mandari

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 in Verbindung mit § 81 GO NRW im Haushaltsjahr 2003; hier: Außerplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.03100.000.655000 - Kostenvorschuss Zwangsverwaltung -

Beschlussvorlage 03/0533 vom 11.11.2003

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 10, vorberatend.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 7, beschließend.

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