quelle), werden von dem Vorhaben mit Sicherheit nicht beeinträchtigt. Dazu gehö ren der LRT 6230 (ca. 500 m Entfernung und westlich der Quelle) und LRT 7140 (ca. 1.150 m Entfernung und nordwestlich der Quelle). Die LRT 7230 (ca. 90 m und südwestlich der Quelle) und LRT 6410 (ca. 80 m und südwestlich der Quelle) liegen innerhal b des Wirkbereiches. Ebenso der LRT 91E0, der zwar eine Entfernung von ca. 160 m zum Bohransatzpunkt einnimmt, aber sich südwestlich der Katharinenkammerquelle und som it in Fließrichtung der Quelle befindet. Zur Veranschaulichung der Lageverhältnisse dient nachfolgende Abbildung. Abbildung 3: Lage der FFH-Lebensraumtypen zur BK-GWM 28 (grünes x) Durch das Abteufen der Bohrung kann es im grundwassergesättigten Bereich zu temporären Trübungen des Grundwassers durch Bohrabrieb der durchörterten Gesteinsschichten kommen, die nur im lokalen Umfeld der Bohrung auftreten. Die Trübung würde sich wenige Stunden nach Beendigung der Bohrtätigkeiten abgesetzt haben und das Grundwasser wieder klar fließen. Die Ausbreitung der Trübung erfolgt primär in Ri chtung der Grundwasserströmungsrichtung. Eine genaue Angabe der Ausbreitungsweiten von Trübungsfahnen ist schwierig, da diese von vielen Faktoren abhängig ist, wie z.B. Abstandgeschwindigkeit des Grundwassers, Porenvolumen, Filtrationseigenschaften des Untergrundes. Diese Kenngrößen werden erst mit der Bohrung und dem Pumpversuch ermittelt und stehen nicht zur Verfügung. Eine Ausbreitung von mehr als 100 m wird aber als unwahrscheinlich erachtet. Beeinträchtigungen der lebensraumtypischen Wasserverhältnisse sind somit aber nicht gänzlich auszuschließen. LRT 7220
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 3746/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 15.11.2022
- Erstellt
- 07.11.2022 12:47