1738/2026
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zu Einsätzen von Feuerwehr und Rettungsdienst bei psychiatrischen Notfällen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
6450 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/37
Vorlagen-Nummer 11.06.2026
1738/2026
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zu Einsätzen von Feuerwehr und
Rettungsdienst bei psychiatrischen Notfällen
Mit der Anfrage AN/0883/2026 bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung von Fragen zu
Einsätzen von Feuerwehr und Rettungsdienst bei psychiatrischen Notfällen. Die Verwaltung
antwortet hierauf wie folgt.
Frage 1:
Wie hat sich die Zahl der Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst entwickelt, bei denen
psychische Krisen, psychiatrische Erkrankungen, Suizidandrohungen oder vergleichbare psy-
chosoziale Notlagen eine wesentliche Rolle spielten?
Antwort der Verwaltung:
Die Frage der psychischen Erkrankungen, Störungen und Intoxikationen spielen nach Litera-
turangaben in bis zu 25% aller Rettungsdiensteinsätze eine Rolle.1,2. Im eigenen Rettungs-
dienstbereich der Stadt Köln liegt der Anteil als Hauptdiagnose in etwa gleicher Höhe vor. Die
engere Betrachtung psychiatrischer Diagnosen (Psychosen, Depressionen, Suizidalität) zeigt
einen deutlich geringeren Anteil (<5%) an der Summe der Rettungsdiensteinsätze. Diese
Einsätze binden den Rettungsdienst zeitlich sehr lange und führen oft zu überregionalen
Transporten in psychiatrische Fachkliniken, bei denen diese Patient*innen regelmäßig in Be-
handlung sind.
Die Anzahl der tatsächlichen Unterbringungen nach dem PsychKG blieben in den letzten Jah-
ren in etwa gleich und schwanken zwischen 2275 und 2580 pro Jahr - ein Trend ist daraus
nicht erkennbar.
Jahr Anzahl
2021 2275
2022 2389
2023 2580
2024 2399
2025 2342
1 Jordan, W. (2018). Notfall Psyche – Diagnostik und Krisenintervention in der Präklinik. Notfallmedizin
up2date, 13(03), 295 -313. (Thieme).
2 Noack, E. M., et al. (2024). Notfallrettungseinsätze mit Patient*innen mit psychiatrischer oder psycho-
sozialer Symptomatik: eine Analyse aus Ostniedersachsen. Das Gesundheitswesen. (DOI: 10.1055/a -
2310-5534).
2
Frage 2:
Welche besonderen Herausforderungen ergeben sich nach Einschätzung der Verwaltung be-
ziehungsweise der Feuerwehr bei Einsätzen mit Menschen in psychischen Krisen, und welche
Konzepte, Einsatzstandards oder Handlungsempfehlungen und Schulungen im Umgang mit
PsychKG NRW, z. B. für Notärzt*innen, bestehen hierfür?
Antwort der Verwaltung:
Als erste Fragestellung ergibt sich für das Rettungsdienstfachpersonal und die Notärzt*innen
die Ermittlung der ursächlichen psychischen Störung und ggf. der zugrundeliegenden Intoxika-
tion. Die zweite Fragestellung ist eine mögliche Suizidalität, hinter der sich nicht selten eine
bekannte oder unbekannte Depression verbirgt. Die dritte Fragestellung ist immer wieder die
Gewahrsamsfähigkeit auf Anfrage der Polizei. Ausgehend von diesen Fragestellungen kommt
als Herausforderung auf den Rettungsdienst zu, welche Lösung für die Problematik gefunden
werden kann. Eine reine Verlagerung in ein Krankenhaus, von teilweise sehr aggressiven o-
der auffälligen Personen, kommt nur in Betracht, wenn eine somatische Erkrankung, Intoxika-
tion oder Verletzung im Vordergrund steht. Die eigentlichen Zielkliniken, die psychiatrischen
Fachkliniken, können diese Patient*innen nur aufnehmen, wenn eine Intoxikation abgeklun-
gen ist und andere Erkrankungen oder Verletzungen ausgeschlossen sind. Eine weitere Fra-
gestellung ist die Frage nach der Selbst- oder Fremdgefährdung, die dann eine entspre-
chende rechtliche Handhabung mit einer Unterbringung der Person auch gegen ihren Willen
(z.B. nach dem PsychKG) nach sich zieht.
Für diese komplexen Fragestellungen und Herausforderungen hat die Feuerwehr Köln die
Funktion des*der Leitenden Notarzt*in vom Dienst (LNA), welche sich mit diesen Problemen
beschäftigt und das vor Ort eingesetzte rettungsdienstliche Fachpersonal und die Notärzt*in-
nen unterstützt.
Frage 3:
Welche Aus- und Fortbildungsangebote erhalten die Mitarbeitenden von Feuerwehr und Ret-
tungsdienst zu den Themen Kommunikation, Deeskalation, Eigenschutz sowie Umgang mit
Menschen in psychischen Krisenlagen, und wird deren Umfang als ausreichend bewertet?
Antwort der Verwaltung:
In der gesetzlich vorgeschriebenen 30-Stunden Fortbildung für Rettungsdienstpersonal wer-
den regelmäßig die o.g. Themen behandelt.
Die Leitenden Notärzt*innen (LNA) haben regelmäßige, interne Besprechungen, wo die prob-
lematischen Fälle mit dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) besprochen werden. Ge-
rade dieser Austausch ist von hoher Bedeutung, da die LNA allen im Rettungsdienst Köln be-
teiligten Einsatzkräften unterstützend zur Verfügung stehen. Die Tatsache, dass der Feuer-
wehr die Ordnungsaufgabe nach dem PsychKG zugeordnet ist, ermöglicht eine schnellere
und effiziente Lösungsfindung und Umsetzung.
Frage 4:
In welcher Form findet ein fachlicher Austausch oder eine Zusammenarbeit mit Polizei, Sozial-
psychiatrischem Dienst, psychiatrischen Kliniken, Krisendiensten oder anderen relevanten
Akteuren statt, und gibt es hierfür gemeinsame Verfahren oder Absprachen?
Antwort der Verwaltung:
Es findet zwei Mal im Jahr eine Besprechung aller psychiatrischen Kliniken, der Feuerwehr,
der Polizei, der Betreuungsstelle, den Beamt*innen für das PsychKG und Betreuungsrich-
ter*innen sowie weiteren Akteuren in diesem Bereich statt. In diesem Kreis werden aktuelle
Fälle, rechtliche Entwicklungen und Urteile besprochen und abgestimmt.
Des Weiteren wurde ein Arbeitskreis zwischen der Polizei, dem Rettungsdienst und dem
3
Evangelischen Krankenhaus Kalk sowie teilweise dem Jugendamt eingerichtet, um gemein-
same Absprachen und Standards zur Zusammenarbeit zu entwickeln.
Frage 5: Besteht ein interkommunaler Austausch mit anderen Feuerwehren oder Rettungs-
diensten zu diesem Themenfeld, und wenn ja, welche Erkenntnisse wurden daraus gewon-
nen?
Antwort der Verwaltung:
Bei der letzten Novellierung des PsychKG NRW wurde eine Vortragsreihe für andere Kommu-
nen durch die Feuerwehr Köln durchgeführt. Da derzeit eine neue Novellierung ansteht, mit
deren Inkrafttreten im Jahr 2027 gerechnet wird, gab es bereits erneute Anfragen für einen
übergreifenden Austausch unter Organisation der Feuerwehr Köln.
Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1738/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 11.06.2026
- Erstellt
- 10.06.2026 15:37