2018/0062
Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 – (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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Anlage 1 Vorhaben und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 43 – Frankfurt Landstraße 171 bis 173 – Februar 2018 Vorhabenbeschreibung Planunterlagen Vorhaben und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 – 1 Vorhabenbeschreibung Bauvorhaben Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes zwischen der Frankfurter Landstraße und der Darmstädter Straße mit einem Discountmarkt der ALDI GmbH & Co.KG im Erdgeschoss sowie 15 Wohneinheiten in den Obergeschossen, wovon 8 öffentlich gefördert werden. Baugrundstück Frankfurter Landstraße 171 bis 173 und Darmstädter Straße 17 Geltungsbereich Bauland Öffentliche Verkehrsfläche Verkaufsfläche Markt Wohnfläche gesamt 3.581 m² 2.977 m² 604 m² 1.068 m² 983 m² Vorhabenträger ALDI GmbH & Co. KG Mörfelden Hessenring 1 – 3 64546 Mörfelden-Walldorf Planungsbüros Plan B Architekten & Ingenieure Alsenstraße 8 55252 Mainz-Kastel planungsbüro für städtebau göringer_hoffmann_bauer Im Rauhen See 1 64846 Groß-Zimmern Das Plangebiet liegt im Norden der Wissenschaftsstadt Darmstadt, im Zentrum des Stadtteils Arheilgen ca. 130 m nördlich der Kreuzung der Frankfurter Landstraße mit der Unteren Mühlstraße und der Ettesterstraße. Für eine Verbesserung der Nahversorgungskapazitäten und zur gleichzeitigen Schaffung von Wohnraum im Zentrum von Arheilgen wird auf einem 2.977 m² großen Areal ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit 5.925 m² Brutto-Grundfläche zwischen der Frankfurter Landstraße und der Darmstädter Straße errichtet. Das Erdgeschoss (EG) mit 2.130 m² soll dabei von einem Discountmarkt der ALDI GmbH & Co.KG genutzt werden. Die geplante Verkaufsfläche beträgt 1.068 m². Im Obergeschoss (OG) und im Dachgeschoss (DG) werden im Bereich an der Frankfurter Landstraße und an der Darmstädter Straße insgesamt 15 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 983 m² errichtet. Dabei handelt es sich um einen Wohnungsmix aus Ein- bis Vierzimmerwohnungen mit Küche, Bad und Balkon. Geplant ist die Errichtung von insgesamt 5 Zweizimmerwohnungen, 8 Dreizimmerwohnungen sowie 1 Einzimmer- und 1 Vierzimmerwohnung. Die geplanten Wohnungsgrößen richten sich nach den Anforderungen der Wohnraumförderung für Sozialwohnungen (4 Wohnungen) bzw. nach den Richtlinien für Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen (4 Wohnungen). Insgesamt sind 8 öffentlich geförderte Wohneinheiten geplant. Im Bereich der Frankfurter Landstraße werden Vorhaben und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 – 2 die Wohnungen barrierefrei erschlossen. Keller- bzw. Abstellräume für die Wohnungen werden in einem Zwischengeschoss unterhalb der bewohnten Gebäudeebenen auf der Höhe des Verkaufsraumes und in einem Teil der Tiefgarage eingerichtet. Sowohl die Stellplätze des ALDI Marktes, als auch die der Wohnungen werden vollständig in einer Tiefgarage verortet. Die Tiefgarage verfügt über getrennte Ein- und Ausfahrtsbereiche, wobei der Einfahrtsbereich von der Frankfurter Landstraße aus angefahren wird und der Ausfahrtsbereich auf die Darmstädter Straße führt. Insgesamt werden 49 Stellplätze hergestellt, wobei 34 Stellplätze für den Discountmarkt zur Verfügung stehen, und 15 für die Wohneinheiten. Die Abstellplätze für Fahrräder der Marktbesucher werden im Eingangsbereich des Marktes verortet. Für die zukünftigen Bewohner werden Fahrradabstellräume in den Kellerbereichen vorgesehen sowie vor dem Gebäude an der Darmstädter Straße. Die vertikale Verbindung zwischen der Tiefgarage und den darüber liegenden Geschossen erfolgt an der Frankfurter Landstraße über zwei Erschließungskerne, die jeweils einen Fahrstuhl und ein Treppenhaus kombinieren. Der nördliche Erschließungskern bedient ausschließlich den ALDI Markt und verbindet folglich nur die Tiefgarage mit dem Erdgeschoss. Der südliche Erschließungskern dient der Erschließung der Wohneinheiten und verbindet alle Nutzungsebenen. An der Darmstädter Straße werden alle Etagen über ein Treppenhaus erschlossen. Der Gebäudezugang erfolgt hier von der Südseite des Gebäudes aus. Die städtebauliche Konzeption des Vorhabenentwurfs greift jeweils die Trauf- und Firsthöhen der Nachbarbebauung auf. Entlang der Frankfurter Landstraße wird die Fluchtachse der nördlich angrenzenden Bebauung nach Süden fortgeführt. Der Baukörper wird in diesem Bereich entlang der Straße ausgerichtet. Das Staffelgeschoss erhält ein extensiv begrüntes Flachdach, außerdem sind sowohl auf den Dachflächen der Bebauung an der Frankfurter Landstraße, als auch auf dem hinteren Dach des Marktes Photovoltaikanlagen vorgesehen. An der Darmstädter Straße greift das Vorhaben die Gebäudetypologie insbesondere der nördlich angrenzenden Bebauung auf. Diese bestimmt sich durch einseitig an die nördliche Grundstücksgrenze angebaute zweigeschossige giebelständige Wohnhäuser, die unmittelbar an die straßenseitige Grundstücksgrenze angebaut sind. Der im Straßenraum wirkende Baukörper wird etwa in der Grundstücksmitte an der Darmstädter Straße in der Flucht der angrenzenden Bebauung platziert und stellt sich ebenfalls als zweigeschossiger giebelständiger Baukörper dar. Der Abstand zur südlich anschließenden Bebauung (Darmstädter Straße 21) der denkmalgeschützten Gesamtanlage wird durch eine begrünte Freifläche gestaltet. Im Bereich nördlich des Baukörpers befindet sich die Tiefgaragenausfahrt, die durch einen Grünstreifen vom Baukörper abgesetzt ist. Die Zu- und Abfahrtsbereiche der Tiefgarage werden weitgehend in den Baukörper integriert bzw. eingehaust. Die Anlieferung des Marktes erfolgt ausschließlich über die Frankfurter Landstraße. Der am nördlichen Rand des Grundstückes gelegene Zufahrtsbereich für LKW wird vollständig eingehaust. Diese Maßnahmen dienen neben gestalterischen Aspekten auch einem möglichst optimierten Nachbarschaftsschutz. 155 165 30282624 5 7 3 2220 18A 18 16 14 Nach dem Wieschen Schulzengasse 167 13 15 11 21 23 25 27 29 31 176 162A164A 162 164 166168170 172 174 174B 178180 179181 163 II+D I I Darmstädter Straße Frankfurter Landstraße DARMSTADT-ARHEILGEN | FRANKFURTER LANDSTRASSE für ALDI GmbH & Co.KG_Unternehmensgruppe_ALDI SÜD_Hessenring 1-3_64546 Mörfelden-Walldorf Osten | Darmstädter Straße | 1-200 Lageplan | 1-500 Errichtung einer Wohnbebauung [15 WE] und einer Einzelhandelsfiliale mit Tiefgarage [49 Stpl.] 1 1 AA Ansicht Ost Ansicht Ost Ansicht West Ansicht West DARMSTADT-ARHEILGEN | FRANKFURTER LANDSTRASSE für ALDI GmbH & Co.KG_Unternehmensgruppe_ALDI SÜD_Hessenring 1-3_64546 Mörfelden-Walldorf Erdgeschoss | Einzelhandel | 1-200 Westen | Frankfurter Landstraße | 1-200 Zwischengeschoss Mieterkeller | 1-200 Errichtung einer Wohnbebauung [15 WE] und einer Einzelhandelsfiliale mit Tiefgarage [49 Stpl.] 1 1 A Ansicht Ost Ansicht Ost Ansicht West A Ansicht West DARMSTADT-ARHEILGEN | FRANKFURTER LANDSTRASSE für ALDI GmbH & Co.KG_Unternehmensgruppe_ALDI SÜD_Hessenring 1-3_64546 Mörfelden-Walldorf Westen | Schnittansicht | 1-200 1. Obergeschoss | 1-3 Zimmerwohnungen | 1-200 Errichtung einer Wohnbebauung [15 WE] und einer Einzelhandelsfiliale mit Tiefgarage [49 Stpl.] 1 1 A Ansicht Ost Ansicht Ost Ansicht West Ansicht West A DARMSTADT-ARHEILGEN | FRANKFURTER LANDSTRASSE für ALDI GmbH & Co.KG_Unternehmensgruppe_ALDI SÜD_Hessenring 1-3_64546 Mörfelden-Walldorf Osten | Schnittansicht | 1-200 Staffelgeschoss | 2-4 Zimmerwohnungen | 1-200 Errichtung einer Wohnbebauung [15 WE] und einer Einzelhandelsfiliale mit Tiefgarage [49 Stpl.] 1 1 AA 1 813 714 22 25 29 3123 34 1 2 3 4 1 9 10 15 2 3 DARMSTADT-ARHEILGEN | FRANKFURTER LANDSTRASSE für ALDI GmbH & Co.KG_Unternehmensgruppe_ALDI SÜD_Hessenring 1-3_64546 Mörfelden-Walldorf Kellergeschoss | Tiefgarage und Technik | 1-200 Norden | Schnittansicht | 1-200 Errichtung einer Wohnbebauung [15 WE] und einer Einzelhandelsfiliale mit Tiefgarage [49 Stpl.] Frankfurter Landstraße DARMSTADT-ARHEILGEN | FRANKFURTER LANDSTRASSE für ALDI GmbH & Co.KG_Unternehmensgruppe_ALDI SÜD_Hessenring 1-3_64546 Mörfelden-Walldorf Schnitt A-A | Querschnitt | 1-200 Süden | Darmstädter Straße | 1-200 Errichtung einer Wohnbebauung [15 WE] und einer Einzelhandelsfiliale mit Tiefgarage [49 Stpl.] Schnitt 1-1 | Längschnitt | 1-200
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Punkt 6: Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 – (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) (V-Nr. 2018/0062) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Anlage 2
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit
Vorhaben und Erschließungsplan
A 43
– Frankfurter Landstraße 171 bis 173 –
_________________________
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
gem. § 2a Abs. 1 BauGB
planungsbüro für städtebau
göringer—hoffmann—bauer
im rauhen see 1
64846 groß-zimmern
telefon (060 71) 493 33
telefax (060 71) 493 59
e-mail info@planung-ghb.de
Auftrags-Nr.: PB70125-P
Bearbeitet: Februar 2018
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan
A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 – Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
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Inhalt
1. Ziele und Zwecke der Planung ................................ ................................ ............ 2
2. Lage und Geltungsbereich ................................ ................................ .................. 2
3. Übergeordnete Planung ................................ ................................ ...................... 3
4. Bestehende verbindliche Bauleitplanung, Planerfordernis ................................ ... 4
5. Verfahren ................................ ................................ ................................ ............ 6
6. Bestandsbeschreibung und Bewertung ................................ ............................... 6
6.1 Nutzungen ................................ ................................ ................................ .......... 7
6.2 Straßenräume ................................ ................................ ................................ ..... 7
6.3 Denkmalschutz ................................ ................................ ................................ ... 9
7. Planung ................................ ................................ ................................ ..............10
7.1 Vorhabenträger ................................ ................................ ................................ ..10
7.2 Vorhabenbeschreibung ................................ ................................ ......................10
8. Erschließung ................................ ................................ ................................ ......14
8.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) ................................ ................................ .14
8.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ................................ .........................15
8.3 Fuß- und Radverkehr ................................ ................................ .........................15
8.4 Technische Erschließung ................................ ................................ ...................16
9. Umwelt ................................ ................................ ................................ ...............16
10. Städtebauliche Daten ................................ ................................ .........................17
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan
A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 – Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
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1. Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben und
Erschließungsplan A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 – sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Wohn - und
Geschäftshauses bestehend a us einem Nahversorgungsmarkt in Verbindung mit
der Herstellung von 15 Wohneinheiten im zentralen Versorgungsbereich des
Stadtteils Arheilgen geschaffen werden.
Die Planung dient der Verbesserung der Nahversorgung im Ortszentrum des
Stadtteils und der Errichtung von teilweise öffentlich gefördertem Wohnraum und
stellt dadurch eine nachhaltige städtebauliche Weiterentwicklung des Arheilger
Zentrums dar. Zudem handelt es sich bei dieser städtebaulichen Entwicklung um
eine Maßnahme der Innentwicklung, der gr undsätzlicher Vorrang gegenüber der
Außenentwicklung auf baulich nicht vorgeprägten Flächen zu gewähren ist.
2. Lage und Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt im Zentrum
des Stadtteils Arheilgen ca. 130 m nördlich der Kreuzung der Frankfurter
Landstraße mit der Untere n Mühlstraße und der Ettesterstraße. Das Plangebiet
grenzt im Westen an die Frankfurter Landstraße und im Osten an die Darmstädter
Straße an. Darin überplant werden die Flurstücke Gemarkung Arheilgen, Flur 1,
Nr. 100/1, 100/4,101/2,102/1,103/4,104/1 sowie teilweise die Straßenparzellen der
Frankfurter Landstraße Nr. 113/5 und Flur 10, Nr. 639/5 und der Darmstädter
Straße Flur 1, Nr. 281. Die genaue Lage des Plangebietes ist aus nachfo lgender
Abbildung ersichtlich.
Abb.1 Lage des Plangebietes mit Kataster
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt mit eigener Darstellung
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3. Übergeordnete Planung
Der Regionalplan Südhessen 2010 (RPS 2010) trifft für den Bereich des
Plangebietes die Aussage „Vorranggebiet Siedlung – Bestand“. Auch für das
Umfeld des Plangebietes gilt diese Festlegung. Das gesamte Zentrum von
Arheilgen liegt zudem innerhalb des „Siedlungsbeschränkungsgebietes“ des
Verkehrsflughafens Frankfurt/Main. Der Regionalplan Südhessen 2010 legt für den
Bereich des Plangebiets in der Beikarte 2 einen „zentralen Versorgungsbereich“
fest (siehe Abb.3).
Abb.2 Regionaler Flächennutzungsplan / Regionalplan Südhessen 2010
Lage des Plangebietes
Quelle: Regionaler Flächennutzungsplan / Regionalplan Südhessen 2010 mit eigener Darstellung
Abb.3 Zentraler Versorgungsbereich in Darmstadt Arheilgen
Quelle: Regionaler Flächennutzungsplan / Regionalplan Südhessen 2010
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Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit
Landschaftsplan stellt das Plangebiet überwiegend als „Wohnbaufläche“ dar. Die
am westlichen Rand des Plangebiets verlaufende Frankfurter Landstraße ist als
„Hauptverkehrsstraße“ dargestellt. In dies em Bereich überlagern sich zudem die
Darstellungen einer „Haupttrasse örtlicher ÖPNV“, einer Trasse für Haupt Ver -
bzw. Entsorgungsleitungen und die Abbildung der nachrichtlichen Übernahme
eines „Sanierungsgebiets nach StBauFG“. Die Sanierungssatzung wurde mit
Wirkung vom 01.01.2016 aufgehoben. Zudem schließt die Abbildung der
nachrichtlichen Übernahm e „Kulturdenkmale (Gesamtanlage)“ an, die das
Plangebiet in Gänze betrifft.
Abb.4 Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Lage des Plangebietes
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt mit eigener Darstellung
4. Bestehende verbindliche Bauleitplanung, Planerfordernis
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan A 43
– Frankfurter Landstraße 171 bis 173 – überplant innerhalb seines
Geltungsbereiches einen Teilbereich des seit 1983 rechtsverbindlichen
Bebauungsplans A 7.1 – An der Reitbahn –. Für den Plangeltungsbereich trifft
dieser die nachfolgend aufgeführten Festsetzungen:
Zur Art der baulichen Nutzung wird ein Besonderes Wohngebiet festgesetzt. Die
ausnahmsweise zulässigen Anlagen für zentrale Einrichtungen der Verwaltung,
Vergnügungsstätten und Tankstellen werden nicht Bestandteil des
Bebauungsplanes. Oberhalb des Erdgeschosses sind nur Wohnunge n zulässig.
Bei bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben sind Erneuerungsmaßnahmen
zulässig. Für das Maß der baulichen Nutzung wird an der Frankfurter Landstraße
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eine zwingend zweigeschossige Bebauung festgesetzt . Teilbereiche sind als
eingeschossige überdachte Zufahrtsrampen von Tiefgaragen oder auch als
oberhalb des Erdgeschosses eingeschossig überbaubare oder zu überbauende
öffentliche Verkehrs fläche f estgesetzt. Für die hinteren Grundstücksbereiche
werden ein und zwei Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetzt, wobei auch die
flächenhafte Ausdehnung der jeweiligen Geschossigkeit genauer definiert wird.
Darüber hinaus wird auf die überbaubaren Grundstücksflächen und die Maße des
§ 17 BauNVO verwiesen. Als Bauweise wird festgesetzt, dass innerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand zu
errichten sind. Die straßenseitige Bebauung wird jeweils durch Baulinien definiert.
Für die umgebenden Grundstücksfreiflächen werden Gartenflächen - und für den
mittig im Plangebiet gelegen en Spielplatz eine öffentliche Grünfläche mit
Durchgang festgesetzt, wobei mehrere Bäume zu erhalten sind. Darüber hinaus
überlagert die Festsetzung einer Tiefgarage das Plangebiet. Für einen Teilbereich
entlang der Darmstädter Straße wird festgesetzt, dass in einem gekennzeichneten
Gebiet Gebäude in ihrer äußeren Bauform zu erhalten sind, weil sie alleine oder im
Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild prägen und von
städtebaulich-geschichtlicher Bedeutung sind.
Die vorgenannten Festsetzungen des Bebauungsplans A 7.1 sind nicht mit den in
Pkt.1 benannten städtebaulichen Zielen und Zwecken vereinbar, weshalb an
dieser Stelle der v orhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben und
Erschließungsplan A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 – aufgestellt werden
soll. Aufgrund des Siedlungsbeschränkungsgebiets wird der neue Bebauungsplan
nicht mehr Wohnraum ermöglichen, wie der bestehende Bebauungsplan A 7.1.
Abb.5 Überschneidungsbereich der Planung mit Bebauungsplan A 7.1 – An der Reitbahn –
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 43 – Frankfurter
Landstraße 171 bis 173 –
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5. Verfahren
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und
Erschließungsplan A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 – erfolgt im Rahmen
eines zweistufigen regulären Bauleitplanverfahrens. Das beschleunigte Verfahren
nach § 13a BauGB findet keine Anwendung.
Der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Tr ägern öffentlicher Belange wird
gemäß §§ 3 und 4 BauGB frühzeitig die Möglichkeit gegeben, sich über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende
Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betrach t
kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Ihnen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden dabei auch aufgefordert sich im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern (Scoping) . Im Zuge des weiteren Verfahrens
erfolgt die Erarbeitung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB
einschließlich des erforderlichen Umweltbericht s sowie die Bilanzierung der zu
erwartenden Eingriffe und des Ausgleichs.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan A 43
– Frankfurter Landstraße 171 bis 173 – ersetzt den Bebauungsplan
A 7.1 - An der Reitbahn - innerhalb seines Geltungsbereiches in allen seinen
Festsetzungen. Die übrigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes A 7.1 bleiben unberührt.
6. Bestandsbeschreibung und Bewertung
Abb.6 Luftbild mit Lage des Geltungsbereiches
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt mit eigener Darstellung
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6.1 Nutzungen
Das Plangebiet weist verschiedene N utzungen auf. Der südwestliche Bereich an
der Frankfurter Landstraße (Flurstücke Nr. 103/4 und 104/1) stellt sich als
unbefestigte, geschotterte Stellplatzfläche dar. Diese Nutzung reicht bis etwa zur
Mitte des Plangebietes. Die Stellplatzflächen sind an ihren Rändern und entlang
einer mittig verlaufenden Trennung ungeordnet begrünt. Nördlich an diesen
Bereich anschließend befindet sich die langgestreckte Flurstücksparzelle Nr. 101/2
mit 102/1, die von der Frankfurter Landstraße bis zur Darmstädter Straße reicht.
Bei diesem Flurstück handelt es sich um einen Spielplatz auf einer öffent lichen
Grünfläche. Die Zuwegung erfolgt ausschließlich von der Darmstädter Straße aus .
Auf dem östlichen Bereich des Spielplatzes in dessen Eingangsbereich befinden
sich mehrere Sitzgelegenheiten, der westliche Teil ist durch verschieden e
Spielgeräte geprä gt. Am westlichen Ende des Flurstückes unmittelbar an der
Frankfurter Landstraße steht eine groß gewachsene, markante Platane. Die
Randbereiche des Spielplatzes sind sporadisch mit vereinzelten Sträuchern und
Bäumen bewachsen. Insgesamt ist der Spielplatz vollständig durch
Stabgitterzäune oder die Mauern der angrenzenden Gebäude eingefriedet bzw.
begrenzt. Auf den nördlich angrenzen den Flurstücken Nr. 100/1 und 100/4
befindet sich ein Getränkemarkt. Dieser nutzt den westlichen, überwiegend
unbefestigten Bereich an der Frankfurter Landstraße als Stellplatz fläche. Auf dem
östlichen Flurstück liegen die Gebäude mit den Verkaufsräumen des
Getränkemarktes. An der Darmstädter Straße ist das Flurstück mit einem
zweigeschossigen Wohnhaus bebaut, an dessen Südseite e in eingeschossiger
Anbau errichtet wurde, der den Eingangsbereich des Marktes bildet. Das
Wohnhaus ist traufseitig zur Darmstädter Straße hin ausgerichtet, bildet jedoch im
Bereich des Satteldaches einen Zwerchgiebel zur Darmstädter Straße aus. Die
westlich, auf dem hinteren Grundstücksteil anschließenden baulichen Anlagen
sind eingeschossige Flachbauten. Den westlichen baulichen Abschluss bildet ein
Scheunenbau, der teilweise aus Fachwerk besteht.
Abb.7 Blick über die Grünfläche von Osten (links) bzw. von Westen (rechts)
Quelle: Eigene Aufnahme
6.2 Straßenräume
Der Straßenraum der Frankfurter Landstraße entlang des Plangebietes misst
einen Querschnitt von ca. 16 m wovon ca. 8 m im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes liegen. Er gliedert sich in beidseitig geführte Gehwegflächen,
einen anschließende n Parkstreifen mit längsaufgestellten Parkbuchten,
Baumscheiben und Fahrleitungsmasten, die zugleich die Straßenbeleuchtung
tragen. Die anschließende zweistreifige Fahrbahn ist ohne Mittell inie angelegt und
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führt die Straßenbahngleise der Straßenbahnlinien 6, 7 und 8 ohne separaten
Gleiskörper.
Die Darmstädter Straße entlang des Plangebietes misst einen Querschnitt von ca.
11 m wovon ca. 6,5 m in den Geltungsbereich einbezogen werden. Der
Straßenraum der Darmstädter Straße wird von einer mittig verlaufenden Fahrbahn
mit beidseitigen Gehsteigen gebildet. Die Straße ist beidseitig dicht beparkt, wobei
die PKW auf der östlichen Straßenseite a usschließlich auf der Fahrbahn p arken
und auf der westlichen Straßenseite den Gehweg etwa hälftig beparken.
Abb.8 Blick entlang der Frankfurter Landstraße nach Norden
Quelle: Eigene Aufnahme
Abb.9 Blick entlang der Frankfurter Landstraße nach Norden mit Stellplatzfläche
Quelle: Eigene Aufnahme
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6.3 Denkmalschutz
Der östliche Teil des Plangebietes an der Darmstädter Straße grenzt unmittelbar
nördlich an die denkmalschutzrechtlich festgestellte Gesamtanla ge „Darmstädter
Straße 21-29, (ungr.) 24“ an. Diese u mfasst ein Fachwerkensemble des 18. und
19. Jahrhunderts im ehemaligen Unterdorf. Die erhaltene historische Bausubstanz
dokumentiert diesen Zeitraum der Siedlungsgeschichte Arheilgens mit seine n
zeittypischen Hausformen. Die teilweise verputzten Gebäude verbergen
regionaltypische, konstruktive frühe klassizistische oder barocke Fachwerkbilder.
Abb.10 Blick entlang der Darmstädter Straße nach Norden (Teile der denkmalschutzrechtlichen
Gesamtanlage)
Quelle: Eigene Aufnahme
Abb.11 Denkmalschutzrechtliche Gesamtanlage Darmstädter Straße in Arheilgen mit
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 43
Quelle: Denkmaltopographie der Wissenschaftsstadt Darmstadt
mit eigener Darstellung
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7. Planung
7.1 Vorhabenträger
Vorhabenträger des v orhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben und
Erschließungsplan A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 – ist die ALDI
GmbH & Co. KG Mörfelden , Hessenring 1 – 3, 64546 Mörfelden -Walldorf,
Eigentümerin der im Plangebiet gelegenen Gr undstücke wird die ALDI
Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in 45476 Mülheim an der
Ruhr, Burgstraße 37.
7.2 Vorhabenbeschreibung
Für eine Verbesserung der Nahversorgungskapazitäten und zur gleichzeitigen
Schaffung von Wohnraum im Zentrum vom Arheilgen wird auf einem 2.977 m²
großen Areal ein Wohn - und Geschäftsgebäude mit 5.925 m² Brutto -Grundfläche
zwischen der Frankfurter Landstraße und der Darmstädter Straße errichtet. Das
Erdgeschoss (EG) mit 2.130 m² soll dabei von einem Discountmark t der ALDI
GmbH & Co.KG genutzt werden. Die geplante Verkaufsfläche beträgt 1.068 m².
Abb.12 Grundriss Erdgeschoss
Quelle: Plan B Architekten & Ingenieure ® mit eigener Darstellung
1.068 m² Verkaufsfläche
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Abb.13 Schnitt Ost-West
Quelle: Plan B Architekten & Ingenieure ®
Im Obergeschoss (OG) und im Dachgeschoss (DG) werden im Bereich an der
Frankfurter Landstraße und an der Darmstädter Straße insgesamt 15 Wohnungen
mit einer Gesamtwohnfläche von 983 m² errichtet. Dabei handelt es sich um einen
Wohnungsmix aus Ein- bis Vierzimmerwohnungen mit Küche, Bad und Balkon .
Geplant ist d ie Errichtung von insgesamt 5 Zweizimmerwohnungen, 8
Dreizimmerwohnungen sowie 1 Einzimmer- und 1 Vierzimmerwohnung. Die
geplanten Wohnungsgrößen richten sich nach den Anforderungen der
Wohnraumförderung für Sozialwohnungen (4 Wohnungen) bzw. nach den
Richtlinien für Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen (4
Wohnungen). Insgesamt sind 8 öffentlich geförderte Wohneinheiten geplant. Im
Bereich der Frankfurter Landstraße werden die Wohnungen barrierefrei
erschlossen. Keller- bzw. Abstellräume für die Wohnungen werden in einem
Zwischengeschoss unterhalb der bewohnten Gebäudeebenen auf der Höhe des
Verkaufsraumes und in einem Teil der Tiefgarage eingerichtet.
Sowohl die Stellplätze des ALDI Marktes, als auch die der Wohnungen werden
vollständig in einer Tiefgarage verortet. Die Tiefgarage verfügt über getr ennte Ein-
und Ausfahrtsbereiche, wobei der Einfahrtsbereich von der Frankfurter Landstraße
aus angefahren wird und der Ausfahrtsbereich auf die Darmstädte r Straße führt.
Insgesamt werden 49 Stellplätze hergestellt, wobei 34 Stellplätze für den
Discountmarkt zur Verfügung stehen, und 15 für die Wohneinheiten.
Die Abstellplätze für Fahrräder der Marktbesucher werden im Eingangsbereich des
Marktes verortet. Für die zukünftigen Bewohner werden Fahrradabstellräume in
den Kellerbereichen vorgesehen sowie vor dem Gebäude an der Darmstädter
Straße.
Die vertikal e Verbindung zwischen der Tiefgarage und den darüber liegenden
Geschossen erfolgt an der Frankfurter Landstraße über zwei Erschließungskerne,
die jeweils einen Fahrstuhl und ein Treppenhaus kombinieren. Der nördliche
Erschließungskern bedient ausschließlich den ALDI Markt und verbindet folglich
nur die Tiefgarage mit dem Erdgeschoss. Der südliche Erschließungskern dient
der Erschließung der Wohneinheiten und verbindet alle Nutzungsebenen. An der
Darmstädter Straße werden alle Etagen über ein Treppenhaus erschloss en. Der
Gebäudezugang erfolgt hier von der Südseite des Gebäudes aus.
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A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 – Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
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Abb.14 Kellergeschoss / Tiefgarage, Technik, Mieterkeller und Fahrradabstellräume
Quelle: Plan B Architekten & Ingenieure ®
Die städtebauliche Konzeption des Vorhabenentwurfs greift jeweils die Trauf - und
Firsthöhen der Nachbarbebauung auf. Entlang der Frankfurter Landstraße wird die
Fluchtachse der nördlich angrenzenden Bebauung nach Süden fortgeführt. Der
Baukörper wird in diesem Bereich entlang der Straße ausgerichtet. Das
Staffelgeschoss erhält ein extensiv begrüntes Flachdach, außerdem sind s owohl
auf den Dachflächen der Bebauung an der Frankfurter Landstraße, als au ch auf
dem hinteren Dach des Marktes Photovoltaikanlagen vorgesehen.
Abb.15 Ansicht von der Frankfurter Landstraße
Quelle: Plan B Architekten & Ingenieure ®
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Abb.16 Lageplan
Quelle: Plan B Architekten & Ingenieure ®
An der Darmstädter Straße greift das Vorhaben die Gebäudetypologie
insbesondere der nördlich angrenzenden Bebauung auf . Diese bestimmt sich
durch einseitig an die nördliche Grundstücksgrenze angebaute zweigeschossige
giebelständige Wohnhäuser , die unmittelbar an die straßenseitige
Grundstücksgrenze angebaut sind. Der im Straßenraum wirkende Baukör per wird
etwa in der Grundstücksmitte an der Darmstädter Straße in der Flucht der
angrenzenden Bebauung platziert und stellt sich ebenfalls als zweigeschossiger
giebelständiger Baukörper dar. Der Abstand zur südl ich anschließenden
Bebauung (Darmstädter Straße 21) der denkmalgeschützten Gesamtanlage wird
durch eine begrünte Freifläche gestaltet. Im Bereich nördlich des Baukörpers
befindet sich die Tiefgaragenausfahrt, die durch einen Grünstreifen vom Baukörper
abgesetzt ist.
Abb.17 Ansicht von Osten entlang der Darmstädter Straße
Quelle: Plan B Architekten & Ingenieure ®
Die Zu- und Abfahrtsbereiche der Tiefgarage werden weitgehend in den Baukörper
integriert bzw. eingehaust. Die Anlieferung des Marktes erfolgt ausschließlich über
die Frankfurter Landstraße. Der a m nördlichen Rand des Grundstückes gelegen e
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Zufahrtsbereich für LKW wird vollständig eingehaust. Diese Maßnahmen dienen
neben gestalterischen Aspekten auch einem möglichst optimierten
Nachbarschaftsschutz.
Abb.18 Ansicht von Nordwesten entlang der Frankfurter Landstraße mit eingehaustem
Anlieferbereich
Quelle: Plan B Architekten & Ingenieure ®
8. Erschließung
8.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Die Lage des Plangebietes zwischen der Frankfurter Landstraße und der
Darmstädter Straße gewährleistet die infrastrukturelle Erschließung. Durch die
geplante Verkehrsführung mit der Frankfurter Landstraße als Einfahrt und der
Darmstädter Straße als Ausfahr t für den motorisierten Individualverkehr (MIV)
werden mögliche Konflikte, die sic h aus einer Konzentration des Ein - und
Ausfahrtsverkehres ergeben, minimiert.
Zur Vorbereitung der Umsetzung wird eine verkehrliche Untersuchung
durchgeführt. Deren maßgeb liches Ziel ist die Abschätzung der induzierten
Verkehre und der dadurch hervorgerufenen Wir kungen auf das relevante
Straßennetz – hier im Besonderen bezogen auf die Darmstädter Str aße mit ihren
Anschlüssen an die nördlich verlaufende Messeler Straße sowie an die südlic h
verlaufende Untere Mühlstraße. A ufgrund der räumlichen Nähe wird auch der
signalisierte Knotenpunkt Frankfurter Landstraße / Untere Mühl straße bewer tet.
Die entsprechenden Leistungsfähigkeitsnachweise werden geführt; schließlich
werden die verkehrlichen Grundlage n für eine nachfolgend zu erarbeitende
schalltechnische Untersuchung bereitgestellt.
Eine bislang vorläufig vorliegende erste verkehrsplanerische Einschätzung kommt
zu dem Ergebnis, dass d ie geplante Ansiedelung einer Einzelhandelsfiliale in
Kombination mit einer Wohnbebauung mit insgesamt 49 Tiefgaragenstellplätzen
nach derzeitigem Planungsstand in der Darmstädter Straße zu Mehrbelastungen
von rund 120 Kfz/24h (Abschnitt Nord) bzw. 230 Kfz /24h (Abschnitt Süd) führen
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wird. Davon werden auf die nachmittägliche Spitzenstunde überschlägig bis zu 40
Kfz/h entfallen, verteilt auf die nördliche und südliche Darmstädter Straße. Diese
Verkehrsmengen werden dort im Maximum zu Tagesbelastungen von run d 2.500
Kfz/24h führen; für die Spitzenstunde ist mit rund zehn Prozent davon zu rechnen
– mithin insgesamt rund 250 Kfz/h.
Zwar steht für die Bewertung einer bestehenden Straße explizit kein Regelwerk
zur Verfügung, anhand dessen eine akzeptable bzw. zumutbare
Verkehrsbelastung ermittelt werden könnte – gleichwohl ist es übliche Praxis,
Vergleiche anzustellen mit Aussagen und Angaben der RASt 06; demnach kann
die Darmstädter Straße als „Wohnstraße“ kategorisiert werden. In einer solchen
wird in dieser Richtlinie vornehmlich der entwurfsprägende Nutzungsanspruch
„Radverkehr und Aufenthalt“, auch „Parken“ definiert. Die RASt 06 gibt in diesem
Zusammenhang Verkehrsbelastungen von maximal 400 Kfz/h als akzeptabel oder
zumutbar an. Demnach sind hier durch das Vorhaben mit einer Spitzenbelastung
von 250 Kfz/h keine Überschreitungen dieser Größenordnung zu erwarten.
8.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
An den öffentlichen Personennahverkehr ist das Plangebiet über die Bus- und
Straßenbahnhaltestellen „Darmstadt-Arheilgen Messeler Straße “ im Norden und
die Haltestelle „Darmstadt -Arheilgen Löwenplatz“ im Süden an die Buslinie „A“
sowie an die Straßenbahnlinien 6,7 und 8 angebunden. Das Plangebiet liegt etwa
mittig zwischen den Haltestellen in jeweils ca. 160 m Entfernung.
Die Anbindung an den ÖPNV ist daher als sehr gut zu beurteilen.
8.3 Fuß- und Radverkehr
Entsprechend der bestehenden Straßeninfrastruktur und deren Ausgestaltung mit
beidseitigen Gehwegen ist die fußläufige Erreichbarkeit des Vor habens gesichert.
Der Anschluss an den Kernbereich von Arheilgen ist optimal.
Querungsmöglichkeiten der Frankfurter Landstraße sind jeweils an den
nächstgelegenen Kreuzungen vorhanden.
Der Straßenraum der Frankfurter Landstraße bietet dem Radverkehr hinr eichend
Raum. Dieser Abschnitt wird von der Wissenschaftsstadt Darmstadtin ihrem
Radverkehrsnetz beidseitig als „Hauptroute mit Radwegweisung“ dargestellt. Die
Frankfurter Landstraße bildet in diesem Bereich die nord -südlich verlaufende
Hauptverkehrsachse.
Abb.19 Stadtplan mit beschildertem Radverkehrsnetz
Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt Radroute „Rund um Darmstadt”
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8.4 Technische Erschließung
Analog zu den verkehrlichen Anschlüssen an die umliegende Wohnbebauung
kann die technische Ver- und Entsorgungsinfrastruktur aufgegriffen werden.
Anschlüsse an Trink-, Löschwasserleitungen, an Abwasserleitungen, Anschlüsse
an die Entsorgung des umliegenden Siedlungsgebietes stehen hinreichend zur
Verfügung. Gleiches gilt für Elektrizität und multimediale Kommunikationssysteme.
Die zuvor beschriebene n geplanten Erschließungsstraßen ermöglichen zudem
eine ungehinderte Abfuhr von Abfällen.
9. Umwelt
Im Zuge des Pla nverfahrens werden verschiedene u mweltrelevante Kriterien
geprüft und bewertet. Wie unter Pkt. 6 dargelegt wird eine Umweltprüfung gemäß
§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Zur sachgerechten Beurteilung des erforderlichen
Prüfungsrahmens werden mehrere umweltbezogene Gutachten eingeholt.
Eine faunistische Erhebung und artenschutzrechtliche Prüfung dient der Erfassung
wertrelevanter Tiergruppen. Für diese sind eine Erfassung der Vögel und der der
Fledermäuse inklusive einer Höhlensuche im Baumbestand erforderlich. Der
Untersuchungszeitraum reicht dabei von April bis Juni 2018. Für den
Gebäudeabriss ist eine vertiefende Prüfung auf das Vorhandensein geschützter
Arten notwendig (Gebäude innen, Keller - Dachboden)
Weiterhin erfolgt die Erstellung einer „Schalltechnischen Untersuchung“. Im
Rahmen der s challtechnischen Untersuchung sind die schall technisch relevanten
Auswirkungen der neu zu errichtenden Anlagen und Verkehrsflächen sowohl auf
die umgebende Bebauung als auch auf die neu zu planenden schützenswerten
Nutzungen und die Einwirkungen des Verkehrslärms auf das Plangebiet zu
ermitteln und nach schalltechnischen Regelwerken zu beurteilen.
Hierbei werden insbesondere die Schallquellen des bestehenden Verkehrslärms
aus den Straßen, von Parkplätzen und Parkverkehr auf dem neu geplanten Areal ,
von der Tiefgaragenein- und Ausfahrt der neu geplante n Tiefgarage , von
technischen Anlagen der Gebäudeausrüstung und von Vorgängen im
Zusammenhang mit der Anlieferung untersucht.
Mit Hilfe einer überschlägigen Bilanzierung (Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung )
anhand eines Punkteschemas sollen die aufgrund der vorliegenden Planung zu
erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft , insbesondere auch die Eingriffe in
den Baumbestand, ermittelt und den Ausgleichsmaßnahmen , wie beispielsweise
Ersatzpflanzungen, gegenübergestellt werden.
Dadurch soll für die bauleitplanerische Abwägung, in der gemäß § 1a Abs. 2 Ziff. 2
des Baugesetzbuchs (BauGB) auch die Vermeidung und der Ausgleich der zu
erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu berücksichtigen sind, eine
quantifizierbare Grundlage geschaffen werden. Ein sich so ergebendes Defizit wird
dann im weiteren Verfahren durch Maßnahmen ausgeglichen.
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10. Städtebauliche Daten
Geltungsbereich des Bebauungsplanes: 3.581 m²
Bauland: 2.977 m²
davon Verkaufsfläche Markt: 1.068 m²
Wohnfläche Gesamt: 983 m²
Öffentliche Verkehrsfläche: 604 m²
Die Dezernentin III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
anlage 4
197 Zeichen
Punkt 17: Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 – (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) (V-Nr. 2018/0062) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 5
234 Zeichen
Punkt 12: Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 – (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2018/0062) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
2018/0062
5930 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.02.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0062
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 –
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 23.02.2018
Beschlussvorschlag :
1. Dem mit den städtischen Ämtern abgestimmten Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP)
(Anlage 1) und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage 2) wird
zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB zugrunde zu legen.
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch
Auslegung der unter Punkt 1 genannten Unterlagen für die Dauer eines Monats beim
Stadtplanungsamt mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB erfolgt parallel hierzu schriftlich.
- 2 -
Anlagen: Anlage 1: Vorhaben - und Erschließungsplan zum Bebauungsplan A 43
Anlage 2: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum Bebauungsplan A 43
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0062 vom 23.02.2018:
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 –
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Aldi -Filiale und einer
Tiefgarage mit 49 Stellplätzen sowie zur Errichtung von 15 Wohneinheiten geschaffen
werden.
Durch die Möglichkeit zur Erstellung eines Lebensmittelmarktes im zentralen Kernbereich
von Arheilgen w ird der Ortskern in seiner Versorgungsfunktion für den Stadtteil gestärkt.
Einem Verlust von Urbanität durch Geschäftsleerstände soll damit entgegengewirkt werden.
Zudem wird für die Nahversorgung der weniger mobilen Bevölkerungsgruppen in Arheilgen
mit Gütern des täglichen Bedarfs Sorge getragen.
Für die 15 Wohneinheiten ist ein Mix von Ein - bis Vierzimmerwohnungen mit Küche, Bad und
Balkon vorgesehen. Alle Wohnungen des Vorderhauses an der Frankfurter Landstraße sind
barrierefrei erschließbar. Die geplan ten Wohnungsgrößen richten sich nach den
Anforderungen der Wohnraumförderung für Sozialwohnungen (4 Wohnungen) bzw. nach den
Richtlinien für Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen (4 Wohnungen).
Insgesamt sind 8 öffentlich geförderte Wohneinheiten geplant.
Das städtebauliche Konzept des Vorhabenentwurfs greift jeweils die Trauf - und Firsthöhen
sowie die Baufluchten der Nachbarbebauung auf. Entlang der Frankfurter Landstraße wird
die bestehende Bebauungslücke mit einem zweigeschossigen Gebäude mit Flachdach
(extensiv begrünt) geschlossen. An der Darmstädter Straße greift das Vorhaben die
Gebäudetypologie insbesondere der nördlich angrenzenden Bebauung auf; hier ist ein
zweigeschossiger giebelständiger Baukörper geplant, der sich in die Nachbarschaft einfügt.
Die Planung ist mit der Abteilung Denkmalschutz abgestimmt. Außerdem sind sowohl auf
den Dachflächen der Bebauung an der Frankfurter Landstraße, als auch auf dem hinteren
Dach des Marktes Photovoltaikanlagen vorgesehen.
Die Anlieferung des erdge schossigen Marktes ist komplett eingehaust vorgesehen, um einen
bestmöglichen Emissions - und Immissionsschutz für die Nachbarschaft zu gewährleisten.
Für die Tiefgarage sind getrennte Zu - und Abfahrten vorgesehen. Die Zufahrt erfolgt über die
Frankfurter L andstraße, die Abfahrt über die Darmstädter Straße. Die Zu - und Abfahrten sind
weitestgehend überdeckt, um auch hier einen möglichst optimierten Nachbarschaftsschutz
zu gewährleisten.
Zu 1.:
Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 12 Abs. 1
BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP). Der
vorliegende VEP (Anlage 1), wurde mit den betroffenen städtischen Ämtern abgestimmt. Er
stellt detailliert das Vorhaben und die Erschließung zeichneri sch dar und wird durch die
Vorhabenbeschreibung ergänzt.
Auf Grundlage des Vorhaben - und Erschließungsplans wurden die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung (Anlage 2) erarbeitet.
- 4 -
Zu 2.:
Das BauGB schreibt in § 3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlich keitsbeteiligung vor, die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine
einmonatige öffentliche Auslegung der unter Ziffer 1 gen annten Unterlagen beim
Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich
bekannt gemacht.
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB schriftlich über die Planung informiert. Nach Ablauf dieser frühzeitigen
Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und ggf. in der weiteren
Planung berücksichtigt.
Die Dezernentin III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Darmstadt, den 23.02.2018
III/61.1 he Nst. 2606
III/61.2 zim Nst. 2603
anlage 3
5961 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
27.02.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61 BA
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0062
Magistratsbeschluss-Nr.
91
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 –
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 23.02.2018
Beschlussvorschlag:
1. Dem mit den städtischen Ämtern abgestimmten Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP)
(Anlage 1) und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage 2) wird
zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB zugrunde zu legen.
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch
Auslegung der unter Punkt 1 genannten Unterlagen für die Dauer eines Monats beim
Stadtplanungsamt mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB erfolgt parallel hierzu schriftlich.
- 3 -
Anlagen: Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan zum Bebauungsplan A 43
Anlage 2: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum Bebauungsplan A 43
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 07.03.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0062 vom 23.02.2018:
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 –
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Aldi -Filiale und einer
Tiefgarage mit 49 Stellplätzen sowie zur Errichtung von 15 Wohneinheiten geschaffen
werden.
Durch die Möglichkeit zur Erstellung eines Lebensmittelmarktes im zentralen Kernbereich
von Arheilgen wird der Ortskern in seiner Versorgungsfunktion für den Stadtteil gestärkt.
Einem Verlust von Urbanität durch Geschäftsleerstände soll damit entgegengewirkt werden.
Zudem wird für die Nahversorgung der weniger mobilen Bevölkerungsgruppen in Arheilgen
mit Gütern des täglichen Bedarfs Sorge getragen.
Für die 15 Wohneinheiten ist ein Mix von Ein - bis Vierzimmerwohnungen mit Küche, Bad und
Balkon vorgesehen. Alle Wohnungen des Vorderhauses an der Frankfurter Landstraße sind
barrierefrei erschließbar. Die geplan ten Wohnungsgrößen richten sich nach den
Anforderungen der Wohnraumförderung für Sozialwohnungen (4 Wohnungen) bzw. nach den
Richtlinien für Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen (4 Wohnungen).
Insgesamt sind 8 öffentlich geförderte Wohneinheiten geplant.
Das städtebauliche Konzept des Vorhabenentwurfs greift jeweils die Trauf - und Firsthöhen
sowie die Baufluchten der Nachbarbebauung auf. Entlang der Frankfurter Landstraße wird
die bestehende Bebauungslücke mit einem zweigeschossigen Gebäude mit Flachdach
(extensiv begrünt) geschlossen. An der Darmstädter Straße greift das Vorhaben die
Gebäudetypologie insbesondere der nördlich angrenzenden Bebauung auf; hier ist ein
zweigeschossiger giebelständiger Baukörper geplant, der sich in die Nachbarschaft einfügt.
Die Planung ist mit der Abteilung Denkmalschutz abgestimmt. Außerdem sind sowohl auf
den Dachflächen der Bebauung an der Frankfurter Landstraße, als auch auf dem hinteren
Dach des Marktes Photovoltaikanlagen vorgesehen.
Die Anlieferung des erdgeschossigen Marktes ist komplett eingehaust vorgesehen, um einen
bestmöglichen Emissions- und Immissionsschutz für die Nachbarschaft zu gewährleisten. Für
die Tiefgarage sind getrennte Zu - und Abfahrten vorgesehen. Die Zufahrt erfolgt über die
Frankfurter Landstraße, die Abfahrt über die Darmstädter Straße. Die Zu - und Abfahrten sind
weitestgehend überdeckt, um auch hier einen möglichst optimierten Nachbarschaftsschutz
zu gewährleisten.
Zu 1.:
Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 12 Abs. 1
BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben - und Erschließungsplan (VEP). Der
vorliegende VEP (Anlage 1), wurde mit den betroffenen städtischen Ämtern abgestimmt. Er
stellt detailliert das Vorhaben und die Erschließung zeichneri sch dar und wird durch die
Vorhabenbeschreibung ergänzt.
Auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans wurden die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung (Anlage 2) erarbeitet.
Zu 2.:
Das BauGB schreibt in § 3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlich keitsbeteiligung vor, die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine
einmonatige öffentliche Auslegung der unter Ziffer 1 gen annten Unterlagen beim
Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich
bekannt gemacht.
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB schriftlich über die Planung informiert. Nach Ablauf dieser frühzeitigen
Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und ggf. in der weiteren
Planung berücksichtigt.
Die Dezernentin III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Darmstadt, den 23.02.2018
III/61.1 he Nst. 2606
III/61.2 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (4)
Orte (8)
- Frankfurter Landstraße 171
- Darmstädter Straße 21
- Mühlstraße
- Ettesterstraße
- Messeler Straße
- Untere Mühlstraße
- Nach dem Wieschen
- Schulzengasse 167
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0062
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.02.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00