0053/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Entlastung für das Deutschlandticket Schule, Aktenzeichen 158/25
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Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Samstag, 25. Oktober 2025 15:43 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 25.10.2025 15:42:45 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich als Elternteil eines Schülers an Sie, um auf die erhebliche finanzielle Belastung durch das Deutschlandticket Schule hinzuweisen und eine mögliche kommunale Entlastung zu beantragen. Seit dem 1. September 2022 nutzt mein Sohn das Deutschlandticket Schule im Abonnement. Die monatlichen Kosten stiegen seither von 23,50 € auf aktuell 38 € und werden ab dem 1. Januar 2026 voraussichtlich 43 € betragen. Diese Entwicklung stellt eine deutliche finanzielle Belastung für Familien dar. Ich habe bereits einen Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten nach §97 Schulgesetz NRW bei der Stadt Köln gestellt. Dieser Antrag wurde rechtsmäßig abgelehnt, da die Anspruchsvoraussetzungen der Schülerfahrkostenverordnung (§7 und §9 SchFKVO) nicht erfüllt sind – der Fußweg zur nächstgelegenen Schule liegt unterhalb der festgelegten Zumutbarkeitsgrenze von 3,5 km. Ich respektiere die Rechtslage und erkenne an, dass die Ablehnung formell korrekt erfolgt ist. Die Ablehnung nach §97 SchulG NRW entbindet die Stadt jedoch nicht von der Möglichkeit, freiwillig eine kommunale Entlastung anzubieten. In anderen NRW-Kommunen wie Leverkusen (Elternanteil 14 €), Bonn (19 €) und Düsseldorf (19 €) wird der Preis des Deutschlandtickets Schule durch die Städte deutlich reduziert, um Familien zu entlasten und die Gleichstellung von Schülern verschiedener sozialer Hintergründe zu gewährleisten. Ich bitte den Rat der Stadt Köln daher, zu prüfen, ob für Kölner Familien eine kommunale Beteiligung oder ein Zuschuss zum Deutschlandticket Schule möglich ist, um: 1. die Schulwahlfreiheit zu erhalten, 2. soziale Gerechtigkeit zu fördern, 3. die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs durch Schüler zu unterstützen, 4. Familien finanziell zu entlasten. Ich danke Ihnen für die Prüfung dieses Antrags und stehe für Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 158/25 17.12.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO – Entlastung für das Deutschlandticket Schule, Ak- tenzeichen 158/25 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.10.2025. In der mir nun vorliegenden Stellung- nahme vom Amt für Schulentwicklung wird Folgendes mitgeteilt: „Die Einführung des Deutschlandticket Schule in Höhe von 29 € wurde am 02.06.2023 seitens des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht und mit Erlass vom 11.07.2023 (Link: https://bass.schul-welt.de/19879.htm) veröffentlicht. Der Rat der Stadt Köln hat auf dieser Grundlage am 26.10.2023 (2860/2023) beschlossen, für die Zeit vom 01.02.2024 bis 31.07.2024 das Deutschlandticket Schule als Ersatz für das bisherige Schülerticket im Subventionsmodell für alle Klassen der Sekundarstufen einzuführen. Mit Ratsvorlage 0897/2024 wurde die Verlängerung über den 31.07.2024 hinaus be- schlossen. Preissteigerung zum 01.01.2026 Die Preisanpassung beruht auf einer Entscheidung von Bund und Ländern in Kombi- nation mit einem Erlass des Landes NRW zum Deutschlandticket Schule. Dieser NRW-Erlass legt fest, dass das Deutschlandticket Schule stets 20 Euro günstiger ist als das reguläre Deutschlandticket. Da das reguläre Deutschlandticket zum 1. Januar 2026 nunmehr 63 Euro kosten wird, steigt der Preis des Deutschlandtickets Schule auf 43 Euro. Kostenentwicklung „Deutschlandticket Schule“ im Überblick ab 01.02.2024 29,00 Euro ab 01.02.2025 38,00 Euro ab 01.01.2026 43,00 Euro Seite 2/2 Aktuell arbeiten unter anderem. die Verkehrsverbünde Rhein-Sieg und Aachen an ei- nem Tarifmodell für Angebote außerhalb des Deutschlandtickets. Dies ist notwendig, da aufgrund des Deutschlandtickets einerseits eine Chance für einfachere Tarife bei- spielsweise bei Einzel- und Tagestickets besteht und andererseits die Finanzierung des ÖPNV schwieriger geworden ist. In diesem Zusammenhang gibt es auch Überlegungen für ein gemeinsames Schüler- ticket-Modell im AVV und VRS, um in dieser Hinsicht weiter unabhängig von den Preisanpassungen des Deutschlandtickets, aber auch vom NRW-Erlass für das Deutschlandticket Schule zu werden, da das Land NRW jedes Jahr neu entscheidet, ob dieser für ein weiteres Schuljahr verlängert wird. Eine Aussage zum Modell und zu möglichen Kosten ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die Verwaltung ist in hierzu in engem Austausch. Die Stadt Köln leistet bereits im Rahmen der oben beschriebenen Säulenfinanzierung erhebliche Finanzmittel um den Schüler*innen an städtischen Schulen das Deutsch- landticket Schule zu ermöglichen. Weitere Unterstützung in Form einer freiwilligen, kommunalen Leistung ist nicht möglich. Rechtliche Grundlage ist die Schülerfahrkostenverordnung NRW.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Schulentwicklung, Frau , unter der Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: Schulentwicklungsamt@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei- ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaefts- stelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 12.01.2026 0053/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.01.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Entlastung für das Deutschlandticket Schule, Aktenzeichen 158/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Ludwigstraße 8
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 0053/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.01.2026
- Erstellt
- 08.01.2026 09:21