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3746/2022

Geplante Kernbohrung 28 im FFH-Gebiet DE 5009-301 Thielenbruch, hier Befreiung von den Ge- und Verboten gem. § 67 BNatSchG

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 15.11.2022

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 28.11.2022, TOP 3.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Lage Bohrpunkt 28

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Anlage 1 Übersicht FFH-Gebiet und NSG Thielenbruch

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Anlage 3 Geotechnischer Längenschnitt

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Anlage 5 Maßnahmenkatalog

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Anlage 4 Lage der FFH-Lebensraumtypen zur BK-GWM 28

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6602 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3746/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Geplante Kernbohrung 28 im FFH-Gebiet DE 5009-301 Thielenbruch, hier Befreiung von den Ge- 
und Verboten gem. § 67 BNatSchG  
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der geplanten Kernbohrung innerhalb des FFH- 
und Naturschutzgebietes Thielenbruch auf Grundlage der vorliegenden FFH-VP einverstanden. 
 
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG von den Verbotsbestimmungen 
des Landschaftsplans zu. 
 
 
Alternativ: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der geplanten Kernbohrung nicht einverstanden 
und lehnt die geplante Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG ab. 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 28.11.2022

2 
Begründung: 
Die -Bahn-Bestandsstrecke zwischen Köln und Bergisch Gladbach soll ausgebaut werden. Dies umfasst 
unter anderem den zweigleisigen Ausbau der Strecke 2663, km 5,86 bis km 9,5 von Köln-Dellbrück bis 
Bergisch Gladbach sowie die Herstellung zusätzlicher Bahnsteige und Gleise im Bf. Bergisch Gladbach.  
 
Im oben genannten Streckenabschnitt der Strecke 2663 verläuft die Bestandstrasse ca. 600 m (km 6,7 
bis km 7,3) durch das FFH-Gebiet DE-5008-301 „Thielenbruch“, sowie dem Naturschutzgebiet „Thielen-
bruch und Thurner Wald“. Für das FFH-Gebiet gilt ein Verschlechterungsverbot für den Erhaltungszu-
stand, welcher aktuell mit günstig bewertet ist. Da der Erhaltungszustand des FFH-Gebietes maßgeblich 
vom Grundwasser abhängig ist, ist somit folglich auch ein weiterhin günstiger Erhaltungszustand für den 
Grundwasserkörper im FFH-Gebiet sicherzustellen.  
 
Für die Genehmigungsplanung laufen seit 2021 vorbereitende Bestandserfassungen und Grundlagenar-
beiten. Die ILF Beratende Ingenieure GmbH wurde von der DB Netz AG mit der Entwurfs- und Geneh-
migungsplanung beauftragt. Für die Planung ist unter anderem eine Baugrunduntersuchung des Vorha-
benbereiches durchzuführen, um die Eigenschaften der anstehenden Baugrundschichten und Grund-
wasserverhältnisse beurteilen zu können. Ein Teil der Sondierungen hat bereits 2021/2022 stattgefun-
den. Der Beirat wurde hierzu bereits beteiligt (Befreiung per Eilbescheid gemäß § 70 (7) LNatSchG im 
Rahmen der Beiratsvorbesprechung vom 28.06.2021, TOP 3).  
In 2021 noch zurückgestellt und ausständig ist die Kernbohrung inklusive Ausbau zur Grundwasser-
messstelle BK-GWM 28, die sich innerhalb des grundwassergeprägten FFH-Gebietes befindet (siehe 
Anlage 2). 
Nach den Erkenntnissen der bisher durchgeführten Untersuchungen ist die Durchführung der BK-GWM 
28 nun doch erforderlich, um wesentliche Informationen über die geologischen und hydrogeologischen 
Verhältnisse im östlichen Bereich des FFH-Gebietes zu erhalten. Die Erkenntnis über die Verhältnisse 
wird zum einen zur Dimensionierung der Gründung der Oberleitungsmasten sowie der Lärmschutzwän-
de und zum anderen zur Minimierung der negativen Auswirkungen während der Bauphase benötigt. 
Wie in Anlage 3 zu erkennen ist, weisen benachbarte östlich gelegene Bodenaufschlüsse auf einen in-
homogenen Bodenaufbau hin, der auch mächtigere Einschaltungen von nicht tragfähigen und setzungs-
empfindlichen Kohlelagen umfasst. Zudem sollen gemäß amtlicher geologischer Karte und dem Gutach-
ten von Jux U. und Zygojannis N. (1981) im Bereich der BK-GWM 28 unter geringmächtigen Deck-
schichten von wenigen Metern Mächtigkeit das tragfähige und setzungsunempfindliche Grundgebirge in 
Form von Karbonatgestein (Kalkstein) anstehen.  
Sowohl die Mächtigkeit der Kohlelagen sowie das Vorhandensein des Grundgebirges konnte durch die 
bisher durchgeführten Erkundungsmaßnahmen nicht verifiziert werden. Daher ist die Bohrung BK-GWM 
28 notwendig um den Bodenaufbau und die Grundwasserverhältnisse im Untergrund sowie die hydrauli-
schen Verhältnisse des Grundwassers zu klären. 
Je nachdem wie die Untergrundbeschaffenheit ist, kann beispielsweise auf einen Teil der geplanten 
Überlast verzichtet werden oder einzelne Oberleitungsmasten über Punktfundamente verankert und 
müssen nicht flächig gegründet werden. Beides hätte gegenüber einer aktuell nur möglichen „Worst-
Case-Betrachtung“ geringere Auswirkungen auf das FFH-Gebiet zur Folge.  
 
FFH-Verträglichkeit 
Aufgrund der Lage der geplanten Bohrung in einem FFH-Gebiet wurden für das Vorhaben eine FFH-
Verträglichkeitsprüfung sowie eine naturschutzfachliche Betrachtung hinsichtlich der Eingriffserheblich-
keit durchgeführt (siehe Anlage 4).  
Diese Prüfung kommt zum Schluss, dass es zu keinen erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgebiet 
kommt und die Maßnahme damit zulässig ist. Hierfür wird ein Katalog von Vermeidungsmaßnahmen 
vorgesehen, durch welchen erhebliche Auswirkungen auf die Erhaltungsziele, die vorkommenden Le-
bensräume inklusive der charakteristischen Arten sowie den in Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführ-
ten Tierarten (Helmazurjungfer und Bauchige Windelschnecke) vermieden werden sollen (siehe Anlage 
5) 
Die Kernbohrung und die Errichtung der Grundwassermessstelle sind somit als verträglich im Sinne 
des § 36 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 34 (1) bis 5 BNatSchG einzustufen.

3 
Aufgrund entgegenstehender Verbote des Landschaftsplanes, insbesondere des Verbots Nr. 6, nach-
dem es verboten ist, den Grundwasserspiegel zu verändern sowie Bewässerungs-, Entwässerungs- 
oder andere den Wasserhaushalt verändernde Maßnahmen vorzunehmen, bedarf die Kernbohrung und 
die Einrichtung der Grundwassermessstelle einer landschaftsrechtlichen Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 1 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). 
 
Die Zuwegung erfolgt auch hier, wie bei den bereits durchgeführten Bohrungen, über den bestehenden 
Bahndamm, sodass keine Zuwegung geschaffen werden muss und es nur sehr kleinräumig zu Eingriffen 
im Bereich der Bohrstelle kommt. 
 
Befreiung: 
Es besteht ein öffentliches Interesse an der fachlich fundierten Grundlagenerhebung für die Beurteilung 
der FFH-Verträglichkeit des geplanten Ausbaus der S11. Abhängig von dem Ergebnis ist möglicher-
weise eine Reduzierung der geplanten Auflast und der Gründung der Oberleitung gegenüber einer bis-
herigen „Worst-Case-Betrachtung“ gegeben, sodass sich die Eingriffe in das Gebiet und die Auswirkun-
gen auf das Gebiet reduzierten würden. 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde sind damit die Voraussetzungen für eine Befreiung nach 
§ 67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben anzusehen. 
 
Anlagen

Anlage 2 Lage Bohrpunkt 28

972 Zeichen

Vorhaben: Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.  
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
 Seite 4 von 34  
 
Abbildung 2: Lageplan BK-GWM 28 (roter Punkt) 
Insbesondere für die Beurteilung der FFH-Verträglichkeit ist diese Bohrung unab dingbar. 
Im vorliegenden Dokument werden die möglichen Umweltauswirkungen betrachtet sowie 
ein Maßnahmenkonzept erarbeitet, um mögliche Beeinträchtigungen zu vermeiden oder 
auf ein Minimum zu reduzieren. 
1.1 Planbegründung 
Die Durchführung der BK-GWM 28 ist erforderlich, um wesentliche Info rmationen über die 
geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse im östlichen Bereich des FFH-Gebietes zu 
erhalten Die Erkenntnis über die Verhältnisse werden zum einen zur Dimensionierung der 
Gründung der Oberleitungsmasten sowie der Lärmschut zwände und zum anderen zur 
Minimierung der negativen Auswirkungen während der Bauphase benötigt.

Anlage 1 Übersicht FFH-Gebiet und NSG Thielenbruch

168 Zeichen

FFH-Gebiet und Naturschutzgebiet Thielenbruch
Mittelpunkt: 365673, 5650097
1:5000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 08.11.2022Seite 1 / 1

Anlage 3 Geotechnischer Längenschnitt

1637 Zeichen

Vorhaben: Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.  
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
 Seite 5 von 34  
 
Abbildung 3: Geotechnischer Längenschnitt 
Wie in Abbildung 3 zu erkennen ist, weisen benachbarte östlich gelegene Bodenaufschlüsse  
auf einen inhomogenen Bodenaufbau hin, der auch mäc htigere Einschaltungen von nicht 
tragfähigen und setzungsempfindlichen Kohlelagen umfasst (siehe Abbildung 3). Zudem sollen 
gemäß amtlicher geologischer Karte und dem Gutachten von Jux U. und Zygojannis N. (1981)  
im Bereich der BK-GWM 28 unter geringmächtigen Deckschichten von wenigen Metern 
Mächtigkeit das tragfähige und setzungsunempfindliche Grundgebirge in Form von 
Karbonatgestein (Kalkstein) anstehen (vgl. Abbildung 9, Kapitel 4.4).  
Sowohl die Mächtigkeit der Kohlelagen sowie das Vorhandensein des Grundgebirges  
konnte durch die bisher durchgeführten Erkundungsmaßnahmen nicht verifiziert werden. 
Daher ist die Bohrung BK-GWM 28 zur Klärung folgender Fragestellungen unabdingbar  
notwendig: 
· Klärung Bodenaufbau, v.a. ob im Untergrund mächtigere Kohlevorkommen 
auftreten, die nicht tragfähig und setzungsempfindlich sind oder ob in geringer Tiefe 
Karbonatgestein (Grundgebirge) ansteht. Ohne einen tieferen direkten 
Bodenaufschluss in diesem Bereich gibt es keine Planungssicherheit, sondern 
lediglich „worst -case“ Annahmen, die in der Dimensionerung der Fundamente der 
Oberleitungsmasten sowie der Lärmschutzwände zu weit eingriffsintensiveren 
Baumaßnahmen führen werden als wenn die tatsächlichen Baugrundverhältnisse

Anlage 5 Maßnahmenkatalog

5524 Zeichen

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
 Seite 18 von 24  
7 VORHABENBEZOGENE MAßNAHMEN ZUR SCHADENSBEGRENZUNG 
Das Gebot der Vermeidung negativer Auswirkungen und die Verpflichtung zur Vermeidung 
erheblicher Beeinträchtigungen wurden bereits während der Planung der 
Baugrunderkundung berücksichtigt. In der Planung wurden mögliche Minimierungen von 
Bauzeiten und Baustellenflächen berücksichtigt. Zudem sind mehrere Maßnahmen zur 
Vermeidung nachteiliger Umweltauswirkungen auf das FFH- Gebiet „Thielenbruch“  
vorgesehen. 
Alle Maßnahmen zur Schadensbegrenzung sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt. 
Tabelle 4: Maßnahmen zur Schadensbegrenzung 
Nr. Bezeichnung  Beschreibung  Maßnahme 
Naturschutz* 
S1 Erstellung eines 
Betankungskonzepts 
Erforderliche Betankungen erfolgen 
außerhalb der Schutzgebiete und 
nur auf befestigten Flächen. 
Notwendige Betankungen vom 
Bohrgerät erfolgt unter strengen 
Sicherheitsvorkehrungen 
(Doppelwandiger Tank, 
Auffangwannen, Vorhalten von 
Ölbindemittel). Die Bohrfirma hat vor 
Beginn der Einrichtung der 
Bohrstelle ein Betankungskonzept 
vorzulegen. 
Nr. 8, Wasser 
S2 Vermeidung stofflicher 
Einwirkungen durch 
wassergefährdete 
Substanzen 
 
Auf der Bohrstelle/ BE-Fläche im 
FFH -Gebiet werden keine 
wassergefährdeten Substanzen 
gelagert  (z.B. Kraftstoff). Das 
Bohrunternehmen hat die 
Hydraulikanlage vor dem Einsatz 
und regelmäßig während dem 
Einsatz auf Dichtigkeit zu überprüfen 
und Mittel und Gerätschaften zum 
Auffangen bzw. Beseitigen von 
austretenden Betriebsflüssigkeiten 
in Folge unvorhergesehener Defekte 
an der Bohrstelle vorzuhalten. 
Nr. 9, Wasser 
S3 Monitoringprogramm der 
Katharinenkammerquelle 
Kurz vor der Bohrung (zur 
Beweissicherung) sowie während 
der Bohrtätigkeiten und der 
Durchführung des Pumpversuches 
ist ein Monitoringprogramm der 
Katharinenkammerquelle und des 
benachbarten Gerinnes 
(Bahndurchlass bei 
km 7,148) 
vorgesehen. Dabei werden die 
Nr. 11, 
Wasser

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
 Seite 19 von 24  
Schüttung sowie die Parameter 
Wassertemperatur, elektrische 
Leitfähigkeit, pH 
-Wert sowie optisch 
wahrnehmbare Veränderungen des 
Wassers in einem engen 
Zeitintervall aufgenommen. Sollte es 
zu einem signifikanten Rückgang 
der Schüttung kommen oder sich die 
aufgenommenen Parameter 
signifikant ändern, wird die 
Fördermenge zu verringen bzw. bei 
anhaltender Veränderung der 
Parameter der Pumpversuch 
abgebrochen. 
S4 Einstellen der 
Bohrarbeiten bei 
Trübung der 
Katharinenkammerquelle 
Eine Trübung des Wassers der 
Katharinenkammerquelle wird auf 
Grund der 
Grundwasserströmungsverhältnisse 
als äußerst unwahrscheinlich 
eingestuft. 
 Sollte eine Trübung 
dennoch auftreten, werden die 
Bohrarbeiten vorerst eingestellt und 
eine Abstimmung mit den Behörden 
über die Fortführung der 
Bohrtätigkeiten wird durchgeführt. 
Folgende Aspekte sollen dabei 
geklärt werden: 
 
- Änderung bzw. Anpassung des 
Bohrverfahrens 
(Drehzahlverringerung, 
Anpressdruck reduzieren, 
Spülwasserregulierung) 
- Filtermaßnahmen am 
Quellursprung in Form von 
Filterkörben (Stroh, Geotextil) 
- Verbleibende Dauer und 
Intensität der Beeinträchtigung 
- 
Abschätzun g der Auswirkung 
der auftretende 
Beeeinträchtigung 
- Ausweitung und Verdichtung der 
Beweissicherung  
Nr. 12, 
Wasser 
 
S5 Umweltbaubegleitung Zur Einhaltung der 
schadensbegrenzenden 
Maßnahmen ist die Implimentierung 
einer Umweltbaubegleitung 
vorgesehen, die die Einhaltung der 
Auflagen während der 
Erkundungsarbeiten überwacht und 
Nr. 4, 
Allgemein

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
 Seite 20 von 24  
in einem abschließenden 
Baustellenbericht dokumentiert. 
* Nummer der Maßnahme zur Minderung und Vermeidung von Auswirkun gen im Rahmen der Naturschutzfachlichen 
Betrachtung (Hauptdokument)

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
 Seite 21 von 24  
8 MÖGLICHE VERÄNDERUNGEN DER KOHÄRENZ DES NETZES NATURA 2000 
In Bezug auf dieses Natura 2000-Gebiet sind durch die BGU keine Veränderungen der 
Kohärenz des Netzes Natura 2000 zu erwarten, da nicht mit erheblichen Auswirkungen zu 
rechnen ist.

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
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9 EINSCHÄTZUNG DER RELEVANZ ANDERER PLÄNE UND PROJEKTE 
Da es nicht zu erheblichen Beeinträchigungen der als Erhaltungsziele des Schutzgebietes 
definierten LRT des Anhang I FFH-RL (einschließlich der charakteristischen Arten) sowie 
Arten des Anhang II FFH-RL durh das Vorhaben kommt, wird von keiner 
Summationswirkung mit anderen Plänen und Projekten ausgegangen.

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
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10 ERGEBNIS DER NATURA 2000-UNTERSUCHUNG 
Bei Umsetzung der schadensbegrenzenden Maßnahmen können erhebliche 
Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch die BGU vermieden werden. Das Vorhaben 
ist somit für das FFH-Gebiet DE-5008-301 „Thielenbruch “ als  verträglich  im Sinne des §36 
Satz 1 Nr. 2 i. V. m. §34 Abs. 1 bis 5 BNatSchG einzustufen.

Anlage 4 Lage der FFH-Lebensraumtypen zur BK-GWM 28

2143 Zeichen

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln 
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Seite 15 von 24 
6 PROGNOSE MÖGLICHER BEEINTRÄCHTIGUNG DER ERHALTUNGSZIELE 
Der Wirkbereich des Vorhabens beträgt aufgrund der Entfernung der BK-GWM 28 zur 
Katharinenkammerquelle (LRT 7220) ca. 120 m. Alle LRT und Arten, die ausschließlich 
außerhalb dieses Wirkbereichs und nicht südwestlich der Quelle vorkommen (Fließrichtung 
der Quelle), werden von dem Vorhaben mit Sicherheit nicht beeinträchtigt. Dazu gehö ren 
der LRT 6230 (ca. 500 m Entfernung und westlich der Quelle) und LRT 7140 (ca. 1.150 m 
Entfernung und nordwestlich der Quelle). Die LRT 7230 (ca. 90 m und südwestlich der 
Quelle) und LRT 6410 (ca. 80 m und südwestlich der Quelle) liegen innerhal b des 
Wirkbereiches. Ebenso der LRT 91E0, der zwar eine Entfernung von ca. 160 m zum 
Bohransatzpunkt einnimmt, aber sich südwestlich der Katharinenkammerquelle und som it 
in Fließrichtung der Quelle befindet. Zur Veranschaulichung der Lageverhältnisse dient 
nachfolgende Abbildung. 
Abbildung 3: Lage der FFH-Lebensraumtypen zur BK-GWM 28 (grünes x) 
Durch das Abteufen der Bohrung kann es im grundwassergesättigten Bereich zu 
temporären Trübungen des Grundwassers durch Bohrabrieb der durchörterten 
Gesteinsschichten kommen, die nur im lokalen Umfeld der Bohrung auftreten. Die Trübung 
würde sich wenige Stunden nach Beendigung der Bohrtätigkeiten abgesetzt haben und das 
Grundwasser wieder klar fließen. Die Ausbreitung der Trübung erfolgt primär in Ri chtung 
der Grundwasserströmungsrichtung. Eine genaue Angabe der Ausbreitungsweiten von 
Trübungsfahnen ist schwierig, da diese von vielen Faktoren abhängig ist, wie z.B. 
Abstandgeschwindigkeit des Grundwassers, Porenvolumen, Filtrationseigenschaften des 
Untergrundes. Diese Kenngrößen werden erst mit der Bohrung und dem Pumpversuch 
ermittelt und stehen nicht zur Verfügung. Eine Ausbreitung von mehr als 100  m wird aber 
als unwahrscheinlich erachtet. Beeinträchtigungen der lebensraumtypischen 
Wasserverhältnisse sind somit aber nicht gänzlich auszuschließen. 
LRT 7220

Beratungsverlauf (1)

28.11.2022 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
3746/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
15.11.2022
Erstellt
07.11.2022 12:47