Generalsanierung Sporthalle Süd
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3088/2017 vom 09.10.2017
Stand: Am 16.10.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 3088/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.10.2017 Generalsanierung Sporthalle Süd Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet im Hinblick auf die Dringlichkeitsent- scheidung der BV Rodenkirchen vom 26.03.2015 zur Generalsanierung der Sporthalle Süd um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist die Sanierung abgeschlossen? 2. Wurde das Budget von 5.996.800,00 € eingehalten? Die Fragen beantwortet die Verwaltung wie folgt: Zu 1. Zunächst wurde mit der Generalsanierung der Halle noch nicht begonnen, da geplant war, mit der Umsetzung erst zu beginnen, wenn die Sanierung der Halle Bocklemünd abgeschlossen ist und die dort errichtete Ersatzhalle als Ersatz für die Nutzer der Sporthalle Süd zur Verfügung steht. Zwischenzeitlich werden im Zusammenhang mit der Planung zur Parkstadt Süd neue Modelle zur Zukunft der Sportanlage Süd und damit auch zur Sporthalle Süd entwickelt. Dabei spielen auch Über- legungen der Universität zu Köln eine Rolle, die Bedarf an einer eigenen Sporthalle im Bereich des Kölner Südens hat. Auf dieser Basis werden derzeit Möglichkeiten geprüft, in Zusammenarbeit mit der Universität, zwei Dreifachhallen auf dem Gebiet der jetzigen Sportanlage zu errichten. Dabei wird noch zu prüfen sein, inwieweit insgesamt eine Umgestaltung der Sportanlage durch die Parkstadt Süd erforderlich und möglich ist. Bisher liegen dazu noch keine belastbare Aussagen vor. Es sind sowohl städtebauliche und planungsrechtliche Vorgaben als auch sportfachliche Gesichtspunkte bei den Überlegungen zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen, wenn entsprechende Vorschläge zur Zukunft der Sportanlage Süd entwickelt sind, diese den beteiligten politischen Gremien und auch der Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Diskus- sion vorzustellen. Zu 2. kann unter Berücksichtigung der obigen Aussagen keine Stellungnahme erfolgen.
Beratungsverlauf
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