A-R/0073/2019
Fahrradstraßen: Tempo-30-Schilder anbringen
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a-r-0073-2019-Fahrradstraßen- Tempo-30-Schilder anbringen
2098 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0073/2019 AfD -Ratsgruppe Münster Mitglieder Leostraße 16 B 48153 Münster Marrtin Schiller (Sprecher) Richard Frederik Mol +49(251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de www. afd -muenster.de Fahrradstraßen: Tempo -30 -Schilder anbringen AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Leostr. 16-B 48153 Münster Tel. (0251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de Antrag an den Rat der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Tempo-30-Regelung für Fahrrastraßen in Münster wird optisch für alle Verkehrsteilnehmer deutlich erkennbarer gemacht. Hierfür wird bei allen Fahrradstraßen in Münster unter dem Verkehrsschild 244.1 Beginn der Fahrradstraße zusätzlich das Verkehrsschild 274-30 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h angebracht. Die Verwaltung prüft zudem bei allen Fahrradstraßen, ob zusätzlich eine Aufbringung des Verkehrszeichens 274-30 (roter Kreis mit einer schwarzen 30 in der Mitte) auf der Fahrbahn der Fahrradstraßen möglich ist. Begründung: In Fahrradstraßen gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Viele Verkehrsteilnehmer wissen dies aber nicht. Andere missachten diese Verkehrsregelung bewusst. Dies zeigen Untersuchungen der Polizei Münster. Diese hat auf der Fahrradstraße Schillerstraße-Lütkenbeckerweg/Lindberghweg eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 48 km/h für PKW gemessen. Daher ist es dringend nötig, die Verkehrsteilnehmer auf die geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hinzuweisen. Hierzu ist die zusätzliche Anbringung von Tempo-30-Schildern ein kleiner „Stups“. Der noch einmal ganz bewusst auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich hinweist. Hierdurch soll auf das tatsächliche Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer eingewirkt werden. Ihre Geschwindigkeit auf das zulässige Maß abzusenken. Zudem erleichtert der direkte Hinweis auch die Akzeptanz und Durchsetzung von Ordnungsmaßnahmen gegen Verkehrsteilnehmer bei Verstößen gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit. gez. Martin Schiller Richard Mol
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Leostraße 16B
- Schillerstraße
- Lindberghweg
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0073/2019
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 01.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37