Mandari Insight

3369/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Bündnis Porz Mitte, Az.: 134/24

Mitteilung Ausschuss 28.10.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 18.11.2024, TOP 7.2.2

Anlage 1 Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Antwortschreiben

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Eingabe

8027 Zeichen

Von: Bündnis Porz-Mitte <buendnis-porz-mitte@web.de>  
Gesendet: Dienstag, 18. Juni 2024 15:59 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Stadt übergeht Beirat, BV interveniert in Interna des Beirats 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
Im Rahmen des ISEK gibt es einen bürgerschaftsorientierten und einen zentrenorientierten 
Verfügungsfonds. Im Rahmen einer Beiratssitzung hat sich die Mehrheit der Beiratsmitglieder dafür 
ausgesprochen, dem Vorschlag der Stadt Köln zu folgen, dass die Beratung über Anträge zu diesen 
Verfügungsfonds, an ein Fachgremium ausgegliedert werden solle, dem neben Vertreterinnen und 
Vertretern der Stadt auch Mitglieder des Beirats angehören. Dabei beschließt der Beirat nicht in der 
Sache, sondern spricht Empfehlungen aus für die beschlussfassende Bezirksvertretung. 
Gemäß der Satzung des Beirates ist der Beirat frei in der Organisation seiner internen Arbeit. Es 
hat uns daher nicht verwundert, dass die Bezirksvertretung Porz über diese Einrichtung eines 
internen Gremiums keinen Beschluss gefasst hat. Umso erstaunlicher allerdings war es nun, dass 
die BV sich in ihrer letzten Sitzung vorbehielt, die Beschlüsse des Beirats in eigner Sache 
abzulehnen. In der letzten Beiratssitzung hatte sich der Beirat dafür entschieden, dass in alle in 
diesem Gremium vertretenden Mitglieder gleich stimmberechtigt sein sollen, wodurch alle vom 
Beirat abgeordneten Mitglieder stimmberechtigt würden.  So wie der Beirat die Einführung des 
Gremiums beschloss, muss er natürlich auch in der Lage sein, diesen Beschluss zu modifizieren. 
Etwas undemokratisch erschien uns, dass die Stadt Köln in einem intransparenten Verfahren selbst 
festlegte, welche Mitgliieder den Beirat vertreten sollten. Dazu startete sie zwei Aufrufe mit 
Fristsetzung, in beiden Fällen gab es aus der Mitte des Beirats genug Bewerberinnen und 
Kandidaten, dennoch wurde die Auswahl beim ersten Mal nicht getroffen, sondern nach einem 
zweiten Durchöauf von der Stadt selbst vogenommen. Das Kriterium, dass diese Mitglieder  durch 
ihr Engagement ihre Verbvundenheit mit Porz-Mitte zeigen, trifft für etliche nicht zu während 
andere, engagiertere beim Vorschlag der Stadt außen vorblieben. Diese Unwucht zu korrigieren 
beschloss daher der Beirat, alle in dieses Gremium abgeordneten Beiratsmitglieder gleichzustellen, 
so dass die von der Stadt vorgenommene Selektion nicht allein stimmeberechtigt wäre. 
Dieser Beschluss, der auch das überdurchschnittliche Engagement von einigen Beiratsmitgliedern 
seit 2016 zum Ausdruck bringen sollte, wurde dann mit Unterstützung der Bezirksbürgermeisterin 
angenommen. Nun hat die BV es abgelehnt, diesen Beschluss zu akzeptieren und stattdessen 
Beratunbsgbedarf zur Frage der Stimmberechtigung der  Beiratsvertretrerinnen und -vertreter in 
diesem Gremium angemeldet. Das verwundert insofern, als die BV zuvor sich ja auch nicht mit der 
Einrichtung dieses Gremiums befasst hat, nun aber sich für die interne Arbeitsweise dieses 
Beiratsgremiums für zuständig erklärt. Gravierend kommt hinzu, dass die Stadt der BV nicht den 
aktuellen Beschluss zur Beschlussfassung vorleget, sondern zunächst nur die städtische Variante 
(ohne die Stimmberrechtigung aller Beirats-Abgeordneten). Die von der Stadt eingereichte Vorlage 
entsprach also nicht dem Beratungsergebnis des Beirats, sondern dem städtischen Vorschlag, 
bevor der Beirat darüber beraten und diesen verändert hatte. Es entsteht der Eindruck, dass die 
Stadt hier massiv verhindern will, dass bürgerschaftliche Partizipation im vom Gesetzgeber 
intendierten Sinne greifen kann. Damit nutzt die Stadt zum wiederholten Mal ihre Macht als 
Geschäftsführung des Beirats missbräuchlich um die expliziten Intentionen des Beirats zu 
unterlaufen. Wir hatten früher schon einmal eine andere Geschäftsführung gefordert, sehen diese 
aber nach diesem Vorfall als unvermeidlich nötig an, um die reguläre Arbeit des Beirats weiter zu 
gewährleisten. 
Ebenso bizarr erscheint, dass die Stadt die Vergaberichtlinien für diese Fonds nicht im Beirat 
diskutieren kließ, sondern am Beirat vorbei, ohne diesen zu informieren, direkt in der BV zur 
Vorlage brachte. Über die Vergaberichtlinien wurde ebenfalls ein Beschluss gefasst, was natürlich 
angesichts dessen, dass die BV letztlich auch über die Vorschläge des Beirats entscheidet, Sinn 
macht. Fraglich ist jedoch schon, warum diese Richtlinien, die ja nicht unwesentlich auch Einfluss 
auf die Beratungen in dem dafür von der Stadt vorgeschlagenen und vom Beirat beschlossenen 
Gremium haben, nicht auch selbst im Beirat zur Diskussion standen. der Beirat verfügt 
nachweislich über die für eine Diskussion nötige Expertise und es erscheint merkwürdig, wenn die 
BV sich nur dann einschaltet, wenn der Beirat eine gewisse Selbständigkeit abseits parteipolitischer 
Zugehörigkeitslinien zu entwickeln droht.

Lassen Sie mich abschließend sagen, dass die Stadt Köln ein ums andere Mal immer wieder den 
Beirat umgangen, übervorteilt oder völlig ignoriert hat. Hatte der Beirat anfänglich etwa 40 aktive 
Mitglieder, so kann man jetzt schon froh sein,  wenn 10 Mitglieder noch kommen. Das hat eben vor 
allem auch damit zu tun, das das zuständige Amt immer wieder im parteipolitischen 
Schulterschluss mit der BV dafür gesorgt hat, dass viele inhaltlich sehr gute und zweifellos das 
Gros der Porzerinnen und Porzer repräsentierenden Anliegen auf die lange Bank geschoben 
wurden, der Beirat ignoriert wurde oder tatsächlich die Arbeitsweise des Beirats unterminiert 
wurde. Etliche Male war schon die Androhung juristischer Mittel nötig, um die Stadt an eine 
konstruktivere Handhabung der Geschäftsführung des <Beirats zu erinnern. Auch der Umstand, 
dass wir uns immer wieder an städtische Beschwerdestelle und Kommunalaufsicht wenden müssen, 
weist ja darauf hin, dass hier das Handling bürgerschaftlicher Anliegen in einem dafür 
vorgesehenen Gremium suboptimal läuft. Die Vorsitzende des Bürgervereins Porz-Mitte begründete 
vor fast zwei jahren ihren Ausstieg damit, dass dies reine Zeitverschwendung sei, da die Stadt 
ohnehin ja mache was sie wolle und nicht auf den Beirat höre.  Als Sprecher vieler, die noch seit 
2016 dabei sind, kann ich in der Tat feststellen, dass die Handhabung der Stadt alles andere als 
bürgerorientiert ist und wenn das Ziel des bürgerschaftsorientierten Verfügungsfonds es ist, 
Bürgerschaft zu aktivieren, dann ist diese Aufgabe bei der Stadt Köln in denkbar schlechten 
Händen. Das zuständige Amt der Stadt Köln hat es verstanden, in den letzten Jahren das Interesse 
für die Neugestaltung der Innenstadt auf ein Minimum zu reduzieren und Engagierte nachhaltig zu 
frustrieren. Beispiele aus anderen Städten in NRW zeigen, dass es auch anders gehen kann, aber 
was die Stadt Köln hier praktiziert, schürt Politikverdrossenheit und sät Zweifel am Funktionieren 
der kommunalen Demokratie. 
Bitte unterstützen Sie uns dabei, dass der Beirat seine Angelegenheit satzungsgemäß selbst 
bestimmen kann, 
Schützen Sie dieses Beratungsgremium vor Übergriffen regierender parteipolitischer Interessen aus 
der BV. 
Tragen Sie dafür Sorge, dass die Geschäsftführung des Beirats ihre Arbeit neutral und 
ordnungsgemäß durchführt und nicht ihre eigene Agenda durchsetzt und die Beschlüsse des Beirats 
nach gutdünken der BV vorlegt oder verschweigt oder verändert. Ein solches Gebaren ist einer 
Demokratie unwürdig und beschädigt kommunale Demokratie. 
Setzen Sie sich dafür ein, dass die Geschäftsführung des Beirats auf ein anderes Amt übergeht, das 
keine eigenen Interessen im gleichen Themengeboet verfolgt. Hier gab es und gibt es offensichtlich 
Interessenskollisionen bei denen die Geschäftsführungd es Beirats sich der Wahrung der 
Beiratsinteressen weniger verpflichtet sieht als den Interessen des eigenen Amtes oder einer 
politisch nahe stehenden Partei. 
Mit freundlichen Grüßen 
Dr. Klaus Schäfer 
Geschäftsführer Bündnis Porz-Mitte 
stv. Beiratsvorsitzender

Mitteilung Ausschuss

520 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 28.10.2024 
 3369/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.11.2024 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 18.11.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Bündnis Porz Mitte, Az.: 134/24 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz und dem 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gege-
ben. 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

3150 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Per E-Mail an 
 
Bündnis Porz-Mitte  
Geschäftsführer 
Herr Dr. Klaus Schäfer 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 02-1-4 Pe – AZ 134/24 16.10.2024 
Ihre Eingabe per E-Mail vom 18. Juni 2024 
 
Sehr geehrter Herr Dr. Schäfer, 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Juni 2024. In dieser wenden Sie sich als Ge-
schäftsführer des Bündnisses Porz-Mitte und stellvertretender Vorsitzender des Beira-
tes Porz-Mitte an die hiesige Geschäftsstelle des Ausschusses für Anregungen und 
Beschwerden. 
Ich habe Ihre E-Mail weitergeleitet an das für die fachliche Prüfung zuständige Amt 
der Oberbürgermeisterin, Abteilung Kommunalverfassungsrecht. Dieses teilt zu Ihrem 
Anliegen Folgendes mit: 
„Da die Bezirksvertretung Porz die Anregungen des Beirates Porz-Mitte zur Zusam-
mensetzung des Vorberatungsgremiums für die Verfügungsfonds Porz-Mitte bereits 
mit ihrem Beschluss vom 20. Juni 2024 aufgegriffen hat (Vorlage 1650/2024), gehe 
ich davon aus, dass Herrn Dr. Schäfers Anliegen insofern bereits Rechnung getragen 
wurde. 
Der Beirat Porz-Mitte hat gemäß Ziffer 1 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung die Auf-
gabe, die Umsetzung von Maßnahmen zum Integrierten Handlungskonzept Porz-Mitte 
beratend zu unterstützen. Wie Herr Dr. Schäfer selbst ausführt, erhält der Beirat 
dadurch keine eigene Entscheidungskompetenz in Bezug auf die Maßnahmen. Dies 
hält die Geschäftsordnung in Ziffer 1 Absatz 3 ausdrücklich fest:  
„Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der Bezirksvertretung als Beschluss-
gremien bleiben unberührt.“

Seite 2/2 
In seiner beratenden Funktion kann der Beirat dementsprechend Anregungen bzw. 
Stellungnahmen zur Umsetzung von Maßnahmen des Integrierten Handlungskon-
zepts Porz-Mitte gegenüber den Beschlussgremien abgeben. Die Beschlussgremien 
erhalten diese zur Kenntnis, sind jedoch nicht verpflichtet, ihnen zu folgen.  
Die Geschäftsführung des Beirates wird gemäß Ziff. 7 Absatz 1 der Geschäftsordnung 
des Beirates Porz-Mitte durch die Stadtverwaltung – genauer durch das Amt für Stadt-
entwicklung und Statistik – wahrgenommen. Die konkrete Dienstverteilung legt die 
Oberbürgermeisterin im Rahmen ihrer Personal- und Organisationshoheit fest.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an Frau  , Telefon 
0221-221   , beim Amt der Oberbürgermeisterin. 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden erhält Ihre Ein-
gabe sowie dieses Schreiben als Mitteilung zur Kenntnis. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (2)

07.11.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.11.2024 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3369/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.10.2024
Erstellt
28.10.2024 12:36