mandari

Entscheidung über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates und des/der Bürgermeisters/in der Stadt Euskirchen am 26.09.2004 sowie Bekanntgabe der Entscheidung durch den Wahlleiter - §§ 18 Abs. 3, 46 b Kommunalwahlgesetz (KWahlG), § 28 Abs. 3, 5 KWahlO -

Beschlussvorlage 207/2004 vom 12.08.2004

Stand: Am 12.08.2004 im Wahlausschuss beraten. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 12.08.2004

    Wahlausschuss

    TOP 4.. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz