2012/0206
Private Leitungen im öffentlichen Raum Staffelung der Nutzungsentgelte
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2012/0206
5198 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
02.01.2013
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs- und
Tiefbauamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2012/0206
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: -
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 5090150
Betreff: Private Leitungen im öffentlichen Raum
Staffelung der Nutzungsentgelte
Vorlage vom: 05.11.2012
Beschlussvorschlag:
Der Staffelung der Nutzungsentgelte für private Leitungen im öffentlichen Raum wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05. November 2012
Mit dem Magistratsbeschluss 0513 vom 05. August 1998 wurden für private und damit nicht der öffent-
lichen Versorgung dienende Kabel, Leitungen usw. jährlich zu entrichtende Nutzungs-entgelte erho-
ben. Als Bezugsgröße für die Höhe des Nutzungsentgeltes wurden die aus der folgenden Tabelle zu
entnehmenden Beträge (kursive Schrift) in einem jeweils gesondert zu vereinbarenden Gestattungs-
vertrag vereinbart. Die Höhe dieser Nutzungsentgelte wurde anlässlich eines Vergleiches mit mehre-
ren Kommunen (u.a. Mainz, Wiesbaden, Frankfurt, Duisburg, Köln) im Jahr 2012 überprüft. Diese
liegen auch heute noch an der Spitze und werden von daher nicht erhöht.
In den letzten Jahren hat sich diese Praxis bewährt und der Stadt sind dadurch zusätzliche Einnah-
men in Höhe von bis zu. 30.000,00 Euro/p.a. (Stand 31.12.2011) zugeflossen.
Nachdem nunmehr eine entsprechend lange Leitung im öffentlichen Straßenraum verlegt worden ist,
wurde wegen der Länge der Leitungen u.a. die Frage nach einer Staffelung der Nutzungsentgelte für
besonders lange Leitungen aufgeworfen.
Nach intensiver Prüfung und Kalkulation wurde eine entsprechende Staffelung der Nutzungsentgelte
erarbeitet und bedarf nunmehr der Zustimmung durch den Magistrat.
Es wird daher erforderlich, den Magistratsbeschluss 0513 vom 5. August 1998 zu ergänzen und eine
generelle Staffelung der Entgelte für besonders lange Leitungen vorzunehmen (fette Schrift).
Tabelle - Berechnung von Nutzungsentgelten für private Leitungen im öffentlichen Straßenraum
Je Kabel, Rohr, Leitung o.ä. je Meter und je angefangene DN 160 (0,02m²) für
private Leitungen im öffentl. Straßenraum bis 250 m 2,50 €
von 251 m - 750 m je Meter, ohne Querschnittsänderung zusätzlich 1,50 €
von 750 m - 1500 m je Meter, ohne Querschnittsänderung zusätzlich 1,00 €
von >= 1501 m je Meter, ohne Querschnittsänderung zusätzlich 0,50 €
mindestens jedoch 125,00 €
Je Kabel und Leitungen bei Querungen je angefangene DN 160 (0,02m²) 250,00 €
Einbauten jeder angefangene m³ (z.B. Schächte, Gabionen usw.) 125,00 €
Abschlusskosten pauschal 100,00 €
Das nachfolgende Beispiel steht für eine Leitung mit einer Gesamtlänge von 1035 m, die auf den ers-
ten 250 m einen Durchmesser von DN 250 und auf den folgenden 785 m einen Durchmesser von DN
150 aufweist. Es wurde zudem ein Schacht nach 250 m eingebaut.
Das Beispiel zeigt, dass für die Leitung ein jährliches Nutzungsentgelt in Höhe von 2492,50 Euro zu
entrichten ist. Ohne diese Staffelung würde der Betrag 3337,50 Euro betragen.
- 4 -
Längsverlegte Rohre, Kabel, Leitungen u.ä.
Bemessungs-
größen für die
Staffelung
Länge der Rohre
oder Leitungen in
Längsrichtung in m
Je angefangene 0,02
m² Querschnitts- fläche
(^DN 160 bei Rohren)
Nutzungsentgelte je m der
Längsverlegung Betrag
bis 250 m 250 x 2 x 2,50 € 1.250,00 €
251 - 750 500 x 1 x 1,50 € 750,00 €
751 - 1500 250 x 1 x 1,00 € 250,00 €
>= 1501 35 x 1 x 0,50 € 17,50 €
Gesamtlänge 1035 Gesamtbetrag 2.267,50 €
Kreuzende Rohre, Kabel, Leitungen u.ä.
Je angefangene 0,02
m² Querschnittsfläche
(^DN 160 bei Rohren)
Nutzungsentgelte je Stra-
ßenquerung und Rohr Betrag
0 x 250,00 € 0,00 €
Ein- und Aufbauten (z.B. Schächte, Gabionen, Schaltschränke usw.)
Anzahl der Ein-
bauten
Einbaugröße der Ein-
bauten je angefange-
ner m³
Nutzungsentgelte je Einbau-
ten und begonnener m³ Ein-
baugröße
Betrag
1 x 1 x 125,00 €
125,00 €
Gesamtbetrag p.a. in den
folgenden Jahren 2.392,50 €
Bearbeitungskosten pau-
schal einmalig 100,00 €
Gesamtbetrag bei Ver-
trags-abschluss im ersten
Jahr 2.492,50 €
Darmstadt, 05.11.2012
III-66/2 SV-Fu-Wg
Nst. 2821
Die Dezernentin III Der Dezernent IV
Brigitte Lindscheid André Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0206
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.11.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00