1915/2019
Verbraucherberatungsstelle Köln: Jahresbericht 2018
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Anlage 1_Jahresbericht 2018_VB Köln
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Beratungsstelle Köln 18 Seite 2 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2018 Foto: Studio Schloen Auf einen kurzen Nenner gebracht: Was waren die zentralen Aufgabenstellungen der Arbeit? › Digitalisierung, Datenschutz, Teilhabe – die großen Themenfelder spiegelten sich auch in den Anfragen. Von der Existenzsicherung privater Haushalte über Fallstricke bei der Telekommunikation bis hin zu Informationsrech- ten nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung reich- te die Palette. An welchen Problemen lässt sich das festmachen? › Wenn Konsumentendaten zur Währung werden oder über Kreditwürdigkeit entscheiden, gerät Datenschutz zum Mitspieler beim Verbraucherschutz. Auch wenn On- line-Bezahlfunktionen Tücken bergen oder auf dem Tablet unnötige Verträge zur Unterschrift untergeschoben wer- den, ist unsere Beratung im digitalen Verbraucheralltag gefragt. Außerdem hatten erneut Anfragen zu den klassi- schen Abzockmethoden der Inkassobranche Konjunktur. Wer hat in der Beratungsstelle vor allem Rat gesucht? › Menschen aller Altersgruppen und Bevölkerungsschich- ten brauchten Orientierung und Unterstützung. Ältere Menschen und Migranten suchten ebenso Rat wie ver- unsicherte Dieselautobesitzer in Sachen Musterfeststel- lungsklage gegen VW. Wie haben Sie Kölnern weitergeholfen? › Der schnelle Zugang zum Recht, wenn unseriöse Anbie- ter Kunden übervorteilen oder täuschen, und die prakti- sche Hilfe bei knappen Haushaltsfinanzen waren wichti- ge Bausteine kommunaler Daseinsvorsorge. Was gab es Neues im Angebot? › Erstmals haben Experten der Verbraucherzentrale zum „Tag der Immobilie“ eingeladen und in Vorträgen rund um die Themen Finanzieren, Sanieren und Versichern für Haus- besitzer ein solides Fundament gelegt. Was steht beim Blick auf aktuelle Themen im Fokus? › Zum Weltverbrauchertag haben wir bei örtlichen Tele- kommunikationsshops gecheckt, wie sie ihren Informati- onspflichten bei Vertragsabschlüssen nachkommen. Und zur Europawahl haben wir exemplarisch Meilensteine für Verbraucherschutz in den Blick genommen: die Abschaf- fung der Roaming-Gebühren oder das Verbot von über eintausend gesundheitlich bedenklichen Stoffen in Kosme- tika. Starke Verbraucherrechte sind nur europaweit durch- setzbar – wir übersetzen, was die Weichenstellungen im Alltag bedeuten. Die in diesem Bericht gewählten männlichen Formen bezie- hen ausdrücklich weibliche und diverse Personen mit ein. Das Team in Köln arbeitet für die Bürgerinnen und Bürger auf diesen Stellen: Leitung und Verbraucherberatung: 5,00 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung: 1,00 Beratung Energiearmut: 0,50 Energieberatung: 1,00 Bürokraft Verbraucherberatung: 0,50 Bürokraft Energieberatung: 0,35 Zusätzlich zu diesen kommunal geförderten Angeboten bietet die Verbraucherzentrale NRW auch in Köln weitere Spezialberatungen und Bildungseinheiten für verschiedene Zielgruppen. WIR ARBEITEN FÜR SIE Unsere Arbeit für Kölner Bürgerinnen und Bürger wird durch Landes- und kommunale Mittel ermöglicht. Wir bedanken uns für die fi nanzielle Unterstützung sowie die gute Zusammenarbeit bei Stadt, Verwaltung und unseren vielen Kooperationspartnern vor Ort. 2018 – im Interview Diana Meschke, Leiterin der Beratungsstelle Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2018 | Seite 3 UNSERE ARBEIT IN ZAHLEN Anfragen von Ratsuchenden 19.620 • davon Allgemeine Verbraucherberatung 15.551 • davon Schuldner- und 3.195 Verbraucherinsolvenzberatung • davon Energieberatung 874 Veranstaltungskontakte 2.448 • davon Energieberatung 675 Internetzugriffe auf die Seiten 50.688 der Beratungsstelle Die häufigsten Verbraucherprobleme: Gesamtzahl der Anfragen 19.620 l www.verbraucherzentrale.nrw/erläuterung FinanzenDienstleistungen 8% 14% 21% 34%7% TelefonKonsumgüterEnergie MARKT UND RECHT Rechtsirrtümer entlarvt und Datenschutzregeln erklärt. Rechts- rat rund um Internet und Telefon. Aber auch die Klassiker unter den Abzockern hatten wieder Konjunktur. Weltverbrauchertag: Denkste! Den Pulli im Geschäft einfach zurückgeben, nur weil er doch nicht gefällt. Eine Kartenzahlung lässt sich ohne Wenn und Aber rückgängig machen. Der Händler darf tatsächlich nur den an der Ware ausgezeichneten Preis verlangen. So verbreitet diese Ein- schätzungen, so irrig die Annahmen in Sachen Verbraucherrecht. Zum Weltverbrauchertag am 15. März hat die Verbraucherzentra- le populäre Rechtsirrtümer des Konsumentenalltags aufgespießt und mit vielfältigen Aktivitäten entlarvt. Beim Kaufen und Bezahlen, beim Abschließen von Verträgen und beim Reklamieren – für alle Geschäfte des Alltags gelten für Kun- den und Händler verbindliche Regeln. Doch nicht nur deren Fülle, sondern auch die oft diffizilen Unterschiede, etwa zwischen on- line- und stationären Käufen, sind Quellen für weit verbreiteten Irrglauben. Und nicht selten führen falsche Annahmen und Er - wartungen zu unüberlegten Entscheidungen oder Enttäuschun- gen über mögliche Handlungsoptionen. Verbraucherrechte und die wichtigsten Regeln rund ums Kaufen und Bezahlen zu ken- nen ist daher unerlässlich, um bewusste Kaufentscheidungen treffen und bei Problemen angemessen reagieren zu können. Mit ihren Aktivitäten zum Weltverbrauchertag hatte die Beratungs- stelle daher sowohl im Blick, präventiv mit Verbraucherirrtümern aufzuräumen, als auch die richtigen Spielregeln bei der Durch- setzung von Konsumentenrechten an die Hand zu geben. Im Foyer des Rathauses in Köln-Nippes testeten Besucher am Infostand der Verbraucherzentrale bei einem Würfel-Quiz ihr Wissen rund ums Kaufen und Bezahlen. Wish App: Billig einkaufen kann teuer werden Von aktueller Mode über Elektronik bis zur Deko für zu Hause – dies alles verspricht die Shopping-App Wish zum Schnäpp- chenpreis. Eine Smartwatch für unter 20 Euro, ein Bikini für 'nen Fünfer und die Bluetooth-Kopfhörer werden für gerade mal einen Euro feilgeboten. Weil Kunden die Waren direkt vom Hersteller Das Termintelefon der Verbraucherzentrale gehört in- zwischen zum festen Dienstleistungsangebot: 3041 Kölner konnten hierüber Lösungen für ihre Fragen zu Energie- oder Finanzthemen finden. Seite 4 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2018 beziehen, kann Wish als Vermittler die Produkte online nach ei- genem Bekunden zwischen 60 und 90 Prozent günstiger als im stationären Handel offerieren. Das Ordern der billigen Produkte kam Verbraucher jedoch häufig teuer zu stehen: So beschwer - ten sich Ratsuchende über überraschend in Rechnung gestell- te Zollgebühren, Steuern und Versandkosten, aber auch über monatelange Lieferzeiten oder eine minderwertige Qualität der Waren. Die Beratungsstelle zeigte nicht nur auf, wie Wish bei der Erfüllung von Kundenwünschen agiert, sondern half auch mit rechtlichen Hilfestellungen fürs Onlineshopping auf virtuellen Marktplätzen. Wish wurde von der Verbraucherzentrale Hessen inzwischen abgemahnt – und hat zugesagt, das Kleingedruckte vom Engli- schen ins Deutsche zu übersetzen. Außerdem wird die Plattform ihr Impressum ergänzen, damit Kunden sehen, an wen sie sich bei Problemen wenden können. Datenschutz-Grundverordnung: Strengere Regeln und mehr Rechte Seit dem 25. Mai 2018 regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Datenschutzrecht europaweit einheitlich. Und da- ran halten müssen sich auch ausländische Unternehmen, die zwar nicht in der EU ansässig sind, deren Angebote sich aber an EU-Bürger richten. Für die Internetriesen Google und Facebook bedeutet dies: Auch für sie sind die Regeln der DSGVO Maßstab in Sachen Datenschutz. Die Beratungsstelle informierte, mit welchen Vorgaben Verbraucherrechte auf Auskunft, Korrektur, Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) oder Löschung von Daten gestärkt wurden. Weg zum Recht für Dieselbesitzer Vor drei Jahren ist ans Licht gekommen, dass Volkswagen über Jahre hinweg weltweit Dieselfahrzeuge manipuliert hat. Während bislang jeder Dieselbesitzer selbst vor Gericht zie- hen und Schadenersatzansprüche einklagen musste, können Verbände wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun stellvertretend für Verbraucher Ansprüche auf Entschädi- gung gerichtlich klären lassen: Ziel der am 1. November 2018 eingereichten Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG ist es festzustellen, dass der Volkswagen-Konzern durch Einsatz von Manipulationssoftware seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Geklärt werden soll außerdem, ob der Kaufpreis in voller Höhe ersetzt werden muss und ob eine Wertminderung durch Nutzung abzuziehen ist. Die Klage um- fasst die Marken Audi, Seat, Skoda und Volkswagen mit Die- selmotoren des Typs EA 189 (Hubraum: 1,2; 1,6; 2,0 Liter). Bei einem positiven Urteil können Verbraucher dann ihre Ansprü- che eigenständig, zum Beispiel durch eine Klage, geltend ma- chen. Die Voraussetzung für das neue Klageinstrument, dass sich mindestens 50 potenziell Geschädigte innerhalb von zwei Monaten in das Klageregister eingetragen haben mussten, war mit 300.000 Eintragungen von Betroffenen schnell übererfüllt. Bei einem Informationsabend in der Beratungsstelle gab es Wissenswertes zu den Beteiligungsmöglichkeiten an der Mus- terfeststellungsklage kompakt zusammengefasst. Interessier- te Dieselbesitzer nutzten zudem rege die Gelegenheit, drän- gende Fragen zu stellen und die Chancen des Verfahrens für ihren Einzelfall auszuloten. Auch bei der bundesweiten Info- Hotline gab es den direkten Draht für alle Fragen und Formali- täten rund um das Verfahren. Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2018 | Seite 5 Telefon und Internet: Kurzer Draht bei Kundenärger Geplatzte Installationstermine, lange Wartezeiten, mangelhafte Kommunikation und Kooperation der Telekommunikationsan- bieter untereinander. Ob beim Neuanschluss oder nach einem Umzug, ob beim Anbieterwechsel oder beim Buchen neuer Ta- rifoptionen: Nach wie vor lang ist die Liste der Anfragen und Beschwerden rund um Dienstleistungen aus dem Bereich Tele- kommunikation. Und wie gehabt weisen sich Unternehmen auch weiterhin gegenseitig die Schuld zu, wenn es hakt. Daneben häuften sich Beschwerden, weil Telekommunikations- verträge teils abweichende Leistungen enthielten als ursprüng - lich beim Verkaufsgespräch im Laden avisiert: Gleichwohl seit Mitte 2017 gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Anbieter von In- ternetzugangsdiensten in Produktinformationsblättern ihre Kun- den über die wesentlichen Bestandteile des Telekommunikati- onsvertrages informieren, kommen die Anbieter insbesondere auch im stationären Handel dieser Pflicht laut Stichproben teils nicht immer in vollem Umfang nach. So kommt es, dass Kunden nach wie vor von Konditionen überrascht werden, die von den Offerten im Beratungsgespräch abweichen. Mündliche Zusagen des Verkäufers oder explizite Kundenwünsche bleiben da dann oft einfach unberücksichtigt. Rufnummernwechsel bei WhatsApp: Vor Tücken gewarnt Aufpassen! – so lautete der Rat an alle, die eine neue Handy - nummer bekommen: Die alte Nummer landet nämlich nicht zwangsläufig irgendwo im virtuellen Papierkorb, sondern könnte vom Mobilfunkanbieter erneut verwendet werden. Und weil ein WhatsApp-Konto fest mit der Nummer zusammenhängt, wäre für die neuen Nummerninhaber dann der Zugriff auf das Konto mög- lich. Zwar räumt WhatsApp ein, dass die Account-Infos bei einer Verifizierung nach 45 Tagen gelöscht würden. Die Beratungsstel- le warnte jedoch, dass die alte Nummer auch schneller wieder auf dem Markt sein könne. Deshalb empfahl sie Handynutzern, sofort zu handeln. Denn wer das „Vererben“ von WhatsApp Accounts verhindern will, muss das Konto entweder komplett löschen oder die Nummer bei WhatsApp rechtzeitig ummelden. Wie das funktioniert und was dabei passiert – dazu wurden prak- tische Hilfestellungen gegeben. Alles klar mit der Krankenkasse? Pflichtversichert, freiwillig versichert, in der Familienversiche- rung oder privat – welche Art der Krankenversicherung möglich ist, bleibt für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. In der Regel hängt es von den individuellen Lebens- und Einkommens- verhältnissen ab, welcher Versicherungsstatus angezeigt ist. Mit der Aktion „Alles klar mit der Krankenkasse?“ zeigte die Verbrau- cherzentrale auf, wie man in den unterschiedlichen Lebensstati- onen den versorgungstechnisch und finanziell passenden Kran- kenversicherungsschutz wählt. Zentrale Fragestellung dabei: Wie lassen sich unnötige Belastungen vermeiden und wann ist der richtige Zeitpunkt, um den Versichertenstatus zu ändern? In der Rechtsberatung im Gesundheitswesen standen Fragen der Versicherten rund um Leistungen und Angebote im Gesundheits- markt im Fokus. So war bei Problemen mit Beitragsrückständen, mit dem Krankengeld, der Bewilligung von Rehabilitationsmaß- nahmen, Heil- und Hilfsmitteln oder mit Satzungsleistungen der Krankenkasse, etwa bei Bonusprogrammen, rechtlicher Rat ge- fragt. Weiterer Dauerbrenner: Individuelle Gesundheitsleistun- gen, für die beim Arzt selbst gezahlt werden muss. Beratungen gesamt VERBRAUCHER-RECHTSBERATUNG UND RECHTSVERTRETUNG Telefon/Internet 21 % 4.823 Allgemeine Dienstleistungen28 % Finanzen23 % Gesundheit6 % Konsumgüter11 % l www.verbraucherzentrale.nrw/erläuterung Freizeit6 % Seite 6 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2018 Inkassoforderungen: Neinsagen erlaubt Wer nicht rechtzeitig zahlt riskiert, Post vom Inkassobüro zu be- kommen – oftmals horrende unberechtigte Gebühren und Droh- kulisse inklusive. Wird dann unbedacht eine Ratenzahlungs- vereinbarung unterschrieben, kommt die Kostenspirale oft erst richtig in Gang. Mit der Aktion „Vorsicht, Inkasso!“ zeigte die Verbraucherzentrale in Köln, dass Neinsagen bei aufgeblasenen Inkassoforderungen erlaubt ist. Ratenzahlungsvereinbarungen mit Inkassobüros müssen säumi- ge Zahler teuer erkaufen: Hohe Einigungsgebühren sind zumeist der Preis, um diesen Deal überhaupt abschließen zu können. Obendrein ist eine Reihe von verklausulierten Erklärungen in den Vordrucken zu akzeptieren – deren nachteiligen Folgen Ver- braucher kaum überschauen können. Bei einem Check von über Aufgeblähte Forderungen oder unzulässige Entgelte abge- wehrt. Sowohl bei roten wie bei schwarzen Zahlen war die Be- ratung zu Verbraucherfinanzen gefragt. VERBRAUCHERFINANZEN Geflüchtete: Türöffner im Verbraucheralltag Das Ankommen geflüchteter Menschen im Verbraucheralltag zu erleichtern und kostenträchtigen Stolperfallen des bislang fremden Wirtschaftslebens vorzubeugen – so die Zielsetzung der Veranstaltungen, die im Rahmen des Projekts „Get in“ der Verbraucherzentrale in Köln durchgeführt wurden. In 74 Inte- grations- und Sprachkursen oder in Vorträgen für Multiplikatoren gab es dazu kompakte Informationen und praktische Hilfestel- lungen rund um die Themen erste eigene Wohnung, richtig Hei- zen, Stromkosten und Strom sparen sowie Handynutzung und mögliche Kostenfallen. In den Einheiten wurden Unterschiede zwischen Prepaid- und Laufzeitvertrag fürs Handy ebenso the- matisiert wie die Funktionsweise von Thermostatventilen. Tipps zum Sparen bei den Kosten für Telefonie und Strom inklusive. All das wurde in einfacher Sprache präsentiert und durch Anschau- ungs- und Bildmaterial unterstützt. Auch wurde Teilnehmenden die Verbraucherzentrale mit ihren Informations- und Beratungs- angeboten in Köln vorgestellt. Die Bildungstrainerin war mit den Trainingseinheiten zum Ein- maleins des hiesigen Verbraucheralltags unter anderem bei Phoenix e.V. zu Gast. Und die Beratungsstelle informierte in ei- nem studienvorbereitenden Kurs für Geflüchtete an der Universi- tät zu Köln rund um Mobilfunkverträge. Mitarbeiter des Projekts „Auszugsmanagement“ des Kölner Flüchtlingsrates bekamen in einer Veranstaltung der Beratungsstelle Wissenswertes zum The- ma Versicherungsschutz, speziell zur Haftpflichtversicherung, an die Hand. Geflüchtete für den Konsumalltag fit gemacht. Und in Unter - richtseinheiten Schule gemacht: mit Trainings in Sachen Geld. VERBRAUCHERBILDUNG Konsumieren will gelernt sein Ob Wissenswertes rund um die Smartphone-Nutzung oder das kleine Einmaleins bei Geldgeschäften – in 52 Veranstaltungen für Jugendliche und junge Erwachsene verschaffte die Verbrau- cherzentrale Durchblick im Konsumalltag. Ein Baukasten ver - schiedener Lerneinheiten lieferte dazu die passenden Module. Stark nachgefragt wurden die Trainings zum Umgang mit Geld. Wie teile ich mein Geld ein, damit es bis zum Monatsletzten reicht? Was droht, wenn ich Rechnungen nicht bezahle? Wie läuft ein Mahnverfahren? Mit praktischen Hinweisen wurde nicht nur Starthilfe fürs Finanzmanagement, sondern auch das Rüstzeug für den Umgang mit offenen Forderungen gegeben. Zudem wur - den die Einheiten zu internetfähigen Handys mit Wissenswertem zu Kostenfallen und Apps gern gebucht. 2018 neu im Baukasten der „Durchblick-Module“: Eine Einheit zur Altersvorsorge. „Wovon lebe ich, wenn ich alt bin?“ Auch wenn der Ruhestand noch weit entfernt ist, lohnt es sich, die Fi- nanzlage im Alter auf dem Zettel zu haben. Wie Vater Staat eine frühzeitige Altersvorsorge fördert gehörte dabei ebenso zum Lernprogramm wie die Erklärung der verschiedenen Säulen von privater, betrieblicher und gesetzlicher Rente. Als zusätzliches Angebot der Verbraucherzentrale in Köln konn- ten die „Durchblick-Schulveranstaltungen“ dank finanzieller För- derung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbrau- cherschutz durchgeführt werden. Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2018 | Seite 7 200 Ratenzahlungsvorschlägen von 45 verschiedenen Inkasso- büros hatte die Verbraucherzentrale NRW massenhaft Fallstricke entdeckt. So wurden für eine vorformulierte Ratenzahlungsver - einbarung aus einem Computerprogramm in rund 60 Prozent der Fälle Entgelte verlangt, die sich mehrheitlich an der Vergütung von Rechtsanwälten orientieren. Selbst bei kleinen Forderungen schlugen dafür 81 Euro und mehr zu Buche. Dass die Gesamt - forderung mitsamt den Kosten für die Vereinbarung ungeprüft anerkannt wird, mussten Schuldner in über 80 Prozent der Er - klärungen unterschreiben. Und in fast der Hälfte der Vereinba- rungen wurde eine Lohnabtretung zur Voraussetzung deklariert, um die Inkassobüroforderungen in Raten abstottern zu können. Die Verbraucherzentrale forderte daher eine zügige gesetzliche Regelung, dass für Ratenzahlungsvereinbarungen keine zusätz- lichen Kosten berechnet werden und diese auch nicht an die un- geprüfte Anerkennung der Forderung gekoppelt sein dürfen. In einer offenen Sprechstunde konnten Ratsuchende drängende Fragen zu Inkassoforderungen direkt klären. Eine wirkungsvol- le Unterstützung, um den Drohkulissen von Inkassobüros den Schrecken zu nehmen und die Gebühren für den Zahlungsver - zug auf das erlaubte Maß zu deckeln. Auch an einem Infostand wurde das Thema öffentlichkeitswirksam präsentiert: Auf einem Handzettel konnten Interessierte die Probe aufs Exempel ma- chen, welche Forderungen von Inkassobüros überhaupt erlaubt sind – und was allein deren Einfallsreichtum beim Kreieren von dubiosen Kostenpositionen geschuldet ist. Eine Check-Karte mit Wissenswertem rund um den Umgang mit Inkassoforderungen rundete das Informationspaket fürs Neinsagen ab. Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung: Rettungsanker bei roten Zahlen Ob das Girokonto gekündigt wurde, die Begleichung einer Rechnung Probleme machte oder sogar Schulden über den Kopf wuchsen – in der Schuldner- und Insolvenzberatung fan- den Kölner auch 2018 zeitnah und wirkungsvoll Hilfe. Insbe- sondere große Ängste vor drohenden Zwangsvollstreckungs- maßnahmen und Probleme bei der Kontopfändung trieben Ratsuchende um. Hilfen rund um den Zugang zu einem Basiskonto, Schutz vor Kontopfändungen und natürlich angekündigte Stromsper - ren oder Wohnungskündigungen wegen Mietrückständen abzuwenden standen im Arbeitsplan zur Existenzsicherung verschuldeter Haushalte obenan. Es wurde eine Bestands- aufnahme der Haushaltsfinanzen gemacht und dazu auch mit Blick auf die persönliche Situation des Schuldners tragfähige Pläne erarbeitet, um die Verbindlichkeiten abzuzahlen. Dazu wurde mit den Gläubigern verhandelt. Wenn eine außerge- richtliche Einigung nicht möglich war, wurden Verbraucher bei der Antragstellung zur Eröffnung eines Verbraucherinsolvenz- verfahrens unterstützt und auch bis zur Erteilung der Rest- schuldbefreiung begleitet. Kurzberatungen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungen Bescheinigungen für das Pfändungsschutzkonto 427 321 94 Aktionswoche Schuldnerberatung: Zu langer Weg aus den Schulden Wer mit Schulden kämpft, muss im privaten Insolvenzverfah- ren sechs entbehrungsreiche Jahre durchstehen, um sich von seinen Verbindlichkeiten zu befreien. Wer eine Abkürzung neh- men und das Verfahren auf fünf Jahre verkürzen will, muss bis zu 2.000 Euro für die anteiligen Verfahrenskosten aus seinen klammen Kassen selbst stemmen. Schuldner, die sich alternativ gar für das dreijährige Verfahren entscheiden, erkaufen sich die Verkürzung, indem sie in dieser Zeit außerdem 35 Prozent ihrer Schulden zurückzahlen. Im Alltag der Schuldnerberatung zeigen sich beide Wege zur vorzeitigen Schuldenbefreiung zumeist als Sackgasse: Nur jeder zehnte Schuldner nimmt alle Hürden und erreicht das Ziel der vorzeitigen Restschuldbefreiung in fünf Jah- ren. Die Erfolgsquote im dreijährigen Verfahren mit 35-Prozent- Rückzahlungsquote liegt gar bei unter einem Prozent. Zur bun- desweiten Woche der Schuldnerberatung vom 4. bis 8. Juni hat die Verbraucherzentrale daher ein grundsätzlich dreijähriges Verfahren gefordert – ohne Bedingungen, weitere finanzielle Hürden nehmen zu müssen. Die Auswertung von rund 3.500 Beratungen in den 13 Schuld- ner- und Insolvenzberatungsstellen der Verbraucherzentrale NRW hatte deutlich belegt, dass die vom Gesetzgeber vorgege- benen Verfahren zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Schuldenka- russell für Betroffene zu viele Fallstricke bergen – und in der Praxis kaum zu bewerkstelligen sind. Für den Zeitraum Juli 2014 bis Juni 2017 war ausgewertet worden, wie viele Schuldner die Anforderungen und Verpflichtungen der beiden möglichen Ver - kürzungswege überhaupt durchstehen. Seite 8 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2018 Erfreulich: Nicht erst, wenn der Strom bereits gesperrt war, wurde Rat gesucht. Die Fachberaterin Energiearmut konnte durch den frühzeitigen Kontakt oftmals in Verhandlungen mit der Rhein- Energie AG die Energiesperre für Betroffene noch abwenden. In jedem Einzelfall wurde versucht, Rückzahlungspläne zu erarbei- ten, die für das jeweilige Haushaltsbudget auch tragfähig waren. Hinter den Energieschulden verbergen sich häufig jedoch nicht nur Außenstände für Abschlagszahlungen oder Jahresendab- rechnungen, sondern teilweise auch hohe Kosten für Mahnun- gen, Inkasso sowie für die Unterbrechung beziehungsweise Wiederherstellung der Stromversorgung. In der Beratung wurden daher auch überhöhte Nebenforderungen überprüft und Hinwei- se gegeben, um dieses Kostenkarussell zu stoppen. Nach wie vor kämpfen jedoch nicht nur Bezieher von Sozialleis- tungen gegen Energiearmut, sondern auch eine Vielzahl von Er - werbstätigen, deren Einkommen nicht ausreicht. Darüber hinaus konnten vor allem Rentner die Energiekosten aus ihren niedrigen Einkommen oft nicht mehr bestreiten. Übrigens: Das Projekt „NRW bekämpft Energiearmut“ der Ver - braucherzentrale NRW ist als „Social Innovation-Projekt“ aus- gezeichnet worden. Unter den europaweit 15 Finalisten für den Innovationspreis der weltweit tätigen Non-Profit-Organisation Ashoka überzeugte das landesgeförderte Projekt die Juroren, weil es beispielgebend für innovative soziale Ansätze bei der Bekämpfung von Energiearmut sei. Das Preisgeld in Höhe von 2.000 Euro wurde an zwei gemeinnützige Organisationen ver - lost, die sich für Menschen in existenziellen Notlagen einsetzen. Blitzschnell Kredit? Teurer Zugang per Kreditkarte Schon der Name schien Programm: Der Kreditvermittler blitz. credit bot im Internet und via Facebook eine MasterCard Gold und einen Sofortkredit bis zu 7.777 Euro an. Selbst wenn der eigene Finanzrahmen in Schieflage geraten war, verhieß das Angebot den unproblematischen Zugang zum bargeldlosen Be- zahlen. Doch nahm die Bestellung häufig einen enttäuschenden Ausgang: Denn Verbraucher erhielten nicht den erhofften Kredit, sondern ein Starterpaket mitsamt Zugangsdaten für die Bean- tragung einer kostspieligen Prepaid-Kreditkarte. 149,90 Euro Ausgabegebühr mussten bei der Auslieferung per Nachnahme beglichen werden. Wurde die Annahme verweigert, folgten Zah- lungsaufforderungen, zusätzliche Mahn- sowie Inkassokosten von bis zu 555,45 Euro. All dies wurde für eine bloße Prepaid- Kreditkarte verlangt, auf die vor der Benutzung erst Geld geladen werden muss – und die anderswo kostengünstiger erhältlich ist. Vom versprochenen schufafreien Sofortkredit sahen Interessen- ten obendrein nichts. Eine Masche, die übrigens auch andere Internetseiten etwa un- ter den Namen schneller.credit, sofort.credit, kreditanfrage.gra- tis oder verbraucher.cards probierten. Die Verbraucherzentrale riet, solchen Angeboten die kalte Schul- ter zu zeigen – und vorab niemals Zahlungen zu leisten. Zu lang und von der Lebenswelt der Betroffenen weit entfernt – so das Fazit der Erfolgsquoten-Sichtung. Denn bis Schuldner den Weg ins Insolvenzverfahren finden, haben sie oft schon eine lange Zeit in der Schuldenfalle verharrt, bevor sie den Ausstieg überhaupt angehen. Dann folgen Phasen mit Wartezeit, Beratun- gen und ein außergerichtlicher Einigungsversuch, die sich bis zu anderthalb Jahre hinziehen können. Fürs eigentliche Insolvenz - verfahren kommen dann noch zumeist sechs Jahre hinzu. Und anschließend gehen noch einmal bis zu vier Jahre ins Land, bis alle Einträge aus Auskunfteien gelöscht und sämtliche Verfah- renskosten erledigt sind. Beim verkürzten dreijährigen Verfahren bedeutet die zusätzliche 35-Prozent-Quote der zurückzuzahlen- den Schulden für fast alle das Aus, weil sie diese Beträge nicht aufbringen können. Die Verbraucherzentrale NRW arbeitete während der Woche der Schuldnerberatung die praktische Untauglichkeit der aktuellen Regelungen heraus. Und forderte den Gesetzgeber auf, das pri- vate Insolvenzverfahren verbindlich auf drei Jahre zu begrenzen. Vor allem für diejenigen, die unverschuldet durch Krankheit, Trennung, Tod des Lebenspartners oder Arbeitsplatzverlust in eine finanzielle Schieflage geraten sind, eröffnet das eine realis- tische Perspektive für den finanziellen Neuanfang. Energiearmut: Schuldenkarussell den Saft abdrehen Die Budget- und Rechtsberatung bei Energiearmut in Köln hat sich im Angebotsportfolio der Verbraucherzentrale fest etabliert. 76 Ratsuchende mit Zahlungsproblemen rund um die Energie- rechnung fragten 2018 nach Hilfestellungen. In 240 Beratungs- gesprächen wurde für diese dann in den meisten Fällen eine Lösung erreicht. Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2018 | Seite 9 Sparpotenziale vom Keller bis zum Dach ausgelotet. Und das Kleingedruckte von Energielieferverträgen ins Lot gebracht. ENERGIE Wegweiser in Sachen Energie Vor Ort bei Verbrauchern zu Hause, in der Beratungsstelle, per Mail, telefonisch und an Aktionsständen haben Energieexperten auch 2018 wieder zahlreiche Kölner unterstützt: Beim Sparen rund um Strom und Heizung und bei der Nutzung erneuerbarer Energien, etwa mit Solaranlagen. In Kooperation mit der Stadt Köln wurden zahlreiche vergünstig- te Vor-Ort-Beratungen für Hausbesitzer durchgeführt. Im Rahmen des städtischen Förderprogramms „Altbausanierung und Ener - gieeffizienz“ wurde die Zusammenarbeit mit der Stadt nochmals intensiviert. Auf gemeinsamen Infoveranstaltungen und an Akti- onsständen konnten sich zahlreiche Kölner über die Fördermög- lichkeiten informieren und Beratungen der Verbraucherzentrale buchen. Energierechtsberatung Ärgernisse bei ungewolltem Wechsel Ungewollte Wechsel des Energieversorgers und Vertragsumstel- lungen – einmal mehr waren das die Dauerbrenner der Bera- tungsnachfrage. Als Ausgangspunkt dafür ließ sich in der Regel ein Telefonat oder ein Kontakt an der Haustür ausmachen. So sind Verbraucher nach einer repräsentativen Befragung im Auf - trag des Marktwächters Energie ungewollt mitunter am häufigs- ten zum Thema Energie angerufen worden – nur unerwünschte Telefonanrufe im Telekommunikationsbereich waren geringfügig verbreiteter. Mal hatten sich die Werbenden als Vertreter eines Energiever - sorgers, mal als Energieberater oder als Vermittler vorgestellt. Als Grund für die Kontaktaufnahme wurde zumeist ein konkre- tes Angebot genannt oder auch mit vagen Umschreibungen wie „Preisvergleich“, „Energieberatung“ oder „Aussicht auf Kosten- ersparnis“ gearbeitet. Auch berichteten Verbraucher, mit dem Hinweis auf ein Gewinnspiel, eine Umfrage oder die Auszahlung Wie oft wurden Verbraucher im vergangenen Jahr ungewollt zum Thema Energie angerufen? Basis: 805 Befragte, die unter insgesamt 10.713 reprä- sentativ ausgewählten Personen angaben, in den letz - ten zwölf Monaten schon einmal ungewollt zum Thema Energie angerufen worden zu sein. (Erhebungszeitraum 28.3.2018 bis 3.5.2018 durch forsa) einmal zweimal dreimal viermal fünfmal sechs- bis zehnmal mehr als zehnmal 12 % 19 % 19 % 11 % 10 % 14 % 14 % eines Guthabens in ein Gespräch verwickelt worden zu sein. Ge- meinsames Anliegen dabei war es zumeist, persönliche Daten in Erfahrung zu bringen, um einen Wechsel des Stromanbieters einzuleiten. Diese Intention blieb den Überrumpelten jedoch fast immer verborgen – und wurde erst dann enttarnt, wenn Wo- chen später überraschend der Vertrag vom bisherigen Anbieter gekündigt wurde oder eine Auftragsbestätigung für einen neuen Vertrag eintraf. Aber auch wenn die eigene Energierechnung auf den Prüfstand kam, Versorger unangemessen hohe Vorauszahlungen verlang - ten, Bonuszahlungen mit fadenscheinigen Argumenten ver - weigerten oder Guthaben aus Jahresrechnungen nicht sofort auszahlten, war die Energierechtsberatung eine gefragte Anlauf- stelle. Zudem sorgten intransparente Preisänderungsmitteilun- gen für Verbraucherärger: Vier Unternehmen hat die Verbrau- cherzentrale NRW daher abgemahnt, weil in den Schreiben der eigentliche Zweck so geschickt verschleiert war, dass der Kunde die enthaltene Preiserhöhungsankündigung kaum bemerken konnte. Und so auch sein Sonderkündigungsrecht für den Wech- sel zu einem günstigeren Versorger verpasste. Insbesondere zur Bayerischen Energieversorgung (BEV), die zum Jahresende Guthaben einbehielt, Preise drastisch erhöhte und Preisgarantien missachtete, gab es zahlreiche Anfragen. Die Verbraucherzentrale NRW hat den Anbieter Anfang 2019 wegen eines Schreibens, in welchem das Unternehmen Kunden mit Preisgarantie aufforderte, eine freiwillige Preiserhöhung zu ak - zeptieren, abgemahnt. Im Februar 2019 hat der Billigstroman- bieter Insolvenz angemeldet. Seite 10 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2018 Besser heizen Was läuft im Keller? Mit dieser Frage rief das Projekt Energie2020 im Herbst Kölner Eigenheimbesitzer dazu auf, ihre Heizung unter die Lupe zu nehmen. Unter dem Motto „Besser heizen“ führten die Energiefachleute mit Vorträgen, Aktionen und Online-Tools teils spielerisch an das Thema Heizkesseltausch heran. Denn rund 60 Prozent aller Heizungen verbrauchen nach heutigem Stand der Technik zu viel Energie. Doch meistens kommt die Anlage erst in den Blick, wenn sie kaputt ist oder nicht mehr zuverlässig funktioniert. Dann muss oft sehr schnell Ersatz her, Entscheidungen werden unter Zeitdruck getroffen. Es drohen Fehlinvestitionen mit langfristigen Nachteilen für Klima und Konto. Bevor der Kesseltausch ansteht, sollten deshalb in Ruhe alle Alternativen geprüft werden – auch der Umstieg etwa von Öl oder Gas auf klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpe, Solarthermie oder Holzpellets. Sonne im Tank Wie Solarstromanlage und Elektroauto zum starken Team wer - den, hat das Projekt Energie2020 im Frühjahr mit der Aktion „Sonne im Tank“ gezeigt. Denn der Umstieg aufs Elektroauto bewegt auch in Köln immer mehr Menschen – Grund genug, zu prüfen, welche Rolle die saubere Energie vom eigenen Hausdach dabei spielen kann. Welchen Anteil des Ladestroms kann die So- laranlage eigentlich liefern? Welche technischen Voraussetzun- gen von der Ladesäule bis zur intelligenten Steuerung müssen dafür geschaffen werden? Wie groß muss die Photovoltaikanlage sein, und wann ergibt ein Batteriespeicher Sinn? Antworten auf Fragen wie diese und viele Pioniergeschichten wiesen Interes- sierten zum Beispiel in Vorträgen und Videos den Weg zur flexib- len, klimaschonenden Mobilität mit der Sonne im Tank. Energiespardetektive Auszeichnung durch Bezirksbürgermeisterin Verliert ein Receiver beim Ausschalten sein Gedächtnis? Ver - braucht das Handyladegerät Strom, wenn es bei vollem Akku an der Steckdose bleibt? – Antworten auf solche Fragen stan- den in Crash-Kursen für angehende Energiespardetektive in der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Bachemer Straße auf dem Programm. Warum Stromsparen wichtig ist. Wie Einsparpo- tenziale aufzuspüren sind. Wo Stromvergeudung vor allem bei Schein-Aus und Stand-by lauert. Fahndung läuft! – so war der Workshop überschrieben, in dem die Verbraucherzentrale fürs Fahndungsteam nach Stromfressern qualifizierte. Die Beurkun- dung zum „zertifizierten Energiespardetektiv“ gab es dann aus den Händen von Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker. Sie zeichnete nicht nur 49 Schülerinnen und Schüler aus, son- dern hatte die jungen Detektive auch in eine Sitzung der Lin- denthaler Bezirksvertretung eingeladen, bei der sie ihre Kennt - nisse den Bezirksvertretern präsentierten. Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2018 | Seite 11 Zum „Tag der Arbeit“ am 1. Mai (Foto links) stellte die Verbraucherzentrale ihr umfangreiches Beratungsangebot wieder auf dem Heumarkt vor. Fragen zu den Themen Mietrecht, Telekommunikation, Kaufvertrag und Altersvorsorge brannten Standbesuchern ins- besondere auf den Nägeln. Beim „Tag der Immobilie“ (Foto rechts) wurde in der Beratungsstelle das Fundament rund um die gute Planung der eigenen vier Wände gelegt: Finanzieren – Welche Finanzierungsmodelle gibt es, was kann ich mir leisten? Sanieren – Was lohnt sich und welche Fördermittel gibt es? Versichern – Welche Versicherung brauche ich für mein Haus? In drei Vorträgen wurde hierzu Wissenswertes vermittelt. Neben anderen Experten hatte Versicherungsberater Stefan Klein ein offenes Ohr für Fragen von Ratsuchenden. Mit der „Verbraucherberatung im Quartier“ in den drei Kölner Stadtteilen Chorweiler, Kalk/Humboldt-Gremberg und Höhenberg/Vingst erprobt die Verbraucherzentrale NRW seit September 2015 einen neuen Zugang zu Men- schen in strukturell benachteiligten Wohn- und Lebens- umfeldern. Ausführliche Informationen fi nden sich in dem Einleger oder unter l www.verbraucherzentrale.nrw/koelnquartier KÖLN IM BLICK Bei mehreren Vorträgen und an Infoständen gab Verbrau- cherberater Uwe Humbert-Kukulady Wissenswertes zum digitalen Nachlass mit auf den Weg. Besonders interessiert zeigten sich Mitglieder der Seniorenvertretung der Stadt Köln sowie der Seniorennetzwerke, um schon zu Lebzeiten Vorsorge für den Umgang mit Accounts in sozialen Netz- werken oder Nutzerkonten zu treffen. Safer Internet Day: Leben in der digitalen Welt Unter dem Motto „Leben und Lernen in der digitalen Welt mit Konzept“ hatte das Polizeipräsidium Köln zum Safer Internet Day am 6. Februar eingeladen. An einem Informationsstand präsentierte die Beratungsstelle hier ihre Angebote zu den Themen Datenschutz und digitaler Nachlass. Außerdem stellte sie ihre Trainings- einheiten für Jugendliche vor, in denen sie gezielt Kom- petenzen zum Umgang mit Smartphone und Internet vermittelt. Seniorentag: Lotse zum Pfl egewegweiser Gemeinsam mit der Seniorenvertretung sowie den Seniorenbe- ratern der Stadt Köln hat die Beratungsstelle auf dem Marktplatz in Köln-Rodenkirchen das Angebot der Verbraucherzentrale für ältere Menschen vorgestellt. Insbesondere der Pfl egewegweiser NRW, der Pfl egebedürftige und deren Angehörige an einer kos- tenlosen Info-Hotline sowie im Internet zu passenden Angebo- ten und Unterstützungsmöglichkeiten lotst, fand hierbei großes Interesse. WIR SIND FÜR SIE DA Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Köln Frankenwerft 35 (Eingang Mauthgasse) 50667 Köln Tel.: (02 21) 84 61 88-01 Fax: (02 21) 84 61 88-33 E-Mail: koeln@verbraucherzentrale.nrw l www.verbraucherzentrale.nrw/koeln Impressum Herausgeber: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. • Mintropstraße 27 • 40215 Düsseldorf • Telefon 0211 38 09 0 • Fax: 0211 38 09 216 • www.verbraucherzentrale.nrw Gestaltung und Produktion: lav.ka kreative agentur, Düsseldorf, www.lav-ka.de © Fotos: lav.ka kreative agentur, Düsseldorf und fotolia® LLC, New York, sowie Verbraucherzentrale NRW e. V. Düsseldorf; weitere Urheberhinweise bei den Fotos Druck: msk marketingservice köln GmbH, Köln, gedruckt auf 100 % Recycling-Papier © Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 2019. Die auszugsweise Wiedergabe für wissenschaftliche und schulische Zwecke ist gestattet. Grafiken und Fotos unterliegen dem Urheberrecht. Eine Reproduktion – gleich welcher Art – ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Copyright-Inhaber (s.o.) gestattet!
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 17.06.2019 1915/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 Ausschuss für Umwelt und Grün 27.06.2019 Verbraucherberatungsstelle Köln: Jahresbericht 2018 Die Verwaltung gibt in Anlage 1 den Jahresbericht 2018 der Verbraucherberatungsstelle Köln in Trä- gerschaft der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. zur Kenntnis. Der Jahresbericht zur Ver- braucherberatung im Quartier wird zeitgleich als gesonderte Mitteilung vorgelegt (1918/2018). Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. hat in 2018 290.000,00 € aus dem städtischen Haushalt für die laufende Arbeit der Kölner Beratungsstelle vom Amt für Soziales und Senioren erhal- ten. Ebenso beteiligte sich das Land Nordrhein-Westfalen an der Finanzierung der allgemeinen Köl- ner Verbraucherschutzarbeit sowie an der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung. Außerdem förderte die Koordinationsstelle Klimaschutz der Stadt Köln 2018 das Projekt „Energiebe- ratung für Privathaushalte“ mit 57.500,00 €. Sie übernahm diese Aufgabe vom Verbraucher- und Umweltschutzamt der Stadt Köln Im Jahresbericht 2018 für Köln führt die Verbraucherzentrale ausführlich aus, wofür die Mittel ver- wandt wurden. Kurz und knapp hat sie die Ergebnisse wie folgt zusammengefasst: Anfragen von Ratsuchenden: 19.620 - davon Allgemeine Verbraucherberatung 15.551 - davon Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung 3.195 - davon Energieberatung 874 Veranstaltungskontakte 2.448 - davon Energieberatung 675 Internetzugriffe auf die Startseite der Beratungsstelle 50.668 Die häufigsten Verbraucherprobleme: Finanzen 34 % Dienstleistungen 21 % Telefon 14 % Konsumgüter 8 % Energie 7 % Weiterführende Erläuterungen unter: www.verbraucherzentrale.nrw/erläuterung Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1915/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.06.2019
- Erstellt
- 29.05.2019 13:58