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RAT/381/2025

Verwaltungsrat der Werkstatt für angepasste Arbeit Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Wahl der städtischen Vertreter*innen

Beschlussvorlage 19.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2025, TOP 61

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3383 Zeichen

RAT/381/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Verwaltungsrat der Werkstatt für angepasste Arbeit Gesellschaft mit beschränkter 
Haftung - Wahl der städtischen Vertreter*innen 
Fachbereich: 
20 - Kämmerei     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtkämmerin  Dorothée Schneider      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Rat 11.12.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Rat der Stadt beauftragt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. 
§ 50 Abs. 3 GO NRW die/ den städtische*n Kapitalvertreter*in in der 
Gesellschafterversammlung der Werkstatt für angepasste Arbeit GmbH, 
unter Abberufung der bisherigen Mitglieder und deren stellvertretenden 
Mitglieder, als 
 
ordentliche Mitglieder: 
 
 
1. 
 
Herrn Stadtdirektor Burkhard Hintzsche 
 
 
Oberbürgermeister oder die/ der von 
ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. 
§ 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 
2.  
 
 
 
 
3. 
 
 
 
 
 
 
4.

Seite 2 
 
 
5. 
 
 
 
 
 
persönlich stellvertretende Mitglieder:  
   
1. Herrn Stephan Glaremin 
 
Leiter des Amtes für  Soziales und 
Jugend 
 
2. 
 
 
 
 
 
 
3. 
 
 
 
 
 
 
4. 
 
 
 
 
 
 
5. 
 
 
 
 
 
 
in den Verwaltungsrat der Werkstatt für angepasste Arbeit Gesellschaft mit 
beschränkter Haftung zu wählen.  
 
Die Beauftragung gilt bis zur neuen Beschlussfassung durch den Rat in der nächsten 
Wahlperiode – vorbehaltlich einer Abberufung bzw. eines anderslautenden 
Beschlusses. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder 
ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Verwaltungsrates weiter aus. 
 
Endet die Amtszeit des Verwaltungsrates aufgrund gesetzlicher oder 
gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, 
so gilt diese Beauftragung auch für die dann anstehende Konstituierung des 
Verwaltungsrates.  
 
Sachdarstellung: 
Der Verwaltungsrat der Werkstatt für angepasste Arbeit Gesellschaft mit 
beschränkter Haftung besteht aus 9 Mitgliedern. Für jedes Mitglied wird ein 
persönliches stellvertretendes Mitglied benannt, das im Verhinderungsfalle für das 
verhinderte Mitglied stimmberechtigt ist.  
 
Hiervon benennen  
  
a) die Landeshauptstadt Düsseldorf 5 Mitglieder und 5 stellvertretende 
Mitglieder  
b) die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE e.V. 4 Mitglieder und 4 
    stellvertretende Mitglieder jeweils im Benehmen mit dem anderen  
    Gesellschafter. Die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE e.V. wird bei

Seite 3 
    ihren Mitgliedern die örtlichen Behindertenvereine in 
    Düsseldorf berücksichtigen.  
 
Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch die Gesellschafterversammlung. 
 
Zu den Mitgliedern der Landeshauptstadt Düsseldorf muss der Oberbürgermeister 
oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde zählen.  
 
Bisher nehmen folgende Vertreter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf 
Verwaltungsratsmandate bei der Werkstatt für angepasste Arbeit Gesellschaft mit 
beschränkter Haftung wahr: 
 
1. Herr Stadtdirektor Burkhard Hintzsche gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 
2. Frau Constanze Mucha  
3. Frau Susanne Ott  
4. Ratsfrau Sabine Humpert-Kalb  
5. Ratsfrau 
 
Stellvertreter*innen 
 
Dr. Christine Rachner 
 
 
 
1. Herr Stephan Glaremin als Leiter des Amtes für Soziales 
und Jugend 
2. Ratsherr Andreas-Paul Stieber  
3. Herr 
4. Herr 
5. Frau 
 
Uwe Warnecke 
Dr. Gottfried Panhaus 
Daniela Masberg-Eikelau

Beratungsverlauf (1)

11.12.2025 Rat
TOP 61 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Aktenzeichen
RAT/381/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
19.11.2025
Erstellt
20.10.2025 09:47