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3414/2023

Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.11.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2023, TOP 8.1

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

547 Zeichen

Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit 
 
Da für die Erstellung der Vorlage umfängliche Detailprüfungen und Abstimmungen innerhalb 
des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz erforderlich waren, war 
eine frühere Einbringung in die politischen Gremien nicht möglich. Eine Beschlussfassung 
noch in 2023 ist jedoch zwingend erforderlich, insbesondere mit Blick auf die laufenden 
Zahlungsverpflichtungen bis zum Jahresende. Es drohen ansonsten wirtschaftliche Nachteile 
für die Stadt Köln durch die Zahlung von Verzugszinsen.

Beschlussvorlage Rat

6185 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/370/20 
 
Vorlagen-Nummer 
 3414/2023 
Freigabedatum 
10.11.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige, zahlungswirksame Aufwendungen 
im Teilergebnisplan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölke-
rungsschutz in der Produktgruppe 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in 
der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 300.000 € 
sowie in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 1.500.000 € im 
Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen. 
 
Die Deckung erfolgt in Höhe von 1.800.000 € durch zahlungswirksame Wenigeraufwendun-
gen im Teilergebnisplan der Kämmerei in der Produktgruppe 1601, Allgemeine Finanzwirt-
schaft in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen. 
 
 
Gesundheitsausschuss 21.11.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023 
Rat 07.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.800.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Es zeichnet sich ab, dass die für 2023 im Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölkerungs-
schutz, Rettungsdienst bis Jahresende zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen wer-
den, um den Aufwands- sowie Auszahlungsbedarf des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst 
und Bevölkerungsschutz sicherzustellen. Um die Zahlungsfähigkeit bis Jahresende für die 
Pflichtaufgaben der Berufsfeuerwehr sicherzustellen und wirtschaftliche Nachteile für die Stadt 
Köln durch die sonst drohende Zahlung von Verzugszinsen abzuwenden, ist es zwingend not-
wendig, kurzfristig zusätzliche Mittel überplanmäßig bereitzustellen. 
Gemäß § 6 Abs. 1 RettG NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte als Trägerinnen des 
Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Be-
völkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im 
Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Weiterhin ist die Stadt Köln ge-
mäß § 2 i. V. m. §§ 3 und 4 BHKG verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entspre-
chende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. 
Hieraus und aus den seit Jahren steigenden Einsatzzahlen auf dem Kölner Stadtgebiet ergibt 
sich unter anderem die Notwendigkeit Feuer- und Rettungswachen sowie Fahrzeuge, feuer-

3 
wehrtechnische und medizinische Geräte sowie die DV-technische Ausstattung (Funk, Spezi-
alsoftware, etc.) instand zu halten. Unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften, u. a. zu 
Betreiberpflichten im Bereich der Bauunterhaltung und vorgeschriebenen Wartungs- und 
Prüfintervallen im Bereich der Fahrzeuge und technischen Geräte sowie notwendiger Repara-
turen und Ersatzbeschaffungen, ergibt sich der dargestellte Mehrbedarf. 
 
Der Mehrbedarf verteilt sich auf folgende Teilplanzeilen: 
 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
Mehrbedarf 300.000 € 
Für die Unterbringung der Löschgruppe Longerich wird ein neues Gerätehaus in der Hugo-
Junkers-Str. angemietet. Für die Nutzung als Gerätehaus sind erhebliche Umbaumaßnahmen 
erforderlich. Der Mietvertrag sieht vor, dass diese Umbaumaßnahmen bis zu einem festen Be-
trag durch den Vermieter zu finanzieren sind. Im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen 
kommt es zu Mehrkosten von rd. 300.000 €, die laut Mietvertrag durch die Stadt Köln zu tra-
gen sind. 
 
Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen 
Mehrbedarf 1.500.000 € 
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels besteht im Rahmen der Personaloffen-
sive ein erhöhter Ausbildungsbedarf insbesondere zur Sicherstellung des Einsatzdienstes. 
Aufgrund nicht ausreichender eigener Ressourcen in den Schulen der Berufsfeuerwehr Köln 
muss die Ausbildungsleistung zunehmend mit externen Kooperationspartnern durchgeführt 
werden. Für die externen Ausbildungen sowie Kostensteigerungen bei der internen Ausbil-
dung (Dozenten, Unterrichtsmaterial, Fahrschulausbildung, etc.) kommt es zu einem Mehrbe-
darf von rd. 600.000 €. 
Durch den Abschluss neuer Reinigungsverträge zur Reinigung und Desinfektion der Einsatz-
kleidung sowie Kostensteigerungen bei der Beschaffung der Dienst- und Schutzkleidung wer-
den zusätzliche Mittel von rd. 200.000 € benötigt. 
Aus den Verzögerungen im Bereich der Fahrzeugbeschaffungen, aufgrund global gestörter 
Lieferketten, ergibt sich die vorübergehende Notwendigkeit, Einsatzfahrzeuge wie z. B. den 
Feuerwehrkran oder eine Drehleiter zur Kompensation von Ausfällen anzumieten. Dazu kom-
men diverse Preissteigerungen durch Mietpreiserhöhungen. Die Anmietungen zur Kompensa-
tion von Ausfällen und Mietpreissteigerungen führen zu einem Mehraufwand in Höhe von rd. 
400.000 €. 
Darüber hinaus sind durch die notwendige Erneuerung der Telekommunikationstechnik an 
den Standorten der Freiwilligen Feuerwehr sowie durch die verstärkte Förderung des ehren-
amtlichen Engagements im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr weitere Kostensteigerungen 
von rd. 300.000 € entstanden. 
 
Deckung der Mehraufwendungen 
Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan der 
Kämmerei in der Produktgruppe 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft in der Teilplanzeile 16, 
sonstige ordentliche Aufwendungen.

Beratungsverlauf (3)

21.11.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3414/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.11.2023
Erstellt
24.10.2023 13:08