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AN/1066/2024

Prüfung und Installation einer effektiven und sicheren Schaltung der Fußgänger*innenampel an der Kreuzung Berliner Straße / Leuchterstraße in Köln- Dünnwald

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 19.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 02.09.2024, TOP 8.1.9

Prüfung und Installation einer effektiven und sicheren Schaltung an der Ampel Berliner Straße .._

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Prüfung und Installation einer effektiven und sicheren Schaltung an der Ampel Berliner Straße .._

3016 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
      DIE LINKE Fraktion 
      Bündnis 90/ Die Grünen Fraktion 
      DIE PARTEI  Einzelmandatsträger 
      in der BV Köln- Mülheim  
 
 
      Bezirksrathaus Köln-Mülheim 
      Wiener Platz 2a 
      51065 Köln  
 
 
 
                          Köln, den 19.08.2024  
 
 
 
   
Antrag gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
Prüfung und Installation einer effektiven und sicheren Schaltung der 
Fußgänger*innenampel an der Kreuzung Berliner Straße / Leuchterstraße in 
Köln- Dünnwald  
  
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Einzelmandatsträger 
von DIE PARTEI bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln- Mülheim zu setzen. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung und 
Installation einer  effektiven und sicheren Schaltung der Fußgänger*innenampel an 
der Kreuzung Berliner Straße / Leuchterstraße in Köln- Dünnwald.

Begründung: 
Die bislang nur auf Knopfdruck auszulösende Grünphase der 
Fußgänger*innenampel an der Berliner Straße / Kreuzung Leuchterstraße in Köln- 
Dünnwald  ist für die Fußgängerinnen und Fußgängern, die z. B. mit ihren Einkäufen  
zur KVB- Haltestelle möchten, schon lange ein Ärgernis. Hier überqueren  tagtäglich 
viele Menschen erst den Bereich der Ampelanlage  und danach noch einen weiteren 
Straßenarm um letztendlich in Richtung Straßenbahn- oder Bushaltestelle zu gehen. 
Sie fühlen sich gegenüber den Autofahrenden benachteiligt. Die Grünphase für 
letztere wird ausgelöst, sobald ein bestimmter Straßenbereich vor der Ampel 
überfahren wurde. Dies löst jedoch nicht zeitgleich eine Grünphase für die 
Fußgänger*innen aus. Sie können nur mit einer Grünphase rechnen, wenn sie die  
Taste der Ampel in einem bestimmten Zeitfenster gedrückt haben. Falls dies nicht 
geschehen ist, dürfen die Autos zwar fahren, aber die Fußgänger*innenampel bleibt 
rot. Eine weitere Wartezeit muss in Kauf genommen werden.                                            
In der heutigen Zeit wird die Forderung nach Gleichbehandlung aller 
Verkehrsteilnehmenden immer wieder zu Recht thematisiert. Nicht nur der ADFC 
weist auf deutlich geänderte Rahmenbedingungen hin und sieht es als völlig überholt 
an, das Auto oder andere Verkehrsmittel dem Menschen überzuordnen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Beate Hane-Knoll                                     gez. Jonas Höltig 
Fraktionsvorsitzende                                               Fraktionsvorsitzender  
DIE LINKE.                                                              Bündnis 90/ Die Grünen 
 
gez. Andreas Bernd Maria Altefrohne 
Einzelmandatsträger                                                                                                                                   
DIE PARTEI

Beratungsverlauf (1)

02.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Leuchterstraße
  • Berliner Straße
  • Wiener Platz 2a

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Details

Aktenzeichen
AN/1066/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
19.08.2024
Erstellt
19.08.2024 15:58