Regionalrat Köln

RAT/253/2025

Antrag der SPD-Ratsfraktion: Mut beweisen, endlich handeln: Weitere Soziale Erhaltungssatzungen für Düsseldorf

Antrag SPD 01.07.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.07.2025, TOP 46.11

Antrag

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Antrag

3485 Zeichen

RAT/253/2025 
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 30.06.2025 
An 
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller 
Vorsitzender des Rates  
der Landeshauptstadt Düsseldorf 
 
 
Antrag der SPD-Ratsfraktion  
zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 10.07.2025 
 
 
Betrifft: 
Antrag der SPD-Ratsfraktion: Mut beweisen, endlich handeln: Weitere Soziale 
Erhaltungssatzungen für Düsseldorf 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die SPD-Ratsfraktion bittet Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des 
Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 10. Juli 2025 zu nehmen und zur 
Abstimmung zu bringen. 
 
 
Antrag: 
 
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauf tragt die Verwaltung die 
Untersuchungsräume 11 und 16 (siehe Vorlage APS/091/2024/1) 
schnellstmöglich zu bearbeiten und sofern die Ergebnisse weitere Soziale 
Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB begründen können, 
diese zu erarbeiten und zur n ächsten Sitzung des Stadtrats am 9. Oktober 
2025 zum Satzungsbeschluss vorzulegen. 
 
  
Begründung: 
Seit dem 11. Mai gilt die erste soziale Erhaltungssatzung für Bilk-Mitte. 
Das mit der Vorlage APS/091/2024/1 beschlossene Vorgehen sieht eine 6 -monatige 
Evaluation vor, die erst Mitte November beendet sein. Mit der angekündigten Vorlage 
zu deren Ergebnissen und dem weiteren Vorgehen ist damit erst Anfang 2026 zu 
rechnen. Das nächste Satzungsgebiet könnte dann erst vor der Sommerpause 2026 
zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Also erst in einem Jahr und dann anderthalb 
Jahre (Oktober 2024) nach Vorlage der gesamtstädtischen Untersuchung, die 22 
potentielle Satzungsgebiete aufgezeigt hat.

Seite 2 
 
Gleichzeitig bangen die Menschen in Golzheim immer noch um ihr Zuha use und es 
tauchen weitere Berichte aus Unterbilk und Oberbilk auf, in den Menschen aus ihren 
Wohnungen und damit ihrem zu Hause vertrieben werden. Die dort geplanten 
Luxusmodernisierungen mit anschließenden Mieten in Bereichen von weit über 20€ 
zum Teil s ogar 30€ können mit dem Instrument der Sozialen Erhaltungssatzungen 
gestoppt werden. 
 
Die Politik in Düsseldorf muss jetzt Handlungsfähigkeit beweisen und darf sich nicht 
hinter einer Evaluation verstecken. Erst recht nicht bei einem Instrument, welches 
bereits in Hamburg, Berlin, Potsdam, Leipzig, Münster, Köln, Frankfurt am Main, 
Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart, Freiburg und München seit Jahren und Jahrzehnten 
Anwendung findet. Stand Oktober 2024 (Präsentation der Verwaltung zur Vorlage 
APS/091/2024/1) sind es 12 Städte mit 170 Satzungsgebieten. Laut der Verwaltung 
sind außerdem mit Hannover, Dortmund, Bonn, Erfurt, Dresden, Mainz und Nürnberg 
sieben weitere Städte dabei dieses Instrument vorzubereiten. 
 
Die geplante Evaluation ist gut und richtig, von ihr dürfen aber nicht weitere 
Satzungsgebiete abhängig gemacht werden, sie sollte vielmehr dazu dienen Prozesse 
zu überprüfen und zu optimieren. Der Handlungsdruck ist ohne Zweifel vorhanden 
und es braucht jetzt Rechtsgrundlagen um Luxusmodernisierungen in Verbindung mit 
überhöhten Mieten und dem Vertreiben von Mieterinnen und Mietern seitens der 
Stadt auch begegnen zu können. 
 
Laut Beantwortung unserer Anfrage (AWM/010/2025) müssten nun auch die drei 
eingerichteten Stellen für die Sozialen Erhaltungssatzungen besetzt und daher 
ausreichend personelle Kapazitäten zur Vorbereitung weiterer Satzungen vorhanden 
sein.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Dr. Sabrina Proschmann  Markus Raub

Beratungsverlauf (2)

10.07.2025 Rat
TOP 46.11 Entscheidung
Zur Sitzung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
RAT/253/2025
Typ
Antrag SPD
Datum
01.07.2025
Erstellt
30.06.2025 14:12