2017/0349
Beteiligung der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG sowie der Count + Care GmbH & Co. KG als Gründungsmitglieder an der Genossenschaft openKONSEQUENZ eG
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anlage 2
9184 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.10.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordina
tion
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 308
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0349
Magistratsbeschluss -Nr.
413
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Beteiligung der e -netz Südhessen GmbH & Co. KG sowie der Count + Care GmbH &
Co. KG als Gründungsmitglieder an der Genossenschaft openKONSEQUENZ eG
Vorlage vom: 04.10.2017
Beschlussvorschlag :
Der Beteiligung der e -netz Südhessen GmbH & Co. KG sowie der Count + Care GmbH & Co. KG
als Gründungsmitglieder an der Genossenschaft openKONSEQUENZ eG wird zugestimmt .
Anlagen: Votum der HEAG
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 24.10.2017
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.10.2017
I. Gesellschaftsgegenstand sowie Beteiligungsverhältnisse:
Der Unternehmensgegenstand der zu gründenden openKONSEQUENZ eG ist:
a. die Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklung von Software für den Betrieb von
Energie- und Wassernetzen mit dem Ziel, die Softwareentwicklung flexibler, effiz ienter
und wirtschaftlicher zu gestalten,
b. die Entwicklung von Softwaremodulen und einer standardisierten Systemplattform, auf
der die Module sicher und wirtschaftlich einsetzbar sind,
c. die Veröffentlichung der im Rahmen der Zusammenarbeit entwickelten S oftware unter
einer open source Lizenz und dazugehöriger Informationen auf einer open source
Plattform.
Sowohl die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG als auch die Count+Care GmbH § Co. KG
wollen sich an der Gründung der Genossenschaft beteiligen. Es muss pro Genossen-
schaftsmitglied ein Genossenschaftsanteil in Höhe von bis zu 5 .000 EUR gezeichnet werden.
II. Im Einzelnen :
1. Begründung für die Beteiligung
Die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (im Folgenden „e-netz“) sowie die Count+Care
GmbH & Co. KG (im Folgenden „Count+Care“) möchten sich an der Gründung der
Genossenschaft „openKONSEQUENZ“ beteiligen.
Netzbetreiber müssen eine Vielzahl von IT-Systemen betreiben. Das Leitsystem sowie die
weiteren Netzinformationssysteme (u.a. Betriebsmitteldatenerhaltung, geografisches In-
formationssytem) von Netzbetreibern sind historisch gewachsen und inzwischen sehr um -
fangreich und hochkomplex. Es handelt sich meist um in sich geschlossene Systeme. Dies
führt zu einer starken Abhängigkeit von wenigen Systemlieferanten.
Aus diesem Grund wurde von verschiedenen Netzbetreibern [u.a. e-netz (Darmstadt), EWE
Netz GmbH (Oldenburg), MVV Netze GmbH (Mannheim), Netz Leipzig GmbH (Leipzig),
MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbH (Nürnberg)] die Idee entwickelt, die benötigten
Funktionalitäten für den Betrieb der Versorgungsnetze gemein-sam mit Service-Providern,
wie zum Beispiel der Count+Care, in einem Konsortium zu entwickeln. Das Konsortium
strebt eine Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklung von Software für den Betrieb von
Energie- und Wassernetzen mit dem Ziel an, die Softwareentwicklung flexibler, effizienter
und wirtschaftlicher zu gestalten.
Seit rund drei Jahren erfolgt die Zusammenarbeit des Konsortiums auf Basis eines
Kooperationsvertrages. Da sich die „lose“ Zusammenarbeit aufgrund der komplexen kauf-
männischen Abwicklung zunehmend als schwierig gestaltet, soll das Konsortium in einem
eigenen Rechtsträger aufgehen und hierfür eine Genossenschaft – voraussichtlich mit Sitz
in Berlin - gegründet werden. Durch diese kann das Ziel der openKONSEQUENZ in der
Förderung eines gemeinsamen Interesses aller Kooperationspartner gut verfolgt werden.
2. Konformität des Unternehmensgegenstands der Beteiligung mit dem
Unternehmenszweck der übernehmenden Gesellschaft
- 5 -
Die Konformität ist gegeben.
Gesellschaftszweck der e-netz ist die Planung, der Bau, der Betrieb und die Wartung von
Erzeugungsanlagen aller Art, von Transportsystemen für Energie, Fernwärme, Wasser und
Abwasser, die Herstellung und Errichtung von elektrischen Anlagen, Brunnenbauanlagen,
Pumpwerken, Rohrleitungen, Fernleitungen, die Vornahme von Grundwasserabsenkungen,
horizontalen Durchdrückungen, die Baureifmachung, Errichtung, Betreuung, Kauf und
Verkauf, Bewirtschaftung und Verwaltung von Bauten und Grundstücken in allen Rechts-
und Nutzungsformen sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesen Bereichen
einschließlich des Anlagenservices.
Gesellschaftszweck der Count+Care ist die Erbringung von abwicklungsorientierten
Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Zählerdatenermittlung, Smart Meter,
Energiedatenmanagement, Abrechnung und Forderungsmanagement sowie die Erbringung
von Dienstleistungen in dem Bereich der Datenverarbeitung. Ziel ist die effiziente und
marktpreisorientierte Sicherstellung dieser Dienstleistungen insbesondere für die
Gesellschafter sowie die mit ihnen verbundenen Unternehmen und Körperschaften.
Damit ist die Gründung und Übernahme der Mitgliedsrechte an der openKONSEQUENZ eG
sowohl von dem Unternehmensgegenstand der e-netz als auch der Count+Care gedeckt.
3. Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der neuen Beteiligung
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Interessen ihrer Mitglieder durch die
Zusammenarbeit im Bereich der Softwareentwicklung für die Steuerung von Energie- und
Wassernetzen. Die Genossenschaft hat einen non-profit Charakter und das Ziel der
Zusammenarbeit ihrer Mitglieder ist die Entwicklung von Softwaremodulen und einer
standardisierten Systemplattform, auf der die Module für die Steuerung sicher, flexibel und
wirtschaftlich einsetzbar sind.
(a) Chancen durch die Gründung der Genossenschaft
Die Gründung der Genossenschaft hat den Vorteil, dass direkt Einfluss auf die
Produktentwicklung genommen werden kann sowie Lieferzeiten und Kosten
gesteuert werden können. Daneben kann die Unabhängigkeit von einem Hersteller
und die Erzielung einer Wettbewerbssituation erreicht werden.
Geringere Softwarekosten durch gemeinsam beauftragte Entwicklung von neuen
Modulen.
Standardisierung
Netzwerk / Erfahrungsaustausch
Selbst nach einem eventuellen Austritt aus der Genossenschaft können die
entwickelten Softwaremodule weiterhin genutzt werden (open source).
Dem konsortialen Gedanken wird durch die Rechtsform Rechnung getragen.
Vereinfachte Abrechnung von Mitgliedsbeiträgen
Vereinfachte Beauftragung von Entwicklungsprojekten
(b) Risiken durch die Gründung der Genossenschaft:
Keine „echten“ Risiken erkennbar
Höherer Verwaltungsaufwand durch gesetzliche Vorgaben (Steuerprüfung) bei
Gründung einer Genossenschaft
4. Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO
Die Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO sind erfüllt. Die Beteiligung erfüllt einen
öffentlichen Zweck der Daseinsvorsorge, denn sie dient der nachhaltigen und zukunfts -
trächtigen Erbringung von Energiedienstleistungen.
Aufgrund der Struktur der Genossenschaft als Gesellschaft mit einer nicht geschlossenen
Mitgliederzahl führt die mittelbar kommunale Beteiligung nicht zu einer Verdrängung
privater Dritter als mögliche Genossenschaftsmitglieder.
Die Haftungsbegrenzung ist durch die Rechtsform der eG und den Ausschluss von Nach-
schusspflichten der Mitglieder in der Satzung (§ 38) im Sinne des § 122 Abs. 6 HGO
sichergestellt.
Die Genossenschaft unterliegt gem. § 53 GenG einer Pflichtprüfung, die durch ihren
Prüfungsverband gem. § 54 GenG durchzuführen ist. Zur Feststellung der wirtschaftlichen
Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind hierbei die Ein-
richtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft zu prüfen.
Aufgrund der voraussichtlichen unwesentlichen Beteiligung ist aus Sicht der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt die Verankerung der Befugnisse nach den §§ 53 f. HGrG nicht
angezeigt (§ 123 Abs. 2 S. 2 HGO).
5. Annexität nach § 121 Abs. 4 HGO
Es handelt sich um eine Annextätigkeit im Sinne von § 121 Abs. 4 HGO.
6. Befassung der Kammern nach § 121 Abs. 6 HGO
Der Sitz der neu zu gründenden Genossenschaft wird außerhalb des Bezirks der IHK
Darmstadt Rhein Main Neckar und der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main liegen.
Voraussichtlich liegt der Sitz außerhalb des Bundeslandes Hessen. Es entfällt eine
Befassung der örtlichen Kammern, da ihr Geschäftsbereich nicht betroffen ist.
7. Votum der HEAG
Die HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(HEAG) hat die Beteiligung, wie aus der Anlage ersichtlich, beurteilt.
Darmstadt, den 04.10.2017
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Anlage
anlage 3
221 Zeichen
Punkt 26: Beteiligung der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG sowie der Count + Care GmbH & Co. KG als Gründungsmitglieder an der Genossenschaft openKONSEQUENZ eG (V-Nr. 2017/0349) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
2017/0349
9130 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.10.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordina
tion
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0349
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Beteiligung der e -netz Südhessen GmbH & Co. KG sowie der Count + Care GmbH &
Co. KG als Gründungsmitglieder an der Genossenschaft openKONSEQUENZ eG
Vorlage vom: 04.10.2017
Beschlussvorschlag :
Der Beteiligung der e -netz Südhessen GmbH & Co. KG sowie der Count + Care GmbH & Co. KG
als Gründungsmitglieder an der Genossenschaft openKONSEQUENZ eG wird zugestimmt .
Anlagen: Votum der HEAG
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.10.2017
I. Gesellschaftsgegenstand sowie Beteiligungsverhältnisse:
Der Unternehmensgegenstand der zu gründenden openKONSEQUENZ eG ist:
a. die Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklung von Software für den Betrieb von
Energie- und Wassernetzen mit dem Ziel, die Softwareentwicklung flexibler, effizienter
und wirtschaftlicher zu gestalten,
b. die Entwicklung von Softwaremodulen und einer standardisierten Systemplattform, auf
der die Module sicher und wirtschaftlich einsetzbar sind,
c. die Veröffentlichung der im Rahmen der Zusammenarbeit entwickelten Software unter
einer open source Lizenz und dazugehöriger Informationen auf einer open source
Plattform.
Sowohl die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG als auch die Count+Care GmbH § Co. KG
wollen sich an der Gründung der Genossenschaft beteiligen. Es muss pro Genossen -
schaftsmitglied ein Genossenschaftsanteil in Höhe von bis zu 5 .000 EUR gezeichnet werden.
II. Im Einzelnen :
1. Begründung für die Beteiligung
Die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (im Folgenden „e-netz“) sowie die Count+Care
GmbH & Co. KG (im Folgenden „Count+Care“) möchten sich an der Gründung der
Genossenschaft „openKONSEQUENZ“ beteiligen.
Netzbetreiber müssen eine Vielzahl von IT-Systemen betreiben. Das Leitsystem sowie die
weiteren Netzinformationssysteme (u.a. Betriebsmitteldatenerhaltung, geografisches In -
formationssytem) von Netzbetreibern sind historisch gewachsen und inzwischen sehr um -
fangreich und hochkomplex. Es handelt sich meist um in sich geschlossene Systeme. Dies
führt zu einer starken Abhängigkeit von wenigen Systemlieferanten.
Aus diesem Grund wurde von verschiedenen Netzbetreibern [u.a. e-netz (Darmstadt), EWE
Netz GmbH (Oldenburg), MVV Netze GmbH (Mannheim), Netz Leipzig GmbH (Leipzig),
MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbH (Nürnberg)] die Idee entwickelt, die benötigten
Funktionalitäten für den Betrieb der Versorgungsnetze gemein-sam mit Service-Providern,
wie zum Beispiel der Count+Care, in einem Konsortium zu entwickeln. Das Konsortium
strebt eine Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklung von Software für den Betrieb von
Energie- und Wassernetzen mit dem Ziel an, die Softwareentwicklung flexibler, effizienter
und wirtschaftlicher zu gestalten.
Seit rund drei Jahren erfolgt die Zusammenarbeit des Konsortiums auf Basis eines
Kooperationsvertrages. Da sich die „lose“ Zusammenarbeit aufgrund der komplexen kauf-
männischen Abwicklung zunehmend als schwierig gestaltet, soll das Konsortium in einem
eigenen Rechtsträger aufgehen und hierfür eine Genossenschaft – voraussichtlich mit Sitz
in Berlin - gegründet werden. Durch diese kann das Ziel der openKONSEQUENZ in der
Förderung eines gemeinsamen Interesses aller Kooperationspartner gut verfolgt werden.
2. Konformität des Unternehmensgegenstands der Beteiligung mit dem
Unternehmenszweck der übernehmenden Gesellschaft
Die Konformität ist gegeben.
- 4 -
Gesellschaftszweck der e-netz ist die Planung, der Bau, der Betrieb und die Wartung von
Erzeugungsanlagen aller Art, von Transportsystemen für Energie, Fernwärme, Wasser und
Abwasser, die Herstellung und Errichtung von elektrischen Anlagen, Brunnenbauanlagen,
Pumpwerken, Rohrleitungen, Fernleitungen, die Vornahme von Grundwasserabsenkungen,
horizontalen Durchdrückungen, die Baureifmachung, Errichtung, Betreuung, Kauf und
Verkauf, Bewirtschaftung und Verwaltung von Bauten und Grundstücken in allen Rechts -
und Nutzungsformen sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesen Bereichen
einschließlich des Anlagenservices.
Gesellschaftszweck der Count+Care ist die Erbringung von abwicklungsorientierten
Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Zählerdatenermittlung, Smart Meter,
Energiedatenmanagement, Abrechnung und Forderungsmanagement sowie die Erbringung
von Dienstleistungen in dem Bereich der Datenverarbeitung. Ziel ist die effiziente und
marktpreisorientierte Sicherstellung dieser Dienstleistungen insbesondere für die
Gesellschafter sowie die mit ihnen verbundenen Unternehmen und Körperschaften.
Damit ist die Gründung und Übernahme der Mitgliedsrechte an der openKONSEQUENZ eG
sowohl von dem Unternehmensgegenstand der e-netz als auch der Count+Care gedeckt.
3. Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der neuen Beteiligung
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Interessen ihrer Mitglieder durch die
Zusammenarbeit im Bereich der Softwareentwicklung für die Steuerung von Energie- und
Wassernetzen. Die Genossenschaft hat einen non-profit Charakter und das Ziel der
Zusammenarbeit ihrer Mitglieder ist die Entwicklung von Softwaremodulen und einer
standardisierten Systemplattform, auf der die Module für die Steuerung sicher, flexibel und
wirtschaftlich einsetzbar sind.
(a) Chancen durch die Gründung der Genossenschaft
Die Gründung der Genossenschaft hat den Vorteil, dass direkt Einfluss auf die
Produktentwicklung genommen werden kann sowie Lieferzeiten und Kosten
gesteuert werden können. Daneben kann die Unabhängigkeit von einem Hersteller
und die Erzielung einer Wettbewerbssituation erreicht werden.
Geringere Softwarekosten durch gemeinsam beauftragte Entwicklung von neuen
Modulen.
Standardisierung
Netzwerk / Erfahrungsaustausch
Selbst nach einem eventuellen Austritt aus der Genossenschaft können die
entwickelten Softwaremodule weiterhin genutzt werden (open source).
Dem konsortialen Gedanken wird durch die Rechtsform Rechnung getra gen.
Vereinfachte Abrechnung von Mitgliedsbeiträgen
Vereinfachte Beauftragung von Entwicklungsprojekten
(b) Risiken durch die Gründung der Genossenschaft:
Keine „echten“ Risiken erkennbar
Höherer Verwaltungsaufwand durch gesetzliche Vorgaben (Steuerprüfung) bei
Gründung einer Genossenschaft
4. Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO
Die Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO sind erfüllt. Die Beteiligung erfüllt einen
öffentlichen Zweck der Daseinsvorsorge, denn sie dient der nachhaltigen und zukunfts -
- 5 -
trächtigen Erbringung von Energiedienstleistungen.
Aufgrund der Struktur der Genossenschaft als Gesellschaft mit einer nicht geschlossenen
Mitgliederzahl führt die mittelbar kommunale Beteiligung nicht zu einer Verdrängung
privater Dritter als mögliche Genossenschaftsmitglieder.
Die Haftungsbegrenzung ist durch die Rechtsform der eG und den Ausschluss von Nach -
schusspflichten der Mitglieder in der Satzung (§ 38) im Sinne des § 122 Abs. 6 HGO
sichergestellt.
Die Genossenschaft unterliegt gem. § 53 GenG einer Pflichtprüfung, die durch ihren
Prüfungsverband gem. § 54 GenG durchzuführen ist. Zur Feststellung der wirtschaftlichen
Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind hierbei die Ein-
richtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft zu prüfen.
Aufgrund der voraussichtlichen unwesentlichen Beteiligung ist aus Sicht der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt die Verankerung der Befugnisse nach den §§ 53 f. HGrG nicht
angezeigt (§ 123 Abs. 2 S. 2 HGO).
5. Annexität nach § 121 Abs. 4 HGO
Es handelt sich um eine Annextätigkeit im Sinne von § 121 Abs. 4 HGO.
6. Befassung der Kammern nach § 121 Abs. 6 HGO
Der Sitz der neu zu gründenden Genossenschaft wird außerhalb des Bezirks der IHK
Darmstadt Rhein Main Neckar und der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main liegen.
Voraussichtlich liegt der Sitz außerhalb des Bundeslandes Hessen. Es entfällt eine
Befassung der örtlichen Kammern, da ihr Geschäftsbereich nicht betroffen ist.
7. Votum der HEAG
Die HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(HEAG) hat die Beteiligung, wie aus der Anlage ersichtlich, beurteilt.
Darmstadt, den 04.10.2017
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Anlage
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0349
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.10.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00