V/0939/2015
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
1338 Zeichen
V/0939/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West Bericht Bericht: Folgende Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind eingegangen: Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit (Das Anhörungs- und Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.) 2015-00230 Es wird angeregt, den Fußweg vor den Häusern Langenkamp 17 -35 an beiden Enden mit einem Sperrbalken abzugrenzen. Verwaltung 2015-00234 Es wird angeregt, die Verkehrsregelung an der Roxeler Straße im Bereich Hausnummer 329 zu prüfen und ggf. zu ändern, so dass die das Grundstück verlassenden Anwohner die Straße gefahrlos überqueren können. Verwaltung zur Vorprüfung Die Anregung Nr. 2015-00230 wurde sowohl an die Bezirksvertretung Münster -West als auch an den Rat der Stadt Münster gerichtet und wurde den Mitgliedern des Rates in der Sitzung am 11.11.2015 bekannt gegeben. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Vorlagen-Nr.: V/0939/2015 Auskunft erteilt: Frau Dautzenberg Ruf: 492-3365 E-Mail: Dautzenberg@stadt-muenster.de Datum: 16.11.2015 Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Roxeler Straße
- Langenkamp 17
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0939/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.11.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37