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2012/0206

Private Leitungen im öffentlichen Raum Staffelung der Nutzungsentgelte

Magistratsvorlage 05.11.2012

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2012/0206

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2012/0206

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.01.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0206 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: - 
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 5090150 
 
Betreff: Private Leitungen im öffentlichen Raum 
Staffelung der Nutzungsentgelte 
 
Vorlage vom: 05.11.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Staffelung der Nutzungsentgelte für private Leitungen im öffentlichen Raum wird zugestimmt. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05. November 2012  
 
Mit dem Magistratsbeschluss 0513 vom 05. August 1998 wurden für private und damit nicht der öffent-
lichen Versorgung dienende Kabel, Leitungen usw. jährlich zu entrichtende Nutzungs-entgelte erho-
ben. Als Bezugsgröße für die Höhe des Nutzungsentgeltes wurden die aus der folgenden Tabelle zu 
entnehmenden Beträge (kursive Schrift) in einem jeweils gesondert zu vereinbarenden Gestattungs-
vertrag vereinbart. Die Höhe dieser Nutzungsentgelte wurde anlässlich eines Vergleiches mit mehre-
ren Kommunen (u.a. Mainz, Wiesbaden, Frankfurt, Duisburg, Köln) im Jahr 2012 überprüft. Diese 
liegen auch heute noch an der Spitze und werden von daher nicht erhöht. 
 
In den letzten Jahren hat sich diese Praxis bewährt und der Stadt sind dadurch zusätzliche Einnah-
men in Höhe von bis zu. 30.000,00 Euro/p.a. (Stand 31.12.2011) zugeflossen. 
 
Nachdem nunmehr eine entsprechend lange Leitung im öffentlichen Straßenraum verlegt worden ist, 
wurde wegen der Länge der Leitungen u.a. die Frage nach einer Staffelung der Nutzungsentgelte für 
besonders lange Leitungen aufgeworfen. 
 
Nach intensiver Prüfung und Kalkulation wurde eine entsprechende Staffelung der Nutzungsentgelte 
erarbeitet und bedarf nunmehr der Zustimmung durch den Magistrat. 
 
Es wird daher erforderlich, den Magistratsbeschluss 0513 vom 5. August 1998 zu ergänzen und eine 
generelle Staffelung der Entgelte für besonders lange Leitungen vorzunehmen (fette Schrift).  
 
Tabelle - Berechnung von Nutzungsentgelten für private Leitungen im öffentlichen Straßenraum 
Je Kabel, Rohr, Leitung o.ä. je Meter und je angefangene DN 160 (0,02m²) für 
private Leitungen im öffentl. Straßenraum bis 250 m        2,50 € 
von 251 m - 750 m je Meter, ohne Querschnittsänderung zusätzlich       1,50 €  
von 750 m - 1500 m je Meter, ohne Querschnittsänderung zusätzlich       1,00 €  
von >= 1501 m je Meter, ohne Querschnittsänderung zusätzlich       0,50 €  
mindestens jedoch    125,00 €  
Je Kabel und Leitungen bei Querungen je angefangene DN 160 (0,02m²)     250,00 €  
Einbauten jeder angefangene m³ (z.B. Schächte, Gabionen usw.)    125,00 €  
Abschlusskosten pauschal    100,00 €  
 
Das nachfolgende Beispiel steht für eine Leitung mit einer Gesamtlänge von 1035 m, die auf den ers-
ten 250 m einen Durchmesser von DN 250 und auf den folgenden 785 m einen Durchmesser von DN 
150 aufweist. Es wurde zudem ein Schacht nach 250 m eingebaut.  
Das Beispiel zeigt, dass für die Leitung ein jährliches Nutzungsentgelt in Höhe von 2492,50 Euro zu 
entrichten ist. Ohne diese Staffelung würde der Betrag 3337,50 Euro betragen.

- 4 - 
 
Längsverlegte Rohre, Kabel, Leitungen u.ä.  
       
    
    
    
Bemessungs- 
größen für die 
Staffelung 
Länge der Rohre 
oder Leitungen in 
Längsrichtung in m 
  
Je angefangene 0,02 
m² Querschnitts- fläche  
(^DN 160 bei Rohren) 
  
Nutzungsentgelte je m der 
Längsverlegung Betrag 
bis 250 m 250 x  2 x  2,50 € 1.250,00 € 
251 - 750 500 x  1 x  1,50 € 750,00 € 
751 - 1500 250 x  1 x  1,00 € 250,00 € 
>= 1501 35 x  1 x  0,50 € 17,50 € 
Gesamtlänge 1035       Gesamtbetrag 2.267,50 € 
       
       
 Kreuzende Rohre, Kabel, Leitungen u.ä.    
       
     
     
   
Je angefangene 0,02 
m² Querschnittsfläche    
(^DN 160 bei Rohren) 
  
Nutzungsentgelte je Stra-
ßenquerung und Rohr Betrag 
   0 x  250,00 € 0,00 € 
       
       
 Ein- und Aufbauten (z.B.  Schächte, Gabionen, Schaltschränke usw.)  
       
     
     
 
Anzahl der Ein-
bauten 
  
Einbaugröße der Ein-
bauten je angefange-
ner m³    
Nutzungsentgelte je Einbau-
ten und begonnener m³ Ein-
baugröße 
Betrag 
 1 x  1 x  125,00 € 
         
125,00 €  
       
       
       
     
     
Gesamtbetrag p.a. in den 
folgenden Jahren 2.392,50 € 
       
     
     
 Bearbeitungskosten pau-
schal einmalig  100,00 € 
       
     
     
 Gesamtbetrag bei Ver-
trags-abschluss im ersten 
Jahr  2.492,50 € 
 
  
 
Darmstadt, 05.11.2012  
III-66/2 SV-Fu-Wg 
Nst. 2821 
 
 
Die Dezernentin III   Der Dezernent IV 
 
 
 
Brigitte Lindscheid   André Schellenberg 
Stadträtin   Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

TOP 8 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2012/0206
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.11.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00