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A-R/0072/2018

Gedenken an die verfolgten Homosexuellen sowie den Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHOT) in der Stadtgesellschaft sichtbarer machen

Antrag an den Rat 28.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 60.1

a-r-0072-2018-Tag gegen Homophobie

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a-r-0072-2018-Tag gegen Homophobie

2925 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0072/2018 
 
 
                  Münster, den 27.11.2018 
 
 
 
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP 
 
 
Gedenken an die verfolgten Homosexuellen sowie den Internationalen Tag gegen 
Homophobie (IDAHOT) in der Stadtgesellschaft sichtbarer machen 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Der Verwaltung wird gebeten, 
 
1. zu prüfen und zu berichten, 
 
 a) ob und wie es möglich ist, an die Namen der wäh rend der NS-Zeit verschleppten 
 und getöteten homosexuellen Münsteranerinnen und M ünsteraner auf einer 
 Gedenktafel zu erinnern, 
 
 b) ob und wie es möglich ist, den nach §§ 175, 175 a StGB strafrechtlich belangten 
 Homosexuellen namentlich zu gedenken, 
 
 c) welche Kosten für die Gedenktafel und für die z uvor notwendige Forschung, um 
 die Verfolgung von homosexuellen Frauen und Männer n umfassend und historisch 
 richtig  darzustellen, anfallen. 
 
2. Zu prüfen und berichten, wie der „Internationale Tag gegen Homophobie“ (IDAHOT) in 
der Stadtgesellschaft verankert werden kann. 
 
 
Begründung: 
 
Die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus haben bislang in der Gedenkkultur der 
Stadt Münster wenig Beachtung gefunden. Mit einer zentralen Gedenktafel in der Stadt 
soll das Gedenken an diese, auch nach dem Ende des Nationalsozialismus noch vielfach 
Verfolgungen und Diskriminierungen ausgesetzte Opfergruppe, einen würdigen Ort finden. 
 
Auch in der Bundesrepublik Deutschland wurden über 20 Jahre lang zehntausende 
Männer in der Bundesrepublik noch nach dem Paragraphen 175 verhaftet, verurteilt und 
eingesperrt.

Der Internationale Tag gegen Homophobie am 17. Mai eines jeden Jahres sollte zukünftig 
stärker in die Stadtgesellschaft wirken. Der IDAHOT bietet die Gelegenheit, sowohl an die 
Homosexuellenverfolgung während der NS-Zeit zu erinnern, als auch auf die in extremen 
Randbereichen der deutschen Bevölkerung wieder sichtbar werdenden Homophobie 
hinzuweisen. 
 
Fast täglich liest man selbst im vermeintlich aufgeklärtem Deutschland von Übergriffen auf 
LGBTTIQ-Menschen und -Paaren. Ganz abgesehen davon, dass in 77 Ländern der Welt 
Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden und in einigen davon sogar 
ihr Leben verloren haben. 
 
Mit einem Gedenken an die verfolgten Homosexuellen wird auch gemahnt, dass sich die 
Geschichte nicht wiederholen darf. Gerade in Zeiten, wo Rechtspopulisten unsere 
Demokratie angreifen und die Erfolge bei der Gleichstellungen der queeren Community 
rückgängig machen wollen, dürfen wir nicht einfach still danebenstehen, sondern müssen 
rechtzeitig aufwachen und ganz besonders auch deutliche Zeichen setzen. 
 
Gerade in Münster, die Stadt, in der am 29. April 1972 die erste Schwulen-Demo in 
Deutschland überhaupt stattfand, stünde eine angemessene Form des Gedenkens gut zu 
Gesicht. Denn da ist Münster nicht der Vorreiter, wie die Stadt es 1972 war. 
 
 
 
Gez. 
 
Johannes Schmanck 
Franz Pohlmann

Beratungsverlauf (1)

12.12.2018 Rat
TOP 60.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0072/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
28.11.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37