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1738/2026

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zu Einsätzen von Feuerwehr und Rettungsdienst bei psychiatrischen Notfällen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 11.06.2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6450 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 11.06.2026 
 1738/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zu Einsätzen von Feuerwehr und 
Rettungsdienst bei psychiatrischen Notfällen 
Mit der Anfrage AN/0883/2026 bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung von Fragen zu 
Einsätzen von Feuerwehr und Rettungsdienst bei psychiatrischen Notfällen. Die Verwaltung 
antwortet hierauf wie folgt. 
 
Frage 1:  
Wie hat sich die Zahl der Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst entwickelt, bei denen 
psychische Krisen, psychiatrische Erkrankungen, Suizidandrohungen oder vergleichbare psy-
chosoziale Notlagen eine wesentliche Rolle spielten?  
 
Antwort der Verwaltung:  
Die Frage der psychischen Erkrankungen, Störungen und Intoxikationen spielen nach Litera-
turangaben in bis zu 25% aller Rettungsdiensteinsätze eine Rolle.1,2. Im eigenen Rettungs-
dienstbereich der Stadt Köln liegt der Anteil als Hauptdiagnose in etwa gleicher Höhe vor. Die 
engere Betrachtung psychiatrischer Diagnosen (Psychosen, Depressionen, Suizidalität) zeigt 
einen deutlich geringeren Anteil (<5%) an der Summe der Rettungsdiensteinsätze. Diese 
Einsätze binden den Rettungsdienst zeitlich sehr lange und führen oft zu überregionalen 
Transporten in psychiatrische Fachkliniken, bei denen diese Patient*innen regelmäßig in Be-
handlung sind. 
 
Die Anzahl der tatsächlichen Unterbringungen nach dem PsychKG blieben in den letzten Jah-
ren in etwa gleich und schwanken zwischen 2275 und 2580 pro Jahr - ein Trend ist daraus 
nicht erkennbar.  
 
Jahr Anzahl 
2021 2275 
2022 2389 
2023 2580 
2024 2399 
2025 2342 
                                                 
1 Jordan, W. (2018). Notfall Psyche – Diagnostik und Krisenintervention in der Präklinik.  Notfallmedizin 
up2date, 13(03), 295 -313. (Thieme). 
 
2 Noack, E. M., et al. (2024). Notfallrettungseinsätze mit Patient*innen mit  psychiatrischer oder psycho-
sozialer Symptomatik: eine Analyse aus Ostniedersachsen.  Das Gesundheitswesen. (DOI: 10.1055/a -
2310-5534).

2 
 
 
 
Frage 2:  
Welche besonderen Herausforderungen ergeben sich nach Einschätzung der Verwaltung be-
ziehungsweise der Feuerwehr bei Einsätzen mit Menschen in psychischen Krisen, und welche 
Konzepte, Einsatzstandards oder Handlungsempfehlungen und Schulungen im Umgang mit 
PsychKG NRW, z. B. für Notärzt*innen, bestehen hierfür?  
 
Antwort der Verwaltung:  
Als erste Fragestellung ergibt sich für das Rettungsdienstfachpersonal und die Notärzt*innen 
die Ermittlung der ursächlichen psychischen Störung und ggf. der zugrundeliegenden Intoxika-
tion. Die zweite Fragestellung ist eine mögliche Suizidalität, hinter der sich nicht selten eine 
bekannte oder unbekannte Depression verbirgt. Die dritte Fragestellung ist immer wieder die 
Gewahrsamsfähigkeit auf Anfrage der Polizei. Ausgehend von diesen Fragestellungen kommt 
als Herausforderung auf den Rettungsdienst zu, welche Lösung für die Problematik gefunden 
werden kann. Eine reine Verlagerung in ein Krankenhaus, von teilweise sehr aggressiven o-
der auffälligen Personen, kommt nur in Betracht, wenn eine somatische Erkrankung, Intoxika-
tion oder Verletzung im Vordergrund steht. Die eigentlichen Zielkliniken, die psychiatrischen 
Fachkliniken, können diese Patient*innen nur aufnehmen, wenn eine Intoxikation abgeklun-
gen ist und andere Erkrankungen oder Verletzungen ausgeschlossen sind. Eine weitere Fra-
gestellung ist die Frage nach der Selbst- oder Fremdgefährdung, die dann eine entspre-
chende rechtliche Handhabung mit einer Unterbringung der Person auch gegen ihren Willen 
(z.B. nach dem PsychKG) nach sich zieht.  
 
Für diese komplexen Fragestellungen und Herausforderungen hat die Feuerwehr Köln die 
Funktion des*der Leitenden Notarzt*in vom Dienst (LNA), welche sich mit diesen Problemen 
beschäftigt und das vor Ort eingesetzte rettungsdienstliche Fachpersonal und die Notärzt*in-
nen unterstützt.  
 
 
Frage 3:  
Welche Aus- und Fortbildungsangebote erhalten die Mitarbeitenden von Feuerwehr und Ret-
tungsdienst zu den Themen Kommunikation, Deeskalation, Eigenschutz sowie Umgang mit 
Menschen in psychischen Krisenlagen, und wird deren Umfang als ausreichend bewertet?  
 
Antwort der Verwaltung:  
In der gesetzlich vorgeschriebenen 30-Stunden Fortbildung für Rettungsdienstpersonal wer-
den regelmäßig die o.g. Themen behandelt.  
 
Die Leitenden Notärzt*innen (LNA) haben regelmäßige, interne Besprechungen, wo die prob-
lematischen Fälle mit dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) besprochen werden. Ge-
rade dieser Austausch ist von hoher Bedeutung, da die LNA allen im Rettungsdienst Köln be-
teiligten Einsatzkräften unterstützend zur Verfügung stehen. Die Tatsache, dass der Feuer-
wehr die Ordnungsaufgabe nach dem PsychKG zugeordnet ist, ermöglicht eine schnellere 
und effiziente Lösungsfindung und Umsetzung.  
 
 
Frage 4: 
In welcher Form findet ein fachlicher Austausch oder eine Zusammenarbeit mit Polizei, Sozial-
psychiatrischem Dienst, psychiatrischen Kliniken, Krisendiensten oder anderen relevanten 
Akteuren statt, und gibt es hierfür gemeinsame Verfahren oder Absprachen?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Es findet zwei Mal im Jahr eine Besprechung aller psychiatrischen Kliniken, der Feuerwehr, 
der Polizei, der Betreuungsstelle, den Beamt*innen für das PsychKG und Betreuungsrich-
ter*innen sowie weiteren Akteuren in diesem Bereich statt. In diesem Kreis werden aktuelle 
Fälle, rechtliche Entwicklungen und Urteile besprochen und abgestimmt.  
 
Des Weiteren wurde ein Arbeitskreis zwischen der Polizei, dem Rettungsdienst und dem

3 
 
Evangelischen Krankenhaus Kalk sowie teilweise dem Jugendamt eingerichtet, um gemein-
same Absprachen und Standards zur Zusammenarbeit zu entwickeln. 
 
 
Frage 5: Besteht ein interkommunaler Austausch mit anderen Feuerwehren oder Rettungs-
diensten zu diesem Themenfeld, und wenn ja, welche Erkenntnisse wurden daraus gewon-
nen?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Bei der letzten Novellierung des PsychKG NRW wurde eine Vortragsreihe für andere Kommu-
nen durch die Feuerwehr Köln durchgeführt. Da derzeit eine neue Novellierung ansteht, mit 
deren Inkrafttreten im Jahr 2027 gerechnet wird, gab es bereits erneute Anfragen für einen 
übergreifenden Austausch unter Organisation der Feuerwehr Köln. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

11.06.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1738/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.06.2026
Erstellt
10.06.2026 15:37