A-R/0012/2011
Resolution "Zügiger Ausbau der B 51 - Ortsumgehung Münster - Zwischen Lütkenbecker Weg und dem Schiffahrter Damm
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a-r-0012-2011
1757 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0012/2011
Zu TOP 28.1 der Tagesordnung des Rates
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
15. Februar 2011
Resolution
Zügiger Ausbau der B 51 – Ortsumgehung Münster –
Zwischen Lütkenbecker Weg und dem Schiffahrter Damm
Der Rat möge beschließen:
Der Rat fordert die zuständigen Ministerien der Bundesregierung und NRW-Landesregierung
auf, den Planfeststellungsbeschluss für den weiteren Ausbau der B 51 im Stadtgebiet
Münster zwischen Lütkenbecker Weg und Schiffahrter Damm möglichst zeitnah
zu
erlassen und entsprechende Mittel für die Baumaßnahmen bereit zu stellen.
Seit Jahren warten die Bürger Münsters darauf, dass der vor rund 20 Jahren begonnene
Ausbau der B 51 mit dem letzten Bauabschnitt zwischen Lütkenbecker Weg und B 481
seinen Abschluss findet. Die Bedeutung dieser Straße für den überregionalen Verkehr, den
Wirtschaftsstandort Münster, die Entlastung innerstädtischer Bereiche, aber auch des
Ortsteils Handorf durch die Verbindung mit der B 481 ist unbestritten. Darüber hinaus
werden die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen zu einer ganz erheblichen
Lärmreduzierung, insbesondere im Stadtteil Mauritz, beitragen.
Da nach aktueller Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Baurecht in Form eines Planfeststellungsbeschlusses Voraussetzung für einen Etatansatz
ist, muss dieser Beschluss zügig herbeigeführt werden, damit die Mittel in den
Bundeshaushalt eingestellt und mit dem Ausbau zeitnah begonnen werden kann.
Gez. Sellenriek
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Mauritzstraße 7
- Schiffahrter Damm
- Lütkenbecker Weg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0012/2011
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 09.02.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37