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Gem. Änderungsantrag SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Fraktion Die LINKE. in der Bezirksvertretung Kalk zur Beschlussvorlage 1043/2024

Gem. Änderungsantrag BV8 (SPD) AN/0688/2024 vom 25.04.2024

Stand: Am 25.04.2024 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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  • Gem. Änderungsantrag (SPD BV8)

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    SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen CDU Fraktion Fraktion DIE Linke. Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 25.04.2024 AN/0688/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.04.2024 TOP 8.2.2 Gem. Änderungsantrag SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Fraktion Die LINKE. in der Bezirksvertretung Kalk zur Beschlussvorlage 1043/2024 gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebau- ungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 71454/02 Arbeitstitel: Oranienstraße in Köln-Höhenberg Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten, die Beschlussvorlage (1043/2024) um eine Punkt 3 zu ergänzen: Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes Num- mer 71454/02 mit dem Arbeitstitel Oranienstraße in Köln-Höhenberg aus dem Einleitungsbe- schluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.09.2022 (Anlage 2) geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (gemäß Anlage 3); - 2 - 2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes ge- mäß Anlage 7 „Städtebauliches Konzept Überarbeitung (Stand 06.03.2024)“ einen vorhaben- bezogenen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der öffentlich durchge- führten Werkstätten nach § 13a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentli- chen Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwal- tung (Anlage 4 und 5) zu berücksichtigen. 3. beauftragt die Verwaltung, die bereits im vorherigen Entwurf geplante fußläufige Wegefüh- rung von der Oranienstraße zwischen Bestandsgebäude (Oranienstraße 160) und Apart- menthaus zur Regensburger Straße umzusetzen. Mit freundlichen Grüßen Christian Robyns Manuela Grube SPD- Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen Stefan Müller HP Fischer CDU-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE.

Beratungsverlauf

  1. 25.04.2024

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    Entscheidung.

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