1613/2024
Umwandlung von zwei Katholischen Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 1613/2024 Freigabedatum 29.05.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umwandlung von zwei Katholischen Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 81 Nr. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Umwandlung der beiden städtischen katholischen Grundschulen Katholische Grundschule Peter-Lustig-Schule, Wilhelm-Schreiber-Straße 56, 50827 Köln (Ossendorf) Katholische Grundschule Michael-Ende-Schule, Platenstr. 7-9, 50825 Köln (Ehrenfeld) in Gemeinschaftsgrundschulen ab dem Schuljahr 2024/2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 Rat 27.06.2024 2 Begründung: Nach § 27 Abs. 3 Schulgesetz NRW sind bestehende Grundschulen in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern eines Zehntels der Schülerinnen und Schüler der Schule dies beantragen und wenn sich anschließend die Eltern von mehr als die Hälfte der Schü lerinnen und Schüler in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden. Die Eltern der Katholischen Grundschule Peter -Lustig-Schule, Wilhelm-Schreiber-Straße 56, 50827 Köln (Ossendorf) sowie der Katholischen Grundschule Michael-Ende-Schule, Platenstr. 7-9, 50825 Köln (Ehrenfeld) haben jeweils in ausreichender Anzahl die Umwandlung der KGS in eine Gemeinschaftsgrundschule beantragt. Die daraufhin gemäß der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (BestVerfVO) durchgeführten geheimen Abstimmungsverfah- ren ergaben folgende Ergebnisse: Katholische Grundschule Peter-Lustig-Schule, Wilhelm-Schreiber-Straße 56, 50827 Köln (Ossendorf) Für 283 Kinder konnte je eine Stimme abgegeben werden. Die Auszählung ergab 170 abgegebene Stimmen mit Zustimmung für den Antrag auf Umwandlung der Schulart und 29 Nein-Stimmen. Katholische Grundschule Michael-Ende-Schule, Platenstr. 7-9, 50825 Köln (Ehrenfeld) Für 192 Kinder konnte je eine Stimme abgegeben werden. Die Auszählung ergab 133 abgegebene Stimmen mit Zustimmung für den Antrag auf Umwandlung der Schulart und 7 Nein-Stimmen. In beiden Katholischen Grundschulen wurde somit die erforderliche Mehrheit zur Umwandlung der Schulart erreicht. Sie sind daher nach § 10 Abs. 1 der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (BestVerfVO) ab dem Schuljahr 2024/2025 in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln. Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW beschließt der Schulträger die Änderung der Schulart.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1613/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.05.2024
- Erstellt
- 16.05.2024 10:33