V/0729/2019/1
Förderung von Stadt
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
0729-2019 StBauFö Anlage 1 Sachstandsbericht 2019
30704 Zeichen
1
Anlage 1
zur Vorlage V/0729/2019
Sachstandsbericht 2019 – Städtebauförderung in Münster
Stadterneuerungsprogramm 2019 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung des Landes NRW
Vorbemerkung
Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2019 des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am
06.07.2019 veröffentlicht.
Es enthält für Münster aktuell nur die Maßnahme „Ak tives Zentrum Münster-Innenstadt/Bahn-
hofsviertel: Dominikanerkirche – Dauerhafte Install ation eines Kunstwerkes von Gerhard Richter,
Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit, Energeti sche Sanierung, Reduzierung des Ressour-
cen- und Energieverbrauchs, Schaffung von Barrieref reiheit, Funktionsverbesserung und neues
Nutzungskonzept“, die mit 1.334.000 Euro gefördert werden soll.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gle ichstellung, die Bezirksregierung Münster
und die Stadt Münster stimmen sich in regelmäßigen Abständen über die aktuellen und geplanten
Anträge der Stadt ab und treffen dabei auch Ziel- u nd Perspektivaussagen. Aus gegebenem An-
lass war daher vereinbart worden, die im Jahr 2018 zum Stichtag 30.11.2018 bzw. zum
28.02.2019 fristgerecht gestellten Anträge auf das Stadterneuerungsprogramm 2020 (Antragsfrist
30.09.2019) zu verschieben:
• Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sanierung, Reduzierung des
Ressourcen- und Energieverbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen
zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des S tadthauses 1, Optimierung der baulichen
Strukturen, Folgeantrag;
• Stadtumbau Hafen/Süd-Ost – Programm Initiative Erg reifen: B-Side Münster - Ein Gewächs-
haus der Ideen: Kreativität, Kultur und Freiräume u nter einem Dach. Aus-, Um- und Neubau
des ehem. Hill-Speichers zu einem kreativ-kulturell en Treffpunkt für Münster und das Hansa-
2
Quartier und zu einem Experimentierlabor für junge Kreative, in baulicher Kombination mit dem
Ruderverein Münster, der ebenfalls einen Teil des Speichers entwickeln wird, Neuantrag;
• Stadtumbau Hafen/Süd-Ost: Freiflächengestaltung de r Hafensüdseite des Stadthafen 1 –
1.Bauabschnitt, Herrichtung bzw. Realisierung von ö ffentlichen Flächen als Ergebnis der Mehr-
fachbeauftragung zur Neugestaltung der Kaiflächen m it besonderen Gestaltungselementen
(Balkonen), barrierefreier Ausbau, Neuantrag.
Durch die Verschiebung entstehen der Stadt Münster keine Nachteile, da für die Folgemaßnahme
Stadthaus 1 bereits ein vorzeitiger, förderunschädl icher Maßnahmebeginn vorliegt, so dass ohne
Unterbrechung weitergearbeitet werden kann. Die Sta dt muss allerdings die Baumaßnahme im
Hinblick auf die Fördermittel vorfinanzieren.
Für die beiden neuen Maßnahmen am Stadthafen kann d ie Zeit zur Weiterqualifizierung und Ver-
vollständigung der Projekte verwendet werden, so da ss dann im Falle einer Bewilligung baureife
Projekte vorliegen und direkt nach der möglichen Be willigung mit der Umsetzung begonnen wer-
den kann. Somit können Auflagen und Forderungen seitens des Ministeriums vermieden werden.
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münster – gesamtstädtisch die in den letzten Jahren
bereits bewilligten sowie die geplanten und 2019 zu beantragenden Maßnahmen und Förderpro-
jekte aufgelistet. Ferner enthält die Übersicht ein en gesamtstädtischen Überblick über den aktuel-
len Stand der Bearbeitung in Durchführung, Planung oder Abrechnung befindlicher Maßnahmen.
Altstadt und Bahnhofsviertel
Der Rat der Stadt Münster hat zur Sicherung der Ent wicklung in der Innenstadt für zusammenhän-
gende Bereiche der Altstadt mit dem Bahnhofsviertel einen Gebietsbezug „Aktives Zentrum Müns-
ter-Innenstadt“ im Sinne von § 171b (2) BauGB beschlossen. Darauf aufbauend wurde 2008 auch
eine Maßnahmenübersicht mit einem Integrierten Hand lungskonzept für den Bereich „Aktives
Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Innenstadt“ vorgelegt. Aufgrund einer Vielzahl aktueller
Entwicklungen und Projekte war es erforderlich gewo rden, diese Punkte in das Integrierte Hand-
lungskonzept mit aufzunehmen und das Konzept insges amt zu aktualisieren. Dieses Integrierte
Handlungskonzept wurde fortgeschrieben und ist vom Rat der Stadt Münster am 22.03.2017 be-
schlossen worden. Mit dem Beschluss des Rates zur D ominikanerkirche und der dauerhaften In-
stallation eines Kunstwerkes vom 04.07.2018 wurde das Integrierte Handlungskonzept erneut fort-
geschrieben und um die Maßnahme Dominikanerkirche ergänzt.
Viele Maßnahmenvorschläge können aufgrund eines Imp ulses durch die örtlichen Anlieger in ge-
meinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft u nd Stadt entwickelt werden. Dabei überneh-
men die privaten Partner als Anschub auch einen gro ßen Finanzierungsanteil aus dem Eigenan-
teil, um das Anliegen entsprechend zu unterstützen. Viele Maßnahmen konnten zwischenzeitlich
bereits, auch unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln, realisiert werden.
Mit der Initiative Starke Innenstadt (ISI) und der Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofs-
viertel Münster e.V. (ISG) sind zwei Organisationen engagiert, um Maßnahmen und Projekte in der
Innenstadt und im Bahnhofsviertel durch privates Engagement zu unterstützen.
Bereits seit vielen Jahren ist die Verbesserung und Aufwertung des unmittelbaren Umfeld es des
Hauptbahnhof es Münster ein Schwerpunkt der Stadterneuerung. Die abgestimm ten und grund-
legenden Planungen und Konzepte dazu liegen alle se it langem vor und wurden aufgrund der Ab-
hängigkeit zum Baufortschritt für den Neu- bzw. Umb au des Empfangsgebäudes durch die Deut-
sche Bahn AG mehrfach verschoben. Bereits vorliegende Bewilligungen wurden aufgrund der Ver-
zögerungen der Umsetzung in Absprache der Beteiligt en vorerst zurückgegeben. Sofern abge-
stimmte Umsetzungszeiträume vorliegen, wird die Ver waltung entsprechend neue Förderanträge
stellen.
Das Empfangsgebäude der DB AG ist im Jahr 2017 eröf fnet worden. Die Neugestaltung des Vor-
platzes auf der Westseite konnte nur in Teilbereichen zeitgerecht umgesetzt werden. Aufgrund von
Abhängigkeiten zum Neubauvorhaben auf der Hauptbahn hof Ostseite, Einrichtung von Provisori-
en, Verlagerung von Verkehrsbeziehungen, kann die e ndgültige Platzgestaltung auf der Westseite
3
frühestens nach Ende der Hochbauarbeiten auf der Os tseite voraussichtlich ab dem Jahr 2021
umgesetzt werden.
Für die Ostseite des Hauptbahnhofes hatten die DB A G und die Stadt Münster gemeinsam einen
Investorenwettbewerb durchgeführt, der durch die Ba hnflächenentwicklungsgesellschaft (BEG)
des Landes NRW begleitet wurde. Die Umsetzung des W ettbewerbsergebnisses, Neubau der
Hauptbahnhof Ostseite, erfolgt seit Mai 2018 und soll im Jahr 2021 abgeschlossen sein.
Aufgrund der Gesamtthematik des Stadtraumes rund um den Bahnhof hat der Rat der Stadt Müns-
ter 2017 beschlossen, einen Kümmerer in Form eines Quartiersmanagements zu installieren und
mit der Verwaltung selbst das Engagement für das Quartiersmanagement übernommen.
Die Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen sowie di e Vielzahl an Interessenvertretern zeigen
die Komplexität der Aufgabe, den Bremer Platz zu einer urbanen Grünfläche zu entwickeln. Ziel
des Verfahrens ist es, unter Beteiligung aller Betr offenen, Planungsideen für den Bremer Platz zu
entwickeln. Damit wird aus Sicht der Verwaltung sic hergestellt, dass insgesamt ein attraktiver öf-
fentlicher Raum entsteht, der sowohl gestalterisch als auch funktional den besonderen Anforde-
rungen an einen Bahnhofsvorplatz entspricht. Die im Umfeld existierende „Szene“ wird durch die
Überlegungen zur Neugestaltung nicht verdrängt sondern in das Verfahren integriert.
Nach entsprechender Bewilligung im Stadterneuerungs programm 2018 ist das dialogorientierte,
transparente und bürgernahe Planungs- und Workshopv erfahren zur Neugestaltung der Grünflä-
che Bremer Platz , unter Einbeziehung angrenzender Stadträume, nach entsprechender Vorberei-
tung, Ausschreibung und Vergabe am 17.06.2019 mit d em Auftaktworkshop gestartet. Weitere
Workshops finden am 05.09.2019 und Ende Oktober 201 9 statt, so dass Anfang 2020 erste Er-
gebnisse vorliegen werden. Nach Abstimmung und ents prechender Beschlussfassung soll dann
ein Städtebauförderantrag zur Um- und Neugestaltung der Grünfläche gestellt werden.
Schwerpunkt der Projekte und Aktivitäten in der Inn enstadt bzw. dem Bahnhofsquartier ist die ko-
operative Zusammenarbeit der einzelnen privaten Zusammenschlüsse untereinander wie auch die
Verknüpfung dieser Zusammenschlüsse mit dem Stadtraum im Gebiet der ISI bzw. der ISG. Einen
besonderen Stellenwert nimmt hierbei die Windthorst straße als Verbindungselement zwischen
Hauptbahnhof und Altstadt ein, welche die beiden pr ivaten Akteure ISI und ISG verbindet. Dazu
sollte durch eine veränderte und verbesserte Gestal tung die Aufenthaltsqualität und Verweildauer
in diesem Straßenabschnitt sowie in den angrenzenden Randbereichen erhöht werden.
Der öffentliche Raum in der Altstadt ist durch viel fältige Nutzungsansprüche geprägt. Dabei ist es
für eine weltoffene Stadt selbstverständlich, dass die öffentlich zugänglichen Platzräume, Straßen
und Wege bespielt, inszeniert und genutzt werden. G leichwohl soll die diese Räume umgebende
Bebauung eine Beziehung zum öffentlichen Raum aufwe isen und mit diesem harmonieren. Dazu
werden unter anderem die Möglichkeiten des Verfügungsfonds Münster-Innenstadt genutzt, um
kleinere bauliche und gestalterische Maßnahmen zeitnah umsetzten zu können.
Der Mehrwert des Verfügungsfonds besteht darin, dass privates Engagement und öffentliche Mittel
zusammengeführt werden. Maßnahmenträger können sowohl die Privaten als auch die Stadt sein.
So können beispielsweise bauliche Verbesserungen im öffentlichen Stadtraum verbunden werden
mit komplementären Maßnahmen auf Flächen privater E igentümer oder durch eine initiale Insze-
nierung bei der Übergabe an die öffentliche Nutzung.
Im Jahr 2012 hat die Stadt Münster erstmals einen V erfügungsfonds Münster-Innenstadt aufgelegt
und gemeinsam mit der ISI und der ISG versucht Maßnahmen zu identifizieren, die möglichst hohe
Synergieeffekte – auch zu anderen Projekten und Fördermaßnahmen – erwarten ließen. Die Nach-
frage insgesamt ist aber weit hinter den Erwartunge n zurück geblieben, so dass nach Auslaufen
des aktuellen Verfügungsfonds vorerst keine Verläng erung erfolgen wird. Das mit der Bewilligung
einhergehende öffentliche Vergaberecht und die dami t zusammenhängenden Vorgaben der Lan-
deshaushaltsordnung bildeten, bei überschaubaren Mi tteleinsatz, für die privaten Partner oftmals
eine kaum überbrückbare Hürde.
Die Inwertsetzung der Dominikanerkirche mittels einer Lichtinstallation ist im August 2018 umge-
setzt worden. Weitere Projekte aus dem Altstadt-Lichtkonzept, z.B. die sog. Lichttore an den Kreu-
4
zungspunkten der Promenade, sollen in den nächsten Jahren folgen, ggf. ergänzt um weitere Ein-
zelprojekte.
Aufgrund ihrer Lage in der Altstadt sowie ihrer bes onderen innenräumlichen Qualität und Anlage
bietet die Dominikanerkirche ein großes Potential für unterschiedlichste Nutzun gsmöglichkeiten,
die ebenso der Bedeutung und Repräsentanz des Baude nkmals wie auch dem hochzentralen
Standort gerecht werden. Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2017 das Kunstwerk „Zwei graue
Doppelspiegel für ein Pendel“ als Geschenk des Küns tlers Gerhard Richter an die Stadt ange-
nommen. Nach entsprechender Vorbereitung wird diese s nun dauerhaft in der Dominikanerkirche
erlebbar sein. In einem zweiten Schritt soll nun di e Dominikanerkirche gemäß dem Beschluss des
Rates der Stadt Münster vom 04.07.2018 als ein Ort der Begegnung, des Verweilens, der Kunst
und Kultur, dauerhaft hergerichtet und nutzbar gema cht werden. Das Land NRW hat eine Förde-
rung im Stadterneuerungsprogramm 2019 entsprechend bekannt gemacht.
Die Initiative Starke Innenstadt ist aktuell dabei, das Engagement für die Altstadt durch den Ein-
satz eines professionellen Quartiersmanagements weiter zu verbessern. Durch das Quartiers-
management sollen, analog zur ISG Bahnhofsviertel, einzelne Projekte noch besser koordiniert
und gemeinsam mit der Stadt die Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen für die Altstadt aufzeigt
werden. Derzeit bearbeiten Münster Marketing und da s Quartiersmanagement die einzelnen Auf-
gabenfelder, so dass ggf. sich daraus weitere Einze lmaßnahmen oder Förderprojekte ergeben
könnten.
Auf der Grundlage der Richtlinien Städtebauförderun g sollen verstärkt auch Investitionszuschüsse
zur funktionalen Verbesserung im Quartier in den kommunalen Gebäudebestand der Kernhaushal-
te gelenkt werden. Zu diesen Gemeinbedarfseinrichtungen gehören insbesondere Bildungseinrich-
tungen, Jugend- und Altentreffs, Sportstätten zur U nterstützung des Schul- und Breitensports,
Stadtteil-Kultureinrichtungen und Verwaltungseinrichtungen.
In diesem Zusammenhang fördert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel-
lung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) daher v erstärkt u.a. Maßnahmen zur Verringe-
rung der CO2-Emissionen, der energetischen Sanierun g und der Herstellung von Barrierefreiheit.
Die anstehenden Sanierungen und Umbaumaßnahmen im Stadthaus 1 umfassen auch Maß-
nahmen der energetischen Sanierung im Gebäudeinnere n nachdem die Fassaden in den letzten
Jahren bereits entsprechend hergerichtet wurden. Zu m Thema Barrierefreiheit und Nutzerfreund-
lichkeit erfolgen im Gebäudeinneren zahlreiche Umba uten und Veränderungen, so dass durch die
Veränderungen die Bürgerfreundlichkeit deutlich gesteigert werden kann. Seit dem Jahr 2017 kön-
nen erste Bauabschnitte unter Inanspruchnahme von S tädtebaufördermitteln umgesetzt werden,
weitere Bauabschnitte sind sukzessive beantragt und werden entsprechend umgesetzt. Damit
ergibt sich zukünftig eine uneingeschränkte öffentl iche Nutzbarkeit des Gebäudes mit vielfältigen
Funktionen für die Bürgerschaft.
Kinderhaus
Das Land NRW fördert die funktionale Verbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen im
kommunalen Kernhaushalt über Investitionszuschüsse zur funktionalen Verbesserung der Einrich-
tungen im Quartier. Zu diesen Gemeinbedarfseinricht ungen gehören insbesondere Bildungsein-
richtungen, Jugend- und Altentreffs, Sportstätten z ur Unterstützung des Schul- und Breitensports,
Stadtteil-Kultureinrichtungen und Verwaltungseinric htungen. In diesem Zusammenhang setzt das
zuständige Landesministerium verstärkt auf die funktionale Verbesserung im kommunalen Gebäu-
debestand und fördert daher u.a. Maßnahmen zur Verr ingerung der CO2-Emissionen, der energe-
tischen Sanierung und der Herstellung von Barrierefreiheit.
Aufgrund der aktuellen Problemlage zum Bürgerhaus K inderhaus nach dem Starkregenereignis
vom Juli 2014 hat die Stadt, in Absprache mit dem d amaligen Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr die ohnehin anstehende n Wiederherstellungs- und Ersatzbaumaß-
nahmen sowie die notwendigen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen am Bürgerhaus
Kinderhaus sowie dem Hallenbad zu einem Städtebauförderungsantrag zusammen gefasst. Die-
ser ist seit dem Jahr 2015 in einer mehreren Tranch en bewilligt worden, so dass die wichtigsten
5
Maßnahmen damit finanziert sind und bis auf einige Restarbeiten alle bereits erfolgreich umgesetzt
werden konnten.
Wolbeck / Gievenbeck
Zur Sicherung der Entwicklung in den Stadtteilen hat die Verwaltung entsprechend den Möglichkei-
ten der Städtebauförder-Richtlinien (FöRi 2008) für zusammenhängende Bereiche in den Stadttei-
len Wolbeck und Gievenbeck je einen Gebietsbezug als „ Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum “
im Sinne von § 171b (2) BauGB vorbereitet, die jewe ils vom Rat der Stadt Münster beschlossen
wurden.
Darauf aufbauend wurde für Wolbeck mit großem Engagement der Akteure vor Ort in einem breit
angelegten Diskussions- und Moderationsprozess ein Integriertes Handlungskonzept – mit Detail-
planungen und Entwürfen – gemeinsam erarbeitet. Für die Umsetzung eines Teils der vorgeschla-
genen Maßnahmen hat die Stadt Münster im Jahr 2012 einen Städtebauförderantrag gestellt, der
im Jahr 2013 entsprechend bewilligt wurde und Gesta ltungs- und Verbesserungsmaßnahmen im
Zentrum von Wolbeck ermöglicht.
Nach einigen Verzögerungen in Folge von Umplanungen wird die Neugestaltung des Marktplat-
zes im Jahr 2019 abgeschlossen. Sobald Entscheidung en zum Thema Eschstraße getroffen wer-
den können, werden die Umgestaltung der Münsterstra ße im historischen Wigbold sowie die er-
gänzende Platzgestaltung zur Antragsreife gebracht.
Gremmendorf / Gievenbeck
Sofern absehbar für die Entwicklung der Konversionsflächen dauerhaft unrentierliche Kosten
entstehen, soll versucht werden über das Programm Stadtumbau West eine entsprechende Förde-
rung zu erreichen. In Absprache mit NRW.Urban wird derzeit geprüft ob und in welchem Umfang
Städtebauförderanträge erfolgversprechend sein könnten.
Stadthafen
Nach den Zielsetzungen im Masterplan Stadthäfen ist zukünftig eine öffentliche Nutzung der süd-
lich des Stadthafen 1 gelegenen Kaiflächen vorgesehen, die dazu entsprec hend ausgebaut und
hergerichtet werden sollen. Für die Gestaltung der südlichen Kaiflächen ist eine Mehrfachbeauf-
tragung mit Landschaftsarchitekten durchgeführt worden. Gemäß dem prämierten Entwurf wird die
Kaifläche zur öffentlichen Wege- und Aufenthaltsflä che (vgl. Vorlage V/0742/2018) in zwei aufei-
nander folgenden Bauabschnitten ausgebaut. Die noch vorhandenen baulichen Zeugnisse der
ehem. Hafennutzung wie Schienen- und Siloanlagen, K räne und Betonschütten werden integriert
und in die Gesamtkonzeption mit einbezogen. Die eig entliche Herrichtung der hafentypischen
Elemente erfolgt in einem späteren Bauabschnitt, vo rab soll lediglich der Hafenkran im Rahmen
der Neugestaltung des 1.Bauabschnitts der Gestaltun g der südlichen Kaiflächen mit hergerichtet
werden.
Entsprechend den Inhalten der Vorlage V/0742/2018 e rfolgen die anstehenden Gestaltungsmaß-
nahmen unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermit teln. Dabei wird insbesondere Wert auf
eine attraktive, barrierefreie Verbindung mit hohem Gestalt- und Freizeitwert gelegt. Als besondere
Verweilzonen sind zwei über das Wasser auskragende Holzpodeste als Wasserterrassen vorge-
sehen. Entsprechend der Abstimmung mit dem MHKBG un d der Bezirksregierung wurde der An-
trag in das Stadterneuerungsprogramm 2020 verschoben.
Für 2020 ist der Baubeginn des Projektes „ Speicher 42 “ mit der B-Side und dem Ruderverein
vorgesehen. Ein Förderantrag ist fristgerecht zum 28.02.2019 über das Programm „Initiative ergrei-
fen“ gestellt worden. Entsprechend der Abstimmung m it dem MHKBG und der Bezirksregierung
wurde der Antrag aber in das Stadterneuerungsprogramm 2020 verschoben.
6
Der Ursprung des Projekts „B-Side “ lässt sich auf Impulse aus dem Jahr 2010 zurückfü hren. Die
lokale freie Szene begann, den Ort mit einem selbst organisierten und improvisierten Mix an
Kunstformen zu prägen. Der raue, unfertige Charme d es Speichergebäudes ermöglichte eine
Kunst zum Erfahren und Erleben. Mit dem Projekt B-Side soll ein sozio-kulturelles Quartierszent-
rum in Trägerschaft einer gGmbH entstehen, mit öffentlichen Räumen für die sich teils überschnei-
denden Bereiche Sozio-Kultur, Musik, darstellende & bildende Künste, Stadtentwicklung, bürger-
schaftliche Partizipation, Lebensweise & Ernährung sowie Bildung.
In ein Raumprogramm übersetzt bedeuten diese Anlieg en die Einrichtung eines Quartierwohn-
zimmers mit integrierten Bereichen für Ausstellunge n, untergeordneter anlassbezogener Gastro-
nomie, ein Veranstaltungsraum, ein Bewegungsraum, m ehrere Gruppenräume und eine offene
Stadtteilwerkstatt. Neben einem Coworking-Space für Sozialunternehmer/Innen sollen zusätzlich
möglichst günstige Werkräume für Künstler/Innen und die Kreativwirtschaft geschaffen werden,
sowie Büros für soziale und gemeinwohlorientierte I nitiativen und Proberäume für Musiker/Innen.
Auf diese Weise soll ein selbstverwalteter, soziale r gemeinnützig und sich selbst-tragender Ort
entstehen.
Die überwiegenden Teile des Erdgeschosses des Speic hers 42 sind für die Nutzung durch den
Ruderverein Münster von 1882 e.V. (RVM) vorgesehen. Der Verein betreibt den Rudersport so-
wohl im Breitensport als auch sehr erfolgreich im Leistungssport.
Der Speicher 42 wird durch die räumliche Bündelung von sozio-kultureller Nutzung durch die B-
Side und der sportlichen Vereinsnutzung durch den R VM die Zielsetzung einer möglichst kleinteili-
gen Struktur mit größtmöglicher Nutzungsvielfalt in einem wichtigen Teilbereich der Hafenentwick-
lung positiv befördern.
Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0273/2019 den Gebietsbezug „Hafen/Süd-
Ost“ gem. § 171 b BauGB als „Stadtumbaugebiet“ festgelegt um eine entsprechende neue Förder-
kulisse für den Bereich der Stadthäfen nachweisen z u können. Diese Förderkulisse ersetzt die mit
der Sanierungssatzung „Hafen / Halle Münsterland“ in den 1990er Jahren beschlossene Förderku-
lisse als Grundlage für aktuelle und zukünftige Fördermaßnahmen.
Mit Begleitung des Dialogprozesses „Hafenratschlag“ werden die Zielperspektiven für die weitere
Entwicklung des Areals Stadthafen neu definiert und im Rahmen des neu aufzustellenden Inte-
grierten Stadtentwicklungskonzeptes aufgezeigt. Die entsprechende Aktualisierung des Master-
plans Stadthäfen Münster ist am 22.05.2019 vom Rat der Stadt Münster beschlossen worden (Vor-
lage V/0150/2019).
Sonderprogramme
Mit dem Sonderprogramm des Landes NRW " Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integrati-
on von Flüchtlingen " angesprochen ist insbesondere der Umbau von Wohn- und Nichtwohnge-
bäuden für Zwecke der Betreuung im Bereich Bildung, Freizeit und Kultur. Die Einrichtungen sollen
der Integration dienen, so dass neben Flüchtlingen alle Bewohner eines Quartiers davon profitie-
ren können. Neben investiven, baulichen Maßnahmen können auch investitionsbegleitende Maß-
nahmen gefördert werden.
Am heutigen Standort des Jugendausbildungszentrum (JAZ) gGmbH JAZ in der Kinderhauser
Straße wurde durch Anbindung an einen freien Träger im Auftrag der Stadt Münster eine bauliche
Erweiterung der vorhandenen Einrichtung mit den Sch werpunkten Beratung, Berufsvorbereitung,
Ausbildung und Qualifizierung realisiert, die sich insbesondere an nicht mehr schulpflichtige junge
Erwachsene richtet. Dabei sollen die Angebote schri ttweise für weitere jugendliche Zielgruppen
geöffnet werden, um den Integrationsgedanken zu verstetigen.
Das Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“ unterstützt junge zugewanderte Menschen
im Alter von 15 bis 21 Jahren, damit diese in Münst er eine neue Heimat finden, sich schulisch und
beruflich bilden, leben und arbeiten. Wenngleich fü r minderjährige zugewanderte Jugendliche eine
Reihe von schulischen und schulnahen Unterstützungsangeboten existiert, so besteht insbesonde-
re für nicht mehr schulpflichtige junge Erwachsene hier eine Lücke, wenn diese einen Schulab-
7
schluss nachholen bzw. erwerben wollen und/oder ein e berufliche Ausbildung und damit ein
selbstständiges und sozial integriertes Leben in der neuen Heimat Münster anstreben.
Die Mittel aus dem Programm „ Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förd erung
von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf “ sind zweckgebunden in den Wohngebie-
ten einzusetzen, in denen die Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner und insbe-
sondere die Entwicklungschancen bzw. Sozialisations bedingungen von Kindern und Jugendlichen
durch negative Faktoren bestimmt werden. Im Mittelp unkt stehen Bildungs-, Integrations-, Ge-
sundheits- und sozialpolitische Handlungsansätze, d ie ein gelingendes Aufwachsen von Kindern
und Jugendlichen auch in schwierigem Umfeld ermöglichen sollen.
Die Städtebauförderung flankiert diese Bemühungen m it baulichen Investitionen in den Sozial-
raum, sie wirkt der räumlichen Segregation benachte iligter Bevölkerung entgegen, sichert die Teil-
habe am öffentlichen Leben und ermöglicht Kindern und Jugendlichen einen Ausgleich für schwie-
rige familiäre Lebensumstände.
Die Ev. Markus-Kindertageseinrichtung befindet sich im Stadtteil Kinderhaus. Der Stadtte il ist
aufgrund der Bevölkerungsstruktur ein Quartier mit besonderem Entwicklungsbedarf. Bei allen
diesbezüglich relevanten statistischen Kennzahlen (Anteil SGB II-Empfänger, Ausländeranteil etc.)
liegt der Bereich weit über dem jeweiligen städtisc hen Durchschnitt. Aufgrund der besonderen Si-
tuation in Kinderhaus werden und wurden Maßnahmen z ur Förderung und Partizipation von Kin-
dern ergriffen. Hierzu zählen auch Maßnahmen wie „S tadtteilkoordination Frühe Hilfen“, die im
Rahmen der Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen - Kommunen in NRW beugen vor“, umge-
setzt werden.
Eine bedarfsgerechte Betreuung und Förderung der Ki nder in Kindertageseinrichtungen und die
Unterstützung der Eltern in der Erziehung ihrer Kin der gehören ebenso dazu und werden auch in
Familienzentren wie der Ev. Markus-Kindertageseinrichtung angeboten.
Die Kita wurde im Jahre 1984 um einen Pavillon erwe itert, um die bedarfsgerechte Betreuung im
Stadtteil zu verbessern. Der abgängige Pavillon wur de durch einen angemessenen Neu-/Anbau
ersetzt, um die Einrichtung damit zukunftsfähig aufzustellen. Damit wird gleichzeitig das vorhande-
ne, qualitativ hochwertige Angebot für den Wohnbereich dauerhaft gesichert.
8
Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme:
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster
Hauptbahnhof Ostseite – Bremer Platz: Planungs- und Workshopver-
fahren Grünfläche/Stadtraum Bremer Platz
2019-2020
Maßnahme in Durchführung
49.980 €
Schwerpunkt City/Altstadt
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Verfügungsfonds
Innenstadt, Fortsetzung
Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Initiative Starke
Innenstadt, Einrichtung eines Quartiersmanagements als Geschäfts-
stelle zur Unterstützung der ISI bei Ausweitung der Themenfelder
und Illumination der Dominikanerkirche
Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sa-
nierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Bar-
rierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Ver-
besserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, BA 1 + 2a
Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sa-
nierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Bar-
rierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Verbesse-
rung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, BA 2b
Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Dominikanerkir-
che – Dauerhafte Installation eines Kunstwerkes, Verbesserung der
öffentlichen Nutzbarkeit, Energetische Sanierung, Reduzierung des
Ressourcen- und Energieverbrauchs, Schaffung von Barrierefreiheit
Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sa-
nierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Bar-
rierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Verbesse-
rung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 3. BA
Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sa-
nierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Bar-
rierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Verbesse-
rung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 4. BA
2014-2019
Maßnahme in Durchführung
2016-2020
Maßnahme in Durchführung
2017-2019
Maßnahme in Durchführung
2018-2020
Maßnahme in Durchführung
2019-2020
Im STEP 2019 berücksichtigt
2019
Antragstellung
(geschoben STEP 2020)
2019
Antragstellung
180.000 €
225.000 €
713.000 €
1.102.830 €
1.334.000 €
Schwerpunkt Hafen/Halle Münsterland
• Stadtumbaugebiet Hafen/Süd-Ost - Programm Initiative Er greifen: B-
Side Münster - Gewächshaus der Ideen: Kreativität, Kul tur und Frei-
räume unter einem Dach. Aus-, Um- und Neubau des eh em. Hill-
Speichers zu einem kreativ-kulturellen Treffpunkt in baulicher Kombina-
tion mit dem Ruderverein Münster, der ebenfalls ein en Teil des Spei-
chers entwickeln wird
• Stadtumbaugebiet Hafen/Süd-Ost: Freiflächengestaltun g der Hafen-
südseite des Stadthafen 1 – 1.Bauabschnitt, Herrichtung bzw. Realisie-
rung von öffentlichen Flächen als Ergebnis der Mehrf achbeauftragung
zur Neugestaltung der Kaiflächen mit besonderen Gest altungselemen-
ten (Balkonen), barrierefreier Ausbau
• Stadtumbaugebiet Hafen/Süd-Ost: Freiflächengestaltun g der Ha-
fensüdseite des Stadthafen 1 - 1.Bauabschnitt Herrich tung bzw. Siche-
rung hafentypischer Elemente - Hafenkran
2019
Antragstellung
(geschoben STEP 2020)
2019
Antragstellung
(geschoben STEP 2020)
2019
Antragstellung
Kinderhaus
• Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Energetische San ierung, Bar-
rierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kinder-
haus, Reduzierung des Ressourcen und Energieverbrauchs, Optimie-
rung der baulichen Strukturen, 3. und 4.BA
• Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Energetische San ierung, Bar-
rierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kinder-
haus, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Optimie-
rung der baulichen Strukturen, 5.BA
2016-2018
Maßnahme abgeschlossen
2018-2019
Maßnahme in Durchführung
1.637.000 €
1.240.000 €
Wolbeck
Aktives Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck: Umsetzung des
Entwicklungskonzeptes und Umgestaltung Marktplatz Wolbeck
2017-2019
Maßnahme in Durchführung
192.318 €
Übersicht 2019 Städtebauförderung in Münster
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:
9
Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme:
Sonderprogramme
• Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration vo n Flüchtlingen
„Angekommen in Deiner Stadt“ - Umbau und Erweiterung Jugend-
ausbildungszentrum JAZ
• Zuweisung für Investitionen zur Förderung von Quar tieren mit beson-
derem Entwicklungsbedarf „Anbau Kindertagesstätte der Markus-
Kirchengemeinde Kinderhaus“
2016-2018
Maßnahme abgeschlossen
2017-2018
Maßnahme abgeschlossen
181.877 €
376.600 €
Übersicht 2019 Städtebauförderung in Münster
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:
0729-2019 Anlage A
1819 Zeichen
Anlage A zur V/0729/2019 Kurzüberblick Die Verwaltung informiert über den jährlichen Sachstand zur Städtebauförderung mit den bereits bewilligten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen. Ergänzt wird die Informationen mit der Entscheidung zu den für das Programmjahr 2020 (STEP 2020) zu stellenden Städtebauförderan- trägen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah- lung entwickeln Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig fre willig Die Fördermaßnahmen basieren auf den jeweiligen Ratsbeschlüssen zu den einzelnen Projekten und auf der Grundlage der Städtebau-Förderrichtlinien (FöRi 2008, vgl. Vorlage) des Landes Nord- rhein-Westfalen.
Ergänzungsvorlage Beschluss
6666 Zeichen
V/0729/2019/1 V/0729/2019/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2019 und Anträge 2020 Beratungsfolge 11.09.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sachstandsbericht 2019 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2020, wie in Kapitel 2 der Begründung dieser Vorlage benannt, auf der Basis der vorhandenen G e- bietsbezüge im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau -Förderrichtlinien 2008 (FöRi 2008) zu stellen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die notwendigen Vorarbeiten zu einem Städtebauförderantrag für den Stadtteil Coerde rechtzeitig abgeschlossen we r- den, damit eine fristgerechte Antragstellung für das Förderjahr 2021 erfolgen kann. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen we r- den: Die entsprechenden Aufwands - und Auszahlu ngsermächtigungen sind über die jeweiligen Fachämter sicherzustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil vorab von der Stadt zu erbringen und kann auf Antrag (bis auf den städtischen Mindestanteil von 10%) von den Dritten übernommen werden. Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt Münster sowie ggf. bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der E r- stattungen im jeweiligen Fachbudget. Die Darstellung der Haushaltsmittel fü r die einzelnen Förderprojekte erfolgt projektbezogen über die zuständigen Fachämter im entsprechenden prognostizierten Haushaltsjahr, sobald der Bewilligungsbescheid bei der Stadt Münster vorliegt und rechtzeitig vor Beschluss des j e- weiligen Haushaltsplanes. Stadtplanungsamt 11.09.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Thiel Telefon: 492 61 80 Thiel@stadt-muenster.de - 2 - V/0729/2019/1 Derzeit beträgt die Förderquote für Münster 60% der zuwendungsfähigen Kosten für investive Maßnahmen. Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage noch keine Vorentscheidungen über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen und letztlich zur Durchführung der genannten Fördermaßnahmen getroffen werden. Hierüber entscheidet der Rat im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Beschlussfa s- sung gegebenen Finanzlage der Stadt. Begründung: Die Vorlage V/0729/2019 „Förderung von Stadterneuerungsprojekten – Sachstand 2019 und Anträ- ge 2020“ wurde in der Sitzung des ASSVW am 05.09.2019 beraten und der nachfolgende Änd e- rungsantrag beschlossen: „Ergänze wie folgt: 3. Nachdem auch im Jahr 2019 erneut keine fristgerechte Beantragung von Fördermitteln im Ra h- men des Programms Soziale Stadt erfolgt ist, stellt die Verwaltung sicher, dass in 2020 notwendige Vorarbeiten rechtzeitig abgeschlossen und die Anträge entsprechend d er vorgegebenen Fristen auf den Weg gebracht werden, um im Folgejahr mit der Durchführung des Programms beginnen zu können.“ Diese Ergänzung bezog sich gemäß vorliegender Begründung der antragstellenden Fraktion auf Fördermittel für den Stadtteil Coerde. Nach heutigem Stand plant das Land Nordrhein -Westfalen die Antragsfrist für Städtebaufördera n- träge für das Jahr 2021 auf den 30.09.2020 festzulegen. Ein schriftlicher Hinweis oder eine diesb e- zügliche Bestätigung dazu liegen derzeit nicht vor. In Kenntnis dieser zu erwartenden Fristsetzung wird die Verwaltung sicher stellen, dass die Vora r- beiten zu einem Städtebauförderantrag für den Stadtteil Coerde bis zum 30.09.2020 abgeschlossen sein werden, damit eine fristgerechte Antragstellung erfolgen kann. Die Städtebauförderrichtlinien des Landes NRW (FöRi 2008) machen konkrete Vorgaben, welche Unterlagen, Informationen und Beschlüsse politischer Gremien für einen Städtebauförderantrag e r- forderlich sind. Dazu gehört z.B. ein durch Ratsbeschluss festgelegter Geb ietsbezug für das Förde r- gebiet und ein sog. Integriertes Stadt(teil)entwicklungskonzept mit der Auflistung möglicher privater und öffentlicher Maßnahmen im Stadtteil sowie deren geplante Finanzierung. Wie bei den bisherigen Stadtteilentwicklungskonzepten auch, erfolgte bei der Bearbeitung des Stad t- teilentwicklungskonzeptes Coerde zu Beginn eine Auftaktveranstaltung mit intensiver Bürgerbeteil i- gung mit der Aufforderung im Rahmen von Themenstationen an der Erstellung mitzuwirken. Ergä n- zend wurden Information en über eine Schlüsselpersonenbefragung, die Einbindung verschiedener, im Stadtteil vorhandener, ethnischer Bevölkerungsgruppen und die Befragung von Schülergruppen ermittelt. Alle diese Informationen bildeten die Grundlage für eine Stärken-Schwächen-Analyse und die Formu- lierung eines möglichen Zielsystems für die weitere Entwicklung des Stadtteils Coerde. Das gesamte Verfahren wurde bislang überaus positiv vom Interfraktionellen Arbeitskreis innerhalb der Bezirksve r- tretung Nord und den Akteuren vor Ort b egleitet. Zwischenstände wurden dabei sowohl zur Bevölk e- rung als auch zur Politik mehrfach rückgekoppelt, abgestimmt und ggf. ergänzt. Aktuell sind die einzelnen Fachämter aufgefordert, das Zielsystem zu überprüfen und konkrete Ma ß- nahmen, Kosten, Kooperati onspartner und Realisierungszeiträume zu benennen. Dieser Bearbe i- tungsschritt ist noch nicht abgeschlossen. - 3 - V/0729/2019/1 Das federführende Fachamt wird die entsprechenden Fachämter erneut auffordern, ihre Maßnahmen, Projekte und Aufgabenstellungen zu formulieren, zu konkretisiere und mit Kosten, Zeiten und Bea r- beitungsbedarfen zu versehen. Aus diesen Rückmeldungen der Fachämter wird die Verwaltung dann das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Coerde, mit einer Maßnahmenliste und einem Vorschlag zum Gebietsbezug, zusammen stellen und dem Rat zur Beschlussfassung und zur Bereitstellung der städtischen Eigenmittel vorlegen. Allerdings kann zum heutigen Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden, ob der Städtebauförderantrag zum Stadtteil Coerde über die Gebietskulisse Sozi ale Stadt oder eine andere, nach den Förderrichtl i- nien mögliche, Gebietskulisse beantragt werden wird. Diesen Sachverhalt wird die Verwaltung g e- meinsam mit dem Fördergeber in den üblichen Vorgesprächen (Stadtgespräch) versuchen vorab zu klären und dann die entsprechende Gebietskulisse für den Förderantrag verwenden. i.V. gez. Denstorff
Beschlussvorlage
17548 Zeichen
V/0729/2019 V/0729/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2019 und Anträge 2020 Beratungsfolge 05.09.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 11.09.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sachstandsbericht 2019 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2020, wie in Kapitel 2 der Begründung dieser Vorlage benannt, auf der Basis der vorhan denen Ge- bietsbezüge im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau -Förderrichtlinien 2008 (FöRi 2008) zu stellen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen we r- den: Die entsprechenden Aufwands - und Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen Fachämter sicherzustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil vorab von der Stadt zu erbringen und kann auf Antrag (bis auf den städtischen Mindestanteil vo n 10%) von den Dritten übernommen werden. Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt Münster sowie ggf. bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der E r- stattungen im jeweiligen Fachbudget. Die Darstellung der Haushaltsmittel für die einzelnen Förderprojekte erfolgt projektbezogen über die zuständigen Fachämter im entsprechenden prognostizierten Haushaltsjahr, sobald der Bewilligungsbescheid bei der Stadt Münster vorliegt und rechtzeitig vor B eschluss des je- weiligen Haushaltsplanes. Derzeit beträgt die Förderquote für Münster 60% der zuwendungsfähigen Kosten für investive Maßnahmen. Stadtplanungsamt 28.08.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Thiel Telefon: 492 61 80 Thiel@stadt-muenster.de - 2 - V/0729/2019 Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage noch keine Vorentscheidungen über die Bereit stellung von Haushaltsermächtigungen und letztlich zur Durchführung der genannten Fördermaßnahmen getroffen werden. Hierüber entscheidet der Rat im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Be schlussfas- sung gegebenen Finanzlage der Stadt. Begründung: Rahmenbedingungen Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneu e- rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage Nr. V/0785/2018 am 10.10.2018 über den Stand der Maßnahmen berichtet . Der Sachstandsbericht 2019 zum Stand der Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster befindet sich in der Anlage 1. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Antragsfrist für das Jahr 2020 auf den 30.09.2019 festgelegt. Gemäß den Förderrichtlinien Stadterneuerung (FöRi 2008) können nur Fördermaßnahmen beantragt werden, wenn vorher ein entsprechender Gebietsbezug durch einen Ratsbeschluss, nach den Mö g- lichkeiten des Baugesetzbuches, d efiniert worden ist. Folgende Gebietskategorien sind derzeit – wie in den Vorjahren auch – grundsätzlich möglich, die jeweils eigenständig oder in Kombination Anwe n- dung finden können: Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB) Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (§ 172 BauGB). Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich somit zukünftig einerseits fachlich -inhaltlich an den Schwerpunktbereichen der Förderung des Landes NRW orientieren und andererseits über einen der möglichen Gebietsbezüge definiert werden. Aufgrund der geplanten Neuausrichtung der Bund-Länder-Programme ab 2020 zur Weiterentwicklung und Anpassung der Städtebauförderung an neue Problemstellungen und Aufgabenfelder ist derzeit noch nicht absehbar, wie die künftige Programmstruktur der Städtebauförderprogramme im Einzelnen inhaltlich ausgestaltet sein wird und wie die Schwerpunkte definiert werden. Die derzeit aktuellen Förderrichtlinien können hier eingesehen werden: http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/FoeRi_Stadterneuerung_2008.pdf Insgesamt beträgt der Gesamtrahmen der Bundesfinanzhilfen für auch im Jahr 2019 rund 790 Mio. Euro, was gegenüber den Jahren 2017 und 2018 einen grundsätzlich gleichbleibenden Ansatz b e- deutet. Hinzugekommen sind die Mittel aus dem Investitionspakt soziale Integration im Quartier, so dass rund 990 Mio. Euro Bundesmittel verfügbar sind. Die Mittel verteilen sich nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat wie folgt: Stadtumbau (zur Anpassung an den demographischen und strukturellen Wandel) Neue Lä n- der: 140 Mio. Euro, Alte Länder: 120 Mio. Euro Soziale Stadt (zur Förderung und Stabilisierung benachteiligter Quartiere): 190 Mio. Euro Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (zur Förderung der Innenentwicklung): 110 Mio. Euro Städtebaulicher Denkmalschutz (zum Erhalt historischer Stadtkerne und Stadtquartiere) Neue Länder: 70 Mio. Euro, Alte Länder: 40 Mio. Euro - 3 - V/0729/2019 Kleinere Städte und Gemeinden (zur Sicherung der Daseinsvorso rge im ländlichen und dünn besiedelten Raum): 70 Mio. Euro Zukunft Stadtgrün (zur Verbesserung städtischen Grüns) 50 Mio. Euro Investitionspakt Soziale Integration im Quartier: 200 Mio. Euro Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die bereit gestellten Bu ndesmittel und ergänzt ihren Anteil mit eigenen Landesmitteln. Daraus wird dann für NRW das Gesamtbudget der Städtebauförderung gebildet. Für das Stadterneuerungsprogramm 2019 hat NRW insgesamt 466,5 Mio. Euro bereitg e- stellt, die sich wie folgt zusammenset zen: 78,7 Mio. Euro der Europäischen Union, 191,0 Mio. Euro des Bundes und 196,8 Mio. Euro des Landes NRW. Neben den o.g. Kernanliegen setzt NRW ergänzend folgende Förderschwerpunkte: Öffentlicher Raum (Straßen/Wege/Plätze, Grün-, Frei- und Erholungsraum) Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und quartiersbezogene Funktionsverbesserung kommunaler Gebäude als Gegenstand der Städtebauförderung Darüber hinaus hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen ein sog. Heimatförderprogramm aufgelegt. Ziel des Landes ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt im Land NRW deut- lich sichtbar werden zu lassen. Heimat zu haben, heißt in den Aussagen des MHKBG unsichtbare Wurzeln in sich zu tragen – egal, wo ein Mensch herkommt und egal wo sie oder er hingeht. Das Land NRW stellt dafür insgesamt rund 150 Millionen Euro bis 2022 zur Verfügung. Für 2020 sind rund 33 Millionen Euro vorgesehen. Die fünf Elemente der Heimatförderung sind: Heimat-Scheck Zur unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat beschäftigen, werden jährlich 1.000 Heimat-Schecks à 2.000 Euro bereitgestellt. Der „Heimat-Scheck“ ist der Möglichmacher für all solche guten Ideen und kleinen Projekte, die e i- gentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versp rechen. Antrag und Verwendungsnachweis werden auf ein Minimum reduziert, so dass Motivation sofort in Taten umgesetzt werden kann. Heimat-Preis Für innovative Heimatprojekte wird ab 2019 ein Preis ausgelobt, der die konkrete Arbeit belohnen und zugleich nachahmenswerte Praxisbeispiele liefern soll. Die Auszeichnungen sind eine Wertschätzung der (überwiegend) ehrenamtlich Engagierten. Kommunen sollen den Preis vergeben, die Sieger ste l- len sich anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene. Kleinere Gemeinden erhalten vom Land ein Preisgeld von 5.000 Euro, Kreise von 10.000 Euro, größeren Kommunen werden 15.000 Euro zur Verfügung gestellt, sofern sie sich per Rats- oder Kreistagsbeschluss zur Teilnahme entscheiden. Heimat-Werkstatt Ideen zum Thema Heimat so llen in „Werkstätten“ entwickelt und verwirklicht werden, damit eine i n- haltliche Auseinandersetzung in Gang gesetzt werden kann. Denn jede Region – ob Stadtviertel oder eine Gemeinde im ländlichen Raum – hat prägende Besonderheiten, mit denen sich die Bewo hnerin- nen und Bewohner identifizieren. Vertreter von Initiativen und anderen Organisationen, aber auch Bürgerinnen und Bürger direkt sollen sich in einen offenen, identitätsstiftenden Prozess einbringen. Der Diskurs in der Heimat -Werkstatt soll Gemeinsamke iten herausarbeiten und das lokale Gemei n- schaftsgefühl stärken. Zugleich wird mit der Gestaltung der öffentliche Raum aufgewertet. Der au f- wändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert. Empfänger können Komm u- nen, Private, Vereine und gemeinnützige Organisationen sein. Heimat-Fonds Initiativen, die ein Heimat -Projekt verwirklichen wollen, sollen durch den Heimat -Fonds unterstützt werden: Für jeden eingeworbenen Euro soll es je einen Euro vom Land dazugeben (bis maximal 40.000 Euro), so dass sich Gutes verdoppelt. Förderfähig sind Projekte von mindestens 5.000 Euro - 4 - V/0729/2019 und maximal 80.000 Euro. Die Verwaltung des „Heimat -Fonds“ soll vor Ort über die Gemeinden und Gemeindeverbände erfolgen. Der Mindestanteil der Kommune beträgt 10 Prozent. Bei grenzüber- schreitenden Projekten mit mehreren beteiligten Kommunen können im Einzelfall auch Projekte mit einem Volumen über 80.000 Euro gefördert werden. Heimat-Zeugnis Hier steht die Schaffung und Bewahrung von in herausragender Weise die lokale und re gionale Ge- schichte prägender Bauwerke, Gebäude oder entsprechender Orte in der freien Natur im Fokus. Pr o- jekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro können mit maximal 90 % (Private) bzw. 80 % (Komm u- nen) unterstützt werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private und gemeinnützige Organisationen. Städtebauförderung in Münster Derzeit gibt es in Münster acht Bereiche/Quartiere, für die der Rat der Stadt Münster die erforderl i- chen Gebietsbezüge beschlossen hat. Dazu zählen auch einige ältere Beschlüsse, die ergänzend verwendet werden können: Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel, Aktives Zentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0902/2008) Stadtteil Wolbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0239/2009) Stadtteil Gievenbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0348/2009) Stadtteil Kinderhaus-Brüningheide, Soziale Stadt gem. § 171 e BauGB (vgl. Vorlage V/0197/2005) Stadtteil Angelmodde-Osthuesheide, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB (vgl. Vorlage V/0686/2005) York-Kaserne Gremmendorf, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB (vgl. Vorlage V/0386/2012) Oxford-Kaserne Gievenbeck, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB (vgl. Vorlage V/0386/2012) Bereich Hafen/Halle Münsterland, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB (vgl. Vorlage V/0541/1992) Bereich Hafen/Süd-Ost, Stadtumbau West gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0273/2019) Die Verwaltung wird bei aktuellem Anlass prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile oder Quartiere ein Ge- bietsbezug hergestellt werden sollte. Dazu sind neben der räumlichen Abgrenzung im Rahmen der Integrierten Handlungskonzepte alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darzustellen, sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Die integ rierten Handlungskonzepte sollen da- bei die gesamtstädtische Entwicklung berücksichtigen sowie die Handlungserfordernisse klar aufze i- gen und mit Zielen, Konzepten und Maßnahmen (Projekten) Lösungen für deren Umsetzung darste l- len. Dabei sollen nach Möglichkeit Prioritäten festgelegt und mit einem Zeitplan die Umsetzung hinter- legt werden. Gleichzeitig sollen damit alle Maßnahmen (egal welcher Träger) gebündelt und komb i- niert werden, um eine möglichst hohe Wohlfahrtswirkung für den Stadtteil oder das Quartier e rzielen zu können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maßna h- men im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswirkungen auf das Quartier haben werden. Der Rat der Stadt hat mit dem Beschluss zur Vorlage V/0273/2019 den Gebietsbezug „Hafen/Süd - Ost“ gem. § 171 b BauGB als „Stadtumbaugebiet“ festgelegt um eine entsprechende neue Förderk u- lisse für den Bereich der Stadthäfen nachweisen zu können. Diese Förderkulisse ersetzt die m it der Sanierungssatzung „Hafen / Halle Münsterland“ in den 1990er Jahren beschlossene Förderkulisse als Grundlage für aktuelle und zukünftige Fördermaßnahmen. - 5 - V/0729/2019 Mit Begleitung des Dialogprozesses „Hafenratschlag“ werden die Zielperspektiven für die weiter e Entwicklung des Areals Stadthafen neu definiert und im Rahmen des neu aufzustellenden Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes aufgezeigt. Die entsprechende Aktualisierung des Masterplans Stadth ä- fen Münster ist am 22.05.2019 vom Rat der Stadt Münster besc hlossen worden (Vorlage V/0150/2019). Die Anlage 1 zu dieser Vorlage gibt den Sachstand der Projekte im Jahr 2019 (zu beantragende, b e- willigte und laufende Maßnahmen) wieder. Zukünftige Fördermaßnahmen in Münster Aus dem sog. Stadtgespräch mit dem Ministerium (MHKBG), der Bezirksregierung Münster und der Stadt Münster haben sich Verschiebungen bei der Antragstellung der Stadt Münster ergeben, so dass bereits bestehende Anträge in aktualisierter Form neu gestellt werden müssen. Neben dem Sac h- stand 2019 stellt diese Vorlage nachfolgend die Projekte dar, für die gem. Beschlusspunkt 2 im Jahr 2019 ein Antrag auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2020 gestellt werden soll: Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sanierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßna h- men zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, Optimierung der bauli- chen Strukturen, Folgeantrag; Stadtumbau Hafen/Süd-Ost – Programm Initiative Ergreifen: B -Side Münster - Ein Gewächs- haus der Ideen: Kreativität, Kultur und Freiräume unter einem Dach. Aus-, Um- und Neubau des ehem. Hill-Speichers zu einem kreativ-kulturellen Treffpunkt für Münster und das Hansa- Quartier und zu einem Expe rimentierlabor für junge Kreative, in baulicher Kombination mit dem Ruderverein Münster, der ebenfalls einen Teil des Speichers entwickeln wird, Neuantrag; Stadtumbau Hafen/Süd -Ost: Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadthafen 1 – 1.Bauabschnitt, Herrichtung bzw. Realisierung von öffentlichen Flächen als Ergebnis der Mehrfachbeauftragung zur Neugestaltung der Kaiflächen mit besonderen Gestaltungseleme n- ten (Balkonen), barrierefreier Ausbau, Neuantrag. Stadtumbau Hafen/Süd-Ost: Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadthafen 1 – Sa- nierung bzw. Sicherung hafentypischer Elemente auf der Hafensüdseite 1.Bauabschnitt – Her- richtung des Hafenkrans, Neuantrag. Derzeit sind weitere Projekte und Maßnahmen in Vorbereitung, die nach gegenwärtigem Stan d grundsätzlich Aussicht auf Städtebauförderung haben könnten. Für diese Maßnahmen sollen zusät z- lich zu den bereits bewilligten und geplanten Maßnahmen zu gegebener Zeit Anträge gestellt werden: Aktives Zentrum Münster -Innenstadt/Bahnhofsviertel: Um-/Neubau Erneuerungsschwerpunkt Hauptbahnhof Um-/Neugestaltung Grünfläche Bremer Platz; Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Lichtkonzept Altstadt, Umsetzung weiterer Bausteine; z.B. St.Paulus Dom, Ergänzungsantrag; Stadtumbau Hafen/Süd -Ost: Freiflä chengestaltung der Hafensüdseite des Stadthafen 1 – 2.Bauabschnitt, Herrichtung bzw. Realisierung von öffentlichen Flächen mit besonderen G e- staltungselementen, Folgeantrag; Stadtumbau Hafen/Süd-Ost: Freiflächengestaltung der Hafensüdseite des Stadthafen 1 – Sa- nierung bzw. Sicherung weiterer hafentypischer Elemente auf der Hafensüdseite, 2.Bauabschnitt , Ergänzungsantrag. Soziale Stadt / Stadtumbau West Münster -Coerde: Integriertes Handlungskonzept Coerde - Verbesserung der Wohn - und Lebenssituation, Parti zipation aller Alters - und Herkunftsgrup- pen, Schaffung einer kulturellen und sozialen Mitte, Verbesserung der städtebaulichen Qual i- tät; Neuantrag incl. Beschluss zum Gebietsbezug. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Möglichkeiten ergänzender Bundesprogra mme oder von Sonder- programmen des Landes NRW zu nutzen , um die vielschichtigen Maßnahmen i m Zusammenhang - 6 - V/0729/2019 mit der Integration von Flüchtlingen und den Anforderungen der wachsenden Stadt zeitnah umsetzten zu können. Sofern Sonderprogramme zu bestimmten Themenbereichen, z.B. „Miteinander im Quartier“ oder „Hil- fen im Städtebau zur Integration von Flüchtlingen“ neu oder wieder aufgelegt werden, wird die Stadt Münster sich maßnahme - und projektbezogen um einen entsprechenden Förderantrag bemühen, sofern nicht das klassische Städtebauförderprogramm zielführender ist. Die Verwaltung wird im ko n- kreten Fall dann einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage 1: Sachstandsbericht 2019 – Städtebauförderung in Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Bremer Platz 2019
- Kinderhauser Straße
- Eschstraße
- Brüningheide
- Promenade
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0729/2019/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.09.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37