3369/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Bündnis Porz Mitte, Az.: 134/24
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Anlage 1 Eingabe
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Von: Bündnis Porz-Mitte <buendnis-porz-mitte@web.de> Gesendet: Dienstag, 18. Juni 2024 15:59 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Stadt übergeht Beirat, BV interveniert in Interna des Beirats Sehr geehrte Damen und Herren, Im Rahmen des ISEK gibt es einen bürgerschaftsorientierten und einen zentrenorientierten Verfügungsfonds. Im Rahmen einer Beiratssitzung hat sich die Mehrheit der Beiratsmitglieder dafür ausgesprochen, dem Vorschlag der Stadt Köln zu folgen, dass die Beratung über Anträge zu diesen Verfügungsfonds, an ein Fachgremium ausgegliedert werden solle, dem neben Vertreterinnen und Vertretern der Stadt auch Mitglieder des Beirats angehören. Dabei beschließt der Beirat nicht in der Sache, sondern spricht Empfehlungen aus für die beschlussfassende Bezirksvertretung. Gemäß der Satzung des Beirates ist der Beirat frei in der Organisation seiner internen Arbeit. Es hat uns daher nicht verwundert, dass die Bezirksvertretung Porz über diese Einrichtung eines internen Gremiums keinen Beschluss gefasst hat. Umso erstaunlicher allerdings war es nun, dass die BV sich in ihrer letzten Sitzung vorbehielt, die Beschlüsse des Beirats in eigner Sache abzulehnen. In der letzten Beiratssitzung hatte sich der Beirat dafür entschieden, dass in alle in diesem Gremium vertretenden Mitglieder gleich stimmberechtigt sein sollen, wodurch alle vom Beirat abgeordneten Mitglieder stimmberechtigt würden. So wie der Beirat die Einführung des Gremiums beschloss, muss er natürlich auch in der Lage sein, diesen Beschluss zu modifizieren. Etwas undemokratisch erschien uns, dass die Stadt Köln in einem intransparenten Verfahren selbst festlegte, welche Mitgliieder den Beirat vertreten sollten. Dazu startete sie zwei Aufrufe mit Fristsetzung, in beiden Fällen gab es aus der Mitte des Beirats genug Bewerberinnen und Kandidaten, dennoch wurde die Auswahl beim ersten Mal nicht getroffen, sondern nach einem zweiten Durchöauf von der Stadt selbst vogenommen. Das Kriterium, dass diese Mitglieder durch ihr Engagement ihre Verbvundenheit mit Porz-Mitte zeigen, trifft für etliche nicht zu während andere, engagiertere beim Vorschlag der Stadt außen vorblieben. Diese Unwucht zu korrigieren beschloss daher der Beirat, alle in dieses Gremium abgeordneten Beiratsmitglieder gleichzustellen, so dass die von der Stadt vorgenommene Selektion nicht allein stimmeberechtigt wäre. Dieser Beschluss, der auch das überdurchschnittliche Engagement von einigen Beiratsmitgliedern seit 2016 zum Ausdruck bringen sollte, wurde dann mit Unterstützung der Bezirksbürgermeisterin angenommen. Nun hat die BV es abgelehnt, diesen Beschluss zu akzeptieren und stattdessen Beratunbsgbedarf zur Frage der Stimmberechtigung der Beiratsvertretrerinnen und -vertreter in diesem Gremium angemeldet. Das verwundert insofern, als die BV zuvor sich ja auch nicht mit der Einrichtung dieses Gremiums befasst hat, nun aber sich für die interne Arbeitsweise dieses Beiratsgremiums für zuständig erklärt. Gravierend kommt hinzu, dass die Stadt der BV nicht den aktuellen Beschluss zur Beschlussfassung vorleget, sondern zunächst nur die städtische Variante (ohne die Stimmberrechtigung aller Beirats-Abgeordneten). Die von der Stadt eingereichte Vorlage entsprach also nicht dem Beratungsergebnis des Beirats, sondern dem städtischen Vorschlag, bevor der Beirat darüber beraten und diesen verändert hatte. Es entsteht der Eindruck, dass die Stadt hier massiv verhindern will, dass bürgerschaftliche Partizipation im vom Gesetzgeber intendierten Sinne greifen kann. Damit nutzt die Stadt zum wiederholten Mal ihre Macht als Geschäftsführung des Beirats missbräuchlich um die expliziten Intentionen des Beirats zu unterlaufen. Wir hatten früher schon einmal eine andere Geschäftsführung gefordert, sehen diese aber nach diesem Vorfall als unvermeidlich nötig an, um die reguläre Arbeit des Beirats weiter zu gewährleisten. Ebenso bizarr erscheint, dass die Stadt die Vergaberichtlinien für diese Fonds nicht im Beirat diskutieren kließ, sondern am Beirat vorbei, ohne diesen zu informieren, direkt in der BV zur Vorlage brachte. Über die Vergaberichtlinien wurde ebenfalls ein Beschluss gefasst, was natürlich angesichts dessen, dass die BV letztlich auch über die Vorschläge des Beirats entscheidet, Sinn macht. Fraglich ist jedoch schon, warum diese Richtlinien, die ja nicht unwesentlich auch Einfluss auf die Beratungen in dem dafür von der Stadt vorgeschlagenen und vom Beirat beschlossenen Gremium haben, nicht auch selbst im Beirat zur Diskussion standen. der Beirat verfügt nachweislich über die für eine Diskussion nötige Expertise und es erscheint merkwürdig, wenn die BV sich nur dann einschaltet, wenn der Beirat eine gewisse Selbständigkeit abseits parteipolitischer Zugehörigkeitslinien zu entwickeln droht. Lassen Sie mich abschließend sagen, dass die Stadt Köln ein ums andere Mal immer wieder den Beirat umgangen, übervorteilt oder völlig ignoriert hat. Hatte der Beirat anfänglich etwa 40 aktive Mitglieder, so kann man jetzt schon froh sein, wenn 10 Mitglieder noch kommen. Das hat eben vor allem auch damit zu tun, das das zuständige Amt immer wieder im parteipolitischen Schulterschluss mit der BV dafür gesorgt hat, dass viele inhaltlich sehr gute und zweifellos das Gros der Porzerinnen und Porzer repräsentierenden Anliegen auf die lange Bank geschoben wurden, der Beirat ignoriert wurde oder tatsächlich die Arbeitsweise des Beirats unterminiert wurde. Etliche Male war schon die Androhung juristischer Mittel nötig, um die Stadt an eine konstruktivere Handhabung der Geschäftsführung des <Beirats zu erinnern. Auch der Umstand, dass wir uns immer wieder an städtische Beschwerdestelle und Kommunalaufsicht wenden müssen, weist ja darauf hin, dass hier das Handling bürgerschaftlicher Anliegen in einem dafür vorgesehenen Gremium suboptimal läuft. Die Vorsitzende des Bürgervereins Porz-Mitte begründete vor fast zwei jahren ihren Ausstieg damit, dass dies reine Zeitverschwendung sei, da die Stadt ohnehin ja mache was sie wolle und nicht auf den Beirat höre. Als Sprecher vieler, die noch seit 2016 dabei sind, kann ich in der Tat feststellen, dass die Handhabung der Stadt alles andere als bürgerorientiert ist und wenn das Ziel des bürgerschaftsorientierten Verfügungsfonds es ist, Bürgerschaft zu aktivieren, dann ist diese Aufgabe bei der Stadt Köln in denkbar schlechten Händen. Das zuständige Amt der Stadt Köln hat es verstanden, in den letzten Jahren das Interesse für die Neugestaltung der Innenstadt auf ein Minimum zu reduzieren und Engagierte nachhaltig zu frustrieren. Beispiele aus anderen Städten in NRW zeigen, dass es auch anders gehen kann, aber was die Stadt Köln hier praktiziert, schürt Politikverdrossenheit und sät Zweifel am Funktionieren der kommunalen Demokratie. Bitte unterstützen Sie uns dabei, dass der Beirat seine Angelegenheit satzungsgemäß selbst bestimmen kann, Schützen Sie dieses Beratungsgremium vor Übergriffen regierender parteipolitischer Interessen aus der BV. Tragen Sie dafür Sorge, dass die Geschäsftführung des Beirats ihre Arbeit neutral und ordnungsgemäß durchführt und nicht ihre eigene Agenda durchsetzt und die Beschlüsse des Beirats nach gutdünken der BV vorlegt oder verschweigt oder verändert. Ein solches Gebaren ist einer Demokratie unwürdig und beschädigt kommunale Demokratie. Setzen Sie sich dafür ein, dass die Geschäftsführung des Beirats auf ein anderes Amt übergeht, das keine eigenen Interessen im gleichen Themengeboet verfolgt. Hier gab es und gibt es offensichtlich Interessenskollisionen bei denen die Geschäftsführungd es Beirats sich der Wahrung der Beiratsinteressen weniger verpflichtet sieht als den Interessen des eigenen Amtes oder einer politisch nahe stehenden Partei. Mit freundlichen Grüßen Dr. Klaus Schäfer Geschäftsführer Bündnis Porz-Mitte stv. Beiratsvorsitzender
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 28.10.2024 3369/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.11.2024 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 18.11.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Bündnis Porz Mitte, Az.: 134/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz und dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gege- ben. Gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Per E-Mail an Bündnis Porz-Mitte Geschäftsführer Herr Dr. Klaus Schäfer Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1-4 Pe – AZ 134/24 16.10.2024 Ihre Eingabe per E-Mail vom 18. Juni 2024 Sehr geehrter Herr Dr. Schäfer, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Juni 2024. In dieser wenden Sie sich als Ge- schäftsführer des Bündnisses Porz-Mitte und stellvertretender Vorsitzender des Beira- tes Porz-Mitte an die hiesige Geschäftsstelle des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden. Ich habe Ihre E-Mail weitergeleitet an das für die fachliche Prüfung zuständige Amt der Oberbürgermeisterin, Abteilung Kommunalverfassungsrecht. Dieses teilt zu Ihrem Anliegen Folgendes mit: „Da die Bezirksvertretung Porz die Anregungen des Beirates Porz-Mitte zur Zusam- mensetzung des Vorberatungsgremiums für die Verfügungsfonds Porz-Mitte bereits mit ihrem Beschluss vom 20. Juni 2024 aufgegriffen hat (Vorlage 1650/2024), gehe ich davon aus, dass Herrn Dr. Schäfers Anliegen insofern bereits Rechnung getragen wurde. Der Beirat Porz-Mitte hat gemäß Ziffer 1 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung die Auf- gabe, die Umsetzung von Maßnahmen zum Integrierten Handlungskonzept Porz-Mitte beratend zu unterstützen. Wie Herr Dr. Schäfer selbst ausführt, erhält der Beirat dadurch keine eigene Entscheidungskompetenz in Bezug auf die Maßnahmen. Dies hält die Geschäftsordnung in Ziffer 1 Absatz 3 ausdrücklich fest: „Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der Bezirksvertretung als Beschluss- gremien bleiben unberührt.“ Seite 2/2 In seiner beratenden Funktion kann der Beirat dementsprechend Anregungen bzw. Stellungnahmen zur Umsetzung von Maßnahmen des Integrierten Handlungskon- zepts Porz-Mitte gegenüber den Beschlussgremien abgeben. Die Beschlussgremien erhalten diese zur Kenntnis, sind jedoch nicht verpflichtet, ihnen zu folgen. Die Geschäftsführung des Beirates wird gemäß Ziff. 7 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Beirates Porz-Mitte durch die Stadtverwaltung – genauer durch das Amt für Stadt- entwicklung und Statistik – wahrgenommen. Die konkrete Dienstverteilung legt die Oberbürgermeisterin im Rahmen ihrer Personal- und Organisationshoheit fest.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an Frau , Telefon 0221-221 , beim Amt der Oberbürgermeisterin. Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden erhält Ihre Ein- gabe sowie dieses Schreiben als Mitteilung zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3369/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.10.2024
- Erstellt
- 28.10.2024 12:36