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0472/2026

Rückbau der Grundstücksinfrastruktur im Hardtgenbuscher Kirchweg 104, 51107 Köln nach Abbau der Leichtbauhallen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen

Beschlussvorlage Ausschuss 15.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bauen und Wohnen, Sitzung am 05.05.2026, TOP 6.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 01 - Lageplan

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Ansehen

Anlage 02 - Übersicht Gelände

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Ansehen

Anlage 03 - Kostenschätzung vom 25.01.2026

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

7969 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562/42 
 
Vorlagen-Nummer 
 0472/2026 
Freigabedatum 15.04.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Rückbau der Grundstücksinfrastruktur im Hardtgenbuscher Kirchweg 104, 51107 Köln 
nach Abbau der Leichtbauhallen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bauen und Wohnen 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bauen und Wohnen beauftragt die Verwaltung, die für den Betrieb 
der ehemaligen Unterkunft für geflüchtete Menschen auf dem Grundstück Hardtgen-
buscher Kirchweg 104, 51107 Köln hergestellte Grundstücksinfrastruktur zurückzu-
bauen und den ursprünglichen Grundstückszustand wiederherzustellen. 
 
Voraussichtliche Kosten: 
 
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 893.000 Euro brutto (Planungskosten in 
Höhe von 26.180 Euro brutto und Baukosten in Höhe von 866.397,35 Euro brutto). 
 
Die Verwaltung wird ermächtigt, Fachplanungen auf Basis der Honorarordnung für Ar-
chitekten und Ingenieure (HOAI) mit den Leistungsphasen 5 - 8 zu beauftragen und 
die Bauleistungen im Rahmen der vergaberechtlichen Regelungen zu vergeben. 
 
Der Ausschuss für Bauen und Wohnen erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf 
für die externen Beauftragungen der Leistungsphasen 5 - 8 an. 
 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 30.04.2026 
Ausschuss für Bauen und Wohnen 05.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  892.577 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Der Rat der Stadt Köln beschloss in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 
(3519/2015), im Rahmen der Gefahrenabwehr am Standort Hardtgenbuscher Kirch-
weg 104 in 51107 Köln-Ostheim eine Unterkunft für geflüchtete Menschen in Form 
von sechs einzelnen Wohnleichtbauhallen zu errichten und anzumieten. Die Belegung 
erfolgte ab Mitte Januar 2016 und stellte mit 400 Plätzen eine der größten Unterkünfte 
für geflüchtete Menschen in Köln dar. 
 
Gemäß dem Totalübernehmervertrag vom 30. Oktober 2015 bestand eine Kaufoption, 
durch die das Mietverhältnis zum 11. Januar 2017 abgelöst werden konnte. Der Rat 
beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 20. Dezember 2016, im Rahmen der 
Wahrnehmung der Kaufoption gemäß Totalübernehmervertrag die sechs Leichtbau-
hallen zu einem Kaufpreis von rund 3.900.000 Euro zu erwerben (3416/2016). Für die 
anvisierte Betriebsdauer von sieben Jahren reduzierte sich damit die mit dieser Unter-
kunft für Geflüchtete verbundene Haushaltsbelastung um jährlich rund 990.000 Euro. 
 
Eine weitere Nutzung des Unterkunftsgeländes als Schulgrundstück wurde durch die

3 
Task-Force Schulbau am 2. August 2024 beschlossen (2907/2024). Die Flächen sol-
len für die notwendigen Schulinterims- und Schulerweiterungsbauten des benachbar-
ten Schulzentrums Ostheim, bestehend aus Heinrich-Heine-Gymnasium und Albert -
Schweitzer-Realschule, genutzt werden. 
 
Geplantes Vorgehen 
 
Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens der Schulverwaltung war ein Weiterbetrieb 
der Unterkunft für Geflüchtete nicht möglich. Auch eine zunächst angedachte befris-
tete Weiternutzung von drei Hallen nebst Versorgungshalle nach Sanierung für die 
Zeit der Planung des Schulbaus war wegen der Kürze des verbleibenden Zeitraums, 
der Höhe der Sanierungskosten und mangels Planungssicherheit wirtschaftlich nicht 
darstellbar. Der Rückbau der Unterkunft wurde vorangetrieben und die Arbeiten wur-
den am 18. September 2025 abgeschlossen. Die Gesamtkosten des Rückbaus betru-
gen 88.060 Euro brutto. 
 
Im Rahmen verwaltungsinterner Abstimmungen wurde festgelegt, sämtliche für den 
Betrieb der Unterkunft für Geflüchtete eingebrachte Grundstücksinfrastruktur, wie zum 
Beispiel alle Abwasserkanäle, Versorgungsschächte oder asphaltierte Flächen, zu-
rückzubauen. Betroffen ist auch die Spielfläche einschließlich aller Spielgeräte, 
Bänke, Mülleimer und Mastleuchten. 
 
Zeitrahmen 
 
Der Beginn des Rückbaus der Grundstücksinfrastruktur ist für Anfang Juli 2026 vorge-
sehen. Bei einer Dauer der Arbeiten von circa vier Wochen ist die Fertigstellung für 
Anfang August 2026 geplant. 
 
Bedarfsprüfung 
 
Die Rückbaumaßnahmen erfordern Planungs- und Architekturleistungen, die die Ver-
waltung mangels Fachpersonal nicht in eigener Leistung erbringen kann. Zudem sind 
im Stellenplan keine Stellen zur Durchführung dieser Leistungen vorgesehen. Die er-
forderlichen Planungs- und Architekturleistungen müssen daher an externe Planungs-
büros vergeben werden. 
Die Kosten für die genannten Planungsleistungen (Leistungsphasen 5 - 8) werden auf 
insgesamt 26.180 Euro brutto prognostiziert. Aufgaben der Leistungsphase 9 (Objekt-
betreuung und Dokumentation) erfolgen bei den Rückbaumaßnahmen nicht. 
 
Die Notwendigkeit eines Ausschussbeschlusses ergab sich im Zuge der fortgeschritte-
nen Kostenkonkretisierung in der Leistungsphase 3 durch das Überschreiten der maß-
geblichen Wertgrenze von 300.000 Euro (siehe § 5 Absatz 1 Satz 1 der Zuständig-
keitsordnung der Stadt Köln). Ein Planungsbeschluss wurde daher vor Leistungs-
phase 1 nicht eingeholt. Der Ausschuss für Bauen und Wohnen soll nunmehr insge-
samt den Bedarf für die Durchführung der externen Beauftragungen nach Leistungs-
phasen 5 bis 8 feststellen. 
 
Finanzierung 
 
Für das Vorhaben fallen Planungsleistungen in Höhe von 26.180 Euro brutto sowie 
Baukosten in Höhe von 866.397,35 Euro brutto an. 
Zur Finanzierung stehen entsprechende Aufwandsermächtigungen im Jahr 2026 im 
Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der 
Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teil-
planzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung.

4 
 
Bewirtschaftungsverfügung 
 
Die freiwillige Leistung ist unabweisbar und zeitlich unaufschiebbar für die Wahrneh-
mung notwendiger Aufgaben aus den folgenden Gründen: 
 
Um die Flächen für die notwendigen Schulbauten bereitzustellen, wurde im Rahmen 
verwaltungsinterner Abstimmungen festgelegt, sämtliche Grundstücksinfrastruktur zu-
rückzubauen. Eine Verschiebung würde die Umsetzung des Vorhabens nicht nur er-
heblich verzögern, sondern ist aufgrund der oben genannten Planungen nicht möglich. 
Jede Verzögerung der Bauarbeiten führt zudem zu erheblichen Kostensteigerungen. 
 
Der Leistungsumfang wurde zur Kostenreduzierung kritisch überprüft und auf das 
zwingend erforderliche Maß beschränkt. 
 
Der Rückbau der Grundstücksinfrastruktur erfolgt damit im Einklang mit der restrikti-
ven Bewirtschaftungsverfügung für das Jahr 2026 vom 18. Dezember 2025. 
 
Dringlichkeitsbegründung 
 
Der Beginn des Rückbaus der Grundstücksinfrastruktur ist für Anfang Juli 2026 vorge-
sehen. Um die Ausschreibungen für das dargestellte Bauvorhaben zeitnah durchfüh-
ren zu können, benötigt die Verwaltung dringend einen Beschluss aus der Sitzung des 
Ausschusses für Bauen und Wohnen am 05.05.2026. Aufgrund eines erhöhten ver-
waltungsinternen Vorabstimmungsbedarfs war eine fristgerechte Einbringung nicht für 
alle vorberatenden Fachausschüsse möglich. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 01: Lageplan 
Anlage 02: Übersicht Gelände 
Anlage 03: Kostenschätzung vom 25. Januar 2026

Anlage 01 - Lageplan

158 Zeichen

Lageplan Hardtgenbuscher Kirchweg 104
Mittelpunkt: 362813, 5643402
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Erstellt am: 19.02.2026Seite 1 / 1

Anlage 02 - Übersicht Gelände

131 Zeichen

Stadt Köln
Mittelpunkt: 362808, 5643389
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Erstellt am: 16.12.2025Seite 1 / 1

Anlage 03 - Kostenschätzung vom 25.01.2026

5609 Zeichen

Objekt: Hardtgenbuscher Kirchweg 104, 51107 Köln
Ehemalige Flüchtlingsunterkunft
BV: Rückbau der Flächen (ehemalige Infrastruktur)

Kostenschätzung vom 25. Januar 2026

Grundlage: Planung der Fa. RAEDER Straßen- und Tiefbau

Lageplan, Kanal und Versorgungsleitungen vom 05.11.2025

Regelquerschnitte vom 26.10.2015

Einheitspreise der Zeitvertragsarbeiten der Stadt Köln, Stand 2025

Pos. Nr.: Menge Einheit LV-Text EP GP

(geschätzt)
Titel 10: Bauschild, Verkehrsführung, Baustelleneinrichtung

10.0010. 1,00 Stück Bauschild 2.000,00€ 2.000,00€
10.0020. 1,00 Stück Verkehrsführung 1.500,00€ 1.500,00 €
10.0030. 1,00 Stück Baustelleneinrichtung 4.500,00€ 4.500,00 €

liefern, vorhalten, beseitigen

Titel 20: Bituminöse Tragschichten, Natursteinschotter und Frostschutzschicht aufnehmen

20.0010. 5.400,00 m2 Bituschicht ges. 12 cm 38,00€ 205.200,00 €
(4DS +38 TS cm), aufn., laden
und beseitigen

20.0020. 5.400,00 m2 Natursteinschotter 0/45, 20 cm 25,00€ 135.000,00 €
Frostschutzschicht 0/32, 18 cm
Gesamtstärke: 38 cm
aufnehmen, laden und beseitigen
Fläche unter Bituschichten

20.0030. 5.200,00 m2 Natursteinschotter 0/45, 32 cm 32,00 € 166.400,00 €
Frostschutzschicht 0/32, 18 cm
Gesamtstärke: 50 cm
aufnehmen, laden und beseitigen

20.0040. 1.250,00 m2 Rindenmulch, d=20 cm 26,00€ 32.500,00 €
Frostschutzschicht 0/32, 18 cm
Gesamtstärke: 30 cm
aufnehmen, laden und beseitigen

Titel 30: Regenentwässerungsleitungen aufnehmen, einschließlich Schächte

30.0010.

30.0020.

30.0030.

30.0040.

30.0050.

30.0060.

30.0070.

30.0080.

30.0090.

30.0100.

30.0110.

30.0120.

275,00

78,00

368,00

440,00

30,00

92,00

12,00

2,00

90,00

14,00

145,00

32,00

m3

m3

m3

Stück

Stück

Stück

m3

Bodenaushub für RW-Kanal
DN 200 / 250, Boden seitlich
lagern, wieder verfüllen

Bodenaushub für RW-Kanal
DN 250 / 400, Boden seitlich
lagern, wieder verfüllen

Bodenaushub für RW-Kanal
DN 1200, Boden seitlich
lagern, wieder verfüllen

RW-Leitungen DN 200 / 250
aufnehmen, laden und entsorgen

RW-Leitungen DN 400
aufnehmen, laden und entsorgen

RW-Leitungen DN 1200
aufnehmen, laden und entsorgen

RW-Schächte, DN 1000, < 1,80 m
einschließlich Erdarbeiten
aufnehmen, laden und entsorgen

RW-Schächte, DN 1500, < 2,60 m
einschließlich Erdarbeiten
aufnehmen, laden und entsorgen

Bodenaushub für RW-Leitungen
Zuleitungen von den Sinkkästen
DN 150, Boden seitlich
lagern, wieder verfüllen

Sinkkästen, einschl. Abdeckung,
einschließlich Erdarbeiten
aufnehmen, laden und entsorgen

RW-Leitungen DN 150
aufnehmen, laden und entsorgen

Bodenaushub für RW-Leitungen
(Fallrohrzuleitungen)

bis DN 150, Boden seitlich
lagern, wieder verfüllen

90,00 €

90,00 €

90,00 €

8,00 €

12,00 €

35,00 €

325,00 €

550,00 €

90,00 €

80,00 €

8,00 €

90,00 €

24.750,00 €

7.020,00 €

33.120,00 €

3.520,00 €

360,00 €

3.220,00 €

3.900,00 €

1.100,00 €

8.100,00 €

1.120,00 €

1.160,00 €

2.880,00 €

30.0130.

30.0140.

100,00 m

11.850,00 m2

RW-Leitungen, bis DN 150 8,00 €
aufnehmen, laden und entsorgen

Erdplanum zur Übergabe 1,80 €
herstellen

Titel 40: Schmutzwasserentwässerungsleitungen aufnehmen, einschl. Schächte

40.0010.

40.0020.

40.0030.

210,00 m3

100,00 m

5,00 Stück

Bodenaushub für SW-Kanal 90,00 €
DN 150, Boden seitlich
lagern, wieder verfüllen

SW-Leitungen, DN 150 8,00 €
aufnehmen, laden und entsorgen

SW-Schächte, DN 1000, 350,00 €
einschließlich Erdarbeiten
aufnehmen, laden und entsorgen

Titel 50: Trinkwasserleitungen und Gasleitungen, einschließlich Schieber

50.0010.

50.0020.

50.0030.

50.0040.

50.0050.

50.0060.

50.0070.

50.0080.

264,00 m3

400,00 m

500,00 m

2.500,00 m

3,00 Stück

2,00 Stück

10,00 Stück

2.500,00 m

Bodenaushub für TW-Leitung, 90,00 €
Gas-Leitungen, Kabelleerrohre
Boden seitlich lagern, verfüllen

TW-Leitungen, 6,00 €
aufnehmen, laden und entsorgen

Gas-Leitungen, 7,00 €
aufnehmen, laden und entsorgen

Kabelleerrohr DN 110, PVC 1,50 €
aufnehmen, laden und entsorgen

Trinkwasserschieber 50,00 €
aufnehmen, laden und entsorgen

Unterflurhydranten 100,00 €
aufnehmen, laden und entsorgen

Gasabsperrschieber 45,00 €
aufnehmen, laden und entsorgen

Stromkabel 3,00€
aufnehmen, laden und entsorgen

800,00 €

21.330,00 €

18.900,00 €

800,00 €

1.750,00 €

23.760,00 €

2.400,00 €

3.500,00 €

3.750,00 €

150,00 €

200,00 €

450,00 €

7.500,00 €

Titel 60: Diverses

60.0010. 5,00 Stück
60.0020. 5,00 Stück
60.0030. 5,00 Stück
60.0040. 3,00 Stück

Titel 70: Stundenlohnarbeiten

Sitzbänke
aufnehmen, laden und entsorgen

Beleuchtungsmaste
einschließlich Leuchtmittel,
einschließlich Fundament,
aufnehmen, laden und entsorgen

Abfallbehälter
aufnehmen, laden und entsorgen

Diverse Spielgeräte, einschl.
Fundamente,
aufnehmen, laden und entsorgen

70.0010, 5,00 Stunden Verrechnungssatz für Arbeitskraft
Baufacharbeiter
70.0020. 5,00 Stunden Verrechnungssatz für LKW
bis 12,0 to, einschl. Bedienung
70.0030. 5,00 Stunden Verrechnungssatz für Radlader
bis 88 KW, einschl. Bedienung
70.0040. 2,00 Stunden Verrechnungssatz für Kompressor
mit Stemmhammer, einschl. Bed.
70.0050. 5,00 Stunden Verrechnungssatz für Hydraulik-
bagger, bis 10 to, einschl. Bed.
Kostenschätzung netto:
zuzüglich 19 % MwSt
Kostenschätzung brutto:
aufgestellt:
Ingenieurbüro Werner Heldmann
Blankenheim, 25. Januar 2026
/ / SAU NOR
Ti L; Ingenieurbüro a
/ f N / Werner Burbirggf »: z
Am Backofen8 =
53945 Blankenhelg g
0163/3627508 MITQLED

“ MITGLI
2, 336139
Kg

125,00 €

180,00 €

120,00 €

400,00 €

71,00€

105,00 €

85,00 €

85,00 €

125,00 €

625,00 €

900,00 €

600,00 €

1.200,00 €

355,00 €

525,00 €

425,00 €

170,00 €

625,00 €

728.065,00 €
138.332,35 €

866.397,35 €

Beratungsverlauf (3)

23.04.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.04.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.05.2026 Ausschuss für Bauen und Wohnen
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0472/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.04.2026
Erstellt
19.02.2026 07:57