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V/0782/2007

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung: "Erweiterung der Kindertageseinrichtung Wickenkamp"

Vorlagen 26.09.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.10.2007, TOP 25

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Dringlichkeitsentscheidung

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Beschlussvorlage

2036 Zeichen

V/0782/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung: "Erweiterung der Kindertageseinrichtung 
Wickenkamp" (Gievenbeck-Südwest - 3. Kita-Nord) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.10.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
17.10.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
18.10.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
24.10.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
24.10.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat genehmigt die am 25.09.2007 getroffene Dringlichkeitsentscheidung: „Erweiterung der 
Kindertageseinrichtung Wickenkamp“ (Gievenbeck-Südwest – 3. Kita-Nord). 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein einmaliger Baukostenzuschuss in Höhe von 231.000€ 
und weitere Betriebs- und Folgekosten entstehen (z.B. Energiekosten, die vom Träger getragen 
werden, sowie Gebäudemanagementkosten für die zusätzlichen Räume). 
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
4640.940.0700.8 Bauk. Zusch. u3-Programm 2007 231.000 Gesamtans. 
2.048.110 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0782/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Philipp 
Ruf: 
492 51 11 
E-Mail: 
PhilippF@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.09.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0782/2007 
 
Begründung: 
 
Die Darstellung der Maßnahme und der Anlass der Planung ist in der Dringlichkeitsentscheidung 
dargestellt worden (s. Anlage) 
 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung wurde erforderlich, damit die Planung der Erweiterung erfolgen 
kann und die baulichen Anpassungen der Erweiterung in Bezug auf den bisherigen Bauabschnitt 
zeitnah erfolgen können, ohne dass es zu Verzögerungen bei der Fertigstellung des ersten Bau-
abschnittes kommt. 
 
 
 
 
 
 
Unterschrift 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlage: Dringlichkeitsentscheidung

Erweiterung Ansicht

757 Zeichen

+3.45

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1.NACHTRAG ZUR BAUGENEHMIGUNG VOM 8.05.2007 - BAUSCHEIN NR. 397 / 07

BLATT 2

BAUHERR:

LEG LEG Stondort- und Projektentwicklung Essen GmbH
m Projektbüro Münster

ohonn-Krane-Weg
48149 Münster

PROJEKT: NEUBAU EINER
KINDERTAGESSTÄTTE

ERWEITERUNG

BAUSTELLE: wIicKENKAMP
48161 MÜNSTER

MÜNSTER-GIEVENBECK
FLUR 46, FLURSTÜCK 298

BAUTEIL: ANSICHTEN / SCHNITT
MASSTAB 1:100

PLANUNG: ARCHITEKTURBÜRO SCHMIDT- ZERBEL

ARCHITEKTIN

DIPL.-ING. T. SCHMIDT - ZERBEL
VON-ESMARCH-STRASSE 121

48149 MÜNSTER

TEL.: 0251 / 861011

FAX.: 0251 / 861013

MÜNSTER, 23.02.2007 - 10.09.2007

DER BAUHERR DER ARCHITEKT

Erweiterung Grundriss

3306 Zeichen

2.00 74

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Dringlichkeitsentscheidung

7077 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
Dringlichkeitsentscheidung 
 
 
 
Betreff: 
 
Erweiterung der Kindertageseinrichtung Wickenkamp (Gievenbeck-Südwest - 3. Kita-Nord) 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die im Bau befindliche dritte Kindertageseinrich tung im Neubaugebiet Gievenbeck-
Südwest – nördliche Teil wird dem jetzt bestehenden  Bedarf entsprechend um 
weitere pädagogisch erforderliche Räume im Umfang v on rd. 150 qm erweitert (s. 
dazu Errichtungsbeschluss Vorlage Nr. V/0657/2006/1.Erg. und Baubeschluss 
Vorlage Nr. V/1042/2006). 
 
2. Die Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH (LEG ) führt die Erweiterung sowie 
die damit verbundenen Anpassungen in dem bereits im  Bau befindlichen Gebäudeteil 
und bei den Außenanlagen entsprechend der mit Stadt  und Träger (Katholische 
Kirchengemeinde St. Michael) abgestimmten Plänen un d der Kostenschätzung des 
Architekturbüros Schmidt-Zerbel aus (s. Anlage). 
 
3. Grundlage für die Ausführung der Bauarbeiten ist  der mit der LEG im 
Zusammenhang mit der Baubeschluss-Vorlage Nr. V/104 2/2006 geschlossene 
Einzelvertrag „über die Errichtung einer dritten Ki ndertageseinrichtung im Baugebiet 
Münster Gievenbeck-Südwest – nördlicher Teilbereich “ – vom 05.06.2007 und den 
darin für die o.g. Kita vereinbarten Bau- und Leist ungsbeschreibungen sowie der 
damit zusammenhängenden Regelungen. 
 
4. Die LEG erhält dazu einen einmaligen Gesamtbauko stenzuschuss in Höhe von 
231.000€. 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der bereits im Bau befindliche Gebäudeteil 
wie geplant Dezember 2007 fertig gestellt wird und am 01.01.2008 in Betrieb geht. 
 
6. Es wird ferner zur Kenntnis genommen, dass der E rweiterungsteil bis zum Mai 2008 
fertig gestellt werden soll. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein einmaliger Baukostenzuschuss in Höhe von 
231.000 € und weitere Betriebs- und Folgekosten ent stehen (z.B. Energiekosten, die vom 
Träger getragen werden, sowie Gebäudemanagementskosten für die zusätzlichen Räume).

2 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-  
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
4640.940.0700.8  Bauk. Zusch. u3-Programm 2007 231.000 Gesamtans. 
2.048.110 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Ausgangslage 
 
Mit dem Errichtungsbeschluss (V/0657/2006/1.Erg.) u nd dem Baubeschluss (V/1042/2006) 
sind die grundlegenden Beschlüsse zur Errichtung de r dreigruppigen Kindertageseinrichtung 
im Jahr 2006 getroffen worden. 
 
Die Vergabe der Betriebsträgerschaft für die Einric htung erfolgte im Jahr 2007 an die 
Katholische Kirchengemeinde St. Michael (V/0272/200 7/1.Erg.) Der Träger gibt dazu die 
Trägerschaft über die bisherige Einrichtung „St. Mi chael II“ am Standort „Gescherweg 87“ 
auf. 
 
Die zum Entscheidungszeitraum bestehenden Rahmenbed ingungen (vertragliche 
Verpflichtung der LEG, zur Verfügung stehende Mitte l) haben dazu geführt, dass die 
Einrichtung in einigen Bereichen wie z.B. bei den Verkehrsflächen Einschränkungen aufweist 
– ohne jedoch die grundlegenden pädagogischen Funktionen zu beeinträchtigen. 
Im Ergebnis bedeutet dieses, dass die Kita über ein schränkende Möglichkeiten für 
Beratungsgespräche, Kinder- und Elternkontakte in d er Bring- und Abholphase sowie zum 
Unterstellen von Kinderwagen etc. verfügt. 
 
Angesichts der zur Verfügung stehenden Finanzmittel  und dem Wunsch, für die zur 
Verfügung stehenden Mittel eine 3-Gruppeneinrichtun g zu erstellen, konnte zum Zeitpunkt 
der Entscheidung der bauliche Rahmen nicht weiter verbessert werden. 
 
Im Zusammenhang mit der Trägerentscheidung wurden d iese Einschränkungen in den 
politischen Gremien kontrovers diskutiert und setzt en sich fort bei der weiteren baulichen 
Umsetzung unter Beteiligung des Trägers. Mit der katholischen Kirchengemeinde St. Michael 
konnte für die Einrichtung ein sehr qualifizierter Betreiber mit vielen und langjährigen 
Erfahrungen in der Kindertagesbetreuungsarbeit in G ievenbeck gewonnen werden, der dazu 
eine Einrichtung aufgeben wird. 
 
 
2. Geplante Maßnahme zur Anpassung der räumlichen u nd qualitativen 
Bedingungen an gesamtstädtische Standards 
 
Die geplante Maßnahme sieht durch eine bauliche Erw eiterung vor, die baulichen 
Rahmenbedingungen besonders hinsichtlich der Erford ernisse für die u3-Betreuung und der 
Elternarbeit/Elternberatung anzupassen. 
 
Im Einzelnen bedeutet dieses, dass das bisherige Raumprogramm wie folgt angepasst wird:

3 
 
• Der bisherige Mehrzweckraum wird zu einem Bereich entwickelt, der die Begegnung und 
Kommunikation mit Eltern und weiteren Familienangeh örigen im Rahmen von 
Elternarbeit und unter Einbeziehung von Kooperation spartner aus dem Sozialraum bzw. 
Stadtteil ermöglicht und gerade bei den Bring- und Abholsituationen entsprechende 
Kontakte ermöglicht. 
In diesem Bereich werden auch entsprechende Beratungsmöglichkeiten geschaffen.  
 
• Eine bauliche Erweiterung beinhaltet die Schaffung  notwendiger Funktionen wie z.B. des 
Mehrzweckraumes bzw. eines Raumes, in dem Kinderwag en abgestellt werden können 
und die Anforderungen der Bewegungsmöglichkeiten von Kindern entsprechen. 
 
• Mit der räumlichen Optimierung ergeben sich entspr echende großzügigere 
Veränderungen hinsichtlich der Verkehrsflächen, der  Zugänge und in der Gestaltung der 
Außenflächen. 
 
 
2.1 Finanzielle Abwicklung der o.g. geplanten Maßna hmen  
 
Die vorgeschlagene Maßnahme ist im Rahmen eines Ort stermins mit allen Beteiligten 
einvernehmlich abgestimmt worden. Sie dient der Ver besserung der Bildungs- und 
Betreuungssituation von Kindern – insbesondere der u3-Betreuung – und der Familien- und 
Elternarbeit in einem sich entwickelnden Stadtteil. 
 
Die Voraussetzungen der Finanzierung im Zusammenhan g mit dem städtischen u3-
Ausbauprogramm sind damit gegeben. 
Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Bau der Ein richtung am Wickenkamp musste die 
gesamtstädtische Entwicklung noch abgewartet werden , bevor für die Kita am Wickenkamp 
weitergehende Finanzplanungen entwickelt werden konnten. 
Mittlerweile hat sich gezeigt, dass das gesamtstädtische u3-Ausbaugramm in Verbindung mit 
der demografischen Entwicklung im Rechtsanspruchsbe reich entsprechend der geplanten 
Ziele bedarfsgerecht für das Jahr 2007 umgesetzt we rden konnte und Mittel für 
bedarfsgerechte Qualifizierung genutzt und eingesetzt werden können. 
D.h., dass es entsprechend dieser aktuellen Entwick lung möglich ist, u3-Mittel für eine 
sinnvolle qualitative Verbesserung der räumlichen S ituation der Kita-Wickenkamp 
einzusetzen. 
 
 
3. Begründung der Dringlichkeit der Entscheidung 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung ist erforderlich, da mit die Planung der Erweiterung erfolgen 
kann und die baulichen Anpassungen der Erweiterung in Bezug auf den bisherigen 
Bauabschnitt zeitnah erfolgen können, ohne dass es zu Verzögerungen bei der 
Fertigstellung des ersten Bauabschnittes kommt. 
 
 
gez. Dr. Tillmann      gez. Heuer 
 
 
 
Anlage: Grundriss und Ansicht

Beratungsverlauf (5)

16.10.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.10.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.10.2007 Hauptausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.10.2007 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wickenkamp
  • Gescherweg 87
  • Von-Esmarch-Straße 121

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0782/2007
Typ
Vorlagen
Datum
26.09.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37