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Parkverbot Bürgersteig Hauptstraße/Heckgasse

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0881/2019 vom 18.06.2019

Stand: Am 01.07.2019 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.

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  • Antrag der SPD-Fraktion

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    SPD Bezirksfraktion 3  Aachener Straße 220  50931 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Aachener Straße 220 50931 Köln Telefon 0221-22193305 Köln, den 16.06.2019 Parkverbot auf dem Bürgersteig Hauptstraße / Heckgasse Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag der SPD- Fraktion in der Bezirksvertretung 3 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, dass auf dem Bürgersteig Hauptstraße / Heckgasse (siehe Abb. 1) das Parken von PKW verboten ist. Begründung: Beim Linksabbiegen aus der Heckgasse auf die Hauptstraße werden Autofahrer durch auf dem Bürgersteig parkende PKW in ihrer Sicht behindert. gez. Friedhelm Hilgers Dr. Ulrike Lerch Fraktionsvorsitzender Parkende PKW, die die Sicht behindern Parkende PKW, die die Sicht behindern Abb. 1

Beratungsverlauf

  1. 01.07.2019

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 8.1.12, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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