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1613/2024

Umwandlung von zwei Katholischen Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.05.2024

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2584 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1613/2024 
Freigabedatum 
 29.05.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umwandlung von zwei Katholischen Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 81 Nr. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Umwandlung der beiden 
städtischen katholischen Grundschulen  
 
 Katholische Grundschule Peter-Lustig-Schule, Wilhelm-Schreiber-Straße 56, 50827 
Köln (Ossendorf) 
 
 Katholische Grundschule Michael-Ende-Schule, Platenstr. 7-9, 50825 Köln (Ehrenfeld) 
 
in Gemeinschaftsgrundschulen ab dem Schuljahr 2024/2025 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 
Rat 27.06.2024

2 
Begründung: 
 
Nach § 27 Abs. 3 Schulgesetz NRW sind bestehende Grundschulen in eine andere Schulart 
umzuwandeln, wenn die Eltern eines Zehntels der Schülerinnen und Schüler der Schule dies 
beantragen und wenn sich anschließend die Eltern von mehr als die Hälfte der Schü lerinnen 
und Schüler in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden.  
 
Die Eltern der Katholischen Grundschule Peter -Lustig-Schule, Wilhelm-Schreiber-Straße 56, 
50827 Köln (Ossendorf) sowie der Katholischen Grundschule Michael-Ende-Schule, Platenstr. 
7-9, 50825 Köln (Ehrenfeld) haben jeweils in ausreichender Anzahl die Umwandlung der KGS 
in eine Gemeinschaftsgrundschule beantragt.  
Die daraufhin gemäß der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von 
Grundschulen und Hauptschulen (BestVerfVO) durchgeführten geheimen Abstimmungsverfah-
ren ergaben folgende Ergebnisse:  
 
 Katholische Grundschule Peter-Lustig-Schule, Wilhelm-Schreiber-Straße 56, 50827 
Köln (Ossendorf) 
Für 283 Kinder konnte je eine Stimme abgegeben werden. Die Auszählung ergab 170 
abgegebene Stimmen mit Zustimmung für den Antrag auf Umwandlung der Schulart 
und 29 Nein-Stimmen. 
 
 Katholische Grundschule Michael-Ende-Schule, Platenstr. 7-9, 50825 Köln (Ehrenfeld)  
Für 192 Kinder konnte je eine Stimme abgegeben werden. Die Auszählung ergab 133 
abgegebene Stimmen mit Zustimmung für den Antrag auf Umwandlung der Schulart 
und 7 Nein-Stimmen.  
 
In beiden Katholischen Grundschulen wurde somit die erforderliche Mehrheit zur Umwandlung 
der Schulart erreicht. Sie sind daher nach § 10 Abs. 1 der Verordnung über das Verfahren zur 
Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (BestVerfVO) ab dem Schuljahr 
2024/2025 in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln.  
Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW beschließt der Schulträger die Änderung der Schulart.

Beratungsverlauf (2)

10.06.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.06.2024 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1613/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.05.2024
Erstellt
16.05.2024 10:33