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0053/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Entlastung für das Deutschlandticket Schule, Aktenzeichen 158/25

Mitteilung Ausschuss 12.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 26.01.2026, TOP 7.2.4

Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Eingabe

2443 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Samstag, 25. Oktober 2025 15:43 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 25.10.2025 
15:42:45 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich wende mich als Elternteil eines Schülers an Sie, um auf die erhebliche finanzielle 
Belastung durch das Deutschlandticket Schule hinzuweisen und eine mögliche kommunale 
Entlastung zu beantragen. 
Seit dem 1. September 2022 nutzt mein Sohn das Deutschlandticket Schule im Abonnement. 
Die monatlichen Kosten stiegen seither von 23,50 € auf aktuell 38 € und werden ab dem 1. 
Januar 2026 voraussichtlich 43 € betragen. Diese Entwicklung stellt eine deutliche finanzielle 
Belastung für Familien dar. 
Ich habe bereits einen Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten nach §97 Schulgesetz 
NRW bei der Stadt Köln gestellt. Dieser Antrag wurde rechtsmäßig abgelehnt, da die 
Anspruchsvoraussetzungen der Schülerfahrkostenverordnung (§7 und §9 SchFKVO) nicht 
erfüllt sind – der Fußweg zur nächstgelegenen Schule liegt unterhalb der festgelegten 
Zumutbarkeitsgrenze von 3,5 km. Ich respektiere die Rechtslage und erkenne an, dass die 
Ablehnung formell korrekt erfolgt ist. 
Die Ablehnung nach §97 SchulG NRW entbindet die Stadt jedoch nicht von der Möglichkeit, 
freiwillig eine kommunale Entlastung anzubieten. In anderen NRW-Kommunen wie 
Leverkusen (Elternanteil 14 €), Bonn (19 €) und Düsseldorf (19 €) wird der Preis des 
Deutschlandtickets Schule durch die Städte deutlich reduziert, um Familien zu entlasten und 
die Gleichstellung von Schülern verschiedener sozialer Hintergründe zu gewährleisten. 
Ich bitte den Rat der Stadt Köln daher, zu prüfen, ob für Kölner Familien eine kommunale 
Beteiligung oder ein Zuschuss zum Deutschlandticket Schule möglich ist, um: 
1. die Schulwahlfreiheit zu erhalten, 
2. soziale Gerechtigkeit zu fördern, 
3. die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs durch Schüler zu unterstützen, 
4. Familien finanziell zu entlasten. 
Ich danke Ihnen für die Prüfung dieses Antrags und stehe für Rückfragen selbstverständlich 
zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Antwortschreiben

4137 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Frau 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 158/25 17.12.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Entlastung für das Deutschlandticket Schule, Ak-
tenzeichen 158/25  
Sehr geehrte Frau    , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.10.2025. In der mir nun vorliegenden Stellung-
nahme vom Amt für Schulentwicklung wird Folgendes mitgeteilt: 
„Die Einführung des Deutschlandticket Schule in Höhe von 29 € wurde am 02.06.2023 
seitens des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht und mit Erlass vom 11.07.2023 
(Link: https://bass.schul-welt.de/19879.htm) veröffentlicht. Der Rat der Stadt Köln hat 
auf dieser Grundlage am 26.10.2023 (2860/2023) beschlossen, für die Zeit vom 
01.02.2024 bis 31.07.2024 das Deutschlandticket Schule als Ersatz für das bisherige 
Schülerticket im Subventionsmodell für alle Klassen der Sekundarstufen einzuführen. 
Mit Ratsvorlage 0897/2024 wurde die Verlängerung über den 31.07.2024 hinaus be-
schlossen.  
Preissteigerung zum 01.01.2026  
Die Preisanpassung beruht auf einer Entscheidung von Bund und Ländern in Kombi-
nation mit einem Erlass des Landes NRW zum Deutschlandticket Schule. Dieser 
NRW-Erlass legt fest, dass das Deutschlandticket Schule stets 20 Euro günstiger ist 
als das reguläre Deutschlandticket. Da das reguläre Deutschlandticket zum 1. Januar 
2026 nunmehr 63 Euro kosten wird, steigt der Preis des Deutschlandtickets Schule 
auf 43 Euro. 
Kostenentwicklung „Deutschlandticket Schule“ im Überblick 
ab 01.02.2024 29,00 Euro  
ab 01.02.2025 38,00 Euro  
ab 01.01.2026 43,00 Euro

Seite 2/2 
Aktuell arbeiten unter anderem. die Verkehrsverbünde Rhein-Sieg und Aachen an ei-
nem Tarifmodell für Angebote außerhalb des Deutschlandtickets. Dies ist notwendig, 
da aufgrund des Deutschlandtickets einerseits eine Chance für einfachere Tarife bei-
spielsweise bei Einzel- und Tagestickets besteht und andererseits die Finanzierung 
des ÖPNV schwieriger geworden ist.  
In diesem Zusammenhang gibt es auch Überlegungen für ein gemeinsames Schüler-
ticket-Modell im AVV und VRS, um in dieser Hinsicht weiter unabhängig von den 
Preisanpassungen des Deutschlandtickets, aber auch vom NRW-Erlass für das 
Deutschlandticket Schule zu werden, da das Land NRW jedes Jahr neu entscheidet, 
ob dieser für ein weiteres Schuljahr verlängert wird. 
Eine Aussage zum Modell und zu möglichen Kosten ist zum aktuellen Zeitpunkt noch 
nicht möglich. Die Verwaltung ist in hierzu in engem Austausch.  
Die Stadt Köln leistet bereits im Rahmen der oben beschriebenen Säulenfinanzierung 
erhebliche Finanzmittel um den Schüler*innen an städtischen Schulen das Deutsch-
landticket Schule zu ermöglichen. Weitere Unterstützung in Form einer freiwilligen, 
kommunalen Leistung ist nicht möglich.  
Rechtliche Grundlage ist die Schülerfahrkostenverordnung NRW.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Schulentwicklung, Frau     , unter der Telefonnummer: 0221/221-     
oder per E-Mail: Schulentwicklungsamt@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei-
ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine 
Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaefts-
stelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
 
gez. Dr. Ulrich Höver  
Amtsleiter

Mitteilung Ausschuss

482 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 12.01.2026 
 0053/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.01.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Entlastung für das Deutschlandticket 
Schule, Aktenzeichen 158/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

26.01.2026 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Vorlagen-Nr.
0053/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.01.2026
Erstellt
08.01.2026 09:21