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Beratung des Entwurfs des Doppelhaushalts 2020/2021 und Festsetzung der bezirksorientierten Mittel für die Haushaltsjahre 2020 und 2021

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 0917/2020 vom 21.04.2020

Stand: Am 07.05.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 0917/2020 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Beratung des Entwurfs des Doppelhaushalts 2020/2021 und Festsetzung der bezirksorientierten Mittel für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Begründung: Die Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 09.03.2020 wurde wegen der Corona-Krise abgesagt. Mit der Aufteilung der bezirksorientierten Mittel kann nicht bis zur nächsten planmäßigen Sitzung am 07.05.2020 gewartet werden. Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO für die Haushaltsjahre 2020/2021 unter Bezug auf den Ratsbeschluss vom 07.11.2019 in Höhe von 156.300 EUR. Die Mittel werden gemäß Anlage 2 aufgeteilt. Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen, die aus bezirksorientierten Mitteln gefördert und finanziert werden sollen, sind der Bezirksvertretung Nippes zur Entscheidung vorzulegen. Der ursprüngliche Beschluss vom 19.09.2019 wird bezüglich der Verteilung der bezirksorientierten Mittel aufgehoben. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 07.11.2019 eine Erhöhung der bezirksorientierten Mittel beschlos- sen und einen Sockelbetrag von 30.000 EUR und einen Kopfbetrag von 1,07 EUR pro Einwohner beschlossen, wobei nur Einwohner mit Hauptwohnsitz berücksichtigt wurden. De bezirksorientierten Mittel für den Stadtbezirk Nippes erhöhen sich damit auf 156.300 EUR Die Bezirksvertretung Nippes hat nunmehr gem. § 37 GO NRW erneut über die sachliche Verwen- dung dieser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Anlagen
  • Anlage 2

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    BV-5 Teilergebnis- plan Bezeichnung Teilergebnis- /finanzplan Ansatz 2017 Ansatz 20178 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 0301 Schulträgeraufgaben 6.500,00 6.600,00 6.600,00 9.000,00 9.000,00 0416 Kulturförderung 2.500,00 2.600,00 2.600,00 3.300,00 3.300,00 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 24.000,00 24.200,00 24.200,00 36.000,00 36.000,00 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und - zentren 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0604 Kinder- und Jugendarbeit 57.000,00 57.200,00 57.200,00 85.000,00 85.000,00 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 5.700,00 6.000,00 6.000,00 9.000,00 9.000,00 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 9.500,00 9.700,00 9.700,00 14.000,00 14.000,00 105.200,00 106.300,00 106.300,00 156.300,00 156.300,00 Teilergebnis- plan Bezeichnung Teilergebnis- /finanzplan Ansatz 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 0111 Innere Verwaltung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0301 Schulträgeraufgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0604 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1201 Verkehrsflächen- und Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtsummen Investiver Bereich Konsumtiver Bereich Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NW Gesamtsummen Seite 1 von 1

Beratungsverlauf

  1. 07.05.2020

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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