Mandari Insight

2017/0349

Beteiligung der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG sowie der Count + Care GmbH & Co. KG als Gründungsmitglieder an der Genossenschaft openKONSEQUENZ eG

Magistratsvorlage 04.10.2017

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2017/0349

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.10.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Rechtsamt - 
Stadtwirtschaftskoordina
tion 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 308 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0349 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
413 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Beteiligung der e -netz Südhessen GmbH & Co. KG sowie der Count + Care GmbH & 
Co. KG als Gründungsmitglieder an der Genossenschaft openKONSEQUENZ eG  
 
Vorlage vom: 04.10.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Beteiligung der e -netz Südhessen GmbH & Co. KG sowie der Count + Care GmbH & Co. KG 
als Gründungsmitglieder an der Genossenschaft openKONSEQUENZ eG  wird zugestimmt . 
 
 
Anlagen:  Votum der HEAG  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 24.10.2017 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.10.2017  
 
I. Gesellschaftsgegenstand sowie Beteiligungsverhältnisse:  
 
Der Unternehmensgegenstand der zu gründenden openKONSEQUENZ eG ist:  
 
a. die Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklung von Software für den Betrieb von 
Energie- und Wassernetzen mit dem Ziel, die Softwareentwicklung flexibler, effiz ienter 
und wirtschaftlicher zu gestalten,  
 
b. die Entwicklung von Softwaremodulen und einer standardisierten Systemplattform, auf 
der die Module sicher und wirtschaftlich einsetzbar sind,  
 
c. die Veröffentlichung der im Rahmen der Zusammenarbeit entwickelten S oftware unter 
einer open source Lizenz und dazugehöriger Informationen auf einer open source 
Plattform. 
 
Sowohl die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG als auch die Count+Care GmbH § Co. KG 
wollen sich an der Gründung der Genossenschaft beteiligen. Es muss pro Genossen-
schaftsmitglied ein Genossenschaftsanteil in Höhe von bis zu 5 .000 EUR gezeichnet werden.    
 
 
II. Im Einzelnen : 
 
1. Begründung für die Beteiligung 
 
Die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (im Folgenden „e-netz“) sowie die Count+Care 
GmbH & Co. KG (im Folgenden „Count+Care“) möchten sich an der Gründung der 
Genossenschaft „openKONSEQUENZ“ beteiligen.  
 
Netzbetreiber müssen eine Vielzahl von IT-Systemen betreiben. Das Leitsystem sowie die 
weiteren Netzinformationssysteme (u.a. Betriebsmitteldatenerhaltung, geografisches In-
formationssytem) von Netzbetreibern sind historisch gewachsen und inzwischen sehr um -
fangreich und hochkomplex. Es handelt sich meist um in sich geschlossene Systeme. Dies 
führt zu einer starken Abhängigkeit von wenigen Systemlieferanten. 
 
Aus diesem Grund wurde von verschiedenen Netzbetreibern [u.a. e-netz (Darmstadt), EWE 
Netz GmbH (Oldenburg), MVV Netze GmbH (Mannheim), Netz Leipzig GmbH (Leipzig), 
MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbH (Nürnberg)] die Idee entwickelt, die benötigten 
Funktionalitäten für den Betrieb der Versorgungsnetze gemein-sam mit Service-Providern, 
wie zum Beispiel der Count+Care, in einem Konsortium zu entwickeln. Das Konsortium 
strebt eine Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklung von Software für den Betrieb von 
Energie- und Wassernetzen mit dem Ziel an, die Softwareentwicklung flexibler, effizienter 
und wirtschaftlicher zu gestalten.  
 
Seit rund drei Jahren erfolgt die Zusammenarbeit des Konsortiums auf Basis eines 
Kooperationsvertrages. Da sich die „lose“ Zusammenarbeit aufgrund der komplexen kauf-
männischen Abwicklung zunehmend als schwierig gestaltet, soll das Konsortium in einem 
eigenen Rechtsträger aufgehen und hierfür eine Genossenschaft – voraussichtlich mit Sitz 
in Berlin - gegründet werden. Durch diese kann das Ziel der openKONSEQUENZ in der 
Förderung eines gemeinsamen Interesses aller Kooperationspartner gut verfolgt werden.  
 
 
2. Konformität des Unternehmensgegenstands der Beteiligung mit dem 
Unternehmenszweck der übernehmenden Gesellschaft

- 5 - 
Die Konformität ist gegeben. 
 
 
 
 
Gesellschaftszweck der e-netz ist die Planung, der Bau, der Betrieb und die Wartung von 
Erzeugungsanlagen aller Art, von Transportsystemen für Energie, Fernwärme, Wasser und 
Abwasser, die Herstellung und Errichtung von elektrischen Anlagen, Brunnenbauanlagen, 
Pumpwerken, Rohrleitungen, Fernleitungen, die Vornahme von Grundwasserabsenkungen, 
horizontalen Durchdrückungen, die Baureifmachung, Errichtung, Betreuung, Kauf und 
Verkauf, Bewirtschaftung und Verwaltung von Bauten und Grundstücken in allen Rechts- 
und Nutzungsformen sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesen Bereichen 
einschließlich des Anlagenservices. 
 
Gesellschaftszweck der Count+Care ist die Erbringung von abwicklungsorientierten 
Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Zählerdatenermittlung, Smart Meter, 
Energiedatenmanagement, Abrechnung und Forderungsmanagement sowie die Erbringung 
von Dienstleistungen in dem Bereich der Datenverarbeitung. Ziel ist die effiziente und 
marktpreisorientierte Sicherstellung dieser Dienstleistungen insbesondere für die 
Gesellschafter sowie die mit ihnen verbundenen Unternehmen und Körperschaften. 
 
Damit ist die Gründung und Übernahme der Mitgliedsrechte an der openKONSEQUENZ eG 
sowohl von dem Unternehmensgegenstand der e-netz als auch der Count+Care gedeckt.  
 
 
3. Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der neuen Beteiligung 
 
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Interessen ihrer Mitglieder durch die 
Zusammenarbeit im Bereich der Softwareentwicklung für die Steuerung von Energie- und 
Wassernetzen. Die Genossenschaft hat einen non-profit Charakter und das Ziel der 
Zusammenarbeit ihrer Mitglieder ist die Entwicklung von Softwaremodulen und einer 
standardisierten Systemplattform, auf der die Module für die Steuerung sicher, flexibel und 
wirtschaftlich einsetzbar sind. 
 
(a) Chancen durch die Gründung der Genossenschaft  
 Die Gründung der Genossenschaft hat den Vorteil, dass direkt Einfluss auf die 
Produktentwicklung genommen werden kann sowie Lieferzeiten und Kosten 
gesteuert werden können. Daneben kann die Unabhängigkeit von einem Hersteller 
und die Erzielung einer Wettbewerbssituation erreicht werden.  
 Geringere Softwarekosten durch gemeinsam beauftragte Entwicklung von neuen 
Modulen. 
 Standardisierung 
 Netzwerk / Erfahrungsaustausch 
 Selbst nach einem eventuellen Austritt aus der Genossenschaft können die 
entwickelten Softwaremodule weiterhin genutzt werden (open source).  
 Dem konsortialen Gedanken wird durch die Rechtsform Rechnung getragen.  
 Vereinfachte Abrechnung von Mitgliedsbeiträgen 
 Vereinfachte Beauftragung von Entwicklungsprojekten 
 
 
 
(b) Risiken durch die Gründung der Genossenschaft: 
 Keine „echten“ Risiken erkennbar 
 Höherer Verwaltungsaufwand durch gesetzliche Vorgaben (Steuerprüfung) bei 
Gründung einer Genossenschaft

4. Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO 
 
Die Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO sind erfüllt. Die Beteiligung erfüllt einen 
öffentlichen Zweck der Daseinsvorsorge, denn sie dient der nachhaltigen und zukunfts -
trächtigen Erbringung von Energiedienstleistungen.  
Aufgrund der Struktur der Genossenschaft als Gesellschaft mit einer nicht geschlossenen 
Mitgliederzahl führt die mittelbar kommunale Beteiligung nicht zu einer Verdrängung 
privater Dritter als mögliche Genossenschaftsmitglieder.  
 
Die Haftungsbegrenzung ist durch die Rechtsform der eG und den Ausschluss von Nach-
schusspflichten der Mitglieder in der Satzung (§ 38) im Sinne des § 122 Abs. 6 HGO 
sichergestellt. 
 
Die Genossenschaft unterliegt gem. § 53 GenG einer Pflichtprüfung, die durch ihren 
Prüfungsverband gem. § 54 GenG durchzuführen ist. Zur Feststellung der wirtschaftlichen 
Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind hierbei die Ein-
richtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft zu prüfen.  
 
Aufgrund der voraussichtlichen unwesentlichen Beteiligung ist aus Sicht der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt die Verankerung der Befugnisse nach den §§ 53 f. HGrG nicht 
angezeigt (§ 123 Abs. 2 S. 2 HGO). 
 
 
5. Annexität nach § 121 Abs. 4 HGO 
 
Es handelt sich um eine Annextätigkeit im Sinne von § 121 Abs. 4 HGO. 
 
 
6. Befassung der Kammern nach § 121 Abs. 6 HGO 
 
Der Sitz der neu zu gründenden Genossenschaft wird außerhalb des Bezirks der IHK 
Darmstadt Rhein Main Neckar und der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main liegen. 
Voraussichtlich liegt der Sitz außerhalb des Bundeslandes Hessen. Es entfällt eine 
Befassung der örtlichen Kammern, da ihr Geschäftsbereich nicht betroffen ist.  
 
 
7. Votum der HEAG 
 
Die HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
(HEAG) hat die Beteiligung, wie aus der Anlage ersichtlich, beurteilt.  
 
 
 
Darmstadt, den 04.10.2017 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister 
 
Anlage

anlage 3

221 Zeichen

Punkt 26: Beteiligung der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG sowie der Count + Care GmbH & 
Co. KG als Gründungsmitglieder an der Genossenschaft openKONSEQUENZ eG 
 (V-Nr. 2017/0349) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

2017/0349

9130 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.10.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Rechtsamt - 
Stadtwirtschaftskoordina
tion 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0349 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Beteiligung der e -netz Südhessen GmbH & Co. KG sowie der Count + Care GmbH & 
Co. KG als Gründungsmitglieder an der Genossenschaft openKONSEQUENZ eG  
 
Vorlage vom: 04.10.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Beteiligung der e -netz Südhessen GmbH & Co. KG sowie der Count + Care GmbH & Co. KG 
als Gründungsmitglieder an der Genossenschaft openKONSEQUENZ eG  wird zugestimmt . 
 
 
 
Anlagen:  Votum der HEAG  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.10.2017 
 
I. Gesellschaftsgegenstand sowie Beteiligungsverhältnisse:  
 
Der Unternehmensgegenstand der zu gründenden openKONSEQUENZ eG ist:  
 
a. die Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklung von Software für den Betrieb von 
Energie- und Wassernetzen mit dem Ziel, die Softwareentwicklung flexibler, effizienter 
und wirtschaftlicher  zu gestalten,  
 
b. die Entwicklung von Softwaremodulen und einer standardisierten Systemplattform, auf 
der die Module sicher und wirtschaftlich einsetzbar sind,  
 
c. die Veröffentlichung der im Rahmen der Zusammenarbeit entwickelten Software unter 
einer open source Lizenz und dazugehöriger Informationen auf einer open source 
Plattform. 
 
Sowohl die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG als auch die Count+Care GmbH § Co. KG 
wollen sich an der Gründung der Genossenschaft beteiligen. Es muss pro Genossen -
schaftsmitglied  ein Genossenschaftsanteil in Höhe von bis zu 5 .000 EUR gezeichnet werden.    
 
 
II. Im Einzelnen : 
 
1. Begründung für die Beteiligung 
 
Die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (im Folgenden „e-netz“) sowie die Count+Care 
GmbH & Co. KG (im Folgenden „Count+Care“) möchten sich an der Gründung der 
Genossenschaft „openKONSEQUENZ“ beteiligen.  
 
Netzbetreiber müssen eine Vielzahl von IT-Systemen betreiben. Das Leitsystem sowie die 
weiteren Netzinformationssysteme (u.a. Betriebsmitteldatenerhaltung, geografisches In -
formationssytem) von Netzbetreibern sind historisch gewachsen und inzwischen sehr um -
fangreich und hochkomplex. Es handelt sich meist um in sich geschlossene Systeme. Dies 
führt zu einer starken Abhängigkeit von wenigen Systemlieferanten. 
 
Aus diesem Grund wurde von verschiedenen Netzbetreibern [u.a. e-netz (Darmstadt), EWE 
Netz GmbH (Oldenburg), MVV Netze GmbH (Mannheim), Netz Leipzig GmbH (Leipzig), 
MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbH (Nürnberg)] die Idee entwickelt, die benötigten 
Funktionalitäten für den Betrieb der Versorgungsnetze gemein-sam mit Service-Providern, 
wie zum Beispiel der Count+Care, in einem Konsortium zu entwickeln. Das Konsortium 
strebt eine Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklung von Software für den Betrieb von 
Energie- und Wassernetzen mit dem Ziel an, die Softwareentwicklung flexibler, effizienter 
und wirtschaftlicher zu gestalten.  
 
Seit rund drei Jahren erfolgt die Zusammenarbeit des Konsortiums auf Basis eines 
Kooperationsvertrages. Da sich die „lose“ Zusammenarbeit aufgrund der komplexen kauf-
männischen Abwicklung zunehmend als schwierig gestaltet, soll das Konsortium in einem 
eigenen Rechtsträger aufgehen und hierfür eine Genossenschaft – voraussichtlich mit Sitz 
in Berlin - gegründet werden. Durch diese kann das Ziel der openKONSEQUENZ in der 
Förderung eines gemeinsamen Interesses aller Kooperationspartner gut verfolgt werden.  
 
 
2. Konformität des Unternehmensgegenstands der Beteiligung mit dem 
Unternehmenszweck der übernehmenden Gesellschaft 
 
Die Konformität ist gegeben.

- 4 - 
 
 
 
Gesellschaftszweck der e-netz ist die Planung, der Bau, der Betrieb und die Wartung von 
Erzeugungsanlagen aller Art, von Transportsystemen für Energie, Fernwärme, Wasser und 
Abwasser, die Herstellung und Errichtung von elektrischen Anlagen, Brunnenbauanlagen, 
Pumpwerken, Rohrleitungen, Fernleitungen, die Vornahme von Grundwasserabsenkungen, 
horizontalen Durchdrückungen, die Baureifmachung, Errichtung, Betreuung, Kauf und 
Verkauf, Bewirtschaftung und Verwaltung von Bauten und Grundstücken in allen Rechts - 
und Nutzungsformen sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesen Bereichen 
einschließlich des Anlagenservices. 
 
Gesellschaftszweck der Count+Care ist die Erbringung von abwicklungsorientierten 
Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Zählerdatenermittlung, Smart Meter, 
Energiedatenmanagement, Abrechnung und Forderungsmanagement sowie die Erbringung 
von Dienstleistungen in dem Bereich der Datenverarbeitung. Ziel ist die effiziente und 
marktpreisorientierte Sicherstellung dieser Dienstleistungen insbesondere für die 
Gesellschafter sowie die mit ihnen verbundenen Unternehmen und Körperschaften. 
 
Damit ist die Gründung und Übernahme der Mitgliedsrechte an der openKONSEQUENZ eG 
sowohl von dem Unternehmensgegenstand der e-netz als auch der Count+Care gedeckt.  
 
 
3. Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der neuen Beteiligung 
 
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Interessen ihrer Mitglieder durch die 
Zusammenarbeit im Bereich der Softwareentwicklung für die Steuerung von Energie- und 
Wassernetzen. Die Genossenschaft hat einen non-profit Charakter und das Ziel der 
Zusammenarbeit ihrer Mitglieder ist die Entwicklung von Softwaremodulen und einer 
standardisierten Systemplattform, auf der die Module für die Steuerung sicher, flexibel und 
wirtschaftlich einsetzbar sind. 
 
(a) Chancen durch die Gründung der Genossenschaft  
 Die Gründung der Genossenschaft hat den Vorteil, dass direkt Einfluss auf die 
Produktentwicklung genommen werden kann sowie Lieferzeiten und Kosten 
gesteuert werden können. Daneben kann die Unabhängigkeit von einem Hersteller 
und die Erzielung einer Wettbewerbssituation erreicht werden.  
 Geringere Softwarekosten durch gemeinsam beauftragte Entwicklung von neuen 
Modulen. 
 Standardisierung 
 Netzwerk / Erfahrungsaustausch 
 Selbst nach einem eventuellen Austritt aus der Genossenschaft können die 
entwickelten Softwaremodule weiterhin genutzt werden (open source).  
 Dem konsortialen Gedanken wird durch die Rechtsform Rechnung getra gen. 
 Vereinfachte Abrechnung von Mitgliedsbeiträgen 
 Vereinfachte Beauftragung von Entwicklungsprojekten 
 
 
 
(b) Risiken durch die Gründung der Genossenschaft: 
 Keine „echten“ Risiken erkennbar 
 Höherer Verwaltungsaufwand durch gesetzliche Vorgaben (Steuerprüfung) bei 
Gründung einer Genossenschaft 
 
 
4. Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO 
 
Die Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO sind erfüllt. Die Beteiligung erfüllt einen 
öffentlichen Zweck der Daseinsvorsorge, denn sie dient der nachhaltigen und zukunfts -

- 5 - 
trächtigen Erbringung von Energiedienstleistungen.  
Aufgrund der Struktur der Genossenschaft als Gesellschaft mit einer nicht geschlossenen 
Mitgliederzahl führt die mittelbar kommunale Beteiligung nicht zu einer Verdrängung 
privater Dritter als mögliche Genossenschaftsmitglieder.  
 
Die Haftungsbegrenzung ist durch die Rechtsform der eG und den Ausschluss von Nach -
schusspflichten der Mitglieder in der Satzung (§ 38) im Sinne des § 122 Abs. 6 HGO 
sichergestellt. 
 
Die Genossenschaft unterliegt gem. § 53 GenG einer Pflichtprüfung, die durch ihren 
Prüfungsverband gem. § 54 GenG durchzuführen ist. Zur Feststellung der wirtschaftlichen 
Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind hierbei die Ein-
richtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft zu prüfen. 
 
Aufgrund der voraussichtlichen unwesentlichen Beteiligung ist aus Sicht der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt die Verankerung der Befugnisse nach den §§ 53 f. HGrG nicht 
angezeigt (§ 123 Abs. 2 S. 2 HGO). 
 
 
5. Annexität nach § 121 Abs. 4 HGO 
 
Es handelt sich um eine Annextätigkeit im Sinne von § 121 Abs. 4 HGO. 
 
 
6. Befassung der Kammern nach § 121 Abs. 6 HGO 
 
Der Sitz der neu zu gründenden Genossenschaft wird außerhalb des Bezirks der IHK 
Darmstadt Rhein Main Neckar und der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main liegen. 
Voraussichtlich liegt der Sitz außerhalb des Bundeslandes Hessen. Es entfällt eine 
Befassung der örtlichen Kammern, da ihr Geschäftsbereich nicht betroffen ist.  
 
 
7. Votum der HEAG 
 
Die HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
(HEAG) hat die Beteiligung, wie aus der Anlage ersichtlich, beurteilt.  
 
 
 
Darmstadt, den 04.10.2017 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister 
 
Anlage

Beratungsverlauf (3)

TOP 413
TOP 26
TOP 21

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0349
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.10.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00