V/0782/2007
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung: "Erweiterung der Kindertageseinrichtung Wickenkamp"
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Beschlussvorlage
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V/0782/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung: "Erweiterung der Kindertageseinrichtung Wickenkamp" (Gievenbeck-Südwest - 3. Kita-Nord) Beratungsfolge 16.10.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 17.10.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 18.10.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 24.10.2007 Hauptausschuss Vorberatung 24.10.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat genehmigt die am 25.09.2007 getroffene Dringlichkeitsentscheidung: „Erweiterung der Kindertageseinrichtung Wickenkamp“ (Gievenbeck-Südwest – 3. Kita-Nord). II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein einmaliger Baukostenzuschuss in Höhe von 231.000€ und weitere Betriebs- und Folgekosten entstehen (z.B. Energiekosten, die vom Träger getragen werden, sowie Gebäudemanagementkosten für die zusätzlichen Räume). III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 4640.940.0700.8 Bauk. Zusch. u3-Programm 2007 231.000 Gesamtans. 2.048.110 Vorlagen-Nr.: V/0782/2007 Auskunft erteilt: Herr Philipp Ruf: 492 51 11 E-Mail: PhilippF@stadt-muenster.de Datum: 26.09.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0782/2007 Begründung: Die Darstellung der Maßnahme und der Anlass der Planung ist in der Dringlichkeitsentscheidung dargestellt worden (s. Anlage) Die Dringlichkeitsentscheidung wurde erforderlich, damit die Planung der Erweiterung erfolgen kann und die baulichen Anpassungen der Erweiterung in Bezug auf den bisherigen Bauabschnitt zeitnah erfolgen können, ohne dass es zu Verzögerungen bei der Fertigstellung des ersten Bau- abschnittes kommt. Unterschrift I.V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlage: Dringlichkeitsentscheidung
Erweiterung Ansicht
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+3.45 | ABSTELLRAUM OKFF= 69.40 ü NN 150.00 0.18 [e) SCHNITT A [2 suD - 05 nn N, OS AN HNIN TTTTTTTTT G) N - IL N ANSICHT UNG ® U RD = WESI 1.NACHTRAG ZUR BAUGENEHMIGUNG VOM 8.05.2007 - BAUSCHEIN NR. 397 / 07 BLATT 2 BAUHERR: LEG LEG Stondort- und Projektentwicklung Essen GmbH m Projektbüro Münster ohonn-Krane-Weg 48149 Münster PROJEKT: NEUBAU EINER KINDERTAGESSTÄTTE ERWEITERUNG BAUSTELLE: wIicKENKAMP 48161 MÜNSTER MÜNSTER-GIEVENBECK FLUR 46, FLURSTÜCK 298 BAUTEIL: ANSICHTEN / SCHNITT MASSTAB 1:100 PLANUNG: ARCHITEKTURBÜRO SCHMIDT- ZERBEL ARCHITEKTIN DIPL.-ING. T. SCHMIDT - ZERBEL VON-ESMARCH-STRASSE 121 48149 MÜNSTER TEL.: 0251 / 861011 FAX.: 0251 / 861013 MÜNSTER, 23.02.2007 - 10.09.2007 DER BAUHERR DER ARCHITEKT
Erweiterung Grundriss
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Dringlichkeitsentscheidung
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Dringlichkeitsentscheidung Betreff: Erweiterung der Kindertageseinrichtung Wickenkamp (Gievenbeck-Südwest - 3. Kita-Nord) Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die im Bau befindliche dritte Kindertageseinrich tung im Neubaugebiet Gievenbeck- Südwest – nördliche Teil wird dem jetzt bestehenden Bedarf entsprechend um weitere pädagogisch erforderliche Räume im Umfang v on rd. 150 qm erweitert (s. dazu Errichtungsbeschluss Vorlage Nr. V/0657/2006/1.Erg. und Baubeschluss Vorlage Nr. V/1042/2006). 2. Die Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH (LEG ) führt die Erweiterung sowie die damit verbundenen Anpassungen in dem bereits im Bau befindlichen Gebäudeteil und bei den Außenanlagen entsprechend der mit Stadt und Träger (Katholische Kirchengemeinde St. Michael) abgestimmten Plänen un d der Kostenschätzung des Architekturbüros Schmidt-Zerbel aus (s. Anlage). 3. Grundlage für die Ausführung der Bauarbeiten ist der mit der LEG im Zusammenhang mit der Baubeschluss-Vorlage Nr. V/104 2/2006 geschlossene Einzelvertrag „über die Errichtung einer dritten Ki ndertageseinrichtung im Baugebiet Münster Gievenbeck-Südwest – nördlicher Teilbereich “ – vom 05.06.2007 und den darin für die o.g. Kita vereinbarten Bau- und Leist ungsbeschreibungen sowie der damit zusammenhängenden Regelungen. 4. Die LEG erhält dazu einen einmaligen Gesamtbauko stenzuschuss in Höhe von 231.000€. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der bereits im Bau befindliche Gebäudeteil wie geplant Dezember 2007 fertig gestellt wird und am 01.01.2008 in Betrieb geht. 6. Es wird ferner zur Kenntnis genommen, dass der E rweiterungsteil bis zum Mai 2008 fertig gestellt werden soll. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein einmaliger Baukostenzuschuss in Höhe von 231.000 € und weitere Betriebs- und Folgekosten ent stehen (z.B. Energiekosten, die vom Träger getragen werden, sowie Gebäudemanagementskosten für die zusätzlichen Räume). 2 Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 4640.940.0700.8 Bauk. Zusch. u3-Programm 2007 231.000 Gesamtans. 2.048.110 Begründung: 1. Ausgangslage Mit dem Errichtungsbeschluss (V/0657/2006/1.Erg.) u nd dem Baubeschluss (V/1042/2006) sind die grundlegenden Beschlüsse zur Errichtung de r dreigruppigen Kindertageseinrichtung im Jahr 2006 getroffen worden. Die Vergabe der Betriebsträgerschaft für die Einric htung erfolgte im Jahr 2007 an die Katholische Kirchengemeinde St. Michael (V/0272/200 7/1.Erg.) Der Träger gibt dazu die Trägerschaft über die bisherige Einrichtung „St. Mi chael II“ am Standort „Gescherweg 87“ auf. Die zum Entscheidungszeitraum bestehenden Rahmenbed ingungen (vertragliche Verpflichtung der LEG, zur Verfügung stehende Mitte l) haben dazu geführt, dass die Einrichtung in einigen Bereichen wie z.B. bei den Verkehrsflächen Einschränkungen aufweist – ohne jedoch die grundlegenden pädagogischen Funktionen zu beeinträchtigen. Im Ergebnis bedeutet dieses, dass die Kita über ein schränkende Möglichkeiten für Beratungsgespräche, Kinder- und Elternkontakte in d er Bring- und Abholphase sowie zum Unterstellen von Kinderwagen etc. verfügt. Angesichts der zur Verfügung stehenden Finanzmittel und dem Wunsch, für die zur Verfügung stehenden Mittel eine 3-Gruppeneinrichtun g zu erstellen, konnte zum Zeitpunkt der Entscheidung der bauliche Rahmen nicht weiter verbessert werden. Im Zusammenhang mit der Trägerentscheidung wurden d iese Einschränkungen in den politischen Gremien kontrovers diskutiert und setzt en sich fort bei der weiteren baulichen Umsetzung unter Beteiligung des Trägers. Mit der katholischen Kirchengemeinde St. Michael konnte für die Einrichtung ein sehr qualifizierter Betreiber mit vielen und langjährigen Erfahrungen in der Kindertagesbetreuungsarbeit in G ievenbeck gewonnen werden, der dazu eine Einrichtung aufgeben wird. 2. Geplante Maßnahme zur Anpassung der räumlichen u nd qualitativen Bedingungen an gesamtstädtische Standards Die geplante Maßnahme sieht durch eine bauliche Erw eiterung vor, die baulichen Rahmenbedingungen besonders hinsichtlich der Erford ernisse für die u3-Betreuung und der Elternarbeit/Elternberatung anzupassen. Im Einzelnen bedeutet dieses, dass das bisherige Raumprogramm wie folgt angepasst wird: 3 • Der bisherige Mehrzweckraum wird zu einem Bereich entwickelt, der die Begegnung und Kommunikation mit Eltern und weiteren Familienangeh örigen im Rahmen von Elternarbeit und unter Einbeziehung von Kooperation spartner aus dem Sozialraum bzw. Stadtteil ermöglicht und gerade bei den Bring- und Abholsituationen entsprechende Kontakte ermöglicht. In diesem Bereich werden auch entsprechende Beratungsmöglichkeiten geschaffen. • Eine bauliche Erweiterung beinhaltet die Schaffung notwendiger Funktionen wie z.B. des Mehrzweckraumes bzw. eines Raumes, in dem Kinderwag en abgestellt werden können und die Anforderungen der Bewegungsmöglichkeiten von Kindern entsprechen. • Mit der räumlichen Optimierung ergeben sich entspr echende großzügigere Veränderungen hinsichtlich der Verkehrsflächen, der Zugänge und in der Gestaltung der Außenflächen. 2.1 Finanzielle Abwicklung der o.g. geplanten Maßna hmen Die vorgeschlagene Maßnahme ist im Rahmen eines Ort stermins mit allen Beteiligten einvernehmlich abgestimmt worden. Sie dient der Ver besserung der Bildungs- und Betreuungssituation von Kindern – insbesondere der u3-Betreuung – und der Familien- und Elternarbeit in einem sich entwickelnden Stadtteil. Die Voraussetzungen der Finanzierung im Zusammenhan g mit dem städtischen u3- Ausbauprogramm sind damit gegeben. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Bau der Ein richtung am Wickenkamp musste die gesamtstädtische Entwicklung noch abgewartet werden , bevor für die Kita am Wickenkamp weitergehende Finanzplanungen entwickelt werden konnten. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass das gesamtstädtische u3-Ausbaugramm in Verbindung mit der demografischen Entwicklung im Rechtsanspruchsbe reich entsprechend der geplanten Ziele bedarfsgerecht für das Jahr 2007 umgesetzt we rden konnte und Mittel für bedarfsgerechte Qualifizierung genutzt und eingesetzt werden können. D.h., dass es entsprechend dieser aktuellen Entwick lung möglich ist, u3-Mittel für eine sinnvolle qualitative Verbesserung der räumlichen S ituation der Kita-Wickenkamp einzusetzen. 3. Begründung der Dringlichkeit der Entscheidung Die Dringlichkeitsentscheidung ist erforderlich, da mit die Planung der Erweiterung erfolgen kann und die baulichen Anpassungen der Erweiterung in Bezug auf den bisherigen Bauabschnitt zeitnah erfolgen können, ohne dass es zu Verzögerungen bei der Fertigstellung des ersten Bauabschnittes kommt. gez. Dr. Tillmann gez. Heuer Anlage: Grundriss und Ansicht
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Wickenkamp
- Gescherweg 87
- Von-Esmarch-Straße 121
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0782/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.09.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37