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Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für den Sportausschuss

Beschlussvorlage Ausschuss 0072/2023 vom 16.01.2023

Stand: Am 02.02.2023 im Sportausschuss ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/52/520/1 Vorlagen-Nummer 0072/2023 Freigabedatum 16.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für den Sportausschuss Beschlussorgan Sportausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Sportausschuss bestellt in Abänderung seiner Beschlussfassung vom 11.03.2021 Andre- as Moser, 52, mit Wirkung vom 01.02.2023, zum stellvertretenden Schriftführer. Sportausschuss 02.02.2023 2 Begründung: Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58, Abs.2 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009) hat der Sportausschuss einen Schriftführer und einen stellvertretenden Schriftfüh- rer zu bestellen. Mit Beschlussfassung vom 11.03.2021 hat der Sportausschuss u.a. Herrn Heinz-Willi Schmitz für die Wahlzeit des Rates 2020 – 2025 zum stellvertretenden Schriftführer bestellt. Da Herr Schmitz mit Wirkung vom 01.02.2023 in den Ruhestand tritt, ist die Funktion neu zu besetzen.

Beratungsverlauf

  1. 02.02.2023

    Sportausschuss

    TOP 5.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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