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V/0729/2019/1

Förderung von Stadt

Vorlagen 06.09.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 11.09.2019, TOP 4

0729-2019 StBauFö Anlage 1 Sachstandsbericht 2019

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0729-2019 Anlage A

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Beschlussvorlage

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0729-2019 StBauFö Anlage 1 Sachstandsbericht 2019

30704 Zeichen

1
 
 
                                         Anlage 1  
zur Vorlage V/0729/2019 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachstandsbericht 2019 – Städtebauförderung in Münster 
 
 
 
 
Stadterneuerungsprogramm 2019 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau 
und Gleichstellung des Landes NRW 
 
 
Vorbemerkung 
 
Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2019 des Landes  Nordrhein-Westfalen wurde am 
06.07.2019 veröffentlicht.  
Es enthält für Münster aktuell nur die Maßnahme „Ak tives Zentrum Münster-Innenstadt/Bahn-
hofsviertel: Dominikanerkirche – Dauerhafte Install ation eines Kunstwerkes von Gerhard Richter, 
Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit, Energeti sche Sanierung, Reduzierung des Ressour- 
cen- und Energieverbrauchs, Schaffung von Barrieref reiheit, Funktionsverbesserung und neues 
Nutzungskonzept“, die mit 1.334.000 Euro gefördert werden soll.  
 
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gle ichstellung, die Bezirksregierung Münster 
und die Stadt Münster stimmen sich in regelmäßigen Abständen über die aktuellen und geplanten 
Anträge der Stadt ab und treffen dabei auch Ziel- u nd Perspektivaussagen. Aus gegebenem An- 
lass war daher vereinbart worden, die im Jahr 2018 zum Stichtag 30.11.2018 bzw. zum 
28.02.2019 fristgerecht gestellten Anträge auf das Stadterneuerungsprogramm 2020 (Antragsfrist 
30.09.2019) zu verschieben: 
 
• Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sanierung, Reduzierung des 
Ressourcen- und Energieverbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen 
zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des S tadthauses 1, Optimierung der baulichen 
Strukturen, Folgeantrag; 
• Stadtumbau Hafen/Süd-Ost – Programm Initiative Erg reifen: B-Side Münster - Ein Gewächs- 
haus der Ideen: Kreativität, Kultur und Freiräume u nter einem Dach.  Aus-, Um- und Neubau 
des ehem. Hill-Speichers zu einem kreativ-kulturell en Treffpunkt für Münster und das Hansa-

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Quartier und zu einem Experimentierlabor für junge Kreative, in baulicher Kombination mit dem 
Ruderverein Münster, der ebenfalls einen Teil des Speichers entwickeln wird, Neuantrag; 
• Stadtumbau Hafen/Süd-Ost: Freiflächengestaltung de r Hafensüdseite des  Stadthafen 1 – 
1.Bauabschnitt, Herrichtung bzw. Realisierung von ö ffentlichen Flächen als Ergebnis der Mehr- 
fachbeauftragung zur Neugestaltung der Kaiflächen m it besonderen Gestaltungselementen 
(Balkonen), barrierefreier Ausbau, Neuantrag. 
 
Durch die Verschiebung entstehen der Stadt Münster keine Nachteile, da für die Folgemaßnahme 
Stadthaus 1 bereits ein vorzeitiger, förderunschädl icher Maßnahmebeginn vorliegt, so dass ohne 
Unterbrechung weitergearbeitet werden kann. Die Sta dt muss allerdings die Baumaßnahme im 
Hinblick auf die Fördermittel vorfinanzieren.  
Für die beiden neuen Maßnahmen am Stadthafen kann d ie Zeit zur Weiterqualifizierung und Ver- 
vollständigung der Projekte verwendet werden, so da ss dann im Falle einer Bewilligung baureife 
Projekte vorliegen und direkt nach der möglichen Be willigung mit der Umsetzung begonnen wer- 
den kann. Somit können Auflagen und Forderungen seitens des Ministeriums vermieden werden. 
 
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münster – gesamtstädtisch die in den letzten Jahren 
bereits bewilligten sowie die geplanten und 2019 zu  beantragenden Maßnahmen und Förderpro- 
jekte aufgelistet. Ferner enthält die Übersicht ein en gesamtstädtischen Überblick über den aktuel- 
len Stand der Bearbeitung in Durchführung, Planung oder Abrechnung befindlicher Maßnahmen. 
 
 
Altstadt und Bahnhofsviertel 
 
Der Rat der Stadt Münster hat zur Sicherung der Ent wicklung in der Innenstadt für zusammenhän- 
gende Bereiche der Altstadt mit dem Bahnhofsviertel  einen Gebietsbezug „Aktives Zentrum Müns- 
ter-Innenstadt“ im Sinne von § 171b (2) BauGB beschlossen. Darauf aufbauend wurde 2008 auch 
eine Maßnahmenübersicht mit einem Integrierten Hand lungskonzept für den Bereich „Aktives 
Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Innenstadt“ vorgelegt. Aufgrund einer Vielzahl aktueller 
Entwicklungen und Projekte war es erforderlich gewo rden, diese Punkte in das Integrierte Hand- 
lungskonzept mit aufzunehmen und das Konzept insges amt zu aktualisieren. Dieses Integrierte 
Handlungskonzept wurde fortgeschrieben und ist vom Rat der Stadt Münster am 22.03.2017 be- 
schlossen worden. Mit dem Beschluss des Rates zur D ominikanerkirche und der dauerhaften In- 
stallation eines Kunstwerkes vom 04.07.2018 wurde das Integrierte Handlungskonzept erneut fort- 
geschrieben und um die Maßnahme Dominikanerkirche ergänzt.  
 
Viele Maßnahmenvorschläge können aufgrund eines Imp ulses durch die örtlichen Anlieger in ge- 
meinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft u nd Stadt entwickelt werden. Dabei überneh- 
men die privaten Partner als Anschub auch einen gro ßen Finanzierungsanteil aus dem Eigenan- 
teil, um das Anliegen entsprechend zu unterstützen.  Viele Maßnahmen konnten zwischenzeitlich 
bereits, auch unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln, realisiert werden.  
Mit der Initiative Starke Innenstadt (ISI) und der Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofs- 
viertel Münster e.V. (ISG) sind zwei Organisationen engagiert, um Maßnahmen und Projekte in der 
Innenstadt und im Bahnhofsviertel durch privates Engagement zu unterstützen.  
 
Bereits seit vielen Jahren ist die Verbesserung und  Aufwertung des unmittelbaren Umfeld es des 
Hauptbahnhof es Münster  ein Schwerpunkt der Stadterneuerung. Die abgestimm ten und grund- 
legenden Planungen und Konzepte dazu liegen alle se it langem vor und wurden aufgrund der Ab- 
hängigkeit zum Baufortschritt für den Neu- bzw. Umb au des Empfangsgebäudes durch die Deut- 
sche Bahn AG mehrfach verschoben. Bereits vorliegende Bewilligungen wurden aufgrund der Ver- 
zögerungen der Umsetzung in Absprache der Beteiligt en vorerst zurückgegeben. Sofern abge- 
stimmte Umsetzungszeiträume vorliegen, wird die Ver waltung entsprechend neue Förderanträge 
stellen. 
 
Das Empfangsgebäude der DB AG ist im Jahr 2017 eröf fnet worden. Die Neugestaltung des Vor- 
platzes auf der Westseite konnte nur in Teilbereichen zeitgerecht umgesetzt werden. Aufgrund von 
Abhängigkeiten zum Neubauvorhaben auf der Hauptbahn hof Ostseite, Einrichtung von Provisori- 
en, Verlagerung von Verkehrsbeziehungen, kann die e ndgültige Platzgestaltung auf der Westseite

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frühestens nach Ende der Hochbauarbeiten auf der Os tseite voraussichtlich ab dem Jahr 2021 
umgesetzt werden.  
Für die Ostseite des Hauptbahnhofes hatten die DB A G und die Stadt Münster gemeinsam einen 
Investorenwettbewerb durchgeführt, der durch die Ba hnflächenentwicklungsgesellschaft (BEG) 
des Landes NRW begleitet wurde. Die Umsetzung des W ettbewerbsergebnisses, Neubau der 
Hauptbahnhof Ostseite, erfolgt seit Mai 2018 und soll im Jahr 2021 abgeschlossen sein.  
 
Aufgrund der Gesamtthematik des Stadtraumes rund um den Bahnhof hat der Rat der Stadt Müns- 
ter 2017 beschlossen, einen Kümmerer in Form eines Quartiersmanagements zu installieren und 
mit der Verwaltung selbst das Engagement für das Quartiersmanagement übernommen.  
Die Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen sowie di e Vielzahl an Interessenvertretern zeigen 
die Komplexität der Aufgabe, den Bremer Platz  zu einer urbanen Grünfläche  zu entwickeln. Ziel 
des Verfahrens ist es, unter Beteiligung aller Betr offenen, Planungsideen für den Bremer Platz zu 
entwickeln. Damit wird aus Sicht der Verwaltung sic hergestellt, dass insgesamt ein attraktiver öf- 
fentlicher Raum entsteht, der sowohl gestalterisch als auch funktional den besonderen Anforde- 
rungen an einen Bahnhofsvorplatz entspricht. Die im  Umfeld existierende „Szene“ wird durch die 
Überlegungen zur Neugestaltung nicht verdrängt sondern in das Verfahren integriert. 
 
Nach entsprechender Bewilligung im Stadterneuerungs programm 2018 ist das dialogorientierte, 
transparente und bürgernahe Planungs- und Workshopv erfahren zur Neugestaltung der Grünflä- 
che Bremer Platz , unter Einbeziehung angrenzender Stadträume, nach entsprechender Vorberei- 
tung, Ausschreibung und Vergabe am 17.06.2019 mit d em Auftaktworkshop gestartet. Weitere 
Workshops finden am 05.09.2019 und Ende Oktober 201 9 statt, so dass Anfang 2020 erste Er- 
gebnisse vorliegen werden. Nach Abstimmung und ents prechender Beschlussfassung soll dann 
ein Städtebauförderantrag zur Um- und Neugestaltung der Grünfläche gestellt werden.  
 
Schwerpunkt der Projekte und Aktivitäten in der Inn enstadt bzw. dem Bahnhofsquartier ist die ko- 
operative Zusammenarbeit der einzelnen privaten Zusammenschlüsse untereinander wie auch die 
Verknüpfung dieser Zusammenschlüsse mit dem Stadtraum im Gebiet der ISI bzw. der ISG. Einen 
besonderen Stellenwert nimmt hierbei die Windthorst straße als Verbindungselement zwischen 
Hauptbahnhof und Altstadt ein, welche die beiden pr ivaten Akteure ISI und ISG verbindet. Dazu 
sollte durch eine veränderte und verbesserte Gestal tung die Aufenthaltsqualität und Verweildauer 
in diesem Straßenabschnitt sowie in den angrenzenden Randbereichen erhöht werden.  
 
Der öffentliche Raum in der Altstadt ist durch viel fältige Nutzungsansprüche geprägt. Dabei ist es 
für eine weltoffene Stadt selbstverständlich, dass die öffentlich zugänglichen Platzräume, Straßen 
und Wege bespielt, inszeniert und genutzt werden. G leichwohl soll die diese Räume umgebende 
Bebauung eine Beziehung zum öffentlichen Raum aufwe isen und mit diesem harmonieren. Dazu 
werden unter anderem die Möglichkeiten des Verfügungsfonds Münster-Innenstadt  genutzt, um 
kleinere bauliche und gestalterische Maßnahmen zeitnah umsetzten zu können. 
Der Mehrwert des Verfügungsfonds besteht darin, dass privates Engagement und öffentliche Mittel 
zusammengeführt werden. Maßnahmenträger können sowohl die Privaten als auch die Stadt sein. 
So können beispielsweise bauliche Verbesserungen im  öffentlichen Stadtraum verbunden werden 
mit komplementären Maßnahmen auf Flächen privater E igentümer oder durch eine initiale Insze- 
nierung bei der Übergabe an die öffentliche Nutzung.  
 
Im Jahr 2012 hat die Stadt Münster erstmals einen V erfügungsfonds Münster-Innenstadt aufgelegt 
und gemeinsam mit der ISI und der ISG versucht Maßnahmen zu identifizieren, die möglichst hohe 
Synergieeffekte – auch zu anderen Projekten und Fördermaßnahmen – erwarten ließen. Die Nach- 
frage insgesamt ist aber weit hinter den Erwartunge n zurück geblieben, so dass nach Auslaufen 
des aktuellen Verfügungsfonds vorerst keine Verläng erung erfolgen wird. Das mit der Bewilligung 
einhergehende öffentliche Vergaberecht und die dami t zusammenhängenden Vorgaben der Lan- 
deshaushaltsordnung bildeten, bei überschaubaren Mi tteleinsatz, für die privaten Partner oftmals 
eine kaum überbrückbare Hürde. 
 
Die Inwertsetzung der Dominikanerkirche  mittels einer Lichtinstallation ist im August 2018  umge- 
setzt worden. Weitere Projekte aus dem Altstadt-Lichtkonzept, z.B. die sog. Lichttore an den Kreu-

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zungspunkten der Promenade, sollen in den nächsten Jahren folgen, ggf. ergänzt um weitere Ein- 
zelprojekte. 
 
Aufgrund ihrer Lage in der Altstadt sowie ihrer bes onderen innenräumlichen Qualität und Anlage 
bietet die  Dominikanerkirche  ein großes Potential für unterschiedlichste Nutzun gsmöglichkeiten, 
die ebenso der Bedeutung und Repräsentanz des Baude nkmals wie auch dem hochzentralen 
Standort gerecht werden. Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2017 das Kunstwerk „Zwei graue 
Doppelspiegel für ein Pendel“ als Geschenk des Küns tlers Gerhard Richter an die Stadt ange- 
nommen. Nach entsprechender Vorbereitung wird diese s nun dauerhaft in der Dominikanerkirche 
erlebbar sein. In einem zweiten Schritt soll nun di e Dominikanerkirche gemäß dem Beschluss des 
Rates der Stadt Münster vom 04.07.2018 als ein Ort der Begegnung, des Verweilens, der Kunst 
und Kultur, dauerhaft hergerichtet und nutzbar gema cht werden. Das Land NRW hat eine Förde- 
rung im Stadterneuerungsprogramm 2019 entsprechend bekannt gemacht.  
 
Die Initiative Starke Innenstadt ist aktuell dabei, das Engagement für die Altstadt  durch den Ein- 
satz eines professionellen Quartiersmanagements  weiter zu verbessern. Durch das Quartiers- 
management sollen, analog zur ISG Bahnhofsviertel, einzelne Projekte noch besser koordiniert 
und gemeinsam mit der Stadt die Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen für die Altstadt aufzeigt 
werden. Derzeit bearbeiten Münster Marketing und da s Quartiersmanagement die einzelnen Auf- 
gabenfelder, so dass ggf. sich daraus weitere Einze lmaßnahmen oder Förderprojekte ergeben 
könnten. 
 
Auf der Grundlage der Richtlinien Städtebauförderun g sollen verstärkt auch Investitionszuschüsse 
zur funktionalen Verbesserung im Quartier in den kommunalen Gebäudebestand der Kernhaushal- 
te gelenkt werden. Zu diesen Gemeinbedarfseinrichtungen gehören insbesondere Bildungseinrich- 
tungen, Jugend- und Altentreffs, Sportstätten zur U nterstützung des Schul- und Breitensports, 
Stadtteil-Kultureinrichtungen und Verwaltungseinrichtungen.  
In diesem Zusammenhang fördert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel- 
lung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) daher v erstärkt u.a. Maßnahmen zur Verringe- 
rung der CO2-Emissionen, der energetischen Sanierun g und der Herstellung von Barrierefreiheit. 
Die anstehenden Sanierungen  und Umbaumaßnahmen  im Stadthaus 1  umfassen auch Maß- 
nahmen der energetischen Sanierung im Gebäudeinnere n nachdem die Fassaden in den letzten 
Jahren bereits entsprechend hergerichtet wurden. Zu m Thema Barrierefreiheit und Nutzerfreund- 
lichkeit erfolgen im Gebäudeinneren zahlreiche Umba uten und Veränderungen, so dass durch die 
Veränderungen die Bürgerfreundlichkeit deutlich gesteigert werden kann. Seit dem Jahr 2017 kön- 
nen erste Bauabschnitte unter Inanspruchnahme von S tädtebaufördermitteln umgesetzt werden, 
weitere Bauabschnitte sind sukzessive beantragt und  werden entsprechend umgesetzt. Damit 
ergibt sich zukünftig eine uneingeschränkte öffentl iche Nutzbarkeit des Gebäudes mit vielfältigen 
Funktionen für die Bürgerschaft.  
 
 
Kinderhaus 
 
Das Land NRW fördert die funktionale Verbesserung  von Gemeinbedarfseinrichtungen  im 
kommunalen Kernhaushalt über Investitionszuschüsse zur funktionalen Verbesserung der Einrich- 
tungen im Quartier. Zu diesen Gemeinbedarfseinricht ungen gehören insbesondere Bildungsein- 
richtungen, Jugend- und Altentreffs, Sportstätten z ur Unterstützung des Schul- und Breitensports, 
Stadtteil-Kultureinrichtungen und Verwaltungseinric htungen. In diesem Zusammenhang setzt das 
zuständige Landesministerium verstärkt auf die funktionale Verbesserung im kommunalen Gebäu- 
debestand und fördert daher u.a. Maßnahmen zur Verr ingerung der CO2-Emissionen, der energe- 
tischen Sanierung und der Herstellung von Barrierefreiheit.  
 
Aufgrund der aktuellen Problemlage zum Bürgerhaus K inderhaus nach dem Starkregenereignis 
vom Juli 2014 hat die Stadt, in Absprache mit dem d amaligen Ministerium für Bauen, Wohnen, 
Stadtentwicklung und Verkehr die ohnehin anstehende n Wiederherstellungs- und Ersatzbaumaß- 
nahmen sowie die notwendigen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen am Bürgerhaus 
Kinderhaus sowie dem  Hallenbad zu einem Städtebauförderungsantrag zusammen gefasst. Die- 
ser ist seit dem Jahr 2015 in einer mehreren Tranch en bewilligt worden, so dass die wichtigsten

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Maßnahmen damit finanziert sind und bis auf einige Restarbeiten alle bereits erfolgreich umgesetzt 
werden konnten.  
 
 
Wolbeck / Gievenbeck 
 
Zur Sicherung der Entwicklung in den Stadtteilen hat die Verwaltung entsprechend den Möglichkei- 
ten der Städtebauförder-Richtlinien (FöRi 2008) für  zusammenhängende Bereiche in den Stadttei- 
len Wolbeck  und Gievenbeck  je einen Gebietsbezug als „ Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum “ 
im Sinne von § 171b (2) BauGB vorbereitet, die jewe ils vom Rat der Stadt Münster beschlossen 
wurden.  
 
Darauf aufbauend wurde für Wolbeck  mit großem Engagement der Akteure vor Ort in einem  breit 
angelegten Diskussions- und Moderationsprozess ein Integriertes Handlungskonzept – mit Detail- 
planungen und Entwürfen – gemeinsam erarbeitet. Für  die Umsetzung eines Teils der vorgeschla- 
genen Maßnahmen hat die Stadt Münster im Jahr 2012 einen Städtebauförderantrag gestellt, der 
im Jahr 2013 entsprechend bewilligt wurde und Gesta ltungs- und Verbesserungsmaßnahmen im 
Zentrum von Wolbeck ermöglicht.  
Nach einigen Verzögerungen in Folge von Umplanungen  wird die Neugestaltung  des Marktplat- 
zes im Jahr  2019 abgeschlossen. Sobald Entscheidung en zum Thema Eschstraße getroffen wer- 
den können, werden die Umgestaltung der Münsterstra ße im historischen Wigbold sowie die er- 
gänzende Platzgestaltung zur Antragsreife gebracht.  
 
 
Gremmendorf / Gievenbeck 
 
Sofern absehbar für die Entwicklung der Konversionsflächen  dauerhaft unrentierliche Kosten 
entstehen, soll versucht werden über das Programm Stadtumbau West eine entsprechende Förde- 
rung zu erreichen. In Absprache mit NRW.Urban wird derzeit geprüft ob und in welchem Umfang 
Städtebauförderanträge erfolgversprechend sein könnten.  
 
 
Stadthafen 
 
Nach den Zielsetzungen im Masterplan Stadthäfen ist  zukünftig eine öffentliche Nutzung der süd- 
lich des Stadthafen 1  gelegenen Kaiflächen vorgesehen, die dazu entsprec hend ausgebaut und 
hergerichtet werden sollen. Für die Gestaltung der südlichen Kaiflächen  ist eine Mehrfachbeauf- 
tragung mit Landschaftsarchitekten durchgeführt worden. Gemäß dem prämierten Entwurf wird die 
Kaifläche zur öffentlichen Wege- und Aufenthaltsflä che (vgl. Vorlage V/0742/2018) in zwei aufei- 
nander folgenden Bauabschnitten ausgebaut. Die noch  vorhandenen baulichen Zeugnisse der 
ehem. Hafennutzung wie Schienen- und Siloanlagen, K räne und Betonschütten werden integriert 
und in die Gesamtkonzeption mit einbezogen. Die eig entliche Herrichtung der hafentypischen 
Elemente erfolgt in einem späteren Bauabschnitt, vo rab soll lediglich der Hafenkran im Rahmen 
der Neugestaltung des 1.Bauabschnitts der Gestaltun g der südlichen Kaiflächen mit hergerichtet 
werden. 
 
Entsprechend den Inhalten der Vorlage V/0742/2018 e rfolgen die anstehenden Gestaltungsmaß- 
nahmen unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermit teln. Dabei wird insbesondere Wert auf 
eine attraktive, barrierefreie Verbindung mit hohem Gestalt- und Freizeitwert gelegt. Als besondere 
Verweilzonen sind zwei über das Wasser auskragende Holzpodeste als Wasserterrassen vorge- 
sehen. Entsprechend der Abstimmung mit dem MHKBG un d der Bezirksregierung wurde der An- 
trag in das Stadterneuerungsprogramm 2020 verschoben.  
 
Für 2020 ist der Baubeginn des Projektes „ Speicher 42 “ mit der B-Side  und dem Ruderverein 
vorgesehen. Ein Förderantrag ist fristgerecht zum 28.02.2019 über das Programm „Initiative ergrei- 
fen“ gestellt worden. Entsprechend der Abstimmung m it dem MHKBG und der Bezirksregierung 
wurde der Antrag aber in das Stadterneuerungsprogramm 2020 verschoben.

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Der Ursprung des Projekts „B-Side “ lässt sich auf Impulse aus dem Jahr 2010 zurückfü hren. Die 
lokale freie Szene begann, den Ort mit einem selbst  organisierten und improvisierten Mix an 
Kunstformen zu prägen. Der raue, unfertige Charme d es Speichergebäudes ermöglichte eine 
Kunst zum Erfahren und Erleben. Mit dem Projekt B-Side  soll ein sozio-kulturelles Quartierszent- 
rum in Trägerschaft einer gGmbH entstehen, mit öffentlichen Räumen für die sich teils überschnei- 
denden Bereiche Sozio-Kultur, Musik, darstellende &  bildende Künste, Stadtentwicklung, bürger- 
schaftliche Partizipation, Lebensweise & Ernährung sowie Bildung.  
In ein Raumprogramm übersetzt bedeuten diese Anlieg en die Einrichtung eines Quartierwohn- 
zimmers mit integrierten Bereichen für Ausstellunge n, untergeordneter anlassbezogener Gastro- 
nomie, ein Veranstaltungsraum, ein Bewegungsraum, m ehrere Gruppenräume und eine offene 
Stadtteilwerkstatt. Neben einem Coworking-Space für  Sozialunternehmer/Innen sollen zusätzlich 
möglichst günstige Werkräume für Künstler/Innen und  die Kreativwirtschaft geschaffen werden, 
sowie Büros für soziale und gemeinwohlorientierte I nitiativen und Proberäume für Musiker/Innen. 
Auf diese Weise soll ein selbstverwalteter, soziale r gemeinnützig und sich selbst-tragender Ort 
entstehen.  
 
Die überwiegenden Teile des Erdgeschosses des Speic hers 42 sind für die Nutzung durch den 
Ruderverein Münster von 1882 e.V. (RVM) vorgesehen.  Der Verein betreibt den Rudersport so- 
wohl im Breitensport als auch sehr erfolgreich im Leistungssport. 
Der Speicher 42 wird durch die räumliche Bündelung von sozio-kultureller Nutzung durch die B-
Side und der sportlichen Vereinsnutzung durch den R VM die Zielsetzung einer möglichst kleinteili- 
gen Struktur mit größtmöglicher Nutzungsvielfalt in  einem wichtigen Teilbereich der Hafenentwick- 
lung positiv befördern.  
 
Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0273/2019 den Gebietsbezug „Hafen/Süd-
Ost“ gem. § 171 b BauGB als „Stadtumbaugebiet“ festgelegt um eine entsprechende neue Förder- 
kulisse für den Bereich der Stadthäfen nachweisen z u können. Diese Förderkulisse ersetzt die mit 
der Sanierungssatzung „Hafen / Halle Münsterland“ in den 1990er Jahren  beschlossene Förderku- 
lisse als Grundlage für aktuelle und zukünftige Fördermaßnahmen. 
 
Mit Begleitung des Dialogprozesses „Hafenratschlag“ werden die Zielperspektiven für die weitere 
Entwicklung des Areals Stadthafen neu definiert und  im Rahmen des neu aufzustellenden Inte- 
grierten Stadtentwicklungskonzeptes aufgezeigt. Die  entsprechende Aktualisierung des Master- 
plans Stadthäfen Münster ist am 22.05.2019 vom Rat der Stadt Münster beschlossen worden (Vor- 
lage V/0150/2019).  
 
 
Sonderprogramme 
 
Mit dem Sonderprogramm des Landes NRW " Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integrati- 
on von Flüchtlingen " angesprochen ist insbesondere der Umbau von Wohn-  und Nichtwohnge- 
bäuden für Zwecke der Betreuung im Bereich Bildung, Freizeit und Kultur. Die Einrichtungen sollen 
der Integration dienen, so dass neben Flüchtlingen alle Bewohner eines Quartiers davon profitie- 
ren können.  Neben investiven, baulichen Maßnahmen können auch investitionsbegleitende Maß- 
nahmen gefördert werden.  
 
Am heutigen Standort des Jugendausbildungszentrum (JAZ)  gGmbH JAZ in der Kinderhauser 
Straße wurde durch Anbindung an einen freien Träger  im Auftrag der Stadt Münster eine bauliche 
Erweiterung der vorhandenen Einrichtung mit den Sch werpunkten Beratung, Berufsvorbereitung, 
Ausbildung und Qualifizierung realisiert, die sich insbesondere an nicht mehr schulpflichtige junge 
Erwachsene richtet. Dabei sollen die Angebote schri ttweise für weitere jugendliche Zielgruppen 
geöffnet werden, um den Integrationsgedanken zu verstetigen. 
 
Das Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“ unterstützt junge zugewanderte Menschen 
im Alter von 15 bis 21 Jahren, damit diese in Münst er eine neue Heimat finden, sich schulisch und 
beruflich bilden, leben und arbeiten. Wenngleich fü r minderjährige zugewanderte Jugendliche eine 
Reihe von schulischen und schulnahen Unterstützungsangeboten existiert, so besteht insbesonde- 
re für nicht mehr schulpflichtige junge Erwachsene hier eine Lücke, wenn diese einen Schulab-

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schluss nachholen bzw. erwerben wollen und/oder ein e berufliche Ausbildung und damit ein 
selbstständiges und sozial integriertes Leben in der neuen Heimat Münster anstreben.  
 
Die Mittel aus dem Programm „ Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förd erung 
von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf “ sind zweckgebunden in den Wohngebie- 
ten einzusetzen, in denen die Lebensbedingungen der  Bewohnerinnen und Bewohner und insbe- 
sondere die Entwicklungschancen bzw. Sozialisations bedingungen von Kindern und Jugendlichen 
durch negative Faktoren bestimmt werden. Im Mittelp unkt stehen Bildungs-, Integrations-, Ge- 
sundheits- und sozialpolitische Handlungsansätze, d ie ein gelingendes Aufwachsen von Kindern 
und Jugendlichen auch in schwierigem Umfeld ermöglichen sollen. 
Die Städtebauförderung flankiert diese Bemühungen m it baulichen Investitionen in den Sozial- 
raum, sie wirkt der räumlichen Segregation benachte iligter Bevölkerung entgegen, sichert die Teil- 
habe am öffentlichen Leben und ermöglicht Kindern und Jugendlichen einen Ausgleich für schwie- 
rige familiäre Lebensumstände.  
 
Die Ev. Markus-Kindertageseinrichtung  befindet sich im Stadtteil Kinderhaus. Der Stadtte il ist 
aufgrund der Bevölkerungsstruktur ein Quartier mit besonderem Entwicklungsbedarf. Bei allen 
diesbezüglich relevanten statistischen Kennzahlen (Anteil SGB II-Empfänger, Ausländeranteil etc.) 
liegt der Bereich weit über dem jeweiligen städtisc hen Durchschnitt. Aufgrund der besonderen Si- 
tuation in Kinderhaus werden und wurden Maßnahmen z ur Förderung und Partizipation von Kin- 
dern ergriffen. Hierzu zählen auch Maßnahmen wie „S tadtteilkoordination Frühe Hilfen“, die im 
Rahmen der Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen  - Kommunen in NRW beugen vor“, umge- 
setzt werden.  
Eine bedarfsgerechte Betreuung und Förderung der Ki nder in Kindertageseinrichtungen und die 
Unterstützung der Eltern in der Erziehung ihrer Kin der gehören ebenso dazu und werden auch in 
Familienzentren wie der Ev. Markus-Kindertageseinrichtung angeboten.  
Die Kita wurde im Jahre 1984 um einen Pavillon erwe itert, um die bedarfsgerechte Betreuung im 
Stadtteil zu verbessern. Der abgängige Pavillon wur de durch einen angemessenen Neu-/Anbau 
ersetzt, um die Einrichtung damit zukunftsfähig aufzustellen. Damit wird gleichzeitig das vorhande- 
ne, qualitativ hochwertige Angebot für den Wohnbereich dauerhaft gesichert.

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Fördermaßnahme  Bearbeitungsstand  Fördersumme:  
 
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster 
 Hauptbahnhof Ostseite – Bremer Platz: Planungs- und Workshopver- 
fahren Grünfläche/Stadtraum Bremer Platz  
 
 
2019-2020 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
 
 
49.980 € 
 
 
Schwerpunkt City/Altstadt 
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Verfügungsfonds 
Innenstadt, Fortsetzung  
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Initiative Starke 
Innenstadt, Einrichtung eines Quartiersmanagements als Geschäfts- 
stelle zur Unterstützung der ISI bei Ausweitung der Themenfelder 
und Illumination der Dominikanerkirche 
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sa- 
nierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Bar- 
rierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Ver-
besserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, BA 1 + 2a  
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sa- 
nierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Bar- 
rierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Verbesse- 
rung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, BA 2b  
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Dominikanerkir- 
che – Dauerhafte Installation eines Kunstwerkes, Verbesserung der 
öffentlichen Nutzbarkeit, Energetische Sanierung, Reduzierung des 
Ressourcen- und Energieverbrauchs, Schaffung von Barrierefreiheit 
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sa- 
nierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Bar- 
rierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Verbesse- 
rung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 3. BA 
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sa- 
nierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Bar- 
rierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Verbesse- 
rung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 4. BA 
 
 
 
2014-2019 
Maßnahme in Durchführung 
2016-2020 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
2017-2019 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
2018-2020 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
2019-2020 
Im STEP 2019 berücksichtigt 
  
 
2019 
Antragstellung 
(geschoben STEP 2020) 
 
2019 
Antragstellung  
 
 
 
180.000 € 
 
225.000 € 
 
 
 
713.000 € 
 
 
 
1.102.830 € 
 
 
 
1.334.000 € 
 
 
 
 
 
Schwerpunkt Hafen/Halle Münsterland 
• Stadtumbaugebiet Hafen/Süd-Ost - Programm Initiative Er greifen: B-
Side Münster - Gewächshaus der Ideen: Kreativität, Kul tur und Frei- 
räume unter einem Dach.  Aus-, Um- und Neubau des eh em. Hill-
Speichers zu einem kreativ-kulturellen Treffpunkt in  baulicher Kombina- 
tion mit dem Ruderverein Münster, der ebenfalls ein en Teil des Spei- 
chers entwickeln wird 
• Stadtumbaugebiet Hafen/Süd-Ost: Freiflächengestaltun g der Hafen-
südseite des  Stadthafen 1 – 1.Bauabschnitt, Herrichtung bzw. Realisie- 
rung von öffentlichen Flächen als Ergebnis der Mehrf achbeauftragung 
zur Neugestaltung der Kaiflächen mit besonderen Gest altungselemen- 
ten (Balkonen), barrierefreier Ausbau 
• Stadtumbaugebiet Hafen/Süd-Ost: Freiflächengestaltun g der Ha- 
fensüdseite des Stadthafen 1 - 1.Bauabschnitt Herrich tung bzw. Siche- 
rung hafentypischer Elemente - Hafenkran 
 
 
 
2019 
Antragstellung 
(geschoben STEP 2020) 
 
 
 
2019 
Antragstellung 
(geschoben STEP 2020) 
 
 
2019 
Antragstellung  
 
 
Kinderhaus 
• Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Energetische San ierung, Bar- 
rierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kinder- 
haus, Reduzierung des Ressourcen und Energieverbrauchs, Optimie- 
rung der baulichen Strukturen, 3. und 4.BA 
• Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Energetische San ierung, Bar- 
rierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kinder- 
haus, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Optimie- 
rung der baulichen Strukturen, 5.BA 
 
 
 
2016-2018 
Maßnahme abgeschlossen 
 
 
2018-2019 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
 
 
1.637.000 €
 
 
 
 
1.240.000 € 
 
Wolbeck 
 Aktives Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck: Umsetzung des 
Entwicklungskonzeptes und Umgestaltung Marktplatz Wolbeck 
 
 
 
2017-2019 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
 
 
192.318 € 
 
Übersicht 2019 Städtebauförderung in Münster  
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:

9
 
 
 
 
 
 
 
Fördermaßnahme  Bearbeitungsstand  Fördersumme:  
 
Sonderprogramme 
• Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration vo n Flüchtlingen 
„Angekommen in Deiner Stadt“ - Umbau und Erweiterung Jugend- 
ausbildungszentrum JAZ 
• Zuweisung für Investitionen zur Förderung von Quar tieren mit beson- 
derem Entwicklungsbedarf  „Anbau Kindertagesstätte der Markus-
Kirchengemeinde Kinderhaus“ 
 
 
 
2016-2018 
Maßnahme abgeschlossen  
 
2017-2018 
Maßnahme abgeschlossen 
 
 
 
 
181.877 € 
 
 
376.600 € 
 
Übersicht 2019 Städtebauförderung in Münster  
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:

0729-2019 Anlage A

1819 Zeichen

Anlage A zur V/0729/2019 
Kurzüberblick 
 
Die Verwaltung informiert über den jährlichen Sachstand zur Städtebauförderung mit den bereits 
bewilligten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen. Ergänzt wird die Informationen mit der 
Entscheidung zu den für das Programmjahr 2020 (STEP 2020) zu stellenden Städtebauförderan- 
trägen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- 
standorte in Europa 
 Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah- 
lung entwickeln 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- 
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:  0901 Stadt- und Regionalentwicklung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist   vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 
vollständig fre 
willig 
Die Fördermaßnahmen basieren auf den jeweiligen Ratsbeschlüssen zu den einzelnen Projekten 
und auf der Grundlage der Städtebau-Förderrichtlinien (FöRi 2008, vgl. Vorlage) des Landes Nord- 
rhein-Westfalen.

Ergänzungsvorlage Beschluss

6666 Zeichen

V/0729/2019/1 
V/0729/2019/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2019 und Anträge 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.09.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sachstandsbericht 2019 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird 
zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2020, 
wie in Kapitel 2 der Begründung dieser Vorlage benannt, auf der Basis der vorhandenen G e-
bietsbezüge im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau -Förderrichtlinien 
2008 (FöRi 2008) zu stellen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die notwendigen Vorarbeiten zu 
einem Städtebauförderantrag für den Stadtteil Coerde rechtzeitig abgeschlossen we r-
den, damit eine fristgerechte Antragstellung für das Förderjahr 2021 erfolgen kann.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen we r-
den: 
 Die entsprechenden Aufwands - und Auszahlu ngsermächtigungen sind über die jeweiligen 
Fachämter sicherzustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil vorab von der 
Stadt zu erbringen und kann auf Antrag (bis auf den städtischen Mindestanteil von 10%) von 
den Dritten übernommen werden. 
 Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt 
Münster sowie ggf. bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der E r-
stattungen im jeweiligen Fachbudget. 
 Die Darstellung der Haushaltsmittel fü r die einzelnen Förderprojekte erfolgt projektbezogen 
über die zuständigen Fachämter im entsprechenden prognostizierten Haushaltsjahr, sobald 
der Bewilligungsbescheid bei der Stadt Münster vorliegt und rechtzeitig vor Beschluss des j e-
weiligen Haushaltsplanes. 
Stadtplanungsamt 
 
11.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Thiel 
Telefon: 492 61 80 
Thiel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0729/2019/1 
 Derzeit beträgt die Förderquote für Münster 60% der zuwendungsfähigen Kosten für investive 
Maßnahmen.  
 
Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage noch keine Vorentscheidungen 
über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen und letztlich zur Durchführung der genannten 
Fördermaßnahmen getroffen werden. Hierüber entscheidet der Rat im Rahmen der Beratung und 
Beschlussfassung des Haushaltsplanes unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Beschlussfa s-
sung gegebenen Finanzlage der Stadt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Vorlage V/0729/2019 „Förderung von Stadterneuerungsprojekten – Sachstand 2019 und Anträ-
ge 2020“ wurde in der Sitzung des ASSVW am 05.09.2019 beraten und der nachfolgende Änd e-
rungsantrag beschlossen:  
 
„Ergänze wie folgt:  
3. Nachdem auch im Jahr 2019 erneut keine fristgerechte Beantragung von Fördermitteln im Ra h-
men des Programms Soziale Stadt erfolgt ist, stellt die Verwaltung sicher, dass in 2020 notwendige 
Vorarbeiten rechtzeitig abgeschlossen und die Anträge entsprechend d er vorgegebenen Fristen auf 
den Weg gebracht werden, um im Folgejahr mit der Durchführung des Programms beginnen zu 
können.“ 
 
Diese Ergänzung bezog sich gemäß vorliegender Begründung der antragstellenden Fraktion auf 
Fördermittel für den Stadtteil Coerde.  
 
Nach heutigem Stand plant das Land Nordrhein -Westfalen die Antragsfrist für Städtebaufördera n-
träge für das Jahr 2021 auf den 30.09.2020 festzulegen. Ein schriftlicher Hinweis oder eine diesb e-
zügliche Bestätigung dazu liegen derzeit nicht vor. 
In Kenntnis dieser zu erwartenden Fristsetzung wird die Verwaltung sicher stellen, dass die Vora r-
beiten zu einem Städtebauförderantrag für den Stadtteil Coerde bis zum 30.09.2020 abgeschlossen 
sein werden, damit eine fristgerechte Antragstellung erfolgen kann.  
 
Die Städtebauförderrichtlinien des Landes NRW (FöRi 2008) machen konkrete Vorgaben, welche 
Unterlagen, Informationen und Beschlüsse politischer Gremien für einen Städtebauförderantrag e r-
forderlich sind. Dazu gehört z.B. ein durch Ratsbeschluss festgelegter Geb ietsbezug für das Förde r-
gebiet und ein sog. Integriertes Stadt(teil)entwicklungskonzept mit der Auflistung möglicher privater 
und öffentlicher Maßnahmen im Stadtteil sowie deren geplante Finanzierung. 
 
Wie bei den bisherigen Stadtteilentwicklungskonzepten auch, erfolgte bei der Bearbeitung des Stad t-
teilentwicklungskonzeptes Coerde zu Beginn eine Auftaktveranstaltung mit intensiver Bürgerbeteil i-
gung mit der Aufforderung im Rahmen von Themenstationen an der Erstellung mitzuwirken. Ergä n-
zend wurden Information en über eine Schlüsselpersonenbefragung, die Einbindung verschiedener, 
im Stadtteil vorhandener, ethnischer Bevölkerungsgruppen und die Befragung von Schülergruppen 
ermittelt.  
 
Alle diese Informationen bildeten die Grundlage für eine Stärken-Schwächen-Analyse und die Formu-
lierung eines möglichen Zielsystems für die weitere Entwicklung des Stadtteils Coerde. Das gesamte 
Verfahren wurde bislang überaus positiv vom Interfraktionellen Arbeitskreis innerhalb der Bezirksve r-
tretung Nord und den Akteuren vor Ort b egleitet. Zwischenstände wurden dabei sowohl zur Bevölk e-
rung als auch zur Politik mehrfach rückgekoppelt, abgestimmt und ggf. ergänzt. 
Aktuell sind die einzelnen Fachämter aufgefordert, das Zielsystem zu überprüfen und konkrete Ma ß-
nahmen, Kosten, Kooperati onspartner und Realisierungszeiträume zu benennen. Dieser Bearbe i-
tungsschritt ist noch nicht abgeschlossen.

- 3 - 
V/0729/2019/1 
 
Das federführende Fachamt wird die entsprechenden Fachämter erneut auffordern, ihre Maßnahmen, 
Projekte und Aufgabenstellungen zu formulieren, zu konkretisiere und mit Kosten, Zeiten und Bea r-
beitungsbedarfen zu versehen. Aus diesen Rückmeldungen der Fachämter wird die Verwaltung dann 
das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Coerde, mit einer Maßnahmenliste und einem Vorschlag 
zum Gebietsbezug, zusammen stellen und dem Rat zur Beschlussfassung und zur Bereitstellung der 
städtischen Eigenmittel vorlegen.  
 
Allerdings kann zum heutigen Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden, ob der Städtebauförderantrag 
zum Stadtteil Coerde über die Gebietskulisse Sozi ale Stadt oder eine andere, nach den Förderrichtl i-
nien mögliche, Gebietskulisse beantragt werden wird. Diesen Sachverhalt wird die Verwaltung g e-
meinsam mit dem Fördergeber in den üblichen Vorgesprächen (Stadtgespräch) versuchen vorab zu 
klären und dann die entsprechende Gebietskulisse für den Förderantrag verwenden. 
 
 
 
 
 
i.V. 
gez.  
Denstorff

Beschlussvorlage

17548 Zeichen

V/0729/2019 
V/0729/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2019 und Anträge 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.09.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   11.09.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sachstandsbericht 2019 zur Förderung von  Stadterneuerungsprojekten in Münster wird 
zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2020, 
wie in Kapitel 2 der Begründung dieser Vorlage benannt, auf der Basis der vorhan denen Ge-
bietsbezüge im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau -Förderrichtlinien 
2008 (FöRi 2008) zu stellen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen we r-
den: 
 Die entsprechenden Aufwands - und Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen 
Fachämter sicherzustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil vorab von der 
Stadt zu erbringen und kann auf Antrag (bis auf den städtischen Mindestanteil vo n 10%) von 
den Dritten übernommen werden. 
 Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt 
Münster sowie ggf. bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der E r-
stattungen im jeweiligen Fachbudget. 
 Die Darstellung der Haushaltsmittel für die einzelnen Förderprojekte erfolgt projektbezogen 
über die zuständigen Fachämter im entsprechenden prognostizierten Haushaltsjahr, sobald 
der Bewilligungsbescheid bei der Stadt Münster vorliegt und rechtzeitig vor B eschluss des je-
weiligen Haushaltsplanes. 
 Derzeit beträgt die Förderquote für Münster 60% der zuwendungsfähigen Kosten für investive 
Maßnahmen.  
Stadtplanungsamt 
 
28.08.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Thiel 
Telefon: 492 61 80 
Thiel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0729/2019 
 
Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage noch keine Vorentscheidungen 
über die Bereit stellung von Haushaltsermächtigungen und letztlich zur Durchführung der genannten 
Fördermaßnahmen getroffen werden. Hierüber entscheidet der Rat im Rahmen der Beratung und 
Beschlussfassung des Haushaltsplanes unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Be schlussfas-
sung gegebenen Finanzlage der Stadt. 
 
 
Begründung: 
 
Rahmenbedingungen 
 
Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneu e-
rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage Nr. V/0785/2018 am 
10.10.2018 über den Stand der Maßnahmen berichtet . Der Sachstandsbericht 2019 zum Stand der 
Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster befindet sich in der Anlage 1.  
 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Antragsfrist für das Jahr 2020 auf den 30.09.2019 festgelegt. 
 
Gemäß den Förderrichtlinien Stadterneuerung (FöRi 2008) können nur Fördermaßnahmen beantragt 
werden, wenn vorher ein entsprechender Gebietsbezug durch einen Ratsbeschluss, nach den Mö g-
lichkeiten des Baugesetzbuches, d efiniert worden ist. Folgende Gebietskategorien sind derzeit – wie 
in den Vorjahren auch – grundsätzlich möglich, die jeweils eigenständig oder in Kombination Anwe n-
dung finden können: 
 Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), 
 Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), 
 Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) 
 Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder 
 Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB) 
 Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (§ 172 BauGB). 
 
Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich somit zukünftig einerseits fachlich -inhaltlich an den 
Schwerpunktbereichen der Förderung des Landes NRW orientieren und andererseits über einen der 
möglichen Gebietsbezüge definiert werden.  
 
Aufgrund der geplanten Neuausrichtung der Bund-Länder-Programme ab 2020 zur Weiterentwicklung 
und Anpassung der Städtebauförderung an neue Problemstellungen und Aufgabenfelder ist derzeit 
noch nicht absehbar, wie die künftige Programmstruktur der Städtebauförderprogramme im Einzelnen 
inhaltlich ausgestaltet sein wird und wie die Schwerpunkte definiert werden.  
 
Die derzeit aktuellen Förderrichtlinien können hier eingesehen werden: 
http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/FoeRi_Stadterneuerung_2008.pdf 
 
Insgesamt beträgt der Gesamtrahmen der Bundesfinanzhilfen für auch im Jahr 2019 rund 790 Mio. 
Euro, was gegenüber den Jahren 2017 und 2018 einen grundsätzlich gleichbleibenden Ansatz b e-
deutet. Hinzugekommen sind die Mittel aus dem Investitionspakt soziale Integration im Quartier, so 
dass rund 990 Mio. Euro Bundesmittel verfügbar sind. Die Mittel verteilen sich nach Angaben des 
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat wie folgt:  
 
 Stadtumbau (zur Anpassung an den demographischen und strukturellen Wandel) Neue Lä n-
der: 140 Mio. Euro, Alte Länder: 120 Mio. Euro  
 Soziale Stadt (zur Förderung und Stabilisierung benachteiligter Quartiere): 190 Mio. Euro  
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (zur Förderung der Innenentwicklung): 110 Mio. Euro  
 Städtebaulicher Denkmalschutz (zum Erhalt historischer Stadtkerne und Stadtquartiere) Neue 
Länder: 70 Mio. Euro, Alte Länder: 40 Mio. Euro

- 3 - 
V/0729/2019 
 Kleinere Städte und Gemeinden (zur Sicherung der Daseinsvorso rge im ländlichen und dünn 
besiedelten Raum): 70 Mio. Euro  
 Zukunft Stadtgrün (zur Verbesserung städtischen Grüns) 50 Mio. Euro 
 Investitionspakt Soziale Integration im Quartier: 200 Mio. Euro 
 
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die bereit gestellten Bu ndesmittel und ergänzt ihren Anteil 
mit eigenen Landesmitteln. Daraus wird dann für NRW das Gesamtbudget der Städtebauförderung 
gebildet. Für das Stadterneuerungsprogramm 2019 hat NRW insgesamt 466,5 Mio. Euro bereitg e-
stellt, die sich wie folgt zusammenset zen: 78,7 Mio. Euro der Europäischen Union, 191,0 Mio. Euro 
des Bundes und 196,8 Mio. Euro des Landes NRW. 
 
Neben den o.g. Kernanliegen setzt NRW ergänzend folgende Förderschwerpunkte: 
 Öffentlicher Raum (Straßen/Wege/Plätze, Grün-, Frei- und Erholungsraum)  
 Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen 
 Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und quartiersbezogene Funktionsverbesserung 
kommunaler Gebäude als Gegenstand der Städtebauförderung  
 
Darüber hinaus hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes 
Nordrhein-Westfalen ein sog. Heimatförderprogramm aufgelegt. Ziel des Landes ist es, Menschen für 
lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt im Land NRW deut-
lich sichtbar werden zu lassen. Heimat zu haben, heißt in den Aussagen des MHKBG unsichtbare 
Wurzeln in sich zu tragen – egal, wo ein Mensch herkommt und  egal wo sie oder er hingeht. Das 
Land NRW stellt dafür insgesamt rund 150 Millionen Euro bis 2022 zur Verfügung. Für 2020 sind rund 
33 Millionen Euro vorgesehen. Die fünf Elemente der Heimatförderung sind: 
  
Heimat-Scheck 
Zur unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat 
beschäftigen, werden jährlich 1.000 Heimat-Schecks à 2.000 Euro bereitgestellt. 
Der „Heimat-Scheck“ ist der Möglichmacher für all solche guten Ideen und kleinen Projekte, die e i-
gentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versp rechen. Antrag 
und Verwendungsnachweis werden auf ein Minimum reduziert, so dass Motivation sofort in Taten 
umgesetzt werden kann. 
  
Heimat-Preis 
Für innovative Heimatprojekte wird ab 2019 ein Preis ausgelobt, der die konkrete Arbeit belohnen und 
zugleich nachahmenswerte Praxisbeispiele liefern soll. Die Auszeichnungen sind eine Wertschätzung 
der (überwiegend) ehrenamtlich Engagierten. Kommunen sollen den Preis vergeben, die Sieger ste l-
len sich anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene. Kleinere Gemeinden  erhalten vom Land 
 ein Preisgeld von 5.000 Euro, Kreise von 10.000 Euro, größeren Kommunen werden 15.000 Euro zur 
Verfügung gestellt, sofern sie sich per Rats- oder Kreistagsbeschluss zur Teilnahme entscheiden. 
  
Heimat-Werkstatt 
Ideen zum Thema Heimat so llen in „Werkstätten“ entwickelt und verwirklicht werden, damit eine i n-
haltliche Auseinandersetzung in Gang gesetzt werden kann. Denn jede Region – ob Stadtviertel oder 
eine Gemeinde im ländlichen Raum – hat prägende Besonderheiten, mit denen sich die Bewo hnerin-
nen und Bewohner identifizieren. Vertreter von Initiativen und anderen Organisationen, aber auch 
Bürgerinnen und Bürger direkt sollen sich in einen offenen, identitätsstiftenden Prozess einbringen. 
Der Diskurs in der Heimat -Werkstatt soll Gemeinsamke iten herausarbeiten und das lokale Gemei n-
schaftsgefühl stärken. Zugleich wird mit der Gestaltung der öffentliche Raum aufgewertet. Der au f-
wändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert. Empfänger können Komm u-
nen, Private, Vereine und gemeinnützige Organisationen sein. 
 
Heimat-Fonds 
Initiativen, die ein Heimat -Projekt verwirklichen wollen, sollen durch den Heimat -Fonds unterstützt 
werden: Für jeden eingeworbenen Euro soll es je einen Euro vom Land dazugeben (bis maximal 
40.000 Euro), so  dass sich Gutes verdoppelt. Förderfähig sind Projekte von mindestens 5.000 Euro

- 4 - 
V/0729/2019 
und maximal 80.000 Euro. Die Verwaltung des „Heimat -Fonds“ soll vor Ort über die Gemeinden und 
Gemeindeverbände erfolgen. Der Mindestanteil der Kommune beträgt 10 Prozent. Bei  grenzüber-
schreitenden Projekten mit mehreren beteiligten Kommunen können im Einzelfall auch Projekte mit 
einem Volumen über 80.000 Euro gefördert werden. 
  
Heimat-Zeugnis 
Hier steht die Schaffung und Bewahrung von in herausragender Weise die lokale und re gionale Ge-
schichte prägender Bauwerke, Gebäude oder entsprechender Orte in der freien Natur im Fokus. Pr o-
jekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro können mit maximal 90 % (Private) bzw. 80 % (Komm u-
nen) unterstützt werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden und  Gemeindeverbände sowie private 
und gemeinnützige Organisationen. 
 
Städtebauförderung in Münster 
 
Derzeit gibt es in Münster acht Bereiche/Quartiere, für die der Rat der Stadt Münster die erforderl i-
chen Gebietsbezüge beschlossen hat. Dazu zählen auch einige ältere Beschlüsse, die ergänzend 
verwendet werden können: 
 Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel, Aktives Zentrum gem. § 171 b BauGB  
(vgl. Vorlage V/0902/2008) 
 Stadtteil Wolbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB  
(vgl. Vorlage V/0239/2009) 
 Stadtteil Gievenbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB 
(vgl. Vorlage V/0348/2009) 
 Stadtteil Kinderhaus-Brüningheide, Soziale Stadt gem. § 171 e BauGB  
(vgl. Vorlage V/0197/2005)  
 Stadtteil Angelmodde-Osthuesheide, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB  
(vgl. Vorlage V/0686/2005)   
 York-Kaserne Gremmendorf, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB  
(vgl. Vorlage V/0386/2012) 
 Oxford-Kaserne Gievenbeck, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB 
(vgl. Vorlage V/0386/2012) 
 Bereich Hafen/Halle Münsterland, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB  
(vgl. Vorlage V/0541/1992)  
 Bereich Hafen/Süd-Ost, Stadtumbau West gem. § 171 b BauGB 
(vgl. Vorlage V/0273/2019) 
 
Die Verwaltung wird bei aktuellem Anlass prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile oder Quartiere ein Ge-
bietsbezug hergestellt werden sollte. Dazu sind neben der räumlichen Abgrenzung im Rahmen der 
Integrierten Handlungskonzepte alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darzustellen, 
sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Die integ rierten Handlungskonzepte sollen da-
bei die gesamtstädtische Entwicklung berücksichtigen sowie die Handlungserfordernisse klar aufze i-
gen und mit Zielen, Konzepten und Maßnahmen (Projekten) Lösungen für deren Umsetzung darste l-
len. Dabei sollen nach Möglichkeit Prioritäten festgelegt und mit einem Zeitplan die Umsetzung hinter-
legt werden. Gleichzeitig sollen damit alle Maßnahmen (egal welcher Träger) gebündelt und komb i-
niert werden, um eine möglichst hohe Wohlfahrtswirkung für den Stadtteil oder das Quartier e rzielen 
zu können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maßna h-
men im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswirkungen 
auf das Quartier haben werden.  
 
Der Rat der Stadt hat  mit dem Beschluss zur Vorlage V/0273/2019 den Gebietsbezug „Hafen/Süd -
Ost“ gem. § 171 b BauGB als „Stadtumbaugebiet“ festgelegt um eine entsprechende neue Förderk u-
lisse für den Bereich der Stadthäfen nachweisen zu können. Diese Förderkulisse ersetzt die m it der 
Sanierungssatzung „Hafen / Halle Münsterland“ in den 1990er Jahren  beschlossene Förderkulisse 
als Grundlage für aktuelle und zukünftige Fördermaßnahmen.

- 5 - 
V/0729/2019 
Mit Begleitung des Dialogprozesses „Hafenratschlag“ werden die Zielperspektiven für die weiter e 
Entwicklung des Areals Stadthafen neu definiert und im Rahmen des neu aufzustellenden Integrierten 
Stadtentwicklungskonzeptes aufgezeigt. Die entsprechende Aktualisierung des Masterplans Stadth ä-
fen Münster ist am 22.05.2019 vom Rat der Stadt Münster besc hlossen worden (Vorlage 
V/0150/2019).  
 
Die Anlage 1 zu dieser Vorlage gibt den Sachstand der Projekte im Jahr 2019 (zu beantragende, b e-
willigte und laufende Maßnahmen) wieder.  
 
Zukünftige Fördermaßnahmen in Münster 
 
Aus dem sog. Stadtgespräch mit dem Ministerium (MHKBG), der Bezirksregierung Münster und der 
Stadt Münster haben sich Verschiebungen bei der Antragstellung der Stadt Münster ergeben, so dass 
bereits bestehende Anträge in aktualisierter Form neu gestellt werden müssen. Neben dem Sac h-
stand 2019 stellt diese Vorlage nachfolgend die Projekte dar, für die gem. Beschlusspunkt 2 im Jahr 
2019 ein Antrag auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2020 gestellt werden soll: 
 
 Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sanierung, Reduzierung des 
Ressourcen- und Energieverbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßna h-
men zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, Optimierung der bauli-
chen Strukturen, Folgeantrag; 
 Stadtumbau Hafen/Süd-Ost – Programm Initiative Ergreifen: B -Side Münster - Ein Gewächs-
haus der Ideen: Kreativität, Kultur und Freiräume unter einem Dach.  Aus-, Um- und Neubau 
des ehem. Hill-Speichers zu einem kreativ-kulturellen Treffpunkt für Münster  und das Hansa-
Quartier und zu einem Expe rimentierlabor für junge Kreative, in baulicher Kombination mit 
dem Ruderverein Münster, der ebenfalls einen Teil des Speichers entwickeln wird, Neuantrag; 
 Stadtumbau Hafen/Süd -Ost: Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des  Stadthafen 1 – 
1.Bauabschnitt, Herrichtung bzw. Realisierung von öffentlichen Flächen als Ergebnis der 
Mehrfachbeauftragung zur Neugestaltung der Kaiflächen mit besonderen Gestaltungseleme n-
ten (Balkonen), barrierefreier Ausbau, Neuantrag. 
 Stadtumbau Hafen/Süd-Ost: Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des  Stadthafen 1 – Sa-
nierung bzw. Sicherung hafentypischer Elemente auf der Hafensüdseite 1.Bauabschnitt – Her-
richtung des Hafenkrans, Neuantrag. 
 
Derzeit sind weitere Projekte und Maßnahmen in Vorbereitung, die nach gegenwärtigem Stan d 
grundsätzlich Aussicht auf Städtebauförderung haben könnten. Für diese Maßnahmen sollen zusät z-
lich zu den bereits bewilligten und geplanten Maßnahmen zu gegebener Zeit Anträge gestellt werden: 
 Aktives Zentrum Münster -Innenstadt/Bahnhofsviertel: Um-/Neubau Erneuerungsschwerpunkt 
Hauptbahnhof Um-/Neugestaltung Grünfläche Bremer Platz; 
 Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Lichtkonzept Altstadt, Umsetzung weiterer 
Bausteine; z.B. St.Paulus Dom, Ergänzungsantrag;  
 Stadtumbau Hafen/Süd -Ost: Freiflä chengestaltung der Hafensüdseite des  Stadthafen 1 – 
2.Bauabschnitt, Herrichtung bzw. Realisierung von öffentlichen Flächen mit besonderen G e-
staltungselementen, Folgeantrag; 
 Stadtumbau Hafen/Süd-Ost: Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des  Stadthafen 1 – Sa-
nierung bzw. Sicherung weiterer hafentypischer Elemente auf der Hafensüdseite, 
2.Bauabschnitt , Ergänzungsantrag. 
 Soziale Stadt / Stadtumbau West Münster -Coerde: Integriertes Handlungskonzept Coerde - 
Verbesserung der Wohn - und Lebenssituation, Parti zipation aller Alters - und Herkunftsgrup-
pen, Schaffung einer kulturellen und sozialen Mitte, Verbesserung der städtebaulichen Qual i-
tät; Neuantrag incl. Beschluss zum Gebietsbezug. 
 
Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Möglichkeiten ergänzender Bundesprogra mme oder von Sonder-
programmen des Landes NRW zu nutzen , um die vielschichtigen Maßnahmen i m Zusammenhang

- 6 - 
V/0729/2019 
mit der Integration von Flüchtlingen und den Anforderungen der wachsenden Stadt zeitnah umsetzten 
zu können.  
Sofern Sonderprogramme zu bestimmten Themenbereichen, z.B. „Miteinander im Quartier“ oder „Hil-
fen im Städtebau zur Integration von Flüchtlingen“ neu oder wieder aufgelegt werden, wird die Stadt 
Münster sich maßnahme - und projektbezogen um einen entsprechenden Förderantrag bemühen, 
sofern nicht das klassische Städtebauförderprogramm zielführender ist. Die Verwaltung wird im ko n-
kreten Fall dann einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.  
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlage 1: Sachstandsbericht 2019 – Städtebauförderung in Münster

Beratungsverlauf (1)

11.09.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Bremer Platz 2019
  • Kinderhauser Straße
  • Eschstraße
  • Brüningheide
  • Promenade
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0729/2019/1
Typ
Vorlagen
Datum
06.09.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37