RAT/381/2025
Verwaltungsrat der Werkstatt für angepasste Arbeit Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Wahl der städtischen Vertreter*innen
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Beschlussvorlage
3383 Zeichen
RAT/381/2025
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Verwaltungsrat der Werkstatt für angepasste Arbeit Gesellschaft mit beschränkter
Haftung - Wahl der städtischen Vertreter*innen
Fachbereich:
20 - Kämmerei
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt beauftragt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m.
§ 50 Abs. 3 GO NRW die/ den städtische*n Kapitalvertreter*in in der
Gesellschafterversammlung der Werkstatt für angepasste Arbeit GmbH,
unter Abberufung der bisherigen Mitglieder und deren stellvertretenden
Mitglieder, als
ordentliche Mitglieder:
1.
Herrn Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Oberbürgermeister oder die/ der von
ihm vorgeschlagene Bedienstete gem.
§ 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW
2.
3.
4.
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5.
persönlich stellvertretende Mitglieder:
1. Herrn Stephan Glaremin
Leiter des Amtes für Soziales und
Jugend
2.
3.
4.
5.
in den Verwaltungsrat der Werkstatt für angepasste Arbeit Gesellschaft mit
beschränkter Haftung zu wählen.
Die Beauftragung gilt bis zur neuen Beschlussfassung durch den Rat in der nächsten
Wahlperiode – vorbehaltlich einer Abberufung bzw. eines anderslautenden
Beschlusses. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder
ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Verwaltungsrates weiter aus.
Endet die Amtszeit des Verwaltungsrates aufgrund gesetzlicher oder
gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates,
so gilt diese Beauftragung auch für die dann anstehende Konstituierung des
Verwaltungsrates.
Sachdarstellung:
Der Verwaltungsrat der Werkstatt für angepasste Arbeit Gesellschaft mit
beschränkter Haftung besteht aus 9 Mitgliedern. Für jedes Mitglied wird ein
persönliches stellvertretendes Mitglied benannt, das im Verhinderungsfalle für das
verhinderte Mitglied stimmberechtigt ist.
Hiervon benennen
a) die Landeshauptstadt Düsseldorf 5 Mitglieder und 5 stellvertretende
Mitglieder
b) die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE e.V. 4 Mitglieder und 4
stellvertretende Mitglieder jeweils im Benehmen mit dem anderen
Gesellschafter. Die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE e.V. wird bei
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ihren Mitgliedern die örtlichen Behindertenvereine in
Düsseldorf berücksichtigen.
Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch die Gesellschafterversammlung.
Zu den Mitgliedern der Landeshauptstadt Düsseldorf muss der Oberbürgermeister
oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen.
Bisher nehmen folgende Vertreter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf
Verwaltungsratsmandate bei der Werkstatt für angepasste Arbeit Gesellschaft mit
beschränkter Haftung wahr:
1. Herr Stadtdirektor Burkhard Hintzsche gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW
2. Frau Constanze Mucha
3. Frau Susanne Ott
4. Ratsfrau Sabine Humpert-Kalb
5. Ratsfrau
Stellvertreter*innen
Dr. Christine Rachner
1. Herr Stephan Glaremin als Leiter des Amtes für Soziales
und Jugend
2. Ratsherr Andreas-Paul Stieber
3. Herr
4. Herr
5. Frau
Uwe Warnecke
Dr. Gottfried Panhaus
Daniela Masberg-Eikelau
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RAT/381/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 19.11.2025
- Erstellt
- 20.10.2025 09:47