AN/1277/2021
Gefahrenabwehr im Bereich der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule
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Sachstandsbericht BV
932 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/1277/2021
Stand: 31.10.2023
Sachstandsbericht
Gefahrenabwehr im Bereich der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule
- Antrag der SPD Fraktion -
Beschluss:
An der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule werden zur Gefahrenabwehr
1. der bestehende Zaun am zum HGK-Gleis gelegenen südöstlichen Schulhof erhöht und
2. vor dem Haupteingang in der Carl-von-Ossietzky-Straße im Bereich des Lehrer*innen-
parkplatzes ein neuer Zaun gesetzt und
3. die Schulpflegschaft hierbei in geeigneter Weise einbezogen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Errichtung einer Zaunanlage im Parkplatzbereich der Lehrerschaft wurde am 17.04.2023
fertiggestellt.
Die Erhöhung der bereits vorhandenen südöstlich gelegenen Zaunanlage auf dem Schulhof
wurde am 31.10.2023 fertiggestellt.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Antrag nach § 3 (SPD BV5)
2268 Zeichen
Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 01.06.2021 AN/1277/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gefahrenabwehr im Bereich der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule - Antrag der SPD Fraktion - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Bezirksvertretung möge beschließen: An der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule werden zur Gefahrenabwehr 1. der bestehende Zaun am zum HGK-Gleis gelegenen südöstlichen Schulhof erhöht und 2. vor dem Haupteingang in der Carl-von-Ossietzky-Straße im Bereich des Lehrer*innenparkplatzes ein neuer Zaun gesetzt und 3. die Schulpflegschaft hierbei in geeigneter Weise einbezogen. Begründung: Die Schulpflegschaft hat uns darauf hingewiesen, dass an beiden Stellen immer wieder Schülerinnen und Schüler gefährlich nahe an die neben dem Schulgelände verlaufende HGK- Trasse herankommen oder sogar im Gleisbett sind. An beiden Stellen, sowohl im Bereich des Schulhofes wie auch vor dem Schuleingang, fällt unmittelbar neben dem Schulgelände die Böschung zum tiefer liegenden HGK-Gleis ab. Und an beiden Stellen sind regelmäßig Schülerinnen und Schüler im schmalen Bereich der Böschung bzw. im Gleis anzutreffen. Auf dem Schulhof fliegen bei Ballspielen in den Pausen immer wieder Bälle über den Zaun, denen dann - 2 - hinterhergeklettert wird. Dass dies verbotswidrig erfolgt, ist unbestritten, es passiert aber trotz Pausenaufsicht trotzdem. Vor dem Schuleingang ist die Bahnanlage überhaupt nicht gesichert. Die Kinder gelangen vor oder nach der Schule, aber teilweise auch in den Pausen ohne Probleme über die Lehrer*innenparkplätze in den Böschungsbereich und bis hinunter auf das Gleis. Auch dies ist natürlich verboten, passiert aber trotzdem, zumal die Schule in diesem Bereich keine Aufsichtspflicht hat. Es ist unbestritten, dass nicht jeder Gleiskilometer durch Zäune gesichert werden kann. Im Bereich einer Schule sollten aber alle vertretbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen werden. Die Stadt Köln als Schulträger ist hier in der Pflicht, ggfs. in Absprache mit der HGK. gez. Pinnen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1277/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
- Datum
- 02.06.2021
- Erstellt
- 02.06.2021 11:00