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Bestellung des Schriftführers und eines stellvertretenden Schriftführers gemäß §§ 36 Abs. 5 Satz 2, 52 Abs. 1 GO NRW

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3066/2020 vom 26.10.2020

Stand: Am 12.11.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3066/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung des Schriftführers und eines stellvertretenden Schriftführers gemäß §§ 36 Abs. 5 Satz 2, 52 Abs. 1 GO NRW Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung 1 bestellt für die Wahlperiode 2020 bis 2025 als Schriftführerin Frau Andrea Brohl vom Bürgeramt Innenstadt. Als stellvertretende Schriftführerin wird Frau Julia Möller vom Bürgeramt Innenstadt bestellt. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.11.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass von jeder Bezirksvertretung ein Schriftführer zu bestellen ist. Nach § 31 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertre- tungen der Stadt Köln bestellt die Bezirksvertretung zu Beginn der Wahlperiode eine städtische Be- dienstete oder einen städtischen Bediensteten zur Schriftführerin bzw. zum Schriftführer. Die Verwaltung schlägt für die Wahlperiode 2020 bis 2025 als Schriftführerin Frau Andrea Brohl vom Bürgeramt Innenstadt vor, die dort auch die hauptamtliche Geschäftsführung der Bezirksvertretung wahrnimmt. Als Stellvertreterin wird Frau Julia Möller vom Bürgeramt Innenstadt vorgeschlagen, die im Bürgeramt die hauptamtliche Geschäftsführung für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretun- gen wahrnimmt.

Beratungsverlauf

  1. 12.11.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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