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A-R/0073/2019

Fahrradstraßen: Tempo-30-Schilder anbringen

Antrag an den Rat 01.10.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2019, TOP 43.9

a-r-0073-2019-Fahrradstraßen- Tempo-30-Schilder anbringen

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a-r-0073-2019-Fahrradstraßen- Tempo-30-Schilder anbringen

2098 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0073/2019  
 
AfD -Ratsgruppe Münster  Mitglieder    
Leostraße 16 B  
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher)  
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623  
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www. afd -muenster.de  
 
 
Fahrradstraßen: Tempo -30 -Schilder 
anbringen 
AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-muenster.de 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Die Tempo-30-Regelung für Fahrrastraßen in Münster wird optisch für alle 
Verkehrsteilnehmer deutlich erkennbarer gemacht. Hierfür wird bei allen Fahrradstraßen 
in Münster unter dem Verkehrsschild 244.1 Beginn der Fahrradstraße zusätzlich das 
Verkehrsschild 274-30 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h angebracht. 
Die Verwaltung prüft zudem bei allen Fahrradstraßen, ob zusätzlich eine Aufbringung 
des Verkehrszeichens 274-30 (roter Kreis mit einer schwarzen 30 in der Mitte) auf der 
Fahrbahn der Fahrradstraßen möglich ist. 
 
Begründung: 
In Fahrradstraßen gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Viele 
Verkehrsteilnehmer wissen dies aber nicht. Andere missachten diese Verkehrsregelung 
bewusst. Dies zeigen Untersuchungen der Polizei Münster. Diese hat auf der 
Fahrradstraße Schillerstraße-Lütkenbeckerweg/Lindberghweg eine durchschnittliche 
Geschwindigkeit von 48 km/h für PKW gemessen. 
Daher ist es dringend nötig, die Verkehrsteilnehmer auf die geltende 
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hinzuweisen. Hierzu ist die zusätzliche Anbringung 
von Tempo-30-Schildern ein kleiner „Stups“. Der noch einmal ganz bewusst auf die 
zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich hinweist. 
Hierdurch soll auf das tatsächliche Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer eingewirkt 
werden. Ihre Geschwindigkeit auf das zulässige Maß abzusenken. Zudem erleichtert der 
direkte Hinweis auch die Akzeptanz und Durchsetzung von Ordnungsmaßnahmen 
gegen Verkehrsteilnehmer bei Verstößen gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit. 
gez. 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

09.10.2019 Rat
TOP 43.9 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Leostraße 16B
  • Schillerstraße
  • Lindberghweg

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Details

Aktenzeichen
A-R/0073/2019
Typ
Antrag an den Rat
Datum
01.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37