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SV-2026/0034

Vertretung der Stadtverordnetenversammlung im Ausländerbeirat

Stadtverordnetenvorlage 29.04.2026

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SV-2026/0034

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SV-2026/0034

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Vorlage-Nr. SV-2026/0034 
 
 
Vertretung der Stadtverordnetenversammlung im Ausländerbeirat 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Fraktionen benennen ihre Vertretungen im Ausländerbeirat 
 
 
 
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am  
16. April 2026 sind die städtischen Gremien neu zu besetzen.  
 
Dem Ausländerbeirat gehören nach § 84 HGO in Verbindung mit § 3 der Satzung der Stadt 
Darmstadt vom 31.03.1988 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung, zuletzt geändert 
am 06.06.2001 an:  
 
1. Magistrat 
– zuständiger Dezernent bzw. Dezernentin  mit beratender Stimme  
 
2. Stadtverordnetenversammlung  
– jede Fraktion entsendet 1 Mitglied  der Fraktion mit beratender Stimme  
 
3. 21 Mitglieder, die von den ausländischen Einwohner innen und Einwohnern nach den 
Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes für 5 Jahre (§ 86 Abs. 1 HGO) zu wählen 
sind.  
Die Wahlen zum Ausländ erbeirat fanden am 15.03.2026 statt. 
 
 
Darmstadt, 29.04.2026 
772-da 
 
 
 
 
Yücel Akdeniz 
Vorsteher

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2026/0034
Typ
Stadtverordnetenvorlage
Datum
29.04.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00