0601/2024
Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil, Schulnr. 114832, zum Schuljahr 2025/26
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Anlage 1 - Stellungnahme der Schulkonferenz
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GGS Unter Birken Köln, 14.12.2023 Schulstr. 23 51145 Köln Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Stellungnahme der Schulkonferenz der GGS Unter Birken, Schulstr. 23, 51145 Köln Sehr geehrte Damen und Herren, laut Schulen twicklungsplanung 2023 der Stadt Köln ist für unseren Standort eine Zügigkeitserweiterung zum Schuljahr 2024/25 vorgesehen. Die Schulkonferenz gibt dazu folgende Stellungnahme ab: Derzeit sind die räumlichen Kapazitäten an unserem Standort vollständig ausgeschöpft. Dies gilt sowohl für den Vor-, als auch für den Nachmittagsbereich. Um eine Zügigkeitserweiterung ermöglichen zu können, plant der Schulträger die Errichtung eines Modulbaus auf einem Teil des Schulgeländes. Dafür wurde uns ein vorläufiger Bebauungsplan aufgezeigt, welcher die Positionierung des Modulbaus mittig auf unserer Grünfläche vorsieht. Diese zählt neben unserem Schulhof als Spiel- und Pausenfläche für unsere Schüler:innen. Durch die Errichtung des Modulbaus w ürde ein Großteil unserer Spielfläche weggenommen, bei bereits aktueller begrenzter Spielfläche und dann steigender Schüler:innenzahl. Durch die angedachte Positionierung kann zukünftig eine Aufsicht nicht weiter gewährleistet werden, da die Spielfläche in nicht einsehbare, kleinere Flächen unterteilt wird. Darüber hinaus g äbe es keine einheitliche große Spielfläche mehr, die z.B. für Schulfeste, freies Spielen, Fußball uvm. derzeit genutzt w ird. Anhand des Bebauungsplanes ist außerdem nicht erkennbar, inwieweit die Spielgeräte (Kletterspinne/Fußballtore) bei der Bebauung Berücksichtigung finden. Ein vollständiges Entfernen dieser wird von Seiten der Schulkonferenz nicht akzeptiert. Vor dem Hintergrund, dass als Übergangslösung für die Z ügigkeitserweiterung auf dem vorderen Teil des Schulhofes ein Containerbau errichtet werden soll, wodurch unser erst einjähriges Spielgerät entfernt werden muss, würde dies bedeuten, dass die Schüler:innen kein Spielgerät zur Verfügung hätten. Sollte der M odulbau errichtet werden, erwartet die Schulkonferenz eine erneute Prüfung der Positionierung des Modulbaus und bittet um eine Veränderung des Standortes z.B. als direkte Anbindung an die Turnhalle, um eine möglichst große Fläche erhalten zu können. Bei ei ner angedachten Zügigkeitserweiterung müssen zukünftig drei neue Klassenräume eingerichtet werden. Diese Räume lassen sich ausschließlich im bestehenden Gebäude einrichten. Es bietet sich nicht an, Klassenräume im Modulbau zu positionieren, da die Laufwege zwischen bestehendem Gebäude und angedachtem Modulbau bei wechselnden Fachlehrer:innen nicht mit der Aufsichtspflicht zu vereinen sind. Schüler:innen wären sonst im Falle eines Lehrerwechsels ggf. zu lange ohne Aufsicht. Die Konsequenz daraus muss sein , d ass die derzeit als Speiser äume genutzten Räume im bereits bestehenden Gebäude zu Klassenräumen umfunktioniert werden müssen und die Speiseräume zukünftig im Modulbau untergebracht werden. Für den Modulbau erg ibt sich hinsichtlich des kommenden Rechtsanspruches auf einen OGS - Platz ab dem Schuljahr 2026/27 darüber hinaus folgender Bedarf: Küche mit erweiterten Speiseräumen, mindestens ein pädagogische r Raum für das OGS - Personal, sowie zusätzlicher Raum für die Ganztagsbetreuung. Zudem ergeben sich aus angedachter Zügigkeitserweiterung weitere räumliche Bedarfe, die bei der Errichtung des Modulbaus eingeplant werden müssen. Hierzu gehört ein Bewegungsraum, da die bestehende Turnhalle nicht ausreichend Kapazitäten für den erforderlichen Sportunterricht für d ann insgesamt 12 Klassen bietet. Einzelne Sportstunden müssen in einen Bewegungsraum ausgelagert werden können. Zusätzlich wird unsere Turnhalle als Versammlungsstätte für z.B. Einschulung, Schulfeste, Zirkusa ufführungen, Elternabende etc. genutzt. Da dieser Raum brandschutzbedingt mit Erhöhung der Schülerzahlen nicht mehr in Frage kommt, wird auch hierfür ein Ersatz benötigt. Um der geforderten individuellen Förderung nachkommen zu können , bedarf es außerdem D ifferenzierungsraum, der neu geschaffen bzw. erweitert werden muss , welcher dann auch den Raumbedarf beispielsweise während der Beratungswochen abdecken kann . Außerdem ist e ine Zügigkeitserweiterung gebunden an eine Erhöhung der Personalzahlen, sodass auch eine Erweiterung des Lehrerzimmers und der Verwaltungsräume unumgänglich ist. Aus vorher genannten Gründen erscheint d ie im Bebauungsplan angegebene Größe von 900qm für den Modulbau nicht ausreichend, um den räumlichen Bedarf der Schule vollständig abdecken zu können. Vor dem Hintergrund, dass unserem Standort ein ähnlicher Modulbau zur Erweiterung der OGS bereits vor einigen Jahren in Aussicht gestellt wurde, ist nun nicht ersichtlich, wie dieselbe Planung zur Erhöhung der Schülerzahl ausreichen sol l. An dieser Stelle muss die Größe des Modulbaus angepasst werden. Auf Grund der neu einzurichtenden Klassenräume innerhalb des bestehenden Gebäudes (siehe oben genannte Gründe), sind die derzeit vorhandenen zwei Schülertoiletten pro Geschlecht innerhalb des Schulgebäudes bei steigenden Schülerzahlen nicht tragbar. Darüber hinaus ist der Zustand der Außentoiletten so marode, dass er einer steigenden Schülerzahl mittelfristig nicht standhalten kann. Daher ist eine Sanierung der sanitären Anlagen bei einer Z ügigkeitserweiterung unumgänglich. Die Verkehrssituation an unserem Standort ist auf Grund seiner Lage in einem Wohngebiet und der Zufahrt über eine Einbahnstraße sehr angespannt. Es existieren kaum Park - und Haltemöglichkeiten für das Personal und die El tern. Bereits jetzt beschweren sich Anwohner über die Situation, welche durch eine wachsende Schülerschaft nochmals verstärkt würde. Auch hier muss über Lösungen im Falle einer Zügigkeitserweiterung nachgedacht werden. Das geplante Vorhaben der Zügigkeits erweiterung an unserem Standort erscheint hinsichtlich fehlender Schulplätze im Bereich Porz nachvollziehbar . Der vorliegende Plan entspricht jedoch bei genauerer Betrachtung keineswegs den Anforderungen für ein gelungenes Schulleben. Hierbei sollte nicht nur die Schaffung von Schulplätzen, sondern auch die damit verbundenen Anforderungen an ein Schulgelände Berücksichtigung finden. Daher fordert die Schulkonferenz die Erstellung eines ganzheitlichen (Raum-)Konzepts aller Gebäudeteile , welches die aufgeführten Aspekte aufgreift und eine Umg estaltung des Außengeländes vorsieht. Nur so kann Schule langfristig den Bildungs - und Erziehungsauftrag für unsere Schüler:innen qualitativ hochwertig umsetzen. Ergänzungen durch die Schulkonferenz vom 02.05.2024: Die Schulkonferenz ergänzt die Baumaßnahmen um die Forderung, dass der Weg an der Turnhalle befestigt wird, sodass ein vernünftiger Weg auf die Wiese gegeben ist. Zudem sind deutliche Bedenken bezüglich des Brandschutzes bei der aktuellen Baustellensituation geäußert worden, da kein richtiger Fluchtweg gegeben ist. Einerseits ist der Weg von den Klassen hin zum Sammelpatz extrem eng, sodass eine schnelle Zurücklegung mit den Schüler:Innen nicht gegeben ist. Zudem sind die Bauzäune auf der Wiese so aufgestellt, dass kein Fluchtwe g von der Wiese besteht. Dies sollte bitte erneut überprüft werden. Die Entfernung der Tischtennisplatte wurde bereits besprochen, ist jedoch bisher nicht erfolgt. Eine Zügigkeitserweiterung im Allgemeinen wird jedoch von der Schulkonferenz nicht abgelehnt, da die Schulplatznot allen Beteiligten bekannt ist. Wir bedanken uns für die Möglichkeit einer Stellun gnahme und erhoffen uns eine eingehende Betrachtung unserer Ausführungen und eine Anpassung der bestehenden Pläne. Mit freundlichen Grüßen Die Schulkonferenz der GGS Unter Birken
Anlage 3 - Auszug BV Porz 20.06.2024 Auszug BP TOP 7.2 (0601_2024)
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 20.06.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 20.06.2024 öffentlich 7.2 Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundsch ule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil, Schulnr. 114832, zum Schuljahr 2025/26 0601/2024 Änderungsantrag der SPD-Fraktion „Zügigkeitserweiterung der GGS Unter Bir- ken“ AN/0986/2024 I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0986/2024: Die Bezirksvertretung bittet den Rat, den Beschluss wie folgt zu ergänzen: 4. Die in der Schulkonferenz der GGS Unter Birken genannten Aspekte sind zu be- achten und so weit wie möglich bis zum Beginn des Schuljahres 2025/26 umzusetzen, besonders die Wünsche zur Neuaufteilung des zur Verfügung stehenden Platzes und der Wege- und Platzgestaltung, auch während der Bautätigkeiten. Das zukünftige Raumkonzept ist eng und rechtzeitig mit der Schulleitung abzustimmen . Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Beschluss über die ergänzte Beschlussvorlage: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil, Schulnummer 114832, um 1 Zug auf zukünftig 3 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezir ksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Sch ulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. 4. Die in der Schulkonferenz der GGS Unter Birken genannten Aspekte sind zu beachten und so weit wie möglich bis zum Beginn des Schuljahres 2025/26 um- zusetzen, besonders die Wünsche zur Neuaufteilung des zur Verfügung stehen- den Platzes und der Wege- und Platzgestaltung, auch während der Bautätigkei- ten. Das zukünftige Raumkonzept ist eng und rechtzeitig mit der Schulleitung abzustimmen . Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung zur Stellungnahme der Schulkonferenz der GGS Unter Birken
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Anlage 2 zur Vorlage 0601/2024 Stellungnahme der Verwaltung zur Stellungnahme der Schulkonferenz der GGS Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln vom 14.12.20 23 mit Ergänzung vom 02.05.2024 Zu den von der Schule aufgeführten Bedenken hinsichtlich einer Zügigkeitserweiterung nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Bei den der Schule zur Verfügung gestellten Plänen für den Erweiterungsbau handelt es sich nicht um einen Bebauungsplan und um keine abgeschlossene Planung, sondern lediglich um ein Beispiel dafür, wo der Erweiterungsbau verortet werden kann. Die Schule verfügt neben der Turnhalle über eine große, unbefestigte Rasenfläche, auf der der Erweiterungsbau entstehen soll. Dass ein Erweiterungsbau mit dem Verlust von Spiel- und Freifläche einhergeht, ist leider unumgänglich. Bei der Planung werden jedoch auch die Außenanlagen so mitgeplant, dass eine neue, ausreichende Spielfläche für die Schüler*innen entsteht. Für den Interimsbau auf dem Schulhof, der zum Schuljahr 2024/2025 fertiggestellt wird und Platz für vier Unterrichtsräume beinhaltet, mussten zwei Spielgeräte weichen. Die Verwaltung hat mit der Schule bereits gemeinsam einen neuen Standort für eines der Spielgeräte bestimmt. Dieses wird in Kürze neu aufgebaut. Ein we iteres Spielgerät wird dann gegebenenfalls Bestandteil der Außenanlagenplanung für den Erweiterungsbau sein. Der Raumbedarf, den die Schule für den Erweiterungsbau geltend macht, wird Bestandteil einer Bedarfsplanung sein. Diese wird die Verwaltung gemeinsam mit der Schule erstellen, um sicherzustellen, dass d er Erweiterungsbau (so weit wie es möglich ist) den Bedarfen der Schule entspricht. Eine Sanierung oder Erweiterung der Toiletten ist in Kürze nicht möglich, wird aber in die Planungen des Erweiterungsbaus miteinfließen. Die Befestigung des Weges sowie der Abbau der Tischtennisplatte sind beauftragt. Die Fluchtwegsituation wurde geprüft. Ein ausreichend bemessener Fluchtweg ist auch in der Baustellensituation gegeben. Die Wiese als Sammelstelle befindet sich außerhalb des Gefahrenbereiches.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0601/2024 Freigabedatum 22.04.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil, Schulnr. 114832, zum Schuljahr 2025/26 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil, Schulnummer 114832, um 1 Zug auf zukünftig 3 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss- fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal- tungsgerichtsordnung angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 Finanzausschuss 24.06.2024 Rat 27.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2025: 4.094 (Sekretariat) + 4.042 (Büroarbeitsplatz) € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen 9.825 € b) Sachaufwendungen etc. 9.700 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (0) Ausgangslage Die Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln, Schulnummer 114832 wird aktuell als 2-zügige Grundschule im Stadtbezirk Porz, Stadtteil Eil geführt. Durch die Errichtung eines neuen Modulbaus auf dem Schulgrundstück ermöglicht sich eine Erweite- rung von zwei auf drei Züge und eine Verbesserung der Raumsituation der Schule. Die geplante Inbetriebnahme der Modulbauten ist zum Schuljahr 2026/27 vorgesehen. Der Schulplatzbedarf zum Schuljahr 2024/25 soll durch die Errichtung von Mobilcontainern gedeckt werden. Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung soll zum Schuljahr 2025/26 erfolgen. Für das Schuljahr 2024/25, für das das Anmeldeverfahren bereits abgeschlossen ist, wird eine Mehrklasse einge- richtet. Dies ist mit der Vorlage zur Kommunalen Klassenrichtzahl (siehe Vorlage 0038/2024) so festgelegt worden. Für alle Schüler*innen der Schule besteht das Angebot des offenen Ganztages. 3 (1) Hintergrund Durch die Zügigkeitserweiterung ergibt sich zukünftig die Kapazität, regelmäßig rund 23 zusätz- liche Grundschulplätze pro Jahrgang gemäß kommunalem Klassenbildungswert bis maximal 25 zusätzliche Plätze an der Grundschule in Eil anbieten zu können. So können zukünftig jähr- lich bis zu 81 Schüler*innen an der Grundschule aufgenommen werden. In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 (siehe Vorlage 3033/2023) wird die Anpassung der Zügigkeit der GGS Unter Birken, Schulstraße 23 unter der Maßnahmennummer 7-GS-6 (ehemals M80a) geführt und wie folgt beschrieben: „Im Zuge der ohnehin vorgesehenen Bauarbeiten, um zusätzliche Plätze in der OGS zu gewin- nen, soll auch die Kapazität der Grundschule erweitert werden.“ Die Erweiterung der Kapazität der GGS Schulstraße soll dazu beitragen, die erwarteten Bedarfe in der Planungsregion Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg zu decken und das wohnort- nahe Schulangebot im Nordosten der Planungsregion zu verbessern. Die Maßnahme wird in der Schulbauliste unter Auftragsnummer „313“ mit Priorität „C“ geführt.“ Durch die vorgesehenen Baumaßnahmen können die erforderlichen Räume für die Dreizügig- keit geschaffen werden. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Bestand Zum Schuljahr 2023/2024 ist die im Stadtteil Eil liegende städtische Grundschule in der Zügig- keit wie folgt festgelegt und kann entsprechend Schüler*innen aufnehmen: Stadtteil Standort Schule Züge GL Kapazität Ø 23 max. Kapazität Eil Schulstr. 23 Unter Birken 2 nein 46 56 Im Schuljahr 2022/23 wurden rd. 236 Schüler*innen an diesem städtischen Schulstandort ge- führt, zum Schuljahr 2023/24 sind es rd. 247 Schüler*innen. Aktuell und in den vergangenen Jahren wurden im Stadtteil seit dem Schuljahr 2011/2012 be- zogen auf alle Jahrgänge zwischen 156-243 Schüler*innen beschult. Dies entsprach grundsätz- lich zwei Zügen. Prognose der Schülerzahlentwicklung Laut der Einwohnerprognose wird die Zahl der Einschulungen in den kommenden Jahren in der Planungsregion Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg weiter ansteigen. Der zukünftig er- wartete Platzbedarf kann nicht in benachbarten Stadtgebieten gedeckt werden. Beim Abgleich der Schulplätze nach den aktuell festgelegten Zügigkeiten mit den Einwohner- prognosen ist im Betrachtungszeitraum 2024-2035 ein Defizit für die Planungsregion festzustel- len. Einem Bedarf von bis zu 516 Schulplätzen in den Eingangsklassen steht eine Kapazität von maximal 410 und nach Richtwert 368 Plätzen gegenüber. Auch bei der separierten Betrachtung des Stadtteils Eil wird ein defizitäres Verhältnis deutlich. Der Grundschulplatzbedarf ist bei den altersrelevanten Jahrgängen auf Grundlage der Einwoh- nerdaten vom 31.12.2022 in den kommenden Schuljahren bei einem Spektrum von 91 bis 102 Kindern zu verorten. Auf Grundlage der Einwohnerprognosen sind für den Betrachtungszeitraum 2024 -2035 Ein- schulungszahlen zwischen 78 und 101 möglich. Dies entspricht dem jährlichen Bedarf von bis zu vier Eingangsklassen. Es zeigt sich demnach ein ähnliches Bild für beide Berechnungsszenarien. Erhöht sich die Zügigkeit der GGS Unter Birken auf volle drei Züge, können in den Eingangs- 4 klassen maximal 3 x 27 Schüler*innen aufgenommen werden. Aufbauend stehen der Grund- schule somit ständig 81 Plätze pro Jahrgang zur Verfügung. Durch die Erhöhung der Kapazität leistet die GGS Unter Birken einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung mit Grund- schulplätzen im Stadtteil Eil. Weitere Maßnahmen, die zur Deckung des Gesamtbedarfs der Planungsregion beitragen, sind in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2023 (siehe Vorlage 3033/2023) aufgeführt. (3) Zur Raum- und Gebäudesituation Für eine 3-Zügigkeit fehlen aktuell drei Unterrichtsräume, diverse Differenzierungsräume und OGS-Räume. Durch den Modulbau, der aus vier Unterrichtsräumen besteht, werden die notwendigen Unter- richtsräume für eine Zügigkeitserweiterung abgedeckt. Bis zur Inbetriebnahme werden Contai- neranlagen als Interimslösung errichtet. Die fehlenden OGS -Räumlichkeiten (Speiseräume und Betreuungsräume) und Differenzie- rungsräume werden langfristig durch den geplanten Erweiterungsbau abgedeckt. Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebene Bereitstellung und Un terhaltung der Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge getragen. Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech- nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung geste llt werden, stehen im Hpl 2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haus- haltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erfor- derlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. (4) Beteiligung der Schulkonferenzen Bereits im Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 hat die Schulkonferenz der GGS Unter Birken im Dezember 2023 zu den Perspektiven ihres Schulstandortes Stellung genommen. Die geplante Zügigkeitserweiterung sei demnach in An- betracht des Schulplatzbedarfes im Stadtteil Eil nachvollziehbar, jedoch wurde auf die Anforde- rungen an das Schulgebäude und die Raumgestaltung hingewiesen. Diese seien sowohl bei der Erarbeitung des Raumprogramms für den perspektivischen Erweiterungsbau als auch bei der Errichtung der interimistischen Mobilcontainer zu berücksichtigen. Trotz der vorhandenen Stellungnahme hat die Verwaltung für das konkrete Vorhaben der Zü- gigkeitserweiterung eine gesonderte Stellungnahme der Schulkonferenz zwecks Beteiligung bei der Schulleitung gemäß § 76 SchulG NRW angefragt. (5) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u. a. nach der Schulform und der damit verbun- denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung. Die Zügigkeitserweiterung der GGS Schulstr. in Eil zum Schuljahr 2025/26 löst einen zusätzli- chen Bedarf in Höhe von 0,15 Stelle Verwaltungsbeschäftige/r EG 6 TVöD für das Schulsekre- tariat aus. Das entspricht jährlichen Personalkosten in Höhe von 9.825 €. Die Finanzierung wird zeitgerecht durch Dez I sichergestellt. Die Finanzierung der hierzu gehörenden Kosten eines Büroarbeitsplatzes erfolgt in 2025 ein- malig in Höhe von 4.042 € bzw. ab 2026 in Höhe von 9.700 € p. a. im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche. Da sich die tarifliche Reinigungsfläche durch den zusätzlichen Modulbau nur geringfügig verändert, bedarf es keiner Anpassung der Bewertung. 5 Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro- zesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in die- sem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Gemeinschaftsgrundschule Un- ter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil, für die schulrechtliche Erweiterung zu einem erheb- lichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicher- weise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2025/26 Klarheit über das zukünftige Schul- angebot zu haben. Daher ist für die Ausführung des Beschlusses zur Zügigkeitserweiterung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0601/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.04.2024
- Erstellt
- 14.02.2024 14:47